Datum: 03.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 B16 Ostumfahrung Ichenhausen - Kötz; Städtische Stellungnahme zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020
2 Vereinsförderung - Information über die Erhöhung der Sportbetriebsförderung aufgrund des Corona-Sonderfond
3 Friedhofsangelegenheiten; Schließen von Lücken zwischen Familienerdgräbern auf den Stadtteilfriedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden
4 Friedhofsangelegenheiten Ichenhausen - Änderung Grabgebühren
5 Friedhofsangelegenheiten - 4. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016
6 Verschiedenes
6.1 Neubau eines 4-Familienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen, Rosenstraße 7; Änderung der Kniestockhöhe
6.2 Vorstellung des Farbkonzeptes für den Kindergarten Wilhelm-Busch
6.3 Wortmeldung StRin Schweiger - Autorennen in der Günzburger Straße
6.4 Wortmeldung StRin Walter - Kriegergedächtnisbrunnen

zum Seitenanfang

1. B16 Ostumfahrung Ichenhausen - Kötz; Städtische Stellungnahme zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Derzeit zwängen sich auf der B 16 durchschnittlich ca.
  • 10.200 Kfz je Tag durch Ichenhausen
  • 10.500 Kfz je Tag durch Hochwang
  • 10.500 Kfz je Tag durch Kleinkötz
  • 13.800 Kfz je Tag durch die Waldsiedlung

Bis 2030 wird dieser Verkehr zunehmen auf der B 16 auf durchschnittlich ca.
  • 13.000 Kfz je Tag in Ichenhausen
  • 12.500 Kfz je Tag in Hochwang
  • 12.450 Kfz je Tag in Kleinkötz
  • 16.100 Kfz je Tag in der Waldsiedlung.

Alleine schon die Transportleistung im Schwerlastverkehr soll sich einer wissenschaftlichen Verkehrsprognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2014 zufolge von 2010 bis 2030 bundesweit um 39 % erhöhen.

In Ichenhausen und Hochwang liegen rund 200 Anwesen direkt an der B 16 an, viele Häuser keine 5 m vom Fahrbahnrand entfernt, dem Verkehrslärm, den Abgasen und den Erschütterungen unmittelbar ausgesetzt, ohne Chance auf einen Lärmschutzwall oder dergleichen.
 
Mit Schreiben vom 09.07.2014 hatte das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Bund als Straßenbaulastträger der Bundesstraße im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens zum Ergebnis gekommen sei, dass die Westtrasse/Günztaltrasse für die Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz alleine schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar sei und der Bund diese Westtrasse daher nicht mehr weiterverfolge. Begründet wurde dies damit, dass mit der Osttrasse eine aus Umweltgesichtspunkten günstigere Alternative vorliegt, weshalb eine rechtssichere Planung einer Westtrasse nicht möglich ist und somit eine Bestimmung der zuvor vorgelegten Westtrasse/Günztaltrasse nicht erfolgen kann.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte deshalb mit Schreiben vom 05.08.2014 empfohlen, die Unterlagen zur Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ichenhausen – Kötz im Zuge der B 16 für die modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) zu erstellen und vorzulegen.

Einen Plan dieser modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) finden Sie in Anlage 1.  

Am 18.09.2014 fand ein „Runder Tisch“ in Ichenhausen in der Friedrich-Jahn-Halle für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt, in dem das Staatliche Bauamt Krumbach diese Wahllinie 1 B vorstellte. Auch die Bundestagsabgeordneten Dr. Nüßlein und Dr. Brunner sowie der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter nahmen teil, ebenso Oberbürgermeister Jauernig, Bürgermeister Kusch, Bürgermeister Schlosser, Bürgermeister Kiermasz, Bürgermeister Walter und Bürgermeister Strobel. Ca. 400 Personen besuchten die Veranstaltung. Gegner und Befürworter aus der Bürgerschaft kamen zu Wort.


