Datum: 03.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020
2 Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren
3 Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in Ichenhausen; Aufnahme der Stadt Wertingen (LKR Dillingen) in das Kommunalunternehmen (gKU) "Verkehrsüberwachung Schwaben - Mitte"
4 Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Stadt Ichenhausen als Träger öffentlicher Belange
5 Bekämpfung verwilderter Tauben
6 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2019
7 Verschiedenes
7.1 Einladung zur adventlichen Stunde des Liederkranz Ichenhausen
7.2 Einladung zum 100-jährigen Bestehen des Musikverein Rieden
7.3 Wortmeldung StR Abt - Erhalt von verschiedenen Protokollen
7.4 Wortmeldung StRin Kempfle - Dank der Verwaltung für die weihnachtliche Dekoration

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1. Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 26.11.2019 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.

Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Nachdem Herr Robert Strobel wieder für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidiert, schlägt die Verwaltung für die Stadt Ichenhausen als Wahlleiter und Stellvertreterin folgende Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vor:

Wahlleiter:        Herr Andreas Hegele

Vertreterin:        Frau Amelie Kusch

Der Haupt- und Personalausschuss fasste den einstimmigen Empfehlungsbeschluss, Herrn Hegele zum Wahlleiter und Frau Kusch als Stellvertreterin zu berufen.


Die Verwaltung weist an dieser Stelle bereits auf Art. 5 Abs. 2 GLKrWG und die weitere Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses hin:
Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer. Für jeden Beisitzer beruft er eine stellvertretende Person.
Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen. Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
Die Verwaltung bittet daher die CSU-Fraktion, die Freie-Wähler-Fraktion sowie die SPD und die LIB dem Wahlleiter zeitnah jeweils eine Person als Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss sowie eine weitere Person als Stellvertreter zu benennen.
Nicht berufen werden können:
  • Bewerberinnen und Bewerber für die Stadtratswahl,
  • Die Leiterin/der Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Stadtratswahl
  • Die Beauftragte/der Beauftragte für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung 
Die Beisitzer und deren Stellvertreter können am Wahltag nicht in einem Wahl- oder Briefwahllokal zum Wahlhelferdienst eingeteilt werden. Sie haben an mindestens zwei, max. jedoch höchsten drei Sitzungen des Gemeindewahlausschusses teilzunehmen:
  • 04.02.2020 Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (fix)
  • Ggfs. 11.02.2020 nochmalige Beschlussfassung über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen, die zunächst teilweise ungültig waren (eventuell)
  • Nach der Wahl Feststellung des Wahlergebnisses (fix)

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage. Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Herr Andreas Hegele wird zum Wahlleiter für die Stadt Ichenhausen berufen. Frau Amelie Kusch wird zur stellv. Wahlleiterin für die Stadt Ichenhausen berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Feuerwehrangelegenheit; Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren für digitale Funkmelder für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 26.11.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Im Jahr 2020 soll ein weiterer Schritt bei der Umstellung auf den Digitalfunk BOS vollzogen werden. Die Alarmierung soll dann u.a. über digitale Funkmeldeempfänger erfolgen. Hierfür müssen zwingend entsprechende Pager beschafft werden.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant hierfür ein zentrales Vergabeverfahren durchzuführen, um die Kommunen und Hilfsorganisationen bei der Beschaffung maßgeblich zu unterstützen. Der Bereich der ILS Donau-Iller ist dabei für den ersten Beschaffungsblock (2020) vorgesehen.

Aus diesem Anlass bittet das Innenministerium, eine Teilnahme der Kommunen und deren verbindlichen Bedarf bis spätestens 31.12.2019 über die Landratsämter zu melden.
Sollte sich die Stadt Ichenhausen gegen eine Teilnahme an der zentralen Ausschreibung entscheiden, müssen die notwendigen digitalen Pager eigenständig im Jahr 2020 beschafft werden.

Zum Stand 01.01.2019 waren in den Feuerwehren der Stadt Ichenhausen 91 eingesetzte analoge Meldeempfänger vorhanden, wobei in den Feuerwehren Deubach und Oxenbronn keine Meldeempfänger vorhanden sind.

