Datum: 18.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tekturantrag nach § 4 BlmSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle der Firma Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee (Ludwig-Faist-Str. 2); Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Bahnhof"
2 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" in Stoffenried in der Gemeinde Ellzee; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 2
4 Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle als Leichtbauhalle auf den Grundstücken Flur-Nr. 213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung"
5 Erstellung einer 1,60 m hohen Einfriedung auf der Ost- und Südseite des Grundstückes Flur-Nr. 497/6 Gem. Ellzee, Maderweg 19; Antrag auf einer Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Maderweg"
6 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelter Bauanträge
7 Verschiedenes

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1. Tekturantrag nach § 4 BlmSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle der Firma Borgers Süd GmbH, 89352 Ellzee (Ludwig-Faist-Str. 2); Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Bahnhof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Tekturantrag nach §4 BImSCHG Neubau einer Produktionshalle mit Lagerhalle für die Fa. Borgers in Ellzee, Ludwig-Faist-Str. 2: Der ursprüngliche Bauantrag wurde am 21.01.2020 in der Sitzung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Firma Borgers Süd ist derzeit mit dem Bau der o.g. Bauvorhaben beschäftigt.
Im Laufe der Baumaßnahmen ergab es kleine Änderungen mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bahnhof“.
Im Bauantrag waren drei Kamine mit einem kleineren Durchmesser (DN = 190, 140, 60cm) vorgesehen und genehmigt, es wird nur ein Kamin mit einem Durchmesser von 2,52m, bis zu einer Höhe von 22,00m umgesetzt, (geplant waren 21,00m).
Dadurch wird die Baugrenze um 1,25m überschritten.

Das Treppenhaus dient als Dachzugang für Wartungsarbeiten. Der hierfür erforderliche Dachausstieg ist ein untergeordnetes Bauteil des Gebäudes (Ausrichtung Richtung Süden zum Bestand). Der Überbau steht optisch zwischen den Lüftungscontainer.  
Durch diese Treppenhausüberdachung wird eine Befreiung der Firsthöhe benötigt,
OK (Oberkannte) liegt bei +13,75m.

Nachdem die Festsetzung im Bebauungsplan nicht durchführbar ist muss die geänderte Ausführung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden.

Diskussionsverlauf

GR Honebeek merkt an, dass die Firma Borgers in Zukunft zuerst den Antrag stellen soll und dann den Kamin bauen.

Bei der Abstimmung kommt auch GR Bauch zur Sitzung hinzu.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§31 Abs. 2 BauGB) ,,Gewerbegebiet Am Bahnhof“, bezüglich der
  • Kaminhöhe +22,00m und Überbauung der Baugrenze um 1,25m Richtung Westen,
  • Firsthöhe im Bereich Treppenhaus +13,75m zu.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" in Stoffenried in der Gemeinde Ellzee; 1. Änderungsbeschluss 2. Billigung des Entwurfes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit den Bauanträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Bauvorhaben „Haldenweg“ in Stoffenried wurde festgestellt, dass es zum aktuellem Zeitpunkt zwei Festsetzungen gibt, die im Grunde genommen widersprüchlich sind. Es handelt sich hierbei um die Erdgeschossfußbodenhöhe von 30 cm über der Fahrbahnoberkante. Auf der anderen Seite steht unter Ziffer „Geländeangleichung“ Geländeabtreppung dürfen maximal zum natürlichen Gelände 30 cm betragen.

Der Gemeinderat Ellzee hat daher in seiner Sitzung am beschlossen, im Bebauungsplan unter Punkt 9 „Geländeveränderungen“ der Satz „Der Geländeverlauf ist gleichmäßig herzustellen, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 cm Höhe entstehen“ zu streichen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde zwischenzeitlich das Ing.-Büro Steinbacher-Consult, Neusäß, beauftragt, dass hierzu die Planzeichnung, der Satzungstext und die Begründung entsprechend anpasst. Anhand dieses Entwurfes soll dann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt und die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Haldenweg“ in Stoffenried wird im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB geändert.

Der Änderungsbebauungsplan soll die Bezeichnung „Haldenweg – 1- Änderung“ erhalten.

Der Geltungsbereich des Änderungsplans betrifft den kompletten Bebauungsplan „Haldenweg“ in Stoffenried.

Auf der Grundlage des vom Ing. Büro Steinbacher-Consult, Neusäß, gefertigten Entwurf des Änderungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 18.06.2020 und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 18.06.2020 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 06.05.2020 ging bei der Verwaltung der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gemarkung Ellzee, Schönhaldeweg 2, ein.
Die Bauherren möchten demnach ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in konventioneller Bauweise und Satteldach errichten.

Da es in diesem Gebiet keinen BBP gibt, wird dieser nach § 34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Der Bauplatz ist voll erschlossen, die Entwässerung erfolgt über Trennsystem, das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Dem Bauantrag kann somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 124/1 Gemarkung Ellzee, Schönhaldeweg 2, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle als Leichtbauhalle auf den Grundstücken Flur-Nr. 213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8; Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 10.06.2020 der Bauantrag ein, wonach der Bauwerber auf den Grundstücken Flur-Nrn.  213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8, eine Gewerbehalle in Leichtbauweise mit Satteldach erstellen möchte. In dieser Lagerhalle sollen Metallteile, die in der benachbarten Halle erstellt werden, gelagert werden.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung“. Wegen dem geplanten Foliendach kann die gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässige Dachneigung von 10° nicht eingehalten werden, da die Leichtbauhalle nur mit einem Foliendach ab einer Dachneigung von 18° erstellt werden kann.

