Datum: 17.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anbau eines Pelletlagers auf dem Grundstück Flur-Nr. 724/1, Gem. Hausen (Riedmühle 102)
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gem. Ellzee (Katharinenweg)
3 Antrag auf Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flur-Nr. 123, Gem. Ellzee
4 Antrag auf Verlegung der Einfahrt zum Grundstück Fl. 130, Gem. Ellzee
5 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Haldenweg" in der Gemeinde Ellzee, Ortsteil: Stoffenried, 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
6 Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Maderweg" in der Gemeinde Ellzee, Ortsteil: Ellzee, 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss
7 Pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern
8 Verschiedenes
8.1 Bushaltestelle in Ellzee Bahnhofsstraße - Information der Vorsitzenden

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1. Anbau eines Pelletlagers auf dem Grundstück Flur-Nr. 724/1, Gem. Hausen (Riedmühle 102)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 09.09.2020 die Bauvoranfrage über einen Anbau an das bestehende Gebäude ein, der Anbau soll als Pelletlager genutzt werden.

Der Antragsteller möchte im nordöstlichen Bereich diesen Anbau als Grenzbau mit einer Länge von 8,99m und einem Pultdach, bzw. das Bestandsdach verlängern, erstellen.

Dieses Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist demnach nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Dem Anbau als Grenzbau spricht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.
Die baurechtliche Zulässigkeit wird seitens der Verwaltung als kritisch gesehen.

Diskussionsverlauf

Bei diesem Punkt kommt um 19:35 Uhr GR Richter hinzu.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee stimmt dem Bauvorhaben „Anbau eines Pelletlagers“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 724/1, Gem. Hausen unter dem Vorbehalt der baurechtlichen Zulässigkeit zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gem. Ellzee (Katharinenweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 24. August 2020 ging bei der Verwaltung der Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee ein.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem Dorfgebiet. Ein BBP ist nicht vorhanden.

Das Bauvorhaben wird nach §34 BayBo behandelt:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Bauherren planen ein Wohngebäude mit Zeltdach DN 25° mit 2 Stockwerken und einer Garage mit Flachdach.

Die Verwaltung hat keine Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage
auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/6, Gemarkung Ellzee“, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flur-Nr. 123, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 30.07.2020 ein Antrag ein, „Antrag auf Nutzungsänderung“.

Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück im Freigelände eine Teilfläche nutzen und in diesem Bereich einen Autohandel betreiben.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Laut FNP ist diese Fläche als Gewerbegebiet (gewerbliche Baufläche) ausgewiesen.
BBP liegt auf dieser Fläche keiner vor.

Beschluss

Dem Bauvorhaben zum „Antrag auf Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flur-Nr. 123 Gemarkung Ellzee, Grundweg 20, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Verlegung der Einfahrt zum Grundstück Fl. 130, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Information 4

Sachverhalt

Der Antragssteller reicht einen Antrag auf Verlegung der Einfahrt zum Grundstück Flur-Nr. 130, Gem. Ellzee ein.
Der Eigentümer fährt derzeit von Osten aus in sein Grundstück, er möchte dies aber zeitnah ändern um den Garten besser nutzen zu wollen. Somit möchte der Eigentümer die neue Zufahrt von Norden erstellen.
Beim Ortstermin wurde mit dem Antragsteller besprochen, dass er Angebote von Fachfirmen über die Randsteinabsenkung und Gehweg Ausbau einholt und vor der Vergabe mit der Verwaltung Kontakt aufnimmt (anfallende Kosten über Gehwegausbau u. Randsteinabsenkung übernimmt der Antragsteller).
Bei dieser Maßnahme möchte die Gemeinde Ellzee den abgesenkten Asphalt im Bereich der Straßensinkkästen (SSK) egalisieren (Kostenübernahme durch Gemeinde Ellzee).
Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem nördlichen Bereich beim SSK und zukünftige Einfahrt bei Starkregen zum Wasserstau kommen kann, d.h. der Antragsteller muss damit rechnen, dass Wasser evtl. auf das Grundstück laufen kann.
 

Diskussionsverlauf

Warum will er die Einfahrt so knapp an der Kurve haben, fragt GR Rittler.

