Datum: 25.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.10.2019
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 163/21 Gem. Oxenbronn (Wacholderweg 7); Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-StraßeII" (Antragsteller: Hoser Tobias und Selina)
4 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses im hinteren Grundstücksteil des Grundstückes Flur-Nr. 945/1, Gem. Hochwang, Wortwinstr. 22) (Antragssteller: Peter Ring Immobilien im Auftrag von Grundstücksinteressenten)
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 176, Gem. Rieden. Hühleweg 1a (Bauherren: Florian & Monika Bissinger)
6 Nutzungsänderung eines Big-Bag Lagers zu einer Kesselreinigungsanlage und Errichtung einer Feuerstätte auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1068, 1043, 1067, Gem. Ichenhausen, Günztalstraße 25 (Bauherrin: Firma KLB Kötztal Lacke + Beschichtungen GmbH)
7 Baumbestand im Bereich der Musikschule
8 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich der Straße "Am Bahnhof" und der Poststraße
9 Verschiedenes
9.1 Restliche Asphaltierungsarbeiten in der Lapierestraße und im Kiefernweg im Stadtteil Oxenbronn - Anmerkung von Stadtrat Seitz -
9.2 Entfernung von Bäumen bei der Kapelle an der Autenrieder Straße im Stadtteil Oxenbronn - Anmerkung von Stadtrat Seitz -
9.3 Umleitungsstrecke aufgrund der Erstellung der Querungshilfe am südlichen Ortseingang von Ichenhausen - Anmerkung von Stadtrat Hofmann-

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.10.2019 wurde beschlossen:

-        für die Durchführung des Winterdienstes einen Kompaktlader bei der Firma BAU, Neu-Ulm, über die Wintermonate 2019/20 anzumieten.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag, jedoch als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Anbau eines Wintergartens am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 129/1 Gem. Oxenbronn, Fichtenweg 7
       (Bauherr: Mader Rainer)

-        Neubau einer Mischfutteranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1062 Gem. Ichenhausen, Poststraße 11
       (Bauherrin: Firma Hafner Futter, Mischfutter Werke Mannheim GmbH)

Diskussionsverlauf

Zum Bauantrag der Firma Hafner Futter, Mischfutter Werke Mannheim GmbH fügt der Vorsitzende an, dass dieses Bauvorhaben eine Investitionssumme von ca. 4,5 Mio. hat und der Bauantrag bereits als Bauvoranfrage im Gremium positiv behandelt wurde.

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3. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 163/21 Gem. Oxenbronn (Wacholderweg 7); Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-StraßeII" (Antragsteller: Hoser Tobias und Selina)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Ehegatten Hoser beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 163/19 (Wacholderweg 7) ein Einfamilienhaus mit 2 Geschossen und einer Wandhöhe von mind. 6,30 m beim Satteldach oder 6,10 m beim Walmdach zu errichten. Um generell die Häuser niedriger zu halten wird auch um Auskunft gebeten, ob eine Dachneigung von 22° im Satteldach oder 16° beim Walmdach zulässig wäre. Des Weiteren soll die geplante Doppelgarage auf der Nordseite außerhalb der Baugrenze direkt am öffentlichen Fußweg errichtet werden.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes beträgt
-        die max. Wandhöhe bei einem Satteldach 4,80 m bei einer Dachneigung von 25° bis 45°
die max. Wandhöhe bei einem Walmdach 5,50 m bei einer Dachneigung von 18° bis 30°
die max. Wandhöhe bei einem Pultdach 7,60 m bei einer Dachneigung von 5 ° bis 15 °
-        und Garagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.

Die Bauherren beantragen daher die Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen und begründen die Änderung der Festsetzungen wie folgt:

Erhöhung der Wandhöhe
Es ist geplant ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen zu errichten. Gemäß Vorgesprächen mit möglichen Bauträgern sind 2 Vollgeschosse mit den aktuell zulässigen Wandhöhen für ein Walm- oder Satteldach nicht realisierbar. Nur beim Pultdach reicht die vorgesehene Wandhöhe aus.

Durch die verschärften ökologischen Anforderungen im Hausbau wurden die Wand-, Decken- und
Dachaufbauten stetig erhöht, damit die geforderten Energieeffizienz-Werte erreicht werden. Folglich beeinflusst dieser ökologische Gedanke auch die zulässige Wandhöhe, um im Rahmen der Vorgaben ein Haus mit 2,0 Vollgeschossen zu bauen.

