Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnung 2017
2 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2017
3 Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen
4 Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsplanung
5 Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
6 Neuerlass der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen
7 Grundsatzbeschluss zur Förderung von investiven Maßnahmen bei Kirchen
8 Information zum Förderantrag Innenentwicklungspotentiale 2018
9 Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer
10 Investitionspaket Soziale Integration im Quartier 2018-Projekt Quartiersgarten
11 Ausweisung von neuen Baugebieten; Festlegung von Straßennamen
12 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen 2014 - 2020
13 Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 06.11.2018
14 Verschiedenes
14.1 Videoüberwachung in der Tiefgarage
14.2 Einladung zum Jahreskonzert des MV Rieden
14.3 Wortmeldung StRin Kempfle - Dank für Dekoration
14.4 Wortmeldung StR Abt - Virusmail
15 Niederlegung ihres Amtes als Stadträtin durch Frau Ute Demharter

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1. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 27.11.2018 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungs-prüfungsausschuss der Stadt Ichenhausen anlässlich seiner verschiedenen Sitzungen wurde über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Das Gesamtergebnis der Prüfung lautet: Keine Beanstandung.

Diskussionsverlauf

Zur Feststellung der Jahresrechnung 2017 gab es seitens des Gremiums keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der in der Niederschrift vom 12.09.2017 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Verwaltungshaushalt:
Einnahmen        18.910.049,76 EUR.
Ausgaben        18.910.049,76 EUR

Vermögenshaushalt:
Einnahmen        4.851.883,84 EUR
Ausgaben        4.851.883,84 EUR

Verwahrgelder und Vorschüsse:
Einnahmen        0,00 EUR
Ausgaben        0,00 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 27.11.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.                                        
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Haupt- und Personalausschuss und den Stadtrat der Stadt Ichenhausen kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Zenker übernimmt das Wort und erläutert die Beschlussvorlage.

StRin Schneid erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss mit allen Betroffenen Gespräche geführt habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Buchführung in Ordnung sei. Außerdem müsse man ein Lob an Herrn Stadtkämmerer Fritz und sein Team aussprechen, die die Buchführung das ganze Jahr überwachen.

Beschluss

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird der Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017 zugestimmt.

1. Bürgermeister Robert Strobel nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Robert Strobel nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

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3. Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 45. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 27.11.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Günzburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie hat der Stadt Ichenhausen einen Entwurf für eine Neufassung der Kooperationsvereinbarung für den Familienstützpunkt Ichenhausen vorgelegt. Diese soll die bestehende Kooperationsvereinbarung vom 15.07.2015 ersetzten und dient hauptsächlich der Konkretisierung der bestehenden Vereinbarung und der Fortschreibung des Familienbildungskonzepts. Zudem werden dadurch die Kooperationsvereinbarungen an allen Standorten vereinheitlicht. Die Neufassung bietet nun im Vergleich zur alten Kooperationsvereinbarung einen konkreteren Rahmen.

Insbesondere werden darin die Arbeitsprinzipien, auf denen Familienbildung und die Arbeit der Familienstützpunkte basieren, sowie Zielgruppe und Zielsetzung, genauer beschrieben, um gleiche Grundlagen für alle Kooperationspartner zu schaffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre wurden im Hinblick auf die Strukturqualität, den aktuellen Stand und mögliche Entwicklungspotentiale eingebracht. Die einzelnen Kooperationsleistungen sind detaillierter aufgelistet und die Vereinbarung enthält nun wichtige Elemente, wie gemeinsame Austausch-Treffen zur Evaluation und weiteren Planung, aber auch Erweiterung des Aufgabenprofils der Familienstützpunkte, um bedarfsorientierter arbeiten zu können.

Hinsichtlich der Finanzierung durch die Kooperationspartner hat sich nichts geändert. Weiterhin werden 75 % der Personalkosten der Fachkraft durch den Landkreis und 25 % durch die Kommune getragen. Der Sachaufwand wie Raummieten, Handgeld, Telefon- und Fahrtkosten, Referentenkosten und Verpflegung für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Büromaterial sind von der Stadt Ichenhausen zu tragen.

Hinsichtlich des Personals des Familienstützpunkts muss sich die Kommune entscheiden, ob sie die Fachkraft selbst anstellen möchte oder ob sie einen Jugendhilfe-Träger damit beauftragt. Die Fachkraft der Stadt Ichenhausen, Frau Sarah Müller, ist über den Träger ProArbeit aus Günzburg angestellt. Weiterhin hat die Kommune eine/n Ansprechpartner/in für die Fachkraft und das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rathaus zu bestimmen und dem Familienstützpunkt Zugang zu den vorhandenen Infrastrukturen, Räumen und medialen Ressourcen (Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Homepage usw.) zu gewähren.

Die neue Kooperationsvereinbarung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Diskussionsverlauf

Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Von der Neufassung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Ichenhausen und dem Landkreis Günzburg über den Familienstützpunkt Ichenhausen wird Kenntnis genommen. Es wird beschlossen der Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Form zuzustimmen. Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

In Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Verbindung mit dem VIII. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) ist die örtliche Bedarfsplanung für Kindergarten-, Hort- und Krippenplätze geregelt. Gemeinden bzw. Städte entscheiden selbst, welchen örtlichen Bedarf – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und deren Kinder – sie anerkennen.

