Datum: 03.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2020
2 Ausbau der Ettenbeurer Straße in Ichenhausen; Vorstellung und Freigabe der Entwurfsplanung
3 Antrag zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen; Ausschreibung für die Einschaltung eines Fachbüros
4 Erweiterungsmaßnahmen Kindertagesstätten Ichenhausen- Information über den derzeitigen Stand
5 Neugestaltung des Kinderspielplatzes "Im Tal" im Stadtteil Hochwang; Mittelfreigabe
6 Zweckverband Digitale Schulen im Landkreis Günzburg; Beitritt in den geplanten Zweckverband
7 Ausstellung "Fleisch! Jäger, Fischer, Fallensteller in der Steinzeit" im Schulmuseum Ichenhausen - Mittelfreigabe
8 Verschiedenes
8.1 Freibad an der Günz-Umstrukturierung und Umbauten am Stadtbad
8.2 Antrag zur Prüfung der Machbarkeit und Durchführung, der Öffnung der Altwasser an der Günz
8.3 Hinweis auf das Spielmobil des Landkreises Günzburg

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Information 1

Sachverhalt

In dieser Sitzung hat der Stadtrat

  • der vorgeschlagenen rechtlichen Umwandlung des Flussfreibades von einem „Naturbad“ in ein „Freibad“ und eine „Badestelle“ sowie den dargestellten notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, ebenso der Sanierung des Kiosks  zugestimmt und die hierfür notwendigen außerplanmäßigen Haushaltsmittel i.H.v. ca. 90.000 € freigegeben.
  • die Bauleistungen zur Erschließung des Gewerbegebietes „Straßäcker“ an die Firma Ritter und Deeg, Kötz, zum Gesamtpreis in Höhe von ca. 726.131 € brutto vergeben.
  • beschlossen, das Statik-Büro Hartinger mit der Überprüfung der Dachstuhlkonstruktion des Unteren Schlosses zu beauftragen.

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2. Ausbau der Ettenbeurer Straße in Ichenhausen; Vorstellung und Freigabe der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP nimmt Dipl.Ing. Betzel vom IB Kling Consult, Krumbach, als Sachverständiger teil.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 beschlossen, die Planung mit Kostenermittlung für die Sanierung der Ettenbeurer Straße ab der Einmündung in die Günzburger Straße bis zur Einmündung in die St.-Ulrich-Straße durchzuführen. Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, hierfür entsprechende Honorarangebote einzuholen und die Planungsleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Des Weiteren wurde beschlossen, im Jahre 2020 den Bereich ab der Einmündung der Günzburger Straße bis zur Einfahrt des Feuerwehrgerätehauses, Ettenbeurer Straße 14, (Straße, Kanal und Wasser) in 2020 zu realisieren.

Wie dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 20.01.2020 mitgeteilt, wurden die Planungsleistungen anhand der Beschlusslage dem IB Kling Consult, Krumbach, übertragen.

Die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung wurde vom IB Kling Consult, Krumbach, am 25.02.2020 erstellt. Diese wird von Dipl.Ing. Betzel vorgestellt.
Eine wesentliche Änderung der Parkplatzsituation ergibt sich im Bereich der Einmündung der Ettenbeurer Straße in die Günzburger Straße vor der Raiffeisenbank. Hier müssten aus Gründen der Fahrdynamik und der Verkehrssicherheit die unmittelbar vor dem Gebäude vorhandenen Parkplätze entfallen.
In Bezug auf den Wegfall dieser Parkplätze gab es zwischenzeitlich ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Hierzu kann folgendes festgehalten werden:
Vor dem Bankgebäude sind es aktuell 2 Parkbuchten für 3 Autos.
Auf der Rückseite befinden sich 85 Parkplätze, incl. 2 Behindertenparkplätze, wobei hier 8 Stellplätze an Anwohner und an die Zahnarztpraxis vermietet sind.
Aus Sicht der Raiffeisenbank wäre es insbesondere für ältere oder gehbehinderte Menschen gut, wenn zumindest ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang der Bank eingerichtet werden könnte.

Vor dem Anwesen Ettenbeurer Straße 6 sind im Moment 2 Stellplätze abmarkiert. Diese könnten in der Lage etwas verschoben wieder angelegt werden.  

