Datum: 29.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtsanierung Ichenhausen; Investitionspaket Soziale Integration im Quartier: Vorstellung der Planungsbüros für den Quartiersspielplatz mit Quartiersgärtle an der Annastraße
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Angelegenheit der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Wasserförderung der Stadt Ichenhausen im Zeitraum 01/2018 bis 12/2018
4 Stadtsanierung Ichenhausen; Investitionspaket Soziale Integration im Quartier; Vorstellung der Planungsbüros für den Quartiersspielplatz mit Quartiersgärtle an der Annastraße
5 Bauantrag zur Erweiterung des Kindergartens Wilhelm Busch mit zwei Krippen- und vier Kigagruppen um einen Essbereich und einen Schlafraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 740 Gem. Ichenhausen, Wilhelm-Busch-Straße 2 (Bauherrin: Stadt Ichenhausen)
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Aufbringung einer Zick-Zack-Linie im Parkweg
7 Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung, Erweiterung der best. Garage gemäß urspünglicher Baugenehmigung und nachträgliche Genehmigung einer Geländestützwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 31 (Bauherren: Lisiecka Marta und Lisiecki Tomasz)
8 Bauantrag zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59 (Bauherr: Zecha Franz)
9 Verschiedenes
9.1 Besichtigung der Ausstellung "Ichenhausener Häusergeschichten" im Schulmuseum Ichenhausen am 06.08.2019
9.2 Parksituation in der Brandfeldstraße - Anmerkung von Stadtrat Lindner -

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1. Stadtsanierung Ichenhausen; Investitionspaket Soziale Integration im Quartier: Vorstellung der Planungsbüros für den Quartiersspielplatz mit Quartiersgärtle an der Annastraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Information 1

Sachverhalt

Im Rahmen des Förderprogramms „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier“ wurden der Stadt Ichenhausen die Förderung eines Quartiersspielplatzes mit Quartiersgärtle an der Annastraße in Ichenhausen zugesichert. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Durch Bescheid der Regierung von Schwaben vom 14.11.2018 wurden Finanzhilfen in Höhe von 235.000,- € in Aussicht gestellt.

Für die Planung des Quartiersspielplatzes mit Quartiersgärtle wurden sechs Ing.-Büros zur Abgabe eines Angebots von der Verwaltung aufgefordert. Nach Prüfung der eingegangenen fünf Angebote durch die Kommunalberatung „die Städtebau“, Gersthofen, wurden folgende zwei Büros zur Vorstellung Ihrer Planungen eingeladen:

- Büro studio B, Landschaftsarchitektur, München
- Büro R. Baldauf, Landschaftsarchitekt, Neusäß

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Frau Berger vom Büro studio B, Landschaftsarchitektur, München, und überträgt ihr das Wort zur Vorstellung ihres Planungsbüros.

Frau Berger stellt ihr Planungsbüro vor, das aus 4 festen und 4 freien Mitarbeitern besteht. Als Referenzobjekte zeigt sie anhand von Bildern und Plänen den neu gestaltenden Kinderspielplatz am Donau-Ufer sowie ein Wohnbauprojekt mit der Gestaltung der Außenanlagen einschl. eines Spielplatzes sowie einer Aufwertung einer Autobahnbrücke durch ihr Büro in Ingolstadt. In der letzten Woche hat ihr Büro auch den Zuschlag für die Neugestaltung der Uferpromenade an der Donau in Lauingen erhalten. Auch hierzu zeigt sie ihre Entwurfsplanung für dieses Projekt mit Einbeziehung eines Obstgartens etc.

Von Ichenhausen und ihren schmucken und stattlichen Häusern ist Frau Berger begeistert. Die neu zu gestalteten Flächen hat sie sich kleiner vorgestellt, als diese tatsächlich sind, wie sie heute vor Ort festgestellt hat. Als erster Schritt würde einer ihrer Mitarbeiter die Flächen genau anschauen und auch die Geschichte betrachten, um vielleicht einen Hinweis zu erhalten, damit evtl. ein Thema aufgegriffen werden kann. Auch Wünsche der Nachbarschaft und der Bevölkerung sollen hier neben den Vorstellungen der Stadt aufgenommen werden. Sie könnte sich hierzu auch eine Bürgerbefragung vorstellen, evtl. auch im Rahmen einer sonstigen Veranstaltung. Für sie wäre z.B. auch die Einbeziehung von Bürgern bei der Realisierung einzelner Maßnahme denkbar, auch wenn hier in Kauf zu nehmen ist, dass man auf eine Gewährleistung verzichtet.

