Datum: 26.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Betriebsleiterwohnung auf der Flur-Nr.: 137, Gem. Stoffenried, Schwaninger Str. 32, 89352 Ellzee / Stoffenried
2 Einbau bzw. Neubau einer Wohnung, Flur-Nrn.: 18 und 19, Gem. Stoffenried, Schwaningerstraße 31, 89352 Ellzee / Stoffenried
3 Abbruch einer landwirtschaftlichen Scheune sowie Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen, auf der Flur-Nr.: 35, Gem. Hausen, Hauptstr. 24, 89352 Ellzee / Hausen
4 Pflasterarbeiten am FFW-Haus zur Erstellung von Parkplätzen
5 Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ellzee
6 Auswertung Geschwindigkeitsmessung
7 Verschiedenes

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1. Neubau einer Betriebsleiterwohnung auf der Flur-Nr.: 137, Gem. Stoffenried, Schwaninger Str. 32, 89352 Ellzee / Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 16.11.2020 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen „Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage“ in Massivbauweise. Das Wohnhaus ist 2-stöckig mit einem Satteldach (DN 30°) geplant.

Die Dachflächenentwässerung wird vor Ort über Sickerschachteinrichtung, entwässert und versickert.
Das Schmutzwasser wird über einen überlangen Hausanschluss entwässert.
Der überlange Hausanschluss wird Bauseits durch den Bauherrn nach Rücksprache mit der Verwaltung verlegt. Kanalverlauf erfolgt auf der Flur-Nr.: 90 (Schmiedweg) Gem. Stoffenried, in diesem Straßenbereich befindet sich ein Kontrollschacht an dem die Leitung angeschlossen werden kann, weitere Entwässerung erfolgt über den Mischwasserkanal in der Poststraße.
Hierzu wird eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ellzee und dem Bauherrn abgeschlossen, in dem die Tiefe, Rohrmaterial, Durchmesser, Anzahl der Kontrollschächte usw. geregelt werden.
Der Bauherr muss eine Dachfläche an die geplante Kanalisation einleiten, durch diese Spülung wird ein Feststoffrückstau vermieden.

Lt. FNP ist dieser Bereich ,,Außenbereich“.

§ 35
Bauen im Außenbereich

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

1.
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben „Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage“ und Erstellung eines überlangen Hausanschlusses auf öffentlichem Grund, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Einbau bzw. Neubau einer Wohnung, Flur-Nrn.: 18 und 19, Gem. Stoffenried, Schwaningerstraße 31, 89352 Ellzee / Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 17.11.2020 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen „Umbau in einem best. Gebäude und ein Neubau mit Erdgeschoss und Obergeschoss mit Flachdach.
Der Bauwerber möchte das best. Wirtschaftsgebäude zu einer Wohnung umbauen.
Der gepl. Neubau ist in Holzständerbauweise geplant.

Das Schmutzwasser und die Dachflächenentwässerung werden an dein best. Kanal (Mischwasserkanal), welcher auf der Fl. Nr.: 19 vorhanden ist, angeschlossen

Die Entwässerung vom gepl. Neubau erfolgt über den best. Kanal auf der Fl. Nr.:19, somit muss kein zusätzlicher Hausanschluss auf Fl. Nr.: 18 geschaffen und hergestellt werden.

Das geplante Bauvorhaben wird lt. FNP in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Unterschriften der benachbarten Anlieger liegen vor.
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Einbau bzw. Neubau einer Wohnung“ auf dem Grundstück Flur-Nrn. 18 und 19, Gem. Stoffenried wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Abbruch einer landwirtschaftlichen Scheune sowie Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen, auf der Flur-Nr.: 35, Gem. Hausen, Hauptstr. 24, 89352 Ellzee / Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 16.11.2020 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen „Abbruch einer landw. Scheune“ und um einen „Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen in Massivbauweise“. Das Wohnhaus ist 2-stöckig mit einem Satteldach (DN 25°) geplant.