Der Marktgemeinderat des Marktes Waldstetten hat am 08.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat Waldstetten spricht sich eindeutig gegen die Osttrasse aus. Die Anregung, sich mit den Osttrassen-Gegnern der betroffenen Kommunen zu verbünden, wird aufgegriffen, um Druck aufzubauen und gemeinsam die Argumente für die Osttrasse zu entkräften.“

Der Gemeinderat Kötz hatte in seiner Sitzung am 23.09.2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat spricht sich gegen die Wahllinie 1 (Osttrasse) der geplanten Ortsumgehung B16 im vorliegend vorgesehenen Verlauf innerhalb des Bereichs der Gemeinde Kötz aus, da durch die vorgenannte Trasse keine befriedigende Verkehrsentlastung für Kleinkötz mit Waldsiedlung erreicht werden kann.
Die Gemeinde Kötz wird sich deswegen zu gegebener Zeit um eine kommunale Lösung bemühen.“

Der Stadtrat Ichenhausen hatte am 30.09.2014 mit 17 : 1 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
 „Nach Erhalt des Antwortschreibens des Bundesverkehrsministeriums sieht der Stadtrat die Osttrasse als einzige Chance für eine B16-Ortsumfahrung und für eine damit verbundene Entlastung für Ichenhausen und Hochwang an. Diese Chance muss ergriffen werden.
Der Stadtrat spricht sich daher für eine Aufnahme der Osttrasse in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens aus. Dabei ist folgendes anzustreben:
a) ein bestmöglicher Lärmschutz für die Siedlungsgebiete,
b) ein bestmöglicher Ausgleich des Eingriffs in die Natur,
c) die Durchführung einer Flurbereinigung.“

Der Kreistag des Landkreises Günzburg hat am 23.03.2015 mit 40 : 12 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Kreistag betont die dringende Notwendigkeit für eine Ortsumfahrung von Ichenhausen (mit Hochwang) und Kötz im Zuge der B 16.
2. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Umfahrung im Günztal („Westtrasse") keine Chance auf eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan hat.
3. Um die zwingend notwendige Entlastung für die betroffenen Kommunen und deren Bürger zu ermöglichen, spricht sich der Kreistag dafür aus, eine Umfahrung im Osten in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen.
4. Der Kreistag fordert, dass die mit der Umfahrung im Osten verbundenen Eingriffe in die Landschaft und die Belastungen der Bürger soweit wie möglich vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu soll u.a. die Strecke insbesondere im Bereich der Kötzer Ortsteile Waldsiedlung und Ebersbach und im Bereich des Ichenhauser Stadtteiles Deubach soweit als möglich vom jeweiligen Ortsrand abgerückt werden. Außerdem sollen die gegebenen Geländeverhältnisse entlang von Ebersbach und Deubach genutzt werden, um durch entsprechende Tieflage der Straße im Gelände einen natürlichen Lärmschutz zu erreichen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee hat am 19.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Ellzee lehnt die Osttrasse der Umgehungsstraße B 16 ab.“

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hatte seinerzeit keinen Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal, die von der Planung der B 16 Ost Wahllinie 1 B flächentechnisch nicht betroffen war, hatte seinerzeit ebenfalls keinen Beschluss gefasst.

Auch neun Bürgermeister von Kommunen aus dem Süden des Landkreises hatten sich seinerzeit zu Wort gemeldet und den Bund zur raschen Realisierung einer Umgehungsstraße Kötz/Ichenhausen aufgefordert.

Ende 2016 fand die B 16 Ost Aufnahme im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ und zwar in der höchsten Prioritätsstufe, im sog. „Vordringlichen Bedarf (VB)“.
(Erläuterung: Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte im Bereich der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße.
Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert.)

Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und die sog. „modifizierte Wahllinie 1 B“ (Osttrasse) als Ausgangsbasis für die Vorentwurfsplanung festgelegt bzw. bestimmt.

