Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Friedhofsangelegenheiten
1.1 Friedhofsangelegenheiten; Schließen von Lücken zwischen Familienerdgräbern auf den Stadtteilfriedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden
1.2 Friedhofsangelegenheiten Ichenhausen - Änderung Grabgebühren
1.3 Friedhofsangelegenheiten - 4. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016
2 Vereinsförderung - Information über die Erhöhung der Sportbetriebsförderung aufgrund des Corona-Sonderfond
3 Bläserklasse an der Grundschule Ichenhausen - Information
4 Verschiedenes
4.1 Friedhof Ichenhausen; Anlegung eines Urnenendlagers
4.2 Information zur Grabsteinprüfung
4.3 Rathausserviceportal
4.4 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister zu Eheschließungsbeamten
4.5 Wortmeldung StRin Walter - befallener Baum auf dem Friedhof sowie offengelassene Friedhofstore
4.6 Wortmeldung StRin Glassenhart - Belegung der Öffentlichkeitsräume im Bürgerbüro

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1. Friedhofsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 1
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1.1. Friedhofsangelegenheiten; Schließen von Lücken zwischen Familienerdgräbern auf den Stadtteilfriedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Vorberatung 1.1

Sachverhalt

Am 08.03.2018 hatte der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschlossen, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen Familiengräbern auf dem Friedhof Ichenhausen wie folgt zu begegnen:
Beschluss 1:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, werden folgende Maßnahmen/Vorgehensweisen beschlossen:
Weitere Urnenstelen-Anlagen, weitere gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele und weitere Gemeinschaftsurnenanlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichten (nach Bedarf).
Beschluss 2:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Neue Familienerdgräber nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zulassen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.
Beschluss 3:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Mit Einzelerdgräbern Lücken zwischen Familienerdgräbern schließen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.

Die in den letzten zwei Jahren gesammelten Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise am Friedhof Ichenhausen sind positiv.

Im Jahr 2019 war deutlich erkennbar, dass der Trend auf den Friedhöfen zu Urnenbestattungen geht (ca. 85 % aller Bestattungen). Dabei sind vor allem Bestattungen in bestehende Gräber und Stelen gefragt. Daher würde der Lückenschluss mit Stellen dem aktuellen Trend entgegenkommen.  

Die Verwaltung regt daher eine Diskussion darüber an, ob auch auf den Stadtteilfriedhöfen, die von der Stadt Ichenhausen verwaltet werden, nämlich den Friedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen den Familiengräbern wie folgt begegnet werden sollte:
-        Neue Familienerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Familienerdgrabreihen nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
-        Neue Einzelerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Einzelerdgrabreihen nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
-        Es werden 5er- und 7er-Urnenstelen-Anlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichtet. (siehe Anlage 1)
-        Es werden gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele (sog. „Wiedemann-Lösung“) auf Lücken zwischen Familiengräbern errichtet (siehe Anlage 2 „gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele mit 4 bzw. 3 Urnenerdgräber“)

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.
StRin Walter merkt an, dass diese „Wiedemann-Lösung“ bisher in Ichenhausen sehr gut angenommen worden sei. Die Friedhofskultur habe sich geändert und es muss daher auch eine passende Lösung gefunden werden. Die vorgeschlagene Lösung befürworte sie.

StR Kehrle fügt hinzu, dass es auf den Friedhöfen in Ichenhausen und den Stadtteilen eine gewisse Gleichmäßigkeit geben sollte.

StR Ebner ist ebenfalls überzeugt, dass ein „Trend“ erkennbar ist, der die Urnengräber bevorzugt. Hier wäre seiner Meinung nach die vom ehem. Stadtrat Ottmar Sauter vorgeschlagene „Wiedemann-Lösung“ mit den 3 Urnenerdgräbern sehr gut.

Beschluss

Die Lücken auf den Friedhöfen in den Stadtteilen werden mit der sogenannten „Wiedemann-Lösung“ gefüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Friedhofsangelegenheiten Ichenhausen - Änderung Grabgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Vorberatung 1.2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Stadt Ichenhausen betreibt die Friedhofe in Ichenhausen, Hochwang, Oxenbronn, Rieden und Autenried (jeweils mit Leichenhäusern) als öffentliche Einrichtung.

Aufgrund der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 08.06.2016 – letztmals geändert mit Änderungssatzung vom 06.11.2019 erhebt die Stadt Ichenhausen Grab- und Bestattungsgebühren (sh. Anlage 1). Grundlage der Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtung der Stadt Ichenhausen ist das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKVP) vom 10.06.2016 dar.

