Datum: 27.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag der Fa. Borgers Süd GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BlSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen durch Erneuerung, Modernisierung und Änderung des Tanklagers im Hallenteil 1b sowie durch Erhöhung der stündlichen Menge an Ausgangsstoffen in der Polyurethanformteileherstellung von derzeit 918 kg auf 1.250 kg in 89352 Ellzee, Ludwig-Faist-Str. 2, Flur-Nr. 301, Gemarkung Ellzee
2 Nutzungsänderung und Sanierung der bestehenden Gastwirtschaft in ein Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 305 (Am Bahnhof 3), Bauherr: Julia und Ralph Bader, Kornblumenweg 18, 89346 Bibertal
3 Neubau einer landw. Mehrzweckhalle mit Trocknung auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gemarkung Hausen, Bauherr: Leopold Schedel, Hauptstraße 4, 89352 Ellzee
4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee (Katharinenweg), Bauherr: Gabor Papai, Bayernstr. 12, 89257 Illertissen
5 Feststellung der Jahresrechnung 2017
6 Entlastung nach Art. 102 Abs.3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2017
7 Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
8 Verschiedenes
8.1 Bauvoranfrage für das Grundstück Fl. Nr.: 19, Gemarkung Ellzee Bauherrin: Judith Mesch, Herrgottsruhweg 11b, 89415 Lauingen
8.2 Informationen des Vorsitzenden
8.3 Friedhofcontainer - Anmerkung GR Fischer Rudolf

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1. Antrag der Fa. Borgers Süd GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BlSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen durch Erneuerung, Modernisierung und Änderung des Tanklagers im Hallenteil 1b sowie durch Erhöhung der stündlichen Menge an Ausgangsstoffen in der Polyurethanformteileherstellung von derzeit 918 kg auf 1.250 kg in 89352 Ellzee, Ludwig-Faist-Str. 2, Flur-Nr. 301, Gemarkung Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Information 1

Sachverhalt

Am 6. August 2018 ging die 3. Ausfertigung des Antrags der Firma Borgers Süd GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BlSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen durch Erneuerung, Modernisierung und Änderung des Tanklagers im Hallenteil 1b sowie durch Erhöhung der stündlichen Menge an Ausgangsstoffen in der Polyurethanformteileherstellung von derzeit 918 kg auf 1.250 kg in 89352 Ellzee, Ludwig-Faist-Str. 2, Flur-Nr. 301, Gemarkung Ellzee bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen ein.

Das Landratsamt Günzburg hat die Gemeinde Ellzee mit Schreiben vom 31. Juli 2018 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In der Verwaltung ging dieses Schreiben unter. Da die gesetzliche 2-Monatsfrist abgelaufen ist, dieser Antrag zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

GR Konrad merkt hierzu an, dass hier die Parkproblematik angesprochen werden könnte.

Der Vorsitzende merkt an, dass er dies im Dezember anspricht und darauf hinweist, dass die Problematik bis nächstes Jahr behoben sein muss.

GR Ost ist der Meinung auch wegen den LKWs, die hier fahren. Evtl. wäre es eine Möglichkeit auf beiden Seiten die Schilder mit Schwerlastverkehr verboten hinzumachen, so der Vorsitzende.

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2. Nutzungsänderung und Sanierung der bestehenden Gastwirtschaft in ein Wohngebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 305 (Am Bahnhof 3), Bauherr: Julia und Ralph Bader, Kornblumenweg 18, 89346 Bibertal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 05.11.2018 ging bei der Gemeinde Ellzee der o.g. Bauantrag ein.
Fam. Bader möchte das best. Gasthaus sanieren und zu einem Wohngebäude umbauen (Nutzungsänderung). Durch diesen Umbau werden im inneren zum Teil neue Zimmer geschaffen und Veränderungen an der Fassade vorgenommen.
Hausanschluss usw. sind vorhanden und bleiben unberührt.
Stellplätze sind ausreichend vorhanden.

