An der am 09.10.2018 stattgefundenen Verkehrsschau nahmen nachfolgende Personen teil:
Herr Gaa, Landratsamt Günzburg
Herr Wetzel, Landratsamt Günzburg
Herr Blösch, Polizeiinspektion Günzburg
Frau Bauer,
Staatliches Bauamt Krumbach
Frau Kempfle, Stadt Ichenhausen, Verkehrsreferentin des Stadtrates
Herr 2. Bürgermeister Zenker
Stadtbaumeister Stapf Stadt Ichenhausen
Hierbei wurden folgende Punkte angesprochen:
STADT ICHENHAUSEN
1. Badberg
Antrag auf Ausweisung eines Parkplatzes mit zeitlicher Befristung bei der Zahnarztpraxis - Badberg 5
Die Stelle ist nicht als Gehweg, sondern als Seitenstreifen zu klassifizieren, da kein Hochbord vorhanden ist.
Lt. Aussage des Vertreters der PI darf auf einem überbreiten Seitenstreifen geparkt werden, es muss jedoch eine Restbreite von 1,50 m für Fußgänger verbleiben. Eine gesonderte Beschilderung ist hierzu nicht erforderlich.
Aufgrund dessen ist nichts Weiteres zu veranlassen. Ein Parken ist somit möglich, wenn eine Restbreite von 1,50 m für Fußgänger verbleibt.
Stadtrat Abt fragt nach, ob die Markierung an der Straßen- oder an der Hausseite angebracht wird.
Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass dies an der Straßenseite vorgesehen ist.
Stadtrat Hofmann gefällt dies nicht, er würde die Hausseite besser finden, denn dann könnte man auch mit einem Kinderwagen noch entsprechend vorbeilaufen. Des Weiteren darf die Markierung auf keinen Fall mit Nägeln erfolgen.
Stadtrat Sauter Ottmar spricht sich auch für die Hausseite aus, damit man in einer Linie vorbeilaufen kann. Anderenfalls muss der Fußgänger um das Auto herumlaufen. Genau an der Hausseite ist das Fahrzeug keinem im Weg.
Stadtbaumeister Stapf zeigt anhand eines Lageplanes, dass bei einer Markierung entlang der Straßenseite die Fußgänger vom Verkehrsfluss weg kommen und das Fahrzeug den Gehweg nicht queren muss.
Stadtrat Abt ist auch für diese straßenseitige Markierung, da hierdurch die Fahrzeuge nicht über den Gehweg fahren müssen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Markierung des Parkplatzes soll entlang der Fahrbahn erfolgen, wobei zur Hauswand noch eine Gehwegbreite für Fußgänger von 1,50 m verbleiben muss.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
2. Heinrich-Sinz-Straße - Zufahrt zum Bärenareal
Regelung der Parksituation
Die Parksituation muss für die Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein.
Bei einem Senkrechtparken vor der Gaststätte „Jesolo“, wie dies zum gegenwertigen Zeitpunkt erfolgt, kann nicht ausgeschlossenen werden, dass eine Verkehrsgefährdung durch die Fußgänger entsteht, da diese zwischen Wand und Fahrzeuge nicht durchkommen. Des Weiteren ist die Einbiegesituation für Fahrzeuge in die Bundesstraße nicht optimal, da das Heck der parkenden Fahrzeuge in die gekennzeichnete Fahrbahn hineinreicht.
Damit ein Durchgang für die Fußgänger bei der Gaststätte „Jesolo“ entlang der Mauer gewährleistet werden kann, müssten die Werbeschilder und der Blumentrog vor der Gaststätte, die auf öffentlichem Grund stehen entfernt werden.
Des Weiteren müssen die neuen 6 öffentlichen Parkplätze am Bärenareal entsprechend gekennzeichnet und evtl. zeitlich befristet werden.
Die Verkehrsschauteilnehmer gaben hierzu keine Empfehlung ab, sondern die Angelegenheit ist auf kommunaler Ebene zu entscheiden.
An der Wendeplatte im Bärenareal ist ein absolutes Halteverbot (Zeichen Nr. 283) mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ anzuordnen, damit die Funktion als Wendeplatte und die Feuerwehrzufahrt in die Wohnanlage gewährleistet ist.
