Datum: 23.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2019
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
3 Bauantrag zum Umbau und Anbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1050/1 Gem. Ichenhausen, Günzweg 1 (Bauherr: Siraz Mehmet)
4 Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46 (Bauherrin: SCHWARZ-Außenwerbung GmbH)
5 Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen, Im Brühl 16 und 18 (Antragsteller: Horn Peter)
6 Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried; Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße" (Antragsteller: Resl Fabian und Reznik Karina)
7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
8 Unteres Schloss, Schlossplatz 3; Schaffung eines behindertengerechten Zuganges
9 Verschiedenes
9.1 Querungshilfen Hochwang - Anmerkung des Vorsitzenden
9.2 Straße am Kasteck - Anmerkung Stadtrat Ottmar Sauter
9.3 Asphalt im Bereich der Marktstraße - Anmerkung Stadtrat Hofmann
9.4 Preistafel Tankstelle B16 / Günzweg - Anmerkung Stadtrat Lindner
9.5 Höhe eines Verkehrsspiegels - Anmerkung Stadtrat Ottmar Sauter
9.6 Nachfrage - Anmerkung Stadtrat Abt

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.07.2019 wurde beschlossen:

-        für die Freiwillige Feuerwehr Ichenhausen als Kommandofahrzeug einen VW Tiguan anzuschaffen.

-        ein HLF 20 für die Feuerwehr Ichenhausen zu beschaffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den nötigen Zuschussantrag zu stellen, ebenso die Zulassung der vorzeitigen Beschaffung. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, das Erstellung der Ausschreibungsunterlagen parallel zum Zuschussverfahren vorzunehmen. Die Ausschreibung kann dann nach Erhalt des Zuschussbescheides oder eines Bescheids über die vorzeitige Beschaffung vorgenommen werden.

-        das Ing.-Büro Degen und Partner, Günzburg, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Regenrückhaltung im Bereich Weiler Weg zu beauftragen,

-        dass die Brücken über den Rohrbach der Kleingartenanlagen zwar belassen werden können, aber höher gesetzt werden müssen,

-        die Firma Steinmetz Wiedenmann mit der Sanierung des Feldkreuzes mit Christusfigur der Wilhelmshöhe zu Gesamtkosten von 2.261 € zu beauftragen,

-        auf dem städt. Grundstück Flur-Nr. 19 Gem. Ichenhausen einen Solitärbaum zu pflanzen und die Restfläche als Parkfläche entsprechend aufzuschottern.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde folgender Bauantrag

-        Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/9 Gem. Oxenbronn, Kiefernweg 10
       (Bauherren: Dangel Stefan und Franziska)

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Erstellung einer Überdachung am best. Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 1/1 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 48
       (Bauherrin: Schlossbrauerei Autenried Besitz GbR)

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf den Grundstücken Flur-Nr. 589/23 und 589/24 Gem. Ichenhausen, Frühlingstraße 20
       (Bauherren: Sailer Joachim und Jutta)

-        Umgestaltung des Eingangsbereiches des V-Marktes Ichenhausen auf dem Grundstück Flur-Nr. 609/1 Gem. Ichenhausen, Weiler Weg 1
       (Bauherrin: Firma Herimo Immobilien GmbH & Co. KG):

-        Nutzungsänderung des best. Einfamilienhauses mit Laden zu einem Zweifamilienhaus mit Laden auf dem Grundstück Flur-Nr. 430/2 Gem. Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 15
       (Bauherr: Eminovic Izet)

-        Umbau des denkmalgeschützten Bauernhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 431 Gem. Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 17
       (Bauherr: Eminovic Izet)

-        Erstellen einer Gaube auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 498/1 Gem. Ichenhausen, Adalbert-Stifter-Straße 7
       (Bauherren: Alici Öznur und Suat)

-        Erweiterung der best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1014/2 Gem. Ichenhausen, Am Birketle 17
       (Bauherr: Hammerschmidt Jürgen)

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Umbau und Anbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1050/1 Gem. Ichenhausen, Günzweg 1 (Bauherr: Siraz Mehmet)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Herr Mehmet Siraz hat bei der Stadt einen Bauantrag eingereicht, wonach beabsichtigt ist, aus dem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1050/10 Gem. Ichenhausen, Günzweg 1, durch einen Umbau des Bestandes und einen Anbau auf der Südseite ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten zu schaffen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2. Für das Baugrundstück ist ein Mischgebiet ausgewiesen und es dürfen zwei Vollgeschosse errichtet werden.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes  beträgt die Grundflächenzahl 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,8. Bei Hauptgebäuden bis zu 2 Vollgeschossen muss die Dachneigung zwischen 45 und 48 Grad liegen und Dachausbauten (Gaupen) dürfen nur eine Höhe von 1,20 m und ihre Länge darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten.

Bis auf die Grundflächenzahl werden die weiteren o.g. Festsetzungen nicht eingehalten. Die Geschossflächenzahl wird geringfügig um 0,04 überschritten, der Anbau soll eine Dachneigung von 35 Grad erhalten und am Alt- und Neubau sollen je zwei Dachgauben mit einer Länge von insgesamt je 7 m und einer Höhe von je 2,20 m entstehen.

Die nachgewiesene Zahl der Stellplätze stimmt mit der geltenden Stellplatzsatzung überein. Des Weiteren wird auch die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze eingehalten. Für die neu geplante Zufahrt auf die B16 ist das Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt herzustellen.