Für die anschließende Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostumfahrung hat das Staatliche Bauamt Krumbach in einer europaweiten Ausschreibung sowohl die Verkehrswegeplanung als auch die umweltfachlichen Untersuchungen, sowie umfangreiche Begleitplanungen und notwendige Gutachten an fachkundige Ingenieurbüros vergeben. Als Planungsgrundlage wurde der Trassenbereich zunächst vermessen und der Baugrund untersucht. Darauf aufbauend wurde die Streckenplanung inkl. Bauwerken und Knotenpunkten entworfen, iterativ verbessert und um die Verlegung der ländlichen Wege und der Entwässerungsanlagen ergänzt. Im Bereich der Ortsumfahrung wurden über eine gesamte Vegetationsperiode hinweg Flora und Fauna kartiert sowie alle planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft untersucht und bilanziert. Daraus wurde abschließend ein umfangreiches maßnahmenbezogenes Ausgleichskonzept für diese Eingriffe erarbeitet. Das Staatliche Bauamt hat den stetig fortschreitenden Planungsprozess dabei unter regelmäßiger Einbeziehung der kommunalen Vertreter sowie Information der Öffentlichkeit begleitet. Dadurch konnten zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge aufgenommen und iterativ eingearbeitet werden.

Bei Infoveranstaltungen am 16.01.2018 und 05.11.2018 in Ichenhausen in der Friedrich-Jahn-Halle bzw. am 18.01.2018 und 07.11.2018 in Kötz in der Günztalhalle wurde die Öffentlichkeit über die jeweiligen Planungsstände informiert und Anregungen gesammelt. Soweit als möglich wurde vom Staatlichen Bauamt den Bedenken Rechnung getragen und Anregungen aufgenommen. Die Obmänner von Ichenhausen und Kötz wurden hinsichtlich der notwendigen Feldwegführungen befragt.

Das Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses ist nun der sog. „Vorentwurf“ des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020, der aus mehreren Ordnern besteht.

Zur Darstellung der Vorentwurfsplanung liegt der Lageplan M  1 : 10.000 dieser Sitzungsvorlage bei (siehe Anlage 2).

Erläuterungen zum bisherigen Verfahren und zu den weiter nötigen Verfahrensschritten gibt das Staatliche Bauamt Krumbach im Papier „Erläuterungen zum Vorentwurf B 16 OU Ichenhausen – Kötz vom 31.07. 2020“ vom 24.07.2020. 

Stellungnahme der Verwaltung:
  • Ichenhausen und Hochwang brauchen dringend eine Umgehungs-/Entlastungsstraße.
  • Eine Umgehungs-/Entlastungsstraße im Westen, also im Günztal, ist nach der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums von 2014 unwiderruflich vom Tisch. Würden wir eine Westtrasse fordern, bekämen wir mit Sicherheit gar keine Umgehungs-/Entlastungsstraße.
  • Ob wir eine Osttrasse erhalten, muss das weitere Verfahren zeigen.
  • Insbesondere die größeren Abstände zu den Wohnbebauungen im Vergleich zur Wahllinie 1 B Osttrasse aus 2014 sind als sehr positiv zu werten.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage samt den Anlagen.
Er begrüßt das Staatliche Bauamt mit all seinen Mitarbeitern und die mit der Planung betrauten Fachbüros, besonders Herrn Weirather, den Behördenleiter des Staatlichen Bauamtes.
Im Folgenden wird die aktuelle Planung der neuen B16 Ost vorgestellt.

Abschließend werden sämtliche Fragen des Gremiums vom Staatlichen Bauamt beantwortet.
StR Kehrle bedankt sich für die detaillierte Darstellung des Vorentwurfs und fragt nach, ob die Zahlen der Entlastungswirkung der neuen Straße weiter erläutert werden können.
Herr Vosdellen (Staatliches Bauamt) zeigt auf, dass die Zahlen anhand eines Gutachtens gefertigt wurden. Hier wurde prognostiziert, dass mit dem Bau der neuen Straße auch eine erhebliche Entlastung für Ichenhausen und Hochwang erwirkt werde und täglich bis zu 9000 KfZ und Schwerlastfahrzeuge weniger die B16 durch den Stadtkern befahren würden.