Die Bedarfsplanung soll in vier Schritten erfolgen:

1. Bestandsfeststellung
2. Bedürfniserhebung
3. Bedarfsfeststellung
4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

Während die ersten drei Schritte dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) als auch der Gemeinde aufgetragen sind, ist die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze eine rein gemeindliche Angelegenheit.


1. Bestandsfeststellung

Welche Plätze gibt es bereits in der Stadt Ichenhausen?

KiTa „Wilhelm-Busch“ Ichenhausen – Kindergarten mit Kinderkrippe
130 Betreuungsplätze gesamt, davon
100 Kindergartenplätze   und
  30 Krippenplätze
Lt. Betriebserlaubnis (max. 4 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.15 bis 16.30 Uhr
Freitag:                           07.15 bis 16.00 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
121 Kinder, max. 128 (ab 05/2019)
Altersgruppen der Kinder:
  93 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  28 Kinder unter 3 Jahren

KiTa „Storchennest“ Ichenhausen – Kindergarten mit Kinderkrippe
109 Betreuungsplätze gesamt, davon
95 Kindergartenplätze (75 Plätze regulär + 20 Plätze Notgruppe)  und
14 Krippenplätze
Lt. Betriebserlaubnis (max. 4 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag, Dienst. u. Freitag: 07.30 bis 13.30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag:  07.30 bis 16.30 Uhr
Krippe täglich von               07.35 bis 14.00 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
90 Kinder, max. 101 (ab 04/2019)
Altersgruppen der Kinder:
80 Kinder von 3 bis 6 Jahren
10 Kinder unter 3 Jahren


Kindergarten „Wackelzahn“ Oxenbronn
25 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(max. 3 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    07.30 bis 13.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
19 Kinder, max. 23 (ab 06/2019)
Altersgruppen der Kinder:
18 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  1 Kind unter 3 Jahren

Kindergarten „Sonnenschein“ Autenried
27 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(keine integrativen Plätze)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    07.30 bis 13.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
17 Kinder, max. 20 (ab 04/2019)
Altersgruppen der Kinder:
14 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  3 Kinder unter 3 Jahren

Kindergarten „Regenbogen“ Rieden
27 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(keine integrativen Plätze)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    07.30 bis 12.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
15 Kinder, konstant
Altersgruppen der Kinder:
15 Kinder von 3 bis 6 Jahren
kein Kind unter 3 Jahren

Kindergarten „Heilig Kreuz“ Hochwang
55 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(max. 2 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:                           07.00 bis 13.00 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
35 Kinder, max. 48 (ab 07/2019)
Altersgruppen der Kinder:
30 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  5 Kinder unter 3 Jahren

Montessori-Kinderhaus Oxenbronn
25 Kindergartenplätze lt. Betriebserlaubnis
(max. 2 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag:  07.30 bis 16.00 Uhr
Dienst., Mittw. und Freit.:  07.30 bis 13.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.11.2018:
15 Kinder, max. 19 (im Laufe des Jahres)
Altersgruppen der Kinder:
14 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  1 Kind unter 3 Jahren

Tagespflegeplätze
7 genehmigte Plätze (lt. Kreisjugendamt Günzburg)
in Anspruch genommen:
derzeit: 2 Plätze
2. Bedarfserhebung

Welche Betreuung benötigen die Eltern für Ihre Kinder?

Die Stadt Ichenhausen hat im Frühjahr des Jahres 2017 bei den Eltern aller Kinder der Geburtsjahrgänge 2007 bis 2016 (Kinder bis 10 Jahre) eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Die Teilnahme war schriftlich mit Fragebogen, aber auch erstmals online auf der Homepage der Stadt Ichenhausen möglich. Auf diesem Wege wurde eine Rücklaufquote von immerhin 42 % erreicht, was durchaus Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf zulässt und eine konkrete Bedarfsfeststellung ermöglicht.
Lediglich im Bereich der Kinder im Krippenalter, also unter drei Jahren, war der Rücklauf insbesondere von Eltern, deren Kinder noch nicht in einer Krippe im Stadtgebiet betreut werden, so gering, dass die Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs an Krippenplätzen äußerst schwerfällt.

Im Hinblick auf diese Befragung und den entsprechenden Nachfragen bei den Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/19 kann festgestellt werden, dass das Angebot im Kindergarten- und Krippenbereich als insgesamt gut bezeichnet werden kann, die Betreuungsplätze im Gebiet der Kernstadt Ichenhausen, jedoch für das KiTa-Jahr 2018/19 aber erstmalig nicht ausreichend waren und deshalb in der KiTa „Storchennest“ in der Annastraße eine vorläufige Kindergartengruppe (sog. Notgruppe) in einem Mehrzweckraum im Keller mit 20 Betreuungsplätzen geschaffen werden musste.

