Datum: 26.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waldstetten
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, hier Tektur zur Gen. Nr. B-2013-88 und Nutzungsänderung zu Jungviehstall, auf dem Grundstück Flur-Nr. 403, Gem. Waldstetten, Bauherr: Tobias Unger, Dr.-Frick-Str. 11, 89367 Waldstetten
2 Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 259/3, Gemarkung Waldstetten (Am Fischgärtle 13), Bauherr: Steffen Lipp, Am Fischgärtle 13, 89367 Waldstetten
3 FNP-Änderung und Bebauungsplan GE "Rohrer Weg", Gemeinde Ellzee, Beteiligung TöB gemäß § 4 (2) BauGB
4 Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten
5 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2016
6 Feststellung der Jahresrechnung 2017
7 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2017
8 Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Waldstetten, Vorstellung der Fördermöglichkeiten durch Herrn Klinge vom Amt für ländliche Entwicklung und Dorfentwicklung
9 Verschiedenes

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1. Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, hier Tektur zur Gen. Nr. B-2013-88 und Nutzungsänderung zu Jungviehstall, auf dem Grundstück Flur-Nr. 403, Gem. Waldstetten, Bauherr: Tobias Unger, Dr.-Frick-Str. 11, 89367 Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 29.10.2018 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Hierbei geht es um eine Tektur (B-2013-88, Erweiterung einer landw. Maschinenhalle) zum best. Bauvorhaben aus dem Jahre 2013.
Dieses Bauvorhaben liegt lt. Flächennutzungsplan im Außenbereich, Fläche für die Landwirtschaft. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Privilegierung muss vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten geprüft werden.
 
Das gepl. BV von 2013 hat die Maße: 24,50 x 10,00m, Traufhöhe 3,70 m und einer Dachneigung DN 18°, Firsthöhe 5,50 m
und einem Winkelbau: mit den Maßen 18,00 x 10,00 m.

Das erneut gepl. BV bzw. die Tektur am Winkelbau hat die Maße ca. 30,00 x 16,00 m und soll nicht als Heu- u. Strohlager genutzt werden, sondern als Jungviehstall für 80 Rinder.
Geplant ist eine Stahlkonstruktion mit Satteldach, Fassadenverkleidung aus Blech, Dacheindeckung mit Sandwichblech.
Dachentwässerung ist als Flächenversickerung geplant.
Der Bauherr muss für den Tretmiststall eine ausreichende Mistlege vorhalten und eine Ausführung nach den aktuellen Wasserrechtlichen Richtlinien vorweisen. Bei der Planung wurde keine Güllegrube (Auffangbehälter für die Gülle) mit eingereicht.

Da hier ein Neubau mit Tierhaltung geplant ist, wird eine Wasserversorgung benötigt. Das geplante Grundstück ist in diesem Bereich nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. Der Bauherr muss selber für die Wasserversorgung sorgen.

Bei der Eingabeplanung wurde kein Freiflächengestaltungsplan mit ausgefertigt.

Diskussionsverlauf

GR Göppel hackt nach, ob das die alten oder neuen Ansichten der Baupläne sind.

Herr Unterholzner zeigt die neuen Ansichten und die alten. Sind beide im RIS hochgeladen worden.

GR Göppel merkt an, dass er gegen den vorgestellten Plan keinerlei Einwände hat, sofern dies auch tatsächlich so gebaut wird.

Laut der Stellung des Bauantrags kann davon ausgegangen werden, dass das bestehende wegkommt und hier durch den neuen Bau ersetzt wird.

GR Schneider Chr. hackt nach, von wo die Wasserversorgung hergestellt wird und was mit der Löschwasserversorgung ist.

Die Wasserversorgung läuft in dem angezeigten Weg runter, so Herr Unterholzner.

Theoretisch könnte ein Brunnen geschlagen werden, merkt GR Mader an. Normalerweise müsste hierfür ein Bauantrag bei der Gemeinde eingehen, so Herr Unterholzner.

Ist die Zufahrt fest genug, hackt GR Schneider ein. Ja beantwortet Herr Unterholzner.