StRin Schweiger spricht sich für den Entwurf der B16 aus und fragt nach, ob seitens des Staatlichen Bauamtes ein Zeitpunkt für einen Baustart vorausgesagt werden kann, da die Lage in Ichenhausen und Hochwang sehr akut sei.
Herr Weirather meint, dass eine genaue Zeitspanne nicht zu nennen sei. Das ist alles abhängig von dem weiteren Verfahren und des Planfeststellungsverfahrens.
StRin Schweiger fragt nach, ob es die Möglichkeit gäbe, den Lastkraftverkehr über die Mindeltrasse umzuleiten, dass so eine vorläufige Entlastung für Ichenhausen und deren Stadtteile erwirkt werden kann.
Der Behördenleiter des Staatlichen Bauamtes meint, dass das rein rechtlich nicht umsetzbar sei. Außerdem sei es verkehrlich nicht sonderlich praktisch, da die Fahrzeuge einen erheblichen Umweg bestreiten müssten.

StR Kehrle fragt nach, ob nochmal auf den Umweltaspekt eingegangen werden könne. Es war die Rede davon, dass circa 40ha Land erfolgen werden müssen. Wie genau dies ausgeglichen werde wurde allerdings nicht dargestellt.
Herr Vosdellen merkt an, dass hierzu ein umfangreiches Umweltgutachten erstellt wurde, welches von der Verwaltung des Staatlichen Bauamtes gänzlich abgearbeitet und umgesetzt werden müsse.
Der Umweltbeauftragte des Staatlichen Bauamtes Herr Burkhardt übernimmt das Wort und meint, dass hier einige Parameter berücksichtigt werden mussten und dann auch der Vergleich zwischen Ost- und Westtrasse vorgenommen werden musste. Es ist vorgesehen, alle Flächen die bebaut werden auch wieder vollständig an anderer Stelle auszugleichen.

StRin Weitmann fragt nach, ob nochmals erklärt werden kann, was die produktionsintegrierte Kompensation ist, da dies möglicherweise falsch verstanden werden könne.
Der Umweltbeauftragte Burkhardt meint, dass das Ziel dieser produktionsintegrierten Kompensation ist, dass die landwirtschaftlichen Flächen möglichst erhalten werden. Das heißt, nicht jeder Landwirt muss dazu sein Land verkaufen oder an den Staat abgeben. Es können Verträge mit dem Staatlichen Bauamt geschlossen werden, die eine Bewirtschaftung durch die Landwirte mit Einschränkungen weiter ermöglichen.

StR Kollmann meldet sich zu Wort und fordert, dass bei einem Flächenbedarf von circa 110ha (für Straße und Ausgleichsmaßnahmen) die benötigte landwirtschaftliche Fläche möglichst reduziert werde und bei der Flurbereinigung möglichst auf die aktiven Landwirte Rücksicht genommen und diese möglichst weit gefasst werde.
Umweltbeauftragter Burkhardt meint, dass Ausgleichsflächen möglichst multifunktional verwendet werden sollen. D.h. möglichst mehrere Anforderungen werden auf einer Fläche erfüllt. Außerdem betreffe das nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch forstwirtschaftliche.
Bgm. Strobel fragt nach, ob hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt der Flurbereinigung bereits eine Aussage getätigt werden kann.
Herr Weirather meint, dass dies abhängig vom Ablauf des Planfeststellungsverfahrens sei.

