Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuerlass Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
2 Verschiedenes
2.1 Eichen im Gemeindegebiet - Anmerkung GR Rittler

zum Seitenanfang

1. Neuerlass Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 14. Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.08.2020 übermittelte der Bayerische Gemeindetag eine neue amtliche Mustersatzung samt Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration zur Erhebung einer Hundesteuer.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Ellzee wurde zuletzt im August 2015 geändert, sodass eine Überarbeitung grundsätzlich auch angebracht ist.

Durch die jetzige Neufassung sollen die Steuersätze geändert werden. Bisher lag der Steuersatz für den 1. Hund bei 30,00 €, für den 2. Hund bei 45,00 € und für jeden weitern Hund bei 65,00 €.

Im Rahmen der Neufassung sollen dann folgende gestaffelte Steuersätze gelten:
1. Hund 45,00 €, 2. Hund 65,00 €, jeder weitere Hund 85,00 €.

Neu ist die Einführung einer Steuer für Kampfhunde (alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und deren Kreuzungen). Hier soll der Steuersatz künftig 500,00 € je Kampfhund betragen.

Die Steuerermäßigung für Hunde, welche in Weilern gehalten werden soll ersatzlos, nach Empfehlung in den Vollzugshinweisen, gestrichen werden. Hier gab es wohl häufiger Probleme hinsichtlich der Definition, wann ein Weiler vorliegt. Die Haltung von Hunden in Einöden (oft Aussiedlerhöfe) ist nach wie vor steuerermäßigt.

Die Züchtersteuer soll aufgrund der Empfehlung in den Vollzugshinweisen ebenfalls gestrichen werden. Gewerbliche Züchter sind nach wie vor steuerbefreit, da hier das Halten der Hunde zu Erwerbszwecken dient (§ 2 Nr. 1 der Satzung). Sog. Hobbyzuchten unterliegen nun keiner Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung mehr.

Bei der Höhe der Steuersätze erfolgte eine Orientierung an den in umliegenden Gemeinden geltenden Steuersätzen.

Derzeit sind in Ellzee insgesamt 74 Hunde angemeldet.
Darin enthalten sind 3 Hunde für die eine ermäßigter Steuersatz gilt, sowie 3 Kampfunde, die dann von dem neu eingeführten Steuersatz für Kampfhunde betroffen sein werden.

Beschluss

Auf Grundlage des Art. 3 Abs. 1 KAG wird die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer neu erlassen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 14. Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Eichen im Gemeindegebiet - Anmerkung GR Rittler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 14. Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö Information 2.1

Sachverhalt

Am Radweg entlang stehen einige Eichen, der Eichenprozessionsspinner kommt ja wieder, müssen wir hier was machen, fragt GR Rittler.

Hierfür ist das Straßenbauamt zuständig, so Herr Unterholzner. Zu gegebener Zeit wird der Kreis hier entlang waren und spritzen.

Was ist mit der Eiche an der Staustufe beim Werk, fragt GR Bauch. Hier ist auch ein Schild angebracht mit „Achtung Eichenprozessionsspinner“.

Das müsste LEW oder BEW Grund sein, hier ist die LEW bzw. BEW verantwortlich, so Herr Unterholzner.

Datenstand vom 30.06.2021 11:16 Uhr