Datum: 21.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.07.2020
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauantrag zur Errichtung von zwei Werbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 1
4 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Caports und Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße I"
5 Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2
6 Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 58
7 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" im Stadtteil Deubach; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer zeitlich befristeten "indirekten Einbahnstraßenregelung" in der Garten- sowie Pestalozzistraße in Ichenhausen
9 Verschiedenes
9.1 Bekanntgabe der Termine der Bürgerversammlungen 2020

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.07.2020 wurde beschlossen:

-        die nachfolgenden Aufträge zur Erweiterung des Wilhelm-Busch-Kindergartens zu vergeben:
       Dachabdichtungsarbeiten        Fa. Neuburger Bautenschutz, Neuburg/Kammel
       Gesamtauftragssumme:        ca. 23.100 € brutto
       Spenglerarbeiten                Fa. Oberauer, Günzburg
       Gesamtauftragssumme:        ca. 11.000 € brutto
       Fenster- und Sonnenschutz        Fa. Anton Schöb, Winterrieden
       Gesamtauftragssumme:        ca. 20.100 € brutto
       Bodenbelagsarbeiten                Fa. Mack, Ichenhausen
       Gesamtauftragssumme:        ca. 6.200 € brutto
       Malerarbeiten                        Fa. Schuler, Ichenhausen
       Gesamtauftragssumme:        ca. 4.000 € brutto

-        den Auftrag für die Anbindung des Rathauses (Alt- und Neubau) an das Glasfasernetz an die T-System International GmbH, München, zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 34.700 € brutto (Eigenanteil der Stadt nach Abzug der Zuschüsse des Freistaats ca. 14.700 € brutto) zu vergeben,

-        zur Unkrautbekämpfung im Friedhof Ichenhausen als Test eine Grasfläche im alten Friedhofsteil, östlich des Leichenhauses anzulegen und ebenfalls mit einem Kehrgerät mit Krautbesen zu testen , ob damit die Unkrautentfernung auf den gesplitteten Wegen möglich ist.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag eingereicht.

Als „Akt der laufenden Verwaltung“ wurden folgende Bauanträge behandelt:

-        Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2085/5 Gem. Ichenhausen, Mangoldstraße 5
(einer vorangegangenen Bauvoranfrage hat das Gremium bereits in seiner Sitzung am 20.04.2020 zugestimmt)

-        Abriss der bestehenden und Neubau einer neuen Terasse auf dem Grundstück Flur-Nr. 1221 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 54

-        Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 469 Gem. Ichenhausen, Brandfeldstraße 2

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zur Errichtung von zwei Werbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers beabsichtigt die Deutsche Plakat-Werbung, Koblenz, auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen, Wettenhauser Weg 1, auf der Süd-Westseite zwei Werbetafeln mit einer Größe von 2,87 m x 3,89 m zu erstellen.

Die Tafeln sollen freistehend auf U-Eisen mit einer Sockelhöhe von 0,60 m errichtet werden, damit hat die Werbeanlage eine Gesamthöhe von 3,47 m.

Dieser Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2020 behandelt und dabei das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da folgende Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen:
-        Beeinträchtigung des Ortsbildes
-        Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt zur B16 insbesondere zum Geh- und Radweg
-        Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch die vorgesehene Beleuchtung.

Mit Schreiben vom 04.08.2020 bittet des Landratsamt Günzburg die bisherige Entscheidung nochmals zu überdenken und führt hierbei folgendes an:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann nur aus den sich aus §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden. Bauplanungsrechtlich erweist sich das Vorhaben als zulässig. Es befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Ichenhausen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Beurteilungsgrundlage ist demzufolge § 34 BauGB.

