Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage samt den Anlagen.
Er begrüßt das Staatliche Bauamt mit all seinen Mitarbeitern, besonders Herrn Weirather, den Behördenleiter des Staatlichen Bauamtes.
Im Folgenden wird die aktuelle Planung der neuen B16 Ost durch das Staatliche Bauamt Krumbach vorgestellt.
Abschließend werden sämtliche Fragen des Gremiums vom Staatlichen Bauamt beantwortet.
GR Göppel fragt nach, ob die B16 Ost dann auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge frei befahrbar sein wird.
Herr Vosdellen (Staatliches Bauamt) stellt klar, dass für die B16 Ost keine Begrenzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen ist.
Weiter möchte GR Göppel wissen, wie hoch und breit die Unterführung für die landwirtschaftlichen Wege sein werden.
Das Staatliche Bauamt hat bereits im Vorfeld bei mehreren Terminen die Gestaltung der landwirtschaftlichen Wege abgestimmt. Beim Wegebau hält man sich an die geltenden Vorschriften. Die konkreten Maße und Ausgestaltungen sind jedoch von mehreren Faktoren abhängig (z. B. ob es sich um eine Über- oder Unterführung handelt und ob evtl. zusätzliche Naturschutz Maßnahmen notwendig sind).
Jedoch kann mindestens von einer 4,5 m Breite ausgegangen werden.
GR Stricker fragt nach, wie die angesprochene Nord-West Entlastung für Heubelsburg und Waldstetten aussieht, konkret wie die Fahrzeuge dann fahren.
Herr Vosdellen erklärt, dass der Verkehr auf der GZ 4 grundsätzlich abnehmen wird. Ein Großteil der Fahrzeuge die momentan nicht auf der B 16 fahren oder fahren wollen, z. B. wegen Überlastung der B 16, werden die neu und besser ausgebaute B 16 Ost nutzen.
Die Ortsansässigen werden die Umfahrung wohl eher weniger nutzen, sondern der Durchgangsverkehr von der GZ 4 kommt zur neuen Umfahrung.
GR Mader fragt nach, was Grundlage für die vorgelegte Verkehrsschätzung sei und möchte in diesem Zusammenhang wissen ob hier im Verlauf der Planungen neue Zählungen gemacht wurden um die Schätzungen zu überprüfen. Herr Vosdellen merkt hierzu an, dass das mit der Verkehrsplanung beauftragte Ingenieurbüro im Jahre 2017 Verkehrszählungen durchgeführt hat. Die Ingenierbüros plausibilisieren die Zahlen anhand von bundesweiten Modellen. Prinzipiell werden vom Staatlichen Bauamt alle 5 Jahre Verkehrszählungen durchgeführt.
GR Mader fragt weiter nach, ob denn seit dem Jahre 2010 eine Verkehrszunahme eingetreten sei. Herr Vosdellen gibt an, dass dies bereichsweit unterschiedlich ist. Es ist jedoch in dem betroffenen Bereich der B 16 Ost eine Tendenz zur Steigerung erkennbar.
Weiter möchte GR Mader wissen, ob hier ein Beschluss des Marktgemeinderates notwendig ist.
Herr Weirather antwortet hierauf, dass es sich bei dem derzeitigen Verfahrensstadium lediglich um eine internes Verfahren handelt, wozu prinzipiell keine Beschlüsse nötig sind. Dem Bund kommt es im derzeitigen Verfahrensstand nur auf die Planung an. Das Staatliche Bauamt versucht aber auch bei Staatsstraßen Beschlüsse der Gemeinden zu bekommen, um keine Investitionen zu tätigen, die von den Gemeinden gegebenenfalls nicht gewollt sind. Im Fall der B 16 Ost wäre der Beschluss hilfreich um die nun veranschlagten höheren Kosten der Gesamtmaßnahme unterstreichen zu können. Die höheren Kosten resultieren unter anderem aus der Umsetzung der Maßnahmen die von den Gemeinden zum Schutz der Anwohner gefordert wurden. Die Beschlüsse sollen in diesem Fall lediglich eine Argumentationshilfe darstellen.
GR Katzer möchte wissen, ob die Planung der B16 Ost abhängig von der Verlegung der Kreisstraße GZ 5 ist. Hierzu wurde seitens des Staatlichen Bauamtes ausgeführt, dass es sich um zwei unabhängige Verfahren handelt. Für die GZ 5 wird das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr eingeleitet; unabhängig von diesem Ergebnis wird das Verfahren zur B16 Ost durchgeführt.
Auf die Frage von GR Schneider, ob es dann auf der jetzigen B16 ein Verbot für Schwerlastverkehr gibt konnte das Staatliche Bauamt keine Antwort geben. Die Straße wird dann abgestuft zu einer Gemeinde- oder Kreisstraße. Ob ein Verbot für Schwerlastverkehr dann auf der abgestuften Straße gilt entscheidet der jeweilige Baulastträger in eigener Zuständigkeit.
GR Konrd erkundigt sich, ob die großen Anschlussstellen die für die B16 Ost vorgesehen sind erforderlich sind und weshalb der Kreisverkehr gerade im Bereich Heubelsburg angelegt wurde. Herr Vosdellen argumentiert hier mit Verkehrssicherheit. Ein höhenfreier Ausbau der Einmündung gilt nicht als verkehrssicher.
Der Kreisverkehr wurde im Bereich Heubelsburg geplant, weil dort weniger Verkehr als im Norden vorherrscht. Zudem wurde der Kreisverkehr dort geplant, weil dann bei einer möglichen Umfahrung von Wattenweiler – Höselhurst eine bessere Anschlussmöglichkeit gegeben ist.
GR Konrad interessiert sich noch für die faktische Zeitersparnis auf der Strecke Krumbach – Günzburg mit der neuen B16 Ost.
Wie konkret die Zeitersparnis ist kann seitens des Staatlichen Bauamtes nicht gesagt werden, obwohl die Strecke 800 m weiter ist und im Bereich Legoland und Waldsiedlung eine Geschwindigkeitsbegrenzung bestehen wird, wird dennoch eine Zeitersparnis bestehen. Fest steht jedoch, dass bei mehr Kreisverkehren eine Zeitersparnis nicht mehr gegeben wäre.
Konkrete Aussagen zur Zeitersparnis können sicherlich vom Verkehrsgutachter im Nachgang beantwortet werden.
Auch Überlegungen zu einer Tunnellösung wurden angestellt. Allerdings sind hier höher Aufwendungen und Kosten für den Betrieb des Tunnels (z. B. Sicherheitseinrichtungen) anzusetzen als bei der jetzigen Lösung. Das Bundesministerium würde den Tunnel aus diesen Gründen wohl auch nicht genehmigen.
GR Mader lässt klarstellen, dass die produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen und auch der Ökoflächenausglich im Nahraum der Trasse stattfinden müssen.
GR Bucher stellt fest, dass eine Grenzwertüberschreitung im Brandfeld wohl nicht gegeben sei, dennoch interessiert es ihn, was an Lärm auf die Bewohner dort zukommen wird.
Tatsächliche Werte wurden in der dargestellten Grafik nicht angegeben, diese können berechnet und seitens des Staatlichen Bauamtes nachgeliefert werden.
Im Einschnittsbereich ist keine Lärmbelästigung gegeben. Herr Weirather schätzt eine Lärmbelästigung von ca. 30 dBA und weist darauf hin, dass die Straße derzeit bestimmt auch hörbar sei.
GR Stricker hakt nach, welche Abstände bei der baulichen Entwicklung im Brandfeld zur B16 Ost einzuhalten sind. An Bundesstraßen gibt es eine generelle Bauverbotszone von 20 m. Wegen dem Lärm gibt es baulich keine Einschränkungen im Brandfeld.
GR Kling möchte wissen, ob es Vergleichsprojekte oder Bürgerbefragungen gibt, die darlegen, dass tatsächlich eine Verbesserung erreicht werden könnte. Herr Weirather führt Thannhausen als positives Beispiel und Lauingen als negatives Beispiel aber mit Entspannungswirkung an. Für Ichenhausen bleiben noch ca. 4.000 Fahrzeuge übrig, dafür fällt aber der Schwerlastverkehr größtenteils weg.
GR Stricker fragt nach, wie lange es bis zur Fertigstellung der B16 Ost dauern wird.
Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes wäre es optimistisch, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre das Baurecht für die B16 Ost besteht. Anschließend ist mit einer Bauzeit für die gesamte Strecke von 2 bis 3 Jahren zu rechnen. Allerdings geht das Staatliche Bauamt auch von Klagen gegen das Planfeststellungsverfahren aus, die zu einer zeitlichen Verzögerung führen.
GR Stricker stellt klar, dass Hintergrund seiner Frage ist, wie der Verkehr in 10 Jahren tatsächlich noch aussehen wird. Der Gutachter legt die aufgestellte Prognose natürlich vom jetzigen Zeitpunkt aus fest. In der Vergangenheit war es aber durchweg so, dass die Prognose mehr als überschritten wurde. Dies mag möglicherweise in 10 Jahren durch die Entwicklung hin zum Home-Office anders aussehen.
Auf Nachfrage von GR Mader wird mitgeteilt, dass auch wirtschaftliche Steigerungen mit in die Prognose einbezogen wurden. Wie dies genau erfolgte kann durch das Staatliche Bauamt bei Bedarf nachgereicht werden.
Ob eine weitere Eindämmung des Lärms durch weitergehende Maßnahmen im Bereich Brandfeld möglich ist möchte GR Stengelberger wissen. Hierzu wäre nur noch der Bau eines Tunnels eine Verbesserung, im Übrigen wurde alles Mögliche getan um den Lärm so gering wie möglich zu halten.
GR Stricker fragt nach lärmtechnischen Untersuchungen am Kreisverkehr bei Heubelsburg, insbesondere hinsichtlich dem nötigen Abbremsen und wieder beschleunigen. Für Günzburg wurde dieses Szenario durch das Staatliche Bauamt modelliert und hierbei festgestellt, dass die Auswirkungen durch Bremsen und Beschleunigen gering sind.
Herr Kusch stellt den Antrag aus der Sitzungsvorlage. GR Mader wendet ein vor Beschlussfassung eine Abstimmung im Gemeinderat herbeizuführen und führt daraufhin aus, warum dem gestellten Antrag nicht zuzustimmen ist und der Gemeinderat sich, wie im Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2014, gegen die Trasse stellen sollte. GR Mader begründet dies u.a. durch die Erhöhung der Lärmbelastung im OT Heubelsburg durch den geplanten Kreisverkehr. An dieser Stelle beträgt der Abstand zur Bebauung nur 380m ohne Lärmschutzmaßnahmen und durch Abbremsen und Beschleunigen im Kreisverkehr entsteht hier ein größeres Lärmaufkommen. Weiterhin führen die produktionsinternen Kompensationsmaßnahmen zu einer Reduktion der landwirtschaftlichen Produktionsfläche.
GRin Schieferle und GR Stricker nehmen kurz Stellung und begründen warum sie derzeit gegen die B16 Ost stimmen müssten.
Herr Kusch zieht daraufhin seinen Antrag zurück und stellt einen neuen Antrag, dass heute keine Abstimmung erfolgen soll.