Datum: 26.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung einer Eingangs- und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a (Villa Elia) (Bauherr: Vavitsas Greogrius, Olgastraße 93, 89073 Ulm)
2 Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 24 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 29 (Antragstellerin: Firma Alwin Schmid, GmbH, Albert-Einstein-Str. 9, 86399 Bobingen)
3 Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 55; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach" (Antragstellerin: Kersten Karin, Ortsstraße 6, 89358 Kammeltal)
4 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen
5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
6 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl-Nr. 1061 Gem. Hochwang sowie Teilbereiche der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.-Nrn. 1036 und 1078 Gem. Hochwang
7 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsschau vom 09.10.2018
8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Antrag auf Verkehrsberuhigung bei der Zufahrt zur Kleingartenanlage in Ichenhausen
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.10.2018
10 Verschiedenes
10.1 Bekanntgabe von Einladungen zu verschiedenen Veranstaltungen
10.2 Verkehrssituation in den Wohngebieten um die Fachklinik Ichenhausen - Anmerkung von Stadtrat Lindner -

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1. Bauantrag zur Errichtung einer Eingangs- und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a (Villa Elia) (Bauherr: Vavitsas Greogrius, Olgastraße 93, 89073 Ulm)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Pächter des griechischen Restaurants „Villa Elia“ beabsichtigt, den Eingangs- und Terrassenbereich zu überdachen (Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a).

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um kein verfahrensfreies Vorhaben, sondern hierfür ist ein Bauantrag einzureichen.

Für dieses Vorhaben sind weitere 3 Stellplätze nachzuweisen.

Diese Stellplätze können nicht nachgewiesen werden, so dass Antrag auf Ablösung gestellt wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Überdachung des Eingangs- und Terrassenbereiches des griechischen Restaurants wird von Seiten der Verwaltung begrüßt, da hierdurch auch auf einen längeren Fortbestand des Gastronomiebetriebes geschlossen werden kann.

Es sollte daher sowohl dem Bauantrag als der Ablösung der erforderlichen 3 Stellplätze zum Betrag von 3.300 € pro Stellplatz zugestimmt werden. In Bezug auf die Ablösung der Stellplätze ist mit dem Bauherrn eine Ablösevereinbarung zu treffen.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Vorhaben des Herrn Vavitsas sowie zur vorgesehenen Ablösung der nicht nachgewiesenen Stellplätze entsprechende Ausführungen.

Stadtrat Lindner spricht an, dass die Gaststätte auch im Außenbereich sehr stark frequentiert ist. Für ihn macht es aufgrund der derzeit vorhandenen Sonnenschirme Sinn, wenn der Außenbereich entsprechend überdacht wird. Aufgrund der vorliegenden Planung ist die Ausführung passend und auch ansehnlich, da das Gebäude dadurch nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren stellt er die Frage, ob es möglich ist, dass nicht der Eigentümer, den Bauantrag stellt, da seinem Wissen nach Herr Vivitsas dies nicht ist. Ansonsten ist er für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Der Vorsitzende erwidert, dass ein Bauherr nicht Eigentümer des Anwesens sein muss, für den ein Bauantrag eingereicht wird. Der Eigentümer muss jedoch als Grundstückseigentümer den Bauantrag unterschreiben. Wenn diese Unterschrift fehlt, wird das Landratsamt möglicherweise den Bauantrag ablehnen.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Eingangs- und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 379/2 Gem. Ichenhausen, Von-Stain-Straße 10a, durch Herrn Greogrius und der damit verbundenen Ablösung von 3 Stellplätzen zum Betrag von 3.300 € pro Stellplatz wird zugestimmt. Für die Ablösung der Stellplätze ist mit Herrn Greogrius Vavitsas ein Ablösevertrag zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 24 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 29 (Antragstellerin: Firma Alwin Schmid, GmbH, Albert-Einstein-Str. 9, 86399 Bobingen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung am 27.11.2017 wurde eine Bauvoranfrage von Herrn Alwin Schmid zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 24 Gem. Autenried mit

-        zwei Sechsfamilienhäusern mit Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, einer Kniestockhöhe von 0,85 m, versehen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 43 ° und
-        einem Doppelhaus mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 25°

behandelt.

Da sich zudem auf dem Grundstück bereits ein kleines Einfamilienhaus mit Satteldach befindet wurde die Bauvoranfrage abgelehnt, da sich aus Sicht des Gremiums das Maß der baulichen Nutzung nicht mehr in die Umgebung einfügen würde.

Dies wurde Herrn Schmid anschließend entsprechend mitgeteilt.

Nunmehr hat Herr Schmid eine neue Planung vorgestellt, wonach er anstatt der zwei Sechsfamilienhäuser und einem Doppelhaus nur noch

-        ein Vierfamilienhaus mit Erdgeschoss und Dachgeschoss an der Weißenhorner Straße und
-        ein südwestlich gelegenes Sechsfamilienhaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebauten Dachgeschoss

erstellen möchte. Die erforderlichen Stellplätze werden und können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Es sollen Eigentums- aber keine Mietwohnungen entstehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem sich das Maß der baulichen Nutzung durch die vorgesehene Bebauung gegenüber der umliegenden Bebauung nunmehr einfügt, könnte der neuen Bauvoranfrage aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Auch das geplante Sechsfamilienhaus ist noch vertretbar, da das Grundstück Richtung Süden bis zum geplanten Gebäude um ca. 2 m abfällt. Des Weiteren wird auf den auf der Südseite befindlichen Schweinestall der Schlossbrauerei Autenried hingewiesen. Eine evtl. Geruchsproblematik wäre hier vom Antragsteller mit dem Landratsamt Günzburg abzuklären.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zur Bauvoranfrage bzw. zum Sachverhalt entsprechende Erläuterungen. Bei der neuen Planung ist das ehemals geplante Doppelhaus entfallen, aus dem bisherigen Sechsfamilienhaus direkt an der Weißenhorner Straße soll ein Vierfamilienhaus entstehen. Da das Gelände nach Süden abfällt und somit in dem Bereich, in dem das Sechsfamilienhaus entstehen soll, ca. 1,50 m tiefer liegt, ist die Verwaltung der Meinung, dass dieser größere Baukörper auch als „einfügend“ bezeichnet werden kann.

3. Bürgermeister Schuler führt aus, dass er sich gegen die erste Bauvoranfrage ausgesprochen hat, da hierdurch eine massive Bebauung innerorts entstanden wäre. Das neue Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung entsprechend ein, so dass dieser auch zugestimmt werden kann. Ziel des Stadtrates ist es, im Dorfkern Wohnraum zu schaffen, dies wäre nunmehr vorbildlich gelungen. Auch Stadtrat Riederle ist lt. 3. Bürgermeister Schuler derselben Meinung.