Im Frühjahr dieses Jahres hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (ehemals Kreisjugendamt) beim Landratsamt Günzburg seine Unterstützung bei der Bedarfsplanung mit Hilfe einer wissenschaftlich gestützten Berechnung, dem so genannten „Hildesheimer Modell“, angeboten. Hierbei werden anhand von Einwohnermeldedaten und den sich daraus ergebenden Wanderbewegungen der Bevölkerung Hochrechnungen für die in Zukunft benötigten Betreuungsplätze angestellt. Dabei wurden auch Kriterien wie die Einwohnerzuwächse in den letzten Jahren, die Anzahl der darunter befindlichen männlichen und weiblichen Personen einer bestimmten Altersgruppe und das bereits bestehende Angebot an Betreuungsplätzen berücksichtigt.

Künftiger Bedarf Krippenplätze (Kinder von 0-3 Jahren):

Als Ergebnis der Berechnung nach dem „Hildesheimer Modell“ kann festgehalten werden, dass das Betreuungsangebot zu Beginn des laufenden KiTa-Jahres bei den Kindern unter drei Jahren noch annähernd dem hochgerechneten Bedarf entspricht. Dies verschlechtert sich jedoch bis zum KiTa-Jahr 2020/21. Hierauf könnte mit der Schaffung einer zusätzlichen Krippengruppe mit 15 Plätzen reagiert werden.

Künftiger Bedarf Kindergartenplätze (Kinder von 3-6 Jahren):

Die Berechnung des Bedarfs für Kinder zwischen drei und sechs Jahren nach dem „Hildesheimer Modell“ hingegen bringt folgendes Ergebnis:
Die Betreuungssituation zu Beginn des laufenden KiTa-Jahres 2018/2019 war noch sehr gut, da bei der Berechnung das gesamte Stadtgebiet betrachtet wurde. Dies ist praktisch jedoch nur dann der Fall, wenn es gelingt Kinder aus dem Gebiet der Kernstadt Ichenhausen in den Stadtteilen zu betreuen. Zu Beginn des KiTa-Jahres 2019/20 wären aber alle KiTas im Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, voll besetzt und im darauffolgenden Jahr wären schon zu wenige Plätze vorhanden, was sich bis zum KiTa-Jahr 2024/25 auf ein Defizit von über 80 Kindergartenplätzen steigern würde.
Die Konsequenz daraus wäre die Schaffung von zusätzlichen ca. 90 Kindergartenplätzen in den nächsten zwei Jahren.




Erklärung des steigenden Bedarfs:

Kontinuierlich steigende Wanderungssalden in den Jahren

2015 (+ 80 Einwohner)
2016 (+ 62 Einwohner)
2017 (+ 178 Einwohner) und
2018 (+ ca. 190 Einwohner)

insbesondere auch aufgrund Zuzug von mehrheitlich osteuropäischer Arbeitskräfte (Pflegekräfte Fachklinik, Arbeitskräfte für den Bausektor) und den in Ichenhausen dafür vorhandenen günstigen Wohnraum.

Ausweisung von Baugebieten im gesamten Stadtgebiet.

Bis Ende des Jahres 2019 werden in Ichenhausen und den Stadtteilen Oxenbronn, Rieden und Autenried insgesamt 35 Bauplätze bebaubar sein. Bis Ende 2022 kommen voraussichtlich noch 24 Bauplätze im Stadtteil Hochwang hinzu.

Bei der Bedarfserhebung ist die Ankündigung der neuen Regierungskoalition in Bayern, Kinderbetreuungsplätze ab dem KiTa-Jahr 2019 für die Eltern kostenfrei zu gestalten noch nicht berücksichtigt und kann aus Sicht der Verwaltung sehr schwer eingeschätzt werden.


Inhalt der städtischen Bedarfsumfrage im Jahr 2017 war auch die Thematik der bestehenden Öffnungszeiten und die evtl. Notwendigkeit einer Ausweitung. Es wurde von einigen wenigen Eltern der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten in den Randzeiten, also morgens früher öffnen und abends später schließen (vor 07.00 Uhr morgens und nach 17.00 Uhr abends), geäußert. Die Anzahl dieser Rückmeldungen entspricht jedoch keiner Menge, die eine Ausweitung der Öffnungszeiten als wirtschaftlich erscheinen lässt. Daher werden die derzeit angebotenen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten (KiTas) im Bereich der Stadt Ichenhausen als bedarfsgerecht angesehen.

Auch hier wird aus Sicht der Verwaltung erwartet, dass sich die Ankündigung der neuen Regierungskoalition in Bayern, Kinderbetreuungsplätze ab dem KiTa-Jahr 2019 für die Eltern kostenfrei zu gestalten auswirken wird.

Damit sind die Plätze

- nach der Länge der Betreuungszeit und
- nach Träger/Pluralität

derzeit ausreichend.


Die Anzahl der benötigten Betreuungsplätze ist jedoch nicht ausreichend.


3. Bedarfsfeststellung

Die Bedarfsfeststellung ist die politisch wertende Entscheidung, inwieweit die festgestellten Wünsche und Bedürfnisse umgesetzt werden können.

Da nicht alle Elternwünsche realisierbar sind, stellt der vom Stadtrat festzustellende Bedarf nicht unbedingt ein genaues Spiegelbild der Bedürfnisse der Eltern dar.