Im Bereich des Feuerwehrhauses konnten trotz der schwierigen Lage an einer Böschung 5 Parkplätze an der Straße eingeplant werden.

Nach der Freigabe der Planung durch den Stadtrat soll dann im kommenden Monat noch eine Anliegerversammlung durchgeführt werden. Anschließend sollen die Bauarbeiten ausgeschrieben werden.

Diskussionsverlauf

Nach längerer Diskussion beschließt das Gremium dem Entwurfsplan von IB Kling Consult zuzustimmen unter der Maßgabe, dass zum Schutz des Baumes am Feuerwehrhaus auf einen Parkplatz verzichtet wird.  

Beschluss

Der Entwurfsplanung des IB Kling Consult, Krumbach, vom 25.02.2020 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass zum Schutz des Baumes am Feuerwehrhaus auf einen Parkplatz verzichtet wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen; Ausschreibung für die Einschaltung eines Fachbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Von Herrn 2. Bürgermeister Zenker wurde ein Antrag auf barrierefreien Umbau der Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet gestellt (siehe Anlage).

Dieser Vorschlag ist aus Sicht der Verwaltung zu befürworten. Es wäre gut, wenn neben den Bushaltestellen auch auf den weiteren öffentlichen Flächen im gesamten Kernstadtbereich und den Stadtteilen Umbauten durchgefüh rt werden, um eine generelle Barrierefreiheit auf öffentlichen Flächen zu erreichen.

Für die Untersuchung / Planung der erforderlichen Maßnahmen soll als erster Schritt durch das Büro Städtebau Gersthofen eine Ausschreibung für die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Fachbüros durchgeführt werden. Die Untersuchung / Planung kann nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben durch Mittel aus der Städtebauförderung gefördert werden.

Beschluss

Der Ausschreibung durch das Büro Städtebau Gersthofen zur Auswahl und Beauftragung eines Fachbüros für die Untersuchung / Planung zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen und öffentlichen Flächen in der Kernstadt und den Stadtteilen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Erweiterungsmaßnahmen Kindertagesstätten Ichenhausen- Information über den derzeitigen Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Information 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat umfangreiche Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in der Kindertagesstätte Storchennest, Ichenhausen und in der Kindertagesstätte Hl. Kreuz, Hochwang für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren wie auch Qualitätsverbesserungsmaßnahmen in der Kindertagestätte Wilhelm-Busch, Ichenhausen beschlossen und auf den Weg gebracht.

Kindertagesstätte Storchennest, Ichenhausen:
Schaffung von 50 Plätzen für Ü3 Kinder und 15 Plätzen für U3 Kinder durch Neu-/Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
Die Zuschüsse zur Baumaßnahme i.H.v. 1.768.000 € aus FAG Mitteln als auch aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms sind bewilligt, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Schwaben liegt vor.
Vorbehaltlich der Baugenehmigung durch das Landratsamt Günzburg wird mit einem Baubeginn Mitte Juli 2020 gerechnet. Der Abschluss der Baumaßnahme wird für Ende 2021 erwartet.

Kindertagesstätte Hl. Kreuz, Hochwang:
Schaffung von zusätzlichen 15 Plätzen für U3 Kinder durch Um- und Erweiterungsmaßnahmen mit Bestandverbesserungen
Die Zuschüsse zur Baumaßnahme aus FAG Mitteln als auch aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms liegen derzeit noch zur Prüfung bei der Regierung von Schwaben (RvS). Bei einem Telefonat am 26.02.2020 mit der zuständigen Bearbeiterin bei der RvS sicherte diese eine abschließende Bewilligung der Zuschüsse sowie die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis Ende März 2020 zu.
Vorbehaltlich der Baugenehmigung durch das Landratsamt Günzburg wird mit einem Baubeginn Mitte Juli 2020 gerechnet. Der Abschluss der Baumaßnahme wird für Ostern/Pfingsten 2021 erwartet.

