Datum: 20.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.02.2020
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 6 und 8; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II"
4 Bauantrag zum Neubau eines 1- sowie eines 3-Familien-Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen, Rosenstraße 7 und 7a; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach"
5 Bauantrag zur Erstellung von 2 beleuchteten Werbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 1
6 Bauantrag zur Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 269/3 Gem. Ichenhausen, Frühlingstraße 9a
7 Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/5 Gem. Ichenhausen, Mangoldstraße 11
8 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a
9 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
10 Erledigung der Anregungen bzw. Anmerkungen aus den Bürgerversammlungen des Jahres 2019
11 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich der Baugebiete "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn und "Rohrbach 4. Änderung und Erweiterung" in Ichenhausen
12 Verschiedenes
12.1 Befahren der öffentlichen Feld- und Waldwege mit Pkws durch die Landwirte - Anmerkung von StR. Kempfle -

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.02.2020 wurde beschlossen:
-        das Angebot der Bayer. Staatsforsten zum Herrichten der öffentlichen Feld- und Waldwege Flur-Nr. 634 Gem. Autenried und Flur-Nr. 382/1 Gem. Oxenbronn aus Kostengründen nicht anzunehmen,
-        im Zuge der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Deubach als Heizungsart ein Luft-Wärmepumpen-Splittsystem einzubauen.

Des Weiteren wurde davon Kenntnis genommen, dass
-        der Auftrag für den Ausbau der Stichstraße der Keplerstraße in Ichenhausen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma ECO Bau, Krumbach, zum Gesamtpreis in Höhe von ca. 46.100 € brutto vergeben wurde.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag, als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Anbau an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 57 Gem. Deubach, Ebersbacher Straße 10 - Tektur zum Bauantrag Nr. B-2019-315

-        Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung von 2 Dachgaupen und Änderung von 1-Familienhaus auf 2-Familienhaus auf dem Grundstück Flur-N. 554/5 Gem. Ichenhausen, Friedrich-Jahn-Straße 11

-        Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 593/10 Gem. Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 16

-        Änderung bzw. Teilung der Nutzung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 914 Gem. Hochwang, Im Erzbühl 2, in ein Zweifamilienhaus

-        Erstellung einer 1,80 m hohen Einfriedung (Sichtschutz) auf der Ostseite des Grundstückes Flur-Nr. 937 Gem. Hochwang, Bgm.-Weiß-Straße 1;
Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“, da gemäß den Festsetzungen Einfriedungen eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten dürfen (Bezugsfälle sind vorhanden)

-        Erstellung einer 1,80 m hohen Einfriedung (Sichtschutz - Palisaden) auf der Westseite des Grundstückes Flur-Nr. 937/1 Gem. Hochwang, Bgm.-Weiß-Straße 3;
         Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“, da gemäß den Festsetzungen Einfriedungen eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten dürfen (Bezugsfälle sind vorhanden)

-        Fällung einer Eiche auf dem Grundstück Flur-Nr. 120/2 Gem. Rieden/Kötz, Von-Volmar-Straße;
Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Singer-Garten“, da gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes die bestehenden Eichen zu erhalten sind

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3. Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 6 und 8; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Doppelhaus mit zwei Doppelgaragen zu errichten.

Damit die Doppelgarage auf der Südseite auch realisiert werden kann, ist die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überbauung der Baugrenze zu öffentlichen Grünfläche erforderlich, die entsprechend beantragt wird. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da bereits bei einer Bauvoranfrage im Zuge der Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 163/21 Gem. Oxenbronn der Überbauung der nördlichen Baugrenze zur Erstellung einer Garage zugestimmt wurde und es sich somit um einen Bezugsfall handelt, sollte aus Sicht der Verwaltung die Befreiung von Seiten der Stadt genehmigt werden.  