Im Stadtbereich Ichenhausen leben derzeit 271 Kinder der Geburtsjahrgänge 2011 bis 2014 und 338 Kinder der Geburtsjahrgänge 2015 bis 2018:

Geburtsjahr
Anzahl Kinder
2011
66
2012
77
2013
57
2014
78
2015
86
2016
87
2017
92
2018
(73)
gesamt
609

Aufgrund dieser demographischen Entwicklung und den Ergebnissen der Berechnungen des sogenannten „Hildesheimer Modells“ wird die Anzahl der unter 6-jährigen Kinder in den nächsten Jahren in Ichenhausen kontinuierlich ansteigen.

Auf ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern sollte mit einem entsprechenden Angebot der Stadt, gegebenenfalls zusammen mit dem Träger der jeweiligen KiTa, reagiert werden. Das derzeitige Angebot im KiTa-Bereich ist noch gut.

Im Bereich der Kinderbetreuung bestimmen Bedarfsdeckung und Pluralität die Pflichtaufgaben der Gemeinde. Das heißt, die Stadt muss auf Grund von § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII den Eltern bei einem in der näheren Umgebung bestehenden pluralen Angebot (KiTas in verschiedenen Trägerschaften und mit unterschiedlichen Konzeptionen) eine Wahlmöglichkeit bieten können, wenn dies gewünscht wird. Für die Stadt Ichenhausen stellen das Montessori Kinderhaus Oxenbronn, der kath. Kindergarten „Heilig Kreuz“ im Stadtteil Hochwang sowie die kath. Kindergärten in der Gemeinde Ellzee und im Markt Waldstetten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen das plurale Angebot dar.

Um den Eltern der Kinder im Bereich der Stadt Ichenhausen dieses Wahlrecht im vollen Umfang zu ermöglichen, wird in Absprache mit den Bürgermeistern von Ellzee und Waldstetten erneut vorgeschlagen, die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten im VG-Bereich durch Familien aus Ichenhausen, Waldstetten oder Ellzee innerhalb dieser Kommunen pauschal als Bedarf anzuerkennen. Dabei wird diese pauschale Anerkennung nicht zahlenmäßig und auch nicht auf bestimmte Tagesstätten oder Träger begrenzt.

4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit

Mit der Bedarfsanerkennung bestimmt die Gemeinde ganz konkret

- wie viele Plätze
- in welcher Einrichtung
- für welches Alter

notwendig sind.

Nur für diese Plätze ist die Stadt zur Förderung von Investitionen verpflichtet, sofern sie tatsächlich von Kindern aus dem Stadtgebiet Ichenhausen belegt sind.

Bei der Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit sollte ein ausreichender Puffer vorgesehen werden, um den festgelegten Bedarf nicht ständig korrigieren zu müssen.
Die Bedarfsanerkennung führt, soweit sie nicht in Anspruch genommen wird, zu keiner finanziellen Verpflichtung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass aufgrund von geplanten Förderungen im Bereich der Regierung und des Bundes bald 1200 € Zuschüsse pro Jahr und pro Kindergartenplatz bezahlt werden. Somit sei ein Halbtagesplatz nahe zu finanziert.
Da bereits im September eine Notgruppe gegründet werden musste und auch die Berechnungen des Hildesheimer Modells einen hohen Bedarf ergeben haben, sollte man alsbald aufstocken.

Beschluss

1. Bedarfsfeststellung

Die Stadt Ichenhausen stellt folgenden Bedarf an Kindertagesplätzen in Ichenhausen ab Januar 2018 fest:

Kinder bis zu 3 Jahren
113 (davon 5 Tagespflege)
Kinder von 3 bis 6 Jahren
436 (davon 2 Tagespflege)
Schulkinder
75

Die Länge der Betreuungszeiten variiert zwischen 3,0 Stunden und 9,25 Stunden.


2. Bedarfsanerkennung

Die Stadt Ichenhausen erkennt folgende Plätze als bedarfsnotwendig an:

Kinder bis zu 3 Jahren
113 (davon 5 Tagespflege)
Kinder von 3 bis 6 Jahren
436 (davon 2 Tagespflege)
Schulkinder
75


Darüber hinaus erkennt die Stadt Ichenhausen die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen von Familien aus dem Stadtbereich Ichenhausen als Bedarf an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Gemäß der gemeinsamen Übereinkunft in der Bürgermeisterversammlung vom 24.04.2018 und der Beschlussfassung des Kreisausschusses vom 14.05.2018 einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Landkreis Günzburg einzurichten, wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 05.06.2018 der Beschluss gefasst, dem damals vorgestellten vorläufigen Entwurf einer Zweckvereinbarung zuzustimmen.

Basierend auf diesem Beschluss wurde eine vom Landratsamt Günzburg an wenigen Stellen veränderte und ergänzte Zweckvereinbarung im Rahmen der Bürgermeisterversammlung am 28.11.2018 unterzeichnet. Der Entwurf der abgeschlossenen Dienstvereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Im Vergleich zum vorläufigen Entwurf beteiligen sich nun u.a. drei weitere Zweckverbände an der Zweckvereinbarung.