Stadtrat Hofmann findet die Bauvoranfrage ebenfalls gut. Er bittet neben den Emissionen auch die Immissionen durch die Verladestraße der Schlossbrauerei Autenried zu berücksichtigen.

Der Vorsitzende sagt zu, auch hierauf in der Stellungnahme für das Landratsamt entsprechend hinzuweisen.

Stadtrat Sauter Ottmar fragt nach, wie die Anwesen entwässert werden sollen.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass die Entwässerung in Richtung Süden in die auf dem Grundstück der Schlossbrauerei befindlichen öffentlichen Kanäle vorgesehen ist. Diese Kanäle sind auch entsprechend dinglich gesichert.

Stadtrat Lindner sieht das Bauvorhaben ebenfalls als positiv an. Zudem ist zu begrüßen, dass im Innenbereich neuer Wohnraum entsteht und nicht wieder auf der freien Wiese. In diesem Zusammenhang appelliert er an alle Grundstückseigentümer, die innerorts unbebaute Grundstücke haben, diese für eine Bebauung freizugeben.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 24 Gem. Autenried, Weißenhorner Straße 29, mit einem Vierfamilien- und einem Sechsfamilienhaus durch Herrn Alwin Schmid wird zugestimmt. Auf von der Schlossbrauerei Autenried ausgehenden Emissionen und Immissionen soll hingewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 55; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach" (Antragstellerin: Kersten Karin, Ortsstraße 6, 89358 Kammeltal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen beabsichtigen, auf ihrem Grundstück zu den drei bereits vorhandenen Garagen weitere fünf Garagen auf der Nordseite des Grundstückes zu erstellen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rohrbach“. In den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes ist festgelegt, dass die Garagen nur innerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden dürfen.

Der Standort der fünf Garagen ist jedoch außerhalb der überbaubaren Fläche, so dass zur Realisierung die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig ist.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da bereits die drei vorhandenen Garagen außerhalb der Baugrenze errichtet wurden und durch das Vorhaben keine angrenzenden Wohnhäuser beeinträchtigt werden, kann aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung zur Erteilung der Befreiung gegeben werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Lindner begrüßt es, wenn die Grundstückseigentümer Stellplätze auf ihren eigenen Grundstücken schaffen und somit Fahrzeuge von der Straße holen. Er beobachtet immer wieder, dass, auch wenn Stellplätze auf den Grundstücken vorhanden sind, aus Bequemlichkeit die Fahrzeuge trotzdem auf der Straße abgestellt werden. Er hat hierfür wenig Verständnis.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Errichtung von fünf Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1250/9 Gem. Ichenhausen, Rohrbachring 55, und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung der vorstehend angeführten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohrbach“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge bzw. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Information 4

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag, jedoch als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Neubau eines Büros zwischen den bestehenden Hallen auf dem Grundstück Flur-Nr. 622/5 Gem. Ichenhausen, Dr.-Emil-Schilling-Straße 15
       (Bauherr: Sabbarese Bartolomeo)

-        Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 744/25 Gem. Ichenhausen, Arnold-Erlanger-Straße 6
       (Bauherren: Maier Alois und Jana Maier-Hausner, Im Hinteren Feld 5, 86747 Maihingen)

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5. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Zur Ausweisung eines weiteren Bauplatzes im Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße“ im Stadtteil Oxenbronn hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.07.2018  beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau) aufzustellen.  

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.07.2018 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a bzw. §13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing. Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 11.06.2018 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 11.06.2018 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 11.09.2018 bis einschl. 12.10.2018 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 195 vom 25.08.2018.

Von Kling Consult wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgenden 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
  • Bayerischer Bauernverband Günzburg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung – BQ, München
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Gersthofen
  • Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
  • Kreisheimatspfleger Landkreis Günzburg, Herr Uano, Offingen
  • Staatliches Bauamt Krumbach

Folgende 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen:
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, Schreiben vom 24. September 2018
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 11. Oktober 2018
  • Lechwerke AG, Augsburg, Schreiben vom 9. Oktober 2018
  • Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 20. September 2018
  • Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 24. September 2018
  • schwaben netz gmbh, Schreiben vom 26. September 2018
  • Wasserwirtschaftsamt Krumbach, Schreiben vom 13. September 2018

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Landratsamt Günzburg, Bauleitplanung, Schreiben vom 12. Oktober 2018

Ortsplanung
Das geplante kleine Wohngebiet schließt unmittelbar an bebaute Siedlungsflächen im Südwesten von Oxenbronn an und eignet sich gut für eine Wohnbebauung. Enthalten ist die Baufläche auch im städtebaulichen Gesamtkonzept für das umliegende Gebiet. Aus ortsplanerischer Sicht besteht deshalb mit der Planung und der Vorgehensweise grundsätzlich Einverständnis. Dies trifft auch auf die verfahrensmäßige Anwendung des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu.
Positiv zu bewerten ist auch die geplante Abgabe der Flächen durch die Stadt mit einer entsprechenden Bauverpflichtung, die eine zeitnahe Bebauung der Flächen sicherstellt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Ortsplanung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0
 
Immissionsschutz
Aus Sicht des Immissionsschutzes werden gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Bedenken erhoben.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Naturschutz und Landschaftspflege
Die Stadt Ichenhausen beabsichtigt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ein kleines „allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt mit der Folge, dass die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung nicht zwingend anzuwenden ist.

Ein naturschutzfachlicher Ausgleich ist, wie vom Planungsbüro in der Begründung ausdrücklich erwähnt, nicht erforderlich. Auf freiwilliger Basis wird er allerdings nicht ausgeschlossen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte der Eingriff in Natur und Landschaft fachlich bewertet werden sowie der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft quantifiziert werden.

Es obliegt der Stadt Ichenhausen auf freiwilliger Basis diesen Eingriff auszugleichen. Dies wird von Seiten der unteren Naturschutzbehörde dringend empfohlen.

Im Übrigen kann dieser ökologische Ausgleich vom kommunalen Ökokonto der Stadt Ichenhausen abgebucht werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, Bereich Naturschutz und Landschaftspflege wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Ichenhausen stellt vorliegenden Bebauungsplan gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches 2017 nach § 13b BauGB auf, wodurch die Anwendung der Eingriffsregelung nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens ist. Die Stadt Ichenhausen hält sich zudem vor, ihre Kompensationsmöglichkeiten durch das kommunale Ökokonto für ausgleichspflichtige Vorhaben einzusetzen. Die Anregung wird nicht aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.