Stadtrat Hofmann ist mit dem Vorschlag zur Anlegung eines Querparkplatzes bei der Pizzeria Jesolo nicht einverstanden, er wäre hier für ein Längsparken. Er hat vor Ort die ganze Woche über feststellen können, dass ein solches Parken kein Hindernis darstellen würde. Er stellt daher den Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Punkt bis zur nächsten oder übernächsten Stadtratssitzung zu verschieben und einen Ortstermin vor der Sitzung anzuberaumen, um die Situation vor Ort beurteilen zu können.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag in Bezug auf eine Ortseinsicht abstimmen. Inwieweit hier der Stadtrat nach der Geschäftsordnung zuständig ist, ist im Vorfeld noch zu prüfen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Antrag von Stadtrat Hofmann zur Anberaumung eines Ortstermines vor einer der nächsten Sitzungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
Stadtrat Lindner spricht die sechs neu geschaffenen öffentlichen Parkplätze an, die hauptsächlich von den Besuchern der Pizzeria genutzt werden. Die Parkzeit sollte hier insbesondere während der Abendstunden nicht zu kurz gehalten werden, er schlägt daher anstatt 2 Stunden 3 Stunden vor.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Parkzeit für die neu geschaffenen sechs Parkplätze wird auf 3 Stunden festgelegt. Des Weiteren wird an der Wendeplatte im Bärenareal ein absolutes Halteverbot (Zeichen Nr. 283) mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind hierzu aufzustellen.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
3. Einmündung Bärenareal / Heinrich-Sinz-Straße
Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels von einer Bewohnerin der neuen Wohnanlage
Die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Einmündung Bärenareal / Krumbacher Straße wird aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer als für nicht notwendig erachtet.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
4. Chr.-von-Schmid-Straße
Parksituation
Vor Ort ist nicht erkennbar, weshalb hier keine Durchfahrt möglich sein sollte, da die Autos einseitig parken.
Als Alternative wäre nur eine Parkplatzbewirtschaftung mit Kennzeichnung von Parkständen denkbar. Hiervon sollte jedoch vorerst abgesehen werden.
Allerdings werden bewusst Mülltonnen auch außerhalb der Leerungszeiten auf die Straße gestellt, um Plätze frei zu halten. Dies ist nicht zulässig, sondern stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die derzeitige Situation soll belassen werden und vorerst keine Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Die Anlieger sind aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen und auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
5. Parkweg
Antrag auf Anordnung eines Parkverbotes vor den Hs.Nr. 11 bis 13
Das Parken ist vor Grundstückseinfahrten und auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Allerdings ist es auch zuzumuten, dass beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt mehrfach rangiert wird. Es liegt zudem auch in der Pflicht des Grundstücksbesitzers, dass er seine Ausfahrt entsprechend breit genug gestaltet, dass ohne Probleme ausgefahren werden kann.
Auch im Bereich des Parkweges stehen Mülltonnen auf dem überfahrbaren Seitenstreifen außerhalb der Leerungszeiten, was wiederum eine unzulässige und genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt.
Das vor Ort parkende Fahrzeug in der Kurve stellt eine Behinderung dar, da die Kurve eine Engstelle ist und auch gleichzeitig eine Einmündung einer Ausfahrt. Dieses Fahrzeug kann durch die Kommunale Verkehrsüberwachung verwarnt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Erlass eines Parkverbotes wird abgelehnt. Der Anlieger ist aufzufordern, seine Mülltonnen zu entfernen und auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
6. Einmündung Parkweg / Brandfeldstraße
Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels
Die Sicht stadtauswärts wird durch die vorstehende Thujahecke an der Ecke Parkweg und die Sicht in Richtung stadteinwärts durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt.
Es besteht die Möglichkeit, das grundsätzliche Parkverbot 5 m vor einer Einmündung durch eine Zick-Zack-Linie zu verlängern. Dadurch wäre die Sicht verbessert.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt, jedoch das Halteverbot auf beiden Richtungen um weitere 5 m durch eine Zick-Zack-Linie verlängert.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
7. Einmündung „Am Birketle“ / Brandfeldstraße
Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels
Aufgrund der vorhandenen Sichtverhältnisse in der Kreuzung wird ein Verkehrsspiegel nicht als notwendig erachtet.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
8. Günztalstraße
Antrag auf Anbringung einer Querungshilfe / Verkehrsinsel oder Zebrastreifens
Die Installation einer Querungshilfe bzw. eines Zebra-Streifens im Bereich der PKW-Parkplätze vor REWE ist nicht möglich, da die Sichtweiten von 35 m in jede Fahrrichtung durch parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet sind.