Die durch die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Günzburg anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden vollständig auf die Beteiligten umgelegt. Die Zweckverbände zur Wasserversorgung der Kammelgruppe, der Wiesenbachgruppe und der Günztalgruppe tragen an diesen Kosten einen pauschalen Betrag. Der nach Abzug dieser Pauschalen verbleibende Betrag wird nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres auf die Beteiligten Gemeinden umgelegt. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr ist möglich.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erklärt, dass Frau Elbs am 03.12.2018 ihren Dienst im Neubau der VG Ichenhausen angetreten hat.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Abschluss der mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten geschlossenen Zweckvereinbarung wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neuerlass der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 6
Nicht sichtbar

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 06.02.2018 wurde vom Gremium beschlossen, die laufende sowie die investive Vereinsförderung rückwirkend zum 01.01.2018 anzupassen. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung die Erhöhung der Hallenbenutzungsgebühren auf 7,50 € pro Hallenteil und Stunde zum 01.01.2019 beschlossen. Die aktuell geltenden Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen wurden im Jahre 1988 festgelegt.

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen wurde mit Ausnahme der Gebührensätze für den Zwischenbau der Franziska-Ziehank-Halle und des Boxraumes der Friedrich-Jahn-Halle entsprechend der bestehenden Beschlusslage erstellt.

Die Gebührensätze für den Zwischenbau und den Boxraum wurden bisher nicht vom Gremium festgelegt. Nach Ansicht der Verwaltung sollte auch für diese Räumlichkeiten analog der Gebühren für die Benutzung der einzelnen Hallenteile eine Gebührenstaffelung nach Winter- und Sommerzeit nicht mehr erfolgen. Die Verwaltung schlägt hier eine ganzjährige Gebühr von 3,- €/h für den Zwischenbau und 2,- €/h für den Boxraum vor.

Hinweis zur bisherigen Regelung:

Zwischenbau:                Winter                        2,81 €
                       Sommer                1,53 €

Boxraum                Winter                        1,28 €
                       Sommer                0,51 €


Nicht Bestandteil der gegenwärtigen Beschlusslage sind die als Anlage beigefügten Gebühren für die Benutzung der Friedrich-Jahn-Halle für nichtsportliche Veranstaltungen. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, diese Gebührensätze aktuell nicht anzupassen. In absehbarer Zeit steht die Generalsanierung der Friedrich-Jahn-Halle an. Nach Abschluss dieser Bauarbeiten sind sämtliche Benutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze für nichtsportliche Veranstaltungen könnten dann in diesem Zuge ebenfalls angepasst werden.

Darüber hinaus wäre nach Fertigstellung der generalsanierten Friedrich-Jahn-Halle auch die seit 1988 gültige Benutzungssatzung anzupassen bzw. neu zu fassen.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in dessen Sitzung am 27.11.2018 den Empfehlungs-beschluss gefasst, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen neu zu erlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass bereits im Haupt- und Personalausschuss vorberaten wurde und der Beschluss Zustimmung gefunden habe.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Neuerlass der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Grundsatzbeschluss zur Förderung von investiven Maßnahmen bei Kirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Hinsichtlich der Förderung von investiven Maßnahmen bei Kirchen erfolgte die Förderung bisher analog der Vereinsförderung per Einzelbeschluss und orientierte sich an dem Fördersatz für Vereine (5%). Nachdem die Förderung investiver Maßnahmen von Vereinen neu geregelt wurde sollte darüber beraten werden, ob die Förderung von Investitionen der Kirchen angepasst werden soll.

Die Anpassung der investiven Vereinsförderung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2018 neu geregelt und zum 01.01.2018 wie folgt angepasst:

Bauliche Investitionen (Neubau, Sanierung, Umbau, soweit kein unterlassener Unterhalt):
Bauliche Investitionskosten ab einer Bagatellgrenze von 2.500 € werden grundsätzlich mit 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 25.000 € bezuschusst.
Der Neubau von Spielfeldern (Hauptspielfelder bzw. Trainingsplätze incl. Beleuchtungsanlagen) wird mit 5 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 10.000,00 € bezuschusst.

Andere Investitionen: (z.B.: Sportgroßgeräte, Pflegemaschinen etc.)
Andere Investitionen ab einer Bagatellgrenze von 1.000 € werden grundsätzlich mit 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 10.000 € bezuschusst.

Eine Liste der Zuschüsse für Investitionen der Kirchen für die Jahre 2010 bis 2017 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Gegen eine Stimme hat der Haupt- und Personalausschuss den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat beschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage und ergänzt, dass bei den Fällen „anderer Investitionen“ Orgeln oder Ähnliches gemeint seien, nicht jedoch sakrale Gegenstände.  Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass bereits in der Haupt- und Personalausschusssitzung vorberaten wurde. Der Beschluss sei hier nicht einstimmig gefasst worden.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Bauliche Investitionen (Neubau, Sanierung, Umbau, soweit kein unterlassener Unterhalt):
Bauliche Investitionskosten ab einer Bagatellgrenze von 2.500 € werden grundsätzlich mit 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 25.000 € bezuschusst. Eine zusätzliche Förderung nach anderen Vorschriften (Städtebauförderung, Dorfkernprogramm) ist ausgeschlossen.