Das Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ wurde vorbildlich angegangen. Laut dem in der Begründung zitierten Baugrundgutachten ist eine Versickerung von Niederschlagswasser möglich. Deshalb wurde zu Recht die Versickerung im Bebauungsplan zwingend festgesetzt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Brandschutz
Der Kreisbrandrat erhebt gegen das Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände. Anmerkungen hierzu sind nicht veranlasst.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Brandschutz wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Redaktionelles
In Nr. 1.1 erster Unterpunkt der Begründung ist die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches anzugeben, nämlich BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Begründung wird redaktionell angepasst, es gilt die Fassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634).
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen sind, kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen beschließt den Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia“ (Stand der Planunterlagen: 11. Juni 2018) als Satzung mit der Maßgabe, dass das Ing.-Büro Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan einarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl-Nr. 1061 Gem. Hochwang sowie Teilbereiche der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.-Nrn. 1036 und 1078 Gem. Hochwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in dessen Sitzung am 25.09.2017 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 1061 Gem. Hochwang sowie von Teilbereichen der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.-Nrn. 1036 und 1078 Gem. Hochwang einzuleiten.

Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes hat die Stadt Ichenhausen durch Veröffentlichung in der Günzburger Zeitung Nr. 239 vom 17.10.2017 die beabsichtigte Einziehung ortsüblich bekanntgemacht und darauf hingewiesen, dass während einer Zeit von drei Monaten die Möglichkeit besteht, Rechte geltend zu machen und Einwendungen gegen die geplante Einziehung zu erheben; auch im Mitteilungsblatt der VGem. Ichenhausen vom 20.10.2017 wurde auf die beabsichtigte Einziehung hingewiesen.

Mit Schreiben vom 07.11.2017 wurde eine Einwendung aus der Bürgerschaft gegen die geplante Einziehung vorgebracht. Der Einwendungsführer kritisiert, dass sich durch die geplante (teilweise) Einziehung der Grundstücke Fl.-Nrn. 1061 und 1078 Gem. Hochwang die Zufahrtswege zu dessen Waldgrundstück von bisher drei auf lediglich einen Weg reduzieren würden. Dieser verbleibende Weg sei teilweise von schlechter Beschaffenheit, so dass dieser mit einem PKW kaum befahrbar sei.

Nach Ansicht der Verwaltung kann die Einwendung im Rahmen des Einziehungsverfahrens wie folgt abgewogen werden:
Das von der Einziehung betroffene Privatgrundstück ist mittlerweile Bestandteil eines Grundstücksgeschäftes. Eine Einigung des Verkäufers mit dem künftigen Eigentümer über die Vertragsbedingungen liegt vor, so dass ein Notariat mit der Erstellung des Vertragsentwurfes bereits beauftragt werden konnte. Nach Abschluss des Grundstücksgeschäftes sind die von der Einziehung betroffenen Feld- und Waldwege für die An- und Abfahrt zum und vom Waldgrundstück aufgrund der künftigen Eigentumsverhältnisse nicht mehr erforderlich.

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 1061 Gem. Hochwang sowie die Teilbereiche der öffentlichen Feld- und Waldwege der Fl.-Nrn. 1036 und 1078 Gem. Hochwang können eingezogen werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Sachverhalt entsprechende Ausführungen. Er fügt hierbei an, dass der Beschluss der Einziehung erst dann bekannt gemacht werden soll, wenn der Grunderwerb mit dem Einwendungsführer auch tatsächlich vollzogen ist.  

Beschluss

1. Die Einwendung gegen die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 1061 Gem. Hochwang und der Teilbereiche der öffentlichen Feld- und Waldwege der Fl.-Nrn. 1036 und 1078 Gem. Hochwang wird abgelehnt.

2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 1061 Gem. Hochwang, beginnend am Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 992 Gem. Hochwang und endend am öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 1070 Gem. Hochwang wird auf seiner gesamten Länge von 234,43 m eingezogen.

3. Der Teilbereich des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 1036 Gem. Hochwang, beginnend an der östlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 1058 Gem. Hochwang und endend im nördlichen Grenzpunkt der Fl.-Nr. 1059 Gem. Hochwang wird mit einer Fläche von 76,34 m² eingezogen.

4. Der Teilbereich des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 1078 Gem. Hochwang, beginnend an dessen nördlicher Grundstücksgrenze und endend ab dem Beginn der Einmündung in den Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 1080 Gem. Hochwang wird auf einer Länge von 83,50 m eingezogen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsverfügung zu verfassen und öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsschau vom 09.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

An der am 09.10.2018 stattgefundenen Verkehrsschau nahmen nachfolgende Personen teil:

Herr Gaa,                                Landratsamt Günzburg
Herr Wetzel,                                Landratsamt Günzburg
Herr Blösch,                                Polizeiinspektion Günzburg
Frau Bauer,                                Staatliches Bauamt Krumbach
Frau Kempfle,                                Stadt Ichenhausen, Verkehrsreferentin des Stadtrates
Herr 2. Bürgermeister Zenker
Stadtbaumeister Stapf                Stadt Ichenhausen

Hierbei wurden folgende Punkte angesprochen:

STADT ICHENHAUSEN

1. Badberg
Antrag auf Ausweisung eines Parkplatzes mit zeitlicher Befristung bei der Zahnarztpraxis - Badberg 5

Die Stelle ist nicht als Gehweg, sondern als Seitenstreifen zu klassifizieren, da kein Hochbord vorhanden ist.

Lt. Aussage des Vertreters der PI darf auf einem überbreiten Seitenstreifen geparkt werden, es muss jedoch eine Restbreite von 1,50 m für Fußgänger verbleiben. Eine gesonderte Beschilderung ist hierzu nicht erforderlich.

Aufgrund dessen ist nichts Weiteres zu veranlassen. Ein Parken ist somit möglich, wenn eine Restbreite von 1,50 m für Fußgänger verbleibt.

Stadtrat Abt fragt nach, ob die Markierung an der Straßen- oder an der Hausseite angebracht wird.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass dies an der Straßenseite vorgesehen ist.

Stadtrat Hofmann gefällt dies nicht, er würde die Hausseite besser finden, denn dann könnte man auch mit einem Kinderwagen noch entsprechend vorbeilaufen. Des Weiteren darf die Markierung auf keinen Fall mit Nägeln erfolgen.

Stadtrat Sauter Ottmar spricht sich auch für die Hausseite aus, damit man in einer Linie vorbeilaufen kann. Anderenfalls muss der Fußgänger um das Auto herumlaufen. Genau an der Hausseite ist das Fahrzeug keinem im Weg.

Stadtbaumeister Stapf zeigt anhand eines Lageplanes, dass bei einer Markierung entlang der Straßenseite die Fußgänger vom Verkehrsfluss weg kommen und das Fahrzeug den Gehweg nicht queren muss.