Diskussionsverlauf

GR Schmucker findet es gut, dass Familie Bader das Haus umbaut.

Der Vorsitzende merkt an, dass der Neubau vom LRA bereits abgelehnt wurde.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt dem Bauherrn Julia u. Ralph Bader das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Neubau einer landw. Mehrzweckhalle mit Trocknung auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gemarkung Hausen, Bauherr: Leopold Schedel, Hauptstraße 4, 89352 Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 12. November 2018 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Es handelt sich hierbei um einen Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Trocknung mit einer Grundrissgröße von 48,60 x 13,00 m. Das Gebäude wird in Pultdachform aus Stahlkonstruktion ausgeführt, Öffnung und Zufahrt erfolgt über die Ostseite. Die Pultdachhalle ist zwischen der best. Halle und dem Biomasselager geplant. Traufhöhe auf der Westseite 5,16 m, Firsthöhe auf der Ostseite 7,80 m, DN 12° mit Blechdacheindeckung. Das Bauvorhaben ist im Außenbereich privilegiert, die Unterschriften der benachbarten Anlieger liegen vor.

Da das Bauvorhaben kein Grenzbau ist, werden die Baugrenzen eingehalten.

Ein Wasseranschluss ist hier nicht notwendig, das Niederschlagswasser muss auf diesem Grundstück versickert werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Trocknung auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gemarkung Hausen zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass bestimmte Größen beim Bauantrag nicht angegeben wurden. Eigentlich sollte der Antrag nicht behandelt werden, sondern mit dem Hinweis, dass die Größen fehlen zurückgeschickt werden.

GR Ost merkt an, dass Herr Schedel zur Brandschutzerfüllung einen Brunnen hat.

Ist für ihn auch die günstigste Variante im Vergleich zur Anschließung bei der Wiesenbachgruppe, merkt der Vorsitzende an.

GR Honebeek hackt nochmal ein, ob mit dem Bauantrag alles in Ordnung ist, oder welche Größen gefehlt haben.

Es ist alles in Ordnung, aber die Verwaltung tut sich somit schwerer zum Prüfen wie wenn alles angegeben wurde, so der Vorsitzende.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Trocknung auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gemarkung Hausen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee (Katharinenweg), Bauherr: Gabor Papai, Bayernstr. 12, 89257 Illertissen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Familie Papai hat für die Errichtung Ihres Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee (Katharinenweg) eine Bauvoranfrage eingereicht.

Diese wurde bereits dem Landratsamt vorgelegt. Herr Faul hat auf folgende zwei Punkte hingewiesen:

  • Die Abstandsflächen müssen durch das geplante Vorhaben eingehalten werden.
  • bei der geplanten Bebauung ist eine Eingrünung erforderlich

Geplant ist das Einfamilienhaus mit einem Satteldach mit 25 ° und einem lichten Kniestock von 1,60 m.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses wird unter Beachtung der Hinweise vom Landratsamt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ellzee wurde über das Prüfungsergebnis eine Niederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs. 3 der GO hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt wie folgt:

Der in der Niederschrift vom 17.10.2018 dargestellte Ablauf der örtl. Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 sowie das dort festgehaltene Ergebnis für das Jahr 2017 werden anerkannt.

                                                                           Einnahmen                  Ausgaben
                                                                                   €                                 €

Verwaltungshaushalt                                          1.803.496,47               1.803.496,47
Vermögenshaushalt                                              671.094,18                  671.094,18

Verwahrgelder u. Vorschüsse                                                    0,--

Das zusammenfassende Ergebnis lautet:  
                                       
                              K E I N E   B E A N S T A N D U N G E N

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Entlastung nach Art. 102 Abs.3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs.3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtl. Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltjahr folgende übernächste Jahr den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Jahr 2017 durch den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen werden und die Entlastung gem. Art. 102 Ab s.3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Hierzu übergibt der Vorsitzende das Wort an 2. Bürgermeisterin Schmucker.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (ohne Bürgermeister) beschließt gem. Art. 102 Abs.3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Gemäß der gemeinsamen Übereinkunft in der Bürgermeisterversammlung vom 24.04.2018 und der Beschlussfassung des Kreisausschusses vom 14.05.2018 einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Landkreis Günzburg einzurichten, wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 19.06.2018 der Beschluss gefasst, dem damals vorgestellten vorläufigen Entwurf einer Zweckvereinbarung zuzustimmen.