Andere Investitionen:
Andere Investitionen ab einer Bagatellgrenze von 1.000 € werden grundsätzlich mit 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 10.000 € bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Information zum Förderantrag Innenentwicklungspotentiale 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Information 8

Sachverhalt

Auf Beschluss des Stadtrats vom 02.10.2018 hat sich die Stadt Ichenhausen um Aufnahme in das staatliche Förderprogramm „Erhebung der Innenentwicklungspotentiale 2018“ beworben. Ein entsprechender Antrag wurde von der Verwaltung gestellt.

Zwischenzeitlich hat die Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass unter der Vielzahl der Bewerbungen lediglich fünf schwäbische Kommunen in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Die Stadt Ichenhausen leider nicht.

Nach einem Gespräch mit der Regierung von Schwaben kann die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale auch im Rahmen einer im Jahr 2019 anstehenden Fördermaßnahme der Städtebauförderung (Fördersatz 60%) untergebracht werden.

Diskussionsverlauf

Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

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9. Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Information 9

Sachverhalt

Um die Rahmenbedingungen für die digitale Bildung an den Schulen zu optimieren, unterstützt der Freistaat Bayern die Schulaufwandsträger im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten bei der Einführung einer zeitgemäßen IT-Ausstattung mit dem Förderprogramm „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“. Hierbei wird die Anschaffung und Inbetriebnahme von digitalen Geräten durch den kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen gefördert.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Ist-Stand der IT-Ausstattung in den jährlichen Umfragen der Akademie für Lehrerfortbildung angegeben wurde, ein Medienkonzept-Team an der Schule gebildet wurde und ein Medienkonzept erarbeitet wird.
Gefördert wird in Form einer Festbetragsfinanzierung. Vom Zuwendungsempfänger sind 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufzubringen. Die Höhe des Digitalbudgets wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Abhängigkeit von fachlichen Parametern wie der Schülerzahl und der Schulart vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich ermittelt und stellt den Höchstbetrag der staatlichen Zuwendung dar.

Gefördert wird die Anschaffung und Inbetriebnahme votumskonformer Ausstattungsgegenstände bzw. digitaler Geräte, insbesondere IT-Hardware und Software. Miet- oder Leasingausgaben für solche Geräte bzw. Software können mit einer Einmalzahlung gefördert werden. Die Förderung notwendiger baulicher Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung richtet sich nach Maßgabe bestimmter Festsetzungen.

Die Zuwendung setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Die Verwaltung hat am 31.07.2018 einen Zuschussantrag für die Stadt Ichenhausen gestellt. Zwischenzeitlich ist ein Zuwendungsbescheid der Regierung von Schwaben bei der Verwaltung eingegangen. Das Digitalbudget für die Grundschule Ichenhausen beträgt für das Haushaltsjahr 2018 25.997,- €.
Diese Mittel stehen bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres seit Erlass des jüngsten Förderbescheides zur Verfügung. Sie werden auf Vorlage einer Verwendungsbestätigung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel, abzüglich der o. a. Eigenbeteiligung in Höhe von 10 %, von der Regierung von Schwaben ausgezahlt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass bereits Gespräche zur Abstimmung mit der Schule vorgesehen sind.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

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10. Investitionspaket Soziale Integration im Quartier 2018-Projekt Quartiersgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 10

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen hat sich im Juli 2018 mit dem sogenannten Quartiersgarten für das das Programm „Soziale Integration im Quartier“ beworben.

Die Beschreibung des Projektes, ist den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.

Der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ ist eine Ergänzung zu den erfolgreichen Programmen der Städtebauförderung („Soziale Stadt“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ und „Zukunft Stadtgrün“). Eine Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 14.11.2018 wurde der Stadt Ichenhausen zur Finanzierung des Quartiersgarten Finanzhilfen i. H. v. 235.000 € bewilligt. Damit ist die Stadt Ichenhausen eine von insgesamt 5 Kommunen aus dem Regierungsbezirk Schwaben, deren Bewerbung erfolgreich war.

Erste Gespräche zu den weiteren Umsetzungsschritten zwischen der Rathausverwaltung und der Regierung von Schwaben haben bereits stattgefunden. Zunächst wären hier vorbereitenden Schritte zur Erstellung eines Leistungsbildes notwendig. In einem weiteren Schritt hat eine Planerauswahl (Landschaftsplaner) zu erfolgen.

Diskussionsverlauf

Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Von der Rahmenbewilligung der Regierung von Schwaben wird Kenntnis genommen.

Das Konzept „Quartiergarten“ wird zur Durchführung freigegeben und erweitert das Konzept „Quartiersgärtle“.

