Datum: 25.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zum Anbau von Außenliegebuchten, Neubau eines Trockenstalles und einer offenen Güllegrube auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Gem. Oxenbronn, Lindenhof 1 (Bauherr: Sauter Matthias)
2 Bauvoranfrage zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohngebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59 (Antragsteller: Zecha Franz, Zur Halde 30, 89335 Ichenhausen)
3 Bauvoranfrage zur Umnutzung eines best. Stallanbaues zur Gewerbeeinheit und Einbau einer Verkaufseinheit sowie einer homöopathischen Praxis mit Vortragssaal auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 12 (Antragsteller: Arnold Peter)
4 Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a und 52b (Antragsteller: Tanriver Sitki Can, Brandfeldstraße 9b, 89335 Ichenhausen)
5 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
6 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.01.2019
7 Verschiedenes Neubau des Geh- und Radweges zwischen Oxenbronn und Waldstetten - Anmerkung von Stadtrat Abt -

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1. Bauantrag zum Anbau von Außenliegebuchten, Neubau eines Trockenstalles und einer offenen Güllegrube auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Gem. Oxenbronn, Lindenhof 1 (Bauherr: Sauter Matthias)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö 1

Sachverhalt

Stadtrat Sauter Matthias nimmt an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teil.

Herr Matthias Sauter hat einen Bauantrag zum Anbau eines Trockensteherstalles und von Außenliegebuchten auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Gem. Oxenbronn, Lindenhof 1, eingereicht.

Das Grundstück Flur-Nr. 298 Gem. Oxenbronn befindet sich im Außenbereich. Vorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB handelt, d.h., wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, wenn es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Da diese Kriterien beim vorliegenden Bauantrag alle zutreffen, kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Anbau eines Trockensteherstalles und von Außenliegebuchten auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Gem. Oxenbronn, Lindenhof 1, durch Herrn Sauter wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Stadtrat Sauter Matthias nimmt an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohngebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59 (Antragsteller: Zecha Franz, Zur Halde 30, 89335 Ichenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Herr Zecha beabsichtigt, den auf dem Grundstück Flur-Nr. 1200/13 Gem. Ichenhausen befindlichen Stadel abzureißen und anstatt dessen auf den Grundstücken Flur-Nr. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen ein zweigeschossiges Wohngebiet mit Keller zu errichten. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Wiesgasse keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrere zweigeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert

Aus Sicht des Stadtbaumeisters wäre es zwar wünschenswert, dass eine andere Dachform, als ein Pultdach gewählt wird. Da jedoch das Landratsamt Günzburg bei einem Wohnhaus mit Flachdach in der näheren Umgebung (Anwesen Zur Halde 17) vor einigen Jahren bereits bekräftigt hat, dass die Dachform kein Kriterium sei, ob sich ein Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt, empfiehlt die Verwaltung, der vorliegenden Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohngebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/13, 1200/11 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59, durch Herrn Zecha wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Umnutzung eines best. Stallanbaues zur Gewerbeeinheit und Einbau einer Verkaufseinheit sowie einer homöopathischen Praxis mit Vortragssaal auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 12 (Antragsteller: Arnold Peter)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Herr Arnold beabsichtigt, das derzeit leerstehende Stallgebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried zur Gewerbeeinheit umzunutzen. Hierzu soll im Erdgeschoss ein Verkaufsbereich mit Aufenthaltsraum und Lager für einen Waffenhandel sowie im Obergeschoss eine homöopathische Praxis mit Labor, Büro und Vortragssaal entstehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich, auf dem sich das derzeitige Stallgebäude befindet, keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Evtl. brandschutzrechtliche Erfordernisse werden vom Landratsamt Günzburg geprüft. Des Weiteren ist noch ein Stellplatznachweis vorzulegen gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen vorzulegen.

Die Einfügung ist gegeben und die Erschließung ebenfalls gesichert, so dass der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden soll. Zudem befindet sich das Baugrundstück gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan in einem „Mischgebiet“, so dass die geplante Nutzung ebenfalls zulässig wäre.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben.

