Datum: 10.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 B16 Ostumfahrung Ichenhausen - Kötz; Gemeindliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020
2 Verschiedenes

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1. B16 Ostumfahrung Ichenhausen - Kötz; Gemeindliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 5. Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.07.2014 hatte das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Bund als Straßenbaulastträger der Bundesstraße im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens zum Ergebnis gekommen sei, dass die Westtrasse/Günztaltrasse für die Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz alleine schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar sei und der Bund diese Westtrasse daher nicht mehr weiterverfolge. Begründet wurde dies damit, dass mit der Osttrasse eine aus Umweltgesichtspunkten günstigere Alternative vorliegt, weshalb eine rechtssichere Planung einer Westtrasse nicht möglich ist und somit eine Bestimmung der zuvor vorgelegten Westtrasse/Günztaltrasse nicht erfolgen kann.
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte deshalb mit Schreiben vom 05.08.2014 empfohlen, die Unterlagen zur Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ichenhausen – Kötz im Zuge der B 16 für die modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) zu erstellen und vorzulegen.

Ein Plan dieser modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) ist in der Anlage ersichtlich.  

Am 18.09.2014 fand ein „Runder Tisch“ in Ichenhausen in der Friedrich-Jahn-Halle für interessierte Bürgerinnen und Bürger (darunter auch BürgerInnen aus der Gemeinde Ellzee) statt, in dem das Staatliche Bauamt Krumbach diese Wahllinie 1 B vorstellte. Auch die Bundestagsabgeordneten Dr. Nüßlein und Dr. Brunner sowie der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter nahmen teil, ebenso Oberbürgermeister Jauernig, Bürgermeister Strobel, Bürgermeister Kusch, Bürgermeister Schlosser und Bürgermeister Kiermasz. Ca. 400 Personen besuchten die Veranstaltung. Gegner und Befürworter aus der Bürgerschaft kamen zu Wort.

Der Marktgemeinderat des Marktes Waldstetten hat am 08.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat Waldstetten spricht sich eindeutig gegen die Osttrasse aus. Die Anregung, sich mit den Osttrassen-Gegnern der betroffenen Kommunen zu verbünden, wird aufgegriffen, um Druck aufzubauen und gemeinsam die Argumente für die Osttrasse zu entkräften.“

Der Gemeinderat Kötz hatte in seiner Sitzung am 23.09.2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat spricht sich gegen die Wahllinie 1 (Osttrasse) der geplanten Ortsumgehung B16 im vorliegend vorgesehenen Verlauf innerhalb des Bereichs der Gemeinde Kötz aus, da durch die vorgenannte Trasse keine befriedigende Verkehrsentlastung für Kleinkötz mit Waldsiedlung erreicht werden kann.
Die Gemeinde Kötz wird sich deswegen zu gegebener Zeit um eine kommunale Lösung bemühen.“

Der Stadtrat Ichenhausen hatte am 30.09.2014 mit 17 : 1 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
 „Nach Erhalt des Antwortschreibens des Bundesverkehrsministeriums sieht der Stadtrat die Osttrasse als einzige Chance für eine B16-Ortsumfahrung und für eine damit verbundene Entlastung für Ichenhausen und Hochwang an. Diese Chance muss ergriffen werden.
Der Stadtrat spricht sich daher für eine Aufnahme der Osttrasse in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens aus. Dabei ist folgendes anzustreben:
a) ein bestmöglicher Lärmschutz für die Siedlungsgebiete,
b) ein bestmöglicher Ausgleich des Eingriffs in die Natur,
c) die Durchführung einer Flurbereinigung.“

Der Kreistag des Landkreises Günzburg hat am 23.03.2015 mit 40 : 12 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Kreistag betont die dringende Notwendigkeit für eine Ortsumfahrung von Ichenhausen (mit Hochwang) und Kötz im Zuge der B 16.
2. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Umfahrung im Günztal („Westtrasse") keine Chance auf eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan hat.
3. Um die zwingend notwendige Entlastung für die betroffenen Kommunen und deren Bürger zu ermöglichen, spricht sich der Kreistag dafür aus, eine Umfahrung im Osten in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen.
4. Der Kreistag fordert, dass die mit der Umfahrung im Osten verbundenen Eingriffe in die Landschaft und die Belastungen der Bürger soweit wie möglich vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu soll u.a. die Strecke insbesondere im Bereich der Kötzer Ortsteile Waldsiedlung und Ebersbach und im Bereich des Ichenhauser Stadtteiles Deubach soweit als möglich vom jeweiligen Ortsrand abgerückt werden. Außerdem sollen die gegebenen Geländeverhältnisse entlang von Ebersbach und Deubach genutzt werden, um durch entsprechende Tieflage der Straße im Gelände einen natürlichen Lärmschutz zu erreichen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee hat am 19.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Ellzee lehnt die Osttrasse der Umgehungsstraße B 16 ab.“

