Datum: 01.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.10.2020
2 Bildung von Haushaltsresten 2019
3 Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses des Jahres 2019
4 Erschließung des Baugebietes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; Vorstellung der Ausbauplanung
5 Neuerlass der Satzung der Stadt Ichenhausen über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung)
6 Städt. Freibad; Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen
7 Kalkulation der Entwässerungsbeiträge und -gebühren für die Stadt Ichenhausen für den Zeitraum 2021 bis 2024
8 Grundschule Ichenhausen; Anschaffung Leihgeräte (Tablets) im Rahmen der sog. "Erhöhungsrunde"
9 Infektionsschutzgerechtes Lüften und Ausstattung zur Verbesserung der Hygiene in Kitas und Schulen
10 Verschiedenes
10.1 Vernässung Biotop Oxenbronn
10.2 Einladung zum Webcast der DB
10.3 Inbetriebnahme mobiler Ticketautomaten
10.4 Antrag der Freien Wähler auf Urnenbestattung an einem Solitärbaum
10.5 Anfrage von Frau Walter nach dem Heft ,,Mittendrinn"
10.6 Hinweis auf hohes Personenaufkommen in Werkswohnungen
10.7 Danksagungen

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1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.10.2020 beschlossen, die Aufträge für die Lieferung eines HLF 20 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug) für die Freiwillige Feuerwehr Ichenhausen in Höhe von 515.700 € wie folgt zu vergeben:
Fahrgestell: Fa. Daimler Truck AG, Neu-Ulm, ca. 99.700 € brutto
Aufbau: Fa. Magirus GmbH, Ulm, ca. 282.000 € brutto
Beladung: Fa. Fischer GmbH, Dinkelscherben, ca. 134.000 € brutto

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2. Bildung von Haushaltsresten 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 17.11.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren ursprünglichen Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Nach den Zahlen der Jahresrechnung 2019 bieten sich folgende Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste (Auflistung nach Haushaltsstellen sh. Anlage) an:
Verwaltungshaushalt 2019 - Neue Haushaltsausgabereste                           0,00 €
Vermögenshaushalt 2019 - Neue Haushaltseinnahmereste                           0,00 €
Vermögenshaushalt 2019 - Neue Haushaltsausgabereste                         1.779.960,96 €
Vermögenshaushalt 2019 - Übertrag alter Haushaltsausgabereste        2.359.292,05 €
                               
Im Übrigen wird auf den Stadtratsbeschluss vom 02.0.2019 hingewiesen, in dem der Stadtrat über die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits die Übertragbarkeit nach § 19 KommHV beschlossen hat.

Beschluss

Nach § 79 i. V. m. § 19 KommHV wird die Bildung der vorstehend dargestellten Haushaltsreste beschlossen. Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses des Jahres 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 17.11.2020 ö Vorberatung 3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird berichtet, dass die
Jahresrechnung 2019 der Stadt Ichenhausen mit folgendem Ergebnis erstellt wurde:

                                                                           lt.Haushaltsplan
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen                                        21.055.707,69 €        19.755.755,00 €        
Ausgaben                                        21.055.707,69 €        19.755.755,00 €

Davon:
Zuführung zum Vermögenshaushalt                3.584.919,36 €          1.996.455,00 €
       

Vermögenshaushalt:
Einnahmen                                        4.560.663,32 €          5.752.000,00 €
Ausgaben                                        4.560.663,32 €          5.752.000,00 €

Davon:        
Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt                                     0,00 €                     0,00 €
               
Zuführung vom Verwaltungshaushalt        3.584.919,36 €           1.996.455,00 €
               
Entnahme aus Rücklagen                                  0,00 €           2.858.745,00 €
               
Zuführung zu Rücklagen                          597.916,29 €                              0,00 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Jahresrechnungsergebnis 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erschließung des Baugebietes "An der Schwarzen Muttergottes IV" in Ichenhausen; Vorstellung der Ausbauplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Ing.-Leistungen für die Erschließung des Baugebietes „An der Schwarzen Muttergottes IV“ in Ichenhausen wurden von Bayerngrund, München, mit dem die Stadt einen Erschließungsvertrag abgeschlossen hat, dem Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, übertragen.

