Datum: 17.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waldstetten
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 260/5, Gem. Waldstetten (Am Wurfbrunnen), Bauherr: Christian Lützel
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge
3 Feststellung der Jahresrechnung 2018
4 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2018
5 Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- u. -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsplanung für die Marktgemeinde Waldstetten
6 Zustimmung zum Nachtrag des Wegenutzungsvertrag zwischen dem Markt Waldstetten und der Lechwerke AG für die Stromversorgung vom 16.08.2009
7 Verschiedenes
7.1 Allgemeinverfügung für den Faschingsumzug Waldstetten
7.2 Bekanntgabe von Terminen im Markt Waldstetten

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 260/5, Gem. Waldstetten (Am Wurfbrunnen), Bauherr: Christian Lützel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 13.02.2020 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Die Bauwerber möchten ein Einfamilienhaus mit Carport im Baugebiet Am Wurfbrunnen erstellen. Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des BBP „Am unteren Wurfbrunnen“ ab.
Es wurde eine Befreiung im Bereich Kniestock beantragt.
Der Bauwerber beantragt einen Kniestock mit 1,30m, damit eine bessere Raumhöhe erzielt werden kann, lt. BBP ist der Kniestock mit 0,50m zulässig.
Die Verwaltung kann dieser Befreiung zustimmen.

Diskussionsverlauf

Herr Unterholzner informiert über das Gespräch zwischen der Verwaltung und dem Landratsamt Günzburg.

Dass das Bauvorhaben außerhalb der Baugrenze ist, ist das abgeklärt, frägt GR Göppel.
Es handelt sich dabei um ein anderes Vorhaben, dieses Bauvorhaben ist innerhalb des Bebauungsplanes, so der Vorsitzende.   

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten erteilt dem o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Befreiung zur Kniestockerhöhung auf 1,30m zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde folgender Bauantrag behandelt:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 230/7, Gem. Waldstetten (St.-Leonhard-Str.), Bauherr: Nuber Klaus.

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 10.02.2020 wurde über das Prüfungsergebnis des Jahres 2018 eine entsprechende Niederschrift erstellt.

Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldstetten nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die Niederschrift liegt gem. Art. 54 Abs. 3 GO zur Einsichtnahme auf.

Diskussionsverlauf

Hier merkt GR Mader an, dass es gut gewesen wäre, wenn er gewusst hätte, dass GR Imminger nicht kommen kann. Er hat die ganzen Mitschriften. Möchte aber hier trotzdem über die Vorkommnisse berichten.
GR Mader informiert, dass alle umgesetzten Beschlüsse da waren, alle Ermächtigungsbefähigungen. Die Form hat soweit auch gepasst. Das Thema Feuerwehr und die Gewerbesteuer wurde etwas genauer angeschaut.

GR Mader informiert, dass hinsichtlich der Gewerbesteuer ein Unternehmen drastisch eingefallen sei.

Hierzu nimmt Herr Fritz wie folgt Stellung:

Es geht um die Firma KLB Kötztal. Hier gibt es eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013 über die Gewerbesteueraufteilung, 80 % und 20 %. Die VerwaltungsGbR hat keine Vereinbarung, man kann hier aber nicht von Verschiebungen sprechen.

GR Göppel frägt, ob die Gewinne eingebrochen sind.

GR Bucher St. erklärt, dass die Abschreibungen ziemlich hoch sind.

Des Weiteren möchte GR Göppel noch auf die Feuerwehr hinweisen.
Warum sind die Ausgaben so angestiegen, frägt GR Göppel.
Es kommen immer mehr Jugendliche dazu, diese müssen ebenfalls ausgestattet werden. Schutzbekleidungen mussten nachbeschafft werden, des Weiteren wurde bei der letzten Inspektion wieder bemängelt, dass Haltehacken beschafft werden müssen, Schläuche und Reparaturen am Feuerwehrfahrzeug müssen durchgeführt werden, so GR Schneider.  

Kommen vom Auto höhere Kosten auf die Gemeinde zu, weil es älter wird, frägt GR Göppel.

Davon ist auszugehen, so der Vorsitzende und GR Schneider Chr. Hier ist die Verwaltung dran, dass das Feuerwehrauto neu ausgeschrieben wird, informiert der Vorsitzende.