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 6 und 8, und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ in Bezug auf die Überbauung der südlichen Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau eines 1- sowie eines 3-Familien-Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen, Rosenstraße 7 und 7a; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rohrbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, auf dem Grundstück ein 1- sowie ein 3-Familien-Wohnhaus zu errichten.

Zur Realisierung des Bauvorhabens wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohrbach“ beantragt, wonach die Fristrichtung von Süd-Nord auf Ost-West geändert werden soll. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da sowohl für die Baugrundstücke auf der Nordseite der Rosenstraße als auch die Grundstücke südlich des Baugrundstückes als Fristrichtung Ost-West festgesetzt ist, könnte aus Sicht der Verwaltung die Befreiung von Seiten der Stadt genehmigt werden, da sich das Bauvorhaben ansonsten in die Umgebung einfügt. Inwieweit auch das Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde diese Befreiung mitträgt wird sich zeigen.

Andererseits könnte das Bauvorhaben auch bei Einhaltung der Fristrichtung realisiert werden, wobei dies jedoch eine größere Sichteinschränkung für die angrenzenden Nachbarn mit sich bringen würde.

Des Weiteren wird auf das anhängende Schreiben des Herrn Stölzle verwiesen. Die darin aufgeführte Aussage, wonach eine gewünschte Änderung der Fristrichtung bei der Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 1207/2 Gem. Ichenhausen nicht genehmigt wurde, entspricht nach den vorhandenen Unterlagen nicht der Richtigkeit, da nie ein dementsprechender Antrag vom damaligen Bauherrn, der Firma Ungurean, eingereicht wurde.  Als Zahl der Vollgeschosse sind lt. Bebauungsplan zwei Vollgeschosse, auch in der gesamten Umgebung zulässig, auch wenn die Gebäude bereits mit I+D vor Aufstellung des Bebauungsplanes gebaut waren.  Diese Festsetzung wird im Bauvorhaben eingehalten, bei ausgebauten Dachgeschoss handelt es sich um kein Vollgeschoss mehr.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum Bauvorhaben und zu dem eingegangenen Schreiben eines Anliegers entsprechende Ausführungen.

Aus den Wortmeldungen der Stadträte Hofmann, Lindner und 3. Bürgermeister Schuler geht hervor, dass das Bauvorhaben vom Grundsatz her zu groß und hoch ist und daher keiner Änderung der Firstrichtung zugestimmt wird, wobei Stadtrat Lindner erkennt, dass bei Einhaltung der Firstrichtung die Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke zunimmt.  

In Bezug auf die zu gering erachteten Stellplätze, die aber der derzeit geltenden Stellplatzsatzung entsprechen, fügt der Vorsitzende an, dass in absehbarer Zeit daran gedacht ist, die vorhandene Stellplatzsatzung zu ändern. Hierzu wird die Verwaltung dem Gremium einen Vorschlag unterbreiten. Hierbei soll auch evtl. zwischen Kernstadtbereich (evtl. Beibehaltung eines Stellplatzes pro Wohnung) und Wohngebiete sowie Stadtteile (zukünftig 2 Stellplätze pro Wohnung) unterschieden werden. Zudem gehen die Festlegungen von Stellplätzen in einem Bebauungsplan einer Stellplatzsatzung vor. Ist in einem Bebauungsplan jedoch nichts enthalten, wie beim vorliegenden Bauantrag, gilt wiederum die Stellplatzsatzung.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Erstellung eines 1- sowie eines 3-Familien-Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rohrbach“ zur Änderung der Firstrichtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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5. Bauantrag zur Erstellung von 2 beleuchteten Werbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers beabsichtigt die Deutsche Plakat-Werbung, Koblenz, auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 1, auf der Süd-Westseite zwei beleuchtete Werbetafeln mit einer Größe von 2,87 m x 3,89 m zu erstellen.

Die Tafeln sollen freistehend auf U-Eisen mit einer Sockelhöhe von 0,60 m errichtet werden, damit hat die Werbeanlage eine Gesamthöhe von 3,47 m.