In der Sitzung werden die Ausbaumodalitäten für den Straßenbau, die Kanalisation und Wasserleitung vorgestellt, die als Grundlage für die bereits von Bayerngrund freigegebene Ausschreibung der Bauleistungen dient.

Der Verkaufspreis der Baugrundstücke kann erst nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und Vermessung sowie Vorlage sämtlicher Rechnungen durch den Stadtrat festgelegt werden, so dass mit einem Verkauf Ende 2021/Anfang 2022 gerechnet wird.  

Diskussionsverlauf

Herr Betzl von dem Ingenieurbüro Kling Consult erläutert die Ausbaumodalitäten für den Straßenbau, die Kanalisation und die Wasserleitungen.

Beschluss

Das Gremium stimmt den Ausbaumodalitäten für den Straßenbau, die Kanalisation und den Wasserleitungen des Ingenieurbüros Kling Consult zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Satzung der Stadt Ichenhausen über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Im Kernbereich der Stadt Ichenhausen mit seiner dichten Bebauung können viele Gebäude die nach Art. 6 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) erforderlichen Abstandsflächen (1 H) nicht einhalten. Problematisch wird dies vor allem bei Gebäudeaufstockungen, Dachausbauten mit Dachaufbauten, Neubauten und auch bereits bei reinen Nutzungsänderungen oder dem Anbringen einer Fluchtwegtreppe.

Zunehmend müssen daher von Bauherren, die ihre Grundstücke weiterentwickeln wollen, Anträge für Abweichungen von den geltenden Abstandsflächenvorschriften gestellt werden.

Um eine wirkungsvolle Bebauung und zugleich optimale Ausnutzung eines Grundstücks zu ermöglichen, soll daher die den Kommunen vom Landesgesetzgeber eröffnete Möglichkeit genutzt werden, in einem bestimmten Bereich der Kernstadt Ichenhausen ein modifiziertes Abstandsflächensystem mittels einer Abstandsflächensatzung einzuführen, indem über eine Abstandsflächensatzung gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO geregelt wird, dass:

  1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und
 
  1. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, beträgt.
 
Bereits bestehende und auch zukünftige Sonderregelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen sollen durch diese Abstandsflächensatzung nicht berührt werden. Daher enthält der vorgelegte Satzungsentwurf in § 1 Abs. 2 einen entsprechenden Ausschlusstatbestand. Die besonderen Abstandsflächenregelungen, die im Rahmen eines Abwägungsprozesses innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens festgelegt wurden, haben also Vorrang vor den Regelungen dieser Abstandsflächensatzung. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Stadt Ichenhausen in Gebieten, in denen eine weitere bauliche Verdichtung nicht gewünscht ist, jederzeit durch bauleitplanerische Festsetzungen nachsteuern kann.

Die Einführung der Möglichkeit, eine Abstandsflächensatzung zu erlassen, basiert auf der Musterbauordnung 2002 des Bundes, wonach die Abstandsflächentiefe ebenfalls auf 0,4 H reduziert werden sollte. Mittlerweile haben viele Bundesländer die 0,4 H – Regelung der Musterbauordnung in ihre Landesbauordnungen übernommen.

Mit der Einführung des Art. 6 Abs. 7 BayBO wollte der bayerische Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit geben, selbst eine Abstandsflächentiefe von 0,4 H im jeweiligen Gemeindegebiet einzuführen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Erlass einer entsprechenden Abstandsflächensatzung aus bauordnungsrechtlicher Sicht eindeutig vorzugswürdig gegenüber der bisherigen Praxis, die allenfalls mit Abweichungen von der vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe von 1 H arbeiten kann.