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Die im Rahmen der Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen vorgetragenen Gründe zur Verweigerung des Einvernehmens wurden nunmehr geprüft und die Fachstellen Ortsplanung, Verkehrswesen und das Staatliche Bauamt Krumbach beteiligt. Hierzu teilt das Landratsamt folgendes mit:

Nach Rückmeldung der Bauherrschaft wird auf die Beleuchtung der Werbeanlage verzichtet. Entsprechend der Stellungnahme der Fachstellen Ortsplanung wird das Ortsbild durch die geplante Werbeanlage nicht beeinträchtigt. Von Seiten der Fachstelle Verkehrswesen und dem Staatlichen Bauamt Krumbach wird durch die geplante Werbeanlage die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet.

Im Ergebnis ist das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig und das gemeindliche Einvernehmen könnte nicht zu Recht versagt werden. Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, so dass sich das Landratsamt veranlasst sieht, das fehlende Einvernehmen zu ersetzen.  

Der Stadt wird somit nochmals die Möglichkeit gegeben, unter Berücksichtigung der Rechtslage ihre bisherige Entscheidung nochmals zu überdenken bzw. abzuändern oder zu der vorgesehenen Ersetzung des Einvernehmens eine Stellungnahme abzugeben.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert hierzu den Sachverhalt.

3. Bürgermeister Schuler ist nach wie vor der Auffassung, dass die Werbetafel aus den genannten Gründen abgelehnt werden sollte, auch wenn das Landratsamt dann das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Seiner Meinung nach muss irgendwie eine Möglichkeit gefunden werden, um solche Anlagen zu verhindern, da diese einfach nicht gewollt werden.

Stadträtin Schweiger kann nicht verstehen, warum das Landratsamt nicht einsieht, dass die Kommunen solche Werbeanlagen ablehnen und hierzu eine andere Meinung hat. Sie schlägt vor, sich an den Städtetag zu wenden, um vielleicht zu erreichen, dass zukünftig solche Anlagen keine Aussicht auf Genehmigung mehr haben.

Der Vorsitzende erwidert, dass aufgrund dem derzeit geltende Baurecht solche Werbetafeln zulässig sind und daher vom Landratsamt insbesondere in einem Gewerbegebiet genehmigt werden müssen. Nach wie vor sieht er jedoch bei der geplanten Maßnahme die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt des Wettenhauser Weges in die Bundesstraße insbesondere zum angrenzenden Geh- und Radweg als stark beeinträchtigt an, so dass er vorschlägt, den Antrag nach wie vor abzulehnen.

Aus Sicht des Städte- bzw. Gemeindetages hängt eine Genehmigung vom Einfügungsgebot ab. Wenn dieses gegeben ist, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid. Durch Erlass einer Plakatierungssatzung bestünde zudem auch nur die Möglichkeit solche Tafeln im historischen Stadtkern von Ichenhausen, jedoch nicht in Gewerbegebieten, zu verhindern.

Die Frage von Stadtrat Kollmann, ob es auch bei einer erneuten Ablehnung des Antrages durch die Stadt bei einer unbeleuchteten Werbeanlage bleiben wird, wird vom Vorsitzende bejaht, da der Antragsteller dies bereits gegenüber dem Landratsamt versichert hat.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Werbetafeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 613/5 Gem. Ichenhausen wird auch weiterhin verweigert, da nach wie vor eine Beeinträchtigung des Ortsbildes sowie der Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt zur B16 insbesondere zum Geh- und Radweg gesehen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Caports und Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Südlich der Eichendorffstraße I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen, Goethestraße 21, soll ein Doppelhaus mit zwei Carports und zwei Stellplätzen erstellt werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I" in Ichenhausen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen nur innerhalb der Baugrenze zulässig. Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze und die Festsetzungen für Nebengebäude und Garagen / Carports werden der möglichen Nutzung des Baugrundstückes nicht gerecht, da diese damit nur innerhalb der Baugrenzen im weit hinter der Zufahrt liegenden Grundstücksteil erstellt werden dürft en. Zur besseren Anfahrt der Carports über den Wendehammer und zur Schaffung von mehr Gartenflächen für die Doppelhäuser ist deshalb geplant, die Carports außerhalb der Baugrenze mit einem Abstand von 1,60 m zur Straße zu erstellen. Hierfür wird Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung zugestimmt werden, auch wenn es im Baugebiet noch keine entsprechenden Bezugsfälle gibt, da sich das Grundstück in einem Wendehammer befindet und durch die Erstellung der Carports außerhalb der Baugrenze keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Erstellung eines Doppelhauses mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 517/15 Gem. Ichenhausen und der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Eichendorffstraße I“ in Bezug auf die Erstellung der Carports außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Sohn des Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2, beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf der Ostseite ein Einfamilienhaus mit Einbindung der bestehenden Garage anzubauen. Der Anbau soll ein Flachdach erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es für den Bereich des Bauvorhabens keinen Bebauungsplan gibt, ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Einfügung ist gegeben, da der Neubau an das bestehende Wohnhaus angebaut und somit entsprechend integriert wird. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Auch die Dachform kann akzeptiert werden, da sich in der Ulmer Straße bereits ein weiteres Gebäude mit einem flach geneigten Pultdach befindet.

