Datum: 02.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Einführung in die neue Amtsperiode
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Information
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1 |
Sachverhalt
Gemeinschaftsvorsitzender Strobel zeigt sich zuversichtlich für die neue Periode und merkt bei den Anwesenden an, bei Fragen sich an die Verwaltung wenden und wünscht allen eine gute Zusammenarbeit.
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2. Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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2 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 Abs. 3 Verwaltungsgemeinschaftsordnung wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter, und zwar je auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes.
Für die Wahlen selbst gelten die Bestimmungen des Art. 35 Abs. 1 i. V. mit Art. 33 Abs. 3 KommZG entsprechend. Es wird geheim unter Verwendung von Stimmzetteln und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner der Vorgeschlagenen im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, so findet unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Der Gewählte hat zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
Diskussionsverlauf
Verbandsrat Kusch schlägt Herrn Strobel als Gemeinschaftsvorsitzender vor, es werden keine weiteren Vorschläge gemacht.
Beschluss
Gemeinschaftsvorsitzender Strobel nimmt die Wahl an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Beschlussfassung über die Zahl der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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3 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 Abs. 3 Verwaltungsgemeinschaftsordnung wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen oder zwei Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden. Zum Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden können auch Gemeinderäte aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt werden, obwohl sie keine kommunalen Wahlbeamten sind.
Werden zwei weitere Stellvertreter gewählt, so ist die Reihenfolge der Stellvertreter festzulegen. Eine Festlegung der Gleichrangigkeit bzw. der Gleichberechtigung der weiteren Stellvertreter ist gesetzlich nicht zulässig.
Bisher war die Stellvertretung so gehandhabt worden, dass die jeweiligen ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Waldstetten und Ellzee die weiteren Vertreter sind und die Reihenfolge der Vertretung jede Legislaturperiode gewechselt wurde.
Im zurückliegenden Zeitraum 2014/2020 war Herr Bürgermeister Schlosser aus Ellzee erster Stellvertreter und Herr Bürgermeister Kusch aus Waldstetten zweiter Stellvertreter.
Beschluss
Es sind zwei Stellvertreter zu wählen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Wahl des ersten Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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4 |
Sachverhalt
Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt hat die Gemeinschaftsversammlung die Wahl eines weiteren bzw. zweier weiterer Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden beschlossen.
Für die Wahlen der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gelten die gleichen
Voraussetzungen wie für die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden selbst. Das bedeutet, dass auch die Stellvertreter in geheimer Wahl, also mit Stimmzetteln und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses gewählt werden. Für den Fall, dass zwei Stellvertreter gewählt werden, ist auch die Reihenfolge der Stellvertretung zu bestimmen, d. h., es ist für den 1. und für den 2. Stellvertreter jeweils ein getrennter Wahlgang durchzuführen.
Die Gewählte/Der Gewählte hat zu erklären, ob sie/er die Wahl annimmt.
Diskussionsverlauf
Gemeinschaftsvorsitzender Strobel und Bürgermeisterin Schmucker schlagen als 1. Stellvertreter Bürgermeister Kusch vor, es gehen keine weiteren Vorschläge ein. Bürgermeister Kusch verlässt den Saal.
Beschluss
Bürgermeister Kusch nimmt die Wahl an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Wahl des zweiten Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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5 |
Sachverhalt
Sollte ein zweiter Stellvertreter zu wählen sein, so gelten die Ausführungen zur Wahl des ersten Stellvertreters. Auf diese wird verwiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Kusch sowie Gemeinschaftsvorsitzender Strobel schlagen Bürgermeisterin Schmucker als 3. Stellvertreterin vor, es gehen keine weiteren Vorschläge ein.
Bürgermeisterin Schmucker verlässt den Saal.
Beschluss
Bürgermeisterin Schmucker nimmt die Wahl zur 2. Stellvertreterin an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Erlass einer Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung sind die Fragen der Entschädigung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung für die Teilnahme an Sitzungen zu regeln.
Weitere Bestimmungen allgemeiner kommunalverfassungsrechtlicher Art, wie sie z. B. durch die Gemeinden in den Satzungen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes zu treffen sind, sind für die Verwaltungsgemeinschaft nicht erforderlich, da in der Verwaltungsgemeinschaftsordnung hierüber abschließende gesetzliche Regelungen bestehen.
