Datum: 23.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Marktgemeinderat Waldstetten
Körperschaft: Markt Waldstetten
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr.: 259/1, Gem. Waldstetten, Am Fischgärtle 5, 89367 Waldstetten
2 Bekanntgabe des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauantrages
3 Umbau und Nutzungsänderung eines Unterstands in einen Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsraum" auf dem Grundstück Flur-Nr. 70, Gem. Waldstetten
4 Feststellung der Jahresrechnung 2019
5 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2019
6 Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Marktgemeinde Waldstetten
7 Verschiedenes
7.1 Dezember Sitzung - Anmerkung des Vorsitzenden
7.2 Jugendbroschüre - Anmerkung des Vorsitzenden
7.3 Bebauungsplan "Am Gehag III" - Anmerkung GR Mader

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1. Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr.: 259/1, Gem. Waldstetten, Am Fischgärtle 5, 89367 Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 12.11.2020 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauwerber möchte ein Carport mit Pultdach als Grenzbau realisieren. Dachflächenentwässerung erfolgt als Flächenversickerung.
Das gepl. Gebäude ist ohne Wandverkleidung u. ohne Garagentor geplant.
Dieser Bauantrag kann durch eine Isolierte Befreiung genehmigt werden.
Berührt sind die Festsetzungen des BBP ,,Am unteren Wurfbrunnen“, die Dachform und Überbauung der Baugrenze.

 geplant ist ein Pultdach der BBP beinhaltet Dachform wie Wohngebäude.
Überbauung der Baugrenze, Gebäude wird als Grenzbau geplant.


Es wird eine Befreiung für die Dachform und Überbauung der Baugrenze benötigt.
BBP: ,,Am unteren Wurfbrunnen“ sagt aus:
-        zulässige Dachform – Satteldach wie Wohngebäude,
-        Überbauung der Baugrenze

Der Bauherr plant ein Pultdach mit 3° Dachneigung,
und einen Grenzbau zur Straße „Am Fischgärtle“

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten erteilt dem Bauvorhaben ,,Neubau eines Carports“
das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den Befreiungen ,,Befreiung der Dachform von Satteldach auf Pultdach, Dachneigung 3 ° und Überbauung der Baugrenze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Am 12.11.2020 ging bei der Verwaltung ein Antrag auf Wiederaufbau einer gewerblichen Heu- und Bergehalle nach Brandfall auf dem Grundstück Flur-Nr. 1096/28, Gem. Waldstetten (An der Hausener Str. 4), Waldstetten im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein.

Der Bauwerber möchte das abgebrannte Gebäude an Ort und Stelle mit den gleichen Maßen, wie aus dem Bauantrag vom 27.02.2012, realisieren.
Das Gebäude hat ein Außenmaß von 20,00 x 36,00m, Trauf- u. Firsthöhe liegen bei 6,00 u. 8,00m.
Dach- u. Wandfassade wird mit Trapezblech hergestellt.
Oberflächenentwässerungen werden über Sickerschächte auf der eigenen Flurnummer versickert.

Da die Festsetzungen des BBP „Gewerbegebiet an der Hausener Straße“ eingehalten werden, wurde dieser Antrag seitens der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt und dient lediglich dem Marktgemeinderat zur Kenntnis.

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3. Umbau und Nutzungsänderung eines Unterstands in einen Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsraum" auf dem Grundstück Flur-Nr. 70, Gem. Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauherr möchte in dem ehem. Stallgebäude / Wirtschaftsgebäude eine Nutzungsänderung zum Schlacht-, Zerlege- u Verarbeitungsraum stellen.
Es sind bauliche Veränderungen geplant, wie in einem Teilbereich eine Betondecke einbauen, Zwischenwände realisieren und Fenster u. Türöffnungen herstellen.

Laut Flächennutzungsplan ist dieser Bereich in einem Dorfgebiet / Mischgebiet, eingeteilt.
Bebauungsplan ist keiner vorhanden.
Diese Nutzungsänderung wird nach
§ 34
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Stimmt dem Bauvorhaben „Umbau und Nutzungsänderung eines Unterstands in einen Schlacht-, Zerlege- u. Verarbeitungsraum“ zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach Art. 49 GO nimmt GR Mader an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 22.09.2020 wurde über das Prüfungsergebnis des Jahres 2019 eine entsprechende Niederschrift erstellt.

Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldstetten nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die Niederschrift liegt gem. Art. 54 Abs. 3 GO zur Einsichtnahme auf.

Beschluss

Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene
Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Marktgemeinde Waldstetten hat gem. Art. 54 Abs. 3
GO zur Einsichtnahme aufgelegen.

Der in der Niederschrift vom 22.09.2020 dargestellte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung
für das Jahr 2019 sowie das dort festgehaltene Prüfungsergebnis für das Jahr 2019 werden
anerkannt. Die Jahresrechnung wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:


                                                                   Einnahmen EUR        Ausgaben EUR

Verwaltungshaushalt                                    3.675.584,43                      3.675.584,43
Vermögenshaushalt                                     1.977.867,85            1.977.867,85
Vorschüsse und Verwahrgelder                                  -,---                              -,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Marktgemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2019 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2019 durch den Gemeinderat des Marktes Waldstetten kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2019 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Waldstetten beschließt (ohne Bürgermeister) gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Marktgemeinde Waldstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag hat im September dieses Jahres eine neue Mustersatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren herausgegeben.

Nachdem die aktuelle Satzung des Marktes aus dem Jahr 2015 stammt, sind nur ein paar wenige Änderungen erforderlich. Diese haben wir Ihnen im Entwurf in rot markiert.

Die wichtigste Änderung ist das Einfügen von „oder Fehlalarmen“ in § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung.

Ohne diese Formulierung kann bisher Kostenersatz lediglich bei einem „Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung“ verlangt werden. Künftig könnten dann auch Fehlalarme von privaten Brandmeldeanlagen abgerechnet werden.

Neu ist auch die Regelung hinsichtlich der Fälligkeit. Bisher war der Kostenersatz einen Monat nach Zustellung des Kostenbescheides zur Zahlung fällig. Diese Regelung ist überholt, da Widersprüche gegen Feuerwehrkostenersätze aufschiebende Wirkung haben und diese die Fälligkeit des Kostenersatzes bis zur Bestandskraft der Bescheide aussetzen. Daher wird folgende Formulierung aufgenommen: Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.

Insbesondere für die rechtsichere Abrechnung von eventuellen Fehlalarmen empfiehlt die Verwaltung den Neuerlass der Kostenersatzsatzung.

Beschluss

1. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Marktgemeinde Waldstetten wird erlassen.

2. Die Satzung tritt zum 01.12.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö 7
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7.1. Dezember Sitzung - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Information 7.1

Sachverhalt

Die Sitzung am 7. Dezember 2020 entfällt dieses Jahr, so der Vorsitzende.

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7.2. Jugendbroschüre - Anmerkung des Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Information 7.2

Sachverhalt

Die Jugendbroschüre ist mittlerweile auch im Umlauf und auch Rückmeldungen sind eingegangen, so der Vorsitzende.

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7.3. Bebauungsplan "Am Gehag III" - Anmerkung GR Mader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2020 ö Information 7.3

Sachverhalt

GR Mader merkt an, dass er damit gerechnet hätte, heute bereits den Abwägungsbeschluss zu fassen, da die Auslegung bereits stattfand.

Frau Lutz merkt hierzu an, dass die Auslegung momentan erst ist. Das Ing.-Büro hat auch Zeit benötigt, um die Auslegung vorzubereiten.

Datenstand vom 26.01.2021 11:02 Uhr