Datum: 20.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
2 Bauantrag zur Errichtung eines Vordaches als Carport an die best. PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 96/2 Gem. Hochwang, Herrengasse 4; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "St. Leonhard" (Bauherr: Savasci Sinan und Akdeniz Yazgül)
3 Baugebiet "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Dachfarbe (Antragsteller: Grundstückseigentümer)
4 Erstellung einer Einfriedung am Grundstück Flur-Nr. 513/7 Gem. Ichenhausen (Karl-Königsdorfer-Straße 34); Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße II" (Antragsteller: Schiessel Joachim)
5 Anbau eines Carports an die Hauswand des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 913/7 Gem. Hochwang, Bechlerstraße 9; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im westlichen Erzbühl" (Antragsteller: Träger Jürgen und Daniela)
6 Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 93/3 Gem. Hochwang, Leonhardiweg (Antragsteller: Koch Reinhard)
7 Bauvoranfrage zur Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 49 Gem. Rieden/Kötz, Bühlweg (Antragsteller: Erbengemeinschaft Gaub)
8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines absoluten, zeitlich befristeten Halteverbotes in der Poststraße auf Höhe der Anwesen Hs.Nrn. 5b bis 7b
9 Verschiedenes
9.1 36. Umweltwoche des Landkreises Günzburg vom 10. bis 27.03.2020; Aktion "Sauberes Ichenhausen"
9.2 Aufruf zum Wettbewerb 2020 "Der Garten als Lebensraum"
9.3 Sportlerehrung für das Jahr 2019 am 29.01.2020

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1. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Information 1

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag, als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Anbau und Umbau von einem Zweifamilienhaus zu einem Dreifamilienhaus (Aufstockung Obergeschoss) des best. Anwesens auf dem Grundstück Flur-Nr. 20 Gem. Oxenbronn, Autenrieder Straße 7
       (Bauherren: Schuster Tobias und Rebecca)

-        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 157 Gem. Ichenhausen, Wiesgasse 17a
       1. Tektur zum genehmigten Bauantrag Nr. B-2019-31 (Änderung bei der Garage)
       (Bauherr: Veselaj Fatmir)

-        Büroeinbau in die best. Halle auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1308 und 1308/1 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 69
       (Bauherrin: Firma Scheppach GmbH)

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2. Bauantrag zur Errichtung eines Vordaches als Carport an die best. PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 96/2 Gem. Hochwang, Herrengasse 4; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "St. Leonhard" (Bauherr: Savasci Sinan und Akdeniz Yazgül)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen, angrenzend an die bestehende Garage ein Vordach als Carport zu errichten. Dieses Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig, da hierdurch die verfahrensfrei zulässige Grenzbebauung von 9 m überschritten wird.
Inwieweit für die Grenzbebauung über 9 m eine Abstandsflächenübernahme der östlichen Nachbarn erforderlich ist, ist vom Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde zu klären.

Des Weiteren wird Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des für diesen Bereich rechtskräftigen Bebauungsplanes „St. Leonhard“ gestellt, da gemäß diesen Festsetzungen auch für Nebengebäude nur Satteldächer zulässig sind. Der Carport soll jedoch ein Pultdach erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Baugebiet „St. Leonhard“ gibt es bereits einige Bezugsfälle, bei denen für Nebengebäude (Garagen und Carports) eine andere Dachform (z.Bsp. Flachdach), zugestimmt wurde so dass auch diesem Antrag stattgegeben werden soll.

.  

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Vordachs als Carport an die bestehende Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 96/2 Gem. Hochwang, Herrengasse  4, und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „St. Leonhard“ in Bezug auf die Dachform wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Baugebiet "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Dachfarbe (Antragsteller: Grundstückseigentümer)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ sind nur Dacheindeckungen in ziegelroten bis rotbraunen Farbtönen zulässig.

Mit Schreiben, eingegangen bei der Stadt am 10.01.2019, beantragen nunmehr die Grundstückseigentümer der bereits veräußerten Baugrundstücke eine Befreiung von dieser Festsetzung.

Sie fügen in Ihrem Antrag hierzu folgenden an:

„Nachdem mit hoher Wahrscheinlichkeit kurz- und mittelfristig die Dächer zusätzlich mit Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, wäre eine Dacheindeckung optisch im Einklang wünschenswert.

Wir möchten gerne ein weitgehend einheitliches Bild innerhalb des Baugebiets und würden die Dachziegel-Farbe untereinander absprechen.

Mehrheitlich findet sich eine dunkle Dachziegel-Farbe bereits im vorherigen Baugebiet Riedweg, als auch in der angrenzenden Straße an unserem Baugebiet Ignaz-Rucker-Straße.