Was noch aufgefallen ist, sind die Dienstausfallentschädigungsschreiben, so GR Mader. Hier ist vorallem aufgefallen, dass das immer die 3 bis 4 gleichen Personen machen. Was ist hier der Grund?

GR Schneider Chr. informiert, dass es sich hierbei nur um Personen handelt, die sich tagsüber auch in der Nähe befinden. Die Verdienstausfälle werden nur übernommen, wenn die Feuerwehrler vom Arbeiten kommen.

 

Beschluss

Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene
Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Marktgemeinde Waldstetten hat gem. Art. 54 Abs. 3
GO zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der in der Niederschrift vom 10.02.2020 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung
für das Jahr 2018 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis für das Jahr 2018 werden
anerkannt. Die Jahresrechnung wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:


                                                                   Einnahmen EUR        Ausgaben EUR

Verwaltungshaushalt                                    2.450.273,48                      2.450.273,48
Vermögenshaushalt                                     1.027.140,47            1.027.140,47
Vorschüsse und Verwahrgelder                                  -,---                              -,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Marktgemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2018 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2018 durch den Gemeinderat des Marktes Waldstetten kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2018 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Waldstetten beschließt (ohne Bürgermeister) gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO nimmt der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teil.

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5. Vollzug des Bayer. Kinderbildungs- u. -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsplanung für die Marktgemeinde Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

In Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und – betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Verbindung mit dem VIII. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) ist die örtliche Bedarfsplanung für Kindergarten- und Krippenplätze geregelt. Die Gemeinden entscheiden selbst, welchen örtlichen Bedarf – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und deren Kinder – sie anerkennen.

Die Bedarfsplanung soll in vier Schritten erfolgen:

1. Bestandsfeststellung
2. Bedürfniserhebung
3. Bedarfsfeststellung
4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze

Während die ersten drei Schritte dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) als auch der Gemeinde aufgetragen sind, ist die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze eine rein gemeindliche Angelegenheit.

1. Bestandsfeststellung

Welche Plätze gibt es bereits in der Marktgemeinde Waldstetten?

KiTa „St. Martin“ Waldstetten – Kindergarten mit Krippenplätzen
46 Betreuungsplätze gesamt, davon
40 Kindergartenplätze   und
  6 Krippenplätze
Lt. Betriebserlaubnis (max. 2 Plätze als integrative Plätze belegbar)
Öffnungszeiten:
Montag u. Mittwoch:        07.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag u. Donnerstag:  07.30 bis 13.30 Uhr
Freitag:                             07.30 bis 12.30 Uhr
Kinderzahl zum Stichtag 01.05.2020:
42 Kinder
Altersgruppen der Kinder:
36 Kinder von 3 bis 6 Jahren
  6 Kinder unter 3 Jahren


Hinsichtlich aller Formen der Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege … ) muss darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der Kinder nicht generell mit der Zahl der Plätze gleichzusetzen ist, da dies gemäß Bayerisches Kinderbildungs- u. -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vom jeweiligen Gewichtungsfaktor abhängig ist:

Faktor
Regelkind, deutschsprachig
1,0
Migrationshintergrund, nicht deutschsprachig
1,3
unter 3 Jahren
2,0
Behinderung oder von Behinderung bedroht
4,5

2. Bedarfserhebung

Welche Betreuung benötigen die Eltern für Ihre Kinder?

Die Marktgemeinde Waldstetten hat im Frühjahr des Jahres 2017 gemeinsam mit der Stadt Ichenhausen und der Gemeinde Ellzee bei den Eltern aller Kinder der Geburtsjahrgänge 2007 bis 2016 (Kinder bis 10 Jahre) eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Die Teilnahme war schriftlich mit Fragebogen, aber auch erstmals online auf der Homepage der Marktgemeinde Waldstetten möglich. Auf diesem Wege können durchaus Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf gezogen werden, was eine konkrete Bedarfsfeststellung ermöglicht.
Lediglich im Bereich der Kinder im Krippenalter, also unter drei Jahren, war der Rücklauf insbesondere von Eltern, deren Kinder noch nicht in einer Krippe betreut werden, so gering, dass die Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs an Krippenplätzen äußerst schwerfällt.