3. Bürgermeister Schuler begrüßt dieses Bauvorhaben, das sich sehr gut in das Dorf einfügt. Das Anwesen war früher eine kleine Landwirtschaft, aufgrund des Strukturwandels wurde diese Landwirtschaft zwischenzeitlich aufgegeben. In einigen Ortschaften ist dies auch der Fall, hier findet man immer wieder einen Leerstand mit Stallgebäuden und Scheuen bzw. Stadeln. Sollte es nunmehr gelingen, die Dörfer im Innenbereich mit derartigen Bauvorhaben wieder zu beleben, wäre dies wieder eine Zukunft für die innerdörfliche Gemeinschaft. Er stellt des Weiteren die Frage, ob bekannt ist, welche Waffen im Erdgeschoss des Gebäudes verkauft werden sollen.

Der Vorsitzende erwidert, dass derzeit nicht bekannt ist, um welche Waffen es sich hierbei handelt. Sicherlich gibt es aber gewisse Vorschriften in Bezug auf eine Aufbewahrung etc. von Waffen, um die sich dann das Landratsamt Günzburg kümmern wird.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass es bei der Art der Waffen zwei Möglichkeiten gibt, entweder es sind Jagd- oder Sportwaffen. Kriegswaffen oder dgl. dürfen nicht verkauft werden. Zudem gibt es, wie vom Bürgermeister Strobel bereits angesprochen, hohe Auflagen in Bezug auf den Verkauf und die Aufbewahrung, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt werden .

Auch Stadträtin Kempfle begrüßt es, dass in den Dörfern Leerstände wieder aktiviert werden. Sie stellt die Frage, ob aufgrund der Vielzahl der angedachten Besucher des Vortragssaales auch eine größere Anzahl von Stellplätzen benötigt wird.

Der Vorsitzende fügt an, dass der Antragsteller unternehmerisch handelt und anscheinend der Meinung ist, dass der große Vortragssaal auch entsprechend benötigt wird. Es gibt eine Stellplatzsatzung, an die sich der Antragsteller zu halten hat und demnach die benötigten Stellplätze nachweisen muss.

Ansonsten ist auch der Vorsitzende erfreut über das Vorhaben im Innerortsbereich, für das sicherlich auch viel Geld investiert werden muss. Dem Antragsteller kann nur noch angeraten werden, einen Zuschuss aus dem Dorfkernprogramm bei der Stadt zu beantragen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Umnutzung eines best. Stallgebäudes zur Gewerbeeinheit und Einbau einer Verkaufseinheit sowie einer homöopathischen Praxis mit Vortragssaal auf dem Grundstück Flur-Nr. 83 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 12, durch Herrn Arnold wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a und 52b (Antragsteller: Tanriver Sitki Can, Brandfeldstraße 9b, 89335 Ichenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.07.2018 wurde eine Bauvoranfrage zur Erstellung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen durch Herrn Hnryk Traue behandelt.

Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, jedoch eine Zustimmung für eine Wohnanlage mit 6 bis 8 Wohnungen in Aussicht gestellt, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt werden:
-        das 3. Vollgeschoss der Wohnanlage muss im Dachgeschoss liegen
-        das Gebäude ist mit einem Satteldach auszuführen
-        da durch den weiteren Baukörper die Stellplätze für das bereits vorhandene Gebäude entfallen, sind die Stellplätze für den Bestand und den Neubau auf dem Grundstück nachzuweisen,
-        zur Andienung des Baukörpers insbesondere durch Rettungsfahrzeuge ist eine Zufahrtsbreite von mindestens 3,00 m und möglichst 3,50 m zu schaffen und diese auch durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 1222/4 Gem. Ichenhausen dinglich zu sichern.

Nunmehr wurde vom Grundstückseigentümer, Herrn Tanriver, eine neue Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten sowie oberirdischen Stellplätzen eingereicht.  

Bei diesen geplanten Gebäuden befindet sich das 3. Geschoss im Dachgeschoss und die Gebäude sollen ein Satteldach erhalten. Die erforderlichen 11 Stellplätze für das bereits bestehende, sowie die neu zu erstellenden Gebäude sind auf dem Baugrundstück oberirdisch nachgewiesen.  

Des Weiteren kann die geforderte Zufahrt gewährleistet werden, da auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 1222/4 Gem. Ichenhausen bereits ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen eingetragen ist.

Die Beurteilung des Bauvorhabens durch die Stadt hat nach § 34 BauGB zu erfolgen, da für das Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden ist. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich ein Mischgebiet aus. Die Prüfung, ob die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, obliegt dem Landratsamt Günzburg.