Aus Sicht der Verwaltung könnte daher der Bauvoranfrage zugestimmt werden. Letztendlich entscheidet jedoch das Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde über die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens, da das Baugrundstück im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ und nicht als Wohnbaufläche festgesetzt ist.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzenden gibt Ausführungen zur Bauvoranfrage und informiert hierzu, dass zwischenzeitlich auch eine Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt. Demnach kann von Seiten des Landratsamtes für die Bauvoranfrage keine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden, da sich das geplante Vorhaben im Außenbereich befindet. Aufgrund dieser Aussage ist auch von Seiten der Stadt die Bauvoranfrage abzulehnen.

Aus Sicht von 3. Bürgermeister Schuler besteht für das Gremium aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes keine andere Möglichkeit als eine Ablehnung der Bauvoranfrage. In diesem Zusammenhang spricht er an, dass an dieser Stelle ein größeres Ärgernis die vor dem Grundstück immer wieder auf der Staatsstraße parkenden Fahrzeuge sind. Dies wurde auch schon bei einer Bürgerversammlung angesprochen. Er hätte daher bei dem geplanten Anbau die Bedenken gehabt, dass diese Fahrzeuge dann sogar zunehmen. Durch die Ablehnung hat sich dies jedoch erledigt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 81 Gem. Oxenbronn, Ulmer Straße 2, wird abgelehnt, da sich das Bauvorhaben laut Mitteilung des Landratsamtes im Außenbereich befindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen, Krumbacher Straße 58

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Sohn des Eigentümers des Grundstückes Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage direkt an der Krumbacher Straße (B16) zu erstellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits bei der Bebauung des nördlich angrenzenden Grundstückes Flur-Nr. 1047 Gem. Ichenhausen wurde bei der ersten Stellungnahme des Landratsamtes zur Bauvoranfrage eine Baugenehmigung im Jahre 2002 abgelehnt, da das Grundstück als Außenbereichsgrundstück zu betrachten sei. Die Anwendung einer Innenbereichslage würde das Vorhandensein eines Bebauungszusammenhanges voraussetzen.

Nachdem sich jedoch die Stadt bereit erklärt hat, die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage über überlange Hausanschlüsse vorzunehmen und damit die Erschließung gesichert ist und das Staatliche Bauamt Krumbach schriftlich einer Zufahrt auf die B16 zugestimmt hat, hat letztendlich das Landratsamt im Jahre 2003 eine Baugenehmigung erteilt, nachdem die immissionsschutzrechtlichen Auflagen des Landratsames nachgewiesen und eingehalten werden konnten.

Das nunmehr zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich südlich des zwischenzeitlich bebauten Grundstückes Flur-Nr. 1047 Gem. Ichenhausen und somit noch mehr im Außenbereich.