Beschluss

Der Markt Waldstetten erteilt hiermit dem Bauherrn das gemeindliche Einvernehmen, mit der Auflage, dass der Bauherr die Wasserversorgung selber übernimmt und auch für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen hat. Die Lage der Löschwasserversorgung  soll mit dem Bauamt abgeklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 259/3, Gemarkung Waldstetten (Am Fischgärtle 13), Bauherr: Steffen Lipp, Am Fischgärtle 13, 89367 Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Herr Steffen Lipp beabsichtigt auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/5, Gemarkung Waldstetten einen Neubau einer Doppelgarage mit einer Größe von 234,733 m³ zu errichten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am unteren Wurfbrunnen“. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist die Zustimmung zur Erteilung der nachfolgenden Befreiungen notwendig:

  • Überbauung der Baugrenze um 4,20 Meter

Hierzu ist zu erwähnen, dass diese Befreiung bereits beim Nachbar, Am Fischgärtle 15, erteilt wurde.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Diskussionsverlauf

GR Göppel möchte wissen, wo die Baugrenze verläuft.

Herr Unterholzner merkt hierzu an, dass diese sich im südöstlichen Bereich der Straße befindet.

Beschluss

Dem Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/5, Gemarkung Waldstetten wird zugestimmt. Die Befreiung über die „Überbauung der Baugrenze um 4,20 Meter“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. FNP-Änderung und Bebauungsplan GE "Rohrer Weg", Gemeinde Ellzee, Beteiligung TöB gemäß § 4 (2) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 3

Beschluss

Der Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes bezüglich des Gewerbegebietes „Rohrer Weg“ der Gemeinde Ellzee wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Stadt Ichenhausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 18.06.2018 ö Entscheidung 5
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Gemäß der gemeinsamen Übereinkunft in der Bürgermeisterversammlung vom 24.04.2018 und der Beschlussfassung des Kreisausschusses vom 14.05.2018 einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Landkreis Günzburg einzurichten, wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.06.2018 der Beschluss gefasst, dem damals vorgestellten vorläufigen Entwurf einer Zweckvereinbarung zuzustimmen.

Zwischenzeitlich wurde die damalige Zweckvereinbarung vom Landratsamt Günzburg an wenigen Stellen überarbeitet. Zudem wurden weitere Zweckverbände in die Zweckvereinbarung aufgenommen. Aufgrund dieser Änderungen ist eine nochmalige Beschlussfassung im Marktgemeinderat erforderlich. Der neue Entwurf ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die durch die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Günzburg anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden vollständig auf die Beteiligten umgelegt. Die Zweckverbände zur Wasserversorgung der Kammelgruppe, der Wiesenbachgruppe und der Günztalgruppe tragen an diesen Kosten einen pauschalen Betrag. Der nach Abzug dieser Pauschalen verbleibende Betrag wird nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres auf die Beteiligten umgelegt. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr ist möglich.

Die Zweckvereinbarung soll an der nächsten Bürgermeisterversammlung (voraussichtlich am 28.11.2018) unterschrieben werden.

Beschluss

Die vorgelegte Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Marktgemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art.103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2016 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2016 durch den Gemeinderat des Marktes Waldstetten kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2016 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs.3 GO erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Waldstetten beschließt (ohne Bürgermeister) gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 08.11.2018 wurde über das Prüfungsergebnis des Jahres 2017 eine entsprechende Niederschrift erstellt.

Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldstetten nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die Niederschrift liegt gem. Art. 54 Abs. 3 GO zur Einsichtnahme auf.

Beschluss

Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene
Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Marktgemeinde Waldstetten hat gem. Art. 54 Abs. 3
GO zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der in der Niederschrift vom 08.11.2018 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung
für das Jahr 2017 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis für das Jahr 2017 werden
anerkannt. Die Jahresrechnung wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:


                                                                   Einnahmen EUR        Ausgaben EUR

Verwaltungshaushalt                                    2.557.500,07                      2.557.500,07
Vermögenshaushalt                                     1.327.914,83            1.327.914,83
Vorschüsse und Verwahrgelder                                  -,---                               -,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Marktgemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2017 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2017 durch den Gemeinderat des Marktes Waldstetten kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2017 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Waldstetten beschließt (ohne Bürgermeister) gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Waldstetten, Vorstellung der Fördermöglichkeiten durch Herrn Klinge vom Amt für ländliche Entwicklung und Dorfentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Klinge vom Amt für ländliche Entwicklung und Dorfentwicklung.