Die Verwaltung wird ermächtig zur Durchführung der Maßnahme ein geeignetes Landschaftsplanungsbüro zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt  2019/2020 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Ausweisung von neuen Baugebieten; Festlegung von Straßennamen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.06.2018 wurde das Gremium bereits gebeten, sich Gedanken über Straßennamen für nachfolgende Baugebiete zu machen:

- „Erweiterung zum Kötztal“ im Stadtteil Rieden/Kötz
- „Südlich der Anhofer Straße II“ im Stadtteil Autenried
- „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn und
- „Rohrbach - 4. Änderung und Erweiterung“ in Ichenhausen.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.11.2018 wurden nunmehr einstimmig folgende Straßennamen empfohlen, über die der Stadtrat lt. Geschäftsordnung abschließend Beschluss fassen muss:

Baugebiet „Erweiterung zum Kötztal“
       -        Talblickstraße

Baugebiet „Rohrbach - 4. Änderung und Erweiterung“ in Ichenhausen
       -        Heublumenweg

Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenvbronn
       -        Wacholderweg

Baugebiet „Südlich der Anhofer Straße II“ im Stadtteil Autenried
       -        Eintrachtstraße

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass bereits in der vergangenen Bauausschusssitzung die neuen Namen beschlossen wurden. Trotzdem müsse man dies auch im Stadtrat beschließen, weil die Geschäftsordnung dies verlange.
StRin Kempfle merkt an, dass sie mit dem Namen Heublumenweg nicht einverstanden sei. Sie habe bereits in einer vergangenen Sitzung den Namen „Rektor-Sauter-Straße“ für das Baugebiet in Ichenhausen angebracht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Für die nachfolgenden Baugebiete werden folgende Straßennamen festgelegt: Baugebiet „Erweiterung zum Kötztal“ - Talblickstraße Abstimmung: 19:0 Baugebiet „Rohrbach - 4. Änderung und Erweiterung“ in Ichenhausen - Heublumenweg Abstimmung 17:2 Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenvbronn - Wacholderweg Abstimmung 19:0 Baugebiet „Südlich der Anhofer Straße II“ im Stadtteil Autenried - Eintrachtstraße Abstimmung 19:0

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12. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen 2014 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 12

Sachverhalt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 20. Juni 2018 entschieden: Die Gemeindeordnung lässt zu, dass an Ratsmitglieder als Sitzungsladung lediglich eine unverschlüsselte E-Mail versendet werden kann. In dieser E-Mail werden dann nur Zeit und Ort der Sitzung mitgeteilt, während die zugehörige Tagesordnung nur über einen in der E-Mail enthaltenen Link im gemeindlichen Ratsinformationssystem eingesehen werden kann.

Für die Stadtverwaltung würde dies bedeuten, dass die Sitzungsladungen künftig nicht mehr postalisch verschickt oder ausgefahren werden müssten, sondern die Ladung per einfacher E-Mail verschickt werden könnte.

Eine entsprechende Verfahrensweise müsste laut BayVGH jedoch im Einklang mit der jeweiligen Geschäftsordnung stehen. Die städtische Geschäftsordnung ermöglicht aktuell eine Ladung per E-Mail nicht. Die bisherige Regelung lautet wie folgt:

§ 24
Form und Frist für die Einladung

(1)        1Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. 3Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 4Die weiteren Unterlagen werden in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt.

(2)         1Die Ladungsfrist beträgt mindestens 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.


Unter Berücksichtigung der o.g. Gerichtsentscheidung hat der Bayer. Gemeindetag eine entsprechende Formulierung ausgearbeitet und den Gemeinden zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. § 24 der städtischen Geschäftsordnung könnte somit wie folgt geändert werden:

§ 24
Form und Frist für die Einladung

(1) 1Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem, technisch individuell gegen Zugriffe Dritter, geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Bei elektronischer Ladung werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt mindestens 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. 


Die Verwaltung empfiehlt, die Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen 2014 - 2020 wie oben dargestellt zu ändern und die Ladungen sowohl für die Ausschüsse als auch für den Stadtrat ab der kommenden Sitzungsrunde im Januar 2019 nur noch per E-Mail zu versenden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass durch die Vereinfachung per E-Mail die Termine der Sitzungsladung nicht verändert werden.

StR Seitz fragt nach, ob eine Vereinfachung der Übersicht im Ratsinformationssystem möglich wäre. Er sehe im Moment alle Sitzungen auch die, die ihn nicht betreffen.
Außerdem wolle er wissen, ob es möglich wäre auch die Sitzungstermine direkt in die Kalender der jeweiligen Stadträte einzutragen.

Bürgermeister Strobel entgegnet, dass das Ratsinformationssystem als VG für alle Mandate angelegt wurde. Wenn man nur die Sitzungen anzeigen soll, die gebraucht werden müsse man das Programm umgestalten und das wäre eher schwierig.
Bei einem automatischen Eintrag in die privaten Kalender wäre Voraussetzung, dass jeder der Stadträte auch Outlook verwendet.

StRin Walter merkt an, dass sie im Gegensatz zu StR Seitz eher nicht auf das Papier verzichten will, da sie gerne Notizen macht.
Bürgermeister Strobel meint, dass künftig die E-Mail mit der Tagesordnung durchaus ausgedruckt werden könne. Lediglich aus dem RIS könne man nichts drucken.
Dennoch wäre eine Digitalisierung dieser Art von Vorteil, da momentan 20 Punkte angefahren werden müssen.

StR Kehrle fragt nach, ob dann die Einladung als PDF verschickt werde. Hier könnte man einen Ausdruck fertigen.
Bürgermeister Strobel entgegnet, dass ein Versand als PDF nicht möglich ist. Es wird eine Benachrichtigung versendet,  die beinhaltet, dass die Inhalte im RIS eingesehen werden können.