Das Baugrundstück befindet sich in keinem Bebauungsplangebiet, so dass das Vorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Eine Erschließung für das Vorhaben ist nicht erforderlich. Da es sich bei der Eigenart der näheren Umgebung um Gewerbegebietsflächen handelt, würden sich die Werbetafeln einfügen. Aufgrund der Nähe zur B16 wird das Staatliche Bauamt ebenfalls von Seiten des Landratsamtes noch zur Stellungnahme aufgefordert.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass aus seiner Sicht dem Bauantrag nicht zugestimmt werden sollte, da hierdurch das Ortsbild beeinträchtigt wird und die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt vom Wettenhauser Weg in die Bundesstraße insbesondere im Bereich der Geh- und Radweges sich verschlechtern. Hierzu wird von Seiten des Landratsamtes auch noch das Staatliche Bauamt gehört. Zum könnte es bei der vorgesehenen Beleuchtung eine Ablenkung für den Straßenverkehr kommen. Inwieweit jedoch trotzdem von Seiten des Landratsamtes eine Baugenehmigung erteilt und das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, wie es bisher immer wieder der Fall war, kann derzeit nicht gesagt werden, da die Anlage in einem Gewerbegebiet errichtet werden soll.

Dieser Meinung schließt sich das Gremium an. Stadtrat Abt schlägt vor, in Bezug auf die von den Kommunen nicht gewünschte Aufstellung von großflächigen Werbetafeln auf den Deutschen Städtetag zuzugehen, der hier einen Vorschlag unterbreiten soll, wie diese Vorhaben verhindert werden können.

Der Vorsitzende fügt in diesem Zusammenhang an, dass bereits überlegt wird, eine Werbeanlagensatzung zu erlassen. Hierbei ist aber zu bedenken, dass eine solche auch rechtssicher sein muss und daher nicht pauschal im gesamten Stadtgebiet Werbeanlagen verboten werden können. Hier kann es sicherlich überwiegend nur um schützenswerte Bereiche, wie z.B. die Kernstadt von Ichenhausen gehen.  Die Verwaltung wird hierzu dem Gremium einen Vorschlag unterbreiten.

Stadtrat Sauter Ottmar fügt an, dass dem Landratsamt auch kein Vorwurf gemacht werden kann, da diese bei einer Ablehnung bereits schon verklagt wurden und dabei der Kläger Recht erhalten hat.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Erstellung von 2 beleuchteten Werbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen wird das gemeindliche Einvernehmen aus vorstehenden Gründen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 269/3 Gem. Ichenhausen, Frühlingstraße 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 269/3 Gem. Ichenhausen, Herr Werner Mayer, beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Gewächshaus für seine private Orchideenzüchtung zu errichten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für das zur Bebauung vorgesehene Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert und das Bauvorhaben fügt sich auch in die nähere Umgebung ein. Zudem war auch bereits bei der Veräußerung der Gesamtfläche des „Sky-Areals“ an Gorzitze/Mayer bekannt, dass an der Nord-West-Ecke ein Gewächshaus errichtet werden soll und hierfür bereits ein Grundstück gesondert abgemarkt wurde.

Zur Realisierung des Vorhabens ist es zusätzlich erforderlich, dass die Stadt einer Abstandsflächenübernahme von 1,75 m auf dem westlich angrenzenden städt. Grundstück Flur-Nr. 269 Gem. Ichenhausen zustimmt. Da auf dem städt. Grundstück ein öffentlicher Parkplatz bzw. Grünanlage und keine weitere Bebauung entstehen soll, spricht nichts gegen diese gewünschte Abstandsflächenübernahme.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 269/3 Gem. Ichenhausen und der hierfür erforderlichen Abstandsflächenübernahme durch die Stadt (1,75 m auf dem Grundstück Flur-Nr. 269 Gem. Ichenhausen) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/5 Gem. Ichenhausen, Mangoldstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Herr Yilmaz beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085 Gem. Ichenhausen ein Zweifamilienhaus mit einer Länge von 12 und einer Breite von 8 m bzw. im Treppenhausbereich von 11 m sowie einer Fristhöhe von 7 m zu erstellen. Als Dachform ist ein Walmdach geplant.
Die erforderlichen zwei Stellplätze können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich des Bauvorhabens keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist gegeben, da sich in der näheren Umgebung bereits mehrere zweigeschossige Baukörper befinden, die Erschließung ist ebenfalls gesichert