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hatte seinerzeit keinen Beschluss gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal, die von der Planung der B 16 Ost Wahllinie 1 B flächentechnisch nicht betroffen war, hatte seinerzeit ebenfalls keinen Beschluss gefasst.

Auch neun Bürgermeister von Kommunen aus dem Süden des Landkreises hatten sich seinerzeit zu Wort gemeldet und den Bund zur raschen Realisierung einer Umgehungsstraße Kötz/Ichenhausen aufgefordert.

Ende 2016 fand die B 16 Ost Aufnahme im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ und zwar in der höchsten Prioritätsstufe, im sog. „Vordringlichen Bedarf (VB)“.

(Erläuterung: Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte im Bereich der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße.
Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert.)

Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und die sog. „modifizierte Wahllinie 1 B“ (Osttrasse) als Ausgangsbasis für die Vorentwurfsplanung festgelegt bzw. bestimmt.

Für die anschließende Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostumfahrung hat das Staatliche Bauamt Krumbach in einer europaweiten Ausschreibung sowohl die Verkehrswegeplanung als auch die umweltfachlichen Untersuchungen, sowie umfangreiche Begleitplanungen und notwendige Gutachten an fachkundige Ingenieurbüros vergeben. Als Planungsgrundlage wurde der Trassenbereich zunächst vermessen und der Baugrund untersucht. Darauf aufbauend wurde die Streckenplanung inkl. Bauwerken und Knotenpunkten entworfen, iterativ verbessert und um die Verlegung der ländlichen Wege und der Entwässerungsanlagen ergänzt. Im Bereich der Ortsumfahrung wurden über eine gesamte Vegetationsperiode hinweg Flora und Fauna kartiert sowie alle planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft untersucht und bilanziert. Daraus wurde abschließend ein umfangreiches maßnahmenbezogenes Ausgleichskonzept für diese Eingriffe erarbeitet. Das Staatliche Bauamt hat den stetig fortschreitenden Planungsprozess dabei unter regelmäßiger Einbeziehung der kommunalen Vertreter sowie Information der Öffentlichkeit begleitet. Dadurch konnten zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge aufgenommen und iterativ eingearbeitet werden.

Bei Infoveranstaltungen am 16.01.18 und 05.11.18 in Ichenhausen in der Friedrich-Jahn-Halle bzw. am 18.01.18 und 07.11.18 in Kötz in der Günztalhalle wurde die Öffentlichkeit über die jeweiligen Planungsstände informiert und Anregungen gesammelt. Soweit als möglich wurde vom Staatlichen Bauamt den Bedenken Rechnung getragen und Anregungen aufgenommen. Die Obmänner von Ichenhausen und Kötz wurden hinsichtlich der notwendigen Feldwegführungen befragt.

Das Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses ist nun der sog. „Vorentwurf“ des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020, der aus mehreren Ordnern besteht.

Zur Darstellung der Vorentwurfsplanung liegt der Lageplan M  1 : 10.000 bei (siehe Anlage).

Erläuterungen zum bisherigen Verfahren und zu den weiter nötigen Verfahrensschritten gibt das Staatliche Bauamt Krumbach im Papier „Erläuterungen zum Vorentwurf B 16 OU Ichenhausen – Kötz vom 31.07. 2020“ vom 24.07.2020. 

