Datum: 01.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
12 Bildung von Haushaltsresten 2018
13 Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018
14 Erlass der Haushaltssatzung 2019/2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan
15 Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe" und der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen zum 01.10.2019
16 Ernennung von Frau Eleonore Elbs als Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
17 Verschiedenes

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12. Bildung von Haushaltsresten 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Entscheidung 12

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Kameralistik nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Gruppierungsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zu Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender, in der Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen nachgewiesener Haushaltsreste vor:

Haushaltsausgabereste:

                          Verwaltungshaushalt                                                         10.000,00 €

                          Vermögenshaushalt                                                         105.623,50 €


Übertrag alter Haushaltsausgabereste:

                      Vermögenshaushalt                                                                 1.412,06 €

Beschluss

Aufgrund des Jahresrechnungsergebnisses 2018 wird nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV-Kameralistik die Bildung der vorstehend dargestellten Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste der Vorjahre bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2018 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Information 13

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen für das Jahr 2018
wurde mit folgendem Ergebnis erstellt:

       Rechnungs-        Haushalts-
       ergebnis 2018        ansatz 2018
                               

Verwaltungshaushalt:        Einnahmen                         2.102.566,21        2.153.250,00
       Ausgaben        2.102.566,21        2.153.250,00

Vermögenshaushalt:                Einnahmen        146.264,36        189.700,00
               Ausgaben        146.264,36        189.700,00

Verwahrgelder und Vorschüsse:
               Einnahmen        0,00        0,00
               Ausgaben        0,00        0,00

Zuführung:
Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt        36.564,36        0,00
Vermögenshaushalt an Verwaltungshaushalt        0,00        80.000,00
Vermögenshaushalt zur allgem. Rücklage        59.544,20        0,00
       
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        0,00        80.000,00
(Rücklagenstand am 31.12.2018: 132.988,52 €)

Im Haushaltsjahr 2018 wurden die sich infolge des Haushaltsvollzuges ergebenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV-Kameralistik gedeckt.
Mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 12.04.2011 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV-Kameralistik, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV-Kameralistik, als deckungsfähig erklärt.

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14. Erlass der Haushaltssatzung 2019/2020 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Entscheidung 14

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2019 und 2020 samt Anlagen wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung mit der Einladung zur Sitzung zugestellt.

Auf dieser Basis liegt der Haushaltsentwurf 2019/2020 mit Haushaltssatzung sowie Finanz- und Stellenplan zur Beschlussfassung und Verabschiedung vor.

VG-Kämmerer Michael Fritz wird den Doppelhaushaltsplan in seinen Grundzügen anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutern.

Auf die aktuellen Unterlagen, die den Gremiumsmitgliedern im RIS zur Verfügung stehen, wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Verbandsrat Riederle möchte wissen, ob der Stellenplan extra beschlossen wird. Kämmerer Fritz bejaht dies und stellt den Stellenplan separat vor.

Verbandsrat Riederle möchte wissen, was die zweite Qualifikationsebene im Stellenplan darstellt. Kämmerer Fritz beantwortet die Frage.

Beschluss

Die vorliegende Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 wird erlassen und der Haushaltsplan für den gleichen Zeitraum samt Anlagen mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen wird festgestellt.

Weiter wird der im Entwurf vorliegende Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen für die Jahre 2018 bis 2022 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm (Art. 70 Abs. 4 GO) genehmigt.

Der Stellenplan für die Jahre 2019 und 2020 wird beschlossen.

Gemäß § 19 KommHV-Kameralistik werden die Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt unter Beachtung der VV zu § 19 KommHV-Kameralistik (Vorrangigkeit des Kassenwirksamkeitsprinzips) für übertragbar erklärt. Sie bleiben somit bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar.

Die Einnahmenansätze des Haushaltsplanes werden nach § 17 KommHV-Kameralistik, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV-Kameralistik als deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe" und der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen zum 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Entscheidung 15

Sachverhalt

Zur Ermittlung des Jahresverbrauchs an Frischwasser sowie zur Erstellung der Jahresendabrechnung Wasser werden die Zählerstände benötigt. Derzeit erfolgt die jährliche Ermittlung der Verbrauchsdaten für die Marktgemeinde Waldstetten und den Stadtteil Rieden der Stadt Ichenhausen mittels Ablesen der Wasseruhren durch das Personal des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“.

Die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Ablesekarten der Firma Komuna umstellen. Ein manuelles Ablesen ist dadurch nicht mehr notwendig. Die bestehende Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben ist bezüglich dieses Punktes zu ändern (siehe Anlage). Die Aufgabe des jährlichen Ablesens der Wasseruhren, welches bisher beim Zweckverband „Rauher-Berg-Gruppe“ verblieben ist, soll zukünftig auf die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen übergehen.
 

Beschluss

Der Zweckvereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen und dem Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ zum 01.10.2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Ernennung von Frau Eleonore Elbs als Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Entscheidung 16

Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 31.01.2019 stimmte das Gremium dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu.

Mittlerweile hat Frau Eleonore Elbs, welche beim Landkreis Günzburg beschäftigt ist, ihren Dienst als gemeinsame Datenschutzbeauftragte für die Städte, Gemeinden und Verbände des Landkreises Günzburg aufgenommen. Dienstort ist im Neubau des Rathauses Ichenhausen.

Frau Elbs ist von der Gemeinschaftsversammlung offiziell noch als Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen zu ernennen. Bisher führte diese Tätigkeit Frau Christina Lutz als Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen aus. Frau Lutz wird Ansprechpartnerin für Frau Elbs für die Verwaltungsgemeinschaft sein. Frau Lutz ist hierfür als Datenschutzkoordinatorin zu bestellen.

Beschluss

1. Frau Eleonore Elbs wird als Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen bestellt.

2. Frau Christina Lutz wird zur Datenschutzkoordinatorin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen) 12. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 01.08.2019 ö Information 17

Sachverhalt

Keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 09.07.2020 15:48 Uhr