Datum: 21.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau von Balkonen und Dachgauben, Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 139/1, Gem. Ellzee (Friedrich-Stadelmeier-Str. 3)
2 Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf den Grundstücken Flur-Nrn.: 17 und 18, Gem. Stoffenried
3 Antrag auf Erteilung einer Immissionsschutzr. Genehmigung n. §16 Abs. 1 BImSchG; für die Errichtung eines Endlager´s, Hawariewall usw. auf der Fl. Nr.: 260, Gem. Ellzee
4 Jahresrechnung 2020; Ergebnis
5 Bildung von Haushaltsresten 2020
6 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020
7 Verschiedenes

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1. Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau von Balkonen und Dachgauben, Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 139/1, Gem. Ellzee (Friedrich-Stadelmeier-Str. 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Am 12.10.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein.
Die Bauwerber möchten auf diesem Grundstück (Grundstück ohne BBP) das best. Zweifamilienhaus umbauen. Bei diesem Umbau wird auch zusätzlich das Dachgeschoss mit ausgebaut. Der best. Dachstuhl wird hierbei durch zwei Dachgauben (Pultdachgauben) im Süden und im Norden ergänzt.
Weiter werden bauliche Veränderungen an der