Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder
2 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
3 Wahl des zweiten Bürgermeisters
4 Wahl des dritten Bürgermeisters
5 Vereidigung der weiteren Bürgermeister
6 Erlass einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
7 Bestellung der Referenten
8 Erlass einer Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen
9 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für den Haupt- und Personalausschuss
10 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für den Bau- und Umweltausschuss
11 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss
12 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal
13 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Ichenhausen
14 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
15 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"
16 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen"
17 Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
18 Verschiedenes

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1. Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Information 1

Sachverhalt

Alle bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 gewählten Stadtratsmitglieder haben die Wahl angenommen und sind zur Eidesleistung oder zur Ablegung eines Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung bereit (Bei Ablehnung der Eidesleistung oder der Ablegung des Gelöbnisses würde die Wahl des Gewählten als abgelehnt gelten).

Die Stadtratsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 GO). Die Eidesformel lautet:

„Ich  schwöre  Treue  dem  Grundgesetz  für  die  Bundesrepublik  Deutschland  und  der Verfassung des Freistaates Bayern.


Ich        schwöre,        den        Gesetzen        gehorsam        zu        sein        und        meine        Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich        schwöre,        die        Rechte        der        Selbstverwaltung        zu        wahren        und        ihren        Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.


Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Eidesleistung entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Stadtratsmitglied der gleichen Stadt gewählt wurden.
Zu vereidigen sind somit folgende Personen: Herr Helmut Schleifer
Herr Tobias Ebner
Herr Christian Gorzitze Herr Alexander Stempfle Frau Verena Weitmann Herr Michael Kollmann

Diskussionsverlauf

1. Bgm. Strobel hält die Begrüßungsrede.
Einführung in die neue Wahlperiode
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Stadtrates,
ich begrüße Sie alle recht herzlich zur ersten, zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Stadt Ichenhausen der Amtsperiode 2020 bis 2026.
Jedem einzelnen von Ihnen möchte ich eingangs unserer sechsjährigen Amtszeit zur Wahl als Stadträtin bzw. Stadtrat herzlich gratulieren.  
Dies ist eine schöne, eine ehren- und verantwortungsvolle Aufgabe.
Ich lade Sie ein, mit gegenseitigem Respekt diese Aufgabe mit mir anzugehen. Konstruktiv möchte ich die nächsten sechs Jahre gerne  mit Ihnen zusammenarbeiten. Im Falle von Fragen biete ich Ihnen an, mich anzusprechen, aufzusuchen, genauso unsere Referenten und Mitarbeiter.
Meine Damen und Herren, die Entwicklungen rund um das Corona-Virus verlangen uns derzeit vieles ab. Unser Leben hat sich in den vergangenen Wochen grundlegend verändert. Erlauben Sie mir einen Dank auszusprechen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für alle waren es keine einfachen Wochen. Und die Pandemie ist erst am Anfang. Die negativen finanziellen Auswirkungen sind derzeit allenfalls zu erahnen.
Jedoch, meine Damen und Herren, jedoch bin ich mir sicher, dass die Ichenhauser, dass wir alle diese schwierige Situation gemeinsam meistern werden. Mit Zusammenhalt, Engagement und Gemeinschaftssinn hat unsere Stadt in der Vergangenheit bereits Vieles erreichen und bewegen können. Und so werden wir auch die Corona-Pandemie überwinden.
Zuletzt noch ein Hinweis: Ein Platz an unserem Ratstisch ist noch frei und bleibt es vorläufig auch. Es ist der Stuhl für einen Ortsprecher von Deubach.
Willkommensgeschenk:
Ein Pin, eine Anstecknadel, mit dem Wappen der Stadt Ichenhausen. Gerne können Sie dieses Wappen an ihrem Sakko oder ihrer Bluse gut sichtbar anbringen.
Drei wichtige Hinweise:
Art. 20 BayGO Verschwiegenheitspflicht
Art. 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung
(1) 1Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Art. 51 BayGO Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Enthaltungen sind nicht möglich. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.  

