Datum: 28.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnung 2018
2 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2018
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anträge auf Tempo 30-Zonen, auf Tempo 30-Zonen-Konzept bzw. auf generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
4 Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen; Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 (Bauherren: Hruby Kerstin und Alexander)
6 Verschiedenes
6.1 Einladung zur Sportlerehrung
6.2 Einladung zur Ausstellung "ganz leise"
6.3 Antrag 2. Bürgermeister Zenker - Ausbau der Bushaltestellen in Ichenhausen und Ortsteilen

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1. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 54. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 21.01.2020 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungs-prüfungsausschuss der Stadt Ichenhausen anlässlich seiner verschiedenen Sitzungen wurde über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Das Gesamtergebnis der Prüfung lautet: Keine Beanstandung.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in der Sitzung vom 21.01.2020 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Beschluss

Der in der Niederschrift vom 03.12.2019 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Verwaltungshaushalt:
Einnahmen        18.222.398,18 EUR.
Ausgaben        18.222.398,18 EUR

Vermögenshaushalt:
Einnahmen        3.483.988,23 EUR
Ausgaben        3.483.988,23EUR

Verwahrgelder und Vorschüsse:
Einnahmen        0,00 EUR
Ausgaben        0,00 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung - Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 54. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 21.01.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.                                        
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2018 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2018 durch den Haupt- und Personalausschuss und den Stadtrat der Stadt Ichenhausen kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2018 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in der Sitzung vom 21.01.2020 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Beschluss

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird der Entlastung für den Rechnungszeitraum 2018  zugestimmt.

1. Bürgermeister Robert Strobel nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Strobel hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anträge auf Tempo 30-Zonen, auf Tempo 30-Zonen-Konzept bzw. auf generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei den Bürgerversammlungen im Stadtteil Hochwang und Ichenhausen äußerten mehrere Bürger den Wunsch nach Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in verschiedenen Wohngebietsstraßen (z.B. Leitiweg).
Bei der Jahreshauptversammlung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Ichenhausen wurde von mehreren Bewohnern der Aberthamer Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in ihrer Straße angeregt.
Nach den Bürgerversammlungen wurde Bürgermeister Strobel von der Verkehrsreferentin des Stadtrates Barbara Kempfle am 08.11.2019 gebeten, ein Konzept für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen, auf dessen Grundlage dann das Gremium die Thematik diskutieren und entscheiden können.
Mit E-Mail vom 19.11.19 beantragten die Stadträte Georg Abt und Gabriele Walter ein generelles Tempolimit von 30 km/h in Wohngebieten (auch Ortsteilen) mit genereller rechts-vor-links-Regelung und mit dem damit verbundenen Abbau der Verkehrsschilder. Sollte dieser Vorschlag Zustimmung finden, wollen sie ihren Antrag erweitern und die o.g. Regelung für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der B 16 und falls gewünscht zusätzlich weiteren, dann einzeln zu benennenden Straßen zur Anwendung bringen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorausgeschickt sei, dass die Stadt keine Geschwindigkeitsanordnungen für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen treffen kann. Hier entscheidet die jeweils zuständige Behörde (Landratsamt bzw. Staatliches Bauamt Krumbach). Allenfalls kann die Stadt Anträge auf Tempo-Beschränkungen stellen, wobei davon auszugehen ist, dass diese im Wesentlichen abgelehnt werden dürften.
Bei der Erstellung der Sitzungsvorlage wurden daher die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ausgenommen.

Zur Ausgangsituation:

Folgenden Gebiete sind bereits heute als 30iger-Zonen ausgewiesen:
-        südlich der Rohrer Straße ab den Einmündungen der Brandfeldstraße (ab der Mangoldstraße), des Behlinger Weges, der Franz-Schubert-Straße, der Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ und der Wilhelm-Busch-Straße bis zum Panoramaweg bzw. Ende der Straße „Am Birkelte“
-        Baugebiet „St. Leonhard“ im Stadtteil Hochwang
-        Krautgartenweg, Josef-Strobl-Straße, Riedweg, Torfweg und Untere GAsse im Stadtteil Oxenbronn
-        Am Feldle, Baumgärten und Joh.-Widmann-Straße im Stadtteil Rieden/Kötz

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h sind in nachfolgenden Straßen bereits vorhanden:
-        Leonhardiweg im Stadtteil Hochwang
-        Wiesgasse ab der Einmündung des Hirschweges bis zur Günztalalm
-        Rohrer Straße im Bereich der Schulen und des Kindergartens (zeitlich befristet von 07:00 bis 17:00 Uhr)
-        Friedrich-Jahn-Straße
-        Pestalozzistraße  
-        Günzweg im Bereich des Bahnüberganges
-        Straße „Zum Kötztal“ im Stadtteil Rieden/Kötz