Kindertagesstätte Wilhelm Busch, Ichenhausen:
Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Schlaf- und Essensituation
Die Zuschüsse zur Baumaßnahme aus FAG Mitteln liegen derzeit noch zur Prüfung bei der Regierung von Schwaben (RvS). Eine vorläufige Förderzusage i.H.v. 104.000 € liegt bereits vor. Nachdem Differenzen bei den förderfähigen Flächen festgestellt wurden, wurde eine erneute Überprüfung der Förderhöhe eingefordert.  Bei einem Telefonat am 26.02.2020 mit der zuständigen Bearbeiterin bei der RvS sicherte diese eine nochmalige Überprüfung, die zu einer Gesamtförderung von rd. 122.000 € führen würde, zu. Eine abschließende Bewilligung des Zuschusses sowie die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist auch hier bis Ende März 2020 zugesagt worden.
Vorbehaltlich der Baugenehmigung durch das Landratsamt Günzburg wird mit einem Baubeginn Mitte Juli 2020 gerechnet. Der Abschluss der Baumaßnahme wird für Pfingsten 2021 erwartet.

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5. Neugestaltung des Kinderspielplatzes "Im Tal" im Stadtteil Hochwang; Mittelfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Nachdem es im Stadtteil Hochwang sehr engagierte Bürger, unter ihnen Frau Prinz (Leiterin des Kindergartens Hochwang) und die Herren Holger Spengler, Simon Paintner-Frei, Helmut Schleifer, Sven Schiller und Rainer Tomasini gibt, die sich für die Neugestaltung des Spielplatzes „Im Tal“ einsetzen, soll anstatt dem im Haushalt eingestellte Spielplatz in Ichenhausen der Spielplatz im Stadtteil Hochwang in Angriff genommen werden.

Zwischenzeitlich wurde von o.g. Personen zusammen mit Herrn Blösch vom Stadtbauamt ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet, der folgende Geräte beinhaltet:
-        Niedrigseilgarten
-        Boxpendel
-        Wikinger-Schaukel
-        Segelschiff
-        Wasserspiel (unter Verwendung des Wasseranschlusses des heutigen Brunnens)
-        Blümchenschaukel
-        Tischtennisplatte
-        Reck.

Von den vorhandenen Spielgeräten sollen die nachfolgenden wiederverwendet werden:
-        Schaukel (diese wird jedoch versetzt)
-        Turmspielgerät (verbleibt an der bisherigen Stelle)

Der vorhandene Brunnen müsste vom Platz entfernt werden.

Die Kosten für die neuen Spielgeräte belaufen sich auf ca. 28.000 € brutto.
Dazu kommen noch die Kosten für Sitzgelegenheiten (Bänke) und eine Sponsorentafel (Materialkosten unter 1.000 Euro).

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.01.2015 wurde grundsätzlich für die Neugestaltung von Themenspielplätzen folgende Mittelbereitstellung festgelegt:
Grundbetrag für die Spielgeräte                                25.000 €
sofern der Spielplatz einem Kindergarten dient und
dort Spielgeräte entbehrlich macht, zusätzlich weitere          5.000 €
zzgl. der Kosten für den Aufbau und für einen notwendigen Fallschutz.
Das Budget für die Spielgeräte wird erhöht um von Bürgerinitiativen beigebrachten Zuschüsse und Spenden.

Für den Spielplatz in Hochwang stehen somit Mittel von 25.000 € zur Verfügung.
Die noch fehlenden rund 3.000 € sollen über Spenden gedeckt werden, die das Planungsteam sucht.

Es wurden bereits Spenden zugesagt von:
-        Jagdgenossenschaft Hochwang (1.000 Euro)
-        Soldaten- und Kameradschaftsverein Hochwang (500 Euro)

Weitere Hochwanger Vereine wollen in ihren anstehenden Mitgliederversammlungen ebenfalls eine Spende beschließen,

Darüber hinaus hat die Firma PKS, Hochwang, sich zum kostenlosen Herstellen der Bänke und Sponsorentafel bereit erklärt.

Die Kosten des Bauhofes für den Fallschutz und den Arbeitsaufwand werden auf ca. 31.000 € geschätzt.