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 24.06.2014 wurde das Sitzungsgeld auf
25,00 € pro Sitzung festgesetzt.
Zur Information die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden festgelegten Sitzungsgelder für die beginnende Legislaturperiode:
- Stadt Ichenhausen: 35,- € pro Sitzung,
Gemeinde Ellzee: 25,- € pro Sitzung,
Markt Waldstetten: 30,- € pro Sitzung.
Die Verwaltung schlägt für die Wahlperiode 2020/26 eine Entschädigung von 30,- €/Sitzung vor.
Die Entschädigungen des Gemeinschaftsvorsitzenden und der Stellvertreter werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Mit Ausnahme des Entschädigungsbetrages entspricht die vorgeschlagene Satzung inhaltlich den Satzungsregelungen der Periode 2014 bis 2020.
Beschluss
Die Entschädigungssatzung wird mit der Maßgabe beschlossen, die Höhe des Sitzungsgeldes für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung auf 30,- € je Sitzung festzulegen. Die Höhe der Entschädigung für den Gemeinschaftsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung festgelegt wird, ist in § 2 und § 3 der Satzung entsprechend einzufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Erlass einer Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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7 |
Sachverhalt
Gem. Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung i. V. mit Art. 26 Abs. 1 KommZG und Art. 45 Abs. 1 GO hat sich die Gemeinschaftsversammlung eine
Geschäftsordnung zu geben. Als Mindestinhalt müssen Bestimmungen über die
Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang
der Gemeinschaftsversammlung enthalten sein.
Ein Entwurf der Geschäftsordnung wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung mit der Sitzungseinladung zugestellt.
Im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung sind im vorliegenden Entwurf folgende nennenswerte Änderungen und Abweichungen enthalten (auf rein redaktionelle
Änderungen, die keine inhaltlichen Abweichungen bedeuten, wird nicht einzeln
hingewiesen):
- Zuständigkeit des Gemeinschaftsvorsitzenden in § 7 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung im Bereich der Haushalts- und Finanzangelegenheiten und in allgemeinen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
Ansonsten entspricht der Entwurf der vorgelegten Geschäftsordnung der bisherigen Geschäftsordnung für den Zeitraum 2014/2020.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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8 |
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Erlass der Geschäftsordnung hat die Gemeinschaftsversammlung festgelegt, dass ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet wird. Er besteht aus 5 Mitgliedern.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Rechnungen gem. Art. 102 GO zu prüfen und einen Bericht zur Beschlussfassung an die Gemeinschaftsversammlung zu erstellen.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sowie deren Vertreter werden durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung bestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich entsprechend des Stärkeverhältnisses der Mitgliedsgemeinden in der Gemeinschaftsversammlung zusammen.
Bisher setzte sich der Rechnungsprüfungsausschuss aus drei Mitgliedern der Stadt Ichenhausen und jeweils einem Mitglied der Gemeinde Ellzee und des Marktes Waldstetten zusammen. Daran ändert sich auch in der kommenden Legislaturperiode nichts.
Vertreter der Mitgliedsgemeinden waren bisher:
Stadt Ichenhausen:
Mitglied: Vertreter/in:
Machauf Markus Kieble Armin
Walter Gabriele Abt Georg
Riederle Stefan Kempfle Barbara
Markt Waldstetten:
Mitglied: Vertreterin:
Schneider Christoph Bucher Iris
Gemeinde Ellzee:
Mitglied: Vertreter:
Ost Tobias Ganser Markus
Von den bestellten Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses sind durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung ein Mitglied zum Vorsitzenden sowie ein Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen.
Vorsitzender war bisher Riederle Stefan, Stellvertreter war Ost Tobias.
Diskussionsverlauf
Verbandsrat Schuler schlägt Herrn Stefan Riederle als Vorsitz vor, Verbandsrat Zenker schlägt Herrn Reinhold Lindner als stellvertretenden Vorsitz vor, es gehen keine weiteren Vorschläge ein.