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2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hlt aus seiner Mitte r die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere rgermeister (Art. 35 Abs. 1 GO).

Das Institut des/der weiteren rgermeister/s ergibt sich aus der Notwendigkeit eines Vertreters. Ob der Stadtrat einen weiteren oder zwei weitere rgermeister („zweiter rgermeister und dritter rgermeister“) hlt, steht in seinem freien Ermessen. Die Wahl eines dritten weiteren rgermeisters („vierter rgermeister“) ist unzulässig.

Die weiteren rgermeister sind grundsätzlich ehrenamtlich tig, und zwar ohne cksicht auf die Größe der Gemeinde; die Stadt tte jedoch die glichkeit, durch Satzung zu bestimmen, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere rgermeister).

r die abgelaufene Legislaturperiode 2014/2020 hatte der Stadtrat in der  konstituierenden Sitzung am 06.05.2014 beschlossen, dass für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates zwei weitere rgermeister aus der Mitte des Stadtrates gewählt werden. Die weiteren rgermeister waren Ehrenbeamte der Stadt.

Beschluss

Für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates sind zwei weitere Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Stadt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Wahl des zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt hatte der Stadtrat zu beschließen, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister als Stellvertreter des ersten Bürgermeisters zu wählen sind.

Wählbar zum weiteren Bürgermeister sind ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat / die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt / bei der Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in der Stadt hat oder sich dort gewöhnlich aufhält).

Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs. 3 GO. Danach werden Wahlen in geheimer Abstimmung vorgenommen.  Dies setzt  voraus, dass die Stadtratsmitglieder  bei der eigentlichen Abstimmung unbeobachtet und von dritter Seite unbeeinflusst bleiben. Zweck der Geheimhaltung ist es, dem Stadtratsmitglied ein besonderes Maß an Entscheidungsfreiheit und Unbefangenheit zu bieten. Um dies sicherzustellen empfehlen sich technische, von den Wählenden nicht beeinflussbare Vorkehrungen, wie etwa der Gebrauch von Wahlkabinen. Auch darf die wählende Person nicht (etwa durch Gebrauch eines speziellen Schreibwerkzeuges oder sonstige Kennzeichnung des Stimmzettels) identifizierbar sein.

Die Stadtratsmitglieder sind bei ihrer Wahl nicht an Vorschläge für die Wahl der weiteren Bürgermeister gebunden, d.h. es können auch Stadtratsmitglieder gewählt werden, die ggfs. in der betreffenden Stadtratssitzung nicht anwesend sind.

Für den Fall, dass zwei weitere Bürgermeister zu wählen sind, ist für jeden von ihnen ein gesonderter Wahlgang erforderlich. Es ist insbesondere nicht zulässig vorzusehen, dass der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl zweiter, der Bewerber mit  der  zweithöchsten Stimmenzahl dritter Bürgermeister sein soll.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig). Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig, aber keiner der Bewerber erhält mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Der Gewählte hat zu erklären, ob er die Wahl annimmt.

Diskussionsverlauf

Herr Kehrle schlägt Herrn Zenker als 2. Bürgermeister vor. Die Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.

Es wird folgendes Ergebnis festgestellt:

Zenker: 17
Schuler: 1
Kehrle: 1
Gorzitze: 1
Ungültig: 1


1. Bgm. Strobel fragt Herrn Zenker ob dieser die Wahl annehmen möchte.
Herr Zenker bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.

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4. Wahl des dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Sofern ein dritter Bürgermeister zu wählen ist, wird auf die Ausführung zur Wahl des zweiten Bürgermeisters verwiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Riederle schlägt Herrn Schuler als 3. Bürgermeister vor. Die Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.

Es wird folgendes Ergebnis festgestellt:

Schuler: 20
Schleifer: 1


1. Bgm. Strobel fragt Herrn Schuler ob er die Wahl annehmen möchte.
Herr Schuler bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.

