Datum: 27.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Wiederinbetriebnahme eines Kellerlokals / Cocktailbar sowie zur Überdachung / Einhausung der Treppe am best. Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 249 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 50 (Antragsteller: Kaldjob de Paul & Jeanne)
2 Bauvoranfrage zur Erstellung einer Garage als Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 736/1 Gem. Ichenhausen, St.-Antonius-Weg 6 (Antragsteller: Baur Alois)
3 Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 3 a (Antragsteller: Reichel Marcus)
4 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkung für die Günzbrücke im Stadtteil Hochwang
7 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.03.2019
8 Verschiedenes
8.1 Zeitungsbericht vom 09.05.2019 "Ichenhausen, Lauingen und Kötz bleiben"
8.2 Erstellung der Querungshilfen südlich und nördich des Stadtteiles Hochwang
8.3 Umweltpreis des Landkreises Günzburg
8.4 Einrichtung eines Werkstattcafes in dem best. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 3 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 42 - Anmerkung von Stadtrat Abt -
8.5 Geschwindigkeitsmessanlage am südlichen Ortseingang von Hochwang - Anmerkung von Stadträtin Kempfle -

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1. Bauantrag zur Wiederinbetriebnahme eines Kellerlokals / Cocktailbar sowie zur Überdachung / Einhausung der Treppe am best. Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 249 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 50 (Antragsteller: Kaldjob de Paul & Jeanne)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Herr und Frau Kaldjob haben erneut einen Bauantrag zur Wiederinbetriebnahme eines Kellerlokals / Cocktailbar sowie zur Überdachung / Einhausung der Treppe am best. Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 249 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 50, vorgelegt.

Letztmalig wurde mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 13.07.2017 Nr. V-2016-341 eine diesbezügliche Bauvoranfrage abgelehnt, da die dabei eingereichten Anträge auf Abweichungen nicht genehmigungsfähig waren. Dabei handelte es sich

-        um den Verzicht auf den vorgeschriebenen notwendigen Treppenraum
-        auf Betrachtung des Gastronomiebereiches im 2. Untergeschoss, der Theke im 1. Untergeschoss und der WC-Anlagen im 1. Untergeschoss als ein offener Bereich
-        um den Verzicht auf eine lichte Durchgangshöhe der notwendigen Treppe von mind. 2 m über die gesamte notwendige Breite
-        um die Herstellung von lediglich 11 Stellplätzen auf dem Baugrundstück anstelle der erforderlichen 12 Stellplätze.

In dem nun vorgelegten Bauantrag werden nunmehr keine Anträge auf Genehmigung von Abweichungen gemäß der Bayer. Bauordnung gestellt. Nach der eingereichten Stellplatzberechnung sind nun 11 Stellplätze erforderlich, welche im Antrag dargestellt sind.

Bereits bei der Behandlung des ersten Bauantrages in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2011 wurde auf folgendes hingewiesen:
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Die Vertreter des Landratsamtes legten damals klar dar, dass unabhängig, ob es sich um ein Mischgebiet oder ein allgemeines Wohngebiet handelt, das geplante Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (sowohl im WA als auch im MI sind Schank- und Speisewirtschaften allgemein zulässig).

Da auch die Erschließung gesichert ist, hat die Stadt keine Möglichkeit, ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu verweigern. Selbstverständlich kann die Stadt darauf hinweisen, dass beispielsweise im Besonderen immissionschutzrechtliche und brandschutzrechtliche Belange geprüft werden sollen.

Zum damaligen Zeitpunkt lagen auch zwei Schreiben der angrenzenden Nachbarn vor, die sich massiv gegen das Bauvorhaben aussprachen. Diese massiven Bedenken wurden im Jahre 2015 noch weiter bekräftigt.

Andererseits legte Herr Kaldjob im Jahre 2015 auch eine Unterschriftenliste von Anwohner vor, die sich für die Wiederinbetriebnahme des Kellerlokales an den Wochenenden aussprachen.

