Datum: 19.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.09.2020
2 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge
3 Bauantrag zur Änderung der Garagenzufahrt und der Terrassenüberdachung sowie Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flur-Nr 295/2 Gem. Deubach, Bgm.-Thierer-Straße 1; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten I"
4 Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 282 Gem. Deubach, Bei der Sandhühl 3; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Sandhühl"
5 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 119/10 Gem. Autenried, Zum Eulenberg 12; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nördlich der Anhofer Straße"
6 Information über die Trassenvorstellungen des Bahnprojektes Ulm - Augsburg
7 Errichtung einer Rastplatzüberdachung für Radfahrer; Änderung des Standortes
8 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Information 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.09.2020 wurde beschlossen:

-        im Zuge des An- und Umbaues der Kindertagesstätte „Storchennest“ nachfolgende Aufträge zu vergeben:
       Dachabdichtungsarbeiten:        Firma Neuburger Bautenschutz, Neuburg/Kammel
       Auftragssumme:                ca. 57.900 € brutto
       Dachdeckungs- und
       Spenglerarbeiten:                Firma Schrapp & Salzgeber, Illertissen
       Auftragssumme:                ca. 58.900 € brutto

-        den Antrag auf Ausbau oder Asphaltierung des Weges „Am Lohn“ (Flur-Nr. 72/1 Gem. Deubach) abzulehnen, wobei zur Einleitung des Regenwassers in die Straßenentwässerung auf wenigen  Meter ein Rinnenstein im Weg eingebaut wird,

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren und als "Akt der laufenden Verwaltung" behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde kein Bauantrag jedoch als „Akt der laufenden Verwaltung“ folgende Bauanträge behandelt:

-        Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus sowie Neubau einer Doppelgarage und eines überdachten Grillplatzes auf dem Grundstück Flur-Nr. 1032/12 Gem. Ichenhausen, Am Birketle 9a

-        Umgestaltung des Eingangsbereiches des V-Marktes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 608 und 608/1 Gem. Ichenhausen, Weiler Weg 1
       - 2. Tektur zum genehmigten  Bauplan bzw. zur 1. Tektur Nr. T-2020-23 -

-        Neubau einer Überdachung mit Schiebetüren an dem best. Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 511/4 Gem. Ichenhausen, Schillerstraße 12

-        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1222 Gem. Ichenhausen, Günzburger Straße 52a
       (der Bauvoranfrage hierzu wurde in der Sitzung am 20.04.2020 bereits zugestimmt)

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zur Änderung der Garagenzufahrt und der Terrassenüberdachung sowie Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flur-Nr 295/2 Gem. Deubach, Bgm.-Thierer-Straße 1; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Entgegen des im Freistellungsverfahren eingereichten und behandelten Bauantrages soll nunmehr die Garageneinfahrt und die Terrassenüberdachung geändert und zusätzlich ein Geräteschuppen auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/2 Gem. Deubach, Bgm.-Thierer-Straße 1, errichtet werden.

Da hierdurch eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinter den Gärten I“ erforderlich wird, wurde von den Grundstückseigentümern ein Bauantrag mit einem Antrag auf Zustimmung zur Erteilung der Befreiung eingereicht.

Zur Verwirklichung der Änderung der Garageneinfahrt bzw. der Überdachung wird die Baugrenze im Norden um 70 cm bzw. teilweise 76 cm überschritten. Bei dem Geräteschuppen handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben.

Der Antrag auf Befreiung wird damit begründet, dass hierdurch mehr Bewegungsfreiheit bzw. Rangiermöglichkeiten gewonnen werden sollen. Zudem beansprucht der Abgang zur Einfahrt und der Aufgang zur Terrasse (Freibereich) die nötigen Laufbreiten der Treppenanlage. Die Abstandsflächen gemessen von der OK Geländer liegen trotz der Überschreitung der Baugrenze noch deutlich vor der Mitte des angrenzenden öffentlichen Weges.

Aus Sicht der Verwaltung könnte dem Antrag zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zur Änderung der Garagenzufahrt und der Terrassenüberdachung sowie dem Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/2 Gem. Deubach und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten I“ in Bezug auf die Überbauung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 282 Gem. Deubach, Bei der Sandhühl 3; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Sandhühl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf der Ostseite seines Grundstückes Flur-Nr. 282 Gem. Deubach eine Pkw-Garage mit Abstellraum zu erstellen.

