Datum: 01.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Maderweg" in der Gemeinde Ellzee; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2 Jahresrechnungsergebnis 2019
3 Bildung von Haushaltsresten 2019
4 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
5 Haushaltssatzung 2020/21 der Gemeinde Ellzee mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 - Vorberatung
6 Verschiedenes
6.1 Bekanntgabe über die Auftragsvergabe Fenstertausch im Gemeindehaus in Ellzee
6.2 Grundstücksangelegenheiten - Anmerkung GR Rittler
6.3 Friedhofsangelegenheit - Anmerkung der Vorsitzenden

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1. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Maderweg" in der Gemeinde Ellzee; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit dem Beschluss aus der Gemeinderatssitzung am 19.09.2017, hat der Gemeinderat Ellzee beschlossen die Baugrenze zu verschieben um der Grundstückseigentümerin eine Bebauung in dem Grundstück Flur-Nr. 492, Gem. Ellzee zu ermöglichen.

Mit Beschluss vom 21.01.2020 wurde das Ing. Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, beauftragt, hierzu die Planzeichnung, den Satzungstext und die Begründung entsprechend anzupassen. Anhand dieses Entwurfes soll dann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Am Maderweg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

Der Änderungsbebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Maderweg – 3. Änderung“ erhalten.

Der Geltungsbereich des Änderungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 492, Gem. Ellzee ganz sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 494, Gem. Ellzee.

Auf der Grundlage des vom Ing. Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, gefertigte Entwurf des Änderungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 01.07.2020 und der Entwurf der Begründung hierzu vom 01.07.2020 wird gebilligt und anhand dieser Planunterlagen soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnungsergebnis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Gem. Art.102 Abs.2 der Gemeindeordnung wird berichtet, dass die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Ellzee mit folgendem Ergebnis erstellt wurde:

Verwaltungshaushalt:
Rechnungsergebnis                                                           Haushaltsansatz
Einnahmen:  2.158.592,96 €                                               1.935.700,-- €
Ausgaben:    2.158.592,96 €                                               1.935.700,-- €

Vermögenshaushalt:
Rechnungsergebnis                                                           Haushaltsansatz
Einnahmen:  1.051.678,10 €                                                 973.100,-- €
Ausgaben:    1.051.678,10 €                                                 973.100,-- €

Entnahme aus der Allgem. Rücklage: 0,-- € (lt.HHPlan Ansatz : 49.350,-- €)
Zuf. Zur Allgem.Rücklage: 150.118,46 € (lt.HHPlan Ansatz: 0,-- €).

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3. Bildung von Haushaltsresten 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Nach § 79 Abs.2 KommHV und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.
Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs.2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushalts zulässig.
Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.


Vermögenshaushalt Einnahmen (neu):
8800.3610 Schule Stoffenried –ALE                       30.000,-- €


Vermögenshaushalt Ausgaben (alt):
1310.9450 FFW Neubau Planung                          15.000,45 €
5800.9511 Weiher Stoffenried Brücke                    10.000,--  €
6100.9350 Digitaler Flächennutzungsplan              15.000,--  €
6700.9660 BG Stoff. Haldenweg Beleuchtung        20.000,--  €
7500.9461 Friedhof Ellzee neu                                  5.000,--  €
                                                                                65.000,45  €

Vermögenshaushalt Ausgaben (neu):
1310.9450 FFW Neubau                                       100.000,--  €
4600.9460 Spielgeräte                                              6.000,--  €
8800.9465 Schule Stoffenried                                   9.845,97€
8850.9320 BG Stoff.Grunderwerb                           26.088,--  € 
                                                                               141.933,97 €  

Die Verwaltung schlägt die Bildung der vorstehend genannten Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgabereste für 2019 vor.
Dadurch wird eine bessere, wirtschaftlichere und übersichtlichere Bewirtschaftung der Zahlungseingänge und der bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erreicht.                