Insgesamt kann jedoch im Hinblick auf diese Befragung und die aktuellen Kinderzahlen in der KiTa „St. Martin“ im laufenden Kindergartenjahr 2019/20 festgestellt werden, dass das Angebot im Kindergarten- und Krippenbereich derzeit durchaus als knapp bezeichnet werden kann und bei weiter steigenden Kinderzahlen die Gefahr besteht, dass bei Vollbelegung vorübergehend keine Kinder aufgenommen werden können. Dies bestätigt ein Ausblick in das Kindergartenjahr 2020/21 mit den der KiTa-Leitung bereits jetzt durch die erfolgte KiTa-Anmeldung bekannten Zahlen. Demnach sind ab September 2020 wiederum 42 Kinder, ab Februar 2021 sogar 44 Kinder zu betreuen.

Seit 2018 versorgt das Amt für Kinder, Jugend und Familie (ehemals Kreisjugendamt) beim Landratsamt Günzburg die Kommunen mit Daten für die Bedarfsplanung aus einer wissenschaftlich gestützten Berechnung, dem sogenannten „Hildesheimer Modell“. Hierbei werden anhand von Einwohnermeldedaten und den sich daraus ergebenden Wanderbewegungen der Bevölkerung Hochrechnungen für die in Zukunft benötigten Betreuungsplätze angestellt. Dabei werden auch Kriterien wie die Einwohnerzuwächse in den letzten Jahren, die Anzahl der darunter befindlichen männlichen und weiblichen Personen einer bestimmten Altersgruppe und das bereits bestehende Angebot an Betreuungsplätzen berücksichtig.

Inhalt der Bedarfsumfrage war auch die Thematik der Öffnungszeiten. Es wurde von verschiedenen Eltern der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten in den Randzeiten, also morgens früher öffnen und abends später schließen (vor 07.00 Uhr morgens und nach 17.00 Uhr abends), geäußert. Die Anzahl dieser Rückmeldungen entspricht jedoch keiner Menge, die eine Ausweitung der Öffnungszeiten als wirtschaftlich erscheinen lässt. Daher werden die derzeit angebotenen Öffnungszeiten als bedarfsgerecht angesehen.

3. Bedarfsfeststellung

Die Bedarfsfeststellung ist die politisch wertende Entscheidung, inwieweit die festgestellten Wünsche und Bedürfnisse umgesetzt werden können.

Da nicht alle Elternwünsche realisierbar sind, stellt der vom Gemeinderat festgestellte Bedarf nicht unbedingt ein genaues Spiegelbild der Bedürfnisse der Eltern dar.

Im Gemeindebereich Waldstetten mit Ortsteilen Heubelsburg und Brandfeld leben derzeit 40 Kinder der Geburtsjahrgänge 2013 bis 2016 und 23 Kinder der Geburtsjahrgänge 2017 bis 2019:
Geburtsjahr
Anzahl Kinder
2013
  7
2014
12
2015
11
2016
10
2017
  6
2018
  7
2019
10
gesamt
63

Nach dieser demographischen Entwicklung wird die Anzahl der unter 6-jährigen Kinder in den nächsten Jahren im Bereich der Marktgemeinde Waldstetten leicht rückläufig sein.

Auf ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern muss mit einem entsprechenden Angebot der Gemeinde, zusammen mit dem Träger der KiTa, reagiert werden. Hier ist insbesondere die in unserer Gesellschaft verstärkt zu beobachtende Tendenz zur Krippenbetreuung zu beachten. Das derzeitige Angebot ist als knapp und kurzfristig ausreichend zu bezeichnen.

Künftiger Bedarf Krippenplätze (Kinder von 0-3 Jahren):

Als Ergebnis der Berechnung nach dem „Hildesheimer Modell“ kann festgehalten werden, dass das Betreuungsangebot zu Beginn des laufenden KiTa-Jahres bei den Kindern unter drei Jahren schon nicht mehr dem hochgerechneten Bedarf entspricht. Theoretisch werden bereits drei Krippenplätze zu wenig angeboten. Dies verschlechtert sich zum KiTa-Jahr 2020/21 nochmals auf 6 fehlende Krippenplätze. Bis zum KiTa-Jahr 2027/28 bleibt dieses Defizit von sechs Krippenplätzen konstant. Hierauf könnte mit der Schaffung einer zusätzlichen Krippengruppe mit 15 Plätzen reagiert werden.