Gemäß § 5 Nr. 2 der Satzung des für das Baugrundstück geltenden Bebauungsplanes „Bei der Sandhühl“ sind Garagen mit den sonstigen Nebengebäuden zusammenzubauen und können, soweit die Bebauungsplanzeichnung dies vorsieht, hinter der vorderen Baugrenze an den seitlichen Grundstücksgrenzen errichtet werden.

Da die neu geplante Garage sich an diese Festsetzung nicht hält, sondern die östliche Baugrenze um 6 m überbaut wird, wird Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Der Antrag wird wie folgt begründet:

Die Garage soll errichtet werden, um die Parksituation auf der Gemeindestraße, im kreuzungsnahen Bereich zu entzerren. Um das Tageslicht in den Wohnräumen zu erhalten und die vorhandenen Fenster am Wohnhaus nicht zu überdecken, soll die Garage mit 2 m Abstand zum Wohnhaus errichtet werden. Um die Einsicht in den Kreuzungsbereich zu gewährleisten, soll die Garage 4 m hinter der Vorderen Hauskante Richtung Süden platziert werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Obwohl es derzeit noch keine diesbezüglichen Bezugsfälle gibt, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag nachgekommen werden.
Die Absenkung der Bordsteine und des Gehweges an der neuen Zufahrt ist auf Kosten des Bauherrn durch eine Fachfirma herzustellen.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau einer Pkw-Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 282 Gem. Deubach und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Sandhühl“ in Bezug auf die Überbauung der östlichen Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 119/10 Gem. Autenried, Zum Eulenberg 12; Antrag auf Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nördlich der Anhofer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 119/10 Gem. Autenried ist beabsichtigt, ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Stellplatz zu errichten.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Anhofer Straße“. Nachdem die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bei dem Bauvorhaben nicht alle eingehalten werden, stellen die Bauherren Antrag auf Zustimmung zur Erteilung der nachfolgenden Befreiungen:

-        Erhöhung des Kniestockes
       zulässig 60 cm - geplant 96 cm
-        Überbauung der Baugrenze im Norden um ca. 76 cm

Die Erhöhung des Kniestockes wird damit begründet, dass hierdurch das Dachgeschoss besser genutzt werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf die Überbauung der nördlichen Baugrenze gibt es bereits zwei Bezugsfälle im Baugebiet, für die Erhöhung des Kniestockes wurde jedoch noch keiner Befreiung zugestimmt. Da es sich hierbei aber nur um 36 cm handelt, kann aus Sicht der Verwaltung auch diesem Befreiungsantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 119/10 Gem. Autenried, Zum Eulenberg 12, und der damit verbundenen Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen des Bebauungsplanes „Nördlich der Anhofer Straße“ in Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes und der Überbauung der nördlichen Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Information über die Trassenvorstellungen des Bahnprojektes Ulm - Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Information 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass am 16.10.2020 in Augsburg eine Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn stattfand an dem neben ihm noch weitere 10 Bürgermeister des Landkreises Günzburg teilgenommen haben. Dabei wurden die Anwesenden von der Bahn zwischen zwei Presseterminen informiert, die nachfolgenden Trassenvorschläge vorgestellt sowie eine Raumwiderstandskarte präsentiert:



Zur Raumwiderstandskarte erläutert der Vorsitzende, dass man von einem Raumwiderstand spricht, wenn wegen Siedlungen (Dörfer, Städte) ein großer Raumwiderstand gegen eine Planung vorliegt. Es handelt sich somit um keinen Widerstand aus der Bevölkerung, sondern aus  Bebauungs- bzw. Naturschutzgegebenheiten. Es besteht somit ein großer Raumwiderstand insbesondere durch die Flusstäler in nord- bzw. südlicher Richtung durch das Günz-, Kötz-, Kammel- oder Bibertal.

Da jedoch keine Trasse in Nord-Südrichtung, sondern nur in Ost-West-Richtung angedacht ist und somit diese Täler nur gequert werden sollen, ist dieser mögliche Raumwiderstand aus Sicht der Bahn naturschutzfachlich nicht sehr dramatisch, da ein Tal nur ca. 20 bis 25 m und nicht auf km beschädigt würde.

Als Planvorgabe seitens des Bundes und der Bahn wurde eine Zeitvorgabe für die Strecke Ulm nach Augsburg von höchstens 26 Minuten anstatt wie bisher 40 Minuten formuliert.