Beschluss
1. Folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bzw. als deren Vertreter bestellt:
Mitgliedsgemeinde
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Mitglieder-
stärke: 5
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Ausschussmitglied
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Stellvertreter/in
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Ichenhausen
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3
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Stefan Riederle
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Heike Glassenhart
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|
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Reinhold Lindner
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Franz E. Zenker
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|
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Gerlinde Schweiger
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Helmut Schleifer
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|
|
|
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Ellzee
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1
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Erich Lambacher
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Thomas Veit
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|
|
|
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Waldstetten
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1
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Christoph Schneider
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Mathias Mader
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2. Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Stefan Riederle bestellt.
3. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Reinhold Lindner bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Bestellung der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden zu "Heiratsstandesbeamten" des Standesamtsbezirks der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Entscheidung
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9 |
Sachverhalt
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen sind zur Zeit Frau Lisa Prösel, Herr Andreas Hegele, Herr Helmut Klingler und Herr Rainer Tomasini zu Standesbeamten bestellt.
Nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellen. Durch die Änderung der Vollzugs-Verordnung zum Personenstandsgesetz (PstVollzV) zum 1.1.1999 wurde jedoch festgelegt, dass die Bestellung von Bürgermeistern, deren Tätigkeit auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt ist („Heiratsstandesbeamte“), mit jeder Wahlperiode neu zu erfolgen hat.
Die neu gewählte Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen kann somit die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, Ichenhausen (Bürgermeister Robert Strobel) und Waldstetten (Bürgermeister Michael Kusch) zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellen.
Bereits in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen vom 27.04.2020 wurde die neu gewählte erste Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinde Ellzee, Bürgermeisterin Gabriela Schmucker, vorbehaltlich der Ablegung des Amtseides zur „Heiratsstandesbeamtin“ bestellt.
Nach Art. 2 Abs. 3 AVPStG ist es zudem möglich, auch die stellvertretenden Bürgermeister einer Gemeinde zu „Heiratsstandesbeamten“ zu bestellen.
Sowohl Herr Franz E. Zenker als zweiter Bürgermeister als auch Herr Hubert Schuler als dritter Bürgermeister der Stadt Ichenhausen haben den Wunsch geäußert, zu „Heiratsstandesbeamten“ bestellt zu werden.
Nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 AVPStG sollen die bestellten Bürgermeister zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.
Die Ernennung zum „Heiratsstandesbeamten“ erfolgt nach Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen durch Aushändigung von Urkunden an die Bürgermeister.
Die zu Standesbeamten zu bestellenden Personen sind im Rahmen der Beschlussfassung persönlich beteiligt.
Diskussionsverlauf
Bei der jeweiligen Abstimmung waren die betroffenen Personen persönlich beteiligt und von der Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
1. Herr 1. Bürgermeister Robert Strobel wird weiterhin zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.
2. Herr 1. Bürgermeister Michael Kusch wird weiterhin zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.
3. Herr 2. Bürgermeister Franz E. Zenker wird zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Eine personenstandsrechtliche Kurzschulung ist zu besuchen. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.
4. Herr 3. Bürgermeister Hubert Schuler wird zum „Heiratsstandesbeamten“ bestellt. Eine personenstandsrechtliche Kurzschulung ist zu besuchen. Die Tätigkeit ist auf die Vornahme von Eheschließungen eingeschränkt. Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Urkunde auszufertigen und auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Durchführung von Überwachungen des fließenden und ruhenden Verkehrs durch das Kommunalunternehmen "Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte" für die Stadt Ichenhausen; Bestellung der Mitglieder in den Verwaltungsrat des gKU "Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
|
Entscheidung
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10 |
Sachverhalt
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat in der Sitzung am 23.04.2008 beschlossen, für die Stadt Ichenhausen dem Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte - Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit Sitz in Königsbrunn beizutreten. Somit ist die Stadt Ichenhausen Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.. Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Überwachung des fließenden und/oder ruhenden Verkehrs im Hoheitsgebiet der Trägerkommunen.
Gemäß § 5 der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens entsendet jeder Unternehmensträger, je begonnene 25.000 Euro Stammeinlage, ein Mitglied in den Verwaltungsrat (die Einlage der Stadt beträgt 13.000 €). Die von den Trägern entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäten für sechs Jahre bestellt.
Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Stadt- bzw. Gemeinderat der Trägergemeinden angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadt- bzw. Gemeinderat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
Aufgrund der im März durchgeführten Bayerischen Kommunalwahlen war es für die Stadt daher notwendig, den Beschluss zur Entsendung eines Mitglieds in den Verwaltungsrat und dessen Stellvertreters zu erneuern. Sämtliche Kosten, die durch den Beitritt zum Kommunalunternehmen angefallen sind bzw. noch anfallen werden, werden von der Stadt Ichenhausen getragen.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Ichenhausen vom 02.06.2020 wurden
- Herr 1. Bürgermeister Robert Strobel zum Verbandsrat sowie
- Herr 2. Bürgermeister Franz E. Zenker als dessen Stellvertreter
in den Verwaltungsrat bestellt.
Da die Verkehrsüberwachung eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises darstellt und somit die VGem für die Stadt Ichenhausen zuständig ist, ist diese Bestellung noch von der Gemeinschaftsversammlung der VGem Ichenhausen zu bestätigen.
Beschluss
Die Bestellung von Herrn 1. Bürgermeister Robert Strobel als Verbandsrat sowie Herrn 2. Bürgermeister Franz E. Zenker als Stellvertreter in den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. für die Stadt Ichenhausen wird hiermit bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Feststellung der Jahresrechnung 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
|
ö
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Entscheidung
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11 |
Sachverhalt
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen wurde, nach Rücksprache des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Riederle, mit der Finanzverwaltung, über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt.
Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit der VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat gem. Art. 54 Abs. 3 GO zur Einsichtnahme vorgelegen.
Diskussionsverlauf
Wurde nicht behandelt, da in der Sitzung vom 27.04.2020 bereits abschließend beschlossen.
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12. Entlastung nach Art. 103 Abs. 2 GO für den Rechnungszeitraum 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
|
ö
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Entscheidung
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12 |
Sachverhalt
Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt die Gemeinschaftsversammlung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Der Gemeinschaftsvorsitzende darf gemäß Art. 49 GO weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teilnehmen.
Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2018 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2018 durch die Gemeinschaftsversammlung kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2018 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Diskussionsverlauf
Wurde nicht behandelt, da in der Sitzung vom 27.04.2020 bereits abschließend beschlossen.
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13. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
|
ö
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Information
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13 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen für das Jahr 2019
wurde mit folgendem Ergebnis erstellt:
Rechnungs- Haushalts-
ergebnis 2019 ansatz 2019
€ €
Verwaltungshaushalt: Einnahmen 2.223.608,31 2.190.600,00
Ausgaben 2.223.608,31 2.190.600,00
Vermögenshaushalt: Einnahmen 96.656,18 109.500,00
Ausgaben 96.656,18 109.500,00
Verwahrgelder und Vorschüsse:
Einnahmen 0,00 0,00
Ausgaben 0,00 0,00
Zuführung:
Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt 85.698,47 0,00
Vermögenshaushalt an Verwaltungshaushalt 0,00 50.000,00
Vermögenshaushalt zur allgem. Rücklage 7,08 0,00
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 10.957,71 50.000,00
(Rücklagenstand am 31.12.2019: 181.568,27 €)
Im Haushaltsjahr 2019 wurden die sich infolge des Haushaltsvollzuges ergebenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV-Kameralistik gedeckt.
Mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 12.04.2011 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV-Kameralistik, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV-Kameralistik, als deckungsfähig erklärt.
Beschluss
Von der Jahresrechnung wird Kenntnis genommen.
Aufgrund des Jahresrechnungsergebnisses 2019 wird nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV-Kameralistik die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2019
Haushaltsausgabereste:
Verwaltungshaushalt 14.583,21 €
Vermögenshaushalt 25.000,00 €
Übertrag alter Haushaltsausgabereste:
Verwaltungshaushalt 4.681,47 €
beschlossen.
Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste der Vorjahre bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2019 sind in Abgang zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung Ichenhausen (Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
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1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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02.07.2020
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ö
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Information
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14 |
Sachverhalt
Verbandsvorsitzender Strobel stellt die neuen Öffnungszeiten des Rathauses Ichenhausen vor, diese sind ab 06.07.2020 wie folgt:
Montag 08:00 – 12 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr