Datum: 16.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abriss und Neubau eines Wohnhauses auf der Flur-Nr.: 24, Gem. Ellzee
2 Nutzungsänderung: Umnutzung von best. Scheune in Offenstall für Pferdehaltung, Anbau an best. Gebäude, Neubau eines Reitplatzes auf der Fl. Nr.: 352, Gem. Stoffenried
3 Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur-Nr.: 488/ 2, Gem. Ellzee
4 Bekanntgabe: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag vom 29.06.2021 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für das Grundstück Flur-Nr. 301, Gem. Ellzee
5 Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ellzee
6 Radweg Waldstetten - Hausen
7 Verschiedenes
7.1 Bekanntgabe nächste Sitzung - Anmerkung der Vorsitzenden
7.2 Fahrsituation am Kindergarten in Ellzee - Anmerkung der Vorsitzenden

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1. Abriss und Neubau eines Wohnhauses auf der Flur-Nr.: 24, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeinde Ellzee am 09.08.2021 einen Bauantrag gestellt.
Er möchte auf dem o.g. Grundstück einen Teilabbruch vom südlichen Gebäude machen.
Das bestehende Gebäude wird abgetragen und ein Einfamilienhaus in Massivbau mit Satteldach (DN 36) erstellt. 
Geplant ist ein Wohnhaus mit 
Erdgeschoß,
Obergeschoß,
Dachgeschoß.
Dieses Grundstück Flur-Nr.: 24, Gem. Ellzee ist vollerschlossen. Schmutzwasser wird in den best. Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Oberflächenwasser wird über eine Entwässerungsleitung in den Vorfluter abgeleitet.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.

Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. 
Die Verwaltung schlägt daher vor das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zu erteilen.

Stellplätze müssen auf dem Baugrundstück der Flur-Nr.: 24, Gem. Ellzee nachgewiesen werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Abriss und Neubau eines Wohnhauses, auf dem Grundstück Flur-Nr.: 24, Gem. Ellzee, wird erteilt.

Stellplätze müssen auf dem Baugrundstück der Flur-Nr.: 24, Gem. Ellzee nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Schmid ist von der Abstimmung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.

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2. Nutzungsänderung: Umnutzung von best. Scheune in Offenstall für Pferdehaltung, Anbau an best. Gebäude, Neubau eines Reitplatzes auf der Fl. Nr.: 352, Gem. Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 06.09.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Der Bauwerber möchte die best. Pferdehaltung auf privatem Grundstück, erweitern.
Hierzu plant er einen Anbau an das best. Gebäude durch zusätzliche Pferdeboxen mit Auslauf zum Paddock. Erweiterungsbau wird in Holzkonstruktion mit Pultdach ausgeführt.
Als weiteres bedarf die best. Scheune einer Nutzungsänderung, von Scheune zum Offenstall.
Um den Tieren einen gerechten Auslauf bieten zu können, wird ein Reitplatz für die Pferdehaltung benötigt, dieser Reitplatz soll mit der Planung genehmigt werden.
Für die Wasserversorgung zum Tränken der Tiere wird bauseits gesorgt.

Da dieses Bauvorhaben im Außenbereich liegt, ist nach § 35 Bauen im Außenbereich, die Privilegierung vorzulegen.

Das Bauvorhaben wurde von der Verwaltung geprüft und kann nach Vorlage der Privilegierung zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung: Umnutzung von best. Scheune in Offenstall für Pferdehaltung, Anbau an best. Gebäude, Neubau eines Reitplatzes auf der Fl. Nr.: 352, Gem. Stoffenried, wird nach Freigabe der Privilegierung vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Veit ist von der Abstimmung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.

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3. Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur-Nr.: 488/ 2, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging am 03.09.2021 die o.g. Bauvoranfrage ein.
Der Bauwerber möchte auf dem Bauplatz mit BBP „Am Maderweg“ ein Einfamilienhaus erstellen.
Der BBP in diesem Baugebiet gibt im Bereich Kniestock das Maß von 0,75m vor.
Der Bauwerber stellt hierzu einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BBP und plant einen Kniestock mit 1,25m.

Die Verwaltung kann der Bauvoranfrage mit dem Kniestock mit einer Höhe von 1,25m, zustimmen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl. Nr.: 488/ 2, Gem. Ellzee“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag vom 29.06.2021 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für das Grundstück Flur-Nr. 301, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Information 4

Sachverhalt

Die o. g. Firma stellte einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Gegenständen unter Verwendung von Phenolharzen mittels Wärmebehandlung in 89352 Ellzee, Ludwig-Faist-Straße 2, Fl.-Nr. 301 Gmk. Ellzee.

In der bestehenden Produktionshalle (Halle 10) soll eine Anlage zur Herstellung von mit Phenolharz versehenen Vliesen („TRIFLEX“ und „TRIFLEX MINERAL“) aus Jute-, Baumwoll- und/oder Glasfasern für die anschließende Weiterverarbeitung in der Pressenfertigung oder auch zur Abgabe an das Werk Krumbach oder an Dritte errichtet und betrieben werden. Die Vliesfertigung soll im Dreischichtbetrieb („24/7-Betrieb“) erfolgen. Die Anlage kann hierbei maximal 1.800 kg Phenolharzvlies pro Stunde erzeugen.

Die Faserballen werden von der Bereitstellungsfläche mittels eines Staplers auf einem Zuführband aufgegeben und in den Ballenöffner transportiert. Von dort gelangen die Fasern zu einer Nadelwalze, welche die Fasern auflöst. Nach einer weiteren, mit Nadelleisten ausgestatteten Walzenkombination gelangen die Fasern in einen Füllschacht, wo sie auf ein Transportband fallen und einen Metalldetektor durchlaufen. Auf der anschließenden Waage wird das gewünschte Mischungsverhältnis der Fasern geregelt. Das Fasergemisch gelangt anschließend über Einzugswalzen in einen Voröffner, der die Fasern mit geringem Faserlängenverlust nochmals auflöst. In einer der 4 Mischeinheiten (A bis D) werden die Glas- oder Jutefasern über einen zusätzlichen Feinöffner vereinzelt. Baumwollfasern benötigen diese Behandlung nicht. Über einen Absaugkanal werden die Fasern jeder Mischungseinheit abgesaugt und über Rohrleitungen zur Vliesanlage gefördert. Hierbei werden die unterschiedlichen Fasern durch den Luftstrom miteinander vermischt. Die Raumluft im Bereich der Ballenöffner und Mischungsanlagen wird über eine Luftbefeuchtungsanlage mit zugehöriger Wasseraufbereitung (Filtersystem, Wasserenthärtung im Ionenaustauschverfahren sowie UV-Desinfektion) auf ca. 60% relative Feuchte gehalten.

Mittels einer Siebtrommel werden die Fasern im Kondensator vom Luftstrom getrennt, danach abgelöst und dem Füllschacht des Speisers zugeführt. Mittels einer Nadelwalzenkombination werden die Fasern in 3 Schichten auf ein luftdurchlässiges Transportband gelegt. Durch einen Luftstrom werden die Fasern an das Transportband angesaugt und haften dadurch daran. Eine Balkenwaage reguliert die Geschwindigkeit und Fördermenge des Speisers.

Über diverse Zuführbänder und Walzen gelangen die Fasern danach zum Vor-Tambour, der die Fasern mittels einer ganzstahldrahtgarnierten Walze vorauflöst. Ein anschließendes Einzugssystem befördert die Fasern danach entweder in den Vlieskopf 1 (Produktion von TRIFLEX -ohne Glasfasern-) oder auf ein Bypass-Transportband (Produktion von TRIFLEX MINERAL -mit Glasfasern-).

Der Vlieskopf 1 kämmt die Fasern mittels einer mit ganzstahlgarnierten Walze nochmals stark durch und vereinzelt diese weiter. Ein Luftstrom bläst die Fasern danach auf eine Siebtrommel, auf der sich die Fasern übereinanderlegen. Ein Transportband fördert die Fasern danach zu einer der beiden baugleichen Pulvermaschinen, wo mittels Vakuum über Rohrleitungen aus der BigBag-Entleerstation angesaugtes Phenolharzpulver (es werden insgesamt 3 verschiedene Harztypen verwendet), das zugleich auch ein Flammschutzmittel enthält, gleichmäßig auf der Fasermatte verteilt wird. Es wird immer nur eine Pulvermaschine benutzt, nie beide gleichzeitig. Die nahezu harzfreien Randbereiche der Harzmatte werden in der nachfolgenden Randbesäumung mittels Kaltmesser abgetrennt und voraussichtlich ab 2022 dem Prozess als Recyclingmaterial über die Mischereinheit A wieder zugeführt (siehe unten).

Die Fasermatte gelangt zum Vlieskopf 2 (gleicher Aufbau wie Vlieskopf 1), der durch einen weiteren Kämmvorgang das Pulver mit den Fasern vermengt.

Nach der Kontrolle des Flächengewichts der Fasermatte durchläuft diese den von der zentralen Dampfanlage mit Dampf versorgten Dampfofen bei einer Temperatur von maximal 100° C. Hierbei wird Dampf von unten durch die Vliesmatte geblasen. Dadurch bindet sich das Harzpulver durch leichtes Anschmelzen an die Fasern. Zur Vermeidung einer Kondensatbildung im Ofen ist dieser mit einer Heizplatte ausgestattet, die mittels Thermalöl aus der zentralen Thermalölfeuerung auf rund 180-200° C beheizt wird. Das beim Abschalten der Anlage anfallende Kondensat wird aufgefangen und regelmäßig entsorgt. Die Ofenabluft wird über einen 19 m hohen Kamin über Dach ins Freie abgeleitet.

Eine anschließende Kalibrierwalze glättet die Fasermatte und bringt diese auf eine einheitliche Stärke. Bei Bedarf können hier Zulaufvliese, meist aus PES, oben und/oder unten zugeführt werden, die durch die Wärme der Fasermatte und das dadurch anreagierte Harz mit dieser verkleben.

Die Warenbahn läuft anschließend in den zweizonigen, erdgasbetriebenen Heißluftofen mit verschiedenen Kammern bei rund 80-100° C, wobei das Harz nochmals leicht anreagiert und sich endgültig an die Fasern haftet. Die von einem Ventilator aus dem Gebläsebrenner angesaugte heiße Umluft durchströmt die Fasermatte hierbei abwechselnd von oben und von unten. Die Ofentemperatur wird mittels Temperaturfühlern und Regelventilen steuerungstechnisch konstant gehalten. Ein Teil der im Ofen zirkulierenden Umluft (enthält Verbrennungs- und Prozessabgase) wird über einen 19 m hohen Kamin über Dach ins Freie abgeführt. Bei Übertemperatur schaltet der Brenner ab.

Nach dem Durchlaufen des Ofens wird die Warenbahn in der aus zwei Kammern bestehenden Nachkondensationszone unter Verwendung von Raumluft abgekühlt (Abluftableitung über einen 19 m hohen Kamin über Dach ins Freie) und in der anschließenden Auslaufsektion mittels einer Schneidvorrichtung (Kaltmesser, als Scher und Rundmesser) auf die benötigte Platinenlänge und -breite zugeschnitten. Ab 2022 soll ein Randstreifenauflöser installiert werden, der das beim Schneidvorgang anfallende Abfallmaterial wieder in den Herstellungsprozess zurückführt. Bis dahin wird das restmaterial als Abfall entsorgt.

Der im Bereich der Mischer und der Vliesfertigung entstehende Staub wird abgesaugt, in 2 Filteranlagen (eine größere und eine kleinere) abgeschieden und in einer Brikettieranlage verdichtet, ehe er als Abfall entsorgt wird. Die Filterelemente müssen ca. 2 bis 3 Mal pro Jahr getauscht werden. Die gereinigte Abluft wird je Filteranlage über einen 18,2 m hohen Kamin über Dach ins Freie abgeleitet. 

Einzelheiten können den beigefügten Antragsunterlagen entnommen werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht des Vorhabens ergibt sich aus § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 sowie Anhang 1 Nummer 5.8 (V) der 4. BImSchV. Die Vliesproduktion am Standort der Pressenfertigung stellt eine Nebeneinrichtung zu letzterer dar, auf die sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erstreckt.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse und dgl. (z.B. Baugenehmigung), mit Ausnahme von insbesondere Planfeststellungen und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG (§ 13 BImSchG).

Gleichzeitig hat die Firma einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt. Gegenstand dieses Antrages ist die Errichtung der für die Anlagentechnik benötigten Stahlträgerbauten in Halle 10, die Installation der technischen teilanlagen (z.B. Donaldson-Staubfilter), die Errichtung der benötigten 5 Kamine inkl. Fundamente und Anschlüsse sowie die Installation notwendiger Rohrleitungen und Verrohrungen. Ein Probebetrieb ist nicht Gegenstand des Antrags nach § 8a BImSchG.

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5. Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ellzee am 05.08.2021 wurden die Feuerwehrkommandanten gewählt.


Die Gewählten bedürfen gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Folgende Personen sind bei der Versammlung gewählt worden:

  1. Kommandant: Martin Tiroch, Ellzee
  2. Kommandant: Martin Botzenhart, Ellzee                                                          


Für die Gewählten ist das Benehmen des Kreisbrandrats mit Schreiben vom 10.08.2021 erteilt worden. 


Vom Kreisbrandrat wurde darauf hingewiesen, dass bereits beide Gewählten die erforderlichen Lehrgänge abgelegt haben.

Beschluss

Der vorstehend gewählte 1. Feuerwehrkommandant Martin Tiroch wird gem. Art. 8 Abs, 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der vorstehend gewählte 2. Feuerwehrkommandant Martin Botzenhart wird gem. Art. 8 Abs, 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Radweg Waldstetten - Hausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Ellzee möchte gemeinsam mit dem Markt Waldstetten das Radwegenetz parallel zur GZ 6 ausbauen.
Es ist angedacht einen Geh- u. Radweg zwischen Waldstetten und Hausen auf bestehenden Feldwegen zu realisieren.
Hierbei geht es um folgenden Weg im Bereich Hausen:
  • Teilbereich der Fl. Nr.: 483, 
(siehe Anhang)
  • roter Weg im Waldstetter Bereich
  • blauer Weg im Bereich Hausen.

Die Versickerungsfähigen Feldwege haben eine breite von ca. 4,00m und werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Bei der Benutzung der landw. Flächen dient dieser Weg, teilweise auch als Anwandweg.
In der Vergangenheit sind immer mehr Radler auf diesem gekiesten Weg ersichtlich. Auch Schulkinder, welche von Stoffenried bzw. Hausen nach Waldstetten fahren, benutzen diesen Weg.

Weglänge auf der Gemarkung Waldstetten:
Rot:       ca. 1400m (Wegverlauf parallel zum Ellerbach Richtung Hausen, Wegverlauf - eben und mit Steigung,

Weglänge auf der Gemarkung Hausen:
Blau:       ca. 800m, (Wegverlauf ziemlich eben, von Hausen Richtung Waldstetten 

Die angedachte Radwegvariante verläuft ca. 170 – 220m entfernt, parallel zur Kr. GZ 6.
Die GZ 6 und der angedachte Radweg ist durch die landw. genutzte Fläche getrennt.
Diese Variante wurde gewählt
  • Da dieser Weg ohnehin schon von den Radlern benutzt wird,
  • Er in gemeindlichem Besitz ist und
  • kein zusätzlicher Landkauf gestartet werden muss.

Nach Rücksprache mit Herr Sittenberger vom LRA GZ, kann so ein Ausbau über ein Programm mit einem Fördersatz bis zu 75% gefördert werden.

Antragsteller für diese Maßnahme wird der Markt Waldstetten sein.

Diskussionsverlauf

In welchem Zeitfenster wäre die Maßnahme geplant, fragt GR Konrad.

Der Einstieg ist die heutige Beschlussfassung, im Anschluss daran werden Ing.-Büros angefragt, sobald die Kostenaufstellungen da sind, werden die Anträge gestellt. Die Maßnahme dauert ungefähr die nächsten 1,5 Jahre, so Herr Unterholzner.

Der Radweg wird von beiden Gemeinden finanziert, wird der Zuschuss auch anteilig berechnet, fragt GR Richter.

Der Zuschuss wird aufgeteilt, so die Vorsitzende. 

Beide Kommunen vereinbaren anhand eines Vertrages eine Vereinbarung, wenn man ein Anwandweg baut, bekommt man mehr Zuschuss, so Herr Unterholzner.

Der Feldweg wird aktuell von Herrn Schedel unterhalten, dies fällt zukünftig auf die Gemeinde zurück, so GR Fischer. Hält der Radweg die Lasten dann schon aus, fragt GR Fischer.
40 Tonnen hält er schon aus, so die Vorsitzende.

Wir bekommen 2,5 Meter Radweg gefördert, aber die Gemeinde wird mehr ausführen wie 2,5 Meter. Sobald die Verwaltung die Ing. Büros haben, werden vermutlich 3 Meter Radweg erstellt. Alles über die 2,5 Meter Radweg wird von der Gemeinde getragen, so Herr Unterholzner.

Die statischen Belastungen des Radwegs werden berücksichtigt, merkt Herr Unterholzner an.



Beschluss

Dem Trassenverlauf wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt:

  • mit der Antragstellung, Zuschuss Antrag stellen bei der Regierung von Schwaben,
  • Vereinbarung zur Kostenaufstellung zwischen dem Markt Waldstetten und der Gemeinde Ellzee erstellen, (Vertrag wird in einer weiteren Sitzung dem Gremium vorgestellt,
  • Anschreiben von drei Ing. Büro´s, welche um Angebotsabgabe für die Planung gebeten werden, (Kling Consult, Steinbacher, Degen & Partner).
Als weiteres wird die Vorsitzende bevollmächtigt, das wirtschaftlichste Ing. Büro mit der Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö 7
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7.1. Bekanntgabe nächste Sitzung - Anmerkung der Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Information 7.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung die 3 G-Regelung für Gemeinderäte und Zuhörer gilt. 

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7.2. Fahrsituation am Kindergarten in Ellzee - Anmerkung der Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 17. Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö Information 7.2

Sachverhalt

Die Vorsitzende spricht nochmal die Fahrsituation am Kindergarten in Ellzee an. Hier wird viel zu schnell gefahren, bevor sie jetzt ein Berliner Kissen oder sonstiges in Auftrag gibt, möchte die Vorsitzende es nochmal in die Zeitung schreiben lassen. 

Datenstand vom 06.12.2021 10:14 Uhr