Beschluss

Die erforderlichen Eigenmittel der Stadt für die Neuanschaffung von Spielgeräten nach Abzug der Zuschüsse aus Hochwang in Höhe von 25.000 € brutto zzgl. der Kosten für den erforderlichen Fallschutz und den Aufbau der Spielgeräte für die Neugestaltung des Spielplatzes „Im Tal“ im Stadtteil Hochwang werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Zweckverband Digitale Schulen im Landkreis Günzburg; Beitritt in den geplanten Zweckverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Die Vorsitzenden der Sachaufwandsträger der kommunalen Schulen im Landkreis Günzburg haben in mehreren Sitzungen eine Zukunftslösung für die wachsenden Aufgaben an den Schulen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet. Hierzu wurden in einer Interessensbekundung zur Teilnahme am Zweckverband Digitale Schule alle Sachaufwandsträger der öffentlichen Schulen abgefragt, ob Sie sich dem geplanten Zweckverband anschließen werden.

In der Sitzung vom 08.10.2019 hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadt Ichenhausen befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten. Er befürwortet deshalb den Beitritt der Stadt Ichenhausen in den Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“.


In den verschiedenen Gremien haben alle Sachaufwandsträger der öffentlichen Schulen, bis auf die Stadt Günzburg und den Landkreis Günzburg, der Interessensbekundung zugestimmt. Somit sind folgende Sachaufwandsträger (Verbandsmitglieder) am Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ interessiert.

Verbandsmitglieder:         

Bereich Grundschule:
Stadt Burgau, Markt Burtenbach, Schulverband Deisenhausen, Schulverband Dürrlauingen, Schulverband Gundremmingen, Gemeinde Bibertal, Stadt Ichenhausen, Markt Jettingen-Scheppach, Gemeinde Kötz, Stadt Krumbach, Stadt Leipheim, Markt Münsterhausen, Markt Neuburg a. d. Kammel, Schulverband Offingen, Schulverband Röfingen, Stadt Thannhausen, Schulverband Balzhausen, Gemeinde Ursberg, Grundschulverband Waldstetten, Markt Ziemetshausen, Gemeinde Kammeltal
Bereich Mittelschule:
Schulverband Burgau, Mittelschulverband Ichenhausen, Markt Jettingen-Scheppach, Stadt Krumbach, Stadt Leipheim, Schulverband Offingen, Schulverband Thannhausen

Auf Grund dieser Interessensbekundung wurde nun die Satzung des Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ erarbeitet und mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Günzburg besprochen. Die hier überarbeitete Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Um den geplanten Zweckverband noch bis zum 30.04.2020 zu gründen, ist folgender Zeitplan erforderlich:

Bis 03.04.2020        Zugang der beglaubigten und unterschriebenen Beschlüsse der Verbandsmitglieder zum Beitritt in den Zweckverband beim Landratsamt Günzburg (Kommunalaufsicht)
       (Bitte die Beschlüsse an die Gemeinde Gundremmingen, Rathausplatz 1 in 89355 Gundremmingen senden. Danke)

06. bis 17.04.2020        Genehmigung der Verbandssatzung gemäß Art. 20 Komm ZG durch das Landratsamt Günzburg

23.04.2020        Unterzeichnung der Verbandssatzung durch alle Verbandsmitglieder

Mai 2020        Bekanntmachung der genehmigten Verbandssatzung durch das Landratsamt Günzburg

Mai 2020        Vorbereitung konstituierende Sitzung

Juni 2020        konstituierende Sitzung


Nach der konstituierenden Sitzung wird der Zweckverband die Arbeit aufnehmen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Der Sitz des Zweckverbandes wird in Ichenhausen sein und die VG Ichenhausen hat sich bereit erklärt, die Verwaltung gegen Kostenersatz zu übernehmen.

Der Zweckverband wird jedoch für die geplanten Anschaffungen im Jahr 2020 der einzelnen Sachaufwandträger noch nicht die Ausschreibung übernehmen können. Dies kann erst in den Folgejahren erfolgen. Er wird jedoch vor Ort beraten und eine Hilfestellung zu den passenden Geräten bieten, so dass eine Einheitlichkeit im Landkreis geschaffen werden kann.