Eine Abfrage der Verwaltung über den Federführenden Kommandanten Berchtold hat einen Gesamtbedarf von 140 digitalen Funkmeldern für alle städtischen Feuerwehren ergeben (65 Pager für Ichenhausen und jeweils 15 Pager für die Stadtteil-Wehren). Die geschätzten Gesamtkosten für einen Austausch mit digitalen Geräten belaufen sich auf rund 91.000,- € (140 Stück x ca. 650,- €). Nach aktuellem Zeitplan rechnet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration damit, dass die Pager voraussichtlich beginnend im dritten Quartal 2020 abgerufen werden können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen in den Leitstellen geschaffen wurden. Für den Haushalt 2020 wurden entsprechende Mittel jedoch nicht im städtischen Haushalt angemeldet.

Ein Sonderförderprogramm für die Pager wurde bereits vom Innenministerium erarbeitet, muss aber noch abschließend mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt werden. Ggf. gibt es eine Förderung in Höhe von 550,- €/Stück bzw. nicht mehr als 80% der für dieses Gerät (inkl. Zubehör) nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen.

Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass sich die Anzahl der förderfähigen Pager nach dem zum 01.01.2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Pagern richtet. Die Stadt Ichenhausen erhält somit nach aktuellem Entwurf des Sonderförderprogramms lediglich eine Förderung für 91 Pager. Bei einem Förderbetrag von 550,- €/Stück wären dies 50.050,- €.

Der Haupt- und Personalausschuss fasste den einstimmigen Empfehlungsbeschluss, an der zentralen Beschaffung des Bayer. Staatsministeriums teilzunehmen, einen Bedarf von 140 Meldeempfängern anzumelden und die außerplanmäßigen Mittel für die Beschaffung von 140 Meldeempfängern freizugeben.


Für die Umstellung auf den Digitalfunk sind zudem bei allen Sirenenstandorten die Sirenensteuerungen auszutauschen. Hierfür fallen Kosten i.H.v. voraussichtlich 30.000 € an. Nach aktuellem Stand erhält die Stadt für den Austausch der Steuerungen eine Förderung über voraussichtlich 7.000 €. Haushaltsmittel sind nicht eingestellt.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage. Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

  1. Die Stadt Ichenhausen nimmt an der zentralen Beschaffung der digitalen Funkmeldeempfänger durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teil.
  2. Es ist ein Bedarf in Höhe von 140 Meldeempfängern anzumelden.
  3. Die außerplanmäßigen Mittel für die Beschaffung von 140 Meldeempfängern und die Beschaffung und den Austausch der Sirenensteuerungen werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in Ichenhausen; Aufnahme der Stadt Wertingen (LKR Dillingen) in das Kommunalunternehmen (gKU) "Verkehrsüberwachung Schwaben - Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat in der Sitzung am 23.04.2008 beschlossen, für die Stadt Ichenhausen dem Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben - Mitte“ mit dem Sitz in Königsbrunn beizutreten. Alle im Zusammenhang für die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen anfallenden Kosten werden durch die Stadt getragen.

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung vom 14.11.2019 die Aufnahme der Stadt Wertingen (LKR Dillingen) positiv vorberaten.

Die Trägerkommunen müssen nun dem Beitritt der neuen Kommune zustimmen (Art. 50 Abs. 6 Satz 2 KommZG), bevor der Verwaltungsrat den Beschluss über die hierfür zu ändernde Satzung fassen kann.

Träger dieses Kommunalunternehmens sind derzeit 33 Kommunen, nämlich die Städte, Märkte oder Gemeinden Adelsried, Affing, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Dürrlauingen, Friedberg, Günzburg, Gundelfingen, Grundremmingen, Heretsried, Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid, Leipheim, Memmingerberg, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ursberg und Zusmarshausen.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage. Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Dem Beitritt der Stadt Wertingen (LKR Dillingen) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 372.000 € (bisher 358.000 €) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Stadt Ichenhausen als Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.10.2019 teilte der Regionalverband Donau-Iller der Stadt Ichenhausen mit, dass zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller das Beteiligungsverfahren durchgeführt wird und Stellungnahmen bis spätestens zum 17.01.2020 (Ausschlussfrist) abgegeben werden können.