Stadtrat Abt ist auch für diese straßenseitige Markierung, da hierdurch die Fahrzeuge nicht über den Gehweg fahren müssen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Markierung des Parkplatzes soll entlang der Fahrbahn erfolgen, wobei zur Hauswand noch eine Gehwegbreite für Fußgänger von 1,50 m verbleiben muss.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


2. Heinrich-Sinz-Straße - Zufahrt zum Bärenareal
Regelung der Parksituation

Die Parksituation muss für die Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein.

Bei einem Senkrechtparken vor der Gaststätte „Jesolo“, wie dies zum gegenwertigen Zeitpunkt erfolgt, kann nicht ausgeschlossenen werden, dass eine Verkehrsgefährdung durch die Fußgänger entsteht, da diese zwischen Wand und Fahrzeuge nicht durchkommen. Des Weiteren ist die Einbiegesituation für Fahrzeuge in die Bundesstraße nicht optimal, da das Heck der parkenden Fahrzeuge in die gekennzeichnete Fahrbahn hineinreicht.

Damit ein Durchgang für die Fußgänger bei der Gaststätte „Jesolo“ entlang der Mauer gewährleistet werden kann, müssten die Werbeschilder und der Blumentrog vor der Gaststätte, die auf öffentlichem Grund stehen entfernt werden.

Des Weiteren müssen die neuen 6 öffentlichen Parkplätze am Bärenareal entsprechend gekennzeichnet und evtl. zeitlich befristet werden.

Die Verkehrsschauteilnehmer gaben hierzu keine Empfehlung ab, sondern die Angelegenheit ist auf kommunaler Ebene zu entscheiden.

An der Wendeplatte im Bärenareal ist ein absolutes Halteverbot (Zeichen Nr. 283) mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ anzuordnen, damit die Funktion als Wendeplatte und die Feuerwehrzufahrt in die Wohnanlage gewährleistet ist.

Stadtrat Hofmann ist mit dem Vorschlag zur Anlegung eines Querparkplatzes bei der Pizzeria Jesolo nicht einverstanden, er wäre hier für ein Längsparken. Er hat vor Ort die ganze Woche über feststellen können, dass ein solches Parken kein Hindernis darstellen würde. Er stellt daher den Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Punkt bis zur nächsten oder übernächsten Stadtratssitzung zu verschieben und einen Ortstermin vor der Sitzung anzuberaumen, um die Situation vor Ort beurteilen zu können.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag in Bezug auf eine Ortseinsicht abstimmen. Inwieweit hier der Stadtrat nach der Geschäftsordnung zuständig ist, ist im Vorfeld noch zu prüfen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Antrag von Stadtrat Hofmann zur Anberaumung eines Ortstermines vor einer der nächsten Sitzungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Stadtrat Lindner spricht die sechs neu geschaffenen öffentlichen Parkplätze an, die hauptsächlich von den Besuchern der Pizzeria genutzt werden. Die Parkzeit sollte hier insbesondere während der Abendstunden nicht zu kurz gehalten werden, er schlägt daher anstatt 2 Stunden 3 Stunden vor.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Parkzeit für die neu geschaffenen sechs Parkplätze wird auf 3 Stunden festgelegt. Des Weiteren wird an der Wendeplatte im Bärenareal ein absolutes Halteverbot (Zeichen Nr. 283) mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind hierzu aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


3. Einmündung Bärenareal / Heinrich-Sinz-Straße
Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels von einer Bewohnerin der neuen Wohnanlage

Die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Einmündung Bärenareal / Krumbacher Straße wird aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer als für nicht notwendig erachtet.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


4. Chr.-von-Schmid-Straße
Parksituation

Vor Ort ist nicht erkennbar, weshalb hier keine Durchfahrt möglich sein sollte, da die Autos einseitig parken.
Als Alternative wäre nur eine Parkplatzbewirtschaftung mit Kennzeichnung von Parkständen denkbar. Hiervon sollte jedoch vorerst abgesehen werden.  

Allerdings werden bewusst Mülltonnen auch außerhalb der Leerungszeiten auf die Straße gestellt, um Plätze frei zu halten. Dies ist nicht zulässig, sondern stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die derzeitige Situation soll belassen werden und vorerst keine Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Die Anlieger sind aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen und auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


5. Parkweg
Antrag auf Anordnung eines Parkverbotes vor den Hs.Nr. 11 bis 13

Das Parken ist vor Grundstückseinfahrten und auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Allerdings ist es auch zuzumuten, dass beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt mehrfach rangiert wird. Es liegt zudem auch in der Pflicht des Grundstücksbesitzers, dass er seine Ausfahrt entsprechend breit genug gestaltet, dass ohne Probleme ausgefahren werden kann.

Auch im Bereich des Parkweges stehen Mülltonnen auf dem überfahrbaren Seitenstreifen außerhalb der Leerungszeiten, was wiederum eine unzulässige und genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt.

Das vor Ort parkende Fahrzeug in der Kurve stellt eine Behinderung dar, da die Kurve eine Engstelle ist und auch gleichzeitig eine Einmündung einer Ausfahrt. Dieses Fahrzeug kann durch die Kommunale Verkehrsüberwachung verwarnt werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Erlass eines Parkverbotes wird abgelehnt. Der Anlieger ist aufzufordern, seine Mülltonnen zu entfernen und auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

 
6. Einmündung Parkweg / Brandfeldstraße
Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels

Die Sicht stadtauswärts wird durch die vorstehende Thujahecke an der Ecke Parkweg und die Sicht in Richtung stadteinwärts durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt.

Es besteht die Möglichkeit, das grundsätzliche Parkverbot 5 m vor einer Einmündung durch eine Zick-Zack-Linie zu verlängern. Dadurch wäre die Sicht verbessert.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt, jedoch das Halteverbot auf beiden Richtungen um weitere 5 m durch eine Zick-Zack-Linie verlängert.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


7. Einmündung „Am Birketle“ / Brandfeldstraße
Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels

Aufgrund der vorhandenen Sichtverhältnisse in der Kreuzung wird ein Verkehrsspiegel nicht als notwendig erachtet.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


8. Günztalstraße
Antrag auf Anbringung einer Querungshilfe / Verkehrsinsel oder Zebrastreifens

Die Installation einer Querungshilfe bzw. eines Zebra-Streifens im Bereich der PKW-Parkplätze vor REWE ist nicht möglich, da die Sichtweiten von 35 m in jede Fahrrichtung durch parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet sind.

Eine Querungshilfe wäre evtl. nach der Einfahrt zur „Thaler-Mühle“ ortseinwärts denkbar. Allerdings müsste die Kreuzung dann so umgebaut werden, dass die Schwerfahrzeuge aus Richtung Neue Bahnhofstraße kommend mit einem entsprechenden Radius in die Günztalstraße einbiegen können, ohne die Querungshilfe zu überfahren. Die Kostentragung wäre hier jedoch noch abzuklären.

