Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 126, Gem. Ellzee (Raiffeisenstr. 2 a)
2 Montage von beleuchteten Einzelbuchstaben gemäß Zeichnung 21 04 82 auf dem Grundstück Flur-Nr. 213, Gem. Ellzee
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO Anordnung eines beidseitigen absoluten Halteverbotes in der Ludwig-Faist-Str. in Ellzee
4 Bahnübergänge Strecke 5351 Günzburg - Mindelheim km 15 - 16 Bereich Ellzee
5 Verschiedenes
5.1 Baugebiet "An der Bildsäule" in Stoffenried - Anmerkung GR Honebeek

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 126, Gem. Ellzee (Raiffeisenstr. 2 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 15.03.2021 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Neubau in einem bebauten Baugebiet.
Der Bauherr möchte einen „Neubau mit Doppelgarage“, in „Massivbauweise“ bauen.
Das Wohnhaus ist 2-stöckig mit einem Zeltdach (DN 22°) und die Garage mit einem Satteldach (DN 22°) geplant.

Die Dachflächenentwässerung wird über eine Zysterne und Sickerschacht angeschlossen.
Schmutzwasser wird an den best. Schmutzwasserkanal (Trennsystem) angeschlossen.
Der Hausanschluss erfolgt über das erschlossene Grundstück.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf der Flur-Nr. 126, Gem. Ellzee, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Montage von beleuchteten Einzelbuchstaben gemäß Zeichnung 21 04 82 auf dem Grundstück Flur-Nr. 213, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 18.03.2021 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Bei diesem Antrag handelt es sich um eine Leuchtwerbung an der Außenfassade im Gewerbegebiet.
Der Bauherr möchte an der Giebelfassade Ostseite zur B16, beleuchtete Einzelbuchstaben und das Firmenlogo mit ca. 14m² anbringen.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Montage von beleuchteten Buchstaben an der Giebelfassade auf der Ostseite der Gewerbehalle auf Flur-Nr. 213, Gem. Ellzee, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO Anordnung eines beidseitigen absoluten Halteverbotes in der Ludwig-Faist-Str. in Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Aufgrund dem hohen Verkehrsaufkommen im Gewerbegebiet in der Ludwig-Faist-Straße in Ellzee parken immer wieder PKW´s u. LKW´s in beiden Richtungen am Straßenrand.
Durch das Parken auf der Straße und das hohe Verkehrsaufkommen ist eine Durchfahrt nahezu unmöglich.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit östlich der Straße schon Verkehrszeichen (Halteverbot) aufgestellt. Leider wurden und werden diese Beschilderungen immer wieder missachtet.
Von Seiten der Fa. Borger´s wurden die Mitarbeiter, Kunden und beteiligten Verkehrsteilnehmer darüber informiert, sich an die STVO zu halten, leider bis jetzt ohne Erfolg.
Die Geschäftsführung hat mit der Vorsitzenden Rücksprache gehalten und sie darum gebeten,
in der Straße ,,Ludwig-Faist-Straße“ ein absolutes Halteverbot beidseitig aufzustellen.
Beginn der Beschilderung: Einmündung in die Ludwig-Faist-Straße von der Bahnhofstraße,
Ende der Beschilderung: nördlich von Fa. Borger´s, bei Verkehrszeichen ,,Sackgasse u. landw. Verkehr frei“.

Diskussionsverlauf

Hier kommt GR Veit um 19:47 Uhr zur Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee stimmt einem beidseitigen absoluten Halteverbot in der Ludwig-Faist-Straße in Ellzee von der Bahnhofstraße bis zur Sackgassenbeschilderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bahnübergänge Strecke 5351 Günzburg - Mindelheim km 15 - 16 Bereich Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die DB Netz AG hat mit dem in Anlage beigefügten Schreiben die Gemeinde darüber informiert, dass gewisse Umstrukturierungen an Bahnübergängen in Ellzee erfolgen sollen.
Es handelt sich um die 3 im Lageplan dargestellten Übergänge.

