Datum: 25.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage zum Anbau einer Mischfutteranlage an das best. Hollandsilo auf dem Grundstück Flur-Nr. 1062 Gem. Ichenhausen, Poststraße 11 (Antragstellerin: Mischfutter Werke Mannheim GmbH, Otto-Hahn-Straße 40, 68169 Mannheim)
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Regelung der Parksituation vor der Pizzeria "Jesolo"
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.02.2019
5 Verschiedenes
5.1 Neueindeckung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 Gem. Deubach, Am Schimmelacker 12; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" (Antragsteller: Virag Georg und Karin)
5.2 Neuauflage des Stadtplanes
5.3 Leistungsschau vom 03. bis 05.05.2019
5.4 Entfernung von zwei Bäumen an der Kreisstraße von Deubach nach Wettenhausen - Anmerkung von Stadtrat Abt -

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1. Bauvoranfrage zum Anbau einer Mischfutteranlage an das best. Hollandsilo auf dem Grundstück Flur-Nr. 1062 Gem. Ichenhausen, Poststraße 11 (Antragstellerin: Mischfutter Werke Mannheim GmbH, Otto-Hahn-Straße 40, 68169 Mannheim)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Die Firma Mischfutter Werke Mannheim GmbH hat eine Bauvoranfrage zum Anbau einer Mischfutteranlage an das best. Hollandsilo auf dem Grundstück Flur-Nr. 1062 Gem. Ichenhausen eingereicht.

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, da kein Bebauungsplan für das Gebiet vorhanden ist. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich des Grundstückes als gewerbliche Fläche mit Emissionsbeschränkungen dargestellt.  

Das auf dem Grundstück Flur-Nr. 1062 Gem. Ichenhausen befindliche Gebäude hat eine Höhe von 31,40 m, das anzubauende Silo soll ebenfalls eine Höhe von 31,40 m erhalten.

Die Einhaltung der Immissionsrichtwerke sowie der erforderlichen Abstandsflächen prüft das Landratsamt Günzburg. Von Seiten der Stadt Ichenhausen ist „nur“ zu prüfen, ob die Erschließung gesichert ist und sich das Bauvorhaben nach seiner Art und Maß in die Umgebung einfügt.

Da sowohl die Erschließung gesichert ist, und das Bauvorhaben sich in die Umgebung einfügt, da sich auf den angrenzenden Grundstücken ebenfalls Hochsilos befinden, schlägt die Verwaltung vor, der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und Stadtbaumeister Stapf erläutern die Bauvoranfrage anhand von entsprechenden Plänen und zeigen hierzu auch den Standort des neuen Gebäudes.  
Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass im Zuge des Bauvorhabens die vorhandene Anliefergosse überbaut werden soll. Das Gebäude soll die gleiche Höhe erhalten,  wie die bereits vorhandenen Gebäude in diesem Bereich.

Stadtrat Sauter Ottmar fragt nach der Zu- und Abfahrt zu der neuen Anlage.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass die Zu- und Abfahrt wie bisher sowohl vom Günzweg als auch der Günztalstraße erfolgen wird.  

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Anbau einer Mischfutteranlage an das best. Hollandsilo auf dem Grundstück Flur-Nr. 1062 Gem. Ichenhausen durch die Firma Mischfutter Werke Mannheim GmbH wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde folgender Bauantrag

-        Neubau von zwei Doppelhaushälften mit jeweils 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 744/18 Gem. Ichenhausen, Arnold-Erlanger-Straße 5 und 5a
       (Bauherr: Alkan Onur, Am Hindenburgpark 2, 89335 Ichenhausen)

-        Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 744/9 Gem. Ichenhausen, Arnold-Erlanger-Straße 7
       (Bauherren: Grimm Manfred und Sabrina, Zur Schwarzen Muttergottes 5, 89335 Ichenhausen)

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgender Bauantrag behandelt:

-        Anbau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 718/4 Gem. Ichenhausen, Weiler Weg 16a
       (Bauherrin: Firma Brigitte Lange Vermietung und Verpachtung, Weiler Weg 16, 89335 Ichenhausen)