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5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Information 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 27 KWBG sind die zu weiteren Bürgermeistern gewählten Personen zu vereidigen (also zusätzlich zur Vereidigung als Stadtratsmitglied - Art. 27 Abs. 1 und 2 KWBG). Die Vereidigung erfolgt durch den ersten Bürgermeister.

Die Eidesleistung entfällt, wenn ein weiterer Bürgermeister im Anschluss an seine bisherige Amtszeit als weiterer Bürgermeister wiedergewählt wird.

Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates  Bayern,  Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“.

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt eine Person, dass sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat sie anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis ihrer Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung ihrer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

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6. Erlass einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Gem. Art. 20 a der Gemeindeordnung haben ehrenamtlich tige Gemeindebürger Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das here wird durch Satzung bestimmt. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden.

Nach der bisherigen Regelung erhielten die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder r ihre tigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 25,00  und ein Sitzungsgeld von je 30,00  für die nach der Geschäftsordnung notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses. Des Weiteren wurde r Fraktionssitzungen pauschal eine Sitzung im Monat vergütet. Die he der Vergütung bestimmte sich nach dem jeweiligen Sitzungsgeld r die Stadtratssitzungen, somit 30,- €.

Der Stadtrat hat die Art und he der Entschädigung für die Sitzungsperiode neu festzulegen.

Vorschlag Verwaltung: Die pauschale Monatsentschädigung i.H.v. 25,-  für   jedes Stadtratsmitglied beibehalten, die Entschädigung für die Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen um 5,-  auf jeweils 35,00  erhöhen. Darüber hinaus entsprechend dem Vorbild anderer Kommunen und des Kreistages eine monatliche Pauschalentschädigung r die Fraktionsvorsitzenden und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einführen (Fraktionsvorsitzende erhalten monatlich 30,-  pauschal sowie 8,-  je Fraktionsmitglied, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden monatlich 15,-  pauschal sowie 4,-  je Fraktionsmitglied).

Die aktuelle Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht sieht zudem vor, dass Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles haben. Selbstständig tige erhalten demnach eine Pauschalentschädigung von 10,00  je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen tigkeit entstanden ist. Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder uslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde.
Die Verwaltung empfiehlt, die zwei genannten Beträge jeweils ebenfalls um 5,-  auf 15,-  zu erhöhen.

Im Übrigen enthält die in der Anlage beigefügte Satzung, wie bisher auch, Vorgaben über die Zusammensetzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse.

Beschluss

Die        Satzung        der        Stadt        Ichenhausen        zur        Regelung        von        Fragen        des        örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bestellung der Referenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach Maßgabe des Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO hatte der Stadtrat in der abgelaufenen Legislaturperiode 2014-2020 folgende Referate eingerichtet:
  • Feuerwehr,
  • Freibad und Naherholung,
  • Integration,
  • Jungend,
  • Kultur,
  • Kindergarten,
  • Schulen,
  • Senioren
  • Sport,
  • Umweltschutz,
  • Verkehrswesen,
  • Wirtschaft.

Das Referat Senioren soll um die vom Referenten der Periode 2014 bis 2020 ebenfalls betreuten Themenbereiche Familien und Behinderte erweitert werden.

Das Referat „Städtepartnerschaften“ soll neu geschaffen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kollmann beantragt das Referat Behinderte einzeln zu vergeben.
Über den Antrag wird abgestimmt und folgendes Ergebins festgestellt:
2/19

Stadtrat Kollmann schlägt Stadträtin Walter als Referentin für Kultur vor.

Beschluss

  1. Die genannten Referate werden beibehalten und um das Referat Städtepartnerschaft ergänzt.
  2. Das Referat Senioren wird um die Themenbereiche Familien und Behinderte erweitert.
  3. Die Referate sind in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
  4. Die Referate werden mit folgenden Referenten besetzt:


Familien, Senioren, Behinderte
Schneid, Heidemarie                 Abstimmung: 19/2
Feuerwehr
Schleifer, Helmut                       Abstimmung: 21/0
Freibad und Naherholung
Welscher, Heinrich                    Abstimmung: 21/0
Integration
Weitmann, Verena                     Abstimmung: 21/0
Jugend
Sauter, Matthias                        Abstimmung: 21/0
Referent Kindergarten
Seitz, Thomas                           Abstimmung: 21/0
Referent Kultur
Schweiger, Gabriele 19/2
Referent Schulen
Lindner, Reinhold 21/0
Referent Sport
Glassenhart, Heike 21/0
Referent Städtepartnerschaften
Kieble, Armin 21/0
Referent Umwelt
Machauf, Markus 21/0
Referent Verkehr
Stempfle, Alexander 21/0
Referent Wirtschaft
Kehrle, Artur 21/0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Die Beschlussvorschläge 1-3 sind zu einer Abstimmung zusammengefasst worden.

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8. Erlass einer Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Jede Gemeinde ist, ungeachtet ihrer Größe, zum Erlass einer Geschäftsordnung verpflichtet.

Zuständig zum Erlass einer Geschäftsordnung ist der Stadtrat. Einem beschließenden Ausschuss kann diese Aufgabe nicht überlassen werden. Das Recht, sich selbst Regeln geben zu dürfen, folgt aus der von der Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung umfassenden Organisationshoheit.

Der Stadtrat kann seine in der Regel zu Beginn der Wahlperiode beschlossene Geschäftsordnung für die Zukunft grundsätzlich jederzeit wieder ändern.

Vom Mindestinhalt her muss die Geschäftsordnung Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse enthalten.

Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung basiert, wie die bisherige Geschäftsordnung auch, auf dem überarbeiteten Muster des Bayer. Gemeindetages.

Ein zentrales Thema bei der Überarbeitung des Geschäftsordnungsmusters 2020 durch  den BayGT war die Digitalisierung der Gremienarbeit (z.B. Ladung durch elektronische Übermittlung der Tagesordnung, Sitzungsvorlagen im Ratsinformationssystem) aufgrund eines Urteils des BayVGH aus dem Jahr 2018. Daneben gab es einige redaktionelle Änderungen sowie klarstellende Anpassungen.

Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im vorliegenden Entwurf neben den Änderungen hinsichtlich der Ladung über das RIS auch Anpassungen im Bereich der Befugnisse der beschließenden Ausschüsse und des ersten Bürgermeisters in haushalts- und finanziellen Angelegenheiten enthalten:

So soll beispielsweise der Haupt- und Personalausschuss für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu 75.000,- € (bisher 50.000,- €) abschließend zuständig sein.

Der Bau- und Umweltausschuss soll für die Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Stadt bis zu einer Wertgrenze von 75.000,- € (bisher 60.000,- €) abschließend zuständig sein.

Dies korrespondiert dann mit  der  vom  Bayer. Gemeindetag vorgeschlagenen Anpassung der Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters, wonach hinsichtlich der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (§ 12 Abs. 2 Nr. 2a GO) je nach Größe der Stadt ein Betrag von 4,00 bis 5,00 € je Einwohner vorgeschlagen wird. Bei knapp 4,35 €/Einwohner und 9.192 Einwohner ist hier ein Betrag von 40.000,00 € vorzusehen (bisher 25.000,00 €).
Entsprechend sind dann auch die übrigen Wertgrenzen hinsichtlich der Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehung anzupassen.

Des Weiteren sieht die Geschäftsordnung in § 5 vor, dass eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben muss. Die Verwaltung orientiert sich dabei  am  Geschäftsordnungsmuster des BayGT, welcher drei Mitglieder vorschlägt.

Mit Schreiben vom 04.05.2020 beantragt die LIB, die erforderliche Fraktionsgröße im Stadtrat Ichenhausen von bisher drei auf zwei Mitglieder zu ändern. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Im Rahmen der konstituierenden  Sitzung hat das Gremium über den  Antrag und  die Mindestfraktionsstärke zu entscheiden.



Anlagen:

Geschäftsordnung Stadtrat

LIB-Antrag vom 04.05.2020

Beschluss 1

Über den Antrag der LIB wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18

Beschluss 2

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Ichenhausen 2020 – 2026 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für den Haupt- und Personalausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben u.a. den Haupt- und Personalausschuss als ständigen Ausschuss.

