Zu diesem Sitzungspunkt begrüßt die Vorsitzende die Herrschaften vom staatlichen Bauamt, Herr Vosdellen, Herr Frank und Frau Wagner stellten das Projekt Schließung Bahnhofsstraße vor.
Herr Vosdellen spricht einführende Worte.
Der Anlass für die Überlegung der Schließung Bahnhofsstraße sind die häufigen Unfälle hier.
Die beengte Situation in der Bahnhofsstraße ist ja eh schon schlimm genug, eine Kreisverkehrvariante kann daher nicht weiterverfolgt werden, so Herr Vosdellen.
Herr Vosdellen geht des Weiteren auf die Ergebnisse des Testbetriebes der Schließung Bahnhofsstraße ein:
Die Bahnhofsstraße wurde in dieser Zeit entlastet, dadurch war aber eine deutliche Mehrbelastung auf der Ichenhauserstraße. In dieser Zeit gab es keinen Unfall.
Auf der anderen Seite haben wir die Argumente:
- höheres Verkehrsaufkommen in der Ichenhauserstraße,
- Querung und Fußweg Ichenhauserstraße sind unsicherer.
Am westlichen Flurpunkt wird die Vorfahrtsregelung in der Ichenhauserstraße samt Beschilderung geändert.
Im April 2021 gab es schon wieder einen Unfall, im Mai 2021 hat sich die Gemeinde und die Polizei nochmal getroffen. Der Ton war nicht ausdrücklich eine Schließung, die Ampelanlage als Alternative hat sich das staatliche Bauamt überlegt, informiert Herr Vosdellen.
Zur Unfallstatisitk sagt Herr Frank vom staatlichen Bauamt etwas: Es waren 13 Unfälle in den letzten 10 Jahren an diesem Ort, dies ist daher kein Unfallhäufungspunkt, aber das staatliche Bauamt sieht es genauso, dass hier was gemacht werden sollte.
Die meisten Unfälle entstanden, weil die Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregelungen nicht wahrgenommen haben. 11 Unfälle von den 13 resultierten rein wegen der Missachtung der Vorfahrtszeichen.
Weitere Planungsmöglichkeiten seitens des staatlichen Bauamts:
Zum Ampelbau zeigt Frau Wagner hierzu eine Skizze auf.
Hier müssten keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, eine Ampel ist leicht und schnell umzusetzen, da hier bereits eh ein Tempolimit von 70 km/h herrscht, so die Vorsitzende.
Der Vorteil einer Ampelanlage wäre, dass hier kein Grunderwerb nötig ist.
Zur Weiteren Umsetzung informiert Herr Vosdellen weiter.
Der Linksversatz sowie der Kreisverkehr sind sehr teuer und beidesmal wäre Grunderwerb nötig. Ein Kreisverkehr macht verkehrstechnisch und aus Kostengründen nicht viel Sinn. Eine Ampelanlage wäre hier möglich um den Unfallschwerpunkt zu vermeiden. Die Bahnhofsstraße kann man vom Schwerlastverkehr nur frei machen, wenn die Bahnhofsstraße zur Einbahnstraße wird.
Eine Ampel könnte man zeitnah realisieren, bei den anderen Varianten ist eine detaillierte Planung nötig, was eine Umsetzung mindestens in 2022 voraussagt, so Herr Vosdellen.
Die Vorsitzende hat bezüglich dem Grunderwerb mit allen Grundstücksbesitzern ein Gespräch geführt. Die Detailverhandlungen müssen noch geführt werden, jeder Grundstückseigentümer möchte entweder Landtausch oder Geld, ein Besitzer möchte gar nicht verkaufen.
Man sollte die Kosten prüfen, für eine Abbiegespur, so GR Konrad.
Die Verlegung Richtung Westen ist nicht wirtschaftlich, so Herr Vosdellen.
Diese Variante sollte vorangetrieben werden, so GR Konrad.
Kann man schon, aber diese wird für die Kommunen nicht wirtschaftlich sein und daher nicht durchsetzungsfähig, so Herr Vosdellen.
Der Landwirt, der nicht verkaufen möchte ist GR Rittler selbst, merkt er an. Er habe ein ausführliches Schreiben an das staatliche Bauamt geschickt und wurde mit einer lapidaren Antwort abgespeist. Er hat nicht nur die Schleppkurve bemängelt, sondern auch den stark zurückgebauten Radweg. So wie die neue Planung wäre, müsste GR Rittler zuerst Richtung Westen fahren und dann nach Osten.
Herr Vosdellen versteht die Einzelinteresse, er kann aber als staatliches Bauamt nicht jedes einzelne Interesse vertreten.
Der letzte Unfall, der dargestellt wurde, hat mit der Bahnhofsstraße nichts zu tun, das Fahrzeug ist von Osten gekommen und hat das andere Auto übersehen. Die Beschilderung an der Bahnhofsstraße, wenn man von Behlingen herkommt, verdeckt die Sicht auf die B16.
Bahnhofstraße auf 30 km/h belassen, beschränken auf 7,5 Tonnen und die Ampelanlage, hält GR Rittler für eine gute Lösung.
Zur Beschränkung der Bahnhofsstraße, wollte doch der Landkreis noch was sagen, so Frau Wagner.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist schon erfolgt auf 30 km/h, so die Vorsitzende.
Nächste Möglichkeit wäre eine Einbahnstraße seitens der Gemeinde. Hier hat das LRA Mitspracherecht, aber bislang kam hierzu noch keine Antwort, so die Vorsitzende.
Die abknickende Vorfahrtsstraße soll wohl nächste Woche angeordnet werden, so Frau Wagner.
Eine Tounnagenbeschränkung wird folgen, so die Vorsitzende.
Welche Entschädigungen für eine Grundabtretung sind angedacht, fragt GR Rittler.
Die Kosten die mit dem Erwerb zusammen hängen zahlt das staatliche Bauamt, so Herr Vosdellen. Das staatliche Bauamt muss sich an die statistischen Zahlen halten, hier liegen wir bei 4,50 Euro beim Grünland und für Ackerland 5,50 Euro / m². Teilweise hat das staatliche Bauamt auch schon 7 Euro bezahlt, aber das müsste mit der eigenen Grunderwerbsabteilung geklärt werden.
Mit diesen Preisvorstellungen braucht die Vorsitzende bei den Grundstückseigentümern nicht aufschlagen. Diese sind heutzutage nicht mehr gängig.
Als staatliche Kommune kann nicht 20 bis 30 Euro / m² gezahlt werden, so Herr Vosdellen. Wenn die Gemeinde den Grundstückseigentümern mehr zahlen möchte, dann baut das staatliche Bauamt natürlich auch auf Flächen der Gemeinde.
GR Kling schlägt vor, einen Beschluss in der nächsten Sitzung zu fassen, Hält er persönlich für sinnvoller um einfach nochmal abzuwägen.