Sachstand Prüfungen – Zulässigkeit des Zweckverbandes:


Rechtliche Prüfung der Satzung:

Der beiliegende Entwurf der Verbandssatzung wurde in mehreren Besprechungen mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Günzburg erarbeitet und diskutiert. Auch wurde der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hierzu befragt. Die Zulässigkeit des Zweckverbandes ist möglich, wobei nur die Aufgaben in den Zweckverband übertragen werden dürfen, für die die Sachaufwandsträger gemäß Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zuständig sind.
 
Auszug Satzung:

§ 4 Aufgaben und Befugnisse


  1. Der Zweckverband übernimmt und organisiert die Aufgaben der Verbandsmitglieder im Bereich der EDV-Ausstattung der Schulen (Ausstattung der Schulen mit Rechnern, IT-Netzen, Software und den zugehörigen Support), für die diese als Sachaufwandsträger einer Schule nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz zuständig sind.


Steuerliche Prüfung:

Mit der steuerlichen Prüfung des Zweckverbandes (Umsatzsteuer) wurde die Kanzlei Rödl & Partner durch das Landratsamt Günzburg beauftragt. Auf Grund der Neuerungen im Umsatzsteuergesetz zum 1.1.2020 kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob die Umlage des Zweckverbandes „Digitale Schule Landkreis Günzburg“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegt (Umlage + Mwst). Um hier eine tatsächliche Aussage zu erhalten, muss direkt nach Gründung des Zweckverbandes eine Umsatzsteuerprüfung für den Zweckverband beim Finanzamt beantragt werden. Die Kanzlei Rödl & Partner wird hierzu die Unterlagen erarbeiten.


Unabhängig von der Bewertung der Finanzbehörde bezüglich der Umsatzsteuer ist die Gründung des Zweckverbandes trotzdem erforderlich.

Vorteile:
  • Dauerhafte Betreuung der EDV-Ausstattung an den Schulen

  • Sicherung der Funktionsfähigkeit der digitalen Ausstattung der Schulen

  • Einheitliche Realisierung der Digitalisierung der Schulen im Landkreis Günzburg

  • Gemeinsame Bewältigung der wachsenden Aufgaben im Bereich der EDV

  • Durchführung von gemeinsamen Beschaffungen (erst ab 2021 möglich)

  • Beratung der Sachaufwandträger zur Fragen der EDV-Ausstattung

  • Gemeinsame Einstellung von Arbeitskräften auf Grund Fachkräftemangel

Beschluss

Die Stadt Ichenhausen tritt dem Zweckverband „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ auf der Basis des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 13.02.2020 bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Ausstellung "Fleisch! Jäger, Fischer, Fallensteller in der Steinzeit" im Schulmuseum Ichenhausen - Mittelfreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Seit 2015 werden im Bayerischen Schulmuseum Ichenhausen, ergänzend zur Dauerausstellung, jährlich wechselnde Sonderausstellungen gezeigt. Dieser Wechsel gewährleistet, dass Schulen aus ganz Schwaben immer wieder ins Museum kommen um dort etwas Neues besichtigen und erleben zu können. Erfreulicherweise sind die Besucherzahlen seither um ein Vielfaches angestiegen.

Nachdem die beiden vergangenen Wechselausstellungen ein voller Erfolg waren bzw. sind, wurde versucht eine neue Ausstellung für die Zeit von November 2020 bis Ende März 2021 ins Schulmuseum zu holen. Ein Kurzdossier der geplanten Leihausstellung des Neandertalmuseums Mettmann ist als Anlage beigefügt.

Mit Kosten von ca. 43.100 € für die 5-Monatige Leihdauer wird gerechnet.

Finanzierung (sh. Anlage):

Für die Ausstellung wurden im September 2019 Mittel aus dem Kulturfond Bayern beantragt. Mittlerweile wurde über den Antrag entschieden und Mittel aus dem Kulturfond i.H.v. 9.900 € in Aussicht gestellt sowie die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt.

Im Jahr 2018 konnte die Stadt Ichenhausen mit dem Bezirk Schwaben als auch dem Landkreis Günzburg eine außervertragliche Einigung hinsichtlich der museumspädagogischen Angebote im Bayerischen Schulmuseum erreichen. Diese Einigung sieht eine gedeckelte finanzielle Unterstützung der Museumspädagogik aber auch von Sachkosten für Wechselausstellungen vor, den sich die 3 Partner zu je einem Drittel teilen.