Es handelt sich zwar um zwei kleine Flächen, aber aus Sicht von Frau Berger gibt es ein riesiges Spektrum für eine schöne Gestaltung.

Stadtrat Abt spricht an, dass die zu gestaltenden Flächen gegenüber den vorgestellten Projekten ziemlich klein sind. Bei den dargestellten handelte es sich um opulente Flächen, bei denen auch entsprechend gearbeitet werden konnte. Er fragt nach ihren Vorstellungen, was aus solch kleinen Flächen gemacht werden kann.

Frau Berger erwidert, dass sie sehr gerne ein Thema finden würde, das mit Ichenhausen zu tun hat. Daraus könnte dann evtl. eine Spielgruppe gestaltet werden, auf der man klettern kann. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück Obstbäume. Man könnte eine Sitzgelegenheit gestalten, die den Garten einfasst und gleichzeitig das Ganze auch öffnen sollte. Denkbar wäre auch die Schaffung einer Laube zur Schattenfindung. Weiter zu entscheiden ist, ob diese beiden Flächen komplett voneinander abgegrenzt oder miteinander verbunden werden sollen. Dies wird alles noch die Aufnahme vor Ort zeigen.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Angelegenheit der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Mit Zustimmung des Gremiums wird TOP 5 der Einladung zur Sitzung als TOP 2 in der Sitzung behandelt.

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden zwischenzeitlich keine Bauanträge jedoch als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Anbau an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 57 Gem. Deubach, Ebersbacher Straße 10
       (Bauherren: Eberhard Susanne & Martin)

-        Neubau von Außenliegenbuchten, Neubau eines Trockenstalles und einer offenen Güllegrube auf dem Grundstück Flur-Nr. 298 Gem. Oxenbronn, Lindenhof 1
       - Tektur zum Bauantrag Nr. B-2019-85 (Änderung der Größe der Güllegrube)
       (Bauherr: Sauter Matthias)

-        Bau einer Terrassenüberdachung incl. des Kellerabganges am best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 14 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 29
       (Bauherr: Riedel Jürgen)

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 61 Gem. Autenried, Am Jägermahd 1
       (Bauherr: Schuler Stefan)

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3. Wasserförderung der Stadt Ichenhausen im Zeitraum 01/2018 bis 12/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Information 3

Sachverhalt

Mit Zustimmung des Gremiums wird TOP 7 der Einladung zur Sitzung als TOP 3 in der Sitzung behandelt.

Die Wasserförderung der Stadt Ichenhausen im Zeitraum 01/2018 bis 12/2018 stellt sich wie folgt dar:

geförderte Wassermenge Unterrohr Brunnen 2        182.303 cbm
geförderte Wassermenge Rohrer Wald Brunnen 5        149.081 cbm
geförderte Wassermenge Rohrer Wald Brunnen 6        165.617 cbm
Zukauf Rauher Berg - Brandfeld -         13.052 cbm
Zukauf dto. - Autenried/Oxenbronn -         326 cbm
geförderte Wassermenge insgesamt        510.379 cbm

diese teilt sich wie folgt auf:
Ichenhausen          330.229 cbm
Hochwang        66.381 cbm
Deubach        24.890 cbm
Autenried/Oxenbronn        78.549 cbm
Unterrohr        5.715 cbm
nicht auf einen Ortsteil zuzuordnen        4.615 cbm        