Erstellung der Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
Von den Antragstellern wird davon ausgegangen, dass der südliche Nachbar seine Garage an der Nordseite an die Grenze zum Grundstück der Antragsteller errichtet. Somit wird eine erhöhte Schattenbildung auf ihrer Südseite erwarten und daher wollen sie das Haus und die Garage soweit als möglich in den Norden ausrichten.

Nach aktuellem Stand ist der Bau eines Selbstversorgerhauses vorgesehen. Hierbei soll der komplette Stromverbrauch über eine Photovoltaik-Anlage produziert werden. Die Ausrichtung des Firsts und die Satteldachfläche mit Neigung wird dementsprechend der Sonneinstrahlung ausgerichtet. Es wird ebenfalls auf eine nachhaltige Bausubstanz (Holzständerbauweise) und
somit muss je nach Sonneneinstrahlung mit mehr oder weniger „Wärmezuführung“
über eine zusätzliche Energiequelle gerechnet werden. Die Nordseite wäre daher eine verlorene Fläche, die zum einen die Südseite (für eine mögliche Terrasse, …) reduziert und mit dem Risiko einer erhöhten Schattenbildung von Nachbargebäude gerechnet werden muss und dies voraussichtlich die Energieeffizienz und Leistungsfähigkeit des Hauses beeinflusst.
Die Antragsteller fügen an, dass sie sich selbstverständlich um eine schöne, langlebige Verkleidung der Garage kümmern und dadurch den öffentlichen Fußweg aufwerten werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich bei dem neuen Baugebiet um den ersten Bauantrag, der zur Genehmigung vorgelegt wurde. Bei einer Zustimmung zu den Befreiungen ist daher mit Folgeanträgen zu rechnen.

Bei dem östlich angrenzenden Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße“ sind dieselben Festsetzungen enthalten, wie bei dem neuen. Ein Bauherr hat den Bauantrag mit dem Bauträger im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht, dabei keine Befreiung beantragt, obwohl die die Festsetzung in Bezug auf die Wandhöhe nicht gehalten war. Dies wird vom Antragsteller Hoser nun als Bezugsfall herangezogen.

In der Anlage sind die verschiedenen Firsthöhen bei den unterschiedlichen Dachformen, Wandhöhen und Dachneigungen dargestellt.

Sollte einer Befreiung in Bezug auf die Wandhöhe zugestimmt werden, sollte für zukünftige Folgeanträge aber zudem festgesetzt werden, dass die Firsthöhe der Gebäude max. 8,70 m betragen darf. Dies wäre ortsplanerisch verträglich und entspricht dem städtebaulichen Grundkonzept des Bebauungsplanes.

Da in der Bebauungsplanzeichnung für das Baugrundstück Flur-Nr. 163/22 Gem. Oxenbronn die Positionierung der Garage außerhalb der Baugrenze falsch direkt an den öffentlichen Fußweg eingezeichnet ist, könnte dieser Befreiung zugestimmt werden, da hier höchstens noch mit drei Folgeanträgen entlang der Grünzone zu rechnen ist.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zur Bauvoranfrage und den gewünschten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechende Erläuterungen.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt die Ausführungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Dachneigung und der Wand- und Fristhöhen anhand einer Skizze entsprechend. Demach könnte einer Wandhöhe von 6,30 m und einer max. Firsthöhe von 8,70 m zugestimmt werden, wobei die festgesetzte Dachneigung nicht geändert werden soll.

Der Vorsitzende fügt an, dass es der erste Bauantrag im Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ ist, und es sich daher auch um eine Grundsatzentscheidung handeln würde, wenn dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt werden sollte. Dies würde bedeuten, dass auch bei weiteren Bauanträgen in dem heute festgelegten Rahmen entschieden werden müsste. Wobei hier noch zu erwähnen ist, dass letztendlich das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde einer Befreiung zustimmen muss. Diese könnten sich auch über das gemeindliche Einvernehmen hinwegsetzen und die Befreiung ablehnen. Der Vorsitzende hofft jedoch, dass diese dies nicht tun.

Aus Sicht von Stadtrat Sauter Ottmar sollte der Bauvoranfrage nach dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt werden.

Stadtrat Hofmann schließt sich auch dem Vorschlag der Verwaltung an.

