Datum: 27.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindehaus Ellzee
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee (Schönhaldeweg 2) Bauherren: Dominik und Franziska Fabinger
4 Zustimmung zum Nachtrag des Wegenutzungsvertrags zwischen der Gemeinde Ellzee und der Lechwerke AG für die Stromversorgung vom 16.08.2009
5 Verschiedenes
5.1 Verlegung Sitzungstermin der Märzsitzung
5.2 Bauvoranfrage zur Erweiterung des best. Gewerbeobjektes um weitere Büroflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 95/6 Gem. Stoffenried (Poststraße 15) Bauherr: Serek Manfred

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1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Information 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 beschlossen:

-        die TV Untersuchung für den Kanal Stoffenried an das wirtschaftlichste Unternehmen, die Firma Wurz, Leipheim, zum Gesamtpreis in Höhe von ca. 3.500 € zu vergeben.  
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass die Durchführung für den 09.03.2020 vorgesehen ist.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Ab diesem TOP nimmt GR Richter an der Sitzung teil.

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden folgende Bauanträge behandelt:

  • Neubau einer Garage und Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 194/5m Gem. Hausen (Im Oberdorf 25)
Bauherren: Catherina Ziegler und Benjamin Böck

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 194/7, Gem. Hausen (Im Oberdorf 21)
    Bauherren: Daniel und Stephanie Rittler

  • Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 182/1, Gem. Hausen (Im Oberdorf 18)
    Bauherrin: Sabrina Schedel

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3. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee (Schönhaldeweg 2) Bauherren: Dominik und Franziska Fabinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1241 Gem. Ellzee (Schönhaldeweg 2) ein.

Das Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee liegt in einem Bereich ohne BBP, ein Bauantrag ist somit nach §34 BayBO zu behandeln.
In der Bauvoranfrage ist im Schnitt ein Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss dargestellt.
In der Straße ,,Schönhaldeweg“ ist ein Oberflächenwasser- u. Schmutzwasserkanal vorhanden.

Die Verwaltung hat die Bauvoranfrage geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Dies ist in diesem Fall gegeben, so dass aus Sicht der Verwaltung der Bauvoranfrage zugestimmt werden kann.

Der Vorsitzende fügt hierzu noch an, dass zur Erschließung des Grundstückes die erforderlichen Grundstücksanschlüsse für Kanal noch vom Hauptkanal in das Grundstück zu verlegen sind. Die Kosten für den öffentlichen Bereich hat hierfür die Gemeinde Ellzee zu tragen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Zustimmung zum Nachtrag des Wegenutzungsvertrags zwischen der Gemeinde Ellzee und der Lechwerke AG für die Stromversorgung vom 16.08.2009

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates Ellzee vom 22.04.2008 wurde dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Ellzee und den Lechwerken AG über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie im gesamten Gemeindegebiet Ellzee gemäß dem Musterkonzessionsvertrag des Bayer. Gemeindetages zugestimmt, der bis zum 16.08.2029 läuft.

Mit Schreiben vom 15.01.2020 teilen die Lechwerke mit, dass am 16.02.2015 des Bayer. Staatsministerium des Innern den neuen Musterkonzessionsvertrag Strom, welcher zwischen dem Bayer. Gemeindetag, dem Bayer. Städtetag und dem Verband der Bayer. Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VBEW) ausgehandelt wurde, genehmigt hat. Dieses Vertragsmuster weist für die Kommunen gegeben den Vorläufermustern Verbesserungen auf.

Für die Fortsetzung der bewährten und langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit bieten die Lechwerke nunmehr an, die für die Kommunen relevanten, verbesserten Konditionen - § 3 des Vertrages (Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Konzessionsnehmer) sowie § 5 (Änderung der Versorgungsanlagen) des aktuellen Musterkonzessionsvertrages bereits ab Unterzeichnung der Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag zu übernehmen und nicht erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass der Nachtrag für die Gemeinde nur Vorteile und keine Nachteile mit sich bringt.

Beschluss

Der Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Ellzee und den Lechwerken über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie im gesamten Gemeindegebiet Ellzee vom 15.01.2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö 5
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5.1. Verlegung Sitzungstermin der Märzsitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Information 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die für den 17.03.2020 vorgesehene Sitzung aus terminlichen Gründen auf den 24.03.2020 verschoben wird. Die letzte Sitzung des amtierenden Gemeinderates findet am 21.04.2020 statt.

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5.2. Bauvoranfrage zur Erweiterung des best. Gewerbeobjektes um weitere Büroflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 95/6 Gem. Stoffenried (Poststraße 15) Bauherr: Serek Manfred

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 72. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö Information 5.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des best. Gewerbeobjektes um weitere Büroflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 95/6 Gem. Stoffenried, Poststraße 15, eingegangenen ist.

Diese Bauvoranfrage kann jedoch erst in der kommenden Sitzung behandelt werden, da noch Klärungsbedarf in Bezug auf die Grenzbebauung z um gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 95/8 Gem. Stoffenried besteht.

Datenstand vom 15.04.2020 08:07 Uhr