Von der geförderten Wassermenge sind in Abzug zu bringen:
verkaufte Wassermenge        437.759 cbm
Wasser für Kessel spülen Pumpenhaus Unterrohr          627 cbm
Wasser für Reinigung des Hochbehälters                                    800 cbm
Filter spülen Rohrer Wald Brunnen 5        1.659 cbm
Filter spülen Rohrer Wald Brunnen 6        1.529 cbm
Rohrnetz spülen        (geschätzt)        150 cbm
Wasserrohrbrüche             (geschätzt)   10.800 cbm
Verbrauch Friedhöfe ohne Zähler und Bewässerung
öffentliche Anlage        (geschätzt)       700 cbm
Verbrauch Bauwasser        (geschätzt)       150 cbm
Feuerwehr, Hydranten spülen           (geschätzt)       800 cbm
Kanalnetz spülen, Regenrückhaltebecken Hochwanger Str.        (geschätzt)    350 cbm
sonstige verkaufte Wassermenge        14.177 cbm
- 10 % bei öffentl. Zier- und Straßenbrunnen        108 cbm
genutzte Wassermenge somit insgesamt:        469.609 cbm

so dass ein Verlust von:        40.770 cbm
vorhanden ist
dies entspricht        7,99 %
.

Vergleich zu den vergangenen Jahren:
(in diesen Vergleichen war bei den verkauften Wassermengen noch eine geschätzte Menge für diverse Wasserrohrbrüche enthalten):

2017
Wasserförderung:        493.701 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        433.031 cbm
Verlust somit        60.670 cbm
entspricht        12,29 %

2016
Wasserförderung:        516.430 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        441.705 cbm
Verlust somit        74.725 cbm
entspricht        14,46 %

2015
Wasserförderung:        473.501 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        428.786 cbm
Verlust somit        44.715 cbm
entspricht        9,44 %

2014
Wasserförderung:        452.665 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        400.771 cbm
Verlust somit        51.894 cbm
entspricht        11,46 %

2013
Wasserförderung:        458.250 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        398.477 cbm
Verlust somit        59.773 cbm
entspricht        13,04 %

2012
Wasserförderung:        470.641 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        402.096 cbm
Verlust somit        68.545 cbm
entspricht        14,56 %

2011
Wasserförderung:        484.593 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        390.466 cbm
Verlust somit        94.127 cbm
entspricht        19,42 %

2010
Wasserförderung:        463.472 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        404.072 cbm
Verlust somit        59.400 cbm
entspricht        12,82 %

2009
Wasserförderung:        483.374 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        406.605 cbm
Verlust somit        76.769 cbm
entspricht        15,88 %

2008
Wasserförderung:        455.201 cbm
genutzte Wassermenge einschl. Filter spülen etc.        392.985 cbm
Verlust somit        53.069 cbm
entspricht        11,66 %

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4. Stadtsanierung Ichenhausen; Investitionspaket Soziale Integration im Quartier; Vorstellung der Planungsbüros für den Quartiersspielplatz mit Quartiersgärtle an der Annastraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Information 4

Sachverhalt

In Fortsetzung des TOP 1 der Sitzung begrüßt der Vorsitzende nunmehr den Vertreter des Büros R. Baldauf, Landschaftsarchitekt, Neusäß, Herrn Baldauf, und überträgt ihm das Wort zur Vorstellung seines Planungsbüros.

Herr Baldauf stellt ebenfalls sein Planungsbüro vor, in dem 6 Mitarbeiter beschäftigt sind und davon 80 % für Kommunen gearbeitet wird. Die Hauptarbeit liegt bei der Gestaltung von Ortskernen und Kinderspielplätzen. Des Weiteren wird versucht, jedes Jahr an einem Wettbewerb teilzunehmen. Als Referenzobjekte stellt er die Innenplatzgestaltung in Hochzoll bei Augsburg vor, mit der auch der Wettbewerb im Jahre 2012 gewonnen wurde. Die Realisierung erfolgte in den Jahren 2017 und 2018. Auch in Schwabmünchen und Ursberg wurde der Ortskern durch sein Büro neu geschaffen. In Augsburg wurde im Bereich der Stadtmauer ein Spielplatz saniert, für den auch Paten gefunden wurden.