Die überlangen Hausanschlüsse zur Erschließung des Grundstückes Flur-Nr. 1047 Gem. Ichenhausen enden an der Nordseite des Einfamilienhauses. Die Erschließung für das Grundstück Flur-Nr.1047/1 Gem. Ichenhausen ist somit derzeit nicht gesichert.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der südliche Bereich des Grundstückes als „gemischte Baufläche“ enthalten, der Bereich direkt an der Straße als „Grünfläche“ mit dem Hinweis „Lärmschutz erforderlich“.

Das Landratsamt Günzburg hat zwischenzeitlich zudem mitgeteilt, dass es sich eindeutig um ein Vorhaben im Außenbereich handelt. Nach ihrer ersten Einschätzung wäre hier für das gesamte Gebiet das Betreiben einer Bauleitplanung durch die Stadt Ichenhausen erforderlich. Eine genaue Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit erfolgt von Seiten des Landratsamtes jedoch erst nach Vorlage der Unterlagen nach Behandlung im Gremium. Hier ist dann auch zwingend eine Ortsbesichtigung erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung sollte aus den vorstehenden Gründen die Bauvoranfrage abgelehnt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende  gibt zur vorliegenden Bauvoranfrage entsprechende Erläuterungen.

Sollte ein mögliches Gespräch mit dem Antragsteller ergeben, dass sich diese eine Bauleitplanung vorstellen könnten, müsste sich das Gremium mit diesem Thema erneut befassen und eine entsprechende Entscheidung treffen. Die Ausweisung einer Wohnbau- oder vielleicht sogar Mischgebietes in diesem Bereich hängt aber nicht nur von der Stellungnahme der Bauabteilung des Landratsamtes, sondern auch vom Immissionsschutz und dem Staatlichen Bauamt Krumbach und weiteren Fachbehörden ab.

Beschluss

Die Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1047/1 Gem. Ichenhausen wird abgelehnt, da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt und die Erschließung nicht gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" im Stadtteil Deubach; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Damit die gewünschte Bebauung des im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ befindlichen Grundstückes Flur-Nr. 356/2 Gem. Deubach ermöglicht werden kann, hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2020 beschlossen, diesen Bebauungsplan in folgenden Punkten zu ändern:

-        Erhöhung der Kniestockhöhe von 0,70 m auf 1,25 m
-        Verschiebung der Baugrenze in südlicher Richtung
-        Zulässigkeit von grauen, engobierten jedoch nicht lasierten und glasierten sowie schwarzen Farbtönen für die Dacheindeckung
-        Zulässigkeit von Pultdächern für die Garagen
-        Reduzierung der für das Grundstück festgesetzten Grünordnungsmaßnahme.

Zwischenzeitlich wurde mit den Antragstellern auch ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde das Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, beauftragt, das zwischenzeitlich den Entwurfsplan der Änderung des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker - 1. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) mit Begründung hierzu vorgelegt hat.

Anhand dieses Entwurfes soll dann die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.  

Beschluss

Der Bebauungsplan „Am Schimmelacker“ im Stadtteil Deubach wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB geändert.    

Der Änderungsbebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Schimmelacker - 1. Änderung“ erhalten.  

Der Geltungsbereich des Änderungsplanes umfasst das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“.

Auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Änderungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 21.09.2020 und des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 21.09.2020 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer zeitlich befristeten "indirekten Einbahnstraßenregelung" in der Garten- sowie Pestalozzistraße in Ichenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Immer wieder kommt es vor und nach Schulbeginn durch im absoluten Halteverbot in der Pestalozzistraße haltende und parkende Fahrzeuge (überwiegend unvernünftige Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder zur Schule fahren) zu prekären Verkehrssituationen. Teilweise wenden Pkw-Fahrer sogar auf der Pestalozzistraße. Schüler, die aus den Pkw aussteigen, die in der Pestalozzistraße und der Gartenstraße auf den von der Mittelschule und der Realschule abgewandten Straßenseite aussteigen, müssen die Straßen queren, was die Gesamtsituation noch unübersichtlich macht.