Letztendlich wurde in der Sitzung am 21.02.2011 dem Bauantrag mit einer knappen Mehrheit das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise erteilt:
-        im Hinblick auf die Sensibilität der Nachbarschaft soll eine Überprüfung des Immissionsschutzes (incl. Bühnenbetrieb) definitiv erfolgen
-        im Hinblick auf die besondere Lage dieser Gaststätte im 2. Kellergeschoss ist der Brandschutz zu überprüfen
-        die Parkplatzsituation ist zu überprüfen, da die ausgewiesenen Parkplätze sehr problematisch angedient werden können,
-        es bestehen Befürchtungen, dass es durch parkende Fahrzeuge auf der B16 zu Problemen kommen wird,
-        die geplanten Stellplätze auf der Nordseite des Grundstückes auf Privatgrund sind entsprechend zu kennzeichnen, damit nach wie vor eine ungehinderte Nutzung des angrenzenden Geh- und Radweges möglich,
-        die Widersprüche der Nachbarn sind entsprechend zu werten.

Aus Sicht der Verwaltung sollte dem nunmehr vorliegenden Bauantrag wiederum das gemeindliche Einvernehmen mit vorstehenden Hinweisen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Bauantrag bzw. Sachverhalt entsprechende Erläuterungen. Er geht hierbei insbesondere auf die Thematik der erforderlichen Stellplätze ein, die jedoch entsprechend auf dem Baugrundstück nachgewiesen sind. Bauplanungsrechtlich ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Auf die bisher bei den bereits vorgelegten Anträgen vorgebrachten Bedenken, auch der Nachbarschaft, soll bei der Stellungnahme der Stadt erneut hingewiesen werden.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt die Ausführungen des Vorsitzenden anhand den vorgelegten Planunterlagen.

Stadtrat Hofmann fragt nach, ob der Stellplatznachweis nur für die neue Nutzung oder auch die bestehende Privatnutzung des Anwesens gilt, da derzeit bereits durch diese einige Autos auf dem Baugrundstück stehen.

Stadtrat Lindner spricht an, dass ursprünglich 12 Stellplätze notwendig waren, nun sind es jedoch nur noch 11 Stellplätze.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Nutzfläche des Gastraumes reduziert wurde und somit die Stellplätze auch verringert werden konnten.

Aus Sicht von Stadtrat Sauter Ottmar werden die im Bauantrag angeordneten Stellplätze in der Realität nicht entsprechend genutzt werden können. Er geht hierbei auch auf die Ausfahrt zur B16 ein, die über den öffentlichen Gehweg führt und fragt nach, ob dies möglich ist. Zudem stellt sich für ihn die Frage, ob alle bisher vorgebrachten Bedenken behoben wurden.

Der Vorsitzende stellt hierzu fest, dass, wie aus dem Sachvortrag zu entnehmen ist, die Forderungen erfüllt wurden, dies wird jedoch das Landratsamt Günzburg noch entsprechend überprüfen, bevor eine baurechtliche Genehmigung erteilt wird. Der öffentliche Gehweg kann im Bereich von Zufahrten überfahren werden.

Stadtrat Sauter Ottmar hat auch in Bezug auf den Immissionsschutz größte Bedenken.

Lt. Vorsitzenden wird das Landratsamt hier noch eine entsprechende Wertung vornehmen, evtl. wird auch noch ein Lärmgutachten vom Bauherrn gefordert.

Stadtrat Abt sieht bei diesem Bauvorhaben dieselbe Problematik wie beim Dorfgemeinschaftshaus in Oxenbronn. Ih n interessiert es aber insbesondere, ob die Bereitschaft der Stadt bestünde, Stellplätze abzulösen, wenn für die vorhandene Wohnnutzung weitere Stellplätze gefordert würden.

Bereits bei der Behandlung des Antrages vor einigen Jahren wurde beschlossen, keine Stellplätze abzulösen, so der Vorsitzende. Darauf soll in der Stellungnahme der Stadt zum Bauantrag auch noch gesondert hingewiesen werden. Aus dem den Bauantragsunterlagen beigefügten Stellplatznachweis geht hervor, dass 7 Stellplätze für die Gaststätte und 3 für die Wohnnutzung notwendig seien und 11 nachgewiesen werden können. Dieser Stellplatznachweis und auch die Anordnung der nachgewiesenen Stellplätze wird aber vom Landratsamt noch genau überprüft, die Stadt wird auch noch in ihrer Stellungnahme auf eine Prüfung speziell hinweisen.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Wiederinbetriebnahme des Kellerlokals / der Cocktailbar sowie zur Überdachung / Einhausung der Treppe am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 249 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 50, wird unter vorstehenden Hinweisen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2. Bauvoranfrage zur Erstellung einer Garage als Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 736/1 Gem. Ichenhausen, St.-Antonius-Weg 6 (Antragsteller: Baur Alois)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 736/1 Gem. Ichenhausen, Herr Baur, beabsichtigt, im Anschluss an seine bestehende Garage auf der Ostseite eine weitere Garage mit einer Größe von ca. 3 m x 5 m als Abstellraum zu erstellen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ettenbeurer - Rohrer Straße“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes müssen Garagen hinter der vorderen Baugrenze liegen. Diese Baugrenze beträgt im vorliegenden Fall 5 m.