Für ihn ist die Herausforderung umso größer, je kleiner die neu zu gestaltenden Flächen, wie in Ichenhausen sind. Vielleicht können auch hier Paten gefunden werden, die sich dann um den Platz nach der Realisierung entsprechend annehmen. Auch er hat die Absicht, die Bürger in die Gestaltung mit einzubinden, die sich dann auch in dem Projekt wiederfinden sollen.

Stadtrat Lindner fragt nach, ob auch an eine Bürgerbeteiligung bei der Realisierung des Projektes gedacht ist.

Herr Baldauf erwidert, dass man sich dies immer wieder vornimmt aber in der Realität dann doch nicht klappt, da die Bürger dann nicht kommen , wenn sie da sein sollten und es auch an einem „Kümmerer“ fehlt, der das Ganze entsprechend organisiert. Bisher hat dies bei seinen Maßnahmen noch nie funktioniert. Des Weiteren fällt die Gewährleistung weg, sobald von Bürgern mitgearbeitet wird.  

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5. Bauantrag zur Erweiterung des Kindergartens Wilhelm Busch mit zwei Krippen- und vier Kigagruppen um einen Essbereich und einen Schlafraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 740 Gem. Ichenhausen, Wilhelm-Busch-Straße 2 (Bauherrin: Stadt Ichenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 18.06.2019 wurde die Vorentwurfsplanung der Architektin Dreier, Krumbach, zur Erweiterung des Kindergartens und -krippe Wilhelm Busch vorgestellt und dieser zugestimmt und beschlossen, die weiteren Schritte hierzu einzuleiten.

Nunmehr wurde von der Architektin der Bauantrag erstellt und der Stadt zur Weitergabe an das Landratsamt Günzburg vorgelegt.

Dabei wurde dem Wunsch aus der Sitzung nachgekommen und ein Gefälledach mit außenliegender Regenrinne geplant. Die tragenden Bauteile sollen zur Verkürzung der Bauzeit mit Vollholzwandplatten hergestellt werden. Die Außenfassade ist ebenfalls mit Vollholzwandplatten, Außendämmung, Abdichtungsbahn und vorgehängter senkrechter Holzfassade aus im Herstellerwerk vorgegrauten Holzleisten / Brettern geplant. Muster für die Außenfassade werden in der Sitzung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Da es lt. Vorsitzendem bei der Vorstellung der Planung noch Fragen in Bezug auf die Dachform (leicht geneigtes Pultdach anstatt Flachdach) und die geplante Holzfassade gab, wurde der Bauantrag nochmals auf die Tagesordnung gesetzt. Ansonsten hätte dieser auch als „Akt der laufenden Verwaltung“ behandelt werden können.

Stadtbaumeister Stapf zeigt anhand des Bauantrages, dass das vormals geplante Flachdach nunmehr als Pultdach mit einem 4 %igen Gefälle ausgeführt werden soll. Als Holzfassade soll ein vorgegrautes Holz verwendet werden.  

Stadtrat Hofmann fragt nach der Lebensdauer einer Holzfassade gegenüber einer Putzfassade.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass eine vorgegraute Holzfassade länger haltbar ist, als eine Putzfassade, da diese automatisch immer wieder durch die Witterungseinflüsse entsprechend beeinträchtigt wird. Putzfassaden haben die größten Probleme im Sockelbereich.

Stadtbaumeister Stapf zeigt Muster der vorgesehenen Holzfassade.

Stadtrat Lindner möchte wissen, ob es sich um reines Holz oder ein Holzverbund handelt.

Lt. Stadtbaumeister Stapf handelt es sich um massives Holz, das in einem maschinellen Prozess in der Fabrik vergraut wird.

Stadtrat Thierer fragt nach, ob die rote Folie gereinigt werden kann und um welche Holzart es sich handelt.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass es sich hierbei um eine durchgehende Abdichtungsbahn handelt, die mit Wasser von außen gereinigt werden kann. Bei der Holzart handelt es sich um eine einheimische Tanne.

Stadtrat Sauter Ottmar würde Lärche besser gefallen.

