Datum: 14.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Gehag III, Waldstetten, Flur-Nr. 100, 101, 1082; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
2 Errichtung eines Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 28 m + 6 m Aufsatzmast für Funkdienste mit Versorgungseinheit Technik auf Betonfundament auf dem Grundstück Flur-Nr. 1111, Gem. Waldstetten
3 Austausch des Vorlagebehälters AB 0322 auf dem Grundstück Flur-Nr.: 2640, Gem. Waldstetten
4 Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Flur-Nr. 47, 47/1, 83/22 Gem. Waldstetten
5 Pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern
6 Antrag auf Zuschuss der neuen Jugendfahne, Antragssteller: Jugendfeuerwehr Waldstetten
7 Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge
8 Verschiedenes
8.1 Lichtmast der LEW - Anmerkung GR Schneider Christoph
8.2 Punktevergabesystem für die Bauplatzvergabe - Anmerkung GR Mader
8.3 Unübersichtliche Stelle am Radweg Waldstetten Oxenbronn - Anmerkung des Vorsitzenden
8.4 Öffentliches Protokoll der Sitzung vom 5. August 2020 - Anmerkung GR Mader

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1. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Gehag III, Waldstetten, Flur-Nr. 100, 101, 1082; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Markt Waldstetten konnte vom Katholischen Pfründestiftungsverbund St. Ulrich den Pfarrhof sowie das Grundstück nördlich des bestehenden Wohngebietes „Am Gehag II“ für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes erwerben. Hierfür ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll für das Grundstück Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten und für Teilflächen der Fl.-Nrn. 100 und 1083/2 Gem. Waldstetten ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und für die Teilfläche der Fl.-Nr. 1082 Gem. Waldstetten ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 101 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 100, 1082 und 1083/2 Gemarkung Waldstetten und hat eine Gesamtgröße von ca. 2 ha.

Nachdem eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten in den sog. „angemessenen Sicherheitsabstand“ von 890 Meter der Fa. Chemische Fabrik Karl Bucher GmbH fällt, kann der Bebauungsplan nicht im Verfahren nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden, da im gegenwärtigen Fall im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine planerische Abwägung über mögliche Auswirkungen durch die Fa. Chemische Fabrik Karl Bucher GmbH auf das Plangebiet zu erfolgen hat.  

Innerhalb des Sicherheitsabstandes dürfen keine neuen Wohngebäude entstehen. Dieser Bereich darf dennoch in den Bebauungsplan einbezogen werden. Dort dürfen sich z.B. Straßen, Garagen, Garten- oder Ausgleichsflächen befinden.  

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Gehag III“ erhalten. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung am 25.11.2019 gefasst. Hier wurde die Verwaltung ermächtigt ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Dies erfolgte zwischenzeitlich an das Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach.

Vom beauftragten Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurden nunmehr vorgelegt

  • der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 31.08.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 31.08.2020 sowie

  • der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Gehag III“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) mit vom 31.08.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 31.08.2020

  • Variante B der Planzeichnung vom 17.07.2020 hinsichtlich der Bebauung im Bereich des Sicherheitsabstandes.

Der Vorentwurf der jeweiligen Bauleitpläne wird gebilligt. Auf dessen Grundlage soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Kaiser vom Ing. Büro Kling Consult stellt den Bebauungsplanentwurf vor. Es sind derzeit 20 geplante Bauplätze mit einer Grundstücksgröße von 580 bis 850 m². Im Mischgebiet handelt es sich um eine Grüße von 650 m². Diese Grundstücksaufteilung ist aktuell eine reine Empfehlung, kann im Vollzug auch umgelegt werden.

Herr Kaiser weist daraufhin, dass in den oberen Grundstücken (Zackenlinie) kein Baurecht ausgeübt werden kann, solange die Landwirte noch wie aktuell handeln, es handelt sich hierbei um zwei Grundstücke.

Die Konzeption an sich richtet sich sehr an den bereits bestehenden Bebauungsplan „Am Gehag“. Gegenüber dem alten Bebauungsplan werden jetzt 2 Vollgeschosse zugelassen. Kniestockhöher wurde auch offener gestaltet. Beim Pultdach hat die Verwaltung eine Wandhöhe auf 7,5 m beschränkt. Bei den Hauptgebäuden sind die Dachformen einzuhalten, bei Garagen und Nebengebäuden ist die Überdachung frei wählbar.

Ein großer Unterschied zum bereits bestehenden Bebauungsplan ist die Versickerung. Im alten Bebauungsplan musste das Regenwasser gesammelt werden, die Bodenuntersuchung des neuen Baugebietes hat gezeigt, dass nach 2 bis 3 Metern versickerungsfähiges Material gefunden wurde, d.h. die Gemeinde muss kein extra Becken bauen.

Ausgleichsflächen wurden mit dem Naturschutz abgestimmt. Hier wird in der Auslegung Zustimmung erwartet.

Bei der Kirche gibt es noch gewisse Merkmale zum Bodendenkmal. Der Pfarrhof wurde als Baudenkmal deklariert, aber das Baugebiet kommt nicht zu nahe dahin.

Die Störfallverordnung Bucher wurde überarbeitet. Herr Kaiser zeigt die Linie auf, die vom Landratsamt bezüglich des Radiuses vorgegeben wurde, d.h. hier kann nicht bebaut werden. Das Ing. Büro empfiehlt daher die Variante B. Der einzige Nachteil bei der Variante B sei die einseitige Erschließung.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Kaiser. Er merkt hier an, dass er die Variante A favorisieren würde.

Was hat das mit den zwei nordöstlichen Plätzen auf sich, diese liegen voll in der Linie, fragt GR Konrad.

Hier soll nur aufgezeigt werden, dass später eventuell hier Bauplätze entstehen können, aktuell sind diese beiden Grundstücke aber nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Für die nächsten Jahre sollen diese Grundstücke als Unterhaltung dienen.

GR Schneider merkt an, dass bei Variante B ein Grundstück verloren. Das eine Grundstück sei ca. 850 bis 900 m² groß, hier könnten auch kleinere entstehen. Rein von der Nettowohnfläche besteht kein Unterschied, so Herr Kaiser.

Könnte das Mischgebiet in den kritischen Bereich gelegt werden, hakt GR Kling nach.
Das Mischgebiet sollte an der geplanten Stelle bleiben, sonst kann der gewerblich genutzte Bereich mitten in den Wohnbereich gezogen werden.

Wäre es denkbar die zwei Flächen neben dem Friedhof als Ausgleichsfläche herzunehmen, fragt GR Stengelberger.
Die Grundstücke sind aktuell im Besitz der Kirche, können daher nicht als Ausgleichsfläche in Betracht gezogen werden, so der Vorsitzende.

GR Göppel spricht sich für die Variante B aus.

GR Mader weist auf das Ökokonto des Marktes Waldstetten hin, dies habe sich mit 3 % verzinst. Unter anderem sei die Fläche Flur-Nr. 1144/8, Gem. Waldstetten auch dabei. Es sollte eventuell nachverhandelt werden, diese Flächen aus dem besagten Ökokonto zuerst aufzubrauchen und dann evtl. Fichtenumsetzung etc. planen.

Des Weiteren findet GR Mader die Variante A wesentlich eleganter. Er würde diese Variante auslegen. Vielleicht könnte man die weißen Flächen ebenfalls mit aufnehmen unter Baurecht mit Bedingungen.

Bezüglich den Grundstücken, die als Mischgebiet ausgewiesen werden, so GR Konrad.
Diese Flächen gehörten nicht dem Markt, es handelt sich hierbei um private Flächen, die aber mit in den BBP aufgenommen werden wollen, so der Vorsitzende., Hier wurde auch eine Vereinbarung bezüglich den Erschließungskosten geschlossen.

Nach welchem Maßstab wird gemessen, welche Grundstücke für ein Geruchsgutachten ausschlaggebend sind, fragt GR Schieferle.
Meistens sind die Mastschweine kritisch. Theoretisch müsste nach jedem Hof, welcher aufhört ein neues Gutachten erstellt werden, so Herr Kaiser.

Wie machen wir jetzt weiter bezüglich seines Anliegens mit dem Ökokonto, hakt GR Mader nach.

Herr Kaiser könnte mit dem Naturschutz nochmals in Kontakt treten, ob dies noch berücksichtigt werden kann, so der Vorsitzende.

Wir brauchen 7.800 m² Ausgleichsfläche, es muss geschaut werden was durch das Grundstück Flur-Nr. 1144/8 noch übrigbleibt, vorrangig Ellerbachtal, fasst Herr Kaiser zusammen.

Der Vorsitzende schließt die Diskussion ab. Er wird mit der Kirche nochmals in Kontakt treten bezüglich der weißen Flächen. Herr Kaiser wird das Landratsamt nochmals kontaktieren bezüglich der Ausgleichsflächen und auch bezüglich des Störfallradius.

Beschluss

Der vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach gefertigte

  • Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 31.08.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung sowie der

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Gehag III“, Gem. Waldstetten (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 31.08.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu wird gebilligt.

Anhand dieser Planunterlagen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Errichtung eines Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 28 m + 6 m Aufsatzmast für Funkdienste mit Versorgungseinheit Technik auf Betonfundament auf dem Grundstück Flur-Nr. 1111, Gem. Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 17.07.2020 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Mobilfunkmastes bestehend aus einem 36m hohen Schleuderbetonmast mit Outdoortechnik auf Betonfundament.
Der geplante Betriebsstandort weist eine Fläche von 30m² auf, was ungefähr der Fläche der Fundamente entspricht.
Es ist eine Zuwegung von 10m² geplant. Die Baustraße wird mit 1.135m² ertüchtigt, aber nach der Bauphase rückgebaut.
Für den Kranstellplatz und die Baugrube werden zusätzlich 135m² beansprucht und nach Bauende zurückgebaut.
Der geplante Maststandort liegt südlich von Waldstetten am Rande eines Solarparks auf der Wiese.
Lt. FNP ist es Außenbereich, Grünland

Der Projektstandort ist nach den bauplanungsrechtlichen Vorgaben nach §35 BauGB im Außenbereich der bebauten Ortslage vorgesehen.

Bauen im Außenbereich


Abs. 1: Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

Abs. 3: der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Beschluss

Dem Bauantrag zur ,,Errichtung eines 28m Schleuderbetonmast mit 6m Aufsatz für Funkdienste mit Versorgungseinheit“, auf dem Grundstück Fl. Nr.: 1111, Gem. Waldstetten
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gem. Art. 49 Abs. 1 GO nimmt GR Stricker an der Abstimmung nicht teil.

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3. Austausch des Vorlagebehälters AB 0322 auf dem Grundstück Flur-Nr.: 2640, Gem. Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 08.09.2020 ging bei der Verwaltung ein Bauantrag über ,,Austausch des Vorlagebehälters AB 0322“ ein.

Der Bauherr plant auf der Fl. Nr.: 2640 Gem. Waldstetten den Austausch des Vorlagebehälters im Bestand.

Der Vorlagebehälter, der im Zuge des Bauvorhabens ausgetauscht werden soll, befindet sich in der Silananlage der chemischen Fabrik. Aufgrund von diversen Schäden wird der Bestandsbehälter außer Betrieb genommen, abgebaut und durch einen nahezu identischen Behälter mit der Nr.: AB 0322 ausgetauscht.
Dieser Behälter verfügt über ein Rührwerk und eine umgewälzte Heiz-/ Kühlmöglichkeit. Als Vorlage werden Bestandsbehälter benutzt.

Als Dosier- u. Destillationsvorlage werden Bestandsbehälter genutzt. AB0322 stellt in Kombination mit Bestandsvorlagen eine klassische Reaktions- und Destillationsapparatur dar wie sie im Betrieb vielfach von wenigen hundert Litern bis zu mehr als 16.000 L vorkommt.

Aufgrund der gleichbleibenden Verfahrensschritte können die bisherigen Sicherheitsbetrachtungen, wie Schall- und Brandschutz als weiterhin abgedeckt angesehen
werden. Bezüglich des Einbaus in ein bestehendes Gebäude ergeben sich ebenfalls keine Änderungen für die Abstandsflächen.

Durch den Austausch des Behälters entstehen keine neuen Arbeitsplätze, somit ergibt sich ebenfalls kein Bedarf an Stellplätzen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den ,,Austausch des Vorlagebehälters AB 0322“ auf der Flur-Nr. 2640, Gemarkung Waldstetten (An der Günz 1) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nimmt GR Bucher an der Abstimmung nicht teil.

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4. Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Flur-Nr. 47, 47/1, 83/22 Gem. Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 08.09.2020 der Bauantrag über einen Neubau einer Stützmauer
auf dem Grundstück Flur-Nr. 47, 47/1, 83/22 Gem. Waldstetten, ein.

Der Bauherr möchte innerhalb der Grundstücksgrenze auf den o.g. Flurstücken eine Stützmauer erstellen.
Die Stützmauer hat im höchsten Bereich ein Maß von ca. 2,60m, darüber wird eine Absturzsicherung angebracht.
Im östlichen Bereich zum bestehenden Weg wird das Gelände nahezu unberührt bleiben.

Die Verwaltung hat den Bauantrag geprüft und kann dem Bauvorhaben zustimmen.

Beschluss

Der Marktrat Waldstetten erteilt dem Bauvorhaben „Neubau einer Stützmauer“ auf Fl. Nr.: 47, 47/1, 83/22 Gem. Waldstetten, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nimmt GR Bucher an der Abstimmung nicht teil.

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5. Pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

In der Günzburger Zeitung vom 15.07.2020 wurde über die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Förderung um fast das Doppelte erhöht.

Der Markt Waldstetten fördert jedes Jahr die gleiche Sportbetriebsförderung wie die des Freistaates Bayern. Dieses Jahr beträgt die Vereinspauschale des Freistaates 3.960,24 Euro.

Im Jahr 2019 hat der Markt Waldstetten einen Betrag von 1.999,84 Euro gefördert.

Die Verwaltung schlägt vor auch in diesem Jahr die gleiche Sportbetriebsförderung wie der Freistaat Bayern auszuschütten.

Diskussionsverlauf

GR Katzer sieht es als Pflicht der Gemeinde die Vereine zu unterstützen. Er befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, den Sportverein in gleicher Höhe zu bezuschussen wie der Freistaat Bayern.

Beschluss

Die Marktgemeinde Waldstetten fördert den Sportverein Waldstetten e. V. ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von 3.960 24 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Zuschuss der neuen Jugendfahne, Antragssteller: Jugendfeuerwehr Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Am 25.08.2020 ging bei der Marktgemeinde Waldstetten ein Antrag auf Zuschuss der neuen Jugendfahne ein.

Als Hersteller wurde hier die Firma „Fahnen Kössinger“ aus Schierling bei Regensburg gewählt, diese hat sich auch bereits 2016 bei der Restaurierung der Vereinsfahne der Freiwilligen Feuerwehr bewährt.

Die Jugendfahne soll vorallem bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr auf Kreis- und Bezirksebene zum Einsatz kommen und dort als Aushängeschild der Jugendfeuerwehr aber auch unserer Marktgemeinde dienen.

Die Eckdaten der Fahne sowie einen Entwurf können Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen.

Die Jugendfeuerwehr beantragt hier die Kostenübernahme in Höhe von 703,67 Euro, brutto.  

Diskussionsverlauf

GR Göppel prüft immer die Kasse der Jugendfeuerwehr. Auch er würde befürworten die Kosten der Vereinsfahne zu übernehmen. Ist das Logo weiterhin auf der Fahne zu verwenden oder das neue Wappen?

Mehr oder weniger können es die Vereine handhaben wie sie möchten, auf den offiziellen Schreiben soll das neue Wappen genutzt werden, so der Vorsitzende.

Das Logo sollte auf der Fahne gesehen werden, äußert sich GR Mader.

Beschluss

Der Markt Waldstetten übernimmt die Kosten in Höhe von 703,67 Euro, brutto für die Jugendfahne der Jugendfeuerwehr Waldstetten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Information 7

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde folgender Bauantrag behandelt:

  • Neubau eines Wohnhauses und einem Doppelcarport auf dem Grundstück Flur-Nr. 260/10 Gem. Waldstetten (Am Wurfbrunnen 14)

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö 8
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8.1. Lichtmast der LEW - Anmerkung GR Schneider Christoph

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Information 8.1

Sachverhalt

GR Schneider Christoph merkt an, dass der Lichtmast beim Hof vom Ganser komplett gerissen ist. Er bittet hier um Weiterleitung an die LEW. Laut Plan müsste das die Flur-Nr. 2620, Gem. Waldstetten sein.

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8.2. Punktevergabesystem für die Bauplatzvergabe - Anmerkung GR Mader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Information 8.2

Sachverhalt

Jetzt wurde ja der Bebauungsplan mit heutigem Beschluss auf den Weg geschickt, merkt GR Mader an, jetzt müsse auch mal über das Punktevergabesystem zur Bauplatzvergabe umgesetzt werden. Man hat dies in der Vergangenheit beschlossen und er weist daraufhin, dass der Beschluss auch umgesetzt werden soll.

Der Vorsitzende informiert, dass er eine bestehende Liste mit Interessenten hat, die schon vor dem Beschluss des Punktevergabesystems bestand, diese Liste sollte seiner Meinung nach zuerst abgearbeitet werden und danach könne das Punktesystem angewendet werden, ansonsten könne es sein, dass diejenigen, die bereits vor 2 oder 3 Jahren ein Bauplatz reserviert haben, in diesem Baugebiet auch nicht zum Zuge kommen.

GR Bucher hinterfragt, ob es das sein kann, dass ein Baugebiet, welches es noch nicht mal gibt, bereits voll ist.

GR Stricker merkt hierzu an, dass es aktuell eine klare Vorstellung gibt, wieviel Bauplätze es werden. Wieviel Luft abzüglich der Reservierungen hat hier die Gemeinde, frägt er.
Sofern der Vorsitzende es richtig im Kopf hat, sind 16 vorreserviert.

Es war ein damals eindeutiger Beschluss, in welchem gesagt wurde, dass wir jungen Leute die Chance geben wollen, man sollte die Wettbewerbsbedingungen für alle gleich schaffen, so GR Mader.

Es sind fast ausnahmslos junge Waldstetter, die Bauplätze reserviert haben, so der Vorsitzende. Er würde deshalb vorschlagen erstmal alle diejenigen, die bereits vorreserviert haben, abarbeiten und danach dann nach Punktesystem arbeiten.

GR Mader möchte die Liste vorgelegt bekommen.

GR Bucher ist es lediglich wichtig, dass die Waldstetter bevorzugt werden, von einem Punktesystem war er selbst noch nie ein Fan.

GR Bucher ist der Meinung, dass in der nächsten Sitzung evtl. über das weitere Verfahren diskutiert werden sollte. Vielleicht sollte das Punktesystem auch erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden, es gibt keine Rechtsprechung, dass die Gemeinde Bauplätze ohne Punktesystem verkaufen kann.

Die Kriterien sollten diskutiert werden, welche für das Punktesystem wichtig sind, so GR Stricker.

GR Mader geht darauf ein, dass der Kämmerer bereits an einer Vorlage arbeiten müsste.

In die nächste Sitzung bringt der Vorsitzende die Vorlagen mit und die Liste mit den Reservierungen.

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8.3. Unübersichtliche Stelle am Radweg Waldstetten Oxenbronn - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Information 8.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende merkt zu der unübersichtlichen Stelle am Radweg Waldstetten Oxenbronn an, dass diese jetzt regelmäßig gemulcht wird, dadurch kann ein Einblick geschaffen werden.

Abnehmen möchten sie das Eck aber nicht, fragt GR Stricker.
Nein aktuell will der Landkreis das nur so machen, so der Vorsitzende.

GR Göppel wurde ebenfalls angesprochen, selbst wenn dieses Eck niedergemulcht wird, ist es unübersichtlich. Eigentlich sollte diese Kuppe der Sicherheit wegen abgetragen werden.

Herr Unterholzner redet mit Herrn Stapf nochmal.

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8.4. Öffentliches Protokoll der Sitzung vom 5. August 2020 - Anmerkung GR Mader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2020 ö Information 8.4

Sachverhalt

GR Mader möchte das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung vom 05.08.2020 geändert haben. Hier sollte hervorgehen, dass der Vorsitzende den Antrag gestellt habe zur Genehmigung der Planung, dann stellte GR Mader einen Gegenantrag zur Ablehnung. Es erfolgte keine Abstimmung.

Datenstand vom 04.02.2021 11:23 Uhr