Die Anbringung eines Zebrastreifens richtet sich nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001“ und der darin unter Punkt 2.3 genannten Voraussetzungen. Demnach ist eine Anordnung eines Zebrastreifens möglich, wenn in der Stunde 200 bis 300 Fußgänger die Straße queren. Dies ist hier nicht der Fall, so dass die Anlegung eines Zebrastreifens nicht in Betracht kommt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Möglichkeit und die Kosten für den Einbau einer Querungshilfe sind weiter zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


9. Bgm.-Thaler-Straße
westliche Günzbrücke - Anbringung eines Schutzgeländers aufgrund Unfallgefahr

Von Seiten des Staatlichen Bauamtes wird geprüft, ob aus Richtung Oxenbronn kommend eine Leitplanke angebracht werden kann, um ein Abstürzen des Fahrverkehrs in die Günz zu verhindern. Für die Fußgänger sollte eine Absturzsicherung am rechten Fahrbahnrand bereits ca. 80 m vor dem Hindernis durch den Einbau von Leitplanken erfolgen. Diese Leitplanke würde dann evtl. ca. 1 m vor dem Brückengeländer enden. Vom Staatlichen Bauamt wird geprüft, wo die Leitplanke genau aufgebaut werden kann.

Auf Anfrage von Stadtrat Sauter Ottmar erläutert Stadtbaumeister Stapf die vorgesehene Maßnahme. Die Treppe, die an der ersten Brücke nach unten geht, wird jedoch nicht gesondert gesichert.

Stadtrat Sauter Ottmar sieht in der Treppe eine große Gefahr, da insbesondere in der Nacht Fahrradfahrer geblendet werden, so dass für diese nicht mehr ersichtlich ist, wie sie weiterfahren. Daher gehört der Abgang gesichert.

Das Staatliche Bauamt erachtet eine gesonderte Sicherung nicht für notwendig, so Stadtbaumeister Stapf. Zudem war diese Situation schon vor der Maßnahme vorhanden.

Stadtrat Hofmann stimmt der Aussage von Stadtrat Sauter Ottmar zu. Aus seiner Sicht sollte eine Türe an der Treppe angebracht werden.  

Für Stadtrat Sauter Ottmar ist gerade durch die Renovierung die Gefahr noch gravierender geworden.

Der Vorsitzende sagt zu, diesbezüglich nochmals auf das Staatliche Bauamt zuzugehen und dabei insbesondere auf die Blendwirkung durch den Fahrzeugverkehr hinzuweisen.  

Stadtbaumeister Stapf ergänzt hierzu noch, dass der Fahrradfahrer zuerst die Leitplanke optisch wahrnimmt bevor es um die Ecke geht. Erst zwischen der Leitplanke und dem Geländer kommt die angesprochene Lücke.

Evtl. sollte daher diese Leitplanke reflektierend gestaltet werden, schlägt der Vorsitzende vor. Dies sollte zusätzlich dem Staatlichen Bauamt vorgeschlagen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
In Bezug auf eine bessere Absicherung der Treppe soll, wie vorstehend angeführt, nochmals auf das Staatliche Bauamt Krumbach zugegangen werden.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


10. Poststraße
Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

Um genau zu erkennen, mit welcher Geschwindigkeit in der Poststraße tatsächlich gefahren wird, wäre es sinnvoll im Bereich der südlichen Wohngebäude für 24 Std. ein Messgerät aufzuhängen.

Entsprechend den Vorschriften kommen jedoch in Gewerbe- und Industriegebieten 30 km-Zonen grundsätzlich nicht in Betracht.

Da es sich bei dem Bereich der Poststraße gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan um ein Gewebegebiet mit beschränkten Emissionen handelt, ist somit der Antrag abzulehnen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


11. Günzweg
Parksituation auf der Südseite

Gegenüber der Einmündung „Im Riedle“ ist die Thujahecke weit über den Straßenrand hineingewachsen und engt den Straßenraum ein. Hier ist auf den Eigentümer zuzugehen.

Um die Parksituation zu verbessern, muss die gegenüber der Einmündung „Im Riedle“ noch schwach sichtbare Zick-Zack-Linie erneut wieder aufgebracht werden und zwar zwischen den beiden Einfahrten am Günzweg. Dadurch wäre hier ein Parken untersagt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Zick-Zack-Linie ist zu erneuern.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


12. Bereich vor dem AWO-Pflegeheim - Auffahrt zur Fachklinik
Antrag auf Anbringung eines Zebrastreifens vom AWO-Gebäude nach Norden zu den Parkplätzen

Da auch in diesem Fall die Anbringung eines Zebrastreifens sich nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001“ und der darin unter Punkt 2.3 genannten Voraussetzungen richtet und die Fußgängerquerungen von 200 bis 300 Fußgänger in der Stunde nicht vorhanden sind, kommt ein solcher nicht in Betracht kommt.

Es wäre zwar auf Senioren und Gehbehinderte besondere Rücksicht zu nehmen, aber auch unter Betrachtung dieses Punktes sind die Voraussetzungen nicht gegeben.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anbringung eines Zebrastreifens wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


13. Zweiggasse
schlecht befahrbar aufgrund parkender Fahrzeuge

Zum Zeitpunkt der Verkehrsschau sind nur einzelne Autos auf einer Straßenseite geparkt, so dass eine Durchfahrt gewährleistet war. Evtl. ändert sich dies am Abend oder an den Wochenenden.
Genauere Daten wenn die Durchfahrt beeinträchtigt liegen nicht vor.

Grundsätzlich wäre es möglich, die in der Wiesgasse vorhandene Parkraumbewirtschaftung auf die Seitenstraßen auszudehnen. Vorerst soll hiervon jedoch abgesehen werden, da in den nächsten Jahren auch ein Ausbau der Herzog-Leopold-Straße und Zweiggasse ansteht.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Auf die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird verzichtet, Weiteres ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


14. Wiesgasse / Zu den Gärten
Antrag auf Verkehrsberuhigung z.B. durch Anordnung einer 30iger Zone

Die Einmündung von der Wiesgasse in die Straße „Zu den Gärten“ ist für den Verkehrsteilnehmer gut erkennbar, hier gilt „rechts vor links“. An dieser Einmündung besteht daher kein Bedarf an einer Veränderung.

Insgesamt ist auf der östlichen Seite der Wiesgasse die Vorfahrtsregelung nicht stetig. Eine Kreuzung weiter bei der Einmündung der „Hochwanger Straße“ erfolgt die Zufahrt über einen Gehweg, somit gilt nicht „rechts vor links“.

Eine Begrenzung der Geschwindigkeit in der Wiesgasse und der Straße „Zu den Gärten“ ist zwar denkbar. Für die Ausweisung einer „30 Zone“ wird jedoch eine flächenhafte Verkehrsplanung benötigt, in der auch die innerörtlichen Vorfahrtsstraßen festzulegen sind.