Aus Sicht der Verwaltung könnte daher der Bauvoranfrage zugestimmt werden. Letztendlich entscheidet jedoch das Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/5 Gem. Ichenhausen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Letztmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2019 wurde über eine Bauvoranfrage zur Erstellung von zwei Wohngebäuden mit je 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen beraten und hierbei beschlossen, dieser das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zwischenzeitlich hat sich der Antragsteller und Grundstückseigentümer vom damaligen Planer getrennt und sich einen neuen gesucht. Von diesem wurde nunmehr erneut eine formlose Bauvoranfrage mit neuer Bauabsicht eingereicht. Nach wie vor sollen auf zwei Stockwerken insgesamt 8 Wohnungen entstehen. Geplant ist anstatt bei der Bauvoranfrage im Jahre 2019 nur noch ein Winkelbau- mit Erd- und Obergeschoss und keine zwei Wohngebäude. Das Gebäude selber soll ein flach geneigtes Satteldach erhalten.

Die erforderlichen 8 Stellplätze werden nunmehr komplett auf der Nordseite des Grundstückes nachgewiesen, auch für das bereits bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück befinden sich die drei Stellplätze auf diesem Bereich. Dabei sollen 3 Stellplätze als Doppelparker genutzt werden. Bei der Bauausführung wäre jedoch gesondert darauf zu achten, dass diese Doppelparker auch tatsächlich gebaut werden und die Parkplattformen unabhängig von der jeweiligen Belegung nutzbar sind (Systeme mit Absenkkeller oder seitlichem Paternoster))

Inwieweit die Abstandsflächen auf der Südseite aufgrund der Balkonanbauten und auf der Nordseite aufgrund der Laubengänge für die Wohnungseingänge eingehalten werden können ist fraglich. Dies hat jedoch abschließend das Landratsamt Günzburg zu prüfen.

Ansonsten ist das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zu betrachten, da es für das Baugrundstück keinen Bebauungsplan gibt. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Da diese Vorgaben aus Sicht der Verwaltung gegeben sind, könnte der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen und stellt dabei fest, dass, nachdem bereits am 25.02.2020 einer Bauvoranfrage für zwei Wohnhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten und damals schlechter anfahrbaren Stellplätze zustimmt wurde, der nun vorliegenden Bauvoranfrage ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen wäre. Eine Besonderheit bei der neuen Bauvoranfrage sind die Doppeldecker-Parkplätze, bei denen darauf zu achten ist, dass diese auch nutzbar realisiert werden.

Die hierzu von Stadtrat Hofmann und Lindner gestellten Fragen werden entsprechend beantwortet.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von Seiten des Landratsamtes ist jedoch insbesondere zu prüfen, ob die Abstandsflächen eingehalten werden und bei einer Bauausführung ist darauf zu achten, dass die als Doppelparker ausgewiesen Stellplätze auch tatsächlich errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn im beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB zu ändern und dabei die Wandhöhe für Sattel- und Walmdächer auf max. 6,30 m zu erhöhen sowie grau engobierte Dachziegel zuzulassen.

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II, Stadtteil Oxenbronn - 1. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 17.02.2020 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 17.02.2020 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 09.03.2020 bis einschl. 09.04.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 48 vom 27.02.2020.

Vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurde nur das Landratsamt Günzburg als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Das Landratsamt Günzburg gab mit Schreiben vom 30.03.2020 folgende Stellungnahme ab:

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Ichenhausen entwickelt.

Beschluss:
Der Hinweis zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        10/0 Stimmen.

Ortsplanung
Mit der Bebauungsplanänderung sollen im Wesentlichen weitere zweigeschossiges Hausformen zugelassen werden.
Aus ortsplanerischer Sicht wird die Zulassung weiterer Gebäudetypen vor allem am Ortsrand bedauert.  

Beschluss:
Der Wille des Plangebers ist die Erweiterung des Gestaltungsspielraums für die Bauherren im Plangebiet. Das Bedauern des Landratsamts wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        10/0  Stimmen.

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine Änderungen vorzunehmen sind, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“, Stadtteil Oxenbronn in der Fassung vom 17.02.2020 wird als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Verfahrensunterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Erledigung der Anregungen bzw. Anmerkungen aus den Bürgerversammlungen des Jahres 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 10

Sachverhalt

In den einzelnen Bürgerversammlungen wurden folgende Anregungen bzw. Anmerkungen vorgebracht (die bereits bei den Bürgerversammlungen direkt beantworteten Fragen werden nicht mehr einzeln aufgeführt):

Bürgerversammlung des Stadtteiles Deubach vom 14.10.2019


Ein Bürger

erkundigt sich, wer die Feldwege wieder instand setzt, die aufgrund der Baumaßnahmen Querungshilfen in Hochwang und an der GZ Deubach-Wettenhausen als Umleitungsstrecke genutzt werden.  

Stellungnahme der Verwaltung:
Die bauausführende Firma wird nach Abschluss aller Arbeiten im Auftrag des Staatlichen Bauamtes die Feldwege wieder entsprechend herrichten.

Ein Bürger
bittet darum, dass der Winterdienst auch die Parkplätze bei der Kirche sowie an der Bushaltestelle in Richtung Wettenhausen räumen soll.

Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Parkplätze werden im nächsten Winter mit geräumt, da sie öffentliche Verkehrsflächen sind.

Ein Bürger
berichtet, dass sich in seinem Hof (Joh.-Martin-Krämer-Straße 1) bei Starkregen das Wasser aus der Ellerbachstraße / St.-Martin-Straße sammelt und nicht abläuft. Außerdem fließe Wasser aus der Joh.-Martin-Krämer-Straße in seine Scheune.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Situation ist in Beobachtung, evtl. ist ein zusätzlicher Straßeneinlauf notwendig.


Bürgerversammlung des Stadtteiles Rieden vom 15.10.2019


Ein Bürger

weist darauf hin, dass an der Friedhofskapelle zu den Priestergräbern auf einmal das Pflaster aufhört. Er bittet deshalb, dass man das Pflaster weiterführt bis zur letzten Grabreihe und den Stelen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorgeschlagene Maßnahme muss im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2020/2021 besprochen werden, da die Herstellung des weiter führenden Weges auch entsprechende Kosten verursacht.


Ein Bürger
bringt die Bitte vor, das Kreuz zwischen Oxenbronn und Rieden bei der Wasserreserve zu reparieren.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Kreuz auf Fl.Nr. 294 ist Eigentum der Stadt Ichenhausen. Für das Jahr 2020 ist eine Überarbeitung geplant worden.

Ein Bürger
bemängelt, dass beim Rieden-Treffen massive Probleme gab, Wasser und Abwasser zu installieren. Daraus resultiert seine Bitte, ob man nicht einen Anschluss für Wasser und Abwasser am Festplatz installieren könne, sodass für die Zukunft dort Feste leichter auszurichten sind.

Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Maßnahme wird für den Haushalt 2020/2021 eine Kostenschätzung erstellt und ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.