Bereits die bestehende Garage mit einer Größe von ca. 8 m x 5 m wurde nur mit einem Abstand von ca. 1 m zur Grundstücksgrenze mit Zustimmung der Stadt im Jahre 1993 erstellt und somit die östliche Baugrenze um 4 m überbaut.  Zum damaligen Zeitpunkt befand sich auf der Ostseite noch eine Hecke, so dass das Garagengebäude kaum sichtbar war. Diese Hecke wurde zwischenzeitlich ersatzlos entfernt.

Da es sich jedoch nur um einen Anbau handelt, der hinter der bereits bestehenden Garage verschwindet, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Bauvorhaben und somit zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt Ausführungen zur Bauvoranfrage

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Erstellung einer Garage als Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 736/1 Gem. Ichenhausen und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ettenbeuer - Rohrer Straße“ in Bezug auf die Überbauung der östlichen Baugrenze durch Herrn Baur wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 3 a (Antragsteller: Reichel Marcus)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried bietet derzeit über einen Immobilienmakler die östliche Teilfläche seines Grundstückes mit Zufahrtsbereich und einer Fläche von ca. 1.000 qm als Wohnbaufläche zum Preis von 120 € pro qm zum Kauf an.

Ein Kaufinteressent, Herr Reichel, beabsichtigt, auf dieser Teilfläche ein Einfamilienhaus mit Garage zu bauen und hat hierfür bei der Stadt eine Bauvoranfrage eingereicht.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der östliche Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried als Grünland festgesetzt und befindet sich somit im Außenbereich.

Im Zusammenhang mit einer Bebauung der südlichen Grundstücke Flur-Nrn. 7 und 7/2 Gem. Autenried im Jahre 2010 fand eine Ortseinsicht mit dem Landratsamt Günzburg statt, bei dem man unter Berücksichtigung der benachbarten Gebäude sowie der topographischen Verhältnisse zu folgendem Ergebnis kam:

Die Grenze eines Bauzusammenhanges verläuft auf einer gedachten Linie von der östlichen Außenwand des Anwesens Kellerstraße 6 bis zur östlichen Garagenwand des Anwesens Hopfengartenweg 9.

Westlich der o.g. Grenze wäre eine Bebauung nach § 34 BauGB denkbar, östlich davon beginnt der Außenbereich.

Diese damals angedachte Baulinie wurde bei der Erstellung eines Wohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 7 Gem. Autenried auch eingehalten. Bei dem von Herrn Reichel vorgesehenen Neubau würde sich das Wohngebäude ca. zur Hälfte sowie die Garage komplett hinter dieser Baulinie und somit im Außenbereich liegen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine solche Bebauung jedoch noch vertretbar, so dass der Bauvoranfrage zugestimmt werden sollte, die letztendliche Entscheidung liegt damit beim Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde.

Die erforderliche Erschließung des neuen Baugrundstückes ist durch die im Hopfengartenweg befindliche Kanal- und Wasserleitung gegeben. Die Kosten hierfür müssten im privaten Bereich vom Grundstückseigentümer sowie im öffentlichen Bereich von der Stadt getragen werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zur Bauvoranfrage und zum Sachverhalt entsprechende Ausführungen.

Stadtrat Sauter Ottmar sieht bei einer Zustimmung zur Bauvoranfrage und damit Verschiebung der Baulinie nach Osten eine evtl. Benachteiligung des Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 7 Gem. Autenried, der sich noch an diese Baulinie halten musste.

Stadtrat Hofmann fragt nach dem nord-östlichen Baukörper auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, das sich auch außerhalb der Baulinie befindet.

Dabei handelt es sich um ein unbedeutsames Nebengebäude, das bei der Baulinie unberücksichtigt geblieben ist, ebenso kann es evtl. bei den auf dem Grundstück Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried vorgesehenen Garagen sein, erwidert der Vorsitzende.