Insbesondere im Neubau geben bei den Dachziegeln und Dachsteinen dunkle Farben den Ton mittlerweile an. Dachziegel und Dachsteine, die im Neubau zum Einsatz kommen, unterstützen durch eine klare Formensprache das Erscheinungsbild moderner Architektur. Beliebte Farben in dunklen Farbtönen sind schiefergrau, anthrazit und schwarz, matte und glänzende Optiken.“

Stellungnahme der Verwaltung:

In den Neubaugebieten gibt es derzeit folgende Festsetzungen:

„An der Schwarzen Muttergottes IV“ in Ichenhausen
Es sind nur Dacheindeckungen in ziegelroten bis rotbraunen und grauen Farbtönen zulässig.

„Rohrbach - 4. Änderung und Erweiterung“ (Heublumenweg) in Ichenhausen
Es sind nur Dacheindeckungen in ziegelroten bis rotbraunen und grauen Farbtönen zulässig.

„Südlich der Anhofer Straße II“ im Stadtteil Autenried
keine Farbfestsetzung

„Erweiterung zum Kötztal“ im Stadtteil Rieden
keine Farbfestsetzung

In den bereits bestehenden Gebieten waren die Festsetzungen wie folgt:

„Westlich der Ignaz-Rucker-Straße“ im Stadtteil Oxenbronn
Es sind nur Dacheindeckungen in ziegelroten bis rotbraunen Farbtönen zulässig.

„Am Torfweg“ (Riedweg) im Stadtteil Oxenbronn - 1999
keine Festsetzung

„Westlich des Fichtenweges“ (Eibenweg) Stadtteil Oxenbronn - 1994
keine Festsetzung

Im Baugebiet „Am Schimmelacker“, Deubach, hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2019 einer isolierten Befreiung zur Umdeckung eines Daches mit dunkelgrau- anthrazitfarbenen Dachziegeln zugestimmt.

Bei einer Änderung der Dachfarbe ist für jedes Bauvorhaben eine Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Die Bauvorhaben können nicht mehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Stapf erläutert hierzu seine Haltung zur Dacheindeckung in einem ländlichen Gebiet, die für ihn rot bis rotbraun sein sollte.

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich 1. Bürgermeister Strobel, 3. Bürgermeister Schuler sowie die Stadtrat Abt, Lindner, Machauf und Sauter Ottmar.

Beschluss

Der Befreiung von Punkt 17 der Festsetzung des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ wird zugestimmt, d.h. eine Dacheindeckung ist auch mit grauen, engobierten jedoch nicht lasierten und glasierten sowie schwarzen Farbtönen zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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4. Erstellung einer Einfriedung am Grundstück Flur-Nr. 513/7 Gem. Ichenhausen (Karl-Königsdorfer-Straße 34); Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße II" (Antragsteller: Schiessel Joachim)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung am 28.10.2019 wurde das Gremium davon informiert, dass Herr Schiessel beabsichtigt, sein Grundstück Flur-Nr. 513/7 Gem. Ichenhausen (Karl-Königsdorfer-Straße 34) mit ca. 1,80 m hohen Sichtschutzelementen aus Milchglas und Granitsäulen einzuzäunen.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße II“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind als Grundstückseinfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche nur max. 1 m hohe senkrechte Holzstaketenzäune zulässig. Zulässig sind auch max. 1 m hohe Maschendrahtzäune innerhalb einer Heckenpflanzung.

Herr Schiessel hat daher auf Anraten des Baukontrolleurs des Landratsamtes Günzburg Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes gestellt um die Haltung der Stadt abzuklären und gegebenenfalls eine solche Befreiung erteilt zu bekommen. Mit der Erstellung der Granitsäulen hat er bereits begonnen.

Anhang dieses Sachverhaltes hat das Gremium beschlossen, dass auf den Antragsteller zuzugehen und er zu bitten ist, Vorschläge für einen natürlichen Bewuchs bis zu einer Höhe von 2 m zwischen den bereits gesetzten Granitsäulen vorzulegen. Sollte er einen entsprechenden Lösungsvorschlag unterbreiten, wird die Verwaltung ermächtigt, so wurde weiter beschlossen, für die bestehenden Grantisäulen dann die isolierte Befreiung zu erteilen.