StR Riederle spricht für die CSU und merkt an, dass nun endlich nach Jahrzehnten Planung auch Taten folgen müssen, die für Ichenhausen und Hochwang dringend notwendig seien. Die Lärm-  sowie Geruchsbelästigung für die Anwohner seien untragbar und er sei sich sicher, dass diese über die heutigen Entscheidungen sehr dankbar sein werden. Er bedanke sich ebenfalls beim Staatlichen Bauamt für die Transparenz und für die Beteiligung aller Stellen und Personen. Hier wurde das möglichste getan, alle Bedürfnisse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Sein Fazit zu dem Vorentwurf: Die Stadt Ichenhausen ist es den Anwohnern schuldig eine Lösung für die Belastung durch den Verkehr der B16 zu finden. Die Forderung, dass die Straße weiter außerhalb der Ortschaften geplant werde, wurde ebenfalls berücksichtigt und es wurde nachweislich dargelegt, dass weniger Verkehr durch Ichenhausen fahren wird. Er spreche sich deutlich für den Bau dieser Straße aus.

StR Kehrle merkt an, dass auch seine FW-Fraktion positiv gegenüber der Planung eingestellt sei. Anlieger werden entlastet und das Zentrum der Stadt Ichenhausen könnte sich in Zukunft auch wieder entwickeln, Investoren würden dann kommen.

StRin Schweiger sagt, dass sie es befürworten würde wenn, die Zeit bis zu Fertigstellung kürzer wäre. Trotz allem finde sie die so vorgestellte Umgehung sehr gut.

StR Walter fragt nach, weshalb rechtlich keine Möglichkeit bestehe, den Verkehr über die Mindeltrasse umzuleiten. In anderen Städten wie Regensburg wurde dies umgesetzt. Außerdem frage sie sich, weshalb andere betroffene Orte wie Höselhurst oder Wattenweiler nicht entlastet werden.
Herr Weirather merkt an, dass der Druck der Bevölerung der genannten Ortschaften eher gering ist. Auch sei eine Umleitung von Schwerlastverkehr weg einer Bundesstraße hin zu einer Staatsstraße rechtlich unzulässig.

Bgm. Strobel merkt abschließend an, dass die B 16 Ost das wichtigste verkehrspolitische Projekt für die Stadt Ichenhausen für die nächsten einhundert Jahre sei. Gleichzeitig ist es für diesen Zeitraum auch die wichtigste sozial- und wirtschaftspolitische Aufgabe, was die Entwicklung der Stadt Ichenhausen anbelangt. Warum? Weil die Bereitschaft, in Häuser direkt an der B 16 zu investieren, darin zu arbeiten und zu leben, bereits die letzten 25 Jahre deutlich nachgelassen hat und sich das sonst weiter fortsetzen werde. Das gilt für Ichenhausen und Hochwang. Das sei für jedermann sichtbar. Wenn wir hier einen Turn-Around, eine Umkehr dieser Entwicklung, schaffen wollen, dann muss der Durchgangsverkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr raus aus der Stadt. Es reiche nicht, den Verkehr teilweise auf Nebenstraßen innerhalb von Ichenhausen zu verlagern. Auch die Verlagerung auf die Dörfer drum herum sei keine Lösung. Vielmehr brauche es dazu eine Umgehungs-Schrägstrich-Entlastungsstraße. Er schloss mit den Worten:
„Werte Damen und Herren des Stadtrates, aus vollster Überzeugung, dass Ichenhausen und Hochwang, unsere gesamte Stadt und auch die Umgebung, diese B 16 Ost für eine gute Zukunft benötigen, bitte ich um ihr „Ja“ zu der heute vorgestellten Planung.“
 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Planung zu.

Es ist folgendes anzustreben:
a) ein bestmöglicher Lärmschutz für die Siedlungsgebiete,
b) ein bestmöglicher Ausgleich des Eingriffs in die Natur,
c) die Durchführung einer Flurbereinigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

2. Vereinsförderung - Information über die Erhöhung der Sportbetriebsförderung aufgrund des Corona-Sonderfond

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Günzburger Zeitung vom 15.07.2020 wurde über die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Förderung um fast das Doppelte erhöht.

Nachdem die Stadt Ichenhausen mit Grundsatzbeschluss zur Förderung von Vereinen vom 06.02.2018 den städtischen Zuschuss ab dem Jahr 2018 von 38 % auf 75 % erhöht hat, profitieren die Vereine zusätzlich auch in diesen schwierigen Zeiten durch einen entsprechend höheren städtischen Zuschuss – vorausgesetzt sie stellen einen Antrag bei der Stadt Ichenhausen stellen.