Künftiger Bedarf Kindergartenplätze (Kinder von 3-6 Jahren):

Die Berechnung des Bedarfs für Kinder zwischen drei und sechs Jahren nach dem „Hildesheimer Modell“ ergibt ein ähnliches Ergebnis:
Theoretisch werden bereits seit September 2019 acht Kindergartenplätze zu wenig angeboten. Dies verbessert sich jedoch ab dem KiTa-Jahr 2020/21 für zwei Jahre auf eine Vollbelegung der derzeit angebotenen Plätze. Ab dem KiTa-Jahr 2023/24 wird mit einem Defizit von vier Kindergartenplätzen gerechnet.

Die Konsequenz daraus wäre die Schaffung von zusätzlichen ca. 10 Kindergartenplätzen in den nächsten zwei Jahren.

Erklärung des steigenden Bedarfs:

Nach einem geringfügigen Rückgang in den Jahren zwischen 2015 und 2017 sind seit 2018 steigende Einwohnerzahlen zu verzeichnen:

2015 (+ 18 Einwohner)
2016 (- 31 Einwohner)
2017 (- 22 Einwohner)
2018 (+ 54 Einwohner)
2019 (+ 29 Einwohner)

Auch die Erweiterung des Baugebiets „Am Gehag“ und der geplante Bauabschnitt „Am Gehag 3“ wird sich auf den Bedarf an KiTa-Plätzen auswirken, in dem hier überwiegend für junge Familien Wohnraum geschaffen wird.

Berücksichtigt werden muss ebenfalls die allgemeine Tendenz bei jungen Familien, ihre Kinder aus finanziellen und beruflichen Gründer immer früher in einer Kindertagesstätte betreuen zu lassen, was sich am gestiegenen Bedarf an Krippenplätzen widerspiegelt.

Bei der Bedarfserhebung ist die Beitragsfreiheit bzw. Beitragsentlastung für die Eltern für Kinderbetreuungsplätze in Bayern ab dem KiTa-Jahr 2019 noch nicht berücksichtigt und kann aus Sicht der Verwaltung bisher schwer eingeschätzt werden. Nach den bisherigen Eindrücken wird jedoch erwartet, dass dies den Bedarf erhöhen wird.

Im Bereich der Kinderbetreuung bestimmen Bedarfsdeckung und Pluralität die Pflichtaufgaben der Gemeinde. Das heißt, die Gemeinde muss auf Grund von § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII den Eltern bei einem in der näheren Umgebung bestehenden pluralen Angebot (KiTas in verschiedenen Trägerschaften und mit unterschiedlichen Konzeptionen) eine Wahlmöglichkeit bieten können, wenn dies gewünscht wird. Für den Markt Waldstetten stellen das Montessori Kinderhaus Oxenbronn, sowie die kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Ichenhausen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen das plurale Angebot dar.

Damit sind die Plätze

- nach der Länge der Betreuungszeit und
- nach Träger/Pluralität

derzeit ausreichend.

Die Anzahl der benötigten Betreuungsplätze ist jedoch nicht ausreichend.


4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit

Mit der Bedarfsanerkennung bestimmt die Gemeinde ganz konkret

- wie viele Plätze
- in welcher Einrichtung
- für welches Alter

notwendig sind.

Bei der Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit sollte ein ausreichender Puffer vorgesehen werden, um den festgelegten Bedarf nicht ständig korrigieren zu müssen.
Die Bedarfsanerkennung führt, soweit sie nicht in Anspruch genommen wird, zu keiner finanziellen Verpflichtung.

Diskussionsverlauf

GR Stricker hakt nach, ob jeder Auswärtige Anspruch draufhabe, die KITA Plätze in Waldstetten zu nutzen. Wie ist der Bedarf von Waldstetten selbst.

Hierzu merkt Herr Fritz an, dass die Gemeinde den Bedarf sichern muss, es sollte nicht zugelassen werden, auswärtige Kinder mit aufzunehmen.

Ellzee bietet keine Krippenplätze an, merkt GR Stricker an.
Dem widerspricht Herr Fritz, seit dem Umbau ca. vor zwei Jahren hat Ellzee eine eigene Krippe.

Welche Möglichkeit gibt es hinsichtlich der Preisgestaltung der Kitaplätze, frägt GR Mader.
Die Gemeinde hat definitiv ein Mitspracherecht, so Herr Fritz.