Neben Eintrittsgelder sind Sponsorengelder ein weiterer Finanzierungsbestandteil. Aktuell liegen Sponsorenzusagen i.H.v. 4.000 € vor. Frau Haug als Ausstellungsverantwortliche ist zuversichtlich, die weiter nötigen Sponsorengelder zu bekommen.

Beschluss

Dem Finanzierungskonzept wird zugestimmt und die Ausleihe der Wechselausstellung „Fleisch! Jäger, Sammler, Fallensteller in der Steinzeit“ vom Neandertalmuseum Mettmann wird befürwortet.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö 8
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8.1. Freibad an der Günz-Umstrukturierung und Umbauten am Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Entscheidung 8.1

Sachverhalt

Auf Antrag von StR Riederle wurde zu Beginn der Sitzung beschlossen, den TOP 12 / nichtöffentlich „Freibad an der Günz – Umstrukturierung und Umbauten am Stadtbad“, soweit als möglich in der öffentlichen Sitzung zu behandeln.

In der Sitzung des Stadtrates vom 08.10.2019 wurde über die Beendigung des Pacht- und Dienstleistungsvertrages von Herrn Horst Schade für das städt. Freibad zum Ende der Badesaison 2019 berichtet.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise wurde u.a. über den künftigen Personalbedarf, die Möglichkeiten des Bade- und Kioskbetriebs bzw. deren künftige Betriebsform, die verschiedenen Arten der Einhebung der Badegebühren und die erforderlichen baulichen Maßnahmen und den daraus resultierenden Investitions- und Sanierungsbedarf beraten.
Zur Erarbeitung von Lösungen in einem Arbeitskreis mit der Verwaltung erklärten sich der Stadtbadreferent des Stadtrates Heinrich Welscher sowie die Stadträte Reinhold Lindner und Markus Spengler bereit. Ein Vor-Ort-Termin hierzu fand bereits statt.

Es wurde darüber hinaus beschlossen, für die Bewertung der künftigen Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht des Bades die Gesellschaft für das Badewesen GmbH, Prof. Dr. Sonnenberg, Essen zu beauftragen.

Die sog. „Vorabfassung“ des Gutachtens wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2020 vorgestellt und beschlossen, der empfohlenen Umwandlung des Flussfreibades rechtlich von einem „Naturbad“ in ein „Freibad“ und eine „Badestelle Fluss“ zuzustimmen, da die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und die erforderlichen finanziellen Aufwendungen bei einer Badestelle wesentlich geringer sind als beim Betrieb des Bades als Naturbad.

Zum Verständnis: Wird der Fluss als „Naturbad“ betrieben, obliegt die Aufsichtspflicht für den Flussbereich ebenfalls der Stadt und erfordert nach dem Gutachten eine Überwachung während der Öffnungszeiten mit einer zusätzlichen Wasseraufsichtsperson, was alleine schon wegen der max. zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden je Tag und den Öffnungszeiten von ebenfalls 10 Stunden je Wochentag und zum Abdecken des Bedarfsfalls Urlaub und Krankheit die Anstellung de facto von zwei weiteren Beschäftigten für die Sommermonate notwendig macht. Diese wären auf dem heutigen Arbeitsmarkt vermutlich gar nicht zu finden.

Auch wurde vom Gremium den für die o.g. Umwandlung notwendigen Umbauarbeiten im Bad und den nötigen Sanierungsmaßnahmen am Stadtbadstüble zugestimmt und die dafür erforderlichen außerplanmäßigen Haushaltsmittel freigeben.

Weiter wurde der vorgeschlagenen künftigen Betriebsform mit Trennung des Bad- und Kiosk-Betriebes zugestimmt und die Verwaltung auf dieser Basis ermächtigt, entsprechende Verträge mit den Interessenten abzuschließen.

Die Endfassung des Gutachtens liegt zur Sitzung noch nicht vor.