Eine Querungshilfe wäre evtl. nach der Einfahrt zur „Thaler-Mühle“ ortseinwärts denkbar. Allerdings müsste die Kreuzung dann so umgebaut werden, dass die Schwerfahrzeuge aus Richtung Neue Bahnhofstraße kommend mit einem entsprechenden Radius in die Günztalstraße einbiegen können, ohne die Querungshilfe zu überfahren. Die Kostentragung wäre hier jedoch noch abzuklären.
Die Anbringung eines Zebrastreifens richtet sich nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001“ und der darin unter Punkt 2.3 genannten Voraussetzungen. Demnach ist eine Anordnung eines Zebrastreifens möglich, wenn in der Stunde 200 bis 300 Fußgänger die Straße queren. Dies ist hier nicht der Fall, so dass die Anlegung eines Zebrastreifens nicht in Betracht kommt.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Möglichkeit und die Kosten für den Einbau einer Querungshilfe sind weiter zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
9. Bgm.-Thaler-Straße
westliche Günzbrücke - Anbringung eines Schutzgeländers aufgrund Unfallgefahr
Von Seiten des Staatlichen Bauamtes wird geprüft, ob aus Richtung Oxenbronn kommend eine Leitplanke angebracht werden kann, um ein Abstürzen des Fahrverkehrs in die Günz zu verhindern. Für die Fußgänger sollte eine Absturzsicherung am rechten Fahrbahnrand bereits ca. 80 m vor dem Hindernis durch den Einbau von Leitplanken erfolgen. Diese Leitplanke würde dann evtl. ca. 1 m vor dem Brückengeländer enden. Vom Staatlichen Bauamt wird geprüft, wo die Leitplanke genau aufgebaut werden kann.
Auf Anfrage von Stadtrat Sauter Ottmar erläutert Stadtbaumeister Stapf die vorgesehene Maßnahme. Die Treppe, die an der ersten Brücke nach unten geht, wird jedoch nicht gesondert gesichert.
Stadtrat Sauter Ottmar sieht in der Treppe eine große Gefahr, da insbesondere in der Nacht Fahrradfahrer geblendet werden, so dass für diese nicht mehr ersichtlich ist, wie sie weiterfahren. Daher gehört der Abgang gesichert.
Das Staatliche Bauamt erachtet eine gesonderte Sicherung nicht für notwendig, so Stadtbaumeister Stapf. Zudem war diese Situation schon vor der Maßnahme vorhanden.
Stadtrat Hofmann stimmt der Aussage von Stadtrat Sauter Ottmar zu. Aus seiner Sicht sollte eine Türe an der Treppe angebracht werden.
Für Stadtrat Sauter Ottmar ist gerade durch die Renovierung die Gefahr noch gravierender geworden.
Der Vorsitzende sagt zu, diesbezüglich nochmals auf das Staatliche Bauamt zuzugehen und dabei insbesondere auf die Blendwirkung durch den Fahrzeugverkehr hinzuweisen.
Stadtbaumeister Stapf ergänzt hierzu noch, dass der Fahrradfahrer zuerst die Leitplanke optisch wahrnimmt bevor es um die Ecke geht. Erst zwischen der Leitplanke und dem Geländer kommt die angesprochene Lücke.
Evtl. sollte daher diese Leitplanke reflektierend gestaltet werden, schlägt der Vorsitzende vor. Dies sollte zusätzlich dem Staatlichen Bauamt vorgeschlagen werden.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
In Bezug auf eine bessere Absicherung der Treppe soll, wie vorstehend angeführt, nochmals auf das Staatliche Bauamt Krumbach zugegangen werden.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
10. Poststraße
Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
Um genau zu erkennen, mit welcher Geschwindigkeit in der Poststraße tatsächlich gefahren wird, wäre es sinnvoll im Bereich der südlichen Wohngebäude für 24 Std. ein Messgerät aufzuhängen.
