Datum: 05.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses 2018
2 Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS)
3 Sanierung der Ettenbeurer Straße ab der Einmündung in die Günzburger Straße bis zur Einmündung der St.-Ulrich-Straße; Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Einholung von Honorarangeboten
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.10.2019
5 Verschiedenes
5.1 Einladung Musikverein Rieden e. V.; Verstaltungen im Jubiläumsjahr 2020
5.2 Errichtung einer Querungshilfe in Ichenhausen/Süd; Information des Staatlichen Bauamtes Krumbach
5.3 Wortmeldung StRin Walter; Querungshilfe an der Kreisstraße Deubach-Wettenhausen
5.4 Wortmeldung StR Abt; Rückfrage zur Niederschrift der Stadtratssitzung am 08.10.2019

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1. Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 29.10.2019 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird berichtet, dass die
Jahresrechnung 2018 der Stadt Ichenhausen mit folgendem Ergebnis erstellt wurde:

                                                                           lt.Haushaltsplan
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen                                        18.222.398,18 €        18.777.310,00 €        
Ausgaben                                        18.222.398,18 €        18.777.310,00 €

Davon:
Zuführung zum Vermögenshaushalt                  2.472.131,69 €          1.918.130,00 €
       

Vermögenshaushalt:
Einnahmen                                        3.483.988,23 €          6.513.900,00 €
Ausgaben                                        3.483.988,23 €          6.513.900,00 €

Davon:        
Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt                                     0,00 €                     0,00 €
               
Zuführung vom Verwaltungshaushalt        2.472.131,69 €           1.918.130,00 €
               
Entnahme aus Rücklagen                                  0,00 €           3.231.070,00 €
               
Zuführung zu Rücklagen                          608.609,19 €                              0,00 €


Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.19 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, diesem Jahresrechnungsergebnis 2018 zuzustimmen.

Bürgermeister Strobel verweist auf die Beschlussvorlage und den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Personalausschusses.   

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Jahresrechnungsergebnis 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.09.2019 teilte die Fa. Horst Fritz Bestattungen GbR mit, dass die Preise für die Friedhof- und Bestattungsleistungen, die von ihnen ausgeführt werden, zum 01.01.2020 erhöht werden. Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 01.01.2018.

Die Erhöhung erfolgt aufgrund der gestiegenen Lohn-, Energie- und Allgemeinkosten.
Folgende Positionen werden angepasst:

1. Leichenhausdienst                                                _________alt                        _neu        
a) Leichenhausdienste                                                     40,84 €                          43,90 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            14,29 €                          15,37 €

2. Erdbestattung
a) Grab öffnen und schließen bis 180 cm Tiefe                         187,90 €                        195,96 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            65,76 €                    68,59 €

b) Grab öffnen und schließen bis 240 cm Tiefe                         245,05 €                        263,45 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            85,76 €                        92,21 €

c) Zuschlag für a) und b) bei schlechten Bedingungen            81,38 €                         87,49 €
(z.B. Frost, Handarbeit)
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            28,48 €                        30,62 €

d) Träger bei Beerdigungen
(bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, 2 Personen pauschal) 48,98 €                      52,67 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag                17,47 €                      18,44 €

e)Träger bei Beerdigungen
(bei Erwachsenen, 4 Personen Pauschal)                                 97,96 €                    105,34 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschlag                     34,29 €                       36,87 €

f) Begleitung der Trauerfeier, Transport des Sarges, Blumen und Kränze zum Grab
   Erdbestattung                                                                    65,86 €                  70,82 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag         23,05 €                     24,79 €

3. Urnenbestattung
a) Urnengrab öffnen und schließen (Tiefe 80cm)                81,38 €                     87,49 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag          28,48 €                     30,62 €

b) Begleitung der Trauerfeier/Urnenbeisetzung                           57,19 €                   59,60 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag          20,01 €                    20,86 €