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurde festgestellt, dass für das Gemeinschaftliche Urnenerdgrab mit Stele (sog. Wiedenmann-Lösung) eine Neuermittlung der Grabgebühr erforderlich ist.



Begründung:

In der Vergangenheit wurden für diese Gräber die Stele in der Mitte des Gemeinschaftsgrabes sowie die Einfassungen von einem Dritten (Steinmetz) erstellt und von diesem an den Grabgechtsinhaber verkauft. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierzu erfolgte mit einer Vertragslaufzeit 01.01.2014 – 31.12.2018.

Nunmehr hat die Stadt Ichenhausen für 6 weitere sog. Wiedenmann-Lösungen die Kosten für die Stelen und die Einfassungen selbst getragen. Diese wären somit künftig über die Grabnutzungsgebühren mitzufinanzieren.

Zur Ermittlung der zutreffenden Grabgebühr wurde der BKPV beauftragt. Ausgegangen wurde von der Gebührenkalkulation des BKPV aus dem Jahr 2016.

Für die Nutzungszeit von 15 Jahren ergeben sich laut Gutachten Grabgebühren i.H.v. 915 € (Grabgebühr bisher 644 €).

Sofern Fragen zur Gebührenermittlung bestehen, steht Herr Stadtkämmerer Michael Fritz in der Sitzung für Fragen zur Verfügung.

 

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.
StRin Walter fragt nach, weshalb nun die Änderung eintrete.
Bgm. Strobel antwortet, dass in der bisherigen Handhabung zwei Rechnungen gefertigt wurden. Eine von der Verwaltung und die zweite vom Steinmetz selbst. Dies soll künftig vereinheitlicht werden.

Beschluss

Der vorgeschlagenen Änderung der Grabgebühr für das gemeinschaftliche Urnenerdgrab (mit Stele, Erstellung durch die Stadt) wird zugestimmt.

Die Grabgebühr für das gemeinschaftliche Urnenerdgrab (mit Stele, Erstellung durch die Stadt) mit einer Grabgebühr für die Nutzungszeit von 15 Jahren i.H.v.  915 € (61 € /Jahr) wird in die Friedhofsgebührensatzung durch eine Änderungssatzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Friedhofsangelegenheiten - 4. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Vorberatung 1.3
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Für die Erhöhung der Grabgebühren für das Gemeinschaftliche Urnenerdgrab mit Stele ist eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

Beschluss

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der in der Anlage beigefügten 4. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.06.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vereinsförderung - Information über die Erhöhung der Sportbetriebsförderung aufgrund des Corona-Sonderfond

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 2
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Günzburger Zeitung vom 15.07.2020 wurde über die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Förderung um fast das Doppelte erhöht.

Nachdem die Stadt Ichenhausen mit Grundsatzbeschluss zur Förderung von Vereinen vom 06.02.2018 den städtischen Zuschuss ab dem Jahr 2018 von 38 % auf 75 % erhöht hat, profitieren die Vereine zusätzlich auch in diesen schwierigen Zeiten durch einen entsprechend höheren städtischen Zuschuss – vorausgesetzt sie stellen einen Antrag bei der Stadt Ichenhausen stellen.

Am Beispiel eines städtischen Vereins mit durchschnittlich 200 jugendlichen Mitgliedern, 450 erwachsenen Mitgliedern sowie etwa 20 Übungsleiterlizenzen lässt sich dies wie folgt darstellen:


                                               2017                2018                2019                2020        


Sportbetriebsförderung Freistaat                4.800 €        4.800 €        4.800 €        9.750 €

Zuschuss Stadt Ichenhausen                1.824 €        3.600 €        3.600 €        7.312 €



Die beantragten und ausbezahlten Zuschüsse in 2019 betrugen etwa 5.600 €, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass nicht alle grds. berechtigten Vereine einen Antrag auf Bezuschussung beim Landratsamt Günzburg als auch bei der Stadt Ichenhausen gestellt haben.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.
StRin Glassenhart merkt an, dass wegen der Corona-Krise alle Vereine Probleme haben, da ihnen die Einnahmen aus den Veranstaltungen fehlen. Deshalb befürwortet sie eine höhere Förderung der Vereine im Gegensatz zu den Vorjahren.

StRin Walter fragt nach, ob es eine entsprechende Frist für die Beantragung der Förderung gebe.
Bgm. Strobel antwortet, dass der jeweilige Verein bis 31.03. jeden Jahres beim Landkreis die Förderung beantragen müsse um dann auch die Förderung der Stadt Ichenhausen zu erhalten.
StRin Walter merkt an, ob die Stadt jährlich die Vereine informieren solle .
Bgm Strobel meint, dass dies in der Verantwortung des Vereins liege und die Stadt hier nicht tätig werden müsse.

