Datum: 10.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waldstetten
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresrückblick
2 Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Waldstetten 2014 - 2020
3 Verschiedenes

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1. Jahresrückblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 58. Sitzung des Marktgemeinderates 10.12.2018 ö Information 1

Diskussionsverlauf

Rückblickend auf das zu Ende gehende Jahr 2018 dankt der Vorsitzende allen, die am Erreichten einen wesentlichen Anteil haben. 2018 war für die Marktgemeinde ein ereignisreiches Jahr, es wurden viele Vorhaben umgesetzt.

  • Asphaltierung des Weges zum LCV Heim. Wasserleitung wurde in diesem Zug erneuert
  • Beginn Radwegbau zwischen Waldstetten und Oxenbronn
  • Verkehrserziehungsplatz an der Schule wurde erneuert
  • Zaunanlage an der Hauptstraße hergestellt
  • Spielplatz „Am Gehag“ saniert, der Vorsitzende dankt
  • Anschaffung Kindergarten Spielgeräte
  • Teilabschnitt Erlenbach bei Schreinerei Schneider mit Hochwasserschutzmaßnahme
  • In der Grundschule Waldstetten wurde begonnen ein 2. Flucht- und Rettungsweg zu bauen
  • Die Schulstraße wurde auf Tempo 30 reduziert
  • Breitbandversorgung mit Glasfaserleitung wurde abschlossen und in Betrieb genommen. Bittet hierzu alle Privatpersonen ihren Antrag selbst zu stellen.
  • PLT+ Plus Vertrag
  • Es wurde eine Friedhofssatzung, eine Friedhofsgebührensatzung und eine Bestattungssatzung verabschiedet.
  • Bei der Aussegnungshalle wurde das Dach saniert.
  • Die Winterdiensttätigkeiten wurden dieses Jahr an den Maschinenring vergeben. Hierbei dankt er GR Göppel, für seine jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich.
  • Der Pfarrhof und die anliegende Wiese wurde für die Baugebietserweiterung „Am Gehag 3“ aufgekauft.
  • Fördermöglichkeit für die Innen und Außenförderung wurden uns vorgestellt.


Bürgermeister Kusch dankt allen Bürgerinnen und Bürger, allen Unternehmen, Organisationen, Vereinen und Helferkreisen, die sich für das Gemeinwohl ihrer Mitmenschen einsetzen, dem Gemeinderat und seinen beiden Bürgermeistervertretern, allen Gemeinde- und Waldarbeitern, den Feuerwehrkommandanten, den Mitarbeitern der Verwaltung und seinen Bürgermeisterkollegen Herrn Robert Strobel und Herrn Karl Schlosser.
Mit den besten Wünschen für eine friedvolle frohe Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest sowie alles Gute für das neue Jahr 2019 beendet er seine Ausführungen.

3. Bürgermeisterin Schieferle spricht auch im Namen des Gemeinderates an Bürgermeister Kusch seinen herzlichsten Dank aus; er ist immer präsent und hat stets ein offenes Ohr für alle Anliegen. Herr Bürgermeister Kusch soll weiterhin seine Arbeit so gut wie bisher machen.

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2. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Waldstetten 2014 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 58. Sitzung des Marktgemeinderates 10.12.2018 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 20. Juni 2018 entschieden: Die Gemeindeordnung lässt zu, dass an Ratsmitglieder als Sitzungsladung lediglich eine unverschlüsselte E-Mail versendet werden kann. In dieser E-Mail werden dann nur Zeit und Ort der Sitzung mitgeteilt, während die zugehörige Tagesordnung nur über einen in der E-Mail enthaltenen Link im gemeindlichen Ratsinformationssystem eingesehen werden kann.

Für die Gemeindeverwaltung würde dies bedeuten, dass die Sitzungsladungen künftig nicht mehr postalisch verschickt oder ausgefahren werden müssten, sondern die Ladung per einfacher E-Mail verschickt werden könnte.

Eine entsprechende Verfahrensweise müsste laut BayVGH jedoch im Einklang mit der jeweiligen Geschäftsordnung stehen. Die gemeindliche Geschäftsordnung ermöglicht aktuell eine Ladung per E-Mail nicht. Die bisherige Regelung lautet wie folgt:

§ 24
Form und Frist für die Einladung

(1)        1Die Marktgemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. 3Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 4Die weiteren Unterlagen werden in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt.

(2)         1Die Ladungsfrist beträgt mindestens 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.


Unter Berücksichtigung der o.g. Gerichtsentscheidung hat der Bayer. Gemeindetag eine entsprechende Formulierung ausgearbeitet und den Gemeinden zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. § 24 der gemeindlichen Geschäftsordnung könnte somit wie folgt geändert werden:

§ 24
Form und Frist für die Einladung

(1) 1Die Marktgemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem, technisch individuell gegen Zugriffe Dritter, geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Bei elektronischer Ladung werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt mindestens 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. 


Die Verwaltung empfiehlt, die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Waldstetten 2014 - 2020 wie oben dargestellt zu ändern und die Ladungen für den Marktgemeinderat ab der kommenden Sitzungsrunde im Januar 2019 nur noch per E-Mail zu versenden.

Beschluss

Die Änderung der Geschäftsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 wird wie obenstehend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 58. Sitzung des Marktgemeinderates 10.12.2018 ö 3
Datenstand vom 23.01.2019 14:51 Uhr