Bürgerversammlung des Stadtteiles Oxenbronn vom 22.10.2019


Ein Bürger
macht darauf aufmerksam, dass die Absenkung in Verlängerung des Krautgartenweges bereits seit 3 Jahren angesprochen werde. Er meine, dass diese lebensgefährlich für Fahrradfahrer und Fußgänger werden könnte

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sanierung erfolgt in Rahmen der bereits beauftragten Straßenunterhaltungsmaßnahmen demnächst durch die Firma Johanni.

Ein Bürger
weist darauf hin, dass er im Torfweg eine Fehleinleitung der Rohre vermutet. Er habe schon öfter Abwasserreste wie Klopapier etc. im Graben entdeckt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ortung eines evtl. Fehlanschlusses wird sehr aufwendig, da an den bis zum Torfweg verrohrten Graben im Ortsgebiet Oxenbronn insgesamt 8 seitliche Kanalsysteme für Oberflächen- / Regenwasser angeschlossen sind. Die Überprüfung wird in 2020 jeweils in regenarmen Perioden begonnen.

Bürgerversammlung des Stadtteiles Autenried vom 24.10.2019


Ein Bürger

spricht die Ortsverbindungsstraße zwischen Rieden und Großkötz und dabei die auf der Westseite parkenden Fahrzeuge an. Auf der Ostseite stehen keine Autos mehr, da dort eine „Zick-Zack-Linie“ aufgebracht wurde. Hier kommt es immer wieder zu schwierigen Verkehrssituationen. Er bittet daher, auch das Parken auf der Westseite zu verbieten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wurde eine Anliegern aufgefordert, ihre Thujahecke zurückzuschneiden. (Dies ist auch zwischenzeitlich erfolgt.)
Bei der kommenden Verkehrsschau soll nun nochmals die Situation vor Ort angeschaut und entschieden werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.



Bürgerversammlung des Stadtteiles Hochwang vom 06.11.2019


Mehrere Bürger
baten um Ausweisung von Tempo-30-Zonen insbesondere in den Straßen zum Sportplatz.

Stellungnahme der Verwaltung:
Den Anregungen verschiedener Bürger auf Einrichtung von Zone 30 in Teilbereichen des Stadtteiles Hochwang wurde zwischenzeitlich entsprochen, da der Stadtrat beschlossen hat, bis auf wenige Ausnahmen in allen Ortsstraßen „Zone 30“ anzuordnen.

Ein Bürger

fragt nach wegen der neuen Querungshilfen an der B16 nach, warum die Ortsschilder genau bei den Übergängen und nicht weiter draußen stehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es sich um eine Bundesstraße handelt wurde die Anordnung vom Landratsamt Günzburg erlassen und auch nach nochmaliger Nachfrage nicht geändert. Es bedarf nach den Vorschriften einer entsprechenden Bebauung links und rechts einer Straße.

Ein Bürger

weist auf eine unübersichtliche Verkehrssituation in Ichenhausen an der Tankstelle an der Einmündung Günzweg/Krumbacher Straße, verursacht durch deren Werbeanlage hin.

Stellungnahme der Verwaltung:
Um die Einfahrt vom Günzweg in die Krumbacher Straße zu verbessern, wurde in der Krumbacher Straße zwischenzeitlich ein Verkehrsspiegel angebracht.

Ein Bürger
fragt nach, ob er auf der östlichen Seite der B16, auf dem dortigen Geh- und Radweg, weiterhin in beide Richtungen, Richtung Günzburg und Richtung Ichenhausen, fahren dürfe.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die ist im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt auch weiterhin möglich.

Ein Bürger
fragt nach, ob seine Annahme richtig ist, dass die Grabpflege der Ehrenbürger durch die Stadt Ichenhausen übernommen werde. Es geht ihm hierbei um das Grab des ehem. Pfarrers Alois Burger im Stadtteil Hochwang.

Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Gräber werden durch den Bauhof gepflegt.