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3. Bläserklasse an der Grundschule Ichenhausen - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Mangels ausreichender Anmeldungen stellt das Staatliche Schulamt keine Lehrerstunden mehr für eine Bläserklasse zur Verfügung. Die Bläserklasse wird also nicht weitergeführt werden können.
Der Sachvortrag hierzu erfolgt in der Sitzung.

Diskussionsverlauf

Die Stadt Ichenhausen hat hier in den vergangenen Jahren einige Anschaffungen der Instrumente getätigt und es wurden im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 10 Schüler angemeldet, von denen dann im Anschluss an die Grundschule 5 Kinder Unterricht an der Musikschule nahmen. 2018/2019 waren es insgesamt 8 Kinder, davon sind alle weiter an die Musikschule. Im Jahr 2019/2020 waren es 5 Kinder, davon ist keins an die Musikschule.
Bgm. Strobel merkt hierzu an, dass aufgrund von rückläufigen Schülerzahlen vorerst eine Pause für die Bläserklassen eingeräumt wurde. Allerdings habe das Staatliche Schulamt jetzt angekündigt, aufgrund von Personalmangel keine Lehrerstunde mehr zur Verfügung zu stellen und damit  das Projekt endgültig einzustellen.

Diesbezüglich haben sich nach Veröffentlichung der Tagesordnung bereits 7 Eltern von Schülern aus den Bläserklassen der Vorjahre gemeldet. Hier wurde immer wieder betont, dass die Schüler sich neben dem normalen Unterricht im Gesamten ein Instrument leichter erlernen würden, als bei Nachmittagsunterricht durch Externe. Hier wurde die Einbindung in den normalen Stundenplan bevorzugt. Auch die nicht notwendige Anschaffung der Instrumente wurde seitens der Eltern befürwortet.
Bgm. Strobel schlägt vor, hierzu nochmal auf das Schulamt zuzugehen, wenn das Gremium zustimme.
StR Riederle befürwortet den Vorschlag.

Beschluss

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt, dass die Verwaltung nochmals auf das Staatliche Schulamt zugeht und einen Erhalt der Bläserklassen erbittet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö 4
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4.1. Friedhof Ichenhausen; Anlegung eines Urnenendlagers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Entscheidung 4.1

Sachverhalt

Da in Deutschland Urnen nach Ablauf des Nutzungsrechtes nach Entfernung aus einer Urnenanlage einer Endlagerstätte zugeführt werden müssen, ist hierfür auf dem Friedhof Ichenhausen ein solches Lager anzulegen, da nach aktuellem Stand zum 31.12.2020 eine Urne aus der Urnenwand kommt, sofern die Nutzungszeit nicht verlängert wird.

Diese Endlagerstätte wird durch Einbringung eines Schachtrings mit Deckel im Erdreich geschaffen.

Hierfür bieten sich nachfolgende Stellen im Friedhof Ichenhausen:

-        aufgelöste Grabstelle recht von der Urnenstele im neuen Teil, Reihenabteil 3
-        aufgelöste Grabstelle alter Teil im Reihenabteil 7
-        aufgelöste Grabstelle links vom Leichenhaus, alter Teil, im Reihenabteil 2 und 3

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Möglichkeiten der Urnenendlagerstätte.
StR Riederle fragt nach, ob die Urnen als Ganzes dort vergraben werden oder ob die Asche von der Urne selbst getrennt werde.
Bgm. Strobel antwortet, dass hier eine Trennung vorgenommen werde. In der Vergangenheit wurden auch nicht verrottbare Urnen verwendet, welche dann eben von der Asche getrennt werden sollen. Hierzu werde aber eine würdevolle Form der Trennung und „Lagerung“ angestrebt.

StRin Walter fragt nach, wer diesen Vorgang durchführen werde, ob hier der Bestatter oder die Stadt zuständig seien. Des Weiteren könnte man überlegen, ob für die Asche eine Namenstafel eingerichtet werde, damit nachvollzogen werden kann, wer dort begraben ist.
Bgm. Strobel antwortet, dass die Zuständigkeiten dann noch geklärt werden müssen. Aber für eine Beschriftung mit den Namen spreche er sich nicht aus. Das würde bei Sargbestattungen nach der Aufgabe des Grabes auch nicht so gehandhabt. Dem stimmten mehrere Stadträte zu.