Für Stadtrat Abt hat sich der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 7 Gem. Autenried an die Baulinie gehalten. Bei einer Zustimmung zur Bauvoranfrage wird seiner Meinung nach ein Präzedenzfall geschaffen. Aus seiner Sicht ist eine Verschiebung der Baulinie nach Osten nicht unproblematisch zu sehen. Die Entscheidung des Gremiums ist somit nicht unerheblich.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 594/3 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 3a, durch Herrn Reichel wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 4

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde folgender Bauantrag

-        Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 954/5 Gem. Hochwang, Zedernweg 9
       (Bauherren: Rossmanith Roland und Waltraud)

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 314/6 Gem. Hochwang, Zeiterweg 7d
       (Bauherren: Weins Sebastian und Nicole)

-        Nutzungsänderung des Rückgebäudes des bestehenden Anwesens auf dem Grundstück Flur-Nr. 3 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 42, zur Einrichtung eines historischen Werkstattmuseums mit Werkstattcafe
       (Antragstellerin: Mayr Birgit)

-        Umbau und Erweiterung der best. Garage zur Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flur-Nr. 79 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 3
       (Bauherr: Hammerschmidt Rainer)

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Flur-Nr. 181 Gem. Rieden/Kötz, Hühleweg 7
       (Bauherr: Dehm Matthias)

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5. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss:
Wie dem Gremium bekannt, konnten im Anschluss an das bestehende Baugebiet „An der Schwarzen Muttergottes II“ weitere Grundstücke erworben werden, um in diesem Bereich das Bebauungsplankonzept für den Bereich „Östlich der Straße Zur Schwarzen Muttergottes“ fortzuführen und ein neues Baugebiet auszuweisen.

Zur Ausweisung dieses Baugebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13b BauGB „Einziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden. Demnach sind eine Umweltprüfung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich. Zudem ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes auch nicht mehr notwendig, sondern dieser ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 745/2 und 746 Gem. Ichenhausen und hat eine Größe von ca. 0,94 ha.

Mit dem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Von dem beauftragten Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurde zwischenzeitlich der Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) sowie der Entwurf der Begründung hierzu vorgelegt, auf dessen Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgenommen werden soll.

Die Festsetzungen des Planes sind dieselben wie bei den Bebauungsplänen „An der Schwarzen Muttergottes II“ und „An der Schwarzen Muttergottes III“. Im Baugebiet können 11 Bauplätze geschaffen werden.

Die derzeit vorgesehene öffentliche Grünfläche im südlichen Bereich ist erforderlich, damit ein Wendehammer geschaffen werden kann, da für einen Durchstich zur Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ ein Grunderwerb aus dem Grundstück Flur-Nr. 747 Gem. Ichenhausen erforderlich wäre, der derzeit nicht gelingt.

Sollte das Konzept zu einem späteren Zeitpunkt einmal komplett realisiert werden können, kann dieser Wendehammer zurückgebaut und aus der öffentlichen Grünfläche ein weiterer Bauplatz ausgewiesen werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zur Bauleitplanung und zu den gestellten Fragen, insbesondere auf die zukünftige Anbindung im Süden an die Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“,  entsprechende Ausführungen.

Beschluss

Aufstellungsbeschluss:
Für den Bereich östlich der Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ wird ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Mit dem Bebauungsplan soll gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.        
 
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „An der Schwarzen Muttergottes IV“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 745/2 und 746 Gem. Ichenhausen und hat eine Größe von ca. 0,94 ha.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 13.05.2019 und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 13.05.2019 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkung für die Günzbrücke im Stadtteil Hochwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Bei der Bürgerversammlung des vergangenen Jahres im Stadtteil Hochwang wurde von einem Bürger bezweifelt, dass die Günzbrücke beim Bahnübergang Hochwang für sehr große und schwergewichtige Fahrzeuge geeignet ist.

Daraufhin wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.01.2019 festgelegt, einen Statiker zu beauftragen, der eine Überprüfung der Tragfähigkeit für aktuelle landwirtschaftliche Fahrzeuge vornehmen und die Notwendigkeit einer Gewichtsbeschränkung feststellen soll.

Derzeit besteht auf der Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h, die in der statischen Berechnung von 1992 berücksichtigt ist. Bei der Sanierung der Gründung im Jahre 1992 wurde der statische Nachweis für eine Brückenklasse 12/12 für einen Lkw mit 12 t Gesamtgewicht mit Langsamfahrt 10 km/h geführt.

Eine nunmehrige statische Überprüfung durch das IB Hartinger Consult, Thannhausen, hat ergeben, dass für die Günzbrücke eine Gewichtsreduzierung auf 12 t Gesamtgewicht sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h anzuordnen ist.