Entsprechend den Vorschriften kommen jedoch in Gewerbe- und Industriegebieten 30 km-Zonen grundsätzlich nicht in Betracht.
Da es sich bei dem Bereich der Poststraße gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan um ein Gewebegebiet mit beschränkten Emissionen handelt, ist somit der Antrag abzulehnen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
11. Günzweg
Parksituation auf der Südseite
Gegenüber der Einmündung „Im Riedle“ ist die Thujahecke weit über den Straßenrand hineingewachsen und engt den Straßenraum ein. Hier ist auf den Eigentümer zuzugehen.
Um die Parksituation zu verbessern, muss die gegenüber der Einmündung „Im Riedle“ noch schwach sichtbare Zick-Zack-Linie erneut wieder aufgebracht werden und zwar zwischen den beiden Einfahrten am Günzweg. Dadurch wäre hier ein Parken untersagt.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Zick-Zack-Linie ist zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
12. Bereich vor dem AWO-Pflegeheim - Auffahrt zur Fachklinik
Antrag auf Anbringung eines Zebrastreifens vom AWO-Gebäude nach Norden zu den Parkplätzen
Da auch in diesem Fall die Anbringung eines Zebrastreifens sich nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001“ und der darin unter Punkt 2.3 genannten Voraussetzungen richtet und die Fußgängerquerungen von 200 bis 300 Fußgänger in der Stunde nicht vorhanden sind, kommt ein solcher nicht in Betracht kommt.
Es wäre zwar auf Senioren und Gehbehinderte besondere Rücksicht zu nehmen, aber auch unter Betrachtung dieses Punktes sind die Voraussetzungen nicht gegeben.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Zebrastreifens wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
13. Zweiggasse
schlecht befahrbar aufgrund parkender Fahrzeuge
Zum Zeitpunkt der Verkehrsschau sind nur einzelne Autos auf einer Straßenseite geparkt, so dass eine Durchfahrt gewährleistet war. Evtl. ändert sich dies am Abend oder an den Wochenenden.
Genauere Daten wenn die Durchfahrt beeinträchtigt liegen nicht vor.
Grundsätzlich wäre es möglich, die in der Wiesgasse vorhandene Parkraumbewirtschaftung auf die Seitenstraßen auszudehnen. Vorerst soll hiervon jedoch abgesehen werden, da in den nächsten Jahren auch ein Ausbau der Herzog-Leopold-Straße und Zweiggasse ansteht.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Auf die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird verzichtet, Weiteres ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
14. Wiesgasse / Zu den Gärten
Antrag auf Verkehrsberuhigung z.B. durch Anordnung einer 30iger Zone
Die Einmündung von der Wiesgasse in die Straße „Zu den Gärten“ ist für den Verkehrsteilnehmer gut erkennbar, hier gilt „rechts vor links“. An dieser Einmündung besteht daher kein Bedarf an einer Veränderung.
Insgesamt ist auf der östlichen Seite der Wiesgasse die Vorfahrtsregelung nicht stetig. Eine Kreuzung weiter bei der Einmündung der „Hochwanger Straße“ erfolgt die Zufahrt über einen Gehweg, somit gilt nicht „rechts vor links“.
Eine Begrenzung der Geschwindigkeit in der Wiesgasse und der Straße „Zu den Gärten“ ist zwar denkbar. Für die Ausweisung einer „30 Zone“ wird jedoch eine flächenhafte Verkehrsplanung benötigt, in der auch die innerörtlichen Vorfahrtsstraßen festzulegen sind.
Vorerst sollte daher auf die Ausweisung von weiteren 30iger Zonen abgesehen werden.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Auf die Ausweitung von weiteren 30iger Zonen wird vorerst verzichtet, Weiteres ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
15. Nordendstraße / Einmündung Günzburger Straße
Antrag auf Parkverbot im Bereich der Zick-Zack-Linie
Die Zick-Zack-Linie selbst stellt bereits ein Halteverbot dar, da diese den Halteverbotsabstand vor einer Einmündung verlängert. Hier besteht keine Notwendigkeit einer Beschilderung, sondern kann sofort durch die Kommunale Verkehrsüberwachung verwarnt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.