Die Dachflächenentwässerung wird an einen best. Kanal angeschlossen, Entwässerung in den Hausener Bach.
Schmutzwasser wird an den best. Mischwasserkanal angeschlossen.
Hausanschluss erfolgt über das erschlossene Grundstück.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Unterschriften der benachbarten Anlieger liegen vor.
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Wo schließt der Bauherr am Kanal an, fragt GR Fischer.
Die Kanalisation wird am bestehenden Gebäude angeschlossen, so Herr Unterholzner. Zusätzlicher Kontrollschacht wird ersetzt.

Wie viele Wohneinheiten werden das, fragt GR Konrad.
Es wird ein normales Doppelhaus, jeweils mit einer Wohneinheit, so Herr Unterholzner.

Beschluss

Dem Bauvorhaben „Abbruch einer landw. Scheune sowie Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Pflasterarbeiten am FFW-Haus zur Erstellung von Parkplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Feuerwehr Hausen hat Angebote für die Pflasterarbeiten am FFW-Haus zur Erstellung von Parkplätzen eingeholt. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht in diesem Bereich Parkplätze vor.

Es wurden hierfür zwei Angebote für die Materialien eingeholt. Die Feuerwehr Hausen stellt den Antrag auf Übernahme der Materialkosten. Die Arbeiten hierzu führt die Feuerwehr Hausen selbst aus.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 2.276,37 Euro, brutto. Bei beiden Angeboten wird das Material frei Baustelle geliefert und entladen.

Diskussionsverlauf

Es handelt sich hierbei um versickerungsfähiges Pflaster, merkt die Vorsitzende des Weiteren an.

Beschluss

Die Materialkosten der Pflasterarbeiten am Feuerwehrhaus Hausen zur Erstellung eines Parkplatzes wird in Höhe von 2.276,37 Euro, brutto von der Gemeinde Ellzee übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag hat im September dieses Jahres eine neue Mustersatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren herausgegeben.

Obwohl die aktuelle Satzung der Gemeinde aus dem Jahr 2012 stammt, sind nur ein paar wenige Änderungen erforderlich. Diese haben wir Ihnen im Entwurf in rot markiert.

Die wichtigste Änderung ist das Einfügen von „oder Fehlalarmen“ in § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung.

Ohne diese Formulierung kann bisher Kostenersatz lediglich bei einem „Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung“ verlangt werden. Künftig könnten dann auch Fehlalarme von privaten Brandmeldeanlagen abgerechnet werden.

Neu ist auch die Regelung hinsichtlich der Fälligkeit. Bisher war der Kostenersatz einen Monat nach Zustellung des Kostenbescheides zur Zahlung fällig. Diese Regelung ist überholt, da Widersprüche gegen Feuerwehrkostenersätze aufschiebende Wirkung haben und diese die Fälligkeit des Kostenersatzes bis zur Bestandskraft der Bescheide aussetzen. Daher wird folgende Formulierung aufgenommen: Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.

Insbesondere für die rechtsichere Abrechnung von eventuellen Fehlalarmen empfiehlt die Verwaltung den Neuerlass der Kostenersatzsatzung.

Beschluss

1. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ellzee wird erlassen.

2. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Auswertung Geschwindigkeitsmessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö Information 6

Sachverhalt

Herr Unterholzner zeigt die Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen an. Die Höchstgeschwindigkeit lag zwischen Ellzee und Stoffenried bei 145 km/h, aber auch die andere Messung ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 153 km/h.

Das Gerät von Ellzee/Stoffenried wurde jetzt nach Hausen/Stoffenried versetzt.

Vielleicht wäre es eine Idee „Am Bahnhof“ ein Gerät aufzustellen bezüglich der Geschwindigkeitsmessungen, merkt GR Honebeek.
Hierzu merkt die Vorsitzende an, dass dies inzwischen geklärt sei. Hier kommt eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 60 km/h hin, in Form eines Trichters 60/80.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 8. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö 7
Datenstand vom 29.01.2021 09:19 Uhr