Herr Unterholzner merkt hierzu an, dass er mit dem Antragssteller vor Ort war, er bleibt ein Maximum von der Garage weg und hat dann eine Einfahrt von 4,5 Metern. Die Einfahrt läuft parallel zum Gebäude.

Welche Kosten kommen hier auf uns zu, möchte GR Honebeek wissen.

Der Randstein hat sich abgesenkt, diese Reparaturarbeiten werden in diesem Zuge gemacht. Der Antragsteller trägt die Kosten für die Absenk ung des Gehweges und seiner Einfahrt. Die Gemeinde trägt die Kosten im Bereich Zuleitung Straßeneinlauf.

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5. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Haldenweg" in der Gemeinde Ellzee, Ortsteil: Stoffenried, 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Nach den ersten Eingängen von Bauanträgen wurde festgestellt, dass zum aktuellen Zeitpunkt zwei Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschrieben sind, die im Grunde genommen widersprüchlich sind. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Ellzee in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Haldenweg“ gemäß § 13 BauGB zu ändern.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 wird abgesehen. § 4c wird nicht angewandt.

Weiterhin hat der Gemeinderat Ellzee in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing. –Büro SteinbacherConsult, Neusäß, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Am Haldenweg, Stoffenried – 1. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in vom 18.06.2020 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu vom 18.06.2020 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 08.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte mittels Aushang am 29.06.2020.

Vom Ing.-Büro SteinbacherConsult, Neusäß wurden folgende Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt:

Es sind fortfolgende Anregungen eingegangen:


1.0        Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Die Nummern entsprechen der laufenden Nummer der Beteiligung
1.1        Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
02        Regierung von Schwaben
05        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
09        Bayerischer Bauernverband Günzburg
13        Kreisheimatpfleger des Landkreises Günzburg
16        Abwasserzweckverband Unteres Günztal
17        Deutsche Telekom
21        Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesenbachgruppe
22        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Günzburg
24        Markt Waldstetten

Von Seiten der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
1.2        Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben:
03        Regionalverband Donau - Iller        vom 05.08.2020
08        Staatliches Bauamt Krumbach         vom 07.07.2020
10        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten        vom 11.08.2020
11        Amt für ländliche Entwicklung        vom 10.08.2020
14        Lechwerke Augsburg        vom 06.08.2020
15        Erdgas Schwaben GmbH        vom 08.07.2020
18        IHK Schwaben        vom 11.08.2020
19        Bischhöfliche Finanzkammer Bauwesen        vom 10.07.2020
20        Kreishandwerkerschaft Augsburg        vom 14.07.2020
23        Gemeinde Wiesenbach        vom 12.07.2020
25        Neuburg a. d. Kammel Bauleitplanung        vom 16.07.2020
               
1.3        Bedenken und Anregungen haben vorgebracht:
01        Landratsamt Günzburg        vom 14.08.2020
04        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth        vom 06.07.2020
06        Landesamt für Denkmalpflege        vom 03.08.2020
12        Bezirksheimatpfleger        vom 14.08.2020

Träger öffentlicher Belange
01        Landratsamt Günzburg        vom 14.08.2020
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll eine Festsetzung hinsichtlich der Ausbildung von Böschungen des bislang rechtskräftigen Bebauungsplans „Haldenweg“ erfolgen.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Das fragliche Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ellzee als Grünfläche dargestellt. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung
Mit den in der Festsetzung Ziffer 9 der Satzung aufgeführten Änderungen hinsichtlich der zulässigen Höhe der Böschungen besteht aus ortsplanerischer Sicht Einverständnis, da durch die übrigen Festsetzungen der Geländehöhe die maximale Böschungshöhe begrenzt ist.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich der Form halber um einen eigenständigen Bebauungsplan. Insofern ist der Bebauungsplan in allen relevanten Passagen der Planunterlagen als „Haldenweg – 1. Änderung“ zu bezeichnen.
Aufgrund der Eigenständigkeit dieses Bauleitplanverfahrens ist in Ziffer 13 der Satzung die Ungültigkeit des bisherig rechtskräftigen Bebauungsplanes „Haldenweg“ zu erklären. Es gelten zukünftig die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Haldenweg – 1. Änderung“.
Der Vollständigkeit halber sind in Nr. G) der Begründung die in der Ursprungsplanung erwähnten Anlagen namentlich zu benennen.
Im 4. und 5. Verfahrensvermerk auf der Planzeichnung ist jeweils der Gesetzesbezug auf § 4a Abs. 3 BauGB zu streichen.
Würdigung
Der Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg wird entsprochen. Die Anmerkungen werden in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen.