Die Stadt Ichenhausen wird unverändert als Mittelzentrum in der Raumstrukturkarte dargestellt und ist laut Regionalplan von folgenden Themen betroffen:

1. Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
2. Straßenverkehr
3. Schienenverkehr
4. Windkraft


Zu 1. Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen wird auf die beigefügte Anlage „Bodenschätze“ verwiesen.

Zu 2.:
- Die geplante B16-Osttrasse wird nachrichtlich übernommen und in der Raumnutzungskarte dargestellt.

- Zur Verbesserung der Anbindung der Region an das internationale und nationale Fernstraßennetz sowie zur Verbesserung der Anbindung regionalbedeutsamer Einrichtungen ist laut Regionalplan ein weiterer Autobahnanschluss Leipheim/Bubesheim in der Raumnutzungskarte dargestellt.
Im Erläuterungsbericht ist hierzu angeführt:
Die AS Leipheim/Bubesheim könnte sich ca. 3,5 km östlich der AS Leipheim sowie ca. 3 km westlich der AS Günzburg an der Bundesautobahn A 8 befinden. Die Maßnahme würde auf der Gemarkung Bubesheim liegen. Alternativ könnte eine Verlegung der AS Leipheim um ca. 1 km in Richtung Osten (Höhe Kreisverkehr RudolfWanzl-Straße, südlich Rastanlage Leipheim Süd) in Verbindung mit einer Verlegung der St 2509 erfolgen. Auf der Konversionsfläche des Flugplatzes Leipheim wird das interkommunale Gewerbegebiet Areal pro entwickelt. Das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Areal pro umfasst drei Stufen der verkehrlichen Erschließung, abhängig von der entwickelten Fläche. Die im Entwicklungskonzept genannten Schwellenwerte (50 ha) für den Bedarf einer direkten Autobahnbindung an die A 8, zur Vermeidung von übermäßigen verkehrlichen Belastungen der Ortsdurchfahrten der benachbarten Kommunen, wurden bereits übertroffen. Die vorhandenen Bebauungspläne (Stand: 12/2017) haben eine Gesamtfläche von 94,7 h und eine weiter positive Entwicklung wird erwartet. Die Stadt Leipheim hat eine Machbarkeitsstudie zur Verlegung der AS Leipheim mit Verlegung der St 2509 sowie eine Anbindung an das nachgeordnete Straßennetz in Leipheim in Auftrag gegeben.  Die Ortsdurchfahrt Bubesheim (St 2020) ist mit bis zu 6.904 Kfz/24h überdurchschnittlich stark befahren, bei einem Schwerverkehrsanteil von 260 Kfz/24h. Mit Neubau der AS Leipheim/Bubesheim bzw. Verlegung der AS Leipheim könnte die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Areal pro weiter verbessert werden. Durch die unmittelbare Anbindung an die A 8 könnten die Verkehre in das Gewerbegebiet, insbesondere Schwerverkehre, gezielt gelenkt und somit Leipheim und Günzburg vom Verkehr entlastet werden. Bei einem Neubau der AS Leipheim/Bubesheim könnte zusätzlich die Verkehrsbelastung von Bubesheim weiter reduziert werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau einer zusätzlichen Anschlussstelle an die bestehende Bundesautobahn A 8 in Verbindung mit einer Anpassung des nachgeordneten Straßennetzes. Für Vorschläge ist auf regionalplanerischer Ebene keine strategische Umweltprüfung erforderlich. Im nachgeordneten Verfahren sind Trassenvarianten auf ihre Umweltverträglichkeit zu untersuchen.“

Aus der Bevölkerung ging zu einem Neubau einer Anschlussstelle die Befürchtung ein, dass „dadurch über die Kreisstraße GZ4 die Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St 2023 durch Oxenbronn zusätzlich belastet werde. Bereits jetzt liege das Verkehrsaufkommen nach den dem Regionalplan beiliegenden Unterlagen (Verkehrsanalyse Donau-Iller) bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 6.000 bis 8.000 Fahrzeugen mit einem Schwerlastanteil von ca. 500 Lkw.
 