Stadtrat Machauf fügt zur Holzfassade aus, dass die Unterspannbahn eine wasserabweisende Bahn ist, anschließend kommt nach außen eine Luftschicht, so dass das Holz nach hinten abgelüftet werden kann . Die Vergrauung kommt dadurch zustande, dass die weichen Phasen herausgebürstet werden. Dies erfolgt industriell. Des Weiteren ist in Lärche mehr Öl enthalten, d.h. aber auch, dass dieses Holz weniger Farbe annimmt. Trotzdem wäre Lärche besser.

Der Vorsitzende stellt fest, dass man sich in der heutigen Sitzung noch nicht über die Holzart zu entscheiden hat, sondern dem Bauantrag zuzustimmen ist. Die Holzart und Fassadenfarbe ist erst bei der Ausschreibung festzulegen, bei der das Gremium dann entsprechend einzubinden ist.

Beschluss

Dem vorgestellten Bauantrag zur Erweiterung des Kindergartens Wilhelm Busch mit zwei Krippen- und vier Kitagruppen um einen Essbereich und einen Schlafraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 740 Gem. Ichenhausen, Wilhelm-Busch-Straße 2, mit einer Holzfassade sowie einem gering geneigten Pultdach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Aufbringung einer Zick-Zack-Linie im Parkweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 27.05.2019 wurde erneut angesprochen, dass vor dem Anwesen Parkweg 12 Mülltonnen abgestellt werden, um zu verhindern, dass dort geparkt wird.

Hierbei wurde auch der Vorschlag vorgebracht, in diesem Bereich ab Beginn der Kurve bis auf Höhe der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1023/6 Gem. Ichenhausen eine Zick-Zack-Linie aufzubringen, nicht nur, damit diese unschönen Tonnen verschwinden, sondern in erster Linie, da es sich um eine unübersichtliche Kurve und den Zufahrtsbereich zum Ernst-Ott-Zentrum handelt.

Hier kam es zwischenzeitlich bereits zu mehreren brisanten Situationen, siehe auch das beiliegende Foto, das kürzlich entstand, so dass diesem Vorschlag nachgekommen werden sollte. Da diese die Maßnahme auch entsprechend begründet werden kann, können aus Sicht der Verwaltung keine Folgeanträge z.B. aus der Chr.-von-Schmid-Straße kommen.

Zwischenzeitlich wurde auch festgestellt, dass sowohl der neu geschaffene Parkplatz als auch die Tiefgarage der Reha-Klinik auch vom Personal der Klinik besser angenommen werden und beide Plätze des Öfteren voll sind.  

Aus Sicht der Verkehrsraumüberwacherin hat sich auch das Parkverhalten in den umliegenden Straßen verbessert, obwohl sicherlich nach wie vor die direkt an die Reha-Klinik angrenzenden Straßen stark beparkt werden. Bevor jedoch eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, sollte die Situation in den nächsten Monaten noch weiter beobachtet werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt entsprechende Ausführungen zum Sachverhalt und zeigt den Bereich, in dem die Zick-Zack-Linie aufgebracht werden soll anhand eines Lageplanes .

Stadtrat Lindner fügt an, dass er die Aufbringung dieser Zick-Zack-Linie für unbedingt notwendig erachtet. Diese kann dort enden, wo derzeit die letzte Mülltonne steht, da jeder mögliche Stellplatz benötigt wird.

Stadträtin Kempfle ist ebenfalls der Auffassung, dass in dem Kurvenbereich etwas gemacht werden muss, so dass sie auch der Aufbringung der Zick-Zack-Linie zustimmt. Dadurch müssen dann aber auch die Mülltonnen auf der Straße entfernt werden.

Beschluss

Auf der Nordseite des Parkweges ab dem Kurvenbereich bis zur Ostseite des Grundstückes Flur-Nr. 1023/6 Gem. Ichenhausen soll eine Zick-Zack-Linie aufgebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung, Erweiterung der best. Garage gemäß urspünglicher Baugenehmigung und nachträgliche Genehmigung einer Geländestützwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 31 (Bauherren: Lisiecka Marta und Lisiecki Tomasz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang beabsichtigen, auf ihrem Grundstück eine weitere Garage zu errichten, eine bestehende Garage zu erweitern sowie eine Terrassenüberdachung an ihrem Wohnhaus anzubauen. Des Weiteren ist geplant, eine Geländestützwand auf der Nordseite des Grundstückes zu erstellen.