Der Haupt- und Personalausschuss besteht neben dem Vorsitzenden aus neun ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind in den Ausschüssen die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO, § 6 Abs. 1 Geschäftsordnung). Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt.

Die Mitglieder werden durch Beschluss des Stadtrates gem. Art. 51 Abs. 1 GO bestellt, wobei die Bindung an den Vorschlag der Partei und Wählergruppen zwingend ist.

Die Mitglieder der Ausschüsse können nur aus der Mitte des Stadtrates bestellt werden.

Entsprechend des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen sind für die CSU 4 Mitglieder, für die FREIEN WÄHLER 3 Mitglieder sowie für die SPD und die LIB/GRÜNE jeweils 1 Mitglied für den Haupt- und Personalausschuss zu bestellen.

Für jedes Ausschussmitglied ist für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen, wobei ständiges Mitglied und Stellvertreter jeweils namentlich zuzuordnen sind. Ein Ausschussmitglied darf jedoch nicht zugleich Stellvertreter eines anderen sein, weil es nicht zwei Sitze in einem Ausschuss einnehmen darf.

Den Vorsitz im Haupt- und Personalausschuss führt gem. § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der erste Bürgermeister.

Beschluss

Folgende Stadtratsmitglieder werden als Mitglieder des Haupt- und Personalausschusses bzw. als deren Vertreter bestellt.




Mitglieder- stärke: 9
Ausschussmitglied
Stellvertreter/in
CSU
4
Glassenhart, Heike
Welscher, Heinrich



Riederle, Stefan
Schuler, Hubert





Ebner, Tobias
Schleifer, Helmut


Schneid, Heidemarie
Sauter, Matthias




Freie Wähler
3
Kehrle, Artur
Kieble, Armin


Zenker, Franz
Stempfle, Alexander


Gorzitze, Christian
Lindner, Reinhold




LIB/Grüne
1
Walter, Gabriele
Kollmann, Michael




SPD
1
Weitmann, Verena
Schweiger, Gerlinde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für den Bau- und Umweltausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 10

Sachverhalt

Gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben u.a. den Bau- und Umweltausschuss als ständigen Ausschuss.

Der Bau- und Umweltausschuss besteht neben dem Vorsitzenden aus neun ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind in den Ausschüssen die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO, § 6 Abs. 1 Geschäftsordnung). Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt.

Die Mitglieder werden durch Beschluss des Stadtrates gem. Art. 51 Abs. 1 GO bestellt, wobei die Bindung an den Vorschlag der Partei und Wählergruppen zwingend ist.

Die Mitglieder der Ausschüsse können nur aus der Mitte des Stadtrates bestellt werden.

Entsprechend des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen sind für die CSU 4 Mitglieder, für die FREIEN WÄHLER 3 Mitglieder sowie für die SPD und die LIB/GRÜNE jeweils 1 Mitglied für den Bau- und Umweltausschuss zu bestellen.

Für jedes Ausschussmitglied ist für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen, wobei ständiges Mitglied und Stellvertreter jeweils namentlich zuzuordnen sind. Ein Ausschussmitglied darf jedoch nicht zugleich Stellvertreter eines anderen sein, weil es nicht zwei Sitze in einem Ausschuss einnehmen darf.

Den Vorsitz im Bau- und Umweltausschuss führt gem. § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der erste Bürgermeister.

Beschluss

Folgende Stadtratsmitglieder werden als Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses bzw. als deren Vertreter bestellt.


Partei/Wählergruppe
Mitglieder- stärke: 9
Ausschussmitglied
Stellvertreter/in
CSU
4
Schuler, Hubert
Riederle, Stefan


Schleifer, Helmut
Ebner, Tobias


Welscher, Heinrich
Glassenhart, Heike


Sauter, Matthias
Schneid, Heidemarie



       
Freie Wähler
3
Stempfle, Alexander
Zenker, Franz


Machauf, Markus
Lindner, Reinhold


Kieble, Armin
Kehrle, Artur




LIB/GRÜNE
1
Kollmann, Michael
Walter, Gabriele




SPD
1
Schweiger, Gerlinde
Weitmann, Verena

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 11

Sachverhalt

Gem. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Rechnungsprüfungsausschuss als ständigen Ausschuss.

Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Stadtratsmitgliedern.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind in den Ausschüssen die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO, § 6 Abs. 1 Geschäftsordnung). Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt.

Die Mitglieder werden durch Beschluss des Stadtrates gem. Art. 51 Abs. 1 GO bestellt, wobei die Bindung an den Vorschlag der Partei und Wählergruppen zwingend ist.

Die Mitglieder der Ausschüsse können nur aus der Mitte des Stadtrates bestellt werden.

Entsprechend des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen sind für die CSU und für die FREIEN WÄHLER jeweils 2 Mitglieder sowie für die LIB/GRÜNE 1 Mitglied zu bestellen.

Für jedes Ausschussmitglied ist für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen, wobei ständiges Mitglied und Stellvertreter jeweils namentlich zuzuordnen sind (Ein Ausschussmitglied darf jedoch nicht zugleich Stellvertreter eines anderen sein, weil es nicht zwei Sitze in einem Ausschuss einnehmen darf.

Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Mitglied aus den Ausschussmitgliedern den Vorsitz (§ 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).

Beschluss

Folgende Stadtratsmitglieder werden als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bzw. als deren Vertreter bestellt.



Partei/Wählergruppe
Mitglieder- stärke: 5
Ausschussmitglied
Stellvertreter/in
CSU
2
Schneid, Heidemarie
Riederle, Stefan


Ebner, Tobias
Welscher, Heinrich




FREIE WÄHLER
2
Gorzitze, Christian
Stempfle, Alexander


Kieble, Armin
Machauf, Markus




LIB/GRÜNE
1
Walter, Gabriele
Kollmann, Michael


  1. Zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stadträtin Schneid,   Heidemarie bestellt.

  1. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stadtrat Gorzitze, Christian bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 12

Sachverhalt

Gem. Art. 32 Abs. 2 KommZG i.V. mit § 6 der Verbandssatzung des Abwasserverbandes werden die Gemeinden in der Verbandsversammlung jeweils durch den ersten Bürgermeister vertreten. Außerdem entsenden die Mitgliedsgemeinden, bei denen mehr als 2.000 Einwohnergleichwerte bestehen, zusätzlich neben dem ersten Bürgermeister für je angefangene weitere 2.000 Einwohnergleichwerte einen weiteren Verbandsrat.

Aufgrund der für die Stadt ermittelten Einwohnergleichwerte von 18.435 sind neben dem ersten Bürgermeister somit noch 9 Verbandsräte sowie jeweils für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen.

Die weiteren Verbandsräte müssen insbesondere nicht Mitglied des Beschlussorgans der sie entsendenden Gebietskörperschaft sein. Beim Beschluss zur Bestellung der weiteren Vertreter für die Verbandsversammlung ist der Stadtrat nicht an das Stärkeverhältnis gem. Art. 33 GO gebunden.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Sitze entsprechend des Stärkeverhältnisses im Stadtrat nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu verteilen. Dies wurde in der Periode 2014/2020 ebenfalls so praktiziert.

Sollte das Gremium die Auffassung der Verwaltung teilen, würde die CSU 4  Mitglieder,  die FREIEN WÄHLER 3 Mitglieder und die SPD und die LIB/GRÜNE jeweils 1 Mitglied als Vertreter in den Abwasserverband entsenden.

Beschluss

  1. Die Sitzverteilung in den Abwasserverband Unteres Günztal soll entsprechend des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Hare/Niemeyer erfolgen.

  1. Folgende Stadtratsmitglieder werden als Verbandsräte für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal bzw. als deren Vertreter bestellt:






Nr.
Partei/Wählergruppe
Mitglied
Stellvertreter/in
1.