Bereits im Regionalplan wäre darauf hinzuweisen, dass eine Mehrbelastung durch die zusätzliche Anschlussstelle zu erwarten ist, im Rahmen der weiteren Planungen auf diesen Gesichtspunkt reagiert werden muss (Verkehrsgutachten), um eine Zunahme ausschließen zu können.“.

Zu 3.:
Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut. Dieser legt als Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Laufendes und fest disponiertes Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs ist dabei u.a. die Strecke Ulm – Augsburg. Der im Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030 dargestellte Korridor tangiert u.a. die städtische Gemarkung (s. Anlage Schienenverkehr). Der konkrete Verlauf soll im Rahmen einer ergebnisoffenen Planung für den gesamten Abschnitt zwischen Um und Augsburg bestimmt werden. Zur Bewertung im Bundesverkehrswegeplan hat der Bund lediglich eine mögliche Variante für das Projekt herangezogen. Dies wird als „Konzeptentwurf“ bezeichnet. Dieser Konzeptentwurf stellt jedoch keine Vorfestlegung dar. Auch andere Varianten werden aus Planfeststellungsgründen betrachtet. Sowohl ein Ausbau der Bestandsstrecke als auch ein Neubau in Abschnitten ist denkbar. Günzburg muss zwar an das Fernverkehrsnetz angebunden sein. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass eine mögliche Neubaustrecke über Günzburg führen muss. Auch über eine Verknüpfung zur alten Strecke könnten Züge nach Günzburg gelangen. Als Auftraggeber gibt der Bund als wichtigstes Ziel die Verkürzung der Fahrzeit auf eine Systemzeit von unter 30 Minuten. Die zukünftige Strecke muss dieses Ziel zwingend erfüllen.

Die Verwaltung hat die Deutsche Bahn mit Schreiben vom 22.10.2019 informiert, dass sich die Stadt Ichenhausen gegen eine Neubaustrecke auf städtischer Gemarkung ausspricht. Die Bahn wurde deshalb aufgefordert, eine eventuelle Neubaustrecke nicht auf städtischer Gemarkung zu planen.

Zu 4.:
Hier gibt es durch die Gesamtfortschreibung keine Änderungen. Die Flächen in Autenried sind nach wie vor im Regionalplan enthalten. In der Anlage „Windkraft“ sind die Flächen mit gelben Kreuzen dargestellt.
Mit Beschluss vom 25.03.2014 sprach sich der Stadtrat bei der Teilfortschreibung Windkraft gegen eine Aufnahme dieser Flächen als Vorrangflächen für Windkraft in den Regionalplan auf.
Die zwischenzeitlich in Bayern eingeführte 10-H-Regelung verhindert Anlagen mit einer Höhe von mehr als ca. 120 m bzw. 150 m Höhe in den beiden Vorrangflächen, welche einen Abstand von ca. 1200 m bzw. 1500 m von den nächstgelegenen Wohnbaugebieten in Autenried haben.

 

Der Haupt- und Personalausschuss fasste in der Sitzung am 26.11.2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse, die dem Regionalverband Donau-Iller mitzuteilen sind:

  • Das Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in der Gemarkung Deubach erscheint uns wegen der geogenen Arsenbelastung als Abbaufläche als ungeeignet. Auf eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets in der Gemarkung Deubach soll aus diesem Grund gänzlich verzichtet werden.
  • Sollte der Regionalverband Donau-Iller an einer Ausweisung der Deubacher Fläche als Vorbehaltsgebiet festhalten, so soll ein Schutzradius von 420 m zum südöstlichsten Wohngebäude der Gemarkung Deubach eingehalten werden, in welchem ein Abbau und eine Lagerung von Aushubmaterial nicht erfolgen darf (s. Anlage 420 m-Radius Deubach, die darin gelb markierte Fläche sieht aktuell Vorbehaltsgebiet vor).
  • Keinesfalls darf die geplante B16-Osttrasse durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gefährdet werden. Es ist deshalb ein ausreichender Korridor im Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in Deubach für die B16-Osttrasse freizuhalten.
  • Ein möglicher Neubau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg darf nicht auf städtischer Gemarkung erfolgen. Seitens der Stadt Ichenhausen wird empfohlen, für die Verkürzung der Fahrtzeit zwischen Ulm und Augsburg die Bestandsstrecke entsprechend zu optimieren und auf eine Neubaustrecke zu verzichten.
  • Im Regionalplan ist darauf hinzuweisen, dass eine Mehrbelastung durch die zusätzliche Anschlussstelle Bubesheim/Leipheim befürchtet wird und daher im Rahmen der weiteren Planungen auf diesen Gesichtspunkt reagiert werden muss (Verkehrsgutachten), um eine Verkehrszunahme durch Oxenbronn ausschließen zu können.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und fügt hinzu, dass bezüglich des Teilplans Windkraft momentan keine Stellungnahme nötig und möglich sei, da seitens des Regionalverbands der Teilplan nur nachrichtlich übernommen werde.

StR Thierer erbittet das Wort und äußert sich gegenüber dem aktuellen Stand des Regionalplanes skeptisch. Momentan sind im Landkreis durch den Ausbau der B16 sowie die geplante ICE-Strecke zwischen Ulm und Augsburg zwei große Projekte geplant, welche nicht mit bisherigen Infrastrukturmaßnahmen vergleichbar seien.
Allerdings sei ein Ausbau der ICE-Trasse unumgänglich, wobei hier eine schnelle und direkte Variante favorisiert werde. Beim Blick auf die Landkarte sie der einzig freie Korridor zwischen Hochwang und Kötz, was eine Querbebauung durch das Gebiet Mindel, Kammel und Günz bedeuten würde. Allerdings seien hier die Höhenunterschiede gravierend und daher die Umsetzung schwer vorstellbar.
Wegen der B16 wird eine komplette neu ausgebaute Strecke von der Munasenke bis Oberbleichen notwendig.
Ein Schnellstraßenausbau mit autobahnähnlichen Verkehrsknotenpunkten werden in der Wettenhauser und Ettenbeurer Straße erwartet.
Vorrangiges Ziel dieses Ausbaus sei die Transitstrecke zwischen A8 Krumbach und A96 zu schaffen.
Die Entlastung der B16 Anwohner sei wie schon oft erwähnt nur das Abfallprodukt daraus.
Bei Betrachtung des Gesamten liege hier ein hoher Verlust von vielen Hektar unbelasteter Fläche vor, die ICE-Trasse führt durch das Stadtgebiet ohne eine Zustiegsmöglichkeit und der Ausbau der B16 zieht mehr Verkehr an.
Daher hofft StR Thierer, dass die bestehende Strecke seitens der Bahn optimiert und ausgebaut wird und das beim B16-Ausbau kleinere und bedachtere Lösungen gefunden werden.

Beschluss 1

Das Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in der Gemarkung Deubach erscheint uns wegen der geogenen Arsenbelastung als Abbaufläche als ungeeignet. Auf eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets in der Gemarkung Deubach soll aus diesem Grund gänzlich verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sollte der Regionalverband Donau-Iller an einer Ausweisung der Deubacher Fläche als Vorbehaltsgebiet festhalten, so soll ein Schutzradius von 420 m zum südöstlichsten Wohngebäude der Gemarkung Deubach eingehalten werden, in welchem ein Abbau und eine Lagerung von Aushubmaterial nicht erfolgen darf (s. Anlage 420 m-Radius Deubach).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Keinesfalls darf die geplante B16-Osttrasse durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gefährdet werden. Es ist deshalb ein ausreichender Korridor im Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Rohstoffen in Deubach für die B16-Osttrasse freizuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