-        Neubau einer Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze / Bahnstrecke Günzburg - Krumbach in Verlängerung der Stützwand der Firma KLB auf dem Grundstück Flur-Nr. 1065/Teilfläche  Gem. Ichenhausen, Günztalstraße 23
       (Bauherrin: Fink Ellen, Nußlacherhof 4, 89331 Burgau)

-        Neuerrichtung von 5 Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 55
       (Bauherr: Kersten Lukas, Ortsstraße 6, 89358 Kammeltal)

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Regelung der Parksituation vor der Pizzeria "Jesolo"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

In der vergangenen Sitzung wurde die Situation bereits vor Ort besichtigt und anschließend hierüber in der Sitzung diskutiert.

Dabei wurde letztendlich das Stadtbauamt beauftragt, Lösungsmöglichkeiten zur Schaffung von zwei Diagonalparkplätzen mit Ausrichtung des Hecks nach Osten sowie zur Überplanung der bereits vorhandenen Parkplätze vor dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 aufzuzeigen. Ebenfalls ist von der Verwaltung zu prüfen, ob in diesem Bereich gesonderte Parkmöglichkeiten für Fahrräder und Motorräder ausgewiesen werden können.

Diese Überprüfung hat zwischenzeitlich stattgefunden.

Dabei hat sich gezeigt, dass auch bei der Anordnung vom zwei Diagonalparkplätzen mit Ausrichtung des Hecks nach Osten das östliche Fahrzeug mindestens mit 2,07 m in den derzeitigen Straßenraum hineinragen würde.

Sollte diese Variante trotzdem gewählt werden, müsste zur Abgrenzung des Gehweges vor der Terrasse der Pizzeria Bügel angebracht sowie die Fahrbahn im Bereich der Parkplätze entsprechend neu gekennzeichnet werden.

Auch der Parkplätz vor dem Anwesen Heinrich-Sinz-Straße 35 wurde neu überplant. Da die derzeit vier zwar ausgewiesenen, aber wegen des wenigen Platzes und der schlechten Anfahrbarkeit kaum nutzbar sind und kaum genutzt werden, sollten nach Ansicht der Verwaltung zukünftig nur noch zwei Stellplätze ausgewiesen werden, die sowohl von der B16 als auch der Zufahrt des Bärenareals an- und abgefahren werden können. Für den hierfür erforderlichen Umbau fallen Kosten in Höhe von ca. 5.000 € an.

Die Schaffung von Parkmöglichkeiten für Fahrräder und Motorräder ist nur möglich, wenn hierfür ein Stellplatz entfällt. Daher sollte hierauf verzichtet werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende spricht die Ortseinsicht und die anschließende Aufgabenstellung an die Verwaltung an, die nunmehr abgeschlossen ist und heute vorgestellt werden soll.

Stadtbaumeister Stapf zeigt anhand entsprechender Lagepläne, dass durch die Absenkung des Bordsteines auf der Ostseite der Parkplatz vor dem Anwesen „Heinrich-Sinz-Straße 35“ besser angefahren und gestaltet werden kann. Aufgrund der benötigten Breite für einen Stellplatz werden hier dann nur noch zwei Parkplätze entstehen.

Ein Drehen dieser Parkplätze, wie von Stadtrat Lindner vorgeschlagen, ist lt. Stadtbaumeister Stapf nicht möglich. Auch das Versetzen des Strommastes wäre nur mit sehr viel Aufwand und Kosten verbunden und würde keine wesentliche Verbesserung bringen.

Auch die Schaffung eines Abstellplatzes für Fahr- oder Motorräder wäre aus Sicht von Stadtbaumeister Stapf nur durch die Aufgabe eines Parkplatzes möglich, so dass darauf verzichtet werden soll.

Des Weiteren wurden die unterschiedlichsten Aufstellmöglichkeiten vor der Terrasse der Pizzeria Jesolo untersucht, so Stadtbaumeister Stapf. Sämtliche Varianten haben ergeben, dass die Fahrzeuge in die Fahrbahn mind. mit 2,07 m hineinragen, da auch eine Gehwegbreite von 1 m direkt vor der Terrasse erhalten bleiben muss. Auch das Ausfahren aus diesen Parkplätzen ist nicht ganz einfach. Er spricht sich daher für die Planung des Parkplatzes als Querparkplatz aus.