Beschlussempfehlung
Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung redaktionell geändert.

Abstimmungsergebnis: 12 / 0

04        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth        vom 06.07.2020
zu o. g. Änderung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht.
Wasserwirtschaftliche Würdigung
Zu den Änderungen des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme 1-4622-GZ-7632/2018 vom 21.03.2018
Stellungnahme vom 21.03.2018
„Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Altlasten:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde geändert und betrifft nicht mehr die Altlastverdachtsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 396. Mit zwei Baggerschürfen und zwei Rammkernsondierungen wurde durch ein Fachbüro bestätigt, dass auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken (nördlich des Haldenwegs) keine Auffüllungen vorhanden sind.

Niederschlagswasserbeseitigung:

Die dezentrale Rückhaltung und die geplante flächenhafte Versickerung von nicht bzw. gering verschmutztem Niederschlagswasser werden befürwortet.

Die wasserdurchlässige Gestaltung der Hof-, Stellplatz- und Zufahrtsflächen wird begrüßt.

Grundwasser:

Erforderliche Grundwasserabsenkungen zur Bauwasserhaltung bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Anträge dazu sind bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Grundsätzlich ist eine Versickerung des geförderten Grundwassers vorzusehen. Eine Grundwasserabsenkung über den Bauzustand hinaus ist nicht zulässig.

Hochwasser:

Aufgrund der Gewässernähe sind bei extremen Abflüssen hohe Grundwasserstände und lokale Ausuferungen nicht auszuschließen.

Wir empfehlen das Merkblatt DWA-M 533 „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“ zur Beachtung durch die Bauherren und deren Planer in die Hinweise aufzunehmen.

Der freie Zugang zum Gewässer bzgl. Unterhaltungszwecken wird durch die vorliegende Planung ausreichend berücksichtigt.“

Würdigung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind in den textlichen Hinweisen des Bebauungsplanes bereites aufgenommen.

Beschlussempfehlung
Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung nicht geändert.

Abstimmungsergebnis: 12 / 0

06        Landesamt für Denkmalpflege        vom 03.08.2020
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Mit einem Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gem. Art. 8 BayDSchG sind die Belange der Bodendenkmalpflege ausreichend berücksichtigt. Der Pkt. 5.1 (Erlaubnisverfahren nach Art. 7 Abs. 1) kann daher ersatzlos gestrichen werden.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Würdigung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Punkt 5.1 „Art. 7 Abs. 1DSchG“ in den textlichen Hinweisen wird gestrichen.

Beschlussempfehlung
Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung redaktionell geändert.

Abstimmungsergebnis: 12 / 0

12        Bezirksheimatpfleger
Auch nach der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" halten wir an unserer Stellungnahme vom 1.8.2017 voll inhaltlich fest.
Stellungnahme vom 01.08.2017
Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist allerdings beabsichtigt, elf Baugrundstücke auf Außenbereichsflächen auszuweisen, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der öffentlichen Ortsrandeingrünung dienen sollten. Vermisst wird ein schlüssiges Gesamtkonzept, wie sich die Gemeinde die Nutzung der umgebenden Flächen vorstellt. Nachdem die Gemeinde Eigentümer der Flächen des vorliegenden Bebauungsplanes ist, sollte im Zuge dieser Bauleitplanung auch eine öffentliche Ortsrandeingrünung verbindlich festgelegt werden


Würdigung
Die südliche Grenze des Geltungsbereiches wurde berichtigt und verläuft entlang des Haldenweges. Die Ortsrandeingrünung wird durch die Baumreihe auf der Nordseite des Haldenweges festgesetzt.

Beschlussempfehlung
Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung nicht geändert.

Abstimmungsergebnis: 12 / 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die von Steinbacher-Consult ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplanes „Haldenweg“ mit Begründung in der Fassung vom 17.09.2020 als Satzung.

