Datum: 02.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfrage: Erweiterungsbau eines bestehenden Gewerbeobjektes um weitere Büroflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 95/6 (Poststr. 15) in Stoffenried
2 Bauvoranfrage: Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr.: 137, Gem. Stoffenried
3 Verschiedenes

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1. Bauvoranfrage: Erweiterungsbau eines bestehenden Gewerbeobjektes um weitere Büroflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 95/6 (Poststr. 15) in Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 73. Sitzung des Gemeinderates 02.04.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 21.02.2020 die o.g. Bauvoranfrage ein.
Der Antragsteller, Manfred Serek möchte einen Anbau an die ehem. Bankfiliale als Grenzbau mit Fensteröffnungen und Flachdach erstellen. Dieser Anbau hat lt. Bauvoranfrage ein Maß von ca. 19,00 x 6,50 m und eine Wandhöhe von ca. 3,50 m.
Die Poststr. 15 befindet sich lt. FNP in einem Mischgebiet.
Lt. BayBo ist ein Grenzbau nur zulässig, wenn dieses BV unter 3,00 m Wandhöhe, oder öffnungslos erstellt wird.
Um dieses BV genehmigen zu können, muss die Gemeinde Ellzee mit den Vorgaben dieser Planung, einer Abstandsflächenübernahme auf der Fl. Nr.: 95/8, Gem. Stoffenried, zustimmen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass die Gemeinde hier in einer Art Zwickmühle sei, weil Herr Serek der Gemeinde das Grundstück überlassen hat, er hat damals bei der Raiffeisenbank an beiden Grundstücken Interesse bekundet. Aber andernfalls wäre die Abstandsflächenübernahme eine Wertminderung des Baugrundstückes.

GR Fischer Stefan hinter frägt, ob Abstandsflächen übernommen werden müssen, wenn die Öffnungen nicht drin wären, sondern der Bau zu wäre. Dann müssen keine übernommen werden, so der Vorsitzende und Herr Unterholzner.
Ein Grenzbau muss öffnungslos hergestellt werden, oder es wird 3,5 Meter Abstand gehalten, so Herr Unterholzner.

GR Ganser findet das Flachdach am Ortseingang unmöglich.

Wären Öffnungen an der Dachfläche zulässig, frägt GR Fischer Stefan.  Dies bejaht Herr Unterholzner.


Der Vorsitzende bringt an, dass ihm der Vorschlag gemacht werden könnte, ein schräggeneigtes Dach zu erstellen mit Dachfenstern und die 3 Meter einhalten.

Auch GR Schmucker findet diesen Vorschlag gut.

GR Schlosser K.G. ist ebenfalls der Meinung, dass diese Bauvoranfrage abgelehnt werden soll, weil der Bauplatz so kaputt wäre. Die Ortseingrünung würde komplett wegkommen, dass kann er sich nicht vorstellen, dass das Landratsamt diesem mitgeht.

Die jetzige Bauvoranfrage wird abgelehnt, es könnte eine neue Bauvoranfrage gestellt werden mit einem richtigen Dach. Es soll hierzu eine Form gewählt werden , bei der keine Abstandsflächen übernommen werden müssen.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee kann keiner Abstandsfläche auf der Fl. Nr.: 95/8, Gem. Stoffenried, zustimmen.  Die vorgelegte Bauvoranfrage wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage: Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr.: 137, Gem. Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 73. Sitzung des Gemeinderates 02.04.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 27.02.2020 die o.g. Bauvoranfrage ein.
Der Bauwerber, Josef Zahn möchte im Bereich des Aussiedlerhofes eine Betriebsleiterwohnung bauen.
Das Wohnhaus ist in der südöstlichen Ecke der Fl. Nr.: 137 geplant.
Herr Zahn führt auf dieser Fläche im Außenbereich einen landw. Betrieb.
§ 35
Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

1.
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Die Verwaltung hat die Bauvoranfrage geprüft, das Bauvorhaben kann mit diesem Umfang und Optik, an diesem Ort realisiert werden.

Wasseranschluss ist vorhanden, ist aber nicht ausreichend für einen benötigten Brandschutz.
Löschwasserversorgung muss über einen anderen Weg sichergestellt werden, keine Kostenübernahme durch die Gemeinde Ellzee oder Wasserzweckverband Wiesenbachgruppe.
Hausanschluss (Kanal) befindet sich in der Schwaningerstraße.
Um das gepl. BV an das öffentliche Netz anzuschließen, müsste ein Kanal im öffentlichen Bereich
(Feldweg Fl. Nr.: 88 „Innerer Mittelgewandweg)“ verlegt und erstellt (Kanallänge ca. 100m) werden.

Alternative:
Kleinkläranlage (Dreikammersystem)

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt der Bauvoranfrage: Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr.: 137, Gem. Stoffenried unter folgendem:
  • Löschwasserversorgung zum Erreichen des Brandschutzes muss selber getragen werden,
  • Hausanschluss, Verlegung im Feldweg Fl. Nr.: 88 „Innerer Mittelgewandweg“ muss selber getragen werden, Ausführung nach Ausarbeitung eines Städtebaulichen Vertrages,
das gemeindliche Einvernehmen.

Die Abwasserentsorgung wird ihm freigestellt, Anschluss an das Kanalnetz oder mit einer Kleinkläranlage. Die Kosten werden vom Bauherr selbst getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 73. Sitzung des Gemeinderates 02.04.2020 ö 3
Datenstand vom 29.10.2020 10:55 Uhr