Zwischenzeitlich wurde die damalige Zweckvereinbarung vom Landratsamt Günzburg an wenigen Stellen überarbeitet. Zudem wurden weitere Zweckverbände in die Zweckvereinbarung aufgenommen. Aufgrund dieser Änderungen ist eine nochmalige Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich. Der neue Entwurf ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die durch die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Günzburg anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden vollständig auf die Beteiligten umgelegt. Die Zweckverbände zur Wasserversorgung der Kammelgruppe, der Wiesenbachgruppe und der Günztalgruppe tragen an diesen Kosten einen pauschalen Betrag. Der nach Abzug dieser Pauschalen verbleibende Betrag wird nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres auf die Beteiligten Gemeinden umgelegt. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr ist möglich.

Die Zweckvereinbarung soll an der nächsten Bürgermeisterversammlung (voraussichtlich am 28.11.2018) unterschrieben werden.

Beschluss

Die vorgelegte Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö 8
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8.1. Bauvoranfrage für das Grundstück Fl. Nr.: 19, Gemarkung Ellzee Bauherrin: Judith Mesch, Herrgottsruhweg 11b, 89415 Lauingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Entscheidung 8.1

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Ellzee ging am 26.11.2018 eine Bauvoranfrage von Frau Judith Mesch ein.
Frau Mesch möchte in der Stoffenrieder Str. 10 in Ellzee auf der Fl. Nrn. 19, Gem. Ellzee eine Bauvoranfrage stellen über einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen.
Im Erdgeschoß sind Garagen und im 1. Stock (Dachgeschoß) eine Wohnung geplant. Bauort ist das ehem. Molkereigelände.
Das best. Molkereigebäude wurde bereits abgerissen, an diesem Standort soll das Einfamilienhaus mit den Garagen gebaut werden.
Die Garagen sollen für den Gartenlandschaftsbetrieb genutzt werden, die Wohnung darüber dient der privaten Nutzung.
Die Garagenzufahrt ist im Westen geplant, Eingang zur Wohnung im Osten.
Das Dach soll als ungleichmäßiges Satteldach geplant.

Im FNP ist dieser Bereich als Mischgebiet ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen:

Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass Herr Mesch sein Vorhaben auf seinem eigenen Grundstück verwirklichen könnte. Er habe auch bereits für Gewerbeflächen angefragt.


GR Schmucker könnte sich dies sehr gut vorstellen. Auch GR Ost und der Vorsitzende sind dieser Meinung.

GR Fischer frägt, wieso hier ein Aufzug benötigt wird. Dies ist seine Privatangelegenheit, so der Vorsitzende.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für das Grundstück Flur-Nrn. 19, Gem. Ellzee von Frau Judith Mesch zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8.2. Informationen des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Information 8.2

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2018 um 19:30 Uhr stattfindet.

Die Weihnachtsfeier ist für den 13. Dezember 2018 um 19:30 Uhr geplant.

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8.3. Friedhofcontainer - Anmerkung GR Fischer Rudolf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 57. Sitzung des Gemeinderates 27.11.2018 ö Information 8.3

Diskussionsverlauf

GR Fischer R. informiert, dass der Container am Friedhof immer noch nicht gerichtet sei.

Herr Unterholzner merkt an, dass er dies der Firma bereits weitergegeben hat mit der Bitte um zeitnahe Erledigung. Falls dies nicht erledigt wird, bitte nochmals auf ihn zukommen, so Herr Unterholzner.

Datenstand vom 18.01.2019 11:38 Uhr