Für die Erstellung einer PKW-Doppelgarage sowie einer Geländestützmauer mit einer Höhe von max. 1,60 m und einen darauf aufbauenden Drahtzaun mit einer Höhe von 80 cm gab es bereits aus dem Jahre 1981 eine Baugenehmigung. Dieses genehmigte Vorhaben wurde damals jedoch nicht umgesetzt.

Das Baugrundstück befindet sich gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet.
Bezüglich der bereits im Vorfeld erstellten Stützmauer gab es bereits Beschwerden aus der Nachbarschaft, da die aufgrund der Höhe der Mauer mit aufgesetztem Gartenzaun nötigen Abstandsflächen nicht eingehalten wurden und die deswegen nötige Baugenehmigung nicht vorlag. Das Landratsamt hat den Bau damals eingestellt.

Die nunmehrige Planung wurde mit dem Landratsamt abgestimmt.
Trotzdem sollte in der Stellungnahme der Stadt auf die Notwendigkeit zur Einhaltung der Abstandsflächen hingewiesen werden.

Ansonsten könnte dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt entsprechende Ausführungen zum Sachverhalt und erläutert anhand den Plänen das Bauvorhaben. Er spricht hierbei an, dass mit der Erstellung der Mauer bereits begonnen, dieser Bau jedoch vom Landratsamt Günzburg eingestellt wurde. Das Landratsamt hat hierbei auch festgestellt, dass in Abschnitten die vorgesehene Mauererstellung ohne Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die Nachbarn nicht genehmigungsfähig ist. Aufgrund dessen haben die Bauherren in Ansprache mit dem Landratsamt nunmehr eine Umplanung vorgenommen, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Der Vorsitzende fügt hierzu an, dass das Landratsamt Günzburg in abstandsrechtlichen Fragen seit Kurzem wieder zuständig ist. Vorher hatten der Architekt bzw. der Planer hierfür die alleinige Verantwortung. Aufgrund dessen wurde das Bauvorhaben der Ehegatten Lisiecke/Lisiecki auch entsprechend vom Landratsamt betrachtet. Das Landratsamt hat den nunmehr eingereichten Bauantrag vorgeprüft und für in Ordnung befunden.

Stadträtin Kempfle fragt nach, ob nicht entlang des Grundstückes ein städt. Graben verläuft.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass es sich hierbei um einen verrohrten Graben handelt, an dessen Grenze bereits eine Mauer von einem Nachbarn erstellt wurde. Ein Zugang zu diesem Graben ist nur noch von Norden oder über Privatgrundstücke möglich. Das städt. Grundstück hat hier eine Breite von 3 m bis 3,50 m.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Terrassenüberdachung, Erweiterung der best. Garage sowie Erstellung einer Geländestützwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 13 Gem. Hochwang wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf die Einhaltung der Abstandsflächen soll in der Stellungnahme der Stadt nochmals ausdrücklich hingewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59 (Bauherr: Zecha Franz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2019 wurde die Bauvoranfrage von Herrn Zecha behandelt, wonach er beabsichtigt, den auf dem Grundstück Flur-Nr. 1200/13 Gem. Ichenhausen befindlichen Stadel abzureißen und anstatt dessen auf den Grundstücken Flur-Nr. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen ein zweigeschossiges Wohngebäude mit Keller zu errichten. Das Gebäude sollte ein Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° erhalten.

Nunmehr wurde von Herrn Zecha ein Bauantrag eingereicht, der nach wie vor den Abriss des Stadels und den Neubau eines Wohnhauses mit KG, EG und OG vorsieht. Anstatt des Pultdaches ist jedoch jetzt ein Flachdach geplant, das mit seiner ganzen Fläche als Dachterrasse genutzt werden soll und deren Geländer an den Gebäudeaußenkanten umlaufend angebracht wird. Für den Zugang soll das Gebäude einen Aufbau mit einer Größe von 6,51 m x 2,64 m mit Tonnendach erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Wiesgasse keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert.
Aus Sicht des Stadtbaumeisters fügt sich das Gebäudes wegen des nunmehr gewählten Flachdachs mit Dachterrasse, Dachaufbau und umlaufendem Geländer nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da es jetzt wie ein dreigeschossiges Bauwerk wirkt.

