Datum: 05.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 B16 Ostumfahrung Ichenhausen - Kötz; Gemeindliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020
2 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Waldstetten
3 Verschiedenes

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1. B16 Ostumfahrung Ichenhausen - Kötz; Gemeindliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 5. Sitzung des Marktgemeinderates 05.08.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Stellungnahme der Marktgemeinde Waldstetten zum Vorentwurf Bundesstraße B16 Ortsumfahrung Ichenhausen – Hochwang – Kötz, Planungsstand 2020

Derzeit zwängen sich auf der B 16 durchschnittlich ca.
  • 10.200 Kfz je Tag durch Ichenhausen
  • 10.500 Kfz je Tag durch Hochwang 
  • 10.500 Kfz je Tag durch Kleinkötz 
  • 13.800 Kfz je Tag durch die Waldsiedlung
Bis 2030 wird dieser Verkehr zunehmen auf der B 16 auf durchschnittlich ca.
  • 13.000 Kfz je Tag in Ichenhausen
  • 12.500 Kfz je Tag in Hochwang 
  • 12.450 Kfz je Tag in Kleinkötz 
  • 16.100 Kfz je Tag in der Waldsiedlung.

Alleine schon die Transportleistung im Schwerlastverkehr soll sich einer wissenschaftlichen Verkehrsprognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2014 zufolge von 2010 bis 2030 bundesweit um 39 % erhöhen.

In Ichenhausen und Hochwang liegen rund 200 Anwesen direkt an der B 16 an, in Kleinkötz und der Waldsiedlung rund 40, viele Häuser keine 10 m vom Fahrbahnrand entfernt, dem Verkehrslärm, den Abgasen und den Erschütterungen unmittelbar ausgesetzt, ohne Chance auf einen Lärmschutzwall oder dergleichen.
 
Mit Schreiben vom 09.07.2014 hatte das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Bund als Straßenbaulastträger der Bundesstraße im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens zum Ergebnis gekommen sei, dass die Westtrasse/Günztaltrasse für die Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz alleine schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar sei und der Bund diese Westtrasse daher nicht mehr weiterverfolge. Begründet wurde dies damit, dass mit der Osttrasse eine aus Umweltgesichtspunkten günstigere Alternative vorliegt, weshalb eine rechtssichere Planung einer Westtrasse nicht möglich ist und somit eine Bestimmung der zuvor vorgelegten Westtrasse/Günztaltrasse nicht erfolgen kann.
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte deshalb mit Schreiben vom 05.08.2014 empfohlen, die Unterlagen zur Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ichenhausen – Kötz im Zuge der B 16 für die modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) zu erstellen und vorzulegen.

Einen Plan dieser modifizierte Wahllinie 1 B (Osttrasse) finden Sie in Anlage 1.  

Am 18.09.2014 fand ein „Runder Tisch“ in Ichenhausen in der Friedrich-Jahn-Halle für interessierte Bürgerinnen und Bürger (darunter auch BürgerInnen des Marktes Waldstetten) statt, in dem das Staatliche Bauamt Krumbach diese Wahllinie 1 B vorstellte. Auch die Bundestagsabgeordneten Dr. Nüßlein und Dr. Brunner sowie der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter nahmen teil, ebenso Oberbürgermeister Jauernig, Bürgermeister Strobel, Bürgermeister Kiermasz, Bürgermeister Schlosser, Bürgermeister Walter und Bürgermeister Kusch. Ca. 400 Personen besuchten die Veranstaltung. Gegner und Befürworter aus der Bürgerschaft kamen zu Wort.

Der Marktgemeinderat des Marktes Waldstetten hat am 08.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat Waldstetten spricht sich eindeutig gegen die Osttrasse aus. Die Anregung, sich mit den Osttrassen-Gegnern der betroffenen Kommunen zu verbünden, wird aufgegriffen, um Druck aufzubauen und gemeinsam die Argumente für die Osttrasse zu entkräften.“

Der Gemeinderat Kötz hatte in seiner Sitzung am 23.09.2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat spricht sich gegen die Wahllinie 1 (Osttrasse) der geplanten Ortsumgehung B16 im vorliegend vorgesehenen Verlauf innerhalb des Bereichs der Gemeinde Kötz aus, da durch die vorgenannte Trasse keine befriedigende Verkehrsentlastung für Kleinkötz mit Waldsiedlung erreicht werden kann.
Die Gemeinde Kötz wird sich deswegen zu gegebener Zeit um eine kommunale Lösung bemühen.“

Der Stadtrat Ichenhausen hatte am 30.09.2014 mit 17 : 1 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
 „Nach Erhalt des Antwortschreibens des Bundesverkehrsministeriums sieht der Stadtrat die Osttrasse als einzige Chance für eine B16-Ortsumfahrung und für eine damit verbundene Entlastung für Ichenhausen und Hochwang an. Diese Chance muss ergriffen werden.
Der Stadtrat spricht sich daher für eine Aufnahme der Osttrasse in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens aus. Dabei ist folgendes anzustreben:
a) ein bestmöglicher Lärmschutz für die Siedlungsgebiete,
b) ein bestmöglicher Ausgleich des Eingriffs in die Natur,
c) die Durchführung einer Flurbereinigung.“

Der Kreistag des Landkreises Günzburg hat am 23.03.2015 mit 40 : 12 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Kreistag betont die dringende Notwendigkeit für eine Ortsumfahrung von Ichenhausen (mit Hochwang) und Kötz im Zuge der B 16.
2. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Umfahrung im Günztal („Westtrasse") keine Chance auf eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan hat.
3. Um die zwingend notwendige Entlastung für die betroffenen Kommunen und deren Bürger zu ermöglichen, spricht sich der Kreistag dafür aus, eine Umfahrung im Osten in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen.
4. Der Kreistag fordert, dass die mit der Umfahrung im Osten verbundenen Eingriffe in die Landschaft und die Belastungen der Bürger soweit wie möglich vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu soll u.a. die Strecke insbesondere im Bereich der Kötzer Ortsteile Waldsiedlung und Ebersbach und im Bereich des Ichenhauser Stadtteiles Deubach soweit als möglich vom jeweiligen Ortsrand abgerückt werden. Außerdem sollen die gegebenen Geländeverhältnisse entlang von Ebersbach und Deubach genutzt werden, um durch entsprechende Tieflage der Straße im Gelände einen natürlichen Lärmschutz zu erreichen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee hat am 19.05.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Ellzee lehnt die Osttrasse der Umgehungsstraße B 16 ab.“

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hatte seinerzeit keinen Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal, die von der Planung der B 16 Ost Wahllinie 1 B flächentechnisch nicht betroffen war, hatte seinerzeit ebenfalls keinen Beschluss gefasst.

Auch neun Bürgermeister von Kommunen aus dem Süden des Landkreises hatten sich seinerzeit zu Wort gemeldet und den Bund zur raschen Realisierung einer Umgehungsstraße Kötz/Ichenhausen aufgefordert.


Ende 2016 fand die B 16 Ost Aufnahme im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ und zwar in der höchsten Prioritätsstufe, im sog. „Vordringlichen Bedarf (VB)“.

(Erläuterung: Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte im Bereich der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße.
Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert.)

Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und die sog. „modifizierte Wahllinie 1 B“ (Osttrasse) als Ausgangsbasis für die Vorentwurfsplanung festgelegt bzw. bestimmt.

Für die anschließende Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostumfahrung hat das Staatliche Bauamt Krumbach in einer europaweiten Ausschreibung sowohl die Verkehrswegeplanung als auch die umweltfachlichen Untersuchungen, sowie umfangreiche Begleitplanungen und notwendige Gutachten an fachkundige Ingenieurbüros vergeben. Als Planungsgrundlage wurde der Trassenbereich zunächst vermessen und der Baugrund untersucht. Darauf aufbauend wurde die Streckenplanung inkl. Bauwerken und Knotenpunkten entworfen, iterativ verbessert und um die Verlegung der ländlichen Wege und der Entwässerungsanlagen ergänzt. Im Bereich der Ortsumfahrung wurden über eine gesamte Vegetationsperiode hinweg Flora und Fauna kartiert sowie alle planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft untersucht und bilanziert. Daraus wurde abschließend ein umfangreiches maßnahmenbezogenes Ausgleichskonzept für diese Eingriffe erarbeitet. Das Staatliche Bauamt hat den stetig fortschreitenden Planungsprozess dabei unter regelmäßiger Einbeziehung der kommunalen Vertreter sowie Information der Öffentlichkeit begleitet. Dadurch konnten zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge aufgenommen und iterativ eingearbeitet werden.

Bei Infoveranstaltungen am 16.01.18 und 05.11.18 in Ichenhausen in der Friedrich-Jahn-Halle bzw. am 18.01.18 und 07.11.18 in Kötz in der Günztalhalle wurde die Öffentlichkeit über die jeweiligen Planungsstände informiert und Anregungen gesammelt. Soweit als möglich wurde vom Staatlichen Bauamt den Bedenken Rechnung getragen und Anregungen aufgenommen. Die Obmänner von Ichenhausen und Kötz wurden hinsichtlich der notwendigen Feldwegführungen befragt.

Das Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses ist nun der sog. „Vorentwurf“ des Staatlichen Bauamtes Krumbach vom 31.07.2020, der aus mehreren Ordnern besteht.

Zur Darstellung der Vorentwurfsplanung liegt der Lageplan M  1 : 10.000 dieser Sitzungsvorlage bei (siehe Anlage 2).

Erläuterungen zum bisherigen Verfahren und zu den weiter nötigen Verfahrensschritten gibt das Staatliche Bauamt Krumbach im Papier „Erläuterungen zum Vorentwurf B 16 OU Ichenhausen – Kötz vom 31.07. 2020“ vom 24.07.2020. 

Stellungnahme der Verwaltung:
  • Die Forderung der Nachbarkommunen Ichenhausen und Kötz nach einer Umgehungs-/Entlastungsstraße ist verständlich.
  • Insbesondere das deutliche Abrücken der B 16 Ost vom Weiler Brandfeld und das Abrücken in den Staatswald hinein im Vergleich zur Wahllinie 1 B Osttrasse aus 2014 ist aus Sicht des Marktes Waldstetten als positiv zu werten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage samt den Anlagen.
Er begrüßt das Staatliche Bauamt mit all seinen Mitarbeitern, besonders Herrn Weirather, den Behördenleiter des Staatlichen Bauamtes.
Im Folgenden wird die aktuelle Planung der neuen B16 Ost durch das Staatliche Bauamt Krumbach vorgestellt.

Abschließend werden sämtliche Fragen des Gremiums vom Staatlichen Bauamt beantwortet.

GR Göppel fragt nach, ob die B16 Ost dann auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge frei befahrbar sein wird.
Herr Vosdellen (Staatliches Bauamt) stellt klar, dass für die B16 Ost keine Begrenzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen ist.
Weiter möchte GR Göppel wissen, wie hoch und breit die Unterführung für die landwirtschaftlichen Wege sein werden.
Das Staatliche Bauamt hat bereits im Vorfeld bei mehreren Terminen die Gestaltung der landwirtschaftlichen Wege abgestimmt. Beim Wegebau hält man sich an die geltenden Vorschriften. Die konkreten Maße und Ausgestaltungen sind jedoch von mehreren Faktoren abhängig (z. B. ob es sich um eine Über- oder Unterführung handelt und ob evtl. zusätzliche Naturschutz Maßnahmen notwendig sind).
Jedoch kann mindestens von einer 4,5 m Breite ausgegangen werden.

GR Stricker fragt nach, wie die angesprochene Nord-West Entlastung für Heubelsburg und Waldstetten aussieht, konkret wie die Fahrzeuge dann fahren.
Herr Vosdellen erklärt, dass der Verkehr auf der GZ 4 grundsätzlich abnehmen wird.  Ein Großteil der Fahrzeuge die momentan nicht auf der B 16 fahren oder fahren wollen, z. B. wegen Überlastung der B 16, werden die neu und besser ausgebaute B 16 Ost nutzen.
Die Ortsansässigen werden die Umfahrung wohl eher weniger nutzen, sondern der Durchgangsverkehr von der GZ 4 kommt zur neuen Umfahrung.

GR Mader fragt nach, was Grundlage für die vorgelegte Verkehrsschätzung sei und möchte in diesem Zusammenhang wissen ob hier im Verlauf der Planungen neue Zählungen gemacht wurden um die Schätzungen zu überprüfen. Herr Vosdellen merkt hierzu an, dass das mit der Verkehrsplanung beauftragte Ingenieurbüro im Jahre 2017 Verkehrszählungen durchgeführt hat. Die Ingenierbüros plausibilisieren die Zahlen anhand von bundesweiten Modellen. Prinzipiell werden vom Staatlichen Bauamt alle 5 Jahre Verkehrszählungen durchgeführt.
GR Mader fragt weiter nach, ob denn seit dem Jahre 2010 eine Verkehrszunahme eingetreten sei. Herr Vosdellen gibt an, dass dies bereichsweit unterschiedlich ist. Es ist jedoch in dem betroffenen Bereich der B 16 Ost eine Tendenz zur Steigerung erkennbar.
Weiter möchte GR Mader wissen, ob hier ein Beschluss des Marktgemeinderates notwendig ist.
Herr Weirather antwortet hierauf, dass es sich bei dem derzeitigen Verfahrensstadium lediglich um eine internes Verfahren handelt, wozu prinzipiell keine Beschlüsse nötig sind. Dem Bund kommt es im derzeitigen Verfahrensstand nur auf die Planung an. Das Staatliche Bauamt versucht aber auch bei Staatsstraßen Beschlüsse der Gemeinden zu bekommen, um keine Investitionen zu tätigen, die von den Gemeinden gegebenenfalls nicht gewollt sind. Im Fall der B 16 Ost wäre der Beschluss hilfreich um die nun veranschlagten höheren Kosten der Gesamtmaßnahme unterstreichen zu können. Die höheren Kosten resultieren unter anderem aus der Umsetzung der Maßnahmen die von den Gemeinden zum Schutz der Anwohner gefordert wurden. Die Beschlüsse sollen in diesem Fall lediglich eine Argumentationshilfe darstellen.


GR Katzer möchte wissen, ob die Planung der B16 Ost abhängig von der Verlegung der Kreisstraße GZ 5 ist. Hierzu wurde seitens des Staatlichen Bauamtes ausgeführt, dass es sich um zwei unabhängige Verfahren handelt. Für die GZ 5 wird das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr eingeleitet; unabhängig von diesem Ergebnis wird das Verfahren zur B16 Ost durchgeführt.


Auf die Frage von GR Schneider, ob es dann auf der jetzigen B16 ein Verbot für Schwerlastverkehr gibt konnte das Staatliche Bauamt keine Antwort geben. Die Straße wird dann abgestuft zu einer Gemeinde- oder Kreisstraße. Ob ein Verbot für Schwerlastverkehr dann auf der abgestuften Straße gilt entscheidet der jeweilige Baulastträger in eigener Zuständigkeit.

GR Konrd erkundigt sich, ob die großen Anschlussstellen die für die B16 Ost vorgesehen sind erforderlich sind und weshalb der Kreisverkehr gerade im Bereich Heubelsburg angelegt wurde. Herr Vosdellen argumentiert hier mit Verkehrssicherheit. Ein höhenfreier Ausbau der Einmündung gilt nicht als verkehrssicher.
Der Kreisverkehr wurde im Bereich Heubelsburg geplant, weil dort weniger Verkehr als im Norden vorherrscht. Zudem wurde der Kreisverkehr dort geplant, weil dann bei einer möglichen Umfahrung von Wattenweiler – Höselhurst eine bessere Anschlussmöglichkeit gegeben ist.
GR Konrad interessiert sich noch für die faktische Zeitersparnis auf der Strecke Krumbach – Günzburg mit der neuen B16 Ost.
Wie konkret die Zeitersparnis ist kann seitens des Staatlichen Bauamtes nicht gesagt werden, obwohl die Strecke 800 m weiter ist und im Bereich Legoland und Waldsiedlung eine Geschwindigkeitsbegrenzung bestehen wird, wird dennoch eine Zeitersparnis bestehen. Fest steht jedoch, dass bei mehr Kreisverkehren eine Zeitersparnis nicht mehr gegeben wäre.
Konkrete Aussagen zur Zeitersparnis können sicherlich vom Verkehrsgutachter im Nachgang beantwortet werden.
Auch Überlegungen zu einer Tunnellösung wurden angestellt. Allerdings sind hier höher Aufwendungen und Kosten für den Betrieb des Tunnels (z. B. Sicherheitseinrichtungen) anzusetzen als bei der jetzigen Lösung. Das Bundesministerium würde den Tunnel aus diesen Gründen wohl auch nicht genehmigen.

GR Mader lässt klarstellen, dass die produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen und auch der Ökoflächenausglich im Nahraum der Trasse stattfinden müssen.

GR Bucher stellt fest, dass eine Grenzwertüberschreitung im Brandfeld wohl nicht gegeben sei, dennoch interessiert es ihn, was an Lärm auf die Bewohner dort zukommen wird.
Tatsächliche Werte wurden in der dargestellten Grafik nicht angegeben, diese können berechnet und seitens des Staatlichen Bauamtes nachgeliefert werden.
Im Einschnittsbereich ist keine Lärmbelästigung gegeben. Herr Weirather schätzt eine Lärmbelästigung von ca. 30 dBA und weist darauf hin, dass die Straße derzeit bestimmt auch hörbar sei.

GR Stricker hakt nach, welche Abstände bei der baulichen Entwicklung im Brandfeld zur B16 Ost einzuhalten sind. An Bundesstraßen gibt es eine generelle Bauverbotszone von 20 m. Wegen dem Lärm gibt es baulich keine Einschränkungen im Brandfeld.

GR Kling möchte wissen, ob es Vergleichsprojekte oder Bürgerbefragungen gibt, die darlegen, dass tatsächlich eine Verbesserung erreicht werden könnte. Herr Weirather führt Thannhausen als positives Beispiel und Lauingen als negatives Beispiel aber mit Entspannungswirkung an. Für Ichenhausen bleiben noch ca. 4.000 Fahrzeuge übrig, dafür fällt aber der Schwerlastverkehr größtenteils weg.

GR Stricker fragt nach, wie lange es bis zur Fertigstellung der B16 Ost dauern wird.
Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes wäre es optimistisch, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre das Baurecht für die B16 Ost besteht. Anschließend ist mit einer Bauzeit für die gesamte Strecke von 2 bis 3 Jahren zu rechnen. Allerdings geht das Staatliche Bauamt auch von Klagen gegen das Planfeststellungsverfahren aus, die zu einer zeitlichen Verzögerung führen.
GR Stricker stellt klar, dass Hintergrund seiner Frage ist, wie der Verkehr in 10 Jahren tatsächlich noch aussehen wird. Der Gutachter legt die aufgestellte Prognose natürlich vom jetzigen Zeitpunkt aus fest. In der Vergangenheit war es aber durchweg so, dass die Prognose mehr als überschritten wurde. Dies mag möglicherweise in 10 Jahren durch die Entwicklung hin zum Home-Office anders aussehen.

Auf Nachfrage von GR Mader wird mitgeteilt, dass auch wirtschaftliche Steigerungen mit in die Prognose einbezogen wurden. Wie dies genau erfolgte kann durch das Staatliche Bauamt bei Bedarf nachgereicht werden.

Ob eine weitere Eindämmung des Lärms durch weitergehende Maßnahmen im Bereich Brandfeld möglich ist möchte GR Stengelberger wissen. Hierzu wäre nur noch der Bau eines Tunnels eine Verbesserung, im Übrigen wurde alles Mögliche getan um den Lärm so gering wie möglich zu halten.

GR Stricker fragt nach lärmtechnischen Untersuchungen am Kreisverkehr bei Heubelsburg, insbesondere hinsichtlich dem nötigen Abbremsen und wieder beschleunigen.  Für Günzburg wurde dieses Szenario durch das Staatliche Bauamt modelliert und hierbei festgestellt, dass die Auswirkungen durch Bremsen und Beschleunigen gering sind.

Herr Kusch stellt den Antrag aus der Sitzungsvorlage. GR Mader wendet ein vor Beschlussfassung eine Abstimmung im Gemeinderat herbeizuführen und führt daraufhin aus, warum dem gestellten Antrag nicht zuzustimmen ist und der Gemeinderat sich, wie im Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2014, gegen die Trasse stellen sollte. GR Mader begründet dies u.a. durch die Erhöhung der Lärmbelastung im OT Heubelsburg durch den geplanten Kreisverkehr. An dieser Stelle beträgt der Abstand zur Bebauung nur 380m ohne Lärmschutzmaßnahmen und durch Abbremsen und Beschleunigen im Kreisverkehr entsteht hier ein größeres Lärmaufkommen. Weiterhin führen die produktionsinternen Kompensationsmaßnahmen zu einer Reduktion der landwirtschaftlichen Produktionsfläche.
 
GRin Schieferle und GR Stricker nehmen kurz Stellung und begründen warum sie derzeit gegen die B16 Ost stimmen müssten.
 
Herr Kusch zieht daraufhin seinen Antrag zurück und stellt einen neuen Antrag, dass heute keine Abstimmung erfolgen soll.
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten fasst hierzu keinen Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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2. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 5. Sitzung des Marktgemeinderates 05.08.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Waldstetten am 06.03.2020 wurde der bisherige Feuerwehrkommandant Herr Christoph Schneider wiedergewählt.


Auch bei einer Wiederwahl bedarf der Gewählte gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes im Benehmen mit dem Kreisbrandrat der Bestätigung durch die Gemeinde.

Vom Kreisbrandrat wurde das Benehmen erteilt.


An der Beratung und Beschlussfassung ist Herr Schneider persönlich beteiligt nach Art. 49 GO.

Beschluss

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat wird Herr Christoph Schneider gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Waldstetten bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 5. Sitzung des Marktgemeinderates 05.08.2020 ö 3
Datenstand vom 20.10.2020 15:41 Uhr