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee beschließt nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV die Bildung der dargestellten

Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 30.000,-- €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (alt) in Höhe von 65.000,45 €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 141.933,97 €

Für die bezeichneten Haushaltsstellen aufgrund des Rechnungsergebnisses 2019.
Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste des Vorjahres bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2019 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2019 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außerplanmäßige Ausgaben:

Verwaltungshaushalt:
1310.5200 FFW Verwaltungs-und Zweckausstattung                                  2.888,16 €
2111.7130 GSV Umlage                                                                               6.635,27 €
4640.7030 Kiga Ellzee Anteil BayKiBiG                                                    190.916,--  €
4641.7033 Förderung Gastkind –komm.                                                     14.061,92 €
4641.7034 Förderung Gastkind – staatl.                                                     18.370,69 €
5800.5160 Grünanlagen Unterhalt                                                                6.448,98 €
6750.6360 Winterdienst                                                                                 3.806,19 €
7000.6550 Sachverständige                                                                          5.244,56 €
7500.6550 Sachverständige                                                                          3.674,24 €
7630.5040 Uhren Rep.                                                                                  6.209,59 €
                                                                                                                   258.255,60 €


Vermögenshaushalt:
1110.9350 Verkehrsüberwachung Erwerb                                                     6.303,46 €
2111.9830 GSV Umlage Investitionskosten                                                 16.928,49 €
4640.9880 Investitionszuweisg. Kiga Ellzee                                                 18.807,60 €
6180.9510 Dorfern.Stoffenried Tiefbau                                                         14.525,--  €
6200.9510 BG Haldenweg Tiefbau                                                             172.904,38 €
6312.9510 BG Im Oberdorf-Tiefbau                                                              13.600,01 €
6900.9510 Grabenreinigung                                                                          16.996,02 €
7010.9570 BG Haldenweg                                                                            16.938,70 €
                                                                                                                    277.003,66 €

Diskussionsverlauf

GR Honebeek möchte wissen, was bei den Kindergartengebühren verstanden wird.
Bei den außerplanmäßigen Ausgaben hat man bestimmte Einnahmen und Ausgaben. Dieser staatliche Anteil wird mit kommunalem Anteil weitergegeben an die Kirche. 2018 hat man angebaut, da erhält man natürlich mehr staatliche Förderung, aber man muss auch einen höheren kommunalen Anteil an die Kirche abgeben. Die Ausgaben betrugen ca. 280.000 Euro, diese konnten wir auch ungefähr als Einnahmen weiterverrechnen, so Stadtkämmerer Fritz.

Wie viele Kinder sind es aktuell, die von Ellzee in einen  anderen Kindergarten besuchen, frägt GR Konrad.
In der nächsten Sitzung ist Kämmerer Fritz wieder dabei und bringt die Zahlen hierzu mit.

Zur Nachfrage von GR Schmid was die Verkehrsüberwachung für ein Posten sei, merkt GR Konrad an, dass man den Geschwindigkeitsmesser noch auswerten wollte.

War das Baugebiet „Haldenweg“ gar nicht geplant, frägt GR Lambacher.

Doch war es, Richtung Weiherstraße hat man Breitband und den Asphalt erweitert, so Herr Unterholzner.
Was ist mit den Kosten in Höhe von 170.000 Euro, frägt GR Lambacher. Da muss Herr Unterholzner leider passen.

Auch diese Zahlen bringt Herr Fritz  zur nächsten Sitzung mit.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2019 im Sinne von Art. 66 Abs.1 Satz 2 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung 2020/21 der Gemeinde Ellzee mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Information 5

Sachverhalt

Der Kämmerer der VGem Ichenhausen wird den Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 anhand der Eckdaten und des Investitionsprogramms in der Sitzung erläutern und mögliche Fragen hierzu beantworten.
Die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020/2021 sowie der Erlass der Haushaltssatzungen 2020/2021 soll in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2020 erfolgen.



Anlagen:

-Eckdaten des DHH Gemeinde Ellzee 2020/2021
-Investitionsprogramm
-Verwaltungshaushalt 2020/2021
-Entwurf Haushaltssatzung 2020/2021

Diskussionsverlauf

GR Schmid möchte wissen, ob es eine Mindestrücklage für die Verwaltungen gibt.
Mindestrücklage ist immer so viel, dass Schulden zurückgezahlt werden können, 1% des Verwaltungshaushaltsvolumens der letzten drei Jahre, merkt Stadtkämmerer Fritz an.

Wieviel ist für die Brückensanierung im Haushalt eingestellt, frägt GR Konrad.