Vorgesehen ist den Bahnübergang mit Haltepunkt an der Kreisstraße GZ 1 (mittlerer Übergang im Lageplan) voraussichtlich bis zum Jahre 2030 zu Erneuern. Zunächst soll die technische Sicherungsanlage erneuert werden, d. h. die Lichtzeichenanlage gegen ein neues Modell getauscht werden und Halbschranken nachgerüstet werden.

Im Zusammenhang mit dieser Umrüstung werden seitens der DB Netz AG auch die Verkehrsverhältnisse im Bereich des Überganges mit betrachtet. Hier müssen im Zuge der Umgestaltung des Bahnüberganges auch Umgestaltungen der bestehenden Einmündungen betrachtet werden.
Derzeit ist ein Abbiegen vom nördlichen Feldweg nach links auf die GZ 1 aufgrund der Verkehrsführung durch Beschilderung untersagt. Dies könnte bei einem Umbau der Einmündungen geändert werden.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bahnüberganges zum Jahre 2030 soll auch der im Lageplan nördlich dargestellte Bahnübergang am Feldweg im Bereich bei der Firma Borgers eventuell aufgelassen werden. Dies geht aber nur dann, wenn der Einmündungsbereich beim mittleren Bahnübergang zur GZ 1 so umgebaut wird, dass ein Abbiegen in alle Richtungen vom Feldweg in die GZ 1 möglich ist. Des Weiteren ist es erforderlich, dass seitens der Bahn die Wegeteilfläche auf der Fl. Nr. 274, Gem. Ellzee für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben wird um einen ungehinderten Zugang zu den anzudienenden Grundstücken zu erhalten. Dies ist dann durch die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechtes zu sichern.
Zudem kann eine Auflassung seitens der DB Netz AG nur dann erfolgen, wenn seitens der Gemeinde kein Verkehrsbedürfnis für den Übergang mehr gesehen wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die anzudienenden Grundstücke über einen anderen Weg gleichwertig zu erreichen sind.

Aufgrund der erst für 2030 angesetzten Maßnahmen sieht die Verwaltung hier derzeit keinen Handlungsbedarf der Gemeinde für den nördlichen und mittleren Bahnübergang.

Der im Lageplan südlich liegende Bahnübergang könnte durch die DB Netz AG kurzfristig aufgelassen werden. Dies aber auch nur dann, sofern seitens der Gemeinde kein Verkehrsbedürfnis mehr für den Bahnübergang gesehen wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bahnübergang faktisch nicht mehr benötigt wird, da die anzudienenden Grundstücke gleichwertig zu erreichen sind.
Auch hier wird die Bahn von sich aus ohne Abstimmung mit der Gemeinde keine Auflassungsverfahren durchführen.
Zu bedenken ist, dass jeder Bahnübergang ein gewisses Sicherheitsrisiko mit sich bringt.

Sofern ein Auflassungsverfahren betrieben wird, wird der Bahnübergang zurück gebaut. Dies erfolgt durch Ausbau des Belages und Aufschüttung mit Erdhaufen oder Gittern, sodass ein Überfahren nicht mehr möglich ist. Zudem werden die vorhandenen Andreaskreuze abgebaut.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende informiert, dass wenn Einspruch gegen die Schließung erhoben wird, werden die Bahnübergänge nicht zugemacht.

Beschluss

Gegen die Schließung der Bahnübergänge wird seitens der Gemeinde Ellzee Widerspruch eingelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö 5
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5.1. Baugebiet "An der Bildsäule" in Stoffenried - Anmerkung GR Honebeek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 12. Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö Information 5.1

Sachverhalt

GR Honebeek fragt, wie weit die Verwaltung mit dem Bebauungsplan „An der Bildsäule“ in Stoffenried ist.

Die Vorsitzende informiert, dass der § 13 b  BauGB wieder im Laufen ist, beim § 13 b – Verfahren werden keine Ausgleichsflächen benötigt. Sie möchte daher warten bis der § 13 b BauGB rechtskräftig ist, dann könne das Baugebiet so abgehandelt werden.

Datenstand vom 23.04.2021 07:18 Uhr