Mit Herrn Schiessel wurde zwischenzeitlich gesprochen. Dieser hat dabei mitgeteilt, dass er aus nachfolgenden Gründen gerne die Sichtschutzelemente aus Milchglas und keinen natürlichen Bewuchs erstellen möchte:

-        Der bestehende Gartenzaun wurde aufgrund mehrfacher Beschädigung entfernt.
-        Die bestehende Hecke wurde aufgrund des zu hohen Alters entfernt.
-        Als neuer Sichtschutz wurde Milchglas und Granit ausgewählt, da er gegenüber Grünpflanzen und Holz dauerhaft und sehr viel pflegeleichter ist.
-        Aufgrund der schweren Behinderung seiner Frau und seinen mehrfachen Schulteroperationen ist eine Grünpflanzenpflege für sie nur noch in geringem Maße zu bewerkstelligen.
-        Der Sichtschutz in dieser Höhe (ca. 200 cm) wird in erster Linie zur Nutzung der Poolanlage im Garten benötigt, da diese sonst von der Straße aus für jedermann einsehbar wäre und seine Frau diese wegen ihrer Behinderung im Sommer dann nicht mehr nutzen könnte.
-        Des Weiteren wird ein geschlossener Sichtschutz benötigt, da sie sowohl sehr große als auch sehr kleine Hunde besitzen und diese im Garten ordentlich gesichert sein sollen.

Beschluss

Der Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I I“ zur Erstellung einer 2 m hohen Einfriedung mit Granitsäulen und Sichtschutzelementen aus Milchglas für das Grundstück Flur-Nr. 513/7 Gem. Ichenhausen, Karl-Königsdorfer-Straße 34, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Anbau eines Carports an die Hauswand des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 913/7 Gem. Hochwang, Bechlerstraße 9; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im westlichen Erzbühl" (Antragsteller: Träger Jürgen und Daniela)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, an der Ostseite ihres Grundstückes Flur-Nr. 913/7 Gem. Hochwang, Bechlerstraße 9, am vorhandenen Wohngebäude einen Carport zu erstellen.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im westlichen Erzbühl“ aus dem Jahre 1963. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Garagen mit etwaigen Nebenanlagen jeweils in einem Baukörper zusammenzufassen und sind hinsichtlich der Stellung zum Hauptgebäude und zur Nachbargrenze nach Maßgabe der Hinweise in der Bebauungsplanzeichnung zu errichten. Des Weiteren ist zwischen Grundstücksgrenze und Baugrenze ein Abstand von 5 m einzuhalten.

In der Bebauungsplanzeichnung ist jedoch für das Baugrundstück nur der Bestand aufgenommen, jedoch kein Hinweis für eine neue Garage bzw. einen Carport. Des Weiteren sind als Dachform nur Satteldächer zulässig, wobei hier kein gesonderter Hinweis auf Nebengebäude vorhanden ist. Der Carport soll ein flach geneigtes Pultdach erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da der Bebauungsplan keine gesonderten Festsetzungen für Garagen bzw. Carports vorgibt und der vorgesehene Carport sich in die Umgebung einfügt, kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauvorhaben zugestimmt und eine isolierte Befreiung erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Aus Sicht von Stadtrat Lindner sollte der Antragsteller gebeten werden, bei der Dacheindeckung des Carports nach Möglichkeit eine Dachfarbe zu wählen, die zum Hauptgebäude passt.

Der Vorsitzende sagt dies zu, weist aber darauf hin, dass der rechtskräftige Bebauungsplan keine Dachfarbe vorschreibt.

Beschluss

Dem Anbau eines Carports an die Hauswand des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 913/7 Gem. Hochwang und der damit verbundenen isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im westlichen Erzbühl“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 93/3 Gem. Hochwang, Leonhardiweg (Antragsteller: Koch Reinhard)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 93/3 Gem. Hochwang ein Doppelhaus mit 2 Garagen zu erstellen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „St. Leonhard“. Dieses weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

-        Die Gebäude sollen größtenteils außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden.
-        Die Dachneigung wird unterschritten (zulässig: 44° bis 48° - geplant 30°).
-        Es sollen zwei Vollgeschosse mit Dach entstehen. Zulässig sind zwei Vollgeschosse, wobei das obere im Dachgeschoss liegen muss.
-        Geplant ist eine Kniestockhöhe von 2,64 m, zulässig sind nur 0,70 m.

Stellungnahme der Verwaltung:
Vom Grundsatz her wäre eine Bebauung des Grundstückes zu begrüßen. Aufgrund der Vielzahl der notwendigen Befreiungen werden die Grundzüge der Planung beeinträchtigt und das Landratsamt wird hier sicherlich eine Änderung des Bebauungsplanes fordern.