4. Exhumierung
a) Exhumierung Verstorbener innerhalb der Ruhefrist          245,05 €                263,45 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag           85,76 €                    92,21 €

b) Exhumierung Verstorbener nach Ablauf der Ruhefrist      245,05 €                  263,45 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            85,76 €                    92,21 €

c) Ausgraben einer Urne                                                             81,38 €                    87,49 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            28,48 €                        30,62 €

d) Bestattung von Tot- und Frühgeburten,                                   81,38 €                   87,49 €
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlag            28,48 €                   30,62 €

5. Verwaltungspauschale
Verwaltungspauschale je Bestattung/ Exhumierung                55,00 €                 94,00 €

Die genannten Preise werden der Stadt Ichenhausen von der Fa. Fritz in Rechnung gestellt. Damit die Stadt die Preise von den Hinterbliebenen erheben kann, ist die in der Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016 mit den neuen Preisen zu erlassen.

Der Haupt- und Personalausschuss fasste in der Sitzung am 29.10.2019 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss, der Preisanpassung zum 01.01.2020 zuzustimmen und die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016 zu erlassen.

Beschluss

1. Der Preisanpassung der Fa. Horst Fritz Bestattungen GbR zum 01.01.2020 wird zugestimmt.

2. Die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Sanierung der Ettenbeurer Straße ab der Einmündung in die Günzburger Straße bis zur Einmündung der St.-Ulrich-Straße; Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Einholung von Honorarangeboten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Nachdem der Stadtrat beschlossen hat, den Endausbau von fünf Ortsstraßen im Rahmen der 25jährigen Höchstfrist nicht durchzuführen, sind die hier vorgesehenen Eigenanteile in Höhe von 531.200 € in den Haushaltsjahren 2019/2020 freigeworden. Bei der Errechnung dieser Haushaltsmittel wurden die im Haushaltsjahr 2019 angefallen Kosten der Planung und der Baugrunduntersuchungen der „Höchstfriststraßen“ bereits berücksichtigt und in Abzug gebracht.

Mit den frei gewordenen Haushaltsmitteln könnte die nötige Sanierung der Ettenbeurer Straße inkl. Erneuerung bzw. Sanierung von Kanal- und Wasserleitung in Teilbereichen (siehe Anlagen) sowie Erneuerung der Straßenbeleuchtung ab der Einmündung in die Günzburger Straße in Angriff genommen werden.

Von der Verwaltung wurden die Kosten für die Sanierung in baulich sinnvollen drei Abschnitten geschätzt (siehe Anlagen).
Für einen Vollausbau über den 1. Abschnitt (Günzburger Straße bis westliche Grundstücksgrenze Feuerwehr) hinaus, reichen die o.g. frei gewordenen Haushaltsmittel aber voraussichtlich nicht aus.
Zur Finanzierung der Abschnitte 2 und 3 wären im Doppelhaushalt 2019/2020 andere eingeplante Investitionsmaßnahmen zu streichen bzw. bis auf weiteres zu verschieben oder aber eine höhere Verschuldung als im Haushalt samt Investitionsprogramm vorgesehen einzuplanen.  

Als erster Schritt wäre eine Ausbauplanung mit genauer Kostenberechnung zu erstellen. Hierfür müsste ein Ing.-Büro beauftragt werden.

Das Gremium wird daher gebeten, der Einholung von Honorarangeboten für die nicht im Haushalt enthaltene Sanierung der Ettenbeurer Straße (Kanal, Wasser und Straße) bei den Ing.-Büros Degen und Partner, Günzburg, und Kling Consult, Krumbach, zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Planungsleistungen an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.19 den Empfehlungsbeschluss gefasst, der Einholung von Honorarangeboten zuzustimmen und den Bereich ab der Einmündung der Günzburger Straße bis zur Einfahrt des Feuerwehrgerätes, Ettenbeurer Straße 14, (Straße, Kanal und Wasser) im Jahre 2020 zu realisieren und – um den Beginn der Baumaßnahme in der Neuen Bahnhofstraße im Jahr 2021 nicht zu gefährden – im Jahre 2020 abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Auf die Anfragen von 3. Bürgermeister Schuler, StR Abt und StR Hofmann erklärt Bürgermeister Strobel, dass
  • die Stadt für den Ausbau dieses Abschnittes keine Zuschüsse erhält,
  • ein Kreisverkehr an der Kreuzung Frieden-/Ettenbeurer Straße mit dieser Baumaßnahme nicht beeinträchtigt wird,
  • die Baumaßnahme so erfolge, dass die Fahrzeuge der Freiw. Feuerwehr jederzeit ausrücken können.

