Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.04.2020
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Angelegenheit der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 5; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße"
4 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Erlass eines beidseitigen, eingeschränkten Halteverbotes in der Chr.-von-Schmid-Straße in Ichenhausen
5 Verschiedenes

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1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö Information 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2020 wurde davon Kenntnis genommen, dass

-        der Auftrag für die Erschließung des Baugebietes „Erweiterung zum Kötztal“ im Stadtteil Rieden/Kötz von Seiten der Bayerngrund, München, denen die Erschließungsträgerschaft übertragen wurde, an die Firma Kranzfelder, Zusmarshausen, zum Pauschalpreis in Höhe von 338.533 € vergeben wurde.

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2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Angelegenheit der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden nachfolgende Bauanträge:

-        Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/11 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 9

-        Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 164/10 Gem. Oxenbronn, Wacholderweg 8

-        Anbau eines Wintergartens an dem best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 952/4 Gem. Hochwang, Bgm.-Schuler-Straße 1

sowie als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Anbau eines Zimmers im Erdgeschoss sowie Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Balkones des bzw. am best. Anwesen(s) auf dem Grundstück Flur-Nr. 553/2 Gem. Ichenhausen, Rohrer Straße 33

-        Abbruch des best. Abstellraumes und Neubau eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 91/1 Gem. Ichenhausen, Marktstraße 14

-        Einbau von 2 Ferienwohnungen in das best. landwirtschaftliche Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 13/6 Gem. Rieden/Kötz, Hauptstraße 9a

-        Umgestaltung des Eingangsbereiches des V-Marktes Ichenhausen auf den Grundstücken Flur-Nr. 608 und 608/1 Gem. Ichenhausen, Weiler Weg 1
       - Tektur zum gen. Bauplan Nr. B-2019-449 -

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 5; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried beabsichtigen, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage zu errichten.

Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Kniestockhöhe von 0,75 m zulässig, erstellt werden soll jedoch ein Kniestock mit einer Höhe von 1,25 m. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes auf 1,25 m gibt es im Baugebiet bereits Bezugsfälle. Zudem hat das Landratsamt im Zusammenhang mit einer Bauvoranfrage mitgeteilt, dass auch sie mit einer Erhöhung des Kniestockes auf max. 1,25 einverstanden wären. Aufgrund dessen sollte von Seiten der Stadt der beantragten Befreiung ebenfalls zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 107/15 Gem. Autenried, Sophie-Schmid-Straße 5, und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Anhofer Straße“ in Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Erlass eines beidseitigen, eingeschränkten Halteverbotes in der Chr.-von-Schmid-Straße in Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Durch vermehrt parkende Fahrzeuge in der Chr.-von-Schmid-Straße auch im Einmündungsbereich zur Wohnanlage Chr.-von-Schmid-Straße 1 bis 7 besteht keine Möglichkeit mehr, dass Rettungsfahrzeuge insbesondere größere Feuerwehrfahrzeuge zu dieser Wohnanlage ungehindert zufahren können.

Da gemäß Mitteilung der Brandschutzstelle des Landratsamtes Günzburg es erforderlich ist, dass zum abwehrenden Brandschutz Feuerwehrzufahren freizuhalten sind, fand eine Befahrung mit der Drehleiter der FFW Ichenhausen statt.

Dabei wurde festgestellt, dass bei parkenden Fahrzeugen ab dem Anwesen Chr.-von-Schmid-Straße 8 bis zum Ende des Anwesens Chr.-von-Schmid-Straße 10 ein größeres Feuerwehrfahrzeug nicht mehr zur Wohnanlage fahren kann.

Damit zukünftig eine Zufahrt mit der Drehleiter aus Richtung Westen gewährleistet werden kann, wird daher vorgeschlagen, sowohl auf der Süd- als auch Nordseite der Chr.-von-Schmid-Straße ab der Hs.Nr. 8 bis zur. Hs.Nr. 10 ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen und die hierfür erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Zusätzlich soll in diesem Bereich zur besseren Erkennbarkeit eine Zick-Zack-Linie aufgezeichnet werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen.
Er spricht in diesem Zusammenhang auch an, dass einige Anwohner der Chr.-von-Schmid-Straße sowie östlich der Fachklinik sich schon seit längerer Zeit über die parkenden Fahrzeuge durch Mitarbeiter der Fachklinik beschweren, da hierdurch teilweise die Grundstückszufahrten zugestellt werden, aber auch die Anwohner und deren Angehörige keinen Parkplatz auf der Straße mehr finden. Dies wurde - wie vielleicht bekannt - von einem Anwohner auch auf der letzten Bürgerversammlung in Ichenhausen angesprochen. In Bezug auf diese Thematik ist der Vorsitzende zudem in ständigem Kontakt mit 2 bzw. 3 Anwohnern der Straßen. Das Ganze hat aber nichts mit dem heutigen Vorschlag zur Anordnung des Halteverbotes zu tun. Einige Anlieger wünschen sich daher die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Anliegerparkausweisen. Dann dürften nur noch die Anlieger in diesen Straßen mit einem entsprechenden Ausweis und Besucher über einen Zeitraum von max. 2 bzw. 3 Stunden parken. Dadurch ist aber auch zu befürchten, dass Mitarbeiter der Fachklinik auf andere Straßen im Umfeld ausweichen, es kann aber auch sein, dass der Parkplatz beim SCI besser frequentiert wird. Zudem wäre dies auch mit einem erhöhten Aufwand für die Verwaltung durch die erforderliche Ausstellung der Parkausweise verbunden, der nicht kostenlos erfolgen kann.

Da jedoch nicht alle Anlieger positiv einer Parkraumbewirtschaftung gegenüberstehen war geplant, eine Anliegerversammlung durchzuführen, die jedoch aufgrund Corona bisher nicht stattfinden konnte. Dies ist aber nach wie vor vorgesehen, damit über diese Thematik mit dem Großteil der Anlieger auch entsprechend diskutiert werden kann.

Anzumerken ist aber hier auch noch, dass nicht alle Anlieger über genügend Stellplatzmöglichkeiten für ihre eigenen Pkws haben und somit auch diese teilweise auf den Straßen abgestellt werden.

Es besteht daher ebenfalls die Absicht, die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Stadt zu ändern, wonach bei neuen Bauvorhaben dann mehr Stellplätze gefordert werden sollen, dies hätte jedoch keine Auswirkungen auf Bestandsgebäude.

Beschluss

Für den Bereich der Chr.-von-Schmid-Straße in Ichenhausen wird ab dem Anwesen Hs.Nr. 8 bis zum Ende des Anwesens Hs.Nr. 10 sowohl auf der Süd- als auch Nordseite ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind hierzu aufzustellen und eine Zick-Zack-Linie aufzubringen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.05.2020 ö 5
Datenstand vom 02.07.2020 09:09 Uhr