Am Beispiel eines städtischen Vereins mit durchschnittlich 200 jugendlichen Mitgliedern, 450 erwachsenen Mitgliedern sowie etwa 20 Übungsleiterlizenzen lässt sich dies wie folgt darstellen:


                                               2017                2018                2019                2020        


Sportbetriebsförderung Freistaat                4.800 €        4.800 €        4.800 €        9.750 €

Zuschuss Stadt Ichenhausen                1.824 €        3.600 €        3.600 €        7.312 €



Die beantragten und ausbezahlten Zuschüsse in 2019 betrugen etwa 5.600 €, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass nicht alle grds. berechtigten Vereine einen Antrag auf Bezuschussung beim Landratsamt Günzburg als auch bei der Stadt Ichenhausen gestellt haben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Friedhofsangelegenheiten; Schließen von Lücken zwischen Familienerdgräbern auf den Stadtteilfriedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 08.03.2018 hatte der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschlossen, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen Familiengräbern auf dem Friedhof Ichenhausen wie folgt zu begegnen:
Beschluss 1:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, werden folgende Maßnahmen/Vorgehensweisen beschlossen:
Weitere Urnenstelen-Anlagen, weitere gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele und weitere Gemeinschaftsurnenanlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichten (nach Bedarf).
Beschluss 2:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Neue Familienerdgräber nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zulassen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.
Beschluss 3:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Mit Einzelerdgräbern Lücken zwischen Familienerdgräbern schließen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.

Die in den letzten zwei Jahren gesammelten Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise am Friedhof Ichenhausen sind positiv.

Die Verwaltung regt daher eine Diskussion darüber an, ob auch auf den Stadtteilfriedhöfen, die von der Stadt Ichenhausen verwaltet werden, nämlich den Friedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen den Familiengräbern wie folgt begegnet werden sollte:

- Neue Familienerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Familienerdgrabreihe nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
- Neue Einzelerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Einzelerdgrabreihen nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
- Es werden 5er- und 7er-Urnenstelen-Anlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichtet.

Beschluss

Die Lücken auf den Friedhöfen in den Stadtteilen werden mit der sogenannten „Wiedemann-Lösung“ gefüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Friedhofsangelegenheiten Ichenhausen - Änderung Grabgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Vorberatung 1.2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen betreibt die Friedhofe in Ichenhausen, Hochwang, Oxenbronn, Rieden und Autenried (jeweils mit Leichenhäusern) als öffentliche Einrichtung.

Aufgrund der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 08.06.2016 – letztmals geändert mit Änderungssatzung vom 06.11.2019 erhebt die Stadt Ichenhausen Grab- und Bestattungsgebühren (sh. Anlage 1). Grundlage der Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtung der Stadt Ichenhausen ist das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKVP) vom 10.06.2016 dar.

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurde festgestellt, dass für das Gemeinschaftliche Urnenerdgrab mit Stele (sog. Wiedenmann-Lösung) eine Neuermittlung der Grabgebühr erforderlich ist.



Begründung:

In der Vergangenheit wurden für diese Gräber die Stele in der Mitte des Gemeinschaftsgrabes sowie die Einfassungen von einem Dritten (Steinmetz) erstellt und von diesem an den Grabgechtsinhaber verkauft. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierzu erfolgte mit einer Vertragslaufzeit 01.01.2014 – 31.12.2018.

Nunmehr hat die Stadt Ichenhausen für 6 weitere sog. Wiedenmann-Lösungen die Kosten für die Stelen und die Einfassungen selbst getragen. Diese wären somit künftig über die Grabnutzungsgebühren mitzufinanzieren.

Zur Ermittlung der zutreffenden Grabgebühr wurde der BKPV beauftragt. Ausgegangen wurde von der Gebührenkalkulation des BKPV aus dem Jahr 2016.