Ein möglicher Neubau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg darf nicht auf städtischer Gemarkung erfolgen. Seitens der Stadt Ichenhausen wird empfohlen, für die Verkürzung der Fahrtzeit zwischen Ulm und Augsburg die Bestandsstrecke entsprechend zu optimieren und auf eine Neubaustrecke zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Im Regionalplan ist darauf hinzuweisen, dass eine Mehrbelastung durch die zusätzliche Anschlussstelle Bubesheim/Leipheim befürchtet wird und daher im Rahmen der weiteren Planungen auf diesen Gesichtspunkt reagiert werden muss (Verkehrsgutachten), um eine merkliche Verkehrszunahme durch Oxenbronn und Rieden ausschließen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekämpfung verwilderter Tauben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Über eine Bekämpfung der Taubenplage in der Kernstadt von Ichenhausen wurde letztmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.11.2018 gesprochen.

Hierbei wurde der Einsatz eines Falken zur Vergrämung der Tauben befürwortet.
Nach mittlerweile erfolgten Recherchen führt der Einsatz eines Falken nicht zu einer dauerhaften Vergrämung der Tauben.
Der Landesvorsitzende des Falknerordens Bayern, Herr Leix, war bereits in diesem Jahr vor Ort und hat sich die Gegebenheiten bezüglich einer Bejagung mit einem Falken angesehen. Aus Sicht von Herrn Leix kann bei den vorgefundenen Örtlichkeiten ein Falkeneinsatz nicht durchgeführt werden, da ein Start des Falkens in diesem Bereich enorm schwierig ist, ohne dass die Tauben den Falken sofort wahrnehmen. Auch ein zusätzlich hinzugezogener Falkner (Falkner Rau) sieht in diesem Bereich mit einem Falken keine Aussicht auf Erfolg. Er empfiehlt hier mit einem anderen Vogel vorzugehen.

Das Aufstellen eines Taubenschlags wurde bereits vor einigen Jahren versucht und war damals nicht erfolgreich.
Taubenschläge benötigen eine intensive Betreuung durch geeignete Personen. Die Tauben müssen angefüttert werden um den Taubenschlag anzunehmen und dann weiterhin regelmäßig gefüttert werden. Um die unkontrollierte Vermehrung der Tauben zu verhindern müssen die gelegten Eier regelmäßig durch Attrappen ausgetauscht werden.
Taubenschläge werden nur dann angenommen, wenn alle anderen Nistplätze in der näheren Umgebung unzugänglich bzw. unattraktiv für die Tauben sind.
Rücksprache mit Frau Hengeler, Stadt Günzburg: Der Taubenschlag in Günzburg funktioniert und wurde von den Tauben gut angenommen. Dies aber nur, solange er intensiv betreut wird. Sobald die Betreuung nachlässt, suchen sich die Tauben wiederum andere Nistplätze.

Eine Abschussgenehmigung für die Tauben wurde seitens des Landratsamtes bisher verwehrt. Dies ist aus Sicht des Landratsamtes das letzte Mittel zur Taubenabwehr und käme nur dann in Frage, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen gescheitert seien.

Weitere effektive Abwehrmaßnahmen (Aufstellen von Stacheln, etc.) an städtischen Gebäuden werden durch Herrn Blösch momentan geprüft und soweit erforderlich vorangetrieben.
Speziell im Bereich der ehem. Synagoge wurde festgestellt, dass regelmäßig Futter durch den Zaun auf das Grundstück geworfen wird. Hier wurde bereits ein Schild „Tauben füttern verboten“ angebracht. Herr Blösch konnte in einem angrenzenden Gebäude Nistplätze im Dachboden feststellen. Der Eigentümer wurde bereits angesprochen und aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, dass die Tauben nicht mehr in den Dachraum gelangen können. Eine Taubenabwehr am Gebäude will der Eigentümer nach eigenen Angaben noch dieses Jahr installieren.
Sofern weitere Nistmöglichkeiten vermutet werden, wird auf die Hauseigentümer zugegangen.

Vorbeugend wurde zudem im Mitteilungsblatt bereits ein Hinweis veröffentlicht, das Füttern von Tauben zu unterlassen.