Da jedoch aus Sicht des Landratsamtes Günzburg die Dachform kein Kriterium sei, ob sich ein Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt, wäre es möglich, dass bei einer Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhabens durch die Stadt das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt wird.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt Ausführungen zum Sachverhalt und geht dabei auf die Bauvoranfrage ein, der bereits mit gewissen Bedenken aufgrund der geplanten Dachform und der Geschossigkeit zugestimmt wurde. Der nunmehr eingereichte Bauantrag entspricht nicht mehr dieser Bauvoranfrage. Nunmehr entstehen von Westen her gesehen anstatt drei Geschosse aufgrund des Dachaufbaues vier Geschosse. Letztendlich gesehen wird das Landratsamt Günzburg über den Bauantrag entscheiden, auch wenn die Stadt das gemeindliche Einvernehmen verweigern wird.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage gegeben wurde, da sich die Bauhöhe noch einigermaßen im Rahmen gehalten hat. Bei dem nunmehr vorgelegten Bauantrag ist dies nicht mehr der Fall. Das Dach wurde nun komplett als Dachterrasse ausgebildet und ein Aufbau vorgenommen, damit dieses Geschoss erreicht werden kann. Diese Baustruktur passt nicht mehr in den Straßenzug. Auch die Ansicht von Westen mit den Fensterfronten und den Geländern ist für das Landschaftsbild nicht zuträglich. Er ist daher gegenüber dem Bauantrag sehr skeptisch, da dieser aus seiner Sicht städtebaulich nicht mehr vertretbar ist.

Stadtrat Lindner geht es nicht um die Dachform, sondern um den nunmehr geplanten zusätzlichen Dachaufbau, den man auch entsprechend sehen wird. Er findet es schon seltsam, dass man sich nicht an die Bauvoranfrage gehalten hat, sondern im Bauantrag etwas präsentiert, das noch größer wird. Er wird daher gegen den Bauantrag stimmen.

Stadtrat Abt fügt an, dass man sich schon bei der Bauvoranfrage schwergetan hat, dieser zuzustimmen. Der Baukörper, der nunmehr entstehen soll, findet er für zu viel. Er teilt die Meinung des Stadtbaumeisters und spricht sich für eine Ablehnung des Bauantrages aus.

Stadtrat Sauter Ottmar schließt sich seinen Vorrednern an, da der nunmehr eingereichte Bauantrag komplett von der Bauvoranfrage abweicht.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Abriss des vorhandenen Stadels und Neubau eines Wohnhauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1200/11, 1200/13 und 1200/17 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 59, durch Herrn Zecha wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö 9
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9.1. Besichtigung der Ausstellung "Ichenhausener Häusergeschichten" im Schulmuseum Ichenhausen am 06.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Information 9.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass vor der nächsten Stadtratssitzung am 06.08.2019 um 18:00 Uhr zur Besichtigung der Aufstellung „Ichenhausener Häusergeschichten“ im Schulmuseum geladen wird  

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9.2. Parksituation in der Brandfeldstraße - Anmerkung von Stadtrat Lindner -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2019 ö Information 9.2

Sachverhalt

Stadtrat Lindner spricht an, dass die Brandfeldstraße auf Höhe des Grundstückes Flur-Nr. 2080/6 Gem. Ichenhausen (ehem. Rot-Kreuz-Heim, Brandfeldstraße 16) eine leichte Biegung macht, in der in letzter Zeit immer wieder Autos stehen, da das Halteverbotsschild erst ab dem Grundstück der Reha-Klinik beginnt. Er schlägt vor, dieses Schild ca. 6 bis 8 m in Richtung Norden zu versetzen, damit sich die Verkehrssituation in diesem Bereich entschärft, da es hier immer wieder zu einem Begegnungsverkehr kommt.

Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 17.10.2019 07:43 Uhr