Hierauf soll die Bürgerschaft durch das Mitteilungsblatt sowie die Bauernobmänner gesondert informiert werden.

Beschluss

Für die Günzbrücke im Stadtteil Hochwang wird eine Gewichtsbeschränkung auf 12 t sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5  km/h angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 7

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.03.2019 wurde beschlossen:

-        die Mittel für die Schaffung eines Wasserleitungsringschlusses im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Rohrbach - 4. Änderung und Erweiterung“ (Heublumenweg) durch die Firma Biberacher, Unterwiesenbach, in Höhe von ca. 46.600 € brutto freizugeben und diese in den Vermögenshaushalt der Jahre 2019/2020 einzustellen,

-        dem Antrag der Rheumaliga Ichenhausen e.V. zur Nutzung der städt. Kleinschwimmhalle freitags von 18:00 bis 19:00 Uhr zuzustimmen.
       Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass die Rheumaliga zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass sie das Angebot nicht annehmen möchten, da die Mitglieder einheitlich der Meinung waren, dass das Wasser des städt. Hallenbades zu kalt ist. Die Rheumaliga hat sich aber für das Angebot entsprechend bedankt.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö 8
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8.1. Zeitungsbericht vom 09.05.2019 "Ichenhausen, Lauingen und Kötz bleiben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 8.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende spricht den Zeitungsartikeln in der Günzburger Zeitung vom 09.05.2019 an, wonach die Wegweiser an der Autobahnausfahrt Günzburg mit den Hinweisen “Ichenhausen - Lauingen und Kötz“ bleiben.

Somit hatte der Antrag der Stadt Erfolg, dabei geholfen haben aber auch die Medien (Radio, Fernsehen), die dieses Thema aufgegriffen haben.  

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8.2. Erstellung der Querungshilfen südlich und nördich des Stadtteiles Hochwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 8.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Querungshilfen südlich und nördlich des Stadtteiles Hochwang während der Zeit vom 15.07. bis 16.08.2019 gebaut werden. Derzeit läuft die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Staatliche Bauamt, in der Hoffnung, dass auch Firmen Angebote einreichen, damit die Maßnahme auch tatsächlich fristgerecht realisiert werden kann. Während der Bauzeit wird die Straße halbseitig, für einen Zeitraum von 2 Wochen (jeweils 1 Woche für die beiden Querungshilfen) komplett, gesperrt werden.

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8.3. Umweltpreis des Landkreises Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 8.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass vom Landkreis Günzburg wiederum ein Umweltpreis für besondere Aktivitäten von Privatpersonen und Firmen zum Umweltschutz vergeben werden soll.

Wer hierzu Vorschläge hat, soll dies dem Landratsamt Günzburg oder auch der Stadt zur Weitergabe an das Landratsamt melden.

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8.4. Einrichtung eines Werkstattcafes in dem best. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 3 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 42 - Anmerkung von Stadtrat Abt -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 8.4

Sachverhalt

Stadtrat Abt stellt die Frage, warum der Bauantrag zur Einrichtung eines Werkstattcafes erneut unter TOP 4 angeführt wurde, obwohl die Stadt bereits hierfür vor ca. einem Jahr das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat.

Der Vorsitzende erwidert, dass der damalige Bauantrag, in dem das Cafe in dem nördlichen Garagengebäude vorgesehen war, aufgrund der Nichteinhaltung der Abstandsflächen vom Landratsamt Günzburg abgelehnt wurde. Nunmehr soll das Cafe in dem südlichen Gebäude, in dem sich auch die historische Werkstatt befindet, eingerichtet werden. Hierfür war ein erneuter Bauantrag erforderlich, dem von Seiten der Stadt wiederum zugestimmt wurde.

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8.5. Geschwindigkeitsmessanlage am südlichen Ortseingang von Hochwang - Anmerkung von Stadträtin Kempfle -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.05.2019 ö Information 8.5

Sachverhalt

Stadträtin Kempfle fragt nach, ob zwischenzeitlich überprüft wurde, weshalb die Geschwindigkeitsmessanlage am südlichen Ortseingang von Hochwang seit längerer Zeit nicht funktioniert.

Stadtbaumeister Stapf ist nichts bekannt, er sagt jedoch zu, diesbezüglich nachzufassen.

Datenstand vom 12.08.2019 14:34 Uhr