Vorerst sollte daher auf die Ausweisung von weiteren 30iger Zonen abgesehen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Auf die Ausweitung von weiteren 30iger Zonen wird vorerst verzichtet, Weiteres ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


15. Nordendstraße / Einmündung Günzburger Straße
Antrag auf Parkverbot im Bereich der Zick-Zack-Linie

Die Zick-Zack-Linie selbst stellt bereits ein Halteverbot dar, da diese den Halteverbotsabstand vor einer Einmündung verlängert. Hier besteht keine Notwendigkeit einer Beschilderung, sondern kann sofort durch die Kommunale Verkehrsüberwachung verwarnt werden.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.


16. Dr.-Emil-Schilling-Straße 5
Antrag auf Anordnung eines Halteverbotes gegenüber der Einfahrt

Der vorhandene Schotterstreifen anstatt des ehemaligen Grünstreifens könnte als Parkplatz ausgelegt werden. Trotzdem ist es unklar, ob diese Fahrzeuge auf diesem Streifen oder auf der Straße parken.

Wenn in diesem Teilbereich ein Halteverbot angeordnet würde, müsste dieses konsequenterweise über die ganze Straße durchgezogen werden. Der Antrag sollte daher abgelehnt werden.

Andererseits könnte auch die Schotterfläche wieder als Grünstreifen zurückgewandelt und entsprechend über Steine gesichert werden. Dann wäre der Schotterplatz nicht mehr als Parkplatz missverständlich. Dies wird dem Antragsteller vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Anordnung eines Halteverbotes wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


17. Wilhelm-Busch-Straße auf Höhe Kindergarten
Antrag auf Anbringung eines Schildes „Querende Kinder“ oder eines Zebrastreifens

Aus Richtung stadtauswärts ist bereits ein Schild „Achtung spielende Kinder“ angebracht. Somit ist nicht Weiteres veranlasst.

Ein Zebrastreifen wird auch aufgrund der Richtlinien hierzu abgelehnt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


18. Geh- und Radweg Ichenhausen - Unterrohr
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Waldbereich auf 70 km/h

Die Überleitung des Fahrradverkehrs in den Geh- und Radweg  Richtung Ichenhausen stellt sich als gewisses Problem für Fahrzeug aus Unterrohr kommend dar, wenn die Fahrradfahrer die Fahrbahn queren. Es wäre daher denkbar, eine einseitige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h in dieser Fahrtrichtung zu erlassen.

Da es sich um eine Ortsverbindungsstraße handelt, ist für die Anordnung die Stadt zuständig. Die Begründung wäre wie vorstehend angeführt gegeben.

Stadtbaumeister Stapf zeigt den Bereich anhand eines Lageplanes und gibt hierzu entsprechend Erläuterungen.

Stadtrat Hofmann sieht diesen Bereich auch als eine gefährliche Strecke an. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte seiner Meinung nach bereits vor der Kurve angeordnet werden.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass dies über die Gemarkungsgrenze hinausgeht und dann die Gemeinde Kammeltal für die Anordnung zuständig wäre.

Der Vorsitzende sagt zu, diesbezüglich auf die Gemeinde Kammeltal zuzugehen und die Bitte auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung und Anbringung des Schildes „Fahrradfahrer queren“ vorzutragen.

Zustimmung 9/0 Stimmen mit der Gemeinde Kammeltal Konsenz zu suchen wegen Geschwindigkeitsbegrenzung und Zusatzschild.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h mit dem Zusatzschild „Fahrradfahrer“ im Rohrer Wald wird zugestimmt. In Bezug auf den entsprechenden Bereich auch über die Gemarkungsgrenze Ichenhausen hinaus soll auf die Gemeinde Kammeltal zugegangen werden.  
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


STADTTEIL HOCHWANG

19. Überweg Deubacher Straße
Gefahr für Radfahrer

Laut den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zu § 9 zu Absatz 2 Nr. I + II dienen als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg markierte Radwegfurten. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) sind Radwegfurten stets zu markieren.

In Hochwang an der Einmündung „Deubacher Straße“ ist nicht die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ für die Fahrradfahrer markiert, sondern nur die Radwegfurt mit Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben. Daher ist nicht erheblich, dass diese Furt von der Einmündung mehr als 5 m abgesetzt ist, damit ist die Radwegfurt ordnungsgemäß angeordnet und markiert.

Durch das Landratsamt Günzburg wird vorgeschlagen die Radwegfurt mit roter Farbe zu markieren, um den Verkehrsteilnehmer auf die gefährliche Radwegfurt hinzuweisen. Der Radverkehr aus Richtung Ichenhausen ist aufgrund der hohen Mauer (hinter der Bushaltestelle) auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig zu erkennen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Vorschlag des Landratsamtes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


20. Leitiweg, Enderlestraße, Bgm.-Weiß-Straße sowie Kreuzung Leitiweg / Wortwinstraße
Antrag auf Einrichtung einer 30iger-Zone sowie Antrag auf entsprechende Beschilderung

Zur Einrichtung einer 30iger Zone muss eine Verkehrsplanung im gesamten Gebiet mit Betrachtung der Vorfahrtsregelungen erfolgen. Allein die Anordnung einer solchen Zone reicht nicht aus.

Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass der Vorstand des Sportvereins Sorge um seine Vereinsmitglieder hat, da seiner Meinung nach im Bereich des Sportplatzes zu schnell gefahren wird. Um den Sportplatz herum handelt es sich um ein reines Wohngebiet, in dem bereits Verkehrskontrollen stattgefunden haben, bei dem keine großen Verstöße festzustellen waren. Wenn man an die Ausweisung einer 30iger Zone denkt, muss dies aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer großräumiger gesehen werden.

Er geht hierbei auch noch auf die Vorfahrtssituation im Leitiweg aus Richtung Sportplatz kommend ein. Bei der Einmündung der Straße zum neuen Baugebiet „Südlich des Leitiweges“ besteht derzeit „rechts vor links“. Aus Sicht der Verkehrsschauteilnehmer ist in diesem Bereich keine Änderung erforderlich, lediglich ist an der Zufahrt zum neuen Baugebiet ein Straßennamenschild anzubringen, damit eindeutig erkennbar wird, dass die Wortwinstraße nach Süden weitergeht.

VerwA Rau ergänzt, dass derzeit in Ichenhausen nur für das gesamte Gebiet südlich der Rohrer Straße eine 30iger Zone ausgewiesen ist. Im Bereich der Schulen gibt es dazu eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

Aus Sicht des Vorsitzenden wird bei einer Ausweisung einer 30iger Zone im Stadtteil Hochwang mit Folgeanträgen im gesamten Stadtgebiet zu rechnen sein.