Stadtrat Lindner schlägt eine weitere Variante vor und zwar einen westlichen Längs- und östlichen Querparkplatz, wenn mit dem Längsparkplatz soweit wie möglich an den westlichen Gehweg gerückt wird.

Stadtbaumeister Stapf bezweifelt, dass dann auch so geparkt werden wird.

Wenn diese Parkplätze entsprechend gekennzeichnet werden, sieht Stadtrat Lindner hier kein Problem.

Stadträtin Kempfle spricht an, dass in der ersten Planung überhaupt kein Parkplatz vor der Pizzeria Jesolo vorgesehen war. Geeinigt hat sich das Gremium dann auf einen Querparkplatz. Aus ihrer Sicht ist auch nur dieser Parkplatz möglich, damit die Fußgänger gesichert diesen  Bereich passieren können. Derzeit parken zeitweise sogar vier Fahrzeuge vor der Pizzeria, so dass sie hier ein großes Problem sieht, wenn die Feuerwehr zum „Bären-Areal“ gelangen muss. Ihrer Meinung nach sollte die Pizzeria Jesolo für die kostenlosen Parkplätze beim Rathaus werben. Eine weitere Diskussion findet sie überflüssig.

Für Stadtrat Hofmann wurde die Einfahrtstrompete zu groß ausgebildet. Er sieht keine Gefahr, dass die Feuerwehr nicht durchfahren kann, wenn zwei Fahrzeuge längs parken.

3. Bürgermeister Schuler gibt der Verkehrsreferentin, Stadträtin Kempfle, recht. Das Gremium hat der Ausbauplanung dieser Stichstraße mit einem Querparkplatz vor der Pizzeria Jesolo zugestimmt und daher soll dieser auch so markiert werden. Wenn dann anders geparkt werden sollte, ist die Verkehrsraumüberwacherin an der Reihe, entsprechend zu verwarnen. Mehr als ein Parkplatz kann, wie die Aufzeichnungen von Stadtbaumeister Stapf gezeigt haben, nicht angeordnet werden. Zudem kann den Bürgern auch zugemutet werden, einige Meter zu einem Parkplatz zu gehen.

Auch Stadtrat Abt hält die Diskussion für nicht notwendig. Schon bei der Ortsbesichtigung war erkennbar, dass in diesem Bereich nur ein Querparkplatz möglich ist. Auch beim Schlossplatz mussten zwei Parkplätze für Elektroladesäulen weichen, hier geht es lediglich um einen.

Stadtrat Lindner kommt nochmals auf seinen Vorschlag zurück und bittet diesen genau zu betrachten, um dann in der kommenden Stadtratssitzung einen abschließenden Beschluss fassen zu können.

Stadtbaumeister Stapf sieht diesen Vorschlag als nicht sinnvoll an.

Stadtrat Abt spricht auch die Optik an, die entsprechend geändert werden muss, wenn nicht nur der Querparkplatz entstehen würde, denn dann müsste eine komplett neue Kennzeichnung vorgenommen werden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass der vorhandene Einzeiler noch farblich hervorzuheben ist, damit der Querparkplatz für jeden eindeutig erkennbar wird. Zusätzlich würde ein Hinweisschild mit der Parkmöglichkeit angebracht werden. Jede andere Entscheidung würde dazu führen, dass die dann notwendige farbliche Hervorhebung von der Asphaltausführung abweicht.

Aus Sicht von Stadtrat Sauter Ottmar wurden sämtliche Varianten durchdiskutiert. Dabei ist festzustellen, dass keine einzige die optimale ist. Er schlägt daher abschließend vor, die ursprüngliche Planung mit einem Querparkplatz bei der Pizzeria Jesolo zu realisieren.

Stadtrat Lindner ist es wichtig, dass der Gehweg an der Terrasse der Pizzeria Jesolo freigehalten wird, ansonsten plädiert er nach wie vor für die Anlegung von zwei Parkplätzen, da hier auch die Gewohnheit mitspielt.

Der Vorsitzende erinnert an die Vorstellung der Ausbauplanung bei der sich das Gremium bereits durchringen musste, nur einen Querparkplatz anzulegen, da sich keine andere Möglichkeit ergeben hat.

Beschluss

Die ursprüngliche Planung (Anlegung eines Parkplatzes parallel zur Terrasse der Pizzeria Jesolo), soll mit den entsprechenden Hinweisschildern und Markierungen realisiert werden, da alle anderen Lösung zu einer teilweisen Versperrung der Straße führen würde. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind die Parkplätze wie vorstehend dargestellt umzugestalten. Die erforderlichen Mittel werden hierfür freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Information 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.02.2019 wurde beschlossen:

-        den Auftrag für den Austausch der Fenster am Rathauserweiterungsbau des Altbaues der Firma Stumböck, Ichenhausen zu vergeben.  

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö 5
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5.1. Neueindeckung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 Gem. Deubach, Am Schimmelacker 12; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" (Antragsteller: Virag Georg und Karin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Entscheidung 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass Herr und Frau Virag für die Neueindeckung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 der Gemarkung Deubach, Am Schimmelacker 12, 89335 Ichenhausen, mit dunkelgrau- anthrazitfarbenen Dachziegeln eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ der Stadt Ichenhausen vom 15.04.1988 beantragen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind als Deckungsmaterial nur Ziegel im rötlichen Farbton zu verwenden.  

Bei dem Antrag handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, d.h. für die Neueindeckung wäre kein Baugenehmigungsverfahren notwendig. Da jedoch das Vorhaben gegen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes spricht, ist eine isolierte Befreiung zu beantragen.

Die Antragsteller begründen ihren Wunsch damit, dass die Neueindeckung des Daches passend zu modernen Kunststoff-/Aluminiumfenstern mit zeitgemäßen dunkelgrau-anthrazitfarbenen Dachziegeln anstatt der lt. Bebauungsplan vorgeschriebenen Farbe sein soll.

Im Bebauungsplangebiet gab es bisher keine Befreiung in Bezug auf die Farbe der Dacheindeckung. 6 Baugrundstücke, die sich alle in Privatbesitz befinden, sind noch unbebaut. Ein Anwesen (Ellerbachstraße 30) im Bebauungsplan hat eine graue Dacheindeckung, dieses Gebäude stand jedoch bereits vor dem Erlass des Bebauungsplanes.

Der Vorsitzende zeigt das bereits bestehende Einfamilienhaus anhand eines Lageplanes an.

Stadtrat Sauter Ottmar sieht kein Problem in einer dunkelfarbenen Dacheindeckung, da bei der Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eine rotfarbene ebenfalls verschwindet und das Dach grau ausschaut - siehe hierzu das Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/2 Gem. Deubach (Am Schimmelacker 2). Er würde daher dieser isolierten Befreiung zustimmen.

Stadtrat Lindner erinnert an eine Bau- und Umweltausschusssitzung vor einigen Jahren, bei der er bereits dafür plädiert hat, die Dachfarbe bei einem Baugebiet nicht so hervorzuheben. Das Ganze kam früher daher, dass in Schwaben nur rote Ziegeldächer vorhanden waren und somit diese Farbe auch in Bebauungsplänen vorgegeben wurde, nachdem erkennbar war, dass sich der Markt ändert und es eine Vielzahl von anderen Dachfarben gab. Dies macht auch Sinn und schaut toll aus. Dann kamen aber die Solaranlagen auf den Dächern und schon ist die rote Dacheindeckung nicht mehr sichtbar, da diese Anlagen einen Grauton haben. Diese Veränderung ist nicht nur in Baugebieten, sondern auch in der Kernstadt ersichtlich. Für ihn ist die Vorgabe der Farbe eines Daches daher nicht wichtig, sondern nur sekundär.  Es spricht sich daher auch für die Erteilung der Befreiung aus.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass bei Einfamilienhäusern eine solche Solaranlage auf dem Dach nur einen kleinen Bereich des Daches einnimmt, so dass in der Regel noch ein Großteil des Daches und der ehemaligen Farbe ersichtlich ist. Er ist daher nach wie vor der Meinung, dass die typische schwäbische Bauweise sehr wohl erhalten bleiben und daher auch die Dachfarbe nicht freigegeben werden soll. Ansonsten hat man zukünftig neben roten auch blaue, grüne etc. Dächer. Er gibt zu, dass sich zwar die Landschaft durch die Solaranlagen wesentlich geändert hat, trotzdem muss man sich seiner Meinung nach nicht allen modischen Strömungen nachkommen und alles „frei“ geben.

Stadtrat Thierer kann der Befreiung auch zustimmen. Trotzdem möchte er in dem Gebiet „Am Schimmelacker“ den Bebauungsplan nicht komplett aufweichen und Toskanahäuser bzw. Flachdächer etc. zulassen, da bisher alle Häuser im gleichen Baustil gebaut wurden.

In Bezug auf die Farbe des Daches wird es bei der Zustimmung zur beantragten Befreiung einen Bezugsfall geben, wenn ein Bauherr auch seine Dachfarbe in anthrazit oder grau haben möchte, erwidert der Vorsitzende. Nicht zugelassen würde jedoch grün oder blau.

Stadtrat Sauter Ottmar gibt Stadtbaumeister Stapf Recht, dass keine grünen oder blauen Dächer entstehen sollen. Bei einer Zustimmung zu einem anthraziten oder grauen Dach, das fast identisch mit einer Solaranlage auf einem Dach ist, würde jedoch für ihn nichts verbaut.

In Zeiten der Solaranlagen plädiert auch Stadtrat Hofmann für eine Zustimmung zum Antrag. Ansonsten ist er auch gegen grüne oder blaue Dächer.

Stadtrat Abt bittet auch an die Bürger zu denken, die sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten haben. Daher wäre es für ihn nicht in Ordnung, wenn dem Antrag zugestimmt würde. Zudem ist anthrazit noch etwas dunkler als grau, wie die Solaranlagen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ zur Neueindeckung des Daches mit dunkelgrau-anthrazitfarbenen Dachziegeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 Gem. Deubach (Am Schimmelacker 12) durch die Ehegatten Virag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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5.2. Neuauflage des Stadtplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Information 5.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass die neuen Stadtpläne fertig geworden sind und jeder Stadtrat in der kommenden Stadtratssitzung einen erhalten wird.

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5.3. Leistungsschau vom 03. bis 05.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Information 5.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende verteilt Einladungen der Wirtschafsvereinigung zur anstehenden Leistungsschau vom 03. bis 05.05.2019.

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5.4. Entfernung von zwei Bäumen an der Kreisstraße von Deubach nach Wettenhausen - Anmerkung von Stadtrat Abt -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Information 5.4

Sachverhalt

Stadtrat Abt fragt nach, wer die beiden großen Bäume beim Ortsausgang von Deubach in Richtung Wettenhausen rechts und links des Feldkreuzes entfernt hat.

Der Vorsitzende erwidert, dass diese möglicherweise im Zuge des anstehenden Ausbaues der Kreisstraße und des straßenbegleitenden Geh- und Radweges gefällt wurden.

Für Stadtrat Abt stellt sich dann die Frage, ob das Feldkreuz in diesem Zusammenhang auch entfernt wird, da dieses ohne Bepflanzung sehr verlassen dasteht.

Für Stadtrat Thierer ist es sehr wahrscheinlich, dass die Entfernung mit der Ausbaumaßnahme zusammenhängt. Er gibt Stadtrat Abt recht. Wenn das Feldkreuz stehen bleiben sollte, muss dringend wieder eine Bepflanzung vorgenommen werden.

Der Vorsitzende sagt zu, diesbezüglich sich beim Landkreis bzw. Staatlichen Bauamt zu erkundigen.

Datenstand vom 12.08.2019 14:40 Uhr