Da auch in Ichenhausen dringend Wohnraum benötigt wird und sich das Gebäude ansonsten in die Umgebung einfügt, kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und den benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben werden.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Kempfle merkt an, dass im Hof immer ein Auto steht, so wie sie es gelesen habe, besteht diese Möglichkeit dann nicht mehr. Diesem stimmt der Vorsitzende zu.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1050/10 Gem. Ichenhausen durch Herrn Siraz wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung zur Erteilung der erforderlichen und vorstehend genannten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46 (Bauherrin: SCHWARZ-Außenwerbung GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Firma SCHWARZ-Außenwerbung GmbH hat einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln mit einer Größe von je 2,80 x 3,80 m für die wechselnde Produktwerbung auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46, eingereicht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da die Werbetafeln nach Ansicht der Verwaltung im Außenbereich errichtet werden sollen und hier dann das Anbauverbot nach § 9 FStrG gilt und somit die Errichtung unzulässig wäre, wurde das Staatliche Bauamt um Bestätigung dieser Auffassung gebeten.

Mit Email vom 20.08.2019 teilt das Staatliche Bauamt diese Auffassung und schreibt hierzu:

„Nach entsprechender Prüfung der Lage des Grundstücks Fl.-Nr. 202/2 Gem. Hochwang kommen wir straßen- als auch verkehrsrechtlich zu einem einheitlichen Fazit:
Gemäß § 9 des FStrG befinden wir uns im Bereich der vorgenannten Flurnummer straßenrechtlich auf „freier Strecke“, sodass hier die Anbauverbotszone von 20 m entlang der B 16 gilt. Dies gilt ebenfalls für fest mit dem Boden verbundene Plakatwerbetafeln > 1 m². Wie Sie bereits korrekterweise festgestellt haben, greifen hier des Weiteren die Vorschriften der STVO. Die Werbetafeln sollen unmittelbar nach der Ortstafel errichtet werden, demnach ist nach § 33 Abs. 1, Satz 3 jegliche Werbung in Bild, Schrift, Licht oder Ton außerhalb geschlossener Ortschaft untersagt.“

Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu verweigern.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass die Verweigerung des Einvernehmens nicht ausreicht, aber das staatliche Bauamt aus o.g. Gründen die Werbetafeln ebenfalls ablehnt.

Stadtrat Hofmann findet auch, dass die Ausfahrtssicht der Eigentümer eingeschränkt werden würden. Die würden hier dann nicht sehen, ob was von der B16 kommt.

Stadträtin Kempfle merkt an, dass es dann insgesamt 3 Tafeln wären. Von den Werbetafeln liegt immer so viel Müll rum und gewisse Werbetafeln stellen eine Verletzungsgefahr für die Fußwege dar.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/2 Gem. Hochwang, Kötzer Straße 46, wird aus vorstehenden Gründen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen, Im Brühl 16 und 18 (Antragsteller: Horn Peter)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der neue Eigentümer der Grundstücke Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, das auf dem Grundstück Flur-Nr. 1486/1 Gem. Ichenhausen befindliche Einfamilienhaus abzubrechen und auf beiden Grundstücken zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 13 Wohneinheiten und eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen zu bauen. Beide Gebäude sollen jeweils ein Walmdach mit einer Dachneigung von 25° erhalten. Die Zufahrt ist von der Straße „Im Brühl“ geplant.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich der Straße „Im Brühl“ keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist aus Sicht der Verwaltung gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrgeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Zudem ist die Größe des Gebäudes aufgrund des in Richtung Straße „Zur Halde“ ansteigenden Geländes von der Straße „Zur Halde“ nur minimal zu erkennen. Die Ansicht von der Straße „Im Brühl“ ist ebenfalls noch angemessen.

Da auch in Ichenhausen dringend Wohnraum benötigt wird, sollte daher der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert des Weiteren, dass die Stellplatzsatzung eingehalten werde. Das Hochwasser durch die Günz ist eine Problematik. Hier müsse sich Herr Horn selbst schützen. In der Stellungnahme an das Landratsamt muss diese Thematik mit aufgeführt werden. Der Vorsitzende geht des Weiteren nochmals auf Herrn Horn zu und spricht dies bei Herrn Horn an.

Kann solch eine Wanne vorgeschrieben werden, frägt Stadtrat Hofmann.
Nein nur ein Hinweis kann gegeben werden, so der Vorsitzende.

Eventuelle Setzungen von Nachbarhäusern durch die  Grundwasserabsenkung in der Tiefgarage stellt ein Problem dar, so Stadtrat Hofmann. Kann hierzu ebenfalls etwas mit in die Stellungnahme hineingenommen werden.

Dies ist ein privatrechtliches Vorhaben, in die Stellungnahme kann hier entgegen etwas aufgenommen werden, ob das LRA sich dann für eine Beweissicherung entscheidet, weiß der Vorsitzende nicht.

Auch die Stellplätze sollen als Hinweis angemerkt werden, ob die Zufahrt ins Brandfeld noch gegeben ist, so der Vorsitzende.

Stadtrat Sauter O. ist der Meinung, dass die Stellplätze doch in der Tiefgarage sind.
Evtl. spielen diese dann für die Zufahrt gar keine Rolle, merkt der Vorsitzende an.
Wieso macht man die Tiefgarage nicht von der Zufahrt Halde, frägt Sauter O.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1486 und 1486/1 Gem. Ichenhausen durch Herrn Horn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Vorsitzende führt nochmals ein Gespräch mit Herrn Horn und weist in der gemeindlichen Stellungnahme auf das Hochwasser, die Tiefgaragenstellplätze und die mögliche Zufahrt zum Brandfeld hin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried; Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße" (Antragsteller: Resl Fabian und Reznik Karina)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Mit Schreiben vom 02.09.2019 teilen die neuen Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Fabian Resl und Karina Reznik, mit, dass das auf dem Baugrundstück geplante Einfamilienhauses lt. ihrer derzeitigen Planung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“ in einigen Punkten abweicht. Deshalb bitten sie um Prüfung, ob von Seiten der Stadt eine Erlaubnis zur Abweichung vom den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden kann.

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

Firstrichtung
Da sie zur Versorgung Sonnenenergie nutzen möchten, wollen sie eine Südausrichtung des Objektes.
Begründung: Dies ist die optimale Dachausrichtung für eine Photovoltaikanlage und Solarthermie.
Aufgrund der Größe des Grundstückes würde eine Änderung der Firstrichtung nicht negativ und herausstechend erkennbar sein. Außerdem ermöglicht die Änderung der Firstrichtung, aufgrund der Größe des Grundstückes (1.344 qm), eine bessere Ausnutzung der Fläche.  

Dachform
Für die volle Ausnutzung der Sonnenenergie, da der Leistungsverlust durch eine Abweichung der Himmelsrichtung größer wird je steiler das Dach ist, wird ein Walmdach sehr empfohlen und daher diese Dachform gewünscht.
Begründung: In dieser Straße steht bereits in unmittelbarer Nähe ein Bungalow mit Walmdach, welcher sich optisch sehr gut in das Umgebungsbild eingefügt hat, daher würde sich das geplante Dach ebenfalls optisch gut einfügen und den bestehenden Bungalow in der Straße ergänzen.
Die moderne Bauweise geht immer mehr hin zum Bungalow-Stil, welcher den Bauherren optisch sehr gut gefällt.

Kniestock
Es sind zwei Vollgeschosse ohne Dachschrägen geplant.
Begründung: Da sie ohne Keller bauen, möchten sie größtmöglichen Wohnwert durch vergrößerte Wohnfläche auf kleiner sparsamer Fläche bekommen. Zudem ist das auch in Verbindung mit dem benötigten Walmdach zur optimalen Ausnutzung der Sonnenenergie notwendig.
Die Bauweise mit zwei Vollgeschossen entspricht dem Baustil der heutigen Zeit. Trotz dieser Bauweise wäre das Haus nicht erkennbar höher als die Nachbarhäuser.

Die Antragsteller führen weiter aus, dass durch ihr Vorhaben sie sich an die künftige Umgebungsbebauung anpassen würden, da im neu errichteten Baugebiet (Bebauungsplan "Südlich der Anhofer Straße II“), eine Straße weiter, diese Art von Haus gestattet ist und aktuell auch aufgrund der vielen Vorteilen eine sehr gängige und wirtschaftliche Bauweise ist.
Die Abweichungen würden die Grundzüge der Planung nicht berühren und ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Der für das Bauvorhaben geltende Bebauungsplan ist seit dem Jahre 2003 rechtskräftig. In den letzten 16 Jahren hat sich in der Art und Weise des Bauens sehr viel verändert. Da sie zeitgemäß im heute üblichen Stil bauen möchten, bitten sie, ihrem Vorhaben zuzustimmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Baugebiet „Südlich der Anhofer Straße“ haben sich die Bauherren bisher bis auf wenige Befreiungen an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten.
Es gab lediglich folgende Befreiungen:
-        Erhöhung des Kniestockes auf 1,25 m beim Hauptgebäude
-        Erhöhung des Kniestockes auf max. 2,75 m anstatt 0,75 m im Bereich der Wiederkehre
-        Dachform und Dachneigung bei der Garage (Flachdach mit 2° Dachneigung anstatt Satteldach mit 35 bis 45° Dachneigung)
-        Dachform und Dachneigung beim Anbau eines Wintergartens (Pultdach mit 12° Dachneigung anstatt Satteldach mit 35 bis 45° Dachneigung)
-        geringfügige Überbauungen der Baugrenzen
-        Erhöhung der Einfriedung

Bei einer Bauvoranfrage aus dem Jahre 2012, in der auch die Kniestockhöhe des Hauptgebäudes von 0,75 m au 2,675 m erhöht und die Dachneigung auf 30° reduziert werden sollte hat ein Vorgespräch mit dem Landratsamt Günzburg ergeben, dass hierdurch die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt seien und somit der Bebauungsplan geändert werden müsste.

Bei dem bei den Antragstellern angesprochenen Bungalow handelt es sich um das Grundstück Flur-Nr. 107 Gem. Autenried, das sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet, sondern für diese Bebauung eine gesonderte Einbeziehungssatzung erlassen wurde. Dieses Gebäude ist nur eingeschoßig ohne Kniestock ausgeführt.

Aufgrund dieser Tatsachen sollte aus Sicht der Verwaltung der Antrag auf die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“ zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried abgelehnt werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Schuler merkt an, dass er einer anderen Ansicht ist. Der Bebauungsplan wurde bereits 2000 erstellt. Jetzt ist es eine andere Zeit und die Begründungen des Bauherrs sind sehr gut. Stadtrat Schuler ist der Meinung, dass die Befreiungen erteilt werden könnten.

Dies umso mehr als die Dachausrichtung eine PV-Anlagenberater ermöglichen werde.

Hierzu merkt Stadtrat Abt an, dass sich dies nicht mit energetischen Argumenten begründen lässt, da bisher alle die in diesem Gebiet gebaut haben, sich an den BBP gehalten haben.

Stadtrat Lindner befürchtet, dass diejenigen die dort schon gebaut haben, sich im Nachgang beschweren. Bei den neuen Bebauungsplänen ist der Stadtrat jetzt natürlich offener, er hätte ein ungutes Gefühl, wenn man den Befreiungen zustimmen würde.
Es sollte daran gedacht werden, dass es noch 5 weitere unbebaute Grundstücke hier gibt, hier müssen in Zukunft bestimmt auch Befreiungen erteilt werden.