Beschluss

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn in Bezug auf die Wand- bzw. Fristhöhe wird mit folgenden Bedingungen das gemeindlichen Einvernehmen erteilt:

Die Dachneigungen werden, wie im Bebauungsplan festgesetzt, weiter beibehalten. Die Wandhöhe darf für Satteldach WHs und Walmdach WHw max. 6,30 m betragen, wobei die Firsthöhe dann 8,70 m nicht überschreiten darf.

Der Überbauung der nördlichen Baugrenze durch die zu erstellende Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 163/21 Gem. Oxenbronn wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses im hinteren Grundstücksteil des Grundstückes Flur-Nr. 945/1, Gem. Hochwang, Wortwinstr. 22) (Antragssteller: Peter Ring Immobilien im Auftrag von Grundstücksinteressenten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Für das Grundstück Flur-Nr. 945/1, Wortwinstraße 22, liegt eine formlose Anfrage für eine Grundstücksteilung vor. Im hinteren (östlichen Teil) soll ein Einfamilienhaus gebaut werden, die Zufahrt soll von der Wortwinstraße über einer dem Grundstück zugemessenen Fläche erfolgen.

Die Baufläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leiteäcker aus dem Jahr 1972 und ist als gemischte Baufläche MI festgesetzt.

Direkt auf der östlichen Grundstücksgrenze über die gesamte Länge befindet sich das Gebäude eines Gewerbebetriebes auf Flur-Nr. 947/1 (Holzlagerhalle Bauantragsnummer: 0473/85). Die Abstandsfläche für dieses Gebäude ist mit einer Breite von 4,60 m über eine Grunddienstbarkeit auf dem Baugrundstück Flur-Nr. 945/1 gesichert.

Bei einer Grundstücksbreite der neuen Teilfläche von 20 m würde bei optimalem Ansatz der Abstandsflächenregelungen der BayBO ein Baufenster von 9,40 m Breite entstehen, was für den Bau eines Einfamilienhauses ausreichend wäre.

Welche Schallemissionen auf die Baufläche durch den bestehenden Gewerbebetrieb einwirken, kann nicht beurteilt werden, die Grenzwerte sind allerdings über die Festsetzung als Mischgebiet geregelt.

Für ein Bauvorhaben im hinteren Grundstücksteil müssen die Anschlüsse für Kanal und Trinkwasser hergestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt entsprechende Ausführungen zum Bauvorhaben der Firma Ring Immobilien, die im östlichen Teil des Grundstückes Flur-Nr. 945/1 Gem. Hochwang ein weiteres Einfamilienhaus errichten möchte. Aus Sicht der Verwaltung könnte der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, wobei bei der Stellungnahme der Stadt insbesondere auf die Prüfung der Thematik Emissionen in Bezug auf die angrenzende Schreinerei hingewiesen werden soll.

Stadtrat Hofmann fragt nach einer Feuerwehrzufahrt für das geplante Gebäude.

Die Zufahrt zum neu zu bildenden Grundstück muss aus Sicht von Stadtbaumeister Stapf mindestens 3 bis 3,50 m haben. Dies wäre dann bei einem konkreten Bauantrag noch zu prüfen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass bei einem 1 1/2geschossigen Gebäude es nicht zwingend erforderlich ist, dass mit einer Drehleiter angefahren werden kann.

Für Stadtrat Sauter Ottmar ist die Zufahrt ein wichtiger Faktor, wenn es tatsächlich zu einer Teilung des Grundstückes kommen sollte.

Wenn es nicht geteilt werden sollte, muss lt. Vorsitzendem zumindest eine Dienstbarkeit für die Zufahrt eingetragen werden. Ohne die Zufahrtsthematik geklärt zu haben, wird es jedoch schwierig sein, den östlichen Grundstücksteil zu veräußern.

Stadtrat Lindner findet es vom Grundsatz her positiv, wenn innerstädtisch je nach Möglichkeit eine Verdichtung erfolgt und die Stadt nicht im Außenbereich gefordert wird, eine größere Infrastruktur mit der erforderlichen Erschließung zu schaffen. Daher sollten sich die Grundstückseigentümer, die größere Grundstücke besitzen, überlegen, diese für eine weitere Bebauung evtl. auch nur an Bekannte oder Verwandte zur Verfügung zu stellen. Für ihn wäre es schön, wenn eine innerstädtische Verdichtung erfolgen würde. Des Weiteren sollte an die Bürger appelliert werden, die im Besitz von unbebauten Baugrundstücken sind, diese für eine Bebauung zu veräußern, um Baulücken schließen zu können.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und der damit verbundenen Teilung des Grundstückes Flur-Nr. 945/1 in einen hinteren, östlichen Teil mit einer Breite von ca. 20 m in west-östlicher Richtung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Günzburg soll gebeten werden, in einem Baugenehmigungsverfahren die Thematik Emissionen wegen der im Osten angrenzenden Schreinerei zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 176, Gem. Rieden. Hühleweg 1a (Bauherren: Florian & Monika Bissinger)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 176 Gem. Rieden/Kötz, Hühleweg 1a, ist geplant, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu erstellen.

Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert, das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Bauantrag entsprechende Ausführungen.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 176 Gem. Rieden/Kötz, Hühleweg 1a, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Nutzungsänderung eines Big-Bag Lagers zu einer Kesselreinigungsanlage und Errichtung einer Feuerstätte auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1068, 1043, 1067, Gem. Ichenhausen, Günztalstraße 25 (Bauherrin: Firma KLB Kötztal Lacke + Beschichtungen GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Die Firma KLB beabsichtigt im Bestandsgebäude auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1068, 1043 und 1067 Gem. Ichenhausen im vorhandenen Big-Bag-Lager eine Waschanlage zur Reinigung der Mischkessel in der Produktion einzubauen und damit die bauliche Nutzung zu ändern. Die Anlage besteht aus einer Behälter-Waschmaschine mit Destillieranlage zur Vermeidung von Abwasser und zur Abfallminimierung von verbrauchter Lauge und abgewaschenen Verunreinigungen. Ein weiterer Teil dieser Anlage besteht aus einem erdgasbefeuerten Thermalölerhitzer zur Beheizung der Destillieranlage und des Reinigungsmediumbehälters.
Die Nutzungsänderung ist baugenehmigungspflichtig.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben.

Zur Anfrage von Stadträtin Walter zur Errichtung einer Feuerstätte gibt Stadtbaumeister Stapf entsprechende Angaben.

Beschluss

Dem Bauantrag der Fa. KLB Kötztal Lacke + Beschichtungen GmbH zur Nutzungsänderung eines Big-Bag-Lagers zu einer Kesselreinigungsanlage und Errichtung einer Feuerstätte auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1068, 1043 und 1067 Gem. Ichenhausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Baumbestand im Bereich der Musikschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Mitte Oktober 2019 fand mit einer Vertreterin der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege ein Ortstermin im Außenanlagenbereich der Musikschule statt,

Hierbei wurden die Gehölze am Hang zwischen Schulmuseum und Musikschule und die Gehölze zur Neuen Bahnhofstraße hin in Augenschein genommen.

Dabei wurde folgendes festgestellt:

Die beiden eng beieinanderstehenden Birken zur Neuen Bahnhofstraße haben beide bereits im oberen Kronenbereich „Wipfeldürre“. Diese Art zeigt damit ihr langsames Ableben an, so dass diese nicht mehr ohne Totholzentfernung verkehrssicher gehalten werden können. Die Fachberaterin empfahl daher, diese dem Bestand zu entnehmen. Auch die vorhandene Kiefer kann sich nicht entsprechend entfalten, so dass eine Entfernung dem Bestand entsprechend Platz gäbe, sich zu entwickeln.

Des Weiteren würde aus Sicht der Fachberaterin der Bestand am Hang ebenfalls von der Entnahme einiger Gehölze profitieren:
Eine bereits abgestorbene Robinie, zwei Eschen mit beginnendem Eschentriebsterben (eine mehr, die andere weniger), und zwei Fichten sollten in dieser Reihenfolge entnommen zu werden und zwar entsprechend behutsam und über mehrere Jahre.

Für eine zuverlässige Baumkontrolle und die Gesundheit der verbleibenden Bäume ist es darüber hinaus unerlässlich, den Efeubewuchs, vor allem im Stammfußbereich der Bäume zu entfernen.
(Hinweis: In einer VG-Gemeinde kam es Anfang des Jahres zu einem Unfall, bei dem ein Baum umgestürzt und dabei einen größeren Sachschaden angerichtet hat, der vollkommen mit Efeu bewachsen war und, der den Anschein machte, dass er gesund sei, jedoch eine richtige Baukontrolle durch den Bewuchs nicht erfolgen konnte.

Die Verwaltung empfiehlt daher abschließend, den Efeubewuchs sofort zu entfernen und nach und nach in den kommenden Jahren den Baumbewuchs im Außenanlagenbereich der Musikschule wie vorstehend angeführt zu reduzieren. In diesem Jahr sollen noch die beiden Birken zur Neuen Bahnhofstraße gefällt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert hierzu den Sachverhalt. Demnach hat die Besichtigung der Bäume mit der Gartenfachberaterin des Landratsamtes Günzburg zum einen ergeben, dass der Efeu von den Bäumen zu entfernen ist. Der Efeu selber saugt zwar nicht an den Bäumen und entnimmt ihm keine Nährstoffe, der Bewuchs ist jedoch so dicht, dass man evtl. Schadstellen an den Bäumen nicht erkennen kann. Die Dichtigkeit führt auch dazu, dass das Wasser länger an den Bäumen bleibt und die Rinde nicht abtrocken und es somit zu Fäulnisbildung kommen kann. Zum anderen sollen auch bereits abgestorbene Bäume gefällt und die Nadelbäume sukzessive beseitigt werden, da diese standortuntypisch seien.

Stadtrat Hofmann spricht in diesem Zusammenhang an, dass man bei den Baumaßnahmen vor ca. 20 Jahren im Bereich des Badberges und Schlossplatzes auf Wasserquellen gestoßen ist und sich diese dann andere Wege gesucht haben. Daher ist in der Neuen Bahnhofstraße darauf zu achten, dass es zu keinen Absenkungen kommt.  

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass dies insbesondere bei dem anstehenden Ausbau der Neuen Bahnhofstraße mit dem Austausch der Kanäle zu berücksichtigen ist.

Dies kann aus Sicht von Stadtrat Lindner auch zu Schwierigkeiten beim Ausbau der Neuen Bahnhofstraße führen, da die Häuser größtenteils auf Pfählen gegründet sind. Derzeit schwingen bereits die Häuser, wenn die Lkws mit großer Geschwindigkeit über die Neue Bahnhofstraße fahren. Er hofft jedoch, dass dieses Problem mit der neuestens Technik gelöst werden kann. Der Fällung der Birken kann er zustimmen.

Stadtrat Seitz fragt nach, ob auch daran gedacht wird, dass der Hang hält, wenn Bäume entfernt werden sollen.

Darauf und auch auf das Erscheinungsbild wird bei der geplanten Maßnahme sehr wohl geachtet, so der Vorsitzende.

Stadtrat Machauf stimmt der Fällung der Birken zu. Aus seiner Sicht sollte aber auch eine Nachforstung erfolgen und junge Bäume nachgepflanzt werden. Des Weiteren schlägt er vor, ein Baumkataster zu erstellen und hierfür ein Angebot beim Maschinenring für die Erfassung und Kontrolle der städt. Bäume einzuholen. Es kommt immer wieder vor, dass der Zustand von Bäumen in Erfahrung zu bringen ist und dann gesondert eine Fachkraft zur Beurteilung dazu gezogen werden muss.  

Stadtrat Sauter Ottmar kommt auf den Ausbau der Neuen Bahnhofstraße zurück und bittet bei der Ausschreibung bereits festzulegen, mit welchem Material wieder zu verfüllen ist, da das Problem nicht der Bau selber ist. Aus seiner Sicht fließt neben der Kanal- und Wasserleitung das Grundwasser ab, da dort oft mit Sand verfüllt wird. Das gleiche Problem ist in der Kirchstraße im Stadtteil Rieden erkennbar, für das es bisher keine Lösung gibt. Er schlägt vor, evtl. die Verdichtung mit Lehm vorzunehmen, damit das Grundwasser nicht die Chance hat, entlang den Leitungen zu laufen.

Stadtbaumeister Stapf kennt dieses Problem. Teilweise wird daher auch ein Grundwasserstau eingebaut, damit kein Grundwasser mehr abfließen kann. Das größte Problem ist die Dämmung, diese muss abschließend geprüft und ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass bei der Ausschreibung darauf geachtet und das Ganze auch beim Bau entsprechend überwacht werden soll.

