Datum: 22.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichten einer neuen Dachgaube und erweitern einer bestehenden Dachgaube, in der Kesselgasse 8, Fl. Nr.: 57/1, Gem. Ellzee
2 Neubau eines Wohnhaues mit 6 Wohnungen auf dem Grundstück Flur-Nrn. 2/2, 3, 3/1, Gem. Hausen
3 Neubau einer Maschinenhalle und einen Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung auf dem Grundstück Flur-Nr. 15, Gem. Ellzee (Stoffenrieder Str. 8)
4 Erhöhung der Güllegrube mit Metallwänden auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gem. Hausen
5 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Errichten einer neuen Dachgaube und erweitern einer bestehenden Dachgaube, in der Kesselgasse 8, Fl. Nr.: 57/1, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 13. Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 23.03.2021 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Bei diesem Antrag handelt es sich um eine Erweiterung in der Dachfläche durch Dachgauben im best. Satteldach.
Das ausgebaute Dachgeschoss soll durch die Dachgauben mehr Räumlichkeit bieten.
Die gepl. Dachgauben werden in Holzständerbauweise ausgeführt.

Die zusätzlich anfallende Dachflächenentwässerung wird über den bestand abgeleitet (Regenwasserkanal).

Das geplante Bauvorhaben befindet sich lt. FNP in einem Wohngebiet ohne BBP.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Unterschriften der benachbarten Anlieger liegen vor.
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert zusammen mit Herrn Unterholzner die Beschlussvorlage sowie die Anlagen.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichten einer neuen Dachgaube und erweitern einer bestehenden Dachgaube, in der Kesselgasse 8, Fl. Nr.: 57/1, Gemarkung Ellzee, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau eines Wohnhaues mit 6 Wohnungen auf dem Grundstück Flur-Nrn. 2/2, 3, 3/1, Gem. Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 13. Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 12.04.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein. Die Bauwerber möchten auf diesem Grundstück (Grundstück ohne BBP) ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen in konventioneller Bauweise bauen.
Die bestehende Scheune weicht dem geplanten Wohnhaus.
Die Bauherren planen ein zweistöckiges Gebäude und einem ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach DN 42° und roter Dachhaut in Massivbauweise. Das Gebäude besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß.
Durch das Abtragen der best. Scheune wird die Baulücke zwischen „Hauptstraße“ und ,,Am Käppele“ geschlossen werden.

Die Dachflächenentwässerung wird über eine Zysterne gesammelt und auf dem Baugrundstück versickert.
Schmutzwasser wird an den best. Schmutzwasserkanal (Mischwasserkanal) welcher sich in der Straße ,,Am Käppele“ befindet angeschlossen. Die Zufahrt zu diesem Grundstück führt ebenfalls über die Straße ,,Am Käppele“.

Die geforderten Stellplätze werden auf der Fl. Nr.: 2/2, 3 & 3/1 errichtet.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert zusammen mit Herrn Unterholzner die Beschlussvorlage sowie die Anlagen.
GR Fischer fragt nach, ob der Lageplan nochmals aufgezeigt werden kann.

Auf dem Lageplan ist ein weiteres Gebäude zu sehen, das mit dem Stadel, welcher abgerissen wird, verbunden sei.
GR Konrad fragt nach, war hiermit geschehe.

Herr Unterholzner antwortet hierauf, dass er die genaue Größe des Gebäudes nicht kenne. Allerdings sei die Gemeinde hier außen vor. Der Abriss bzw. die Sicherung des restlichen Gebäudes sei keine Gemeindeaufgabe und müsse von den beteiligten Parteien selbst mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt geklärt werden.

Die Vorsitzende fügt eine Information hinzu, dass die Nachbarn des geplanten Mehrfamilienhauses bereits ihr Einverständnis zum Bau bekundet haben.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 2/2, 3, 3/1 Gem. Hausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau einer Maschinenhalle und einen Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung auf dem Grundstück Flur-Nr. 15, Gem. Ellzee (Stoffenrieder Str. 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 13. Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Ellzee ging der o. g. Bauantrag ein. Der Bauherr plant einen Neubau zwischen den bestehenden Gebäuden (westlich der Hofstelle) und einen Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß FNP im Bereich einer gemischten Baufläche, ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht. Das Baugrundstück Fl. Nr.: 15, Gemarkung Ellzee liegt im amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Das Bauvorhaben beinhaltet einen großen Baukörper mit Fertigteilen aus Stahlrahmenteile und Stahlbetonbodenplatte. Das Bauwerk hat eine Größe von ca. 35,00 x 17,00 x 6,00m bei Traufe und am First ca. 9,80m und ist auf Stahlbetonfundamente gegründet.
Das Dach wird mit roten Faserzementplatten eingedeckt, die Dachneigung beträgt 20°.
Die Zufahrt erfolgt über den Weg im Westen parallel zur „Günz“.
Nach Einsicht in die Grafikkarte, ist ersichtlich, dass ein Teilbereich der geplanten Halle im Überschwemmungsgebiet liegt.
Die Dachentwässerung wird an den Bestand angeschlossen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert zusammen mit Herrn Unterholzner die Beschlussvorlage sowie die Anlagen.
Herr Unterholzner fügt hinzu, dass hier ein Teilbereich abgetrennt werden müsse. Die Bauherren haben sich in Absprache mit dem Landratsamt gegen eine Brandschutzwand entschieden.

GR Rittler fragt nach, ob der angezeigte Zufahrtsweg nicht im Besitz der LEW sei.
Bgm. Schmucker bestätigt dies.
Herr Unterholzner fügt hinzu, dass die Zufahrtsrechte hier vom Landratsamt mit den Bauherren und der LEW selbst geklärt werden müsse. Die Gemeinde habe hier keinerlei Befugnis.

Die Vorsitzende befürwortet allerdings die Einfahrt über den Weg an der Günz, da so eine Lärmbelästigung der Anwohner durch Landmaschinen vermieden werden kann.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau einer Maschinenhalle und Gebäudeabbruch zwischen Wohnhaus und der ehemaligen Stallung auf dem Grundstück Fl. Nr.: 15, Gemarkung Ellzee, wird das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hinweis, dass sich das Vorhaben im Bereich des amtlichen festgesetzten Überschwemmungsgebietes der „Günz“ befindet, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erhöhung der Güllegrube mit Metallwänden auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gem. Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 13. Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Am 19. April 2021 wurde bei der Gemeinde Ellzee der im Betreff genannte Bauantrag als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Es handelt sich hierbei um eine Erhöhung des best. Endlager´s.
Das Endlager wurde in 2008 aus Stahlbeton / Ortbeton erstellt.
Jetzt möchte der Bauherr den Behälter mit Metallwänden um 1,50m erhöhen und das Volumen um ca. 600m³ auf ca. 3.100m³ erweitern.
Dieser Behälter inkl. der geplanten Erhöhung steht dann im gesamten ca. 3,50m aus dem Erdreich heraus.
Der vorhandene Behälter wird als Endlager genutzt und hat somit auch keine Folienhaube.

Dieses Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Betreiber ist privilegiert.
Da das Bauvorhaben kein Grenzbau ist, werden die Baugrenzen eingehalten.


Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Neubau auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gemarkung Hausen zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende und Herr Unterholzner erläutert die Beschlussvorlage samt Anlagen.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den „Neubau einer Erhöhung der best. Güllegrube / Endlager mit Metallwänden auf dem Grundstück Flur-Nr. 477, Gemarkung Hausen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 13. Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.
Auch die Vorsitzende hat keine Themen zu erläutern.

Datenstand vom 31.05.2021 13:57 Uhr