Beschluss

Der Planung und Kostenermittlung für die Sanierung der nicht im Haushalt der Jahre 2019/2020 eingestellten Ettenbeurer Straße (Straße, Kanal und Wasser) ab der Einmündung der Günzburger Straße bis zur Einmündung in die St.-Ulrich-Straße wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Maßnahme Honorarangebote bei den Ing.-Büros Degen und Partner, Günzburg, und Kling Consult, Krumbach, einzuholen.
Die Planungsleistungen sind an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Im Jahre 2020 soll der Bereich ab der Einmündung der Günzburger Straße bis zur Einfahrt des Feuerwehrgerätes, Ettenbeurer Straße 14, (Straße, Kanal und Wasser) realisiert und abgeschlossen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Information 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2019 hat der Stadtrat

  • den Kauf eines Kommandowagens Marke VW Tiguan von der Firma Compoint zum Gesamtpreis von 55.202,91 € für die Feuerwehr Ichenhausen beschlossen.

  • zur Erschließung des Neubaugebietes „Südlich der Anhofener Straße II“ das Ankaufsrecht für die zweite Hälfte auszuüben, den projektbezogenen städtebaulichen Vertrag in Verbindung mit einem Kostenerstattungsvertrag mit der BayernGrund GmbH abzuschließen.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö 5
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5.1. Einladung Musikverein Rieden e. V.; Verstaltungen im Jubiläumsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Information 5.1

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist auf die Einladung des Musikverein Rieden e. V. zu den Veranstaltungen im „Jubiläumsjahr 2020 – 100 Jahre Musikkapelle Rieden nach Wiedergründung“ hin. Die Einladung wurde an alle Gremiumsmitglieder verteilt.

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5.2. Errichtung einer Querungshilfe in Ichenhausen/Süd; Information des Staatlichen Bauamtes Krumbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Information 5.2

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass gemäß Information des Staatlichen Bauamtes Krumbach am 18.11.2019 mit dieser Baumaßnahme begonnen wird (Bauzeit: ca. 4 Wochen).

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5.3. Wortmeldung StRin Walter; Querungshilfe an der Kreisstraße Deubach-Wettenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Information 5.3

Sachverhalt

Auf Anfrage von StRin Walter erklärt Bürgermeister Strobel, dass die Baumaßnahme voraussichtlich in der KW 48/2019 abgeschlossen sein wird.

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5.4. Wortmeldung StR Abt; Rückfrage zur Niederschrift der Stadtratssitzung am 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 59. Sitzung des Stadtrates 05.11.2019 ö Information 5.4

Sachverhalt

StR Abt bezieht sich auf die Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 08.10.2019 in der es heißt „StRin Walter aus der Gesprächsrunde wegzuschicken sei eine gemeinsame Entscheidung der Anwesenden gewesen, die in dieser Sitzungsrunde dabei waren.“
Bürgermeister Strobel erklärt, dass eine Niederschrift eine Sitzung wiedergeben müsse. Heute sei diese Niederschrift zu genehmigen, wenn die Sitzung darin richtig wiedergegeben wird.
Eine erneute Diskussion über die besagte Fraktionsvorsitzenden- und Bürgermeisterbesprechung am 24.07.2019 sei nicht mehr Thema der heutigen Stadtratssitzung. Die seinerzeitige Diskussion wurde in der Niederschrift dokumentiert und das müsse genügen.

Datenstand vom 16.04.2020 15:52 Uhr