Stadtbaumeister Stapf ergänzt, dass bei der Ausweisung von 30iger Zonen auch bauliche Maßnahmen erforderlich werden.

Stadtrat Lindner erwidert, dass in den ausgewiesenen 30iger Zonen in Ichenhausen wie z.B. in der Brandfeldstraße auch keine baulichen Maßnahmen vorgenommen wurden.

Da in den kommenden Jahren ein Ausbau der Brandfeldstraße ab der Rohrer Straße vorgesehen ist, wäre daher für Stadtbaumeister Stapf zu überlegen, ob dann Umbaumaßnahmen erfolgen sollen, damit die 30iger Zone auch erkennbar ist.

In diesem Zusammenhang wäre für Stadtrat Lindner auch der Beginn der 30iger Zone in der Brandfeldstraße neu festzulegen. Derzeit beginnt diese südlich der Einmündung der Mangoldstraße. Westlich davon befindet sich die Gärtnerei Miller, so dass die Zone seiner Meinung nach bereits an der Einmündung in die Rohrer Straße beginnen sollte. Grundsätzlich sollte überlegt werden, ob nicht in allen Wohngebieten 30iger Zonen eingerichtet werden sollen und nur in den Straßen, in der der Verkehrsfluss gewährleistet werden muss, darauf zu verzichten. Dazu müssten sicherlich aber viele Schilder aufgestellt werden.

Die Schilder allein bringen keine Sicherheit, erwidert der Vorsitzende, sondern nur bauliche Veränderungen.

Stadtrat Lindner bringt als Beispiel die Stadt Leipheim. Hier befinden sich an den Einmündung zu den 30iger Zonen in den Wohngebieten entsprechende Hinweise, wie z.B. Verengungen, Ampelhinweise, Pflaster, Erhebungen etc. Dadurch fährt man auch bewusst mit 30 durch diese Gebiete.

Auch aus Sicht von Stadtrat Abt sollte man grundsätzlich einmal über die Ausweisung von 30iger Zonen in Wohngebieten diskutieren, da es keinen Sinn macht, hier schneller zu fahren. Z.B. in Söflingen wurde das Tempo im gesamten Stadtbereich auf 30 km/h beschränkt. Dies funktioniert wunderbar.

Der Vorsitzende schlägt vor, hierüber in den Fraktionen zu beraten, so dass dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt werden kann.

Stadtrat Thierer kommt nochmals auf den Kreuzungsbereich Leitiweg / Bechlerstraße zurück. Er spricht sich hier für eine bessere Beschilderung aus, da in den weiterführenden Einmündungen der De-Bally-Straße und des Tannenweges ein abgesenkten Bordstein vorhanden ist und somit nicht „rechts vor links“ gilt. Hier muss man sehr ortskundig sein, um sich entsprechend zu Recht zu finden.

Stadtrat Abt ergänzt hierzu, dass in 30iger Zonen grundsätzlich „rechts vor links“ gelten würde.

Für Stadtrat Lindner ist es auch oft nicht erkennbar, ob eine Straße von rechts einmündet. Daher gibt es in einigen Städten eine Markierung quer zur Fahrbahn.

Diese Markierung ist lt. Stadtbaumeister Stapf nicht mehr zulässig und musste lt. Vorsitzendem in einigen Städten daher auch wieder entfernt werden.

Der Hinweis von Stadtrat Thierer sollte aufgenommen, überprüft werden und evtl. doch ein Beschilderung angebracht werden lt. Vorsitzendem.

Die andere Alternative wäre für Stadtrat Thierer die abgesenkten Bordsteine zu entfernen, so dass dann grundsätzlich „rechts vor links“ gilt.

Ortsprecher Geppert ergänzt, dass an der Einmündung der De-Bally-Straße einmal ein Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ stand, das vor einigen Jahren entfernt wurde.

Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, nicht die Bordseiten zu entfernen, sondern eine zusätzliche Beschilderung anzubringen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Vorschlag des Vorsitzenden zur Anbringung einer zusätzlichen Beschilderung im Einmündungsbereich Leitiweg / Wortwinstraße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


21. Bahnübergang Hochwang
Beschilderung

Die von der Bahn vorgeschlagene Beschilderung entspricht nicht dem Verkehrsfluss.

Da hier jedoch mehrere Rechtsverhältnisse zueinander zu beachten sind und unterschiedliche Beteiligte (Bundesbahn, LRA und PI) vorhanden sind, hat Herr Blösch von der PI Günzburg hier Kontakt mit Herrn Maik Gröger, Regierung von Schwaben, Sachgebiet 23 „Verkehr“ aufgenommen und um einen Ortstermin gebeten. Herr Gröger sollte hier als vorgeordnete Stelle die Entscheidung treffen.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.


22. Bereiche um die Fachklinik (Brandfeldstraße, Chr.-von-Schmid-Straße, Friedrich-Silcher-Straße, Joseph-Haas-Straße, Parkweg und Josef-Weltle-Straße
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparkausweisen

Da immer noch eine Vielzahl der Mitarbeiter der Fachklinik Ichenhausen nicht auf den kostenpflichten Parkplätzen der Klinik parken, sondern ihre Autos in den vorstehend genannten Straßen abstellen, könnte evtl. über die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparkausweisen nachgedacht werden.

Hierzu müssten Parkstände in den Straßen markiert und an die Bewohner evtl. max. für 2 Fahrzeuge Parkausweise ausgestellt werden. Für diesen Bereich wäre dann eine Zone auszuweisen, in dem nur Bewohner mit Parkausweisen ohne zeitliche Begrenzung, alle sonstigen Verkehrsteilnehmer wie Mitarbeiter der Fachklinik, aber auch Besucher der in den Wohngebieten lebenden Mitbürger mit einer zeitlichen Begrenzung von z.B. max. 2 Std. parken könnten.

Die nachfolgenden Schilder bzw. Ausweise sind hierfür erforderlich.

mit Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis frei“


mit Zusatzschild

 für Besucher

Das Ganze ist jedoch mit sehr viel Aufwand auch für die Bewohner verbunden, da diese bei jedem Autowechsel einen neuen Parkausweis beantragen müssten. Zudem könnten Besucher der Anwohner nur max. 2 Std. auf den öffentlichen Straßen ihr Auto abstellen und müssten eine Parkscheibe einlegen (diesbezüglich gibt es bei Verwarnungen in der Innenstadt immer Beschwerden).

Die Entscheidung hierüber obliegt dem Gremium.