16. Dr.-Emil-Schilling-Straße 5
Antrag auf Anordnung eines Halteverbotes gegenüber der Einfahrt
Der vorhandene Schotterstreifen anstatt des ehemaligen Grünstreifens könnte als Parkplatz ausgelegt werden. Trotzdem ist es unklar, ob diese Fahrzeuge auf diesem Streifen oder auf der Straße parken.
Wenn in diesem Teilbereich ein Halteverbot angeordnet würde, müsste dieses konsequenterweise über die ganze Straße durchgezogen werden. Der Antrag sollte daher abgelehnt werden.
Andererseits könnte auch die Schotterfläche wieder als Grünstreifen zurückgewandelt und entsprechend über Steine gesichert werden. Dann wäre der Schotterplatz nicht mehr als Parkplatz missverständlich. Dies wird dem Antragsteller vorgeschlagen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anordnung eines Halteverbotes wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
17. Wilhelm-Busch-Straße auf Höhe Kindergarten
Antrag auf Anbringung eines Schildes „Querende Kinder“ oder eines Zebrastreifens
Aus Richtung stadtauswärts ist bereits ein Schild „Achtung spielende Kinder“ angebracht. Somit ist nicht Weiteres veranlasst.
Ein Zebrastreifen wird auch aufgrund der Richtlinien hierzu abgelehnt.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
18. Geh- und Radweg Ichenhausen - Unterrohr
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Waldbereich auf 70 km/h
Die Überleitung des Fahrradverkehrs in den Geh- und Radweg Richtung Ichenhausen stellt sich als gewisses Problem für Fahrzeug aus Unterrohr kommend dar, wenn die Fahrradfahrer die Fahrbahn queren. Es wäre daher denkbar, eine einseitige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h in dieser Fahrtrichtung zu erlassen.
Da es sich um eine Ortsverbindungsstraße handelt, ist für die Anordnung die Stadt zuständig. Die Begründung wäre wie vorstehend angeführt gegeben.
Stadtbaumeister Stapf zeigt den Bereich anhand eines Lageplanes und gibt hierzu entsprechend Erläuterungen.
Stadtrat Hofmann sieht diesen Bereich auch als eine gefährliche Strecke an. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte seiner Meinung nach bereits vor der Kurve angeordnet werden.
Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass dies über die Gemarkungsgrenze hinausgeht und dann die Gemeinde Kammeltal für die Anordnung zuständig wäre.
Der Vorsitzende sagt zu, diesbezüglich auf die Gemeinde Kammeltal zuzugehen und die Bitte auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung und Anbringung des Schildes „Fahrradfahrer queren“ vorzutragen.
Zustimmung 9/0 Stimmen mit der Gemeinde Kammeltal Konsenz zu suchen wegen Geschwindigkeitsbegrenzung und Zusatzschild.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h mit dem Zusatzschild „Fahrradfahrer“ im Rohrer Wald wird zugestimmt. In Bezug auf den entsprechenden Bereich auch über die Gemarkungsgrenze Ichenhausen hinaus soll auf die Gemeinde Kammeltal zugegangen werden.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
STADTTEIL HOCHWANG
19. Überweg Deubacher Straße
Gefahr für Radfahrer
Laut den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zu § 9 zu Absatz 2 Nr. I + II dienen als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg markierte Radwegfurten. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) sind Radwegfurten stets zu markieren.
In Hochwang an der Einmündung „Deubacher Straße“ ist nicht die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ für die Fahrradfahrer markiert, sondern nur die Radwegfurt mit Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben. Daher ist nicht erheblich, dass diese Furt von der Einmündung mehr als 5 m abgesetzt ist, damit ist die Radwegfurt ordnungsgemäß angeordnet und markiert.