Beschilderung „Freiwillig 30 km/h der Kinder wegen“ - ohne rechtliche Bedeutung
(Diese Beschilderung stammte noch aus einer Zeit, wo eine Tempo-30-Zone nur ausgewiesen werden durfte bei entsprechenden baulichen Begebenheiten wie Engstellen und Straßenkurven).
-        Mangoldstraße in Ichenhausen
-        Leitiweg, Bechlerstraße bis zur Einmündung der Max-Eyth-Straße, Enderlestraße, Wortwinstraße, Bahnstraße ab der Einmündung der Wortwinstraße bis zur Einmündung der Straße „Im Tal“, Straße „Im Tal“ im Stadtteil Hochwang
-        Haldestraße bis zur Einmündung der Straße „Zum Kötztal“, Straße „Am Wehr“, Hühleweg ab der Einmündung in die Hauptstraße ca. 20 m, Kirchstraße ab dem Kindergarten bis kurz vor der Einmündung in den Kirchberg im Stadtteil Rieden/Kötz
-        Von-Volmar-Straße ab der Einmündung in die Lindenstraße bis zum „Singer-Garten“ im Stadtteil Rieden/Kötz
-        Anhofer Straße und Schulstraße im Stadtteil Autenried

Darüber hinaus sind in der Kernstadt „verkehrsberuhigte Bereiche“ in der Vorderen Ostergasse, Hintere Ostergasse, Ludwigstraße, Von-Stain-Straße und Von-Roth-Straße ausgeschildert, welche nach den Überlegungen der Stadtverwaltung beibehalten werden sollten, und im nachfolgenden daher nicht weiter thematisiert werden.

Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 As. 1a StVO wurde festgelegt, dass Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen haben. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt.

Zusätzlich zu dieser Beschilderung könnte zum besseren Erkennen auf der Fahrbahn eine Flächenmarkierung aufgebracht werden. Bauliche Veränderungen / Hindernisse, die eine Drosselung der Geschwindigkeiten auslösen, wie Blumeninseln oder Parkbuchten oder Schwellen, sind nicht mehr zwingend nötig, aber möglich.

Ob Schilder alleine jedoch eine Wirkung erzielen ist umstritten.

In der Anlage befinden sich von der Verwaltung erstellte Pläne der Kernstadt und aller Stadtteile mit Kennzeichnung der für eine generelle Ausweisung von Tempo 30 in allen Wohngebieten notwendigen Schilder „Beginn einer Tempo-30-Zone“ bzw. „Ende einer Tempo-30-Zone“.
Wie diesen Plänen entnommen werden kann, würde es für eine Einrichtung von Tempo-30-Zonen in sämtlichen Wohngebieten also ausreichen, an allen Zufahrten das Schild „Beginn einer Tempo-30-Zone“ bzw. „Ende einer Tempo-30-Zone“ anzubringen.

Hinweise zu den Plänen: Nachdem eine Anordnung von Tempo-30-Zonen auch ein entsprechendes leistungsfähiges sowie den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtsstraßennetz sicherzustellen hat, sollten nach Ansicht der Stadtverwaltung die Ettenbeurer Straße (Bereich Ortsstraße ab Einmündung in die Günzburger Straße bis zur Einmündung der St.-Ulrich-Straße) und die Gemeindeverbindungsstraßen im Stadtteil Autenried (Riedener Straße) und im Stadtteil Rieden/Kötz(Lindenstraße und Großkötzer Straße), sowie die Ortsstraßen in den Gewerbegebiete (z. B. Dr. Emil-Schilling-Straße) ausgenommen. Berücksichtigt wurden nur die Wohngebiete.

Sofern in allen Wohngebiete in Ichenhausen und den Stadtteilen entsprechend den anliegenden Plänen Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden sollen, müssten insgesamt ca. 80 Schilder aufgestellt werden. Für die Aufstellung eines Schildes (Größe 85 x 85 cm) fallen ca. 200 € an, somit insgesamt ca. 16.000 €, zusätzlich für den Abbau der „Vorfahrt achten“-Schilder weitere 4.000 €. Für eine Fahrbahnmarkierung „30 Zone“ würden Kosten von ca. 300 € pro Markierung entstehen, bei einer Fahrbahnmarkierung im Anschluss an jedes Schild wären dies 80 x 300 € = 24.000 Euro. Die Gesamtkosten dürften also bei 44.000 Euro liegen.

Zu bedenken ist auch, dass eine Verkehrsüberwachung zur Einhaltung der Geschwindigkeiten nicht in allen Straßen möglich sein wird, da evtl. keine rechtlich zulässige Messstelle gefunden werden kann. Messstellen sind gemeinsam mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung vor Ort festzulegen und vom Polizeipräsidium Schwaben abschließend zu genehmigen.
Messstellen sind bisher in nachfolgenden Tempo-30-Straßen genehmigt und werden auch regelmäßig von der Kommunalen Verkehrsüberwachung überwacht:
-              Franz-Schubert-Straße               
-              Rohrer Straße                                 
-              Brandfeldstraße                            
-              Am Birketle                                    

Abschließend sei aus Sicht der Verwaltung erwähnt, dass trotz Ausweisung von Tempo-30-Zonen nicht zu erwarten ist, dass in den Straßen auch alle Verkehrsteilnehmer tatsächlich langsamer fahren werden.