Beschluss

Die Änderung der Geschäftsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 wird wie obenstehend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 06.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Information 13

Sachverhalt

Abschluss eines gegenseitigen Wasserlieferungsvertrages mit der Gemeinde Kammeltal

Die Stadt Ichenhausen hat mit der Gemeinde Kammeltal einen gegenseitigen Wasserlieferungsvertrag geschlossen, wonach die Stadt der Gemeinde Kammeltal zunächst während der Sanierung des Brunnens im OT Ettenbeuren Trinkwasser liefert.

Nach Wiederinbetriebnahme des sanierten Brunnens werden sich die Vertragspartner bei technischen Betriebsstörungen an der Wasserversorgungsanlage (z.B. Rohrbrüche, Defekte der Wasseraufbereitungsanlage, …) und bei geplanten Baumaßnahmen an der Wasserversorgungsanlage, sowie zur Sicherstellung von hygienisch einwandfreien Verhältnissen in der Verbindungsleitung Trink- und Brauchwasser gegenseitig liefern, nicht jedoch für die Grundversorgung oder Spitzenlastabdeckung.

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö 14
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14.1. Videoüberwachung in der Tiefgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö 14.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass in der Tiefgarage nun 10 neue Kameras zur Überwachung installiert wurden. Auch der Ein gangsbereich wird gesondert überwacht.

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14.2. Einladung zum Jahreskonzert des MV Rieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö 14.2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel lädt alle Stadträte zum Jahreskonzert des Musikverein Rieden am Samstag den 08.12.2018 ab 19:30 Uhr in der Kötztalhalle in Rieden ein.

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14.3. Wortmeldung StRin Kempfle - Dank für Dekoration

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö 14.3

Diskussionsverlauf

StRin Kempfle möchte sich bei Frau Wöhrle für die weihnachtliche Dekoration am heutigen Barbaratag bedanken.
Bürgermeister Strobel schließt sich diesem Kompliment an und gratuliert StRin Kempfle zum Namenstag.

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14.4. Wortmeldung StR Abt - Virusmail

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö 14.4

Diskussionsverlauf

StR Abt merkt an, dass er eine E-Mail erhalten habe, von Frau Lutz der VG Ichenhausen. Mit der Mail-Adresse der VG-Mitarbeiterin Frau Lutz. Diese sei möglicherweise Virusbehaftet gewesen.
Bürgermeister Strobel verspricht, dass er der Sache nachgehen werde, wie es dazu kommt das Virusmails im Namen der VG versendet werden.

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15. Niederlegung ihres Amtes als Stadträtin durch Frau Ute Demharter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 15

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.10.2018 erklärte Frau Ute Demharter ihren Rücktritt als Stadtratsmitglied und bat um Entlassung aus diesem Amt zum 31.12.2018.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG in der seit 01.03.2012 gültigen Fassung kann eine in den Stadtrat gewählte Person das Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen. Art. 19 GO, welcher an die Niederlegung eines Ehrenamtes besondere Voraussetzungen knüpft, gilt für die Niederlegung eines Stadtratsmandats nicht mehr. Frau Demharter teilte hierzu jedoch mit, dass die Mandatsniederlegung aus beruflichen Gründen erfolgen würde.

Der Stadtrat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit ist.

Frau Demharter wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 16.03.2014 über den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung in den Stadtrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Reinhard Dauer als ersten Listennachfolger festgestellt. Herr Dauer teilte der Stadtverwaltung mit, dass er das Stadtratsmandat nicht übernehmen werde.  

Zweiter Listennachfolger in diesem Wahlvorschlag ist Herr Armin Kieble. In Vorbereitung dieser Stadtratssitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfülle und zur Eidesleistung als Stadtratsmitglied bereit sei.

Die Vereidigung von Herrn Kieble wird voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 15.01.2019 erfolgen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel dankt nach dem Beschluss nochmal für die Zusammenarbeit mit StRin Demharter. In seiner Rede dankt er für 10 Jahre Stadtratstätigkeit und ihrem Engagement unter anderem in Bereichen der Kinterbetreuung, des Kulturangebotes oder auch als Mitglied des Bauausschusses während der Legislaturperiode 2008-2014 und als Mitglied des Haupt- und Personalausschusses in der Legislaturperiode. Sie sei immer eine „Kümmerin“ gewesen, die für alle Bürger ein offenes Ohr hatte. Als Aufmerksamkeit für die investierte Zeit von Frau Demharter überreicht Bürgermeister Strobel eine Kiste mit Wein sowie Gläsern mit der Gravur des Wappens der Stadt Ichenhausen. Außerdem erhält sie eine Medaille mit Gravur des Wappens  und einen Blumenstrauß.
Auch die anderen Mitglieder der Fraktionen bedanken sich bei StRin Demharter für die geleistete Amtszeit als Stadträtin und wünschen ihr für ihre Zukunft alles erdenklich Gute.

Beschluss

1. Die Niederlegung des Stadtratsmandates von Frau Ute Demharter zum 31.12.2018 wird entsprechend des Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

2. Das Nachrücken von Herrn Armin Kieble in den Stadtrat Ichenhausen wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StRin Demharter ist wegen persönlicher Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen. Gegen die Niederlegung des Amtes besteht seitens des Gremiums keine Wortmeldung.

Datenstand vom 07.02.2019 10:16 Uhr