Durch das Landratsamt Günzburg wird vorgeschlagen die Radwegfurt mit roter Farbe zu markieren, um den Verkehrsteilnehmer auf die gefährliche Radwegfurt hinzuweisen. Der Radverkehr aus Richtung Ichenhausen ist aufgrund der hohen Mauer (hinter der Bushaltestelle) auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig zu erkennen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Vorschlag des Landratsamtes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
20. Leitiweg, Enderlestraße, Bgm.-Weiß-Straße sowie Kreuzung Leitiweg / Wortwinstraße
Antrag auf Einrichtung einer 30iger-Zone sowie Antrag auf entsprechende Beschilderung
Zur Einrichtung einer 30iger Zone muss eine Verkehrsplanung im gesamten Gebiet mit Betrachtung der Vorfahrtsregelungen erfolgen. Allein die Anordnung einer solchen Zone reicht nicht aus.
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass der Vorstand des Sportvereins Sorge um seine Vereinsmitglieder hat, da seiner Meinung nach im Bereich des Sportplatzes zu schnell gefahren wird. Um den Sportplatz herum handelt es sich um ein reines Wohngebiet, in dem bereits Verkehrskontrollen stattgefunden haben, bei dem keine großen Verstöße festzustellen waren. Wenn man an die Ausweisung einer 30iger Zone denkt, muss dies aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer großräumiger gesehen werden.
Er geht hierbei auch noch auf die Vorfahrtssituation im Leitiweg aus Richtung Sportplatz kommend ein. Bei der Einmündung der Straße zum neuen Baugebiet „Südlich des Leitiweges“ besteht derzeit „rechts vor links“. Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer ist in diesem Bereich keine Änderung erforderlich, lediglich ist an der Zufahrt zum neuen Baugebiet ein Straßennamenschild anzubringen, damit eindeutig erkennbar wird, dass die Wortwinstraße nach Süden weitergeht.
VerwA Rau ergänzt, dass derzeit in Ichenhausen nur für das gesamte Gebiet südlich der Rohrer Straße eine 30iger Zone ausgewiesen ist. Im Bereich der Schulen gibt es dazu eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Aus Sicht des Vorsitzenden wird bei einer Ausweisung einer 30iger Zone im Stadtteil Hochwang mit Folgeanträgen im gesamten Stadtgebiet zu rechnen sein.
Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass bei der Ausweisung von 30iger Zonen auch bauliche Maßnahmen erforderlich werden.
Stadtrat Lindner erwidert, dass in den ausgewiesenen 30iger Zonen in Ichenhausen wie z.B. in der Brandfeldstraße auch keine baulichen Maßnahmen vorgenommen wurden.
Da in den kommenden Jahren ein Ausbau der Brandfeldstraße ab der Rohrer Straße vorgesehen ist, wäre daher für Stadtbaumeister Stapf zu überlegen, ob dann Umbaumaßnahmen erfolgen sollen, damit die 30iger Zone auch erkennbar ist.
In diesem Zusammenhang wäre für Stadtrat Lindner auch der Beginn der 30iger Zone in der Brandfeldstraße neu festzulegen. Derzeit beginnt diese südlich der Einmündung der Mangoldstraße. Westlich davon befindet sich die Gärtnerei Miller, so dass die Zone seiner Meinung nach bereits an der Einmündung in die Rohrer Straße beginnen sollte. Grundsätzlich sollte überlegt werden, ob nicht in allen Wohngebieten 30iger Zonen eingerichtet werden sollen und nur in den Straßen, in der der Verkehrsfluss gewährleistet werden muss, darauf zu verzichten. Dazu müssten sicherlich aber viele Schilder aufgestellt werden.
Die Schilder allein bringen keine Sicherheit, erwidert der Vorsitzende, sondern nur bauliche Veränderungen.
Stadtrat Lindner bringt als Beispiel die Stadt Leipheim. Hier befinden sich an den Einmündung zu den 30iger Zonen in den Wohngebieten entsprechende Hinweise, wie z.B. Verengungen, Ampelhinweise, Pflaster, Erhebungen etc. Dadurch fährt man auch bewusst mit 30 durch diese Gebiete.
Auch aus Sicht von Stadtrat Abt sollte man grundsätzlich einmal über die Ausweisung von 30iger Zonen in Wohngebieten diskutieren, da es keinen Sinn macht, hier schneller zu fahren. Z.B. in Söflingen wurde das Tempo im gesamten Stadtbereich auf 30 km/h beschränkt. Dies funktioniert wunderbar.