Auch ist damit zu rechnen, dass bei einer solchen Anordnung zu leichten Zeitverzögerungen beim ÖPNV kommen kann und die Busfahrpläne gegebenenfalls angepasst werden müssten.

Beschluss

Straßen in Ichenhausen und den Stadtteilen, abseits der Durchgangsstraßen werden zuTempo-30-Zonen erklärt und eine entsprechende Beschilderung, sowie teilweise Fahrbahn-Markierungen „Tempo 30-Zone“ werden angebracht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen am 17.01.2020 wurden der Feuerwehrkommandant und dessen zwei Stellvertreter gewählt.


Die Gewählten bedürfen gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes der Bestätigung durch die Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Folgende Personen sind bei den Versammlungen gewählt worden:

1. Kommandant: Ralf Berchtold, ST Hochwang                                  -wie bisher-                                

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 03.12.2019 wurden entsprechend Art. 8 Abs. 5 BayFwG als gleichwertige Stellvertreter des Kommandanten neu gewählt:

Stellv. Kommandant: Alexander Stempfle, ST Oxenbronn

Stellv. Kommandant: Thomas Bärreiter, Ichenhausen
                                                 

Für die drei Gewählten ist das Benehmen des Kreisbrandrats mit Schreiben vom 20.01.2020 (Eingang 22.01.2020) erteilt worden.


Vom Kreisbrandrat wurde darauf hingewiesen, dass Herr Bärreiter den für die Ausübung seines Amtes erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ bis zum 30.06.2021 an einer staatlichen Feuerwehrschule nachzuweisen hat.

Beschluss 1

Herr Ralf Berchtold wird als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Herr Alexander Stempfle und Herr Thomas Bärreiter werden als Stellvertreter des
1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen; Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 (Bauherren: Hruby Kerstin und Alexander)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Das auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen befindliche Wohngebäude soll abgebrochen und ein neues Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz errichtet werden.

Das Grundstück  befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens sind nachfolgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-        Der Bebauungsplan sieht im Norden für einen Teil des Grundstücks einen Rücksprung der Baugrenze um 6,61 m vor. Aufgrund einer günstigeren Grundstücksnutzung sieht die Planung eine Überschreitung der Baugrenze um 1,685 m (12,67 qm) vor.

-        Bei Hauptgebäuden mit zwingend vorgeschriebenen Vollgeschossen sind keine Dachaufbauten zulässig. Die Planung sieht im Süden einen Erker / Quergiebel (Pultdach DN 20°) vor.

-        Die Höhe von Einfriedungen einschl. des Sockels darf 1,20 m nicht überschreiten. Im Westen ist eine Einfriedung aus Gabionen- und Holzelementen mit einer Höhe von 2 m vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der im Norden des Grundstückes festgesetzte teilweise Rücksprung der Baugrenze ist planerisch nicht nachvollziehbar und schränkt die Bebaubarkeit des Grundstückes extrem ein.
Beim Dach des Gebäudevorsprungs auf der Südseite des Gebäudes handelt es sich aus Sicht der Verwaltung nicht um einen Dachaufbau sondern um eine Abschleppung des Daches. Nachdem die Sichtweise der Genehmigungsbehörde nicht bekannt ist sollte auch hier im Hinblick auf die Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich Dachaufbau, Dachform (Pultdach statt Satteldach) und Dachneigung (20° statt Festsetzung im Bebauungsplan 27° - 37°) Befreiungen erteilt werden.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben trotz der beantragten Befreiungen in die Umgebung ein.
Des Weiteren gibt es im Umfeld auch Bezugsfälle, so dass dem Bauantrag und den damit beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen, Joseph-Haas-Straße 3, und den hierzu beantragten, vorstehend angeführten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö 6
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6.1. Einladung zur Sportlerehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Information 6.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel weist noch einmal auf die Sportlerehrung hin und bittet um Teilnahme.

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6.2. Einladung zur Ausstellung "ganz leise"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Information 6.2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel weist auf die Ausstellung „ganz leise“ hin.

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6.3. Antrag 2. Bürgermeister Zenker - Ausbau der Bushaltestellen in Ichenhausen und Ortsteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Information 6.3

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat hat Kenntnis genommen von dem in der Sitzung von Herrn 2. Bürgermeister Franz Zenker im Namen der Freien Wähler gestellten Antrag zum Ausbau der Bushaltestellen in Ichenhausen und den Ortsteilen für Personen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, bis zum 01.01.2022 und die hierfür möglichen Fördermittel zu beantragen. Dieser Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt.

Datenstand vom 16.04.2020 15:55 Uhr