2.



3.



4.



5.



6.



7.



8.



9.




Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die zwei Beschlussvorschläge sind zu einer Abstimmung zusammengefasst worden.

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13. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 13

Sachverhalt

Gem. Art. 9 Abs. 3 Satz 1 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden.

Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler  nochmals  einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BaySchFG).

Die weiteren Mitglieder werden vom Stadtrat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt.

Nachdem zum 01.10.2019 156 Schüler aus Ichenhausen die Mittelschule Ichenhausen besuchten, sind durch den Stadtrat 2 weitere Mitglieder sowie deren Vertreter für die Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Ichenhausen zu bestellen.

Nachdem gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des BaySchFG die für Zweckverbände geltenden Regelungen für Schulverbände entsprechende Anwendung finden, müssen die zu bestellenden Mitglieder nicht Stadtratsmitglieder sein. Dementsprechend ist der Stadtrat bei der Bestellung dieser Mitglieder auch nicht an das Stärkeverhältnis gem. Art. 33 GO gebunden.

In der Periode 2014/2020 stellten jedoch die zwei größten Parteien bzw. Wählergruppen (CSU und FREIE WÄHLER) jeweils ein Mitglied sowie dessen Vertreter.

Beschluss

Folgende Stadtratsmitglieder werden als Verbandsräte für die Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Ichenhausen bzw. als deren Vertreter bestellt:

Nr.
Partei/Wählergruppe
Mitglied
Stellvertreter/in
1.
CSU
Schneid, Heidemarie
Seitz, Thomas
2.
FW
Lindner, Reinhold
Zenker, Franz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 14

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen besteht aus den ersten Bürgermeistern der Gemeinden sowie aus je einem Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle
1.000 ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

Bei derzeit vorliegenden Einwohnerzahlen des Bayer. Landesamtes für Statistik zum 30.06.2019 für Ichenhausen von 9.192 Einwohnern, für Waldstetten von 1.203 Einwohnern und für Ellzee mit
1.174 Einwohnern sind für die Stadt neben dem ersten Bürgermeister 10 weitere Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung zu bestellen.

Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 5 Verwaltungsgemeinschaftsordnung ist bei der Bestellung dieser Mitglieder das Stärkeverhältnis der den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen  zu berücksichtigen. Ebenso ist  der Stadtrat  an die Vorschläge der  Parteien und Wählergruppen bezüglich der Bestellung der einzelnen Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung gebunden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass als Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung nur Stadtratsmitglieder bestellt werden können.

Entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen hat die CSU 5 Mitglieder, die FREIEN WÄHLER 3 Mitglieder, die LIB/GRÜNE und die SPD jeweils 1 Mitglied sowie deren jeweilige Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der VGem Ichenhausen zu entsenden.

Beschluss

Folgende Stadtratsmitglieder werden als Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen bzw. als deren Vertreter bestellt:




Partei/Wählergruppe
Mitglieder- stärke: 10
Mitglied
Stellvertreter/in
CSU
5
Schuler, Hubert
Schneid, Heidemarie


Glassenhart, Heike
Seitz, Thomas


Schleifer, Helmut
Sauter, Matthias


Riederle, Stefan
Welscher, Heinrich


Ebner, Tobias





FREIE WÄHLER
3
Zenker, Franz
Stempfle, Alexander


Gorzitze, Christian
Kehrle, Artur


Lindner, Reinhold
Machauf, Markus




LIB/GRÜNE
1
Walter, Gabriele
Kollmann, Michael




SPD
1
Schweiger, Gerlinde
Weitmann, Verena

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 15

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen ist für den Stadtteil Rieden a.d.Kötz Mitglied des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“.

Mit Schreiben vom 02.04.2020 hat der Zweckverband mitgeteilt, dass die Stadt neben dem ersten Bürgermeister durch 2 Verbandsräte in der Verbandsversammlung vertreten ist.

Für die Bestellung dieser Verbandsräte durch den Stadtrat gelten die vorstehend dargelegten Ausführungen im Zusammenhang mit der Bestellung von Verbandsräten für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal sinngemäß.