Aufgrund des Raumwiderstandes einerseits und den Vorgaben andererseits sind 5 Trassenvorschläge entstanden, wobei von der Bahn aber nur von 4 Trassen gesprochen wird, da die zwei südlichen zu einer Trasse zusammengefast werden. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen nur im Bereich des Stadtteiles Autenried, ob dort südlich oder nördlich vorbeigefahren wird.

Landrat Dr. Reichart, der auch bei dem Termin anwesend war, hat am Ende angekündigt, die Bürgermeister, die alle betroffen sind, zu einem Gesprächstermin ins Landratsamt einzuladen. Dieses Gespräch soll am nächsten Freitagvormittag stattfinden. Dabei soll evtl. entschieden werden, ob man sich gemeinsam als Landkreis zur Trassenplanung positioniert und dabei evtl. eine Trasse findet, die dem Landkreis insgesamt zusagt.

Daher schlägt der Vorsitzende abschließend vor, dies heute nur als Information dienen zu lassen. Andererseits hat sich die Stadt bereits gegenüber der Bahn eindeutig positioniert und dies auch gegenüber dem Regionalverband so kommuniziert.

Der Vorsitzende hat die Hoffnung, dass die zweite Vorgabe neben der Verringerung der Geschwindigkeit, die versprochene und bereits politisch zugesagte ICE-Haltestellen in Günzburg, dazu führt, dass die südlichen Trassen nicht, sondern nur mit der Bestandsstrecke realisiert werden kann. Wichtig ist hier auch die Aussage, dass diese Vorgabe nur zu schaffen ist, wenn die Bestandsstrecke an die Neubaustrecke angebunden wird. Alle Vorgaben können nur mit der autobahnbegleitenden Trasse in Kombination mit der Bestandsstrecke eingehalten werden. Dies macht für den Vorsitzenden die Hoffnung, dass das Stadtgebiet Ichenhausen vom Bahnprojekt nicht betroffen wäre.

Er sagt abschließend zu, das Gremium auf dem Laufenden zu halten.

zum Seitenanfang

7. Errichtung einer Rastplatzüberdachung für Radfahrer; Änderung des Standortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Das Gremium hat bereits im Jahre 2018 beschlossen, sich an der Förderung „Radwegeinfrastruktur“ der Regionalmarketing Günzburg zu beteiligen und hierbei einige angebotene Module wie Panoramaliegen, Bänke, Brotzeitinseln, Fahrradboxen, Fahrradständer und Trimmgeräte sowie eine Rastplatzüberdachung anzuschaffen und an bestimmten Stellen im Stadtgebiet aufzustellen.

Dabei war vorgesehen, diese Rastplatzüberdachung beim Oxenbronner Weiher aufzustellen. Der Standort wurde auch baurechtlich vom Landratsamt Günzburg mit Baugenehmigung Nr. B-2019-203 genehmigt.

Vor der geplanten Bauausführung hat es sich nun gezeigt, dass an dem Standort immer wieder bei ungünstiger Witterung Wasser steht und somit die Maßnahme an dieser Stelle sehr schlecht verwirklicht werden kann.

Als Alternativstandort wird daher das städt. Grundstück Flur-Nr. 426 Gem. Oxenbronn, das sich direkt beim Geh- und Radweg Ichenhausen-Waldstetten befindet, vorgeschlagen. Unter diese Überdachung soll dann die „Brotzeitinsel“ und daneben ein Fahrradständer und eine Panoramaliege gestellt werden.

Des Weiteren soll auch im Stadtteil Rieden/Kötz der Standort vom bisherigen Grundstück Flur-Nr. 404/2 Gem. Rieden/Kötz (ehem. Hitlerbad“) auf das Grundstück Flur-Nr. 379 Gem. Rieden/Kötz, das vom Obst- und Gartenbauverein unterhalten wird, in Absprache mit dem Obst- und Gartenbauverein und Herrn Stadtrat Ebner, verlegt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Ausführungen.

Beschluss 1

Dem Alternativstandort, das städt. Grundstück Flur-Nr. 426 Gem. Oxenbronn, zur Aufstellung der Rastplatzüberdachung mit „Brotzeitinsel“, Fahrradständer und einer Panoramaliege wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Verlegung des Standortes vom bisherigen Grundstück Flur-Nr. 404/2 Gem. Rieden/Kötz (ehem. Hitlerbad“) auf das Grundstück Flur-Nr. 379 Gem. Rieden/Kötz, zur Aufstellung einer „Brotzeitinsel“, einem Fahrradständer und einer Panoramaliege wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö 8
Datenstand vom 19.11.2020 16:14 Uhr