Datum: 27.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der Jahresrechnung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
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27.11.2018
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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49. Sitzung des Stadtrates
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04.12.2018
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ö
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Entscheidung
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1 |
Sachverhalt
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungs-prüfungsausschuss der Stadt Ichenhausen anlässlich seiner verschiedenen Sitzungen wurde über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Das Gesamtergebnis der Prüfung lautet: Keine Beanstandung.
Beschluss
Der in der Niederschrift vom 12.09.2017 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen 18.910.049,76 EUR.
Ausgaben 18.910.049,76 EUR
Vermögenshaushalt:
Einnahmen 4.851.883,84 EUR
Ausgaben 4.851.883,84 EUR
Verwahrgelder und Vorschüsse:
Einnahmen 0,00 EUR
Ausgaben 0,00 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
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27.11.2018
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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49. Sitzung des Stadtrates
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04.12.2018
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ö
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Entscheidung
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2 |
Sachverhalt
Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt: 2. Bgm. Zenker
Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Haupt- und Personalausschuss und den Stadtrat der Stadt Ichenhausen kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Diskussionsverlauf
StRin Schneid bestätigt im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen Vorsitzenden StR Spengler eine vorbildliche Kassenführung. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in 3 Sitzungen alle Belege geprüft. Es gab keinerlei Beanstandungen.
Beschluss
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird der Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: 1. Bürgermeister Strobel
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3. Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
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27.11.2018
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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49. Sitzung des Stadtrates
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04.12.2018
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ö
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Entscheidung
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3 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Günzburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie hat der Stadt Ichenhausen einen Entwurf für eine Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen vorgelegt. Diese soll die bestehende Kooperationsvereinbarung vom 15.07.2015 ersetzten und dient hauptsächlich der Konkretisierung der bestehenden Vereinbarung und der Fortschreibung des Familienbildungskonzepts. Zudem werden dadurch die Kooperationsvereinbarungen an allen Standorten vereinheitlicht. Die Neufassung bietet nun im Vergleich zur alten Kooperationsvereinbarung einen konkreteren Rahmen.
Insbesondere werden darin die Arbeitsprinzipien, auf denen Familienbildung und die Arbeit der Familienstützpunkte basieren, sowie Zielgruppe und Zielsetzung, genauer beschrieben, um gleiche Grundlagen für alle Kooperationspartner zu schaffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre wurden im Hinblick auf die Strukturqualität, den aktuellen Stand und mögliche Entwicklungspotentiale eingebracht. Die einzelnen Kooperationsleistungen sind detaillierter aufgelistet und die Vereinbarung enthält nun wichtige Elemente, wie gemeinsame Austausch-Treffen zur Evaluation und weiteren Planung, aber auch Erweiterung des Aufgabenprofils der Familienstützpunkte, um bedarfsorientierter arbeiten zu können.
Hinsichtlich der Finanzierung durch die Kooperationspartner hat sich nichts geändert. Weiterhin werden 75 % der Personalkosten der Fachkraft durch den Landkreis Günzburg
und 25 % durch die Kommune getragen. Der Sachaufwand wie Raummieten, Handgeld, Telefon- und Fahrtkosten, Referentenkosten und Verpflegung für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Büromaterial sind von der Stadt Ichenhausen zu tragen.
Hinsichtlich des Personals des Familienstützpunkts muss sich die Kommune entscheiden, ob sie die Fachkraft selbst anstellen möchte oder ob sie einen Jugendhilfe-Träger damit beauftragt. Die Fachkraft der Stadt Ichenhausen, Frau Sarah Müller, ist über den Träger ProArbeit aus Günzburg angestellt. Weiterhin hat die Kommune eine/n Ansprechpartner/in für die Fachkraft und das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rathaus zu bestimmen und dem Familienstützpunkt Zugang zu den vorhandenen Infrastrukturen, Räumen und medialen Ressourcen (Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Homepage usw.) zu gewähren.
Die neue Kooperationsvereinbarung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Beschluss
Von der Neufassung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Ichenhausen und dem Landkreis Günzburg über den Familienstützpunkt Ichenhausen wird Kenntnis genommen. Es wird beschlossen der Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Form zuzustimmen. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bekanntmachung der letzten Haupt- und Personalausschusssitzung vom 30.10.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
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27.11.2018
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ö
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Information
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4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 30.10.2018 wurde beschlossen, die Namen der Jahrmärkte wie folgt zu führen:
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Fastenmarkt
- Peter-und-Paul-Markt
- Maria-Namen-Markt
- Thomasmarkt
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
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27.11.2018
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ö
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5 |
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5.1. Veranstaltungshinweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen)
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45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses
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27.11.2018
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ö
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Information
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5.1 |
Sachverhalt
1. Bgm. Strobel weist auf folgende Veranstaltungen hin und lädt dazu ein:
Samstag, 01.12.2018, 20:00 Uhr
Gemeinschaftskonzert der Spielgemeinschaft Ellzee-Ichenhausen und dem Musikverein Waldstetten, Friedrich-Jahn-Halle
Samstag, 08.12.2018, 19:30 Uhr
Jahreskonzert des Musikvereins Rieden e. V. , Kötztalhalle Rieden
Datenstand vom 12.05.2020 10:12 Uhr