Bei einer ähnlich gelagerten Bauvoranfrage in der Nähe des Baugrundstückes wurde diese entsprechend abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Aus Sicht des Vorsitzenden sollte der Bauvoranfrage mit den notwendigen Befreiungen zugestimmt und die Entscheidung des Landratsamtes abgewartet werden.

Beschluss

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 93/3 Gem. Hochwang, Leonhardiweg, und der damit verbundenen Erteilung der vorstehend angeführten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage zur Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 49 Gem. Rieden/Kötz, Bühlweg (Antragsteller: Erbengemeinschaft Gaub)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Zur Bewertung des Grundstückes im Rahmen der Erbfolge ist eine Beurteilung notwendig, ob das Grundstück Flur-Nr. 49 Gem. Rieden/Kötz mit einem Einfamilienhaus bebaut werden kann. Lt. Aussage des Landratsamtes Günzburg ist hierfür eine formlose Bauvoranfrage vorzulegen.

Dieser formlose Antrag wurde nunmehr mit Schreiben vom 08.01.2020 gestellt.

Da es für den Bereich des Grundstückes keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan handelt es sich noch um „Flächen für die Landwirtschaft“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es sich noch um kein konkretes Bauvorhaben handelt, sondern nur eine Aussage über die tatsächliche Bebaubarkeit des Grundstückes getroffen werden soll, kann zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung keine Stellung genommen werden. Die Erschließung für das Grundstück ist gesichert. Die Fläche befindet sich außerhalt des HQ100 Überschwemmungsgebietes, welches in diesem Bereich an der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 49 endet.

Vom Grundsatz her kann jedoch einer Bebauung des Grundstückes zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 49 Gem. Rieden/Kötz, das sich in der Art, dem Maß und der Bauweise der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines absoluten, zeitlich befristeten Halteverbotes in der Poststraße auf Höhe der Anwesen Hs.Nrn. 5b bis 7b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Die Anlieger der Poststraße beklagen sich bereits schon seit längerer Zeit über nachts auf der Ostseite abgestellte Lkws, deren Fahrer sogar entlang des Grünstreifens ihre Notdurft in jeglicher Hinsicht verrichten und die Hinterlassenschaften liegen lassen. In den Morgenstunden werden die Lkws auch noch über einen längeren Zeitraum laufen gelassen, so dass bei offenem Fenster kaum noch in Ruhe geschlafen werden kann.

Den Anwohnern ist zwar bewusst, dass sie ihre Wohngebäude in einem Gewerbegebiet gekauft bzw. gebaut haben, trotzdem wollen sie dies nicht mehr hinnehmen, da sie zwischenzeitlich auch kleinere Kinder haben.

Es wird daher vorgeschlagen, im Bereich der Wohngebäude Hs.Nrn. 5b bis 7a in der Poststraße auf der Ostseite ein absolutes Halteverbot wäh rend der Zeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 to anzuordnen.

Beschluss

In der Poststraße wird im Bereich der Hs.Nrn. 5b bis 7b auf der Ostseite ein absolutes Halteverbot während der Zeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 to angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö 9
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9.1. 36. Umweltwoche des Landkreises Günzburg vom 10. bis 27.03.2020; Aktion "Sauberes Ichenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Information 9.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass während der Zeit vom 10. bis 27.03.2020 die 36. Umweltwoche des Landkreises Günzburg stattfindet und in diesem Zeitraum auch an einem Samstag die Aktion „Sauberes Ichenhausen“ durchgeführt wird.

Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Er bittet heute schon um zahlreiche Teilnahme.

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9.2. Aufruf zum Wettbewerb 2020 "Der Garten als Lebensraum"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Information 9.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass der Landkreis Günzburg einen Aufruf zum Wettbewerb 2020 „Der Garten als Lebensraum“ gestartet hat. Die dabei von der Bewertungskommission durchzuführende Bewertung richtet sich nach folgenden Punkten:

1. Gestaltung und Pflege des Vorgartens
2. Gestaltung und Pflege des Wohngartens
3. Gemüse- und Obstgarten
4. Blumen und Pflanzen am Haus.

Vorschläge mit Nennung von Namen, Vornamen, Ort, Straße und Hausnummer können bis 12.06.2020 an die Stadt oder direkt an das Landratsamt Günzburg, Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege erfolgen.

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9.3. Sportlerehrung für das Jahr 2019 am 29.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.01.2020 ö Information 9.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende lädt den Stadtrat zur anstehenden Sportlerehrung für das Jahr 2019, die am Mittwoch, 29.01.2020, 19:00 Uhr, in der Friedrich-Jahn-Halle in Ichenhausen stattfindet, recht herzlich ein.

Datenstand vom 19.02.2020 14:43 Uhr