StRin Glassenhart fragt nach, wie sich die Situation bei Urnenerdgräbern verhalte. Ob auch hier ein Herausnehmen der Urnen erforderlich wird, wenn das Grab aufgegeben wird.
Bgm. Strobel meint hierzu, dass die Urnen in der Erde zunächst alle bleiben. Unabhängig ob es Metall-Urnen oder verrottbare seien. Erst bei einer erneuten Belegung des Grabes muss die Urne aus der Grabstätte entnommen werden, falls sie „im Weg“ seien. Hierzu gäbe es aber momentan noch keine abschließende Regelung.

StR Gorzitze spricht sich für die erste vorgeschlagene Lösung aus. Allerdings sei er mit der Bezeichnung „Urnenendlager“ nicht einverstanden. Hier sollte man über eine andere Bezeichnung nachdenken.
Bgm. Strobel stimmt StR Gorzitze zu und bittet um Namensvorschläge.

StR Ebner fragt nach, ob in der Verwaltung hinterlegt sei, welche Urnen verrottbar sind und welche nicht.
Hierzu müsse Bgm. Strobel in der Verwaltung nachfragen.

StR Riederle schlägt vor diese Lagerstätte schön zu gestalten und eine Tafel mit der neu gefunden Bezeichnung am Ort des Urnenendlagers anzubringen. Ohne Namen oder sonstige Personalien.

Beschluss

Die Urnenerdlagerstätte in Ichenhausen soll in der aufgelösten Grabstelle rechts von der Urnenwand  im neuen Teil, Reihenabteil 3 geschaffen werden.  Auf sämtlichen Friedhof soll in Absprache mit dem Kirchenpfleger ein solches Urnenendlager eingerichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.2. Information zur Grabsteinprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 4.2

Sachverhalt

Bgm. Strobel weist darauf hin, dass dieses Jahr wieder die Grabsteinprüfung durchgeführt wurde. Dies wurde erstmals 2019 durchgeführt.
Wie erwartet wurden im Gegensatz zu 2019 bei 81 Beanstandungen in 2020 nur 17 Beanstandungen festgestellt.

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4.3. Rathausserviceportal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 4.3

Sachverhalt

Bgm. Strobel weist darauf hin, dass ab sofort das Rathausserviceportal über die Homepage der Stadt Ichenhausen erreichbar ist.
Hier können Bürger diverse Vorgänge über ein Online-Portal erledigen. Diese Vorgänge werden dann vom jeweiligen Sachbearbeiter über die EDV bearbeitet.

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4.4. Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister zu Eheschließungsbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 4.4

Sachverhalt

Seit Montag, den 27.07.2020 sind 2. Bürgermeister Zenker und 3. Bürgermeister Schuler befugt Eheschließungen durchzuführen.
Bgm. Strobel spricht seinen Dank aus und merkt an, dass dies im Landkreis nur sehr selten sei, dass die Möglichkeit von stellvertretenden Bürgermeistern getraut zu werden, bestehe.

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4.5. Wortmeldung StRin Walter - befallener Baum auf dem Friedhof sowie offengelassene Friedhofstore

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 4.5

Sachverhalt

StRin Walter merkt an, dass sie bereits bei der Verwaltung gemeldet habe, dass ein Baum beim Friedhof mit einem Pilz befallen sei. Hierzu habe sie bereits einen Besichtigungstermin mit Bauhofleiter Ganser vereinbart. Hierzu wolle sie wissen, was momentan der Sachstand sei.
Bgm. Strobel merkt an, dass er davon noch keine Information erhalten habe, aber hierzu im Bauhof nochmals nachfragen werde.

Außerdem ist StRin Walter aufgefallen, dass die Friedhofstore in Ichenhausen an einem Morgen offenstanden.
Bgm. Strobel will die Sicherheitswacht s tichprobenartig vorbei schicken.

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4.6. Wortmeldung StRin Glassenhart - Belegung der Öffentlichkeitsräume im Bürgerbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 3. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2020 ö Information 4.6

Sachverhalt

StRin Glassenhart fragt nach, ob momentan beide Öffentlichkeitsräume durch das Bürgerbüro belegt werden.
Bgm. Strobel meint, dass das Großraumbüro des Neubaus momentan wegen  Corona nicht wie gewohnt genutzt werden könne. Die Infektionsgefahr ist bei vier Mitarbeiterinnen zu groß, wenn alle gleichzeitig Bürger bedienen. Deshalb wurden zwei der vier Mitarbeiter in die jeweiligen Öffentlichkeitsräume verlegt.

Datenstand vom 23.09.2020 12:12 Uhr