Zudem ist mit einer geringeren Bearbeitungsdauer der Bauanträge zu rechnen, da beantragte Abweichungen in der Regel zusätzliche Beratungs- und Besprechungstermine sowie umfangreiche Abwägungsentscheidungen erfordern. Mit der Einführung einer Abstandsflächensatzung entfällt auch gleichzeitig das Ausnahmemodell des sogenannten 16 m-Privilegs (Art. 6 Abs. 6 BayBO), dessen Anwendung in der Praxis ebenfalls häufig zu erhöhtem Beratungsbedarf führt.

Es wird ein allgemeingültiges geringeres Abstandsflächenmaß eingeführt, das eine engere Bebauung ohne Einzelfallausnahmen (bis zu einer Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H) ermöglicht, was zu einer erhöhten Akzeptanz und zu Verminderungen von nachbarlichen Rechtsstreitigkeiten führen kann.

In Fällen, in denen eine Unterschreitung von der in der Satzung festgelegten Abstandsfläche von 0,4 H erforderlich wird, besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass das Landratsamt unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen erteilen kann.

Die Verwaltung ist letztlich der Auffassung, dass die Vorteile sowohl für die Bauherren (Rechtssicherheit, Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes etc.) als auch für die Stadt (Verschlankung des Verwaltungsvollzugs etc.) deutlich überwiegen.

Ein Neuerlass der Satzung ist erforderlich, da die derzeit bestehende Abstandsflächensatzung vom 01.02.2017 lediglich den Bereich der Fachklinik Ichenhausen erfasst. Die bestehende Abstandflächensatzung vom 01.02.2017 wird im Zuge des Neuerlasses aufgehoben. Der Bereich der Fachklinik ist beim Neuerlass der Satzung wieder mit einbezogen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen beschließt den Erlass einer Satzung über die Bemessung der Abstandflächen in Ichenhausen (Abstandflächensatzung) auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Städt. Freibad; Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Nach Beendigung der Badesaison 2020 wurden sowohl von der Bademeisterin, als auch Stadträten und Freibadbesuchern diverse Wünsche an die Verwaltung herangetragen. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Becken des Bades wie auch die vorhandene Technik sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig sind.

In der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 17.11.2020 wurden über die von der Verwaltung vorgestellten 4 Varianten der Beckensanierung und Technikertüchtigung (siehe Anlage) beraten, wobei eine Mehrheit der Mitglieder die Variante 4 favorisierte. Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht.

Die Verwaltung sollte bis zur Stadtratssitzung den durch die Technikerneuerung erforderlichen Personalbedarf sowie die Möglichkeit der Förderung der Sanierungsmaßnahmen klären. Weiter sollte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtbadreferenten eine Übersicht erstellen, welche (Unterhalts-)Maßnahmen aus deren Sicht verschoben bzw. welche Kosten durch die eventuelle Entscheidung für Variante 4 wegfallen würden.

Personalbedarf/-qualifikation:

Die Gesellschaft für das Badewesen teilte hierzu unter Bezug auf die einschlägige DGfdB-Richtlinie R94.05 zum Bedarf und zur Qualifikation der Betriebsaufsicht folgendes steht:

Eine Betriebsaufsicht hat den sicheren Betrieb des Bades zu gewährleisten und Haftungsrisiken für den Betreiber beherrschbar zu machen.
Sie erstreckt sich auf die baulichen und technischen Anlagen. Sie umfasst die notwendigen betrieblichen Maßnahmen und stellt sicher, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten und die Pflichten des Badbetreibers erfüllt werden. Jedes Bad ist nachweislich täglich vor der Inbetriebnahme auf seine Sicherheit und Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.
Die Betriebsaufsicht in Bädern sollte durch Fachkräfte für Bäderbetriebe ausgeübt werden.
Die Betriebsaufsicht kann auch durch andere qualifizierte Personen übernommen werden, wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise wie eine Fachkraft wahrzunehmen.
Die Betriebsaufsicht kann auch für mehrere Bäder wahrgenommen werden, wenn vor Ort qualifizierte Personen anwesend sind, die in der Lage sind, die für den Betrieb und in Notfallsituationen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich Fachkräfte für die Technik verantwortlich sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine diesbezüglich vergleichbar qualifizierte Person vorhanden ist.