Der Vorsitzende schlägt vor, hierüber in den Fraktionen zu beraten, so dass dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt werden kann.
Stadtrat Thierer kommt nochmals auf den Kreuzungsbereich Leitiweg / Bechlerstraße zurück. Er spricht sich hier für eine bessere Beschilderung aus, da in den weiterführenden Einmündungen der De-Bally-Straße und des Tannenweges ein abgesenkten Bordstein vorhanden ist und somit nicht „rechts vor links“ gilt. Hier muss man sehr ortskundig sein, um sich entsprechend zu Recht zu finden.
Stadtrat Abt ergänzt hierzu, dass in 30iger Zonen grundsätzlich „rechts vor links“ gelten würde.
Für Stadtrat Lindner ist es auch oft nicht erkennbar, ob eine Straße von rechts einmündet. Daher gibt es in einigen Städten eine Markierung quer zur Fahrbahn.
Diese Markierung ist lt. Stadtbaumeister Stapf nicht mehr zulässig und musste lt. Vorsitzendem in einigen Städten daher auch wieder entfernt werden.
Der Hinweis von Stadtrat Thierer sollte aufgenommen, überprüft werden und evtl. doch ein Beschilderung angebracht werden lt. Vorsitzendem.
Die andere Alternative wäre für Stadtrat Thierer die abgesenkten Bordsteine zu entfernen, so dass dann grundsätzlich „rechts vor links“ gilt.
Ortsprecher Geppert ergänzt, dass an der Einmündung der De-Bally-Straße einmal ein Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ stand, das vor einigen Jahren entfernt wurde.
Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, nicht die Bordseiten zu entfernen, sondern eine zusätzliche Beschilderung anzubringen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Vorschlag des Vorsitzenden zur Anbringung einer zusätzlichen Beschilderung im Einmündungsbereich Leitiweg / Wortwinstraße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 / 0
21. Bahnübergang Hochwang
Beschilderung
Die von der Bahn vorgeschlagene Beschilderung entspricht nicht dem Verkehrsfluss.
Da hier jedoch mehrere Rechtsverhältnisse zueinander zu beachten sind und unterschiedliche Beteiligte (Bundesbahn, LRA und PI) vorhanden sind, hat Herr Blösch von der PI Günzburg hier Kontakt mit Herrn Maik Gröger, Regierung von Schwaben, Sachgebiet 23 „Verkehr“ aufgenommen und um einen Ortstermin gebeten. Herr Gröger sollte hier als vorgeordnete Stelle die Entscheidung treffen.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.
22. Bereiche um die Fachklinik (Brandfeldstraße, Chr.-von-Schmid-Straße, Friedrich-Silcher-Straße, Joseph-Haas-Straße, Parkweg und Josef-Weltle-Straße
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparkausweisen
Da immer noch eine Vielzahl der Mitarbeiter der Fachklinik Ichenhausen nicht auf den kostenpflichten Parkplätzen der Klinik parken, sondern ihre Autos in den vorstehend genannten Straßen abstellen, könnte evtl. über die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparkausweisen nachgedacht werden.
Hierzu müssten Parkstände in den Straßen markiert und an die Bewohner evtl. max. für 2 Fahrzeuge Parkausweise ausgestellt werden. Für diesen Bereich wäre dann eine Zone auszuweisen, in dem nur Bewohner mit Parkausweisen ohne zeitliche Begrenzung, alle sonstigen Verkehrsteilnehmer wie Mitarbeiter der Fachklinik, aber auch Besucher der in den Wohngebieten lebenden Mitbürger mit einer zeitlichen Begrenzung von z.B. max. 2 Std. parken könnten.
Die nachfolgenden Schilder bzw. Ausweise sind hierfür erforderlich.
mit Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis frei“
mit Zusatzschild
für Besucher
Das Ganze ist jedoch mit sehr viel Aufwand auch für die Bewohner verbunden, da diese bei jedem Autowechsel einen neuen Parkausweis beantragen müssten. Zudem könnten Besucher der Anwohner nur max. 2 Std. auf den öffentlichen Straßen ihr Auto abstellen und müssten eine Parkscheibe einlegen (diesbezüglich gibt es bei Verwarnungen in der Innenstadt immer Beschwerden).
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Gremium.