Eine Dame, welche im Stadtgebiet bekannt dafür ist, auch auf öffentlichen Grundstücken Futter für Vögel auszulegen und aufzuhängen, wurde im November zu einem Gespräch ins Rathaus vorgeladen. Sie wurde eindringlich gebeten das Füttern auf öffentlichen Plätzen, Grundstücken, Straßen und Wegen zu unterlassen. Hierbei zeigte sie sich leider wenig einsichtig.

Nachdem alle dargestellten, bereits getroffenen Maßnahmen keine bzw. nur wenig Wirkung zeigten und sich das Problem verschlimmert, wird nun als nächste Maßnahme der Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Art. 16 LStVG zur Bekämpfung verwilderter Tauben empfohlen.
Mit dieser Verordnung wird das Füttern verwilderter Tauben verboten. Ebenso sind die Eigentümer zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung von Nistplätzen und zur Vergrämung verwilderter Tauben verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden.
Zuletzt wurde auch bei der Stadt Günzburg eine solche Verordnung erlassen.

Sobald die Verordnung erlassen wurde, ist folgendes weiteres Vorgehen zu empfehlen:
- Zunächst sind Nistplätze der Tauben ausfindig zu machen, die Nester zu entfernen und diesen Platz so zu präparieren, dass der Bau eines Nestes dort nicht mehr möglich ist. Aufgrund der erlassenen Verordnung sind die Eigentümer zur Duldung entsprechender Kontrollmaßnahmen bzw. Präparierungsmaßnahmen wie das Verschließen von Löchern/Luken im Dach verpflichtet.
- Zudem wird ein qualifizierter Schädlingsbekämpfer nach weiteren möglichen Maßnahmen befragt und diese gegebenenfalls durchgeführt.

Weiterhin wären dann in einem nächsten Schritt folgende Maßnahmen denkbar:
- Es könnte dann erneut ein Taubenschlag mit dem Ziel des Entfernens der gelegten Eier an geeigneter Stelle aufgestellt werden.

Die getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen sind zu dokumentieren. Erst wenn sämtliche Maßnahmen nachweislich fehlgeschlagen sind, stellt das Landratsamt eine Abschussgenehmigung in Aussicht. Möglicherweise verlangt das Landratsamt aber vorab auch noch die Bejagung mit einem Falken oder anderen Greifvogel.

Es wird auf das beigefügte Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation der Bundesarbeitsgruppe (BAG) Stadttauben hingewiesen.

Aus dem Konzept geht auch eine Kostenschätzung für die einzelnen im Konzept dargestellten Maßnahmen hervor. Für die Errichtung eines Taubenschlages müssen, je nachdem wieviel Eigenarbeit investiert wird, ca. 4.000 € bis 10.000 € an Investitionskosten eingeplant werden. Für den Unterhalt (Fütterung, Säuberung, Tausch der Eier, etc.) des Taubenschlages ist mit ca. 5.400 € jährlich zu rechnen.
Ein vorliegendes Angebot des Falkners Rau beläuft sich monatlich auf 10.526,74 € (20 Einsätze pro Monat). Empfohlen wird, um eine Nachhaltigkeit zu erreichen, ein Vorgehen von mindestens zwei Monaten.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt zuerst die nachfolgenden beiden Schritte vorzunehmen:
-        Erlass der Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben
-        Nistplätze unter Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers ausfindig zu machen und zu entfernen. Löcher / Luken in Dachböden ausfindig zu machen und verschließen zu lassen.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und zeigt Bilder der momentanen Lage an der ehem. Synagoge.

StR Spengler fragt nach, mit welcher Begründung die Abschussgenehmigung vom Landratsamt verweigert wurde.
Bgm. Strobel antwortet, dass diese Möglichkeit vom Landratsamt nur als letzte Instanz genehmigt wird. Zuvor muss die Gemeinde selbst tätig werden mit beispielsweise einer Verordnung, einer alternativen Nistmöglichkeit und Taubenställen.

StR Abt fragt nach, ob dann auch die private Haltung durch die Verordnung verboten wäre.
Bgm. Strobel entgegnet, dass diese Verordnung lediglich auf verwilderte und herrenlose Tauben abzielt und somit die privaten Haltungen nicht beeinträchtigt werden.