Beschluss

Auf die Ausweisung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wird vorerst verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Antrag auf Verkehrsberuhigung bei der Zufahrt zur Kleingartenanlage in Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Aus Sicht des Vorstandes der Kleingartenanlage wird in der Zufahrt zu den Kleingärten aus Richtung Robert-Bosch-Straße über den öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1290 Gem. Ichenhausen zu schnell, insbesondere mit größeren Fahrzeugen, gefahren, so dass bereits die Einfassungen der angrenzenden Kleingärten in Mitleidenschaft gezogen würden.

Zur Verkehrsberuhigung schlägt der Kleingartenverein daher vor, in den Weg Schikanen z.B. durch Fahrbahnerhöhungen einzubauen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1290 Gem. Ichenhausen handelt es sich nur um einen geschotterten Weg, aufgrund dessen schon nicht schnell gefahren werden kann. Zudem wird dieser Weg nur von den Anliegern und hierbei insbesondere von den Kleingartenpächtern und dem Eigentümer der Freiflächenphotovoltaikanlage befahren. Da zudem eingebaute  Schikanen z.B. Fahrbahnerhöhungen regelmäßig unterhalten werden müssen, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.  

Beschluss

Der Antrag auf Verkehrsberuhigung bei der Zufahrt zur Kleingartenanlage in Ichenhausen wird aus vorstehenden Gründen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Information 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.10.2018 wurde beschlossen:

-        beim Staatlichen Bauamt Krumbach einen Antrag auf Errichtung einer B16 Querungshilfe an geeigneter Stelle im Bereich zwischen der Minigolfanlage und dem SCI-Gelände zu stellen,

-        Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet „Straßäcker“ nicht zuzulassen und somit den Bebauungsplan nicht zu ändern,

-        auf dem städt. Grundstück Flur-Nr. 436 Gem. Oxenbronn anstatt dem Grundstück Flur-Nr. 1140 Gem. Ichenhausen eine Rastplatzüberdachung aufzustellen und diese über die Regionalmarketing Günzburg zu beschaffen.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö 10
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10.1. Bekanntgabe von Einladungen zu verschiedenen Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Information 10.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgenden Einladungen bekannt, die auch an die Stadträte ergangen sind:

-        Einladung der Rheumaliga zur vorweihnachtlichen Feier
       am 01.12.2018 um 14:00 Uhr in der Fachklinik Ichenhausen

-        Einladung der Stadtkapelle zum Gemeinschaftskonzert der Spielgemeinschaft Ellzee-Ichenhausen und dem Musikverein Wattenweiler
       am 01.12.2018 um 20:00 Uhr in der Friedrich-Jahn-Halle

-        Einladung der Soldatenkameradschaft Ichenhausen zur Adventsfeier
       am 09.12.2018 um 14:30 Uhr im Gasthaus „Adler“

-        Einladung des Musikvereins Rieden/Kötz zum Jahreskonzert zusammen mit der
       Jugendkapelle  der Musikschule Ichenhausen  
       am 08.12.2018 um 19:30 Uhr in der Kötztalhalle Rieden

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10.2. Verkehrssituation in den Wohngebieten um die Fachklinik Ichenhausen - Anmerkung von Stadtrat Lindner -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Information 10.2

Sachverhalt

Stadtrat Lindner geht nochmals auf die Verkehrssituation im Wohngebiet um die Fachklinik ein. Nach Inbetriebnahme des Hauses 4 der Reha-Klinik bestand die Hoffnung, dass das Parken in der Brandfeldstraße und der weiteren Umgebung besser wird. Es ist zwar ein bisschen besser geworden, aber noch nicht zufriedenstellend. Solange die Beschäftigen der Reha-Klinik Gebühren für die Benutzung der Parkplätze der Klinik bezahlen müssen, weichen diese auf die kostenlosen Parkplätze in der Umgebung aus. Er hält jedoch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung auch nicht für die richtige Lösung, da hierdurch auch die Besucher der Anwohner Probleme bekommen können, da nur ein befristetes Parken für diese zugelassen wäre. Daher sollte immer wieder auf die Leitung der Reha-Klinik zugegangen und diese gebeten werden, nach besseren Lösungen zu suchen, damit ihre Beschäftigen auch auf den Parkplätzen der Klinik parken.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Parkgebühren auf Intension der Stadt für die Beschäftigten der Fachklinik günstiger geworden sind. Der Vollzeitbeschäftigte zahlt zwischenzeitlich 1 € pro Arbeitstag und ein Halbtagesbeschäftigter 0,50 € pro Arbeitstag. Auch das Konzept der Bewirtschaftung der Tiefgarage wurde auf Drängen der Stadt verbessert. Die Tiefgarage ist zwischenzeitlich sehr gut belegt, hingegen die neu geschaffenen 54 Parkplätze nur sporadisch bzw. ungenügend. Der SCI Parkplatz wird nach wie vor stark frequentiert. Die Klinikleitung ist der Meinung, dass über den Winter die Bereitschaft zur Nutzung der kostenpflichtigen Parkplätze durch die Beschäftigen zunimmt, da diese näher an der Fachklinik liegen. Richtig ist, dass aber nach wie vor eine Vielzahl der Beschäftigten in den umliegenden Straßen des Wohngebietes parken. Wenn die Situation auf Dauer nicht besser werden sollte, bleibt der Stadt nur noch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung. Vor einer solchen Einführung sollte aber noch ein halbes Jahr abgewartet und die Situation beobachtet werden.

Stadtrat Lindner bittet in diesem Zusammenhang, dass bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs insbesondere darauf geachtet wird, dass das Falschparken in den Kurvenbereichen verwarnt wird, da seiner Auffassung nach der einzuhaltende Radius des Öfteren nicht passt. Dadurch entstehen schwierige Verkehrssituationen.

Der Vorsitzende stellt hierzu fest, dass zum einen die Kommunale Verkehrsüberwachung nicht täglich unterwegs ist und zum anderen festgestellt wurde, dass die Vorschriften zum Parken in Kurvenbereichen größtenteils eingehalten werden. Dies hängt davon ab, dass die Einschätzung der 5 m, in denen in einer Kurve nicht geparkt werden darf, oft falsch ist. Zudem wurde in der heutigen Sitzung beschlossen, in der Einmündung des Parkweges in der Brandfeldstraße das Parken über die 5 m hinaus durch Aufbringung einer Zick-Zack-Linie zu verhindern .

Für Stadtrat Lindner handelt es sich hier auch um die Joseph-Haas-Straße, in der in der Kurve Autos stehen.

VerwA Rau gibt hier zu bedenken, dass in der Regel in der Joseph-Haas-Straße die 5 m eingehalten werden, da die Messung in der Mitte des Einmündungstrichters beginnt.

Sobald dieser Sachverhalt nochmals auf die Tagesordnung gesetzt wird, soll auch die Berechnung der 5 m Linie genau aufgezeigt werden, fasst der  Vorsitzende abschließend zusammen.

Datenstand vom 04.02.2019 09:45 Uhr