Ein Bürger
erkundigt sich, ob an dem kleinen Spielplatz im Baugebiet „St. Leonhard“ wieder eine Kleinkinderschaukel angebracht werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kleinkinderschaukel ist bereits im Bauhof und wird in den nächsten Wochen montiert.

Bürgerversammlung der Stadt Ichenhausen vom 07.11.2019


Ein Bürger

möchte wissen, wann endlich eine 30-Zone in der Annastraße kommt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 beschlossen, bis auf wenige Ausnahme in sämtlichen Ortsstraßen der Stadt und der Stadtteile 30iger-Zonen einzurichten. Damit wird dem Wunsch entsprochen.

Beschluss

Der Erledigung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen des Jahres 2019 wird vorstehend angeführt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung im Bereich der Baugebiete "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II" im Stadtteil Oxenbronn und "Rohrbach 4. Änderung und Erweiterung" in Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Entscheidung 11

Sachverhalt

Die neu geschaffenen Straßen im Zuge der Erschließung der Baugebiete „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße II“ im Stadtteil Oxenbronn und „Rohrbach 4. Änderung und Erweiterung“ sollen mit Wirkung zum 01.05.2020 wie folgt gewidmet werden:

Wacholderweg Flur-Nrn. 164/15, 163 und 163/25 Gem. Oxenbronn

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Kiefernweg“
                       Flur-Nr. 163/10 Gem. Oxenbronn (km 0,000)
Endpunkt:        Grundstück Flur-Nr. 164/2 Gem. Oxenbronn (km 0,188)
Länge:                        0,188 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Heublumenweg Flur-Nrn. Teilfläche aus 1210/3 und 1210/5 Gem. Ichenhausen

Widmung als Ortsstraße

Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Zu den Gärten“
                       Flur-Nr. 182 Gem. Ichenhausen (km 0,000)
Endpunkt:        Grundstück Flur-Nr. 1210/46 Gem. Ichenhausen (km 0,094)
Länge:                        0,094 km
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Verbindungsweg Flur-Nr. Teilfläche aus 1210/3 Gem. Ichenhausen

Widmung als beschränkt öffentlicher Weg

Anfangspunkt:                Nord-Westecke des Grundstückes Flur-Nr. 1210/46 bzw. 1210/51
                       Gem. Ichenhausen (km 0,000)
Endpunkt:                Einmündung in den Sonnenweg Flur-Nr. 209 Gem. Ichenhausen
                       (km 0,39)
Länge:                        0,039 km
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer
Träger der Baulast ist die Stadt Ichenhausen

Beschluss

Die Widmung der vorstehend genannten Ortsstraßen sowie des beschränkt öffentlichen Weges mit Wirkung zum 01.05.2020  nach Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2, Art. 47 Abs. 1 und Art. 54a Abs. 1 BayStrWG wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 12
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12.1. Befahren der öffentlichen Feld- und Waldwege mit Pkws durch die Landwirte - Anmerkung von StR. Kempfle -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö Information 12.1

Sachverhalt

Stadträtin Kempfle bringt vor, dass es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Spaziergängern und Landwirte insbesondere im Bereich des Panorama- und Brandfeldweges kommt, wenn die Landwirte mit ihren Pkws zur ihren Feldern fahren.

Sie bittet daher, wenn möglich, im Mitteilungsblatt darauf hinzuweisen, dass die Landwirte berechtigt sind, die für die Allgemeinheit gesperrten und nur für die Landwirtschaft zu befahrenden öffentlichen Feld- und Waldwege auch mit ihren Autos und nicht nur mit landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu ihren Feldern fahren zu können.

Der Vorsitzende sagt dies zu.

Stadtrat Lindner spricht in diesem Zusammenhang an, dass der Panoramaweg aber auch nach wie vor von einigen Autofahrern widerrechtlich als Abkürzungsstrecke genutzt wird.

Datenstand vom 02.07.2020 09:07 Uhr