Für die Nutzungszeit von 15 Jahren ergeben sich laut Gutachten Grabgebühren i.H.v. 915 € (Grabgebühr bisher 644 €), was 61 € bzw. 42 € je Jahr entspricht.

Sofern Fragen zur Gebührenermittlung bestehen, steht Herr Stadtkämmerer Michael Fritz in der Sitzung für Fragen zur Verfügung.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in der Sitzung vom 28.07.2020 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss hierzu gefasst.
 

Diskussionsverlauf

StRin Walter fragt nach, ob es für die „Wiedemann-Lösung“ die Möglichkeit einer anderen Aufteilung gebe. Die vorgezeigte Lösung sei nicht ganz optimal .
Bgm. Strobel meint, dass die Verwaltung hier gerne andere Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen könne.

Beschluss

Der vorgeschlagenen Änderung der Grabgebühr für das gemeinschaftliche Urnenerdgrab (mit Stele, Erstellung durch die Stadt) wird zugestimmt.

Die Grabgebühr für das gemeinschaftliche Urnenerdgrab (mit Stele, Erstellung durch die Stadt) mit einer Grabgebühr für die Nutzungszeit von 15 Jahren i.H.v.  915 € (61 € /Jahr) wird in die Friedhofsgebührensatzung durch eine Änderungssatzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Friedhofsangelegenheiten - 4. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Vorberatung 1.3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Für die Erhöhung der Grabgebühren für das Gemeinschaftliche Urnenerdgrab mit Stele ist eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

Beschluss

Dem Erlass der in der Anlage beigefügten 4. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016 w ird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Information 6
zum Seitenanfang

6.1. Neubau eines 4-Familienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen, Rosenstraße 7; Änderung der Kniestockhöhe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Information 6.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.07.2020 wurde bekannt gegeben, dass der Bauantrag zum Neubau eines 4-Familienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 1207 Gem. Ichenhausen, Rosenstraße 7, nach einer Umplanung des Dachgeschosses im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden konnte. Dabei wurde mitgeteilt, dass die Kniestockhöhe um 9 cm verringert wurde.
Richtig ist jedoch, dass der Kniestock um 35 cm reduziert wurde, um kein Vollgeschoss mehr zu erhalten. Die Richtigstellung bittet der Vorsitzende zur Kenntnis zu nehmen.

zum Seitenanfang

6.2. Vorstellung des Farbkonzeptes für den Kindergarten Wilhelm-Busch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 6.2

Sachverhalt

Stadtbaumeister Stapf stellt das Farbkonzept für den geplanten Umbau des Wilhelm-Busch-Kindergartens vor.

Seitens des Gremium bestehen keine Einwendungen.

Beschluss

Dem vorgestellten Farbkonzept wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Wortmeldung StRin Schweiger - Autorennen in der Günzburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Information 6.3

Sachverhalt

StRin Schweiger berichtet, dass sie beobachtet habe, wie in der Günzburger Straße immer wieder Autorennen stattgefunden haben. Sie frage nach, welche Möglichkeit bestehe, dies zu verfolgen.
Bgm. Strobel meint, dass es notwendig sei, bei solchen Vorfällen sofort die Polizei zu rufen.

zum Seitenanfang

6.4. Wortmeldung StRin Walter - Kriegergedächtnisbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Information 6.4

Sachverhalt

StRin Walter fragt nach dem aktuellen Sachstand der Sanierung der Figur des Kriegergedächtnisbrunnens.
Stadtbaumeister Stapf merkt an, dass hier bereits das Schwert wieder gerade gebogen  wurde. Hier sei noch geplant die Figur zu strahlen und danach zu patinieren. Dies werde circa 6-7 Wochen in Anspruch nehmen.
Bgm. Strobel fügt hinzu, dass die Figur momentan im Foyer des Neubaus ausgestellt sei und sich an großem Interesse der Bürger erfreue.

Datenstand vom 07.10.2020 07:23 Uhr