Nachdem der Zweckverband den Stadtteil Rieden a.d.Kötz sowie teilweise Oxenbronn mit Wasser versorgt, würde es sich nach Ansicht der Verwaltung anbieten, Vertreter aus diesen Stadtteilen in den Zweckverband zu entsenden.

Beschluss

Folgende Stadtratsmitglieder werden als Verbandsräte für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ bzw. als deren Vertreter bestellt:

Nr.
Partei/Wählergruppe
Mitglied
Stellvertreter/in

Robert Strobel 1. Bgm.


1.
CSU
Ebner, Tobias
Sauter, Matthias
2.
FW
Kehrle, Artur
Gorzitze, christian

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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16. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Bayer. Schulmuseum Ichenhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Entscheidung 16

Sachverhalt

Gem. § 6 der Verbandssatzung wird jedes Verbandsmitglied (Bezirk Schwaben, Landkreis Günzburg, Stadt Ichenhausen) durch seinen gesetzlichen Vertreter oder eine andere mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters an dessen Stelle bestellte Person sowie zwei weitere Verbandsräte in der Verbandsversammlung vertreten.

Für jeden Verbandsrat sind ein Stellvertreter und ein weiterer Stellvertreter für den Fall dessen Verhinderung zu bestellen.

Bei der erstmaligen Bestellung der Verbandsräte im Jahre 1997 hat der Stadtrat festgelegt, dass von den Fraktionen der CSU, SPD und FREIE WÄHLER je 1 Mitglied, Stellvertreter und weiterer Stellvertreter benannt wird.

Nachdem in der Periode 2020/2026 vier Parteien bzw. Wählergruppen im Stadtrat vertreten sind, empfiehlt die Verwaltung, den damaligen Beschluss über die Sitzverteilung zu ändern und die Vertreter ab sofort entsprechend des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen zu ernennen.

Sollte das Gremium diesem Vorschlag folgen, müsste neben Bürgermeister Strobel sowie dessen Stellvertreter und ein weiterer Stellvertreter jeweils noch ein Verbandsrat von der CSU und den FREIEN WÄHLERN benannt werden, darüber hinaus jeweils zwei Stellvertreter sowie zwei weitere Stellvertreter.

Beschluss

  1. Die Sitzverteilung hat ab der Periode 2020/2026 entsprechend des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Hare/Niemeyer zu erfolgen.
  2. Folgende Stadtratsmitglieder werden als Verbandsräte für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Bayer. Schulmuseum Ichenhausen“  sowie als dessen Stellvertreter  und als dessen weiterer Stellvertreter bestellt:

Nr.
Partei/Wählergruppe
Verbandsrat
Stellvertreter
Weiterer Stellvertreter
1.

1. Bgm Robert Strobel


2.
CSU
Schneid, Heidemarie
Seitz, Thomas
Glassenhart, Heike
3.
FW
Lindner, Reinhold
Machauf, Markus
Kieble, Armin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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17. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Information 17

Sachverhalt

Der Stadtrat hat
  • die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades Ichenhausen beschlossen
  • der überarbeiteten Entwurfsplanung für den Ausbau der Ettenbeurer Straße ab der Einmündung der Günzburger Straße bis zur Einfahrt des Feuerwehrgerätehauses und der damit verbundenen Kostenberechnung i.H. von 713.400 € zugestimmt und beschlossen, die Maßnahme zur Erlangung von Zuschüssen i.H.v. rund 200.000 € bei der Regierung von Schwaben anzumelden, dafür aber auf 2021 zu verschieben
  • beschlossen das Stadtfest 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ersatzlos zu streichen.

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18. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö Information 18

Sachverhalt

1. Bgm. Strobel informiert über die Aufforderung des Landratsamtes Günzburg, einen Jugendbeauftragten für die neue Sitzungsperiode zu bestellen und dessen Namen ans Landratsamt weiterzuleiten.

Datenstand vom 09.07.2020 10:52 Uhr