Das erstellte Gutachten sagt momentan aus, dass keine neue Brücke benötigt wird, es müssen Brückenprüfungen erfolgen und Tonnenbegrenzungen erstellt werden, so Herr Unterholzner.

Kann die Gemeinde wirklich mit 309.000 Euro Gewerbesteuer in 2021 planen, frägt GR Richter.
Durch die Kompensation vom Staat ist man gut aufgestellt mit diesem Betrag, so Herr Fritz.

Für den Fahrradweg von Ellzee Richtung Bahnhofstr. ist kein Geld im Haushalt eingestellt, merkt GR Honebeek an. Er weiß nicht was so eine Planung kostet. Haushaltsreste bei Weiherentschlammung, diese Maßnahme sollte eigentlich auch abgeschlossen sein.

Zum Thema Fahrradweg hat sich Herr Unterholzner bereits mit dem Landkreis Neu-Ulm in Verbindung gesetzt.  Der Landkreis möchte von Neu-Ulm nach Stoffenried einen Radweg machen, die haben bereits den Weg schon fosiert. So eine Planung wird seine Zeit dauern, diese Wahlperiode wird der Radweg nicht feststehen, merkt er an.

Das war GR Honebeek klar, dass es länger dauert. Grundsätzlich der Radweg Stoffenried nach Schießen, finanziert das die Gemeinde?
Zu dieser Frage kann die Vorsitzende leider nichts sagen.

Planungskosten fallen zumindest somit nicht in den Haushalt 2020/21, so GR Konrad.

Aber in den nächsten Haushalt sollte hierfür Geld aufgenommen werden zumindest für die Planung, merkt GR Honebeek an.
Ist schließlich auch Wahlprogramm von den Stoffenriedern und den Ellzeer Gruppen.

GR Rittler merkt an, dass der asphaltierte Feldweg nicht als Radweg getragen werden kann, weil der Verkehr inzwischen hier massiv ist. Das andere Gewerbegebiet kommt ja auch noch, die Fahrzeuge von den Landwirten werden immer größer. Hier müssen Verhandlungen mit dem Kreis geführt werden, da das die GZ 1 ist.

Die Vorsitzende schlägt vor, dass für den nächsten Haushalt eine Summe X eingestellt wird um die Planung vorzunehmen.

Grundsätzlich sollte die Kostenaufteilung geklärt werden, so GR Schlosser.

Herr Fritz schlägt vor, wie die Finanzierung funktioniert, wird in der nächsten Sitzung mitgebracht, dann könnte detaillierter aufgestellt werden. Für das Jahr 2020 werden noch 25.000 Euro für die Planung in Haushalt eingestellt, wenn es im Sinne von allen ist.

Das wäre super, merkt GR Schlosser an.

Beschluss über den Haushalt wird in der nächsten Sitzung gefasst, so die Vorsitzende.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 6
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6.1. Bekanntgabe über die Auftragsvergabe Fenstertausch im Gemeindehaus in Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Information 6.1

Sachverhalt

Fa. Machauf wurde für die Fenstersanierung und den Fenstertausch an zwei Fenstern im Gemeindehaus in Ellzee für Brutto ca. 2.000€ beauftragt.

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6.2. Grundstücksangelegenheiten - Anmerkung GR Rittler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Information 6.2

Diskussionsverlauf

Wäre es nicht möglich eine Börse aufzumachen, wer Grundstücke sucht oder was wer anbietet, frägt GR Rittler. Eventuell Bauplatzeigentümer ansprechen oder anschreiben?
Die Vorsitzende liest ihren Entwurf vor. Eventuell wäre das eine Möglichkeit.

Vielleicht sollte hierzu näheres im nicht-öffentlichen Teil besprochen werden, merkt GR Schmid an.

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6.3. Friedhofsangelegenheit - Anmerkung der Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 3. Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö Information 6.3

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende hat ein Beschwerdeschreiben erhalten, dass immer wieder Hunde mit in Friedhof gebracht werden. In der Friedhofssatzung ist geregelt, dass keine Hunde dort sein dürfen. Soll ein Schild an Friedhof angebracht werden, frägt die Vorsitzende.

Der Gemeinderat bejaht dies.

Mindestens zwei Schilder, an jedem Eingang eines, so GR Lambacher.

Datenstand vom 31.07.2020 08:03 Uhr