Herr Klinge informiert wie die Leerstände angegangen werden könnten. Hierfür muss eine Grundlage geschaffen werden. Die Grundlage könnte z. B. ein Innenentwicklungskonzept sein. Darüber hinaus muss entschieden werden, ob die Privatförderung von der Gesamtgemeinde gewünscht ist oder nur Ortskern von Waldstetten. Um die Innenentwicklungspotenziale der Gemeinde umfassend zu erfassen wäre ein Vitalitäts-Check 2.0 eine Überlegung. Hier werden alle Datenquellen mit eingebunden, Daten sind in digitaler Form. Verwaltung müsste hier die erstellten Dateien auf dem neuesten Stand halten.

Herr Klinge informiert des Weiteren über die Zuschussmöglichkeiten. Um den Raum als Fördergebiet gelten zu lassen, wird eine Grundlage benötigt. Zurzeit wird eine Planung mit 63 % gefördert. Förderbonus von 20 % bis maximal 80 % für ein Innenentwicklungskonzept.

Eine weitere Möglichkeit wäre die öffentlichen Maßnahmen auch zu unterstützen. z. B. der Pfarrhof, wenn dieser für die Dorfgemeinschaft genutzt werden würde, dann besteht eine höhere Fördermöglichkeit.

Diskussionsverlauf

GR Mader plädiert dazu die Grundlagen für ein Innenentwicklungskonzept zu beschließen. Markt Waldstetten hätte hier gute Chancen. Aktuell könnten die Fördersätze mitgenommen werden.

GR Göppel meinte der erste Schritt hierfür wäre der digitale Vitalitäts-Check oder?
Herr Klinge informiert, dass sofern der Markt Waldstetten keine Erfassung in digitaler Form benötigt, kann hiermit auch ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

Herr Klinge informiert den Marktgemeinderat, dass zuerst ein Antrag gestellt werden müsse, dass die Gemeinde ein Innenentwicklungskonzept haben möchte. Im nächsten Schritt wird entschieden, ob die Datenerfassung hierfür analog oder digital erstellt wird. Die Daten müsse die Gemeinde selbst erheben.

GR Göppel hackt ein, dass sofern die Datenerhebung digital gemacht wird, läuft dies über ein Planungsbüro? Hier stimmt Herr Klinge zu.

Die Kosten von solch einem Konzept können gefördert werden mit 80 %, frägt GR Göppel. Auch hier stimmt Herr Klinge zu.

GR Göppel frägt, ob die Förderrichtlinien für alle Kommunen gleich sind. Herr Klinge bejaht dies. Eine Privatperson stellt einen Antrag und dieser wird vom Amt für ländliche Entwicklung geprüft.

Kann man sich dies vorstellen wie bei der Dorferneuerung, frägt GR Göppel.
Genauso. Evtl. gibt es eine kleine Gestaltungsfibel, so Herr Klinge.

Das Dorfkernprogramm ist hier nicht schädlich, frägt GR Göppel. Ist nicht förderschädlich, dies kann zusätzlich gestellt werden, so Herr Klinge.

Der Vorsitzende ist der Meinung dieses Projekt soll vorangetrieben werden.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Klinge für sein Kommen und das Vorstellen des Innenentwicklungskonzeptes.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt nach Erhebung der notwendigen Grundlagen einen Förderantrag im Rahmen des Innenentwicklungsprojektes „Innen statt Außen“ zu stellen. Der Marktgemeinderat wird hinsichtlich des weiteren Verfahrens laufend eingebunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2018 ö 9
Datenstand vom 23.01.2019 14:51 Uhr