Da das neue Bauvorhaben sich an die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und die Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses nunmehr eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung, der Bauvoranfrage zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen. Aufgrund der erfolgten Umplanung zur bereits im vergangenen Jahr vorgelegten Bauvoranfrage sollte das gemeindliche Einvernehmen nunmehr erteilt werden, da die von der Stadt gestellten Rahmenbedingungen nun eingehalten werden.

Er ergänzt hierzu, dass die nachgewiesenen 11 Stellplätze der derzeitigen Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen entsprechen (pro Wohnung ist 1 Stellplatz nachzuweisen).

Stadtrat Hofmann ist nach wie vor mit der Anzahl der Stellplätze nicht einverstanden. Am Wichtigsten für ihn ist es jedoch, dass die erforderlichen Rettungswege vorhanden sind.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a und 52b, durch Herrn Tanriver wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö Information 5

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag

als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Neubewertung der best. Produktions- und Lagerhallen durch Einbau einer Türe auf der Südseite auf dem Grundstück Flur-Nr. 1067 Gem. Ichenhausen, Günztalstraße 25
       (Bauherrin: Firma A+E Günztal GmbH &. Co.)

-        Überdachung von zwei Teilflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1884/9 Gem. Ichenhausen, Am Bahnhof 11
       (Bauherr: Wolfinger Jörg)

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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö Information 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.01.2019 wurde beschlossen:

-        der Ände rung des Bebauungsplanes „In der Wanne“ zur Ausweisung eines Gewerbegrundstückes anstatt der „Fläche für den Gemeinbedarf/Festplatz“ zuzustimmen und die Verwaltung beauftragt, das notwendige Verfahren hierzu einzuleiten,

-        der Schaffung einer Zufahrt zum Grundstück Flur-Nr.42/4 Gem. Ichenhausen über das städt. Grundstück Flur-Nr. 42/11 Gem. Ichenhausen mit entsprechenden Bedingungen zuzustimmen.

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7. Verschiedenes Neubau des Geh- und Radweges zwischen Oxenbronn und Waldstetten - Anmerkung von Stadtrat Abt -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2019 ö Information 7

Sachverhalt

Stadtrat Abt spricht an, dass im Zuge des Neubaues des Geh- und Radweges von Oxenbronn nach Waldstetten mindestens 12 große Bäume gefällt wurden, die vom Stock her noch richtig gesund waren.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass bereits bei der Planung des Geh- und Radweges klar war, dass ca. 20 Bäume u.U. teilweise durch Einzelfallentscheidungen im Zuge des Baues gefällt werden müssen, um diesen anliegend an die Straße bauen zu können und um den Flächenverbrauch bei den landwirtschaftlichen Grundstücken zu verringern (der Grunderwerb hat sich äußerst schwierig gestaltet und jeder hat auf ein Minimum des Landverbrauches bestanden). In den Jahren 2014/2015 musste daher auch ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden, der die Ausgleichsmaßnahmen für die Fällung der Bäume genau definiert. Die Ausgleichsmaßnahme beinhaltet, dass die gefällten Bäume 1:1 zu ersetzen sind, d.h. es werden entlang des Geh- und Radweges neue Bäume gepflanzt, aber in der Art und Weise, dass die Sichtdreiecke nicht beeinträchtigt werden (teilweise standen die alten Bäume auch in den Sichtdreiecken). Zusätzlich sind 10 große Bäume an den festgelegten Ausgleichsflächen im Gemarkungsbereich Waldstetten zu pflanzen. Diesem landschaftspflegerischen Begleitplan wurde sowohl vom Marktgemeinderat Waldstetten als auch vom Stadtrat der Stadt Ichenhausen zugestimmt.

Für Stadtrat Abt ist es unbestritten, dass ein kleiner, neu zu pflanzender Baum, einen großen, gefällten Baum nicht ersetzen kann. Des Weiteren regt er in diesem Zusammenhang an, ein Konzept zu erstellen, in dem festgelegt wird, wo im Stadtgebiet öffentliche Flächen vorhanden sind, auf den weitere Bäume gepflanzt werden können.

Datenstand vom 19.04.2019 11:24 Uhr