Bei einem kompletten Verzicht auf das Kinderplansch- und Nichtschwimmerbecken kann auch komplett auf eine Badeaufsicht verzichtet werden. Die Infrastruktur an Land kann komplett bestehen bleiben, also auch die Funktionsgebäude incl. Spielplatz, Duschen und Umkleiden. Es wäre dann nur eine Veränderung der Beschilderung erforderlich. Die Einstiege in die Günz führen nicht zu einem Naturbad mit Aufsicht. Diese können laut Stellungnahme ja auch bereits jetzt (außerhalb des Badgeländes) vorhanden sein.


Mögliche Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen:

Der Freistaat unterstützt die bayerischen Kommunen mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder.

Ziel des Sonderprogramms Schwimmbadförderung ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Mit dem Programm soll die Sanierung von kommunalen Bädern gefördert werden, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind, und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.

Die Kommunen können für ihre Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Programms (bis 2024) jederzeit Förderanträge stellen. Die Maßnahmen werden in der Reihenfolge gefördert, in der die vollständigen Antragsunterlagen bei den Bewilligungsstellen eingehen (sog. Windhundverfahren)

Der Fördersatz für eine Kommune mit einer finanziellen Leistungsfähigkeit, die dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt derzeit 25 %.

Förderfähig sind aufgrund des Programmziels – Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen – nur Becken, die sich zum Schwimmen eignen, des Weiteren Umkleiden und Technikbereiche. Nicht förderfähig sind insbesondere Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschenanlagen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken o.ä. sowie Planschbecken. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben weniger als 100.000 € betragen.

Kostendeckung der Badesaison 2020:

Das Flussfreibad wurde aus aufsichts- und haftungsrechtlichen Gründen in ein (gebührenpflichtiges) Freibad und eine (gebührenfreie) Badestelle umgewandelt.

Darüber hinaus wird das Bad/Badestelle aus wirtschaftlichen Gründen seit der Badesaison 2020 als Betrieb gewerblicher Art geführt.

Die Gebühren für die Benutzung des Freibades wurden nach 20 Jahren – auch wegen der im Zusammenhang mit der Umwandlung entstandenen Umbaukosten – maßvoll angehoben.

Auf die hierzu erfolgten Beratungen, Beschlüsse und erlassenen Satzungen wird verwiesen.

Für die etwa 7.000 Gäste, die das Bad in der coronabedingt verkürzten und eingeschränkten Saison 2020 besuchten, wurden Badegebühren i.H.v. ca. 8.600 € eingenommen.
Diesen Einnahmen stehen Ausgaben i.H. v. ca. 147.300 € gegenüber, Dies bedeutet einen Kostendeckungsgrad von etwa 6 %.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad bei bayerischen Hallen- und Freibädern beträgt durchschnittlich rund 30 %.

Die Stadt Ichenhausen bezuschusst folglich jeden der 7.000 Besuche mit 19,80 €.

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine wesentlich höhere Kostendeckung angestrebt werden.

Diskussionsverlauf

Die Fa. Schuster engineering GmbH | Architekten + Ingenieure, aus Neuburg an der Kammel
Erläutert die 4 Varianten und beantwortet die Fragen der Stadträte.
Nach kurzer Diskussion und Fragen nach der Lebensdauer der Folie und des Edelstahlbeckens, der Technik und der Wasserfilterung, entscheidet sich das Gremium für die Variante 4 wie dargestellt.