Stellungnahme der Verwaltung:
  • Die Forderung der Nachbarkommunen Ichenhausen und Kötz nach einer Umgehungs-/Entlastungsstraße ist verständlich.
  • Insbesondere das geringere Durchschneiden der landwirtschaftlichen Flächen beim Anschluss der B 16 Ost an die bestehende B 16 im Vergleich zur Wahllinie 1 B Osttrasse aus 2014 ist als positiv zu werten.
  • Ebenfalls im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist die B 16 Ortsumfahrung Wattenweiler-Höselhurst (im Bedarfsplan unter Nr. 253 enthalten). Für Ellzee wäre es von Vorteil, wenn hier die Anbindung dieser Ortsumfahrung Wattenweiler-Höselhurst an die OU Ichenhausen-Kötz nordöstlich der Bahnlinie erfolgen würde. (Sollte diese Variante bei den weiteren Planungen weiterverfolgt werden, dient der senkrechte Anschluss mit Kreisverkehr als Anschlussmöglichkeit zur jetzigen Bundesstraße.) Damit würde Ellzee die dringend benötige Entwicklungsmöglichkeit Richtung Osten erhalten, ohne dass der Ort durch die heutige, viel befahrene B 16 regelrecht geteilt werden würde.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende überträgt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vertretern des Staatlichen Bauamtes Krumbach das Wort.

Wilhelm Weirather führt eingangs aus, dass in der heutigen Sitzung die aktuelle Planung mit den nunmehr ermittelten Kosten vorgestellt und darüber informiert werden soll, was weiterhin passieren wird und was verfahrenstechnisch auf die Gemeinde Ellzee zukommt. Die Gemeinde Ellzee selber ist dabei von den verkehrlichen Auswirkungen dieser Ortsumfahrung nur marginal betroffen.
In dem nun vorliegenden Vorentwurf wurde die Trasse detailliert ausgeplant und eine Kostenberechnung erstellt.

Er wirbt für diese Maßnahme und ist auch überzeugt, dass diese nicht nur für Ichenhausen, sondern auch für die gesamte Region des südlichen Landkreises Vorteile mit sich bringt. Er hat zudem Verständnis dafür, dass die Stadt Ichenhausen den „Vorreiter“ macht, damit diese Maßnahme auch schnellstmöglich umgesetzt wird, da der Verkehr in der Innenstadt von Ichenhausen stetig zunimmt und kaum mehr aufgenommen werden kann. Er appelliert daher an die Gemeinde Ellzee „einen Blick über den Tellerrand zu machen“ und sich soldarisch zu verhalten und die Ortsumfahrung ebenfalls zu unterstützen.

Anschließend stellt Henrik Vosdellen die in der Anlage beigefügte Präsentation vor, die folgendes beinhaltet:

-        Vorstellung der Sachbearbeiter des Staatlichen Bauamtes Krumbach und der beteiligten
Büros
-        Einführung / Rückblick / Begründung der Maßnahme
-        aktueller Verfahrensstand
-        Visualisierung (Vogelflug)
-        Technische Entwurfsplanung
-        positive Veränderungen Linienbestimmung zum Vorentwurf
-        Umweltplanung
-        Kosten
-        Visualisierung (Sicht Verkehrsteilnehmer)
-        weiterer Ablauf und öffentliche Beteiligung.

Daraus ist für die Gemeinde Ellzee zu erkennen, dass die Ortsumfahrung nur auf eine Strecke von 511 m auf der Gemarkung Ellzee verläuft und der Abstand zum Grundweg 800 m bzw. zur Wohnbebauung in Ellzee 900 m beträgt. Der Verkehr auf der B16 im Bereich Ellzee wird von derzeit 8.500 Fahrzeugen am Tag auf 10.700 Fahrzeugen pro Tag zunehmen.  

Henrik Vosdellen geht auch darauf ein, dass versucht wurde, die in Anspruch zu nehmenden landwirtschaftlichen Flächen so gering wie möglich zu halten und die Kostensteigerung von bisher geschätzten 38,3 Mio. € auf 100 Mio. € dadurch bedingt ist, dass es eine detailliertere Planung gibt, höhere Gewichtung auf das Schutzgut Mensch gelegt wurde und die allgemeine Preissteigerung im Straßen- und Ingenieurbau berücksichtigt wurden.

Für die Gemeinde Ellzee ergibt sich bei Verwirklichung der Maßnahme die Möglichkeit, dass der derzeitige Lärmschutz in Ellzee erweitert und weitere Abbiegemöglichkeiten geschaffen werden. Zudem würde die Gemeinde Ellzee auch von einer intakten Innenstadt von Ichenhausen und einer besseren und schnelleren Verbindung in Richtung Norden zur Autobahn profitieren.

Es spricht in diesem Zusammenhang an, dass auch noch eine Ortsumfahrung für Wattenweiler und Höselhurst in der Vorplanung ist, die evtl. bahnbegleitend dann an die Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz anschließen könnte.

Die Vorsitzende bedankt sich abschließend bei den Ausführungen bei Herrn Vosdellen. Ihrer Auffassung nach hat man insbesondere bei der Visualisierung den Landverbrauch aber auch gesehen, dass die gewählte Trasse nunmehr für Mensch und Umwelt am verträglichsten ist.

Sie bittet nun den Gemeinderat, Fragen zu stellen.

GR Konrad geht auf die Weiterführung der B16 durch die Ortsumfahrung Wattenweiler - Höselhurst ein. Er fragt nach, in welchem Zeitraum diese Maßnahme geplant ist, denn dieses Vorhaben, sofern sie bahnbegleitend wäre, würde die Gemeinde Ellzee durch die Wohnsiedlung am Bahnhof im größeren Maße betreffen. Er fragt diesbezüglich nach detaillierten Planungen im Bereich des Bahnhofes Ellzee.

Hendrik Vosdellen erwidert, dass sich diese Ortsumfahrung in der Vorplanung befindet, es wird somit noch einige Jahre dauern, bis es einen Vorentwurf wie für die Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz gibt. Es gibt noch keine Detailplanung, sondern nur eine grobe Vorplanung, in der die Möglichkeiten eines Zusammenschlusses mit der Umfahrung Ichenhausen - Kötz geprüft werden. Eine weitere Planung erfolgt sicherlich in Absprache mit der Gemeinde Ellzee.

Er geht hierbei nochmals auf die bereits angesprochene Erweiterung des Lärmschutzes für Ellzee und die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der GZ 1 ein, der evtl. auch als Kreisverkehr neu gestaltet werden kann. Hierüber wird der Gemeinderat aber auch noch gesondert in einer Sitzung informiert.

GR Konrad fragt weiter nach, ob es eine Festlegung eines Mindestabstandes zum Bahnhof Ellzee gibt, der einzuhalten wäre.

Wilhelm Weirather antwortet, dass es keine detaillierten Festlegungen, aber es Vorgaben gibt in Bezug auf den Lärm- und Immissionsschutz. Derzeit ist es aber noch nicht absehbar, ob und wann die Umfahrung Wattenweiler - Höselhurst kommt.

GR Schlosser bringt vor, dass die Umgehung zwar Ichenhausen entlastet, das auch richtig und gut ist, aber der Gemeinde Ellzee bringt dies seiner Meinung nach mehr Ost-West-Verkehr. Sobald die Fahrzeuge dann am Kreisverkehr ankommen fahren diese nicht mehr Richtung Ichenhausen, sondern über Ellzee, Stoffenried nach Weißenhorn weiter, solange die Trasse Richtung Krumbach nicht weitergeht. Er fragt nach, ob es hier auch schon Verkehrszahlen gibt, da sich auch in Ellzee ein gleiches Nadelöhr wie in Ichenhausen befindet.

Henrik Vosdellen kann diese Auffassung nicht teilen, seiner Meinung nach fahren diese bereits in der Ettenbeurer Straße in Ichenhausen in Richtung Weißenhorn ab. Auch die Fahrzeuge, die von der Autobahn abfahren und nach Weißenhorn fahren wollen, werden nicht die Umfahrung Ichenhausen - Kötz, sondern den kürzesten Weg wählen, da zudem auch die GZ5 ausgebaut werden soll. Er sagt jedoch zu, im Planfeststellungsverfahren diese Vermutung nochmals genau zu betrachten und eine Untersuchung in Auftrag zu geben.

Aus Sicht von 2. Bürgermeister Honebeek wurde das Ganze nicht zu Ende gedacht. Es wird eine Umgehung für Ichenhausen und Kötz gemacht, anschließend läuft der Verkehr auf der alten B16 weiter und es entsteht dadurch eine Mehrbelastung für Ellzee. Geworben wird dann dadurch, dass hierfür ein besserer Lärmschutz zu erhalten ist. Die Gemeinde möchte jedoch keine Mehrbelastung, damit sie einen besseren Lärmschutz erhält, sondern eher eine Minderbelastung.

Henrik Vosdellen entgegnet, dass der nördliche Raum eine Verbesserung erfährt, da die Nadelöhre in Ichenhausen und Kötz nicht mehr befahren werden müssen. Tatsache ist jedoch, dass auch im südlichen Raum wie Wattenweiler anschließend noch Handlungsbedarf besteht, daher ist diese Umfahrung auch im vordringlichen Bedarf.

2. Bürgermeister Honebeek spricht die Annahme an, wonach bei Realisierung der Umgehung im Jahre 2030 diese für Waldstetten nach den prognostizierten Zahlen keine Rolle spielt.

Auch GR Kling glaubt, dass ein Großteil die Umgehung nutzen und, wenn sie am Kreisverkehr ankommen, nicht zurück nach Ichenhausen nach Weißenhorn fahren, sondern über die Ortsdurchfahrt Ellzee. Hierdurch entsteht für die Gemeinde eine Mehrbelastung.

GR Richter ergänzt, dass auch die Variante der Fahrt über Waldstetten nach Weißenhorn die Ortsteile Hausen und Stoffenried der Gemeinde Ellzee betroffen sind und hier evtl. auch ein mehr Verkehr entsteht.  

Henrik Vosdellen erwidert, dass durch die Ortsumfahrung erreicht werden soll, dass der Raum miteinander besser vernetzt wird, und dass dadurch dann in Teilen mehr Verkehr erzeugt wird, macht auch Sinn für eine höhere Durchgängigkeit. Auch für die Gemeinde Ellzee ist es ein Mehrgewinn, wenn man von Süden nach Norden nach Günzburg oder zur Autobahn kommt.

Für Wilhelm Weirather ist es unbestritten, dass auf der alten B16 mehr Verkehr mit ca. 2.000 Fahrzeugen zu erwarten ist. Die Strecke über Ellzee, Stoffenried nach Weißenhorn sind aber in so einem schlechten Zustand, sehr winklig und vom Fahrkomfort her nicht besonders gut, so dass er nicht glaubt, dass diese Strecke insbesondere von Lkws gerne genutzt wird.

2. Bürgermeister Honebeek kann dieser Aussage nicht beipflichten. Die Lkws werden jetzt schon immer mehr, die durch die Ortsdurchfahrt fahren, evtl. auch um Maut zu sparen.

Für Wilhelm Weirather ist ursächlich aber nicht die Ortsumgehung, sondern die allgemeine Zunahme des Verkehrs. Er sagt ebenfalls zu, noch detailliert untersuchen zu lassen, wie sich diese Ortsumfahrung auf die Ortsdurchfahrt Ellzee auswirkt. Er kann sich aber keine großen Verlagerungen vorstellen.

Henrik Vosdellen appelliert daran, dass das Solidarische mit der Nachbargemeinde in den Vordergrund rücken sollte, da durch die Maßnahme die OD Ichenhausen stark vom Pkw- als auch Lkw-Verkehr entlastet wird.

GR Schlosser erwidert, dass der Gemeinderat Ellzee für die Bürger von Ellzee und nicht von Ichenhausen gewählt ist. Aufgrund dessen müssen sie für ihre Gemeinde schauen. Daher bittet er um Darlegung, wie sich die Umfahrung auf die Ortsdurchfahrt Ellzee auswirkt. Derzeit ist dies nicht ersichtlich. Seiner Meinung nach ist die ausgebaute Straße von Ellzee nach Stoffenried Richtung Weißenhorn sehr wohl attraktiv, auch für Lkws. Die Ortdurchfahrt in Stoffenried ist jedoch nicht so ausgebaut, dass hier Schwerverkehr ständig durchfahren kann.

Henrik Vosdellen sagt nochmals zu, im Planfeststellungsverfahren dies konkret untersuchen zu lassen und dann die Zahlen zu präsentieren.

GR Fischer möchte wissen, ob mit den Landwirten schon über den Grunderwerb gesprochen wurde.

Wilhelm Weirather erwidert, dass mit den Ortsobmänner Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt wurden. Auch mit verschiedenen Landwirten wurde schon gesprochen. Natürlich sind diese nicht begeistert. Bei einem Straßenbau ist es jedoch erforderlich, dass auch Grund in Anspruch genommen werden muss.

GR Fischer fragt nach, was mit den geplanten 100 Mio. € passiert, wenn die Ortsumfahrung nicht realisiert werden sollte.

Wilhelm Weirather stellt fest, dass der Bund für Straßenbaumaßnahmen insgesamt ca. 10 Milliarden € im Haushalt vorsieht. Wenn die Umfahrung Ichenhausen - Kötz nicht kommen sollte, kommt dann eben eine andere Umfahrung zum Zug.