StR Abt merkt noch an, dass aus persönlicher Erfahrung auf einem Dach z.B. First oder Regenrinnen ebenfalls auch ein dünner Draht gespannt werden kann, welcher die Tauben am Landen hindern könne.

2. Bgm. Zenker meint, dass jede Taubenabwehr ebenfalls eine Verlagerung bedeute. Daher würde sich das Problem nicht komplett lösen.

Beschluss

Dem Erlass der beiliegenden Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben wird zugestimmt.

Nistplätze sind unter Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers ausfindig zu machen und zu entfernen. Löcher / Luken in Dachböden sind ausfindig zu machen und verschließen zu lassen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Information 6

Sachverhalt

In dieser Sitzung hat der Stadtrat
  • den Auftrag zur Regenerierung des Tiefbrunnens 5 im Rohrer Wald an die Firma Abt GmbH, Oberschließheim, zu einem Gesamtpreis i. H. v. ca. 65.000 € brutto vergeben.
  • der Vergabe des Brandschutznachweises für die KiTa Storchennest Ichenhausen an die Firma MHD Ulm zum Preis von 1.5061,12 € brutto zugestimmt.
  • beschlossen, den Auftrag zur Erstellung des Brandschutznachweises für die KiTa Wilhelm-Busch Ichenhausen an das Büro Scherner, Balzhausen, für pauschal 9.500,00 € brutto zu vergeben.
  • die Verwaltung beauftragt, für die Friedrich-Jahn-Halle mit Hallenbad bei drei Planungsbüros Angebote für die Leistungen zur Erstellung einer Konzeptstudie mit den für die Förderentscheidung notwendigen Kostenberechnungen für die Alternativen Sanierung und Neubau einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
  • beschlossen, die Neugestaltung des Parkplatzes Sky-Areal / Kaiserstraße durchzuführen und zur Planung der Maßnahme Angebote bei vier Planungsbüros einzuholen und in Abstimmung mit der Förderstelle bei der Regierung von Schwaben den Auftrag zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage. Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö 7
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7.1. Einladung zur adventlichen Stunde des Liederkranz Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Information 7.1

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel lädt die Stadträte zur diesjährigen adventlichen Stunde des Liederkranz Ichenhausen ein. Das Konzert findet am 22.12.2019  um 18 Uhr in der ehem. Synagoge statt.

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7.2. Einladung zum 100-jährigen Bestehen des Musikverein Rieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Information 7.2

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel lädt den Stadtrat zum 100-jährigen Bestehen des Musikverein Rieden ein. Die Veranstaltung findet am 11.01.2020 um 19 Uhr in der Kötztalhalle statt.

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7.3. Wortmeldung StR Abt - Erhalt von verschiedenen Protokollen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Information 7.3

Diskussionsverlauf

StR Abt fragt nach, ob es möglich sei, dass verschiedene Protokolle der letzten Stadtratssitzung am 05.11.2019 im Umlauf sind.
Er habe in der Onlineversion auf der Homepage der Stadt eine andere Version einsehen können als im Ratsinformationssystem.
Es gäbe die Möglichkeit dem Beispiel der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm zu folgen und einen Livestream der öffentlichen Sitzung zu starten.

Bgm. Strobel sagte eine Aufklärung hinsichtlich des Protokolls zu.
Bgm. Strobel bedankt sich für den Vorschlag zum Livestream. In der neuen Geschäftsordnung könne der neue Stadtrat dies diskutieren und regeln.

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7.4. Wortmeldung StRin Kempfle - Dank der Verwaltung für die weihnachtliche Dekoration

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 60. Sitzung des Stadtrates 03.12.2019 ö Information 7.4

Diskussionsverlauf

StRin Kempfle bedankt sich für die weihnachtliche Dekoration im Sitzungssaal.

Bgm. Strobel meint er gebe das Lob an die Verwaltung weiter.

Datenstand vom 16.04.2020 15:36 Uhr