Der Bauherr beantragt daher die Zustimmung zur Erteilung einer diesbezüglichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Verwaltung kann die beantragte Befreiung mit tragen.

Diskussionsverlauf

GR Konrad hackt nach, ob es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handelt, weil dies nur als Leichtbauhalle errichtet wird.

Herr Unterholzner merkt an, dass der Bauherr investieren möchte, sobald die Wirtschaft wieder besser wird. Dann soll eine normale Stahlhalle hin gebaut werden. Die Leichtbauhalle gibt’s erst ab 18 Grad, aus diesem Grund muss die Befreiung erteilt werden.

Die Vorsitzende merkt an, dass der Bauherr die Gemeinde vorab informiert habe, dass bei der bestehenden Produktionshalle auch bereits die Befreiung erteilt wurde.

GR Honebeek frägt, ob wir in diesem Bereich schon Befreiungen hatten oder welche abgelehnt haben.

In der Zeit, in der Herr Unterholzner im Amt ist, wurden bislang keine Befreiungen erteilt, merkt er an.

Wieso macht man den Bebauungsplan nicht gleich offener und schränkt es so ein, frägt GR Honebeek.

Hierzu merkt Herr Unterholzner an, dass der bestehende Bebauungsplan schon einige Jahre alt ist, früher wurde anders gebaut.

Ist die Fläche schon an den Bauherren seitens der Gemeinde verkauft, frägt GR Schlosser.

Noch nicht protokolliert, aber beim Notariat, so die Vorsitzende.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle als Leichtbauhalle auf den Grundstücken Flur-Nrn. 213/5 und 214/1 Gem. Ellzee, Schönhaldeweg 8, und dem der damit verbundenen Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schönhalde - 3. Änderung“ in Bezug auf die Dachneigung (zulässig 10°- geplant 18°) wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Erstellung einer 1,60 m hohen Einfriedung auf der Ost- und Südseite des Grundstückes Flur-Nr. 497/6 Gem. Ellzee, Maderweg 19; Antrag auf einer Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Maderweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, an der Ost- und Südseite ihres Grundstückes Flur-Nr. 497/6 Gem. Ellzee, Maderweg 19, eine 1,60 m hohe Einfriedung mit Maschendrahtzaun zu erstellen.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Maderweg“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes dürfen Einfriedungen 1,20 m nicht überschreiten. Des Weiteren sind Drahtzäune aller Art untersagt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da sich an diesem Feldweg bereits Drahtzäune mit 1,20 Meter Höhe befinden, kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben entsprochen werden, allerdings sollte die Höhe nicht 1,20 Meter überschreiten.

Diskussionsverlauf

Bleibt die Hecke bestehen, frägt GR Schmid. Nein, es wird eine neue Hecke hinkommen, so die Vorsitzende.

Die Vorsitzende fänd es nicht störend, weil die Hecke direkt am Feldweg ist.

GR Seitz merkt an, dass wenn wir das genehmigen, müssen wir alle weiteren Anträge auch genehmigen lassen. So sieht die Vorsitzende das auch.

GR Schlosser findet, es sollte bei den 1,20 Meter Zaun belassen werden, da es sonst so viel wird, wenn dieser mit Steinen aufgefüllt wird, ist es wie eine Mauer.

Legt der Antragsteller Wert auf die 1,60 Meter, frägt GR Kling.
Ja dies sei ihm wichtig, so die Vorsitzende. Der Antragsteller hat angemerkt, dass Bälle vom Spielplatz rüberkommen und der Feldweg an der Ostseite inzwischen vielbefahren ist.

GR Kling merkt an, dass es ihn als Anwohner nicht stören würde, wenn der Zaun 1,60m hoch ist. Aber er sieht es schon auch so, dass eine klare Linie gefahren werden soll.

Die Vorsitzende fragt wie der Gemeinderat einen Kompromiss mit 1,40 Meter sehen würde.

GR Richter merkt an, dass wenn der Antragssteller wieder eine Hecke hinmacht, dann sollte man nicht von den 1,20 Meter wegkommen.

Wenn Drahtzäune verboten sind, wieso hat die Gemeinde dann selbst ein, frägt GR Honebeek.

GR Konrad ist auch der Meinung, dass sich an den Bebauungsplan gehalten werden sollte.  

Beschluss

Der Erstellung einer 1,20 m hohen Einfriedung mit Maschendrahtzaun auf der Ost- und Südseite des Grundstückes Flur-Nr. 497/6 Gem. Ellzee und der damit verbundenen Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelter Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö Information 6

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zwischenzeitlich folgender Bauantrag behandelt:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 398/8 Gem. Stoffenried, Haldenweg 13

Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 182/2 Gem. Hausen,  Im Oberdorf 16





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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 2. Sitzung des Gemeinderates 18.06.2020 ö 7
Datenstand vom 08.09.2020 09:30 Uhr