Stadträtin Walter begrüßt es, dass der Efeubewuchs beseitigt wird. Von ihr wurde auch bereits auf Bäume in der Krumbacher Straße aufmerksam gemacht, die mit Efeu bewachsen sind.

Diese Bäume sind nicht im Besitz der Stadt, erwidert der Vorsitzende. Der Hinweis soll jedoch dem Grundstückseigentümer gegeben werden.

Des Weiteren spricht sich Stadträtin Walter für eine Ersatzpflanzung für die zu entfernenden Bäume aus. Insbesondere ist bei der Maßnahme auf den Hang zu achten. Ebenfalls hält sie die Erstellung eines Baumkatasters für sinnvoll.

Der Vorsitzende ergänzt, dass, wenn Bäume gefällt werden, auch an eine Nachpflanzung gedacht wird.

Beschluss

Der Efeubewuchs an den Gehölzen im Außenanlagenbereich der Musikschule ist zu entfernen und nach und nach in den kommenden Jahren der Baumbewuchs wie vorstehend angeführt zu reduzieren. Zeitnah sollen noch die beiden Birken zur Neuen Bahnhofstraße gefällt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich der Straße "Am Bahnhof" und der Poststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Straße „Am Bahnhof“
Mit Eintragungsverfügung vom 15.03.1962 wurde das Grundstück Flur-Nr. 1878/2 Gem. Ichenhausen ab der nördlichen Grenze der Flur-Nr. 1884/9 Gem. Ichenhausen bis zur Bahnüberfahrt als Ortsstraße mit einer Länge von 0,260 km gewidmet. Die Straße stand im Eigentum der Deutschen Bahn und bekam die Bezeichnung „Am Bahnhof“.

Durch den zwischenzeitlich erfolgten städtischen Grunderwerb von der Deutschen Bahn haben sich die Flur-Nummern in diesem Bereich stark verändert, sodass die Widmung entsprechend anzupassen ist. Die Fl.-Nrn. 1878/8 und 1878/19 Gem. Ichenhausen werden dabei im Rahmen der Messungsanerkennung mit dem Stammgrundstück Fl.-Nr. 1878/16 Gem. Ichenhausen verschmolzen.

Widmung als Ortsstraße
Flur-Nr. 1878/15, 1878/16, 1878/8 und 1878/19 (Eigentümerin: DB Netz AG)
Flur-Nrn. 1873 und 1874/4 Gem. Ichenhausen (Eigentümerin: Stadt Ichenhausen)

Straßenbezeichnung:                Am Bahnhof

Anfangspunkt:                        nördliche Grenze der Flur-Nr. 1884/9 Gem. Ichenhausen
                               (km 0,000)
Endpunkt:                        nördliche Grenze der Flur-Nr. 1878/15 Gem. Ichenhausen
                               (km 0,246)
Länge:                                0,246 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Poststraße
Widmung als Ortsstraße als Bestandteil der Poststraße
Flur-Nr. 1878/1 7 Gem. Ichenhausen
Fläche:        1.808 qm
Länge:                0,255 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Beschluss

Die vorstehend genannten Flur-Nummern werden mit Wirkung zum 01.01.2020 nach Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraßen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö 9
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9.1. Restliche Asphaltierungsarbeiten in der Lapierestraße und im Kiefernweg im Stadtteil Oxenbronn - Anmerkung von Stadtrat Seitz -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Information 9.1

Sachverhalt

Stadtrat Seitz spricht an, dass in der Lapierestraße und im Kiefernweg im Stadtteil Oxenbronn immer noch Restasphaltierungsarbeiten auszuführen sind. Hier war die LEW tätig, die Wasserleitungsarbeiten der Stadt sind hingegen abgeschlossen. Bei Schneefall könnte es hier zu einem Problem für die Räumfahrzeuge kommen.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass sich die Verwaltung hierum bereits kümmert,

Der Vorsitzende ergänzt, dass, wie erwähnt, Auftraggeber nicht die Stadt, sondern die LEW ist. Er sagt jedoch zu, dass nochmals nachgefasst wird.

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9.2. Entfernung von Bäumen bei der Kapelle an der Autenrieder Straße im Stadtteil Oxenbronn - Anmerkung von Stadtrat Seitz -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Information 9.2

Sachverhalt

Stadtrat Seitz fragt nach, ob der Stadt bekannt ist, weshalb bei der Kapelle an der Autenrieder Straße die 4 großen, gesunden Birken gefällt wurden, die sehr charakteristisch waren.