Notwendige bauliche Maßnahmen (sh. auch Lageplan):

Abgrenzung der beiden Badebereiche „Freibad“ und „Badestelle Fluss“

Zur Umwandlung des Flussfreibades in ein Freibad und eine Badestelle ist das „Freibad“-Gelände komplett einzuzäunen, der Eingangsbereich entsprechend umzugestalten und zwischen den beiden Badebereichen „Freibad“ und „Badestelle Fluss“ einen Zu-/Ausgangsbereich mittels Drehkreuze/Drehtüren zu schaffen.

Hinweis des Gutachters: Auch beim „Belassen als Naturbad“ hätte eine Einzäunung/Abgrenzung des Flussbereichs mit Landbereich zum Freibadbereich erfolgen müssen.

Hinsichtlich der Höhe des Zaunes bzw. der Zu-/Ausgangskontrolle erfolgten zwischenzeitlich nochmals Gespräche mit dem Verfasser des Gutachtens, Herrn Prof. Dr. Sonnenberg sowie dem Vertreter unseres Haftpflichtversicherers, der Versicherungskammer Bayern (VKB), Herrn Schmid. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Herrn Schmid wurde um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der VKB die bisher verwendete Zaunhöhe ausreicht, um darzustellen, dass der Bereich der unbeaufsichtigten Flussbadestelle nicht mehr zum beaufsichtigten Teil des Bades gehört.

Als Ergebnis der Prüfung durch unseren Haftpflichtversicherer kann festgehalten werden, dass im Hinblick auf den Versicherungsschutz in der Kommunalen Haftpflichtversicherung keine Bedenken gegen die Höhe des Zaunes (bisher verwendete Höhe an Ost- und Südseite ca. 1,50 m - 1,65 m) zur Begrenzung des geschützten Schwimmbadbereichs bestehen. Dies gilt auch, wenn der Zaun an einigen Stellen etwas niedriger ist. Entscheidend ist, dass der Zaun eindeutig den geschützten/überwachten Bereich abgrenzt. Er muss nicht unüberwindbar sein. Der Zaun sollte aber so beschaffen sein, dass kleine Kinder, denen die Einsichtsfähigkeit für eigenverantwortliches Handeln noch fehlt, nicht über den Zaun klettern können. z.B. indem die Zaunfelder so gestaltet sind, dass sie nicht als Fußtritte verwendet werden können.

Der Gutachter, Herr Prof. Dr. Sonnenberg, hat er grundsätzliche keine Bedenken hinsichtlich der von unserem Haftpflichtvericherer verlangten Zaunhöhe. „Lediglich“ die beiden bisher eingeplanten Drehkreuze mit einer Höhe von 1 bis 1,20 m erscheinen ihm als zu niedrig. Außerdem sollte das Drehkreuz auf der Liegewiese nicht direkt zum Fluss hin platziert werden, sondern Richtung Norden zum Rasen hin.

Vorschlag der Verwaltung:

Abgrenzung der beiden Badebereiche mit einem Doppelstabmattenzaun in der bisher auch schon an der Ost- und Südseite verwendeten Höhe. Einbau eines alternativen Zu-/Ausgangsbereichs in Form von kindersicheren und funktionalen Pendeltüren o.ä. und Verzicht auf die ursprünglich vorgesehenen Drehkreuze zwischen den beiden Badebereichen aus Kostengründen (Kosten 2 Drehkreuze mit einer Höhe von 1 bis 1,20 m ca. 15.000 €) sowie Verlegung des 2. Zugangsbereichs auf die Nordseite zum Rasen hin.

Der in der Sitzung vom 28.01.2020 vorgestellte Kostenrahmen von ca. 90.000 € für alle notwendigen baulichen Maßnahmen kann nach derzeitigem Stand eingehalten werden.

Künftiger Betrieb:

Lt. vorliegendem Gutachten ist eine Fachkraft für Bäderbetriebe bzw. ein/e Schwimmmeister/in für die Badeleitung erforderlich.

Sowohl hinsichtlich des Betriebs des Freibades als auch der getrennten Verpachtung Kiosks/Freibadstübles erfolgten bereits Gespräche mit den zwei Interessenten.

  • Beschäftigung einer Badleitung:

Entsprechend des Gutachtens der Gesellschaft für das Badewesen ist für die Badleitung eine Fachkraft für Bäderbetriebe bzw. ein Schwimmmeister/in erforderlich. Gespräche mit zwei qualifizierten Personen wurden bereits geführt. Die von der Verwaltung favorisierte Person wartet derzeit noch auf die Genehmigung seines aktuellen Arbeitgebers. Sofern diese vorliegt schlägt die Verwaltung den Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages im Rahmen einer 450 €-Beschäftigung für die Badesaison vor.

  • Betrieb Freibad/Badestelle:

Für den Betrieb des Bades wird noch im Jahr 2020 beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Behandlung als Betrieb gewerblicher Art gestellt werden.

Warum:
Die Einnahmen in Form der Eintrittsgebühren sind mit 7% zu versteuern, jedoch wäre dann ein Vorsteuerabzug aus den Kosten des laufenden Badebetriebs sowie den Sanierungskosten möglich.

Finanzielle Auswirkung: Ausgaben 35.000 € je Badesaison

  • Verpachtung Kiosk/Freibadstüble:

Die Verpachtung des Kiosks erfolgt mit Ausstattung.

Warum:
Einnahmen aus der Verpachtung sind mit 19% zu versteuern, jedoch ist ein Vorsteuerabzug aus Sanierungskosten und Anschaffungskosten sowie der laufenden Betriebskosten möglich.

  • Anpassung der Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades

Die Stadt erhebt lt. Satzung vom 18.05.1993, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 07.11.2001 (Inkrafttreten 01.01.2002) Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades (sh. Anlage).

Nachdem die Gebühren seit annähernd 20 Jahren unverändert geblieben sind und aufgrund der Umwandlung des bisherigen Flussfreibades von einem Naturbad in ein Freibad und eine Badestelle sowohl die Kosten für den laufenden Betrieb steigen werden, aber auch die in diesem Zusammenhang notwendigen Investitionen nicht unerheblich sind, empfiehlt die Verwaltung eine angemessene Anpassung der Gebühren wie folgt:

Gebührenhöhe                                                bisher                        neu
 (in Euro)

Tageskarten                Erwachsene                                  1,00                          2,00
                       Ermäßigt                                  0,50                          1,00

Zehnerkarten        Erwachsene                                  7,50                        15,00
                       Ermäßigt                                  4,00                          8,00

Saisonkarten                Erwachsene                                18,00                        35,00
                       Ermäßigt                                  8,00                        20,00
                       Familie (Ehepaar)                        28,00                        50,00
                       Familie (Alleinerziehende)                28,00                        30,00
                       Familie (Schwerbehindert)                28,00                        30,00

Dauerkabinen mit Schlüssel                                26,00                        40,00

Gebührenmarke für Duschbenutzung                          0,25                          0,50

Pfand für Liege/Tag                                                  0,00                        10,00

Eine entsprechende Gebührensatzung auf Basis der vorgeschlagenen Gebühren wird in der nächsten Sitzungsrunde zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Beschluss 1

Das Freibad Ichenhausen wird in ein überwachtes „Freibad“ und eine nicht überwachte „Badestelle“ Günz umgewandelt.
Aufsicht: 1 Person für Schwimmbecken, Babyplanschbecken plus Vertretung für Pausen nach dem AZG sowie Urlaub und Krankheit. Zaunhöhe 1,50 m
Hausrecht auf dem Westufer der Günz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gebühren werden angepasst, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8.2. Antrag zur Prüfung der Machbarkeit und Durchführung, der Öffnung der Altwasser an der Günz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Information 8.2

Sachverhalt

Die Fraktion der Freien Wähler hat am 26.02.2020 einen Antrag zur Prüfung der Machbarkeit und Durchführung, der Öffnung der Altwasser an der Günz gestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Machauf erläutert den Antrag,  eine Abstimmung wird auf eine spätere Sitzung verlegt.

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8.3. Hinweis auf das Spielmobil des Landkreises Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 62. Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö Information 8.3

Sachverhalt

Bürgermeister Strobel weist darauf hin, dass das Spielmobil des Landkreises Günzburg in den Sommerferien  in Ichenhausen sein wird.

Datenstand vom 12.05.2020 10:18 Uhr