Datum: 16.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnung 2022
2 Entlastung nach Art. 103 Abs. 2 GO für den Rechnungszeitraum 2022
3 Bestellung von Frau Ivonne Mifka zur Standesbeamtin der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
4 Verschiedenes

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1. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.10.2023 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsaus-schuss der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen wurde, nach Rücksprache des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Riederle, mit der Finanzverwaltung, über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt.
Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit der VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat gem. Art. 54 Abs. 3 GO zur Einsichtnahme vorgelegen.

Beschluss

Der in der Niederschrift vom 26.04.2023 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Die Jahresrechnung 2022 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:


       Einnahmen        Ausgaben
                                       

Verwaltungshaushalt        2.914.729,69                2.914.729,69
Vermögenshaushalt        363.390,02                        363.390,02

Verwahrgelder und Vorschüsse                      0,00                        0,00
abzuwickelnde Vorschüsse                      0,00                        0,00


Das zusammenfassende Prüfungsergebnis lautet:   Keine Beanstandungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Entlastung nach Art. 103 Abs. 2 GO für den Rechnungszeitraum 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.10.2023 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt die Gemeinschaftsversammlung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Der Gemeinschaftsvorsitzende darf gem. Art. 49 GO weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teilnehmen.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2022 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2022 durch die Gemeinschaftsversammlung kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2022 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinschaftsvorsitzender Strobel gibt die Entlastung an Verbandsrat Kusch weiter. Verbandsrat Kusch nahm die Entlastung vor.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für den Rechnungszeitraum 2022.

Der Vorsitzende nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bestellung von Frau Ivonne Mifka zur Standesbeamtin der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.10.2023 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Derzeit sind in der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen zu Standesbeamten bestellt:

Herr Helmut Klingler, Leiter des Standesamtes,
Frau Lisa Prösel, Stellvertretende Leiterin des Standesamtes,
Herr Andreas Hegele, Hauptamtsleiter und
Herr Rainer Tomasini, Mitarbeiter primär in der Kämmerei.

Als weitere Standesbeamtin soll nun Frau Ivonne Mifka, stellvertretende Hauptamtsleiterin, bestellt werden.

Gemäß § 2 Abs. 1 AVPStG darf zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin nur bestellt werden, wer

  1. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,

  1. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und

  1. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

Frau Mifka wird Anfang November am zweiwöchigen Einführungslehrgang für Standesbeamte teilnehmen.

Für deren Bestellung zur Standesbeamtin wird jedoch zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Günzburg als Aufsichtsbehörde erforderlich sein.

Frau Mifka hat zwar die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene (gehobene Beamtenlaufbahn) bestanden, jedoch nicht in der von der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes geforderten Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, sondern in der Fachlaufbahn Rechtspflege.
 
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg wurde diese Ausnahmegenehmigung von der Aufsichtsbehörde in Aussicht gestellt.

Die Bestellung von Frau Ivonne Mifka hat daher vorbehaltlich der schriftlichen Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Aufsichtsbehörde sowie der erfolgreichen Teilnahme am zweiwöchigen Einführungslehrgang zu erfolgen. 

Beschluss

Vorbehaltlich der Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Aufsichtsbehörde sowie der erfolgreichen Teilnahme am zweiwöchigen Einführungslehrgang wird Frau Ivonne Mifka zur Standesbeamtin der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.10.2023 ö 4
Datenstand vom 16.10.2024 09:14 Uhr