Aus Sicht des Vorsitzenden handelt es sich hierbei um Bäume auf einem Privatgrundstück, auf das die Stadt keinen Zugriff hat.

Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang an, dass auf der Bundesstraße zwischen Ichenhausen und Hochwang auf der Ostseite Leitplanken montiert wurden. Auslöser waren hierfür die Bäume, da es in Deutschland eine neue Regelung gibt, dass zwischen Fahrbahn bis zum Baum 7 m Abstand sein müssen. In den Fällen, in denen dieser Abstand nicht vorhanden ist, ist der Baulastträger der Straße verpflichtet, für den notwendigen Schutz zu sorgen. Wenn dies außerorts ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist, müssen Leitplanken installiert werden. Dies war auch der Grund, dass am Geh- und Radweg zwischen Autenried und Oxenbronn umgepflanzt werden mussten, ansonsten hätte eine größere Summe für die Erstellung von Leitplanken ausgegeben werden müssen. Bestandsschutz haben vorhandene Baumalleen, die im Sinne des Straßenrechts auch nur einseitig sein können.

Stadtrat Sauter Ottmar kommt auf die entfernten 4 Birken zurück. Die Fällung hatte den Grund, dass auf dem Grundstück angeblich eine Streuobstwiese entstehen soll.

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9.3. Umleitungsstrecke aufgrund der Erstellung der Querungshilfe am südlichen Ortseingang von Ichenhausen - Anmerkung von Stadtrat Hofmann-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2019 ö Information 9.3

Sachverhalt

Stadtrat Hofmann hat in Bezug auf die Einrichtung der Umleitungsstrecke zur Erstellung der Querungshilfe am südlichen Ortseingang von Ichenhausen nur positive Meinungen gehört. Für ihn stellt sich die Frage, ob dies ein innerstädtischen Problem mit sich gebracht hat, da der Stadtrat schon immer den Wunsch hatte, dass wenigstens versuchsweise die Neue Bahnhofstraße komplett für die Lkws genutzt wird.

Der Vorsitzende erwidert, dass die 1. Woche sehr gut, reibungslos und ohne großen Rückstau gelaufen ist. Auch er hat hier nicht negatives gehört. Teilweise gab es aufgrund der Änderung der Vorfahrt beim „Kast-Eck“ zu Verwirrungen bei den Verkehrsteilnehmern. Da alles so gut ging, soll in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt in Krumbach auch bei einer Vollsperrung der B 16 die derzeitige Umleitungsstrecke versuchsweise beibehalten und nicht großflächig der Lkw-Verkehr umgeleitet werden.  

Stadtrat Thierer hält die Markierungen am „Kast-Eck“ für arg dürftig, da nur zwei Teilstriche über die ganze Breite vorhanden sind und das Ganze somit nicht eindeutig ist.

Der Vorsitzende sagt zu, beim Staatlichen Bauamt anzuregen, diese Markierung zu verbessern. Er geht davon aus, dass diese vorschriftsmäßig ist.

Auch aus Sicht von Stadtrat Hofmann gehört die Markierung nachgearbeitet, da diese durch die Beanspruchung durch den Lkw-Verkehr sich teilweise schon abgelöst hat.

Stadtrat Seitz hält diese Verkehrsregelung die bessere Lösung als die Ampel, da es hierdurch zu weniger Stau kommt. Auffällig ist aber auch, dass der Lkw-Verkehr in Richtung Oxenbronn zunimmt.

Der Vorsitzende ergänzt, dass es bei dem Ampeltest zu Schleichverkehr über die Seitenstraßen kam, dies ist bei der derzeitigen Lösung kaum zu verzeichnen.

Interesset wäre es für Stadtrat Lindner in Erfahrung zu bringen, wie viele Lkws, die bisher falsch in die Marktstraße eingebogen sind, nun richtig über die Neue Bahnhofstraße fahren. Dadurch kam es zu dem gefährlichen Begegnungsverkehr am „Kast-Eck“ Lkw-Lkw.

Dies in Erfahrung zu bringen, wird lt. Vorsitzendem nicht der Fall sein.

Datenstand vom 17.04.2020 11:02 Uhr