Beschluss

Das Gremium entscheidet sich einstimmig für die Variante 4 wie dargestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Kalkulation der Entwässerungsbeiträge und -gebühren für die Stadt Ichenhausen für den Zeitraum 2021 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 20.10.2020 ö Vorberatung 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.02.2019 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Ichenhausen für den Zeitraum 2021 bis 2024 beauftragt.

Die Erstellung der Kalkulation durch den BKPV wird jedoch erst Anfang des Jahres 2021 erfolgen. Für eine eventuelle rückwirkende Erhöhung der Gebührensätze ist ein Rückwirkungsbeschluss zu fassen und noch im Jahr 2020 öffentlich bekannt zu machen.

Die Verwaltung empfiehlt daher die nachfolgende Beschlussfassung.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Ichenhausen vom 12.08.2012 festgesetzten Herstellungsbeiträge, die Grundgebühren sowie die Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren, wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2021 abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2021 erfolgen muss.

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Grundschule Ichenhausen; Anschaffung Leihgeräte (Tablets) im Rahmen der sog. "Erhöhungsrunde"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Für die Grundschule Ichenhausen wurden im Rahmen des Digitalbudgets „Sonderbudget Leihgeräte“, 26 iPads mit Zubehör, 2 iPad-Koffer und 1 MacBook Air zu einem Wert in Höhe von 18.467,20 EUR bestellt. Hierfür erhält die Stadt Ichenhausen eine Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Sonderbudget Leihgeräte“ in Höhe von 18.467,20 EUR.

Mit Schreiben vom 06.10.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Erhöhungsrunde im Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ informiert.

Der erforderliche Antrag wurde bereits gestellt. Die Stadt Ichenhausen erhält eine weitere Förderung in Höhe von 8.216,00 EUR.

Die Angebote für weitere Leihgeräte sollen in Höhe der Förderung (8.216,00 EUR) eingeholt werden.

Die Leihgeräte können von den Schülerinnen und Schülern mit einer entsprechenden Leihvereinbarung kostenlos bei der Schule geliehen werden.

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Beschaffung der Leihgeräte in Höhe des Zuwendungsbescheides zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Infektionsschutzgerechtes Lüften und Ausstattung zur Verbesserung der Hygiene in Kitas und Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Für die Beschaffung von CO²-Sensorgeräten, mobilen Lüftungsgeräten sowie Ausstattungsgegenständen hat das Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (im Bereich Kindertagesstätten) als auch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Bereich Schulen) jeweils ein Förderprogramm aufgelegt. Die Förderanträge müssen bis 31.12.2020 bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Kindertagesstätten:
Für die Kindertageseinrichtungen werden sowohl Ausstattungsgegenstände, dazu gehören u.a. Desinfektionsmittel einschl. Spender, Einmalhandtücher, kontaktlose Fieberthermometer, mobile Trennwände u.a., die Anschaffung von CO² Sensorgeräte Geräten als auch die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten gefördert.
Der Förderbetrag für diese Ausstattungsgegenstände ist im Bereich der Kindertagesstätten gedeckelt und beträgt pauschal je betreutem Kind 16,32 €, die zum 31.12.2019 betreut werden. Es ergibt sich somit ein Förderbetrag von 5.777,28 € für die im Stadtgebiet Ichenhausen befindlichen Kindertagesstätten.
Für Gruppenräume, Mehrzweckräume oder Therapieräume können CO²-Sensorgeräte angeschafft werden, um rechtzeitig Lüftungsmaßnahmen durchführen zu können.
Die Förderung beträgt hier pauschal 7,12 € je betreutem Kind, wobei die Maximalfördersumme bei 2.520,48 € für das Stadtgebiet liegt.
Für die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten (nur für Räume, die nicht ausreichend gelüftet werden können,) können 3.500 € pro förderfähigem Raum beantragt werden.

Schulen:
Für die Schulen wurde ein ähnliches Förderprogramm – mit Ausnahme der Förderung für Ausstattungsgegenstände aufgelegt. Die Förderung für CO²-Sensorgeräte beträgt 7,27 € pro Schüler (Schülerzahlen 01.10.2019).
Für die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten (nur für Räume, die nicht ausreichend gelüftet werden können,) können 3.500 € pro förderfähigem Raum beantragt werden.


Bedarfserhebung:

Seitens der Verwaltung wurde der Bedarf bei allen Kitas im Stadtgebiet und der Grundschule Ichenhausen ermittelt. (Von der Kita Heilig Kreuz in Hochwang in der Trägerschaft der Kath. Kirche und dem Montessori-Kindergarten in der Trägerschaft des Montessori-Verein stehen die diesbezüglichen Antworten noch aus. Gegebenenfalls wird die Stadt nachfolgend aufgeführte Gegenstände mitbeschaffen und die Zuschüsse beantragen. Über die für die Mittelschule Ichenhausen als notwendig erachtete Anschaffungen entscheidet der Mittelschulverband.)

Ausstattungsgegenstände:
Soweit förderfähigen Ausstattungsgegenstände für die Kitas zur Verbesserung der Hygiene seit 01.10.2020 noch nicht bis zur Höhe des Förderbetrages beschafft wurden, wird dies bis zum Ende der Antragsfrist geschehen.  

CO²-Sensorgeräte:
Für die Städt. Kitas wurde ein Bedarf von 30 CO²-Geräten gemeldet, für die Grundschule in Ichenhausen wäre ein Bedarf von 29 Geräten vorhanden. Die Anschaffungskosten dieser Geräte liegen im Bereich von 150 € bis 250 € pro Gerät.


Mobile Lüftungsgeräte:
Grundsätzlich ist es für eine Verringerung der CO2- und Aerosolkonzentration ausreichend, Räume regelmäßig durch das Öffnen der Fenster zu lüften. Daher werden mobile Raumluftreinigungsgeräte nur dann gefördert, wenn Räume nicht ausreichend durch gezieltes Öffnen der Fenster oder eine bereits vorhandene Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können. Dies ist beispielsweise in innenliegenden Räumen der Fall oder wenn lediglich Oberlichter geöffnet werden können.

Darüber hinaus ist bei im Raum aufgestellten Luftreinigern die Verwirbelung und damit auch die Verteilung von Viren nach Aussagen im Raum noch größer als bei zentralen Lüftungsanlagen.

Nachdem in allen Gebäuden das ausreichende Lüften durch das Öffnen der Fester möglich ist und eine Bezuschussung damit ausscheidet, wird von einer Beschaffung von mobilen Luftreinigern abgeraten.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kollmann möchte wissen, ob für die Musikschule ebenfalls CO2-Sensorgeräte angeschafft werden sollen. Der 1. Vorsitzende Herr Strobel bestätigt, dass bereits 5 Geräte in der Bedarfsplanung berücksichtigt sind.

Beschluss

Die Beschaffung der erforderlichen Ausstattungsgegenstände sowie der 35 CO²-Sensorgeräte für die Kitas in der Trägerschaft der Stadt und die 29 CO²-Sensorgeräte für die Grundschule Ichenhausen werden wie vorgeschlagen beschafft. Eventuell von den Trägern des Kath. Kindergarten Heilig Kreuz und dem Montessori-Kindergarten noch gemeldete Gegenstände werden ebenfalls beschafft.
Die Förderungen hierzu sind zu beantragen.
Eine Beschaffung von mobilen Luftreinigern erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10
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10.1. Vernässung Biotop Oxenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.1

Sachverhalt

Der 1. Vorsitzende berichtet von der geplanten ökologischen Vernässungsmaßnahmen des Biotopes Oxenbronn durch das Landratsamt und dem Landschaftspflegeverband Günzburg.
Dieses ist bereits angelegt und soll nun wieder aktiviert werden. Stadträtin Weitmann (Geschäftsführerin vom Landschaftspflegeverband Günzburg) ergänzte die Anführungen.

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10.2. Einladung zum Webcast der DB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.2

Sachverhalt

Herr Strobel weist auf die Einladung zum Webcast der DB am 07.12.2020 um 18:00 Uhr hin.
Dabei möchte die DB den Bürgerinnen und Bürgern die Trassierungsräume vorstellen.  

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10.3. Inbetriebnahme mobiler Ticketautomaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.3

Sachverhalt

Der 1. Vorsitzende informiert das Gremium über eine Benachrichtigung der DB Regio zur Inbetriebnahme mobiler Ticketautomaten in den Zügen der Mittelschwabenbahn.
Durch die zunehmende Nutzung digitaler Medien werden immer mehr Fahrkarten online oder per Handy gekauft. Die DB Regio hat deshalb entschieden, mobile Fahrkartenautomaten in die Züge der Mittelschwabenbahn einzubauen und stattdessen keine Automaten mehr an den Stationen zu betreiben. Der Abbau der Automaten an den Stationen erfolgt ab dem 13.12.2020.

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10.4. Antrag der Freien Wähler auf Urnenbestattung an einem Solitärbaum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.4

Sachverhalt

2. Bürgermeister Zenker und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler stellt und überreicht einen Antrag auf Einrichtung einer Urnenerdbestattung an einem Solitärbaum auf dem städtischen Friedhof in Ichenhausen und bittet diesen in der nächsten Stadtratssitzung zu behandeln.

Anlage: Antrag auf Erweiterung einer Urnenerdbestattung/FW

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10.5. Anfrage von Frau Walter nach dem Heft ,,Mittendrinn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.5

Sachverhalt

Frau Walter erkundigt sich ob es das Heft ,,Mittendrinn“ vom Büro Soziale Stadt nicht mehr gibt. Herr Strobel gibt an, es wurde aufgrund von Corona und der Elternzeit der Kollegin Frau Echtle erst einmal ausgesetzt.

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10.6. Hinweis auf hohes Personenaufkommen in Werkswohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.6

Sachverhalt

Stadtrat Lindner weist auf die ehemals leerstehenden Häuser in Ichenhausen hin, welche häufig zu Werkswohnungen umfunktioniert werden. Diese sind von auswärtigen Arbeitern stark frequentiert und häufig sind die Wohnbedingungen sehr beengt und die Infektionsgefahr unter diesen Umständen recht hoch. Herr Linder schlägt vor, dort mal zu kontrollieren, ob die Regeln
eingehalten werden, da er dort häuft viele Menschen ein und aus gehen sieht.
Herr Strobel räumt ein, dass dafür die Stadt Ichenhausen nicht zuständig ist und Herr Lindner sich mit konkreten Hinweisen in den nächsten Tagen an die Stadt wenden kann und diese dann, wenn erforderlich, an das Landratsamt weitergegeben werden.

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10.7. Danksagungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 6. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö Information 10.7

Sachverhalt

Stadtrat Kehrle bedankt sich im Namen der Fraktionsmitglieder beim Gremium, den Bürgermeistern und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und den Erfolgen trotz eines schwierigen Jahres.

Stadtrat Riederle bedankt sich ebenfalls für das Engagement für die Stadt Ichenhausen beim Gremium und der Verwaltung.

Stadträtin Schweiger appelliert an das Gremium, sich weiter so gut für die Stadt Ichenhausen zu engagieren und bedankt sich beim Bürgermeister, bei der Verwaltung und beim Bauhof.

Abschließend bedankt sich der 1. Bürgermeister Strobel bei dem Gremium, bei der Verwaltung und bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern. Es ist trotz Corona eine Menge bewegt worden und auch das erst seit Mai bestehende Gremium mit 6 neuen Mitgliedern ist schnell zusammengewachsen und hat konstruktiv gehandelt.

Datenstand vom 20.01.2021 07:26 Uhr