Stadtrat Schuler sieht das der Aufwand für die Bebauungsplanänderung zu groß sei. Er ist der Meinung das Haus passt zu 100 % in die nähere Umgebung.

Stadtrat Sauter O. hätte auch ein Problem mit der Zustimmung.

Die Begründung bezüglich der Solar- und Photovoltaikanlage ist ihm nicht ganz schlüssig, wenn er so baut wie die anderen, wäre er Südwestausrichtung, so Stadtrat Thierer und das sei gut.

Beschluss

Der Antrag auf die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“ zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 5, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Zur Ausweisung von weiteren Bauplätzen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „An der Schwarzen Muttergottes IV“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau) aufzustellen.  

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2019 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a bzw. §13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing. Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „An der Schwarzen Muttergottes IV“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 27.05.2019 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 27.05.2019 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 24.06.2019 bis einschl. 24.07.2019 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 135 vom 13.06.2019.

Von Kling Consult wurden 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

Folgende 4 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung    
           – BQ
  • Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg
  • Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg

Folgende 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen:
  • Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom
          27. Juni 2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, Bereich
           Forsten, Schreiben vom 5. Juli 2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 24. Juli 2019
  • bayernets GmbH, München, Schreiben vom 26. Juni 2019
  • IHK Augsburg, Schreiben vom 22. Juli 2019
  • Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm, Schreiben vom 23. Juli 2019
  • Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 23. Juli 2019
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg, Schreiben vom 22. Juli 2019
  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 19. Juni 2019
  • Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 17. Juli 2019

Folgende 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 5. Juli 2019
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um hochwertige Ackerflächen, die grundsätzlich der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben sollen und nur im unbedingt notwendigen Umfang für außerlandwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Da die überplante Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen wurde, werden keine weiteren Einwendungen erhoben.

Beschlussvorschlag:
Das Plangebiet wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens des AELF keine weiteren Einwendungen erhoben werden. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Bayerischer Bauernverband, Günzburg, Schreiben vom 10. Juli 2019
Gegen die oben genannten Planungen bestehen seitens des Bayerischen Bauernverbandes folgende Bedenken:
Nach Ansicht des Bayerischen Bauernverbands kann die Pflanzung von Bäumen an der Grenze zu bewirtschafteten Grundstücken durch Beschattung, Überwuchs und zuwachsende Drainagen Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft nach sich ziehen. Daher ist die Bepflanzung zu reduzieren und einzurücken.
Der Bayerische Bauernverband sieht zudem Konfliktpotential hinsichtlich der weiteren Befahrbarkeit der Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass parkende Kraftfahrzeuge den landwirtschaftlichen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dies kann vor Allem durch auf der öffentlichen Straße abgestellte KFZ eintreten.
Ebenso ist sicherzustellen, dass – gerade zu Erntezeiten – Konflikte mit den durch die Landwirtschaft bedingten Immissionen (Staub, Lärm) nicht entstehen.