GR Schmid bittet um Auskunft, dass, wenn die Trasse tatsächlich kommt und das Verkehrsaufkommen ansteigt, die derzeitige Lage an der Abzweigung Richtung Bahnhof auch garantiert entschärft wird. Zudem stellt sich für sie die Frage, ob der derzeit vorhandene Lärmschutz dann noch ausreicht.

Henrik Vosdellen erwidert, dass die Neugestaltung der Abzweigung bereits in Planung ist und hier eine gemeinsame Lösung mit der Gemeinde gefunden werden soll. Der bestehende Lärmschutz kann nicht verbessert werden, da es die Bundesstraße bereits gibt und dieser somit ausreicht. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, diesen zu erweitern.

Die Vorsitzende bittet das Gremium um ihre Meinung, ob in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden kann.

GR Konrad sieht sich nicht in der Lage, heute eine Entscheidung zu treffen, da ihm die Informationen im Vorfeld gefehlt haben. Für ihn ist dies heute eine Information.

2. Bürgermeister Honebeek schließt sich dieser Meinung an.

Wilhelm Weirather hält fest, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung beim derzeitigen Verfahrensstand auch nicht vorgesehen ist. Es sollte daher auch nur eine Information sein, ein Beschluss wird somit auch nicht benötigt. Aufgrund der massiven Kostensteigerung wäre jedoch ein zustimmender Beschluss zur Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz beim Bund als Kostenträger positiv gesehen worden.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass vom Grundsatz her die Gemeinde Ellzee nicht gegen das Projekt ist und auch erwartet, dass sie weiterhin am Verfahren beteiligt und in der Planung miteingebunden werden. Denn es macht sicherlich Sinn, wenn bei einem so großen Projekt auch miteinander gesprochen wird. Die heutige Vorstellung hat somit lediglich zur Information gedient.

Auf Anfrage von GR Lambacher erläutert Wilhelm Weirather nochmals, wie es zu dem Mehrverkehr auf der B16 alt im Jahre 2030 kommen kann.

GR Richter möchte wissen, weshalb nicht auch eine kleine, örtliche Lösung gefunden werden kann. Zudem könnte der Schwerlastverkehr zukünftig über das Mindeltal geleitet werden, damit Ichenhausen und Kötz eine Entlastung erhält.

Wilhelm Weirather führt hierzu aus, dass Ichenhausen im Jahre 1989 eine örtliche Umfahrung im Günztal geplant hat und diese Planungen auch schon weit fortgeschritten waren. Nachdem dann aber der Bund mitgeteilt hat, dass als Umfahrung eine Bundesstraße vorgesehen wird, hat die Stadt Ichenhausen die Planung nicht mehr weiterverfolgt.

GR Schlosser kann diese Entscheidung der Stadt Ichenhausen nicht ganz verstehen, sie hätte auch eigens weitermachen können. Für ihn macht eine Umfahrung nur dann einen Sinn, wenn diese bis zum Ausgangspunkt im Süden geht, ansonsten hat die Gemeinde Ellzee nur eine Mehrbelastung.

Wilhelm Weirather geht nochmals auf die Westtrasse im Günztal ein. Diese wurde auch vom Staatlichen Bauamt aufgeplant. Diese Trasse musste jedoch aus naturschutzrechtlichen Gründen auf gegeben werden, d.h. auch, dass im Günztal keine Straße mehr gebaut werden kann.

Des Weiteren werden auch noch die Vor- und Nachteile der Anlegung einer Linksabbiegespur in Richtung Ortskern Ellzee im Zuge der Realisierung der Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz angesprochen.

GR Lambacher befürchtet zudem, dass bei einer Zunahme des Verkehrs auf der B16 alt eine Ausfahrt aus Ellzee auf die B16 erschwert wird.

Dieser Befürchtung ist das Staatliche Bauamt Krumbach nicht. Aber auch hier könnten evtl. Lösungen gefunden werden.  



 

Beschluss

Zur Vorstellung des Vorentwurfs für die Bundesstraße 16 - Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz wird kein Beschluss gefasst. Die Vorstellung diente nur zur Information.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 5. Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö 2

Sachverhalt

keine Anmerkungen

Datenstand vom 18.09.2020 08:46 Uhr