Die Verwaltung und Steinbacher-Consult werden beauftragt, die Verfahrensunterlagen zum Nachweis der ordnungsmäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes "Am Maderweg" in der Gemeinde Ellzee, Ortsteil: Ellzee, 1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Ellzee hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Maderweg“ in der Gemeinde Ellzee im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB zu ändern und den Geltungsbereich um das Grundstück Flur-Nr. 492 ganz und eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 494, Gem. Ellzee zu erweitern.

Weiterhin hat der Gemeinderat Ellzee in seiner Sitzung am 01.07.2020 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing.-Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Am Maderweg“, Gemeinde Ellzee - 3. Änderung“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in vom 01.07.2020 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu vom 01.07.2020 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 30.07.2020 bis einschl. 04.09.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung wurde am 22.07.2020 ausgehängt.

Vom Ing. Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben wurde das Landratsamt Günzburg und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgende Stellungnahmen gingen ein:



Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 25.08.2020


Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ellzee ist der Änderungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Die Bebauungsplanänderung ist demnach als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht Einverständnis mit der vorliegenden Planung.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Die Beschriftung der obersten Höhenlinie im Osten ist aufgrund der Überlagerung mit den bestehenden Grundstücksgrenzen schwer lesbar. Dies sollte angesichts der Festsetzung der Höhenlage verbessert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan wird entsprechend redaktionell geändert
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Naturschutz- und Landschaftspflege
Es handelt sich bei der bisher nicht bebauten „Erweiterungsfläche“ um eine relativ steile Hanglage, die in Richtung Südwesten abfällt. Durch die Teilung des Ursprungsgrundstücks selbst ergibt sich ein kleines Baugrundstück für ein freistehendes Wohnhaus. Unmittelbar südlich grenzt eine öffentliche Grünfläche mit Gehölzbestand, welche im Ostteil als Ausgleichsfläche festgesetzt und in der amtlichen Biotopkartierung erfasst ist, an.

Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollte diese Hanglage von einer weiteren Wohnbebauung freigehalten werden.

Sofern die Gemeinde Ellzee im Rahmen ihrer Planungshoheit dieses Vorhaben dennoch weiterverfolgen möchte, muss gewährleistet sein, dass der unmittelbar südlich angrenzende Gehölzbestand nicht beeinträchtigt wird. Dieser ist dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen und dergleichen sind dort auszuschließen.

Aufgrund der vorhandenen Hangneigung sollten Aussagen bezüglich Geländeveränderungen (Abgrabungen/Stützmauern/Aufschüttungen) getroffen werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht muss es Ziel sein, Stützmauern oder Mauern mit Betonfertigteilelementen zu vermeiden. Naturnahe Lösungen, wie z.B. Trockenmauern, sind hier zu bevorzugen.

Abwägung:
Bei der BP-Änderung handelt es sich um eine Nachverdichtung innerhalb des rechtswirksamen Bebauungsplanes durch Erweiterung der Baugrenze innerhalb der im BP bereits als Wohnbaufläche ausgewiesenen Fläche.

Der vorrangig sichtbare obere Teil des Hangbereiches ist bereits bebaut. Die jetzt geplante Erweiterung ist nur bedingt einsehbar, schafft dringend benötigten zusätzlichen Wohnraum und rundet die Gesamtbebauung nach Westen ab. Der unmittelbar südlich angrenzende Gehölzbestand bleibt von der Bebauungserweiterung unbeeinträchtigt, die bisher geltenden Grundstücksgrenzen werden beibehalten. Im rechtskräftigen BP ist die Fläche als dauerhaft zu erhaltende öffentliche Grünfläche festgesetzt. Das Planvorhaben soll deshalb umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:
Das Planvorhaben soll trotz der Anmerkung des Landratsamtes umgesetzt werden. Die Anmerkungen werden jedoch in den Textteil des Bebauungsplanes wie folgt aufgenommen:

Gestaltung der Grundstücke, Baustelleneinrichtungsflächen
Die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen in der südlich an den Erweiterungs-bereich angrenzenden Grundstücksfläche Fl. Nr 491 ist nicht zugelassen.
Abgrabungen und Aufschüttungen sind, soweit sie zur Anpassung des Urgeländes an die Bebauung und damit verbundener Funktions- und Nutzflächen erforderlich sind zugelassen. Sie sind möglichst geländenah auszuführen. Die Angleichung an das Urgelände ist möglichst abgeböscht, nicht steiler als 1:2 oder in Form von abgetreppten Natursteintrockenmauern mit max. 0,80 m Höhe pro Abtreppung auszuführen. Stützmauern aus Beton oder Betonfertigteilelementen sind nicht zugelassen.

Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Immissionsschutz:
Gegen die vorliegende Bebauungsplanänderung werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Einwände erhoben.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen das Planungsvorhaben keine Bedenken.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0 Stimmen.


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Zweigstelle Krumbach, Schreiben vom 11.08.2020

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Die Erkundung des Baugrundes einschl. der Grundwasserverhältnisse obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.

Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.

Konstruktive Maßnahmen gegen Starkregenereignisse werden empfohlen.

Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis:        12 / 0  Stimmen.

Seitens der Bürger gingen keine Einwendungen ein.


Nachdem nur redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind, kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ in Ellzee in der Fassung vom 17.09.2020 wird als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung und das Ing. Büro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben werden beauftragt, die Verfahrensunterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

In der Günzburger Zeitung vom 15.07.2020 wurde über die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Förderung um fast das Doppelte erhöht.

Die Gemeinde Ellzee fördert jedes Jahr die gleiche Sportbetriebsförderung wie die des Freistaates Bayern. Dieses Jahr beträgt die Vereinspauschale des Freistaates 3.345,44 Euro.

Im Jahr 2019 hat die Gemeinde Ellzee einen Betrag von 1.600,00 Euro gefördert.

Hier sollte diskutiert werden, in welcher Höhe die Sportbetriebsförderung ausfallen soll.

Diskussionsverlauf

GR Richter wäre dafür sich mit der Förderung dem Landkreis anzuschließen.

Gibt’s das für andere Vereine auch, frägt GR Rittler.
Das weiß sie nicht, sei eine staatliche Förderung an der sich die Gemeinde jedes Jahr anpasst, so die Vorsitzende.

Der Schützenverein wird das vermutlich noch nie beantragt haben, merkt GR Richter an.

Grundsätzlich sollte sich die Gemeinde auch überlegen, dass durch Corona deren Einnahmen auch zurückgehen, so GR Honebeek. Es wäre auch in Ordnung den Betrag vom letzten Jahr zu fördern.

GR Lambacher hat sich vorher erkundigt und informiert, dass ein Antrag gestellt werden kann, es würde ebenfalls für den Schützenverein eine Förderung geben. Es muss einfach der Antrag gestellt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee fördert den Sportverein Ellzee. V. ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von 3.345,44 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö 8
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8.1. Bushaltestelle in Ellzee Bahnhofsstraße - Information der Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö Entscheidung 8.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert, dass am zweiten Schultag Bodenkennzeichnungen gemacht wurden. Das sei der erste Versuch die Bushaltestelle kenntlich zu machen. Im Jahr 2022 kommt ein Gesetz raus zur Sicherung von Bushaltestellen.

GR Konrad ist mit der jetzigen Maßnahme nicht zufrieden. Die aktuellen Streifen weisen nicht daraufhin, was hier überhaupt der Grund dafür ist und die Querung hätte mindestens 3 bis 4 Meter nach Osten gehört und etwas breiter, so GR Konrad.

Es ist immerhin schon ein erster Schritt in die richtige Richtung, merkt die Vorsitzende an.
Die Schilder dauern noch etwas, sind aber bestellt, merkt die Vorsitzende.

Vielleicht wäre es sinnvoll in diesem Bereich eine Fachfirma zur Beurteilung hinzuziehen, so GR Konrad.

Was spricht dagegen eine 30er Zone hieraus zu machen, frägt GR Rittler.
Die Vorsitzende merkt an, es wird sich fachlicher Rat eingeholt und die 30er Zone zusätzlich.

Bezüglich der Ichenhauser Str. ist das Straßenbauamt verantwortlich, so die Vorsitzende.  Hier wäre es sinnvoll ebenfalls eine Querung zu beantragen, merkt GR Rittler an, da die Kinder oft auf der Straße laufen,

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee richtet in der Bahnhofsstraße bei der Bushaltestelle ein Tempo Limit von
30 km/h ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 16:39 Uhr