Würde man die Plätze trotzdem voll bekommen, selbst wenn der Markt Waldstetten mal keine Kinder oder nicht mehr soviele hat, frägt GR Mader.
Aus Erfahrung von Ichenhausen werden die Plätze immer benötigt, die neu geschaffenen Plätze hier reichen beispielsweise nie aus, so Herr Fritz.

Was ist die Tagespflege, frägt GR Göppel.

Das sind anerkannte Tagesmütter, die über den Landkreis gesteuert werden, so Herr Fritz.

Nach was wird der Personalstand dann berechnet, frägt GR Schneider Chr.
Hierzu gibt es einen Anstellungs- und Fachkräfteschlüssel, so Herr Fritz. Es kommt hier immer darauf an, was es für Kinder sind, welche Zeiten gebucht werden.

GR Stricker möchte wissen, welche Kapazität die aktuellen Räumlichkeiten hergeben.
Der Vorschlag ist nicht umsetzbar in den aktuellen Räumlichkeiten, mehr hierzu kommt im nicht-öffentlichen Sitzungsteil, so Herr Fritz.

Beschluss

1. Bedarfsfeststellung

Die Marktgemeinde Waldstetten stellt folgenden Bedarf an Kindertagesplätzen ab Januar 2020 fest:

Kinder bis zu 3 Jahren
15
Kinder von 3 bis 6 Jahren
50

Die Länge der Betreuungszeiten variiert zwischen 3,0 Stunden und 7,0 Stunden.

2. Bedarfsanerkennung

Die Marktgemeinde Waldstetten erkennt folgende Plätze als bedarfsnotwendig an:


Tagesstätte
Kinder
von 3 bis 6 Jahren
Kinder
unter 3 Jahren

Schulkinder
Kindertagesstätte
„St. Martin“
Waldstetten
50
15

Tagespflege
2
2


Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Zustimmung zum Nachtrag des Wegenutzungsvertrag zwischen dem Markt Waldstetten und der Lechwerke AG für die Stromversorgung vom 16.08.2009

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Marktgemeinderates Waldstetten vom 09.06.2008 wurde dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages zwischen dem Markt Waldstetten und den Lechwerken AG über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie im gesamten Gemeindegebiet Waldstetten gemäß dem Musterkonzessionsvertrag des Bayer. Gemeindetages zugestimmt, der bis zum 16.08.2029 läuft.

Mit Schreiben vom 15.01.2020 teilen die Lechwerke mit, dass am 16.02.2015 das Bayer. Staatsministerium des Innern den neuen Musterkonzessionsvertrag Strom, welcher zwischen dem Bayer. Gemeindetag, dem Bayer. Städtetag und dem Verband der Bayer. Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) ausgehandelt wurde, genehmigt hat. Dieses Vertragsmuster weist für die Kommunen gegeben den Vorläufermustern Verbesserungen auf.

Für die Fortsetzung der bewährten und langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit bieten die Lechwerke nunmehr an, die für die Kommunen relevanten, verbesserten Konditionen - § 3 des Vertrages (Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Konzessionsnehmer) sowie § 5 (Änderung der Versorgungsanlagen) des aktuellen Musterkonzessionsvertrages bereits ab Unterzeichnung der Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag zu übernehmen und nicht erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Beschluss

Der Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag zwischen dem Markt Waldstetten und den Lechwerken über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie im gesamten Gemeindegebiet Waldstetten vom 15.01.2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö 7
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7.1. Allgemeinverfügung für den Faschingsumzug Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Information 7.1

Sachverhalt

Auf Wunsch der Polizei Günzburg musste die Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2016 erneut erlassen werden.

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7.2. Bekanntgabe von Terminen im Markt Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2020 ö Information 7.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt weitere Termine in Waldstetten bekannt.

Am 17.03.2020 hat der Obst- und Gartenverein seine Generalversammlung.
Am 07.03.2020 findet die vdK Jahreshauptversammlung im Gasthof Ochsen statt.

Am 01.03.2020 lädt der Pfarrgemeinderat zu einem Lichtbildvortrag über Mythos um 19 Uhr in Gasthof Ochsen ein.

Datenstand vom 22.04.2020 08:49 Uhr