Datum: 26.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1086/9, Gem. Waldstetten (Am Gehag 23)
2 Bekanntgabe Winterdienst im Bereich Heubelsburg
3 Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Schulverbandsversammlung des Grundschulverbandes Waldstetten
4 Kalkulation der Entwässerungsbeiträge und -gebühren für den Markt Waldstetten für den Zeitraum 2021 bis 2024
5 Verschiedenes
5.1 Bürgerversammlung 2020 - Anmerkung des Vorsitzenden
5.2 Veranstaltungshinweis - Anmerkung GR Göppel
5.3 Jahresabschlussessen - Anmerkung des Vorsitzenden

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1086/9, Gem. Waldstetten (Am Gehag 23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 09.10.2020 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein. Dieser Bauantrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren mit der Option als Bauantrag behandelt zu werden, sofern bedarf ist, eingereicht. Aufgrund der zu erteilenden Befreiungen kann dieser Antrag nicht als Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt werden.

Hierbei handelt es sich um ein Bauvorhaben ,,Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“.

Es wird eine Befreiung für die Dachform auf dem Haus und auf der Garage benötigt.
BBP: „Am Gehag“ sagt aus:
- zulässige Dachform – Walmdach u. Zeltdach (18° – 30°),

Der Bauherr plant beim Haus ein Satteldach mit 25° Dachneigung und über der Garage,
ein Flachdach, statt Satteldach.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten erteilt dem Bauvorhaben ,,Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl.-Nr.: 1086/9, Gem. Waldstetten das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den Befreiungen bezüglich der „Abweichung der Dachformen über dem Haus (Satteldach mit 25°) und der Garage (Flachdach) zu“.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Winterdienst im Bereich Heubelsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.08.2020, stellt der Landkreis Günzburg folgendes vor.
Der Winterdienst auf den Gemeindeverbindungsstraßen im Landkreis Günzburg wird ab kommender  Wintersaison nicht mehr vom staatlichen Bauamt ausgeführt.
Im Markt Waldstetten betrifft es die Straße (Gemeindeverbindungsstraße) zwischen B16 und Waldstetten.
Dieser Winterdienst wird künftig auch durch den Maschinenring in Verbindung mit Waldstetten ausgeführt.

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3. Bestellung von Ausschussmitgliedern sowie deren Vertreter für die Schulverbandsversammlung des Grundschulverbandes Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Grundschulverbandes Waldstetten am 21.09.2020 legten die Bürgermeister der Verbandsmitgliedsgemeinden Ellzee und Waldstetten fest, dass die Gemeinden (aufgrund annähernd gleicher Schülerzahlen, welche aus Ellzee und Waldstetten die Grundschule besuchen) neben den ersten Bürgermeistern jeweils einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Grundschulverbandes entsenden dürfen.

Nachdem gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des BaySchFG die für Zweckverbände geltenden Regelungen für Schulverbände entsprechende Anwendung finden, müssen die zu bestellenden Mitglieder nicht Gemeinderatsmitglieder sein. Dementsprechend ist der Marktgemeinderat bei der Bestellung dieser Mitglieder auch nicht an das Stärkeverhältnis der im Marktgemeinderat vertretenen Gruppierungen gebunden.

Beschluss

1. Als Verbandsrätin/Verbandsrat wird für die Schulverbandsversammlung des Grundschulverbandes Waldstetten bestellt:

Marktgemeinderat Markus Katzer

2. Als Stellvertreterin/Stellvertreter wird bestellt:

Silvia Schieferle

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Kalkulation der Entwässerungsbeiträge und -gebühren für den Markt Waldstetten für den Zeitraum 2021 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.01.2019 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Waldstetten für den Zeitraum 2021 bis 2024 beauftragt.

Die Erstellung der Kalkulation durch den BKPV wird jedoch erst Anfang des Jahres 2021 erfolgen. Für eine eventuelle rückwirkende Erhöhung der Gebührensätze ist ein Rückwirkungsbeschluss zu fassen und noch im Jahr 2020 öffentlich bekannt zu machen.

Die Verwaltung empfiehlt daher die nachfolgende Beschlussfassung.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Waldstetten vom 01.01.2017  festgesetzten Herstellungsbeiträge, die Grundgebühren sowie die Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2021 abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2021 erfolgen muss.

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö 5
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5.1. Bürgerversammlung 2020 - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Information 5.1

Sachverhalt

Die Bürgerversammlung der Marktgemeinde Waldstetten am 5. November 2020 entfällt. Die Präsentation der Bürgerversammlung wird Anfang / Mitte November auf die Homepage gestellt.

GR Mader hätte hierzu eine Anregung. In der Präsentation waren alle finanziellen Daten dargestellt, hiermit sollte sensibel umgegangen werden.

So hatte der Vorsitzende dies auch vor, alle weiteren Details sollen bei der Verwaltung erfragt werden.

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5.2. Veranstaltungshinweis - Anmerkung GR Göppel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Information 5.2

Sachverhalt

GR Göppel informiert über den TV-Bericht bezüglich eines Wärmenetzes in der Kommune.

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5.3. Jahresabschlussessen - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2020 ö Information 5.3

Sachverhalt

Wenn die Zahlen weiterhin so steigen, wird voraussichtlich auch das Jahresabschlussessen nicht stattfinden, informiert der Vorsitzende.

Datenstand vom 24.11.2020 09:41 Uhr