Daher soll wie bei der Friedrich-Jahn-Straße eine zeitlich befristete „indirekte Einbahnregelung“ wie folgt angeordnet werden: „Zufahrt verboten“ von der Annastraße in die Garten- bzw. von der Gartenstraße in die Pestalozzistraße von Montag bis Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr mit den Zusatzschildern „Baustellenfahrzeuge und Radfahrer frei“. Zur Klarstellung: Die Zufahrt von der Rohrer Straße in die Pestalozzistraße und im Weiteren in die Gartenstraße Richtung Westen ist den ganzen Tag möglich.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Erläuterungen.

Stadtrat Stempfle befürwortet die Maßnahme auch in seiner Position als Verkehrsreferent des Stadtrates. Dadurch kann auch gewährleistet werden, dass die Kinder auf der Schulseite aussteigen und keine Straße überqueren müssen. Auch im Hinblick auf die Erweiterung des Kindergartens Storchennest wird dies zu einer Entzerrung des Verkehrs führen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Parkmöglichkeiten in der Pestalozzistraße auf der Westseite bestehen bleiben sollen.  

Auf Anfrage von Stadtrat Machauf, ob diese Einbahnstraßenregelung durch die Polizei überwacht wird, erwidert der Vorsitzende, dass bei der Anordnung der Einbahnstraßenregelung in der Friedrich-Jahn-Straße mit der Polizei vereinbart wurde, dass zumindest in der Anfangszeit kontrolliert wird. Dies ist auch in der Gartenstraße so geplant. Da die Polizei aber zusätzlich mit Corona seit Monaten belastet ist, wird sich zeigen, wie oft sie präsent sein können. Die Stadt legt jedoch großen Wert darauf und wird dies auch so weitergeben.

Stadtrat Sauter schlägt vor, das Schild bei der Einmündung der Annastraße in die Gartenstraße weiter in Richtung Osten zu platzieren, damit die Parkplätze am Kindergarten auch zukünftig von beiden Seiten angefahren werden können.

Der Vorsitzende stellt hierzu fest, dass derzeit der Parkplatz aufgrund der Baumaßnahmen nicht zur Verfügung steht. Nach der Fertigstellung der Erweiterung entstehen zusätzlich Parkplätze auf der Nordseite des Kindergartens, so dass der Parkplatz an der Gartenstraße keine so große Rolle mehr spielen wird. Somit soll die Einbahnstraßenregelung vorerst direkt ab der Einmündung gelten.

Beschluss

In der Garten- sowie Pestalozzistraße wird eine zeitlich auf Montag bis Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr befristete „indirekte Einbahnstraßenregelung“ mit Schildern „Zufahrt verboten“ ab der Einmündung der Annastraße mit den Zusatzschildern „Baustellenfahrzeuge und Radfahrer frei“ angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Bekanntgabe der Termine der Bürgerversammlungen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2020 ö Information 9.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt nachfolgende Termine für die anstehenden Bürgerversammlungen des Jahres 2020 bekannt:

Montag, 05.10.2020, 20:00 Uhr
Stadtteil Autenried        -                Gasthaus „Sommerkeller“ Autenried

Mittwoch, 07.10.2020, 20:00 Uhr
Stadtteil Hochwang        -                Musikheim Hochwang

Donnerstag, 08.10.2020, 20:00 Uhr
Stadtteil Oxenbronn        -                Friedrich-Jahn-Halle Ichenhausen

Montag, 12.10.2020, 20:00 Uhr
Stadtteil Rieden        -                Kötztalhalle Rieden

Dienstag, 13.10.2020, 20:00 Uhr
Stadtteil Deubach        -                Friedrich-Jahn-Halle Ichenhausen

Donnerstag, 15.10.2020, 20:00 Uhr
Ichenhausen                -                Friedrich-Jahn-Halle Ichenhausen

Datenstand vom 20.10.2020 09:35 Uhr