Beschlussvorschlag:
Im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenskonflikten mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gilt für die festgesetzten anzupflanzenden Laub-/Obstbäume keine Standortbindung. Die Baumpflanzungen sind als grünordnerische Maßnahmen zur Durch- und Eingrünung des Quartiers erforderlich. Darüber hinaus reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu den Pflanzabständen, insbes. Art. 48 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (AGBGB) und anderer Gesetze dazu aus, die befürchteten Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Durch den Bebauungsplan wird die Befahrbarkeit der Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht eingeschränkt. Durch die Festsetzung von mindestens zwei Stellplätzen je Wohneinheit auf den privaten Grundstücksflächen und die Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von 7,25 m ist auf Ebene des Bebauungsplans hinreichend sichergestellt, dass die Befahrbarkeit auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird.
Unter den Hinweisen, Empfehlungen und nachrichtlichen Übernahmen wird auf mögliche Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche Tätigkeit bereits hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Deutsche Telekom Technik GmbH, Gersthofen, Schreiben vom 23. Juli 2019
Zu der o. g. Planung nimmt die Telekom wie folgt Stellung:
Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.
Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bittet die Telekom gesondert mit ihr in Verbindung zu treten.
Sollten im Rahmen des Verfahrens Lagepläne der Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom benötigt werden, können diese angefordert werden bei:
E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.
Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, ist die Telekom auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Es soll deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, Verbindung aufgenommen werden mit:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
D-86368 Gersthofen
Diese Adresse soll auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen verwendet werden.
Damit das Baugebiet mit moderner Telekommunikationstechnik erschlossen werden kann, benötigt die Deutsche Telekom zunächst einige wenige Angaben zur vorgesehenen Bebauung.
Zu beachten ist:
Die Deutsche Telekom benötigt die Daten auch im Falle der Erweiterung eines bestehenden Baugebietes, da der Ausbau des erweiterten Bereichs in Glasfasertechnik erfolgen könnte, auch wenn der vorhandene Bereich in herkömmlicher Kupfertechnik ausgebaut ist.
Zur Information:
Die Deutsche Telekom Technik GmbH entscheidet an zentraler Stelle ob und wie die Telekommunikationsinfrastruktur des Baugebiets errichtet wird. Die Entscheidung erfolgt anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, deren Grundlage Angaben zur Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten sowie zu eventuellen Ausbauabschnitten sind.
Die benötigten Daten können einfach anhand des beiliegenden Datenerfassungsbelegs für Neubaugebiete der Deutschen Telekom übermittelt werden. Ohne Angabe dieser Daten kann die Erschließung des Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom nicht erfolgen.
Die Telekom bietet auch eine optimierte Abwicklung der Erschließung an. Einzelheiten können hierzu der beigelegten Information zum Weilheimer Modell entnommen werden.
Hinweise zum Datenerfassungsblatt für Neubaugebiete:
Die Daten werden von der Telekom benötigt, um entscheiden zu können, ob das Baugebiet von der Deutschen Telekom
  • nicht erschlossen wird (weil ein anderer Provider die Universaldienstleistungsverpflichtung übernimmt)
  • in herkömmlicher Kupfertechnik gebaut wird
  • in Glasfasertechnik (FTTH) gebaut wird
Sollten die Daten bis zum Beginn der Erschließungsmaßnahmen nicht vorliegen und verarbeitet sein, so tritt folgende Situation ein:
  • das Baugebiet ist der Deutschen Telekom praktisch unbekannt, da der Prozess zur Bearbeitung der Ausbauentscheidung durch die Zentrale der Deutschen Telekom aufgrund fehlender Daten nicht gestartet werden konnte
  • es erfolgt keine Teilnahme der Deutschen Telekom an Spartenterminen, da über die Art des Ausbaus nicht entschieden wurde und somit Aussagen über Trassen und Standorte von Gehäusen nicht möglich sind
  • der Beginn der Baumaßnahme der Deutschen Telekom verzögert sich
  • die Bewohner sind zum Zeitpunkt des Einzugs eventuell nicht mit Telefon/
    Internet versorgt
Es wird deshalb darum gebeten, die Daten so bald wie möglich der Deutschen Telekom zukommen zu lassen.
Wichtig: Um Beachtung der Hinweise zur optimierten Erschließung des Baugebiets im Rahmen unseres Weilheimer Modells wird gebeten.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf bestehende Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Hinweise sind bereits in der Begründung enthalten. Die Anregungen betreffen nicht die Regelungsinhalte des Bebauungsplans, sondern beziehen sich auf die nachfolgende Erschließungsplanung.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 29. August 2019
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Stadt Ichenhausen plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Osten des Stadtgebiets.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ichenhausen ist der fragliche Bereich bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Ortsplanung/Städtebau
An das Plangebiet grenzen im Norden bereits die gleichlautenden Wohngebiete Abschnitt II und III an, im Westen grenzt das Wohngebiet „Südlich der Eichendorffstraße I“ an.
Grundsätzlich wird die Schaffung von Wohnbauflächen an der fraglichen Stelle ortsplanerisch positiv betrachtet. Es handelt sich um die Fortführung des Bebauungskonzeptes aus dem Jahre 2006, das bereits im Norden umgesetzt wurde.
Die verfahrensgegenständlichen Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Ichenhausen. Damit sichergestellt ist, dass die Grundstücke nach dem Verkauf durch die Gemeinde von den neuen Eigentümern auch tatsächlich bebaut und nicht zurückgehalten werden, sollten die Bauplätze nur mit Bauzwang und entsprechender Rückgabeverpflichtung veräußert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die Grundstücksveräußerung nur mit Bauzwang und entsprechender Rückgabeverpflichtung wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung der Kaufverträge obliegt der Gemeinde. Für den Bebauungsplan ergeben sich keine Planänderungen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Unter Ziffer 5 der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung gelten, was aus ortsplanerischer Sicht zu begrüßen ist. Dies kann jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Festsetzung in die Bebauungsplansatzung aufgenommen wird.

Beschlussvorschlag:
Die Bayerische Bauordnung und damit auch die Abstandsflächen sind unabhängig von der gegenständlichen Bebauungsplanung zu berücksichtigen. Eine Festsetzung ist daher nicht erforderlich. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Bei der Planung und Ausführung der Verkehrsflächen sollte auf eine behindertengerechte Ausführung geachtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf eine behindertengerechte Ausführung bei der Planung und Ausführung der Verkehrsflächen wird zur Kenntnis genommen. Dies ist kein Gegenstand des Bauleitplanverfahrens, sondern ist bei der anschließenden Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Aufgrund der aktuellen Planungen bezüglich der B16-Ortsumfahrung ist das Staatliche Bauamt Krumbach am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Ortsplanung wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag:
Das Staatliche Bauamt Krumbach wurde am Bauleitplanverfahren beteiligt. Gemäß dessen Stellungnahme bestehen für das vorliegende Baugebiet durch eine mögliche Ostumfahrung der B 16 keine Einschränkungen. Die Sachverhalte sind bereits in der Begründung enthalten. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Immissionsschutz
Die Aussagen zum Immissionsschutz in Kapitel 8 der Bebauungsplanbegründung wurden von der Fachstelle Immissionsschutz zur Kenntnis genommen und werden nicht beanstandet.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den vorliegenden Bebauungsplan keine Bedenken.

Beschlussvorschlag.
Das Einverständnis aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Naturschutz und Landschaftspflege
Die Stadt Ichenhausen beabsichtigt am südöstlichen Stadtrand ein allgemeines Wohngebiet mit 11 Baugrundstücken auszuweisen. Der Bebauungsplan wird gemäß den vorliegenden Ausführungen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, d. h. ohne Anwendung der Eingriffsregelung, aufgestellt.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.
Die Anwendung der Eingriffsregelung sollte durch die Stadt Ichenhausen jedoch auf freiwilliger Basis durchgeführt und die Auswirkungen auf Natur und Arten kompensiert werden. Es wird auf das gemeindliche Ökokonto der Stadt und einer möglichen Abbuchung hiervon verwiesen.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die Möglichkeit auf freiwilliger Basis einen naturschutzfachlichen Ausgleich für den Eingriff zu erbringen, wird zur Kenntnis genommen. Nachdem es sich um ein kleines Baugebiet handelt sowie entsprechende grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden, sieht die Stadt Ichenhausen keinen Anlass den Eingriff freiwillig durch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Die Umsetzung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen sowie die Beachtung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme V1 sind im Rahmen eines Monitorings durch die Stadt Ichenhausen zu überwachen.

Beschlussvorschlag:
Die Überwachung der Umsetzung im Bebauungsplan festgesetzter grünordnerischer Maßnahmen sowie der Beachtung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnamen obliegt der Stadt Ichenhausen. Die Stadt Ichenhausen sieht jedoch hier keinen Handlungsbedarf. Für den Bebauungsplan sind keine Änderungen veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Die öffentliche Grünfläche ist möglichst naturnah zu gestalten und extensiv zu pflegen. Wichtig ist eine möglichst geringe Anzahl von Mahdterminen mit Mahdgutabräumung. Eine Ansaat mit einer kräuterreichen autochthonen Saatgutmischung (Verwendung von Regiosaatgut z. B. Mischung Nr. 02 – Fettwiese, Rieger-Hofmann oder gleichwertig) wird empfohlen.

Beschlussvorschlag:
Die Anregung bzgl. einer naturnahen Gestaltung und extensiven Pflege der öffentlichen Grünfläche wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis inkl. Empfehlungen zur Pflege und Saatgutmischung wird redaktionell ergänzt.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Bodenmanagement
Auch unabhängig von möglichen Schadstoff-Belastungen wird – auf ausdrücklichen Wunsch des Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayer. Landesamtes für Umwelt – dringend empfohlen, sich bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes mit der späteren Verwertung, notfalls Entsorgung des anfallenden Aushubs im Rahmen eines „Bodenmanagementplans“ auseinanderzusetzen. So kann durch Verwertung vor Ort (z. B. in Lärmschutzwällen, Zierwällen etc.) das knappe Deponievolumen geschont und – im Falle von Belastungen – ggf. eine Möglichkeit eröffnet werden, mit dem Aushub umzugehen.

Beschlussvorschlag:
Im Plangebiet sind keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. Hinweise auf möglichen Bodenbelastungen sind aus den vorhergehenden Erschließungen nicht bekannt. Auf einen Bodenmanagementplan wird daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Die Möglichkeit zur Erstellung eines „Bodenmanagementplans“ im Zuge der Ausführungsplanung wird von der Stadt Ichenhausen geprüft. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Brandschutz
Zum Planungsvorhaben sind seitens des abwehrenden Brandschutzes keine weiteren Anmerkungen veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Das Einverständnis seitens des abwehrenden Brandschutzes wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 22. Juli 2019
Die schwaben netz gmbt weist darauf hin, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan erhebt die schwaben netz gmbh keine Einwände.
Die schwaben netz gmbh bittet um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverfahren ebenso wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich.
Die schwaben netz gmbh weist ausdrücklich darauf hin, dass an den Planungsbereich angrenzend bereits Erdgasleitungen von ihr betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen wird darum gebeten, die schwaben netz gmbh einzubinden.

Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/.

Beschlussvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen den Plan keine Einwände erhoben werden. Die schwaben netz gmbh wird bei weiteren Planungen beteiligt. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 17. Juli 2019
Das Gebiet des Bebauungsplanes „An der Schwarzen Muttergottes IV“ liegt am östlichen Ortsrand mit Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet im Westen und Norden von Ichenhausen. Die Erschließung erfolgt über gemeindliche Straßen, die verkehrsgerecht an die Staatsstraße angeschlossen sind.
Gegen die Erweiterung des Erschließungsgebietes entsprechend dem Lageplan-Entwurf in M 1:1000 mit Begründung vom 27.05.2015 bestehen keine Einwände. In Bezug auf die Planung der Ortsumfahrung Ichenhausen-Kötz im Zuge der Bundesstraße 16 verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 11.05.2015:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Staatliche Bauamt Krumbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gehört, da im Osten von Ichenhausen, wo sich das gegenständliche Bebauungsplangebiet befindet, die mögliche Trasse einer Ortsumfahrung im Zuge der Bundesstraße 16 verläuft. Die Planungen für die modifizierte Wahllinie 1 A/B liegen derzeit mit dem Stand „Linienbestimmung“ vor, was einer Vorplanung im Maßstab 1:25.000 entspricht. In unserer Stellungnahme zum Bebauungsplan (vgl. Schreiben vom 31. März 2015) sind wir davon ausgegangen, dass mit einem Abstand von mehr als 600 m zum Ortsrand (geplante Bebauung) für die modifizierte Wahllinie 1 A/B keine Konfliktpunkte bezüglich möglicher Lärmwirkungen bestehen. Gerne nehmen wir aber wie vom Landratsamt Günzburg angeregt, zu diesem Thema nochmals vertieft Stellung:
Im Rahmen der Linienbestimmung wurden, wie auch schon im Raumordnungsverfahren, die Immissionswerte aus dem Verkehr für alle von der Straßenplanung u. U. betroffenen Gebiete überschlägig gemäß den dafür anzuwendenden Richtlinien ermittelt. Dabei wurden auch geplante, aber tatsächlich noch nicht bebaute Baugebiete berücksichtigt. Beim Neubau von Straßen sind die Grenzwerte der Lärmvorsorge der 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) maßgebend und einzuhalten. Grenzwerte für Reine und Allgemeine Wohngebiete gemäß 16. BImSchV sind:
  • Grenzwert Nacht 49 dB(A)
  • Grenzwert Tag 59 dB(A)
Die Immissionswerte bei freier Schallausbreitung (d. h. bei geländegleicher Lage der Straße) stellen sich für die modifizierte Wahllinie 1 A/B für die nächstgelegene Bebauung im Osten von Ichenhausen (geplantes Baugebiet Muttergottes) wie folgt dar:
  • Nachtwert 36 dB(A)
  • Tagwert 43 dB(A)
Die ermittelten Werte liegen weit unterhalb der zulässigen Werte. Konfliktpotenzial bezüglich der Lärmimmissionen aus Verkehr lässt sich damit eindeutig ausschließen. Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass eine Verdopplung der in der Berechnung angesetzten Verkehrsmenge zu einer Erhöhung der ermittelten Werte um 3 dB(A) führen würde. Auch damit werden die Grenzwerte bei Weitem nicht erreicht.
Die Wahllinie 1, die bedeutend näher an der Ortsrandbebauung zu liegen käme als die modifizierte Wahllinie 1 A/B, wurde landesplanerisch negativ beurteilt und wird aus diesem Grunde nicht mehr weiterverfolgt bzw. aus den weiteren Planungen ausgeschlossen. Wir hoffen, damit bestehende Bedenken ausgeräumt zu haben.

Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach zur Wahllinie 1 A/B folgend wird festgestellt, dass für das vorliegende Baugebiet durch eine mögliche Ostumfahrung der B 16
keine Einschränkungen bestehen. Die Sachverhalte sind bereits in der Begründung enthalten. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Nürnberg, Schreiben vom 10. Juli 2019
Die Überprüfung des Anliegens ergab, dass keine Belange von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu erwarten sind.
Zur besseren Visualisierung wurde ein digitales Bild der Stellungnahme beigefügt nachdem das Plangebiet nicht betroffen ist.
Sollten sich noch Änderungen der Planung/Planungsflächen ergeben, bittet die Telefónica die geänderten Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann.

Beschlussvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Belange der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nicht betroffen sind. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 22. Juli 2019
Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend der Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse wird darum gebeten, sich mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen:
Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Neubaugebiete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Neubaugebiete.de@vodafone.com
Es soll ein Erschließungsplan des Gebietes der Kostenanfrage beigelegt werden.
Weiterführende Dokumente:

Beschlussvorschlag.
Die Anregungen betreffen nicht die Regelungsinhalte des Bebauungsplans, sondern beziehen sich auf die nachfolgende Erschließungsplanung. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach, Schreiben vom 5. Juli 2019
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn die Hinweise des WWA beachtet werden.
Altlasten:
Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungsgebiet nicht bekannt.
Bei Erdarbeiten ist jedoch generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen (siehe Baugrundgutachten), Altablagerungen o. Ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.

Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des WWA werden beachtet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass damit keine wasserwirtschaftlichen Bedenken zu dem Entwurf bestehen. Der Hinweis bzgl. des Vorgehens bei Antreffen künstlicher Auffüllungen, Altablagerungen etc. wird in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen

Niederschlagswasser:
Mit den geplanten Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht kein Einverständnis, da verschiedene Möglichkeiten der Versickerung (Rigolen-/Rohrrigolenvarianten etc.) nicht ausreichend untersucht wurden.
Sollte der finanzielle/technische Aufwand einer Versickerung nach genauer Betrachtung unverhältnismäßig hoch sein, wird der Einleitung in den Regenwasserkanal zugestimmt, insofern geeignete Maßnahmen zur Retention (Zisterne o. Ä., vorzugsweise mit Möglichkeit zur Brauchwassernutzung/Gartenbewässerung) vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des WWA zur Niederschlagswasserbeseitigung und bzgl. weitergehender Untersuchungen zu verschiedenen Möglichkeiten der Versickerung wird zur Kenntnis genommen.
Da auf Grundlage des Baugrundgutachtens zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist, ob eine Versickerung möglich ist und weil auch im Zuge der Erschließung der bisherigen Bauabschnitte des Baugebietes „An der Schwarzen Muttergottes“ inhomogene Untergrundverhältnisse mit teils großen Mächtigkeiten der nicht zur Versickerung geeigneten Deckschichten angetroffen wurden, wird vorliegend auf eine verbindliche Festsetzung der Versickerung im öffentlichen Straßenraum verzichtet. Sofern der Untergrund sich in der Baudurchführung als für die Versickerung geeignet darstellt und die Versickerung sich wirtschaftlich darstellen lässt, wird im öffentlichen Straßenraum versickert.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen
.
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen sind, kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Der Beschluss bezüglich den Dächern wurde in der letzten Sitzung bereits beschlossen. Die Dachneigung mit mindestens 30 ° passt nicht zur Möglichkeit eines Walmdaches, merkt Stadtrat Machauf an.

Hier besteht die Möglichkeit einer Befreiung, so der Vorsitzende.

Das normale Toskanahaus hätte eine Dachneigung von 25 °, so Stadtrat Machauf.
Hierüber sollte bei der nächsten Erstellung des Bebauungsplans geachtet werden, so der Vorsitzende. Der Vorsitzende fragt, ob Herr Stadtrat Machauf eine Änderung des Bebauungsplanes wünscht.

Dies verneint Stadtrat Machauf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen beschließt den Bebauungsplan „An der Schwarzen Muttergottes IV“ (Stand der Planunterlagen: 27. Mai 2019) als Satzung mit der Maßgabe, dass das Ing.-Büro Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan einarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Unteres Schloss, Schlossplatz 3; Schaffung eines behindertengerechten Zuganges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Damit auch die Ausstellungsräume des Bayer. Schulmuseums im Erdgeschoss des Unteren Schlosses durch Gehbehinderte besichtigt werden können, soll der Eingang ins Untere Schloss behindertengerecht (Rampe) umgestaltet werden.

Dieser behindertengerechte Zugang könnte dann auch für einen auf der Nordseite möglicherweise später anzubauenden Aufzug genutzt werden, der von Innen bedient werden sollte, und mit dem der 2. Stock (mit Festsaal) erreicht werden könnte.

Für die Umgestaltung zum behindertengerechten Eingang fallen für die notwendigen Metallbau-, Steinmetz- und Pflasterarbeiten Kosten in Höhe von ca. 15.000 € an.

Es wird gebeten, diese Mittel, die im Haushaltsplan der Jahre 2019/2020 nicht vorgesehen sind, jedoch im Rahmen des Gesamthaushaltes gedeckt werden können, freizugeben.

Diskussionsverlauf

Warum wurde sich für diese Ausrichtung der Rampe entscheiden, frägt Stadtrat Lindner.

Vermutlich wegen des kürzeren Weges vom Erweiterungsbau, so der Vorsitzende.

Beschluss

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 15.000 € für die Schaffung eines behindertengerechten Zuganges zum Unteren Schloss werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Querungshilfen Hochwang - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 9.1

Diskussionsverlauf

Herr Fischer informiert, dass von Donnerstag bis Sonntag nochmals vollgesperrt wird. Es werden im Ortsbereich die sanierungsbedürftigen Kanaldeckel saniert.
Schüler- und Linienverkehr ist weiterhin frei, so Herr Fischer.
Es folgt direkt der Baubeginn Deubach – Wettenhausen. Umleitung erfolgt hier über Hochwang, Ichenhausen, Ettenbeuren, informiert der Vorsitzende.
Wird das auch eine Vollsperrung, frägt Stadtrat Thierer.
Dies bejaht der Vorsitzende.
Wie ist hier der Zeitplan, frägt Stadtrat Thierer.
Ab Montag, 30.09.2019 erfolgt die Vollsperrung, Ende November sollen alle Arbeiten erledigt sein, informiert der Vorsitzende.

Bleibt der abgesenkte Gehweg vor dem Schützenheim so, frägt Stadtrat Schuler.
Dieser wird noch angehoben, so Herr Fischer.

Kommt am Birketle auch eine Querungshilfe, frägt Stadtrat Hofmann.
Wenn es das Staatliche Bauamt schafft ohne extra Ausschreibung dann ja, so der Vorsitzende. Die Querungshilfe wäre auch im Interesse der Stadt, aber ob das im Herbst noch geschieht, weiß er nicht. E r hat morgen einen Termin mit dem Behördenleiter des staatlichen Bauamts, so der Vorsitzende.

zum Seitenanfang

9.2. Straße am Kasteck - Anmerkung Stadtrat Ottmar Sauter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 9.2

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sauter O. macht darauf aufmerksam, dass in der neuen Bahnhofsstraße, Richtung Günzburg auf Höhe der Insel eine richtige Welle drin ist.

Dies spricht der Vorsitzende beim morgigen Termin ebenfalls mit an.

zum Seitenanfang

9.3. Asphalt im Bereich der Marktstraße - Anmerkung Stadtrat Hofmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 9.3

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hofmann macht darauf aufmerksam, dass im Bereich der Marktstraße Asphalt fehlt.

zum Seitenanfang

9.4. Preistafel Tankstelle B16 / Günzweg - Anmerkung Stadtrat Lindner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 9.4

Diskussionsverlauf

Die Preistafel bei der Tankstelle beeinträchtigt die Sicht,  wenn man an der Tankstelle und auch beim Günzweg rausfährt, so Stadtrat Lindner.
Dies bestätigt der Vorsitzende. Das Landratsamt hat hier vorgeschlagen, dies bei einer nächsten Verkehrsschau mit zu prüfen.
Was ist hier der korrekte Verfahrensweg, frägt sich der Vorsitzende.
Sollen wir den Betreiber anschreiben und nachfragen, ob er das Schild höhersetzt, frägt der Vorsitzende.
Eine Hochsetzung würde zumindest eine Verbesserung für die PKW-Fahrer geben, so der Vorsitzende.

zum Seitenanfang

9.5. Höhe eines Verkehrsspiegels - Anmerkung Stadtrat Ottmar Sauter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 9.5

Sachverhalt

Gibt es eine Regelung bei einem Verkehrsspiegel wie hoch dieser sein muss, frägt Stadtrat Sauter O. an,

Es gibt die Vorgabe 1,50 Meter von der Fahrbahnhöhe, wie bei einem Sichtdreieck, so Herr Fischer.

zum Seitenanfang

9.6. Nachfrage - Anmerkung Stadtrat Abt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2019 ö Information 9.6

Diskussionsverlauf

Stadtrat Abt hackt nach was das Kabel zwischen Mikrofon und Laptop oder Tablet bei Kollegin Kempfle bezwecken würde.

Stadtrat Ottmar Sauter hält daraufhin sein Tablet hoch und sagt, es sei seine Ladestation.

Also wenn nicht aufgezeichnet wird, dann ist es ja okay, stellt Stadtrat Abt fest.

Noch sind wir ja öffentlich, so Stadtrat Schuler, also kein Problem.

Sie haben ja eine Fantasie, so Stadträtin Kempfle hierauf.

Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass lediglich Frau Lutz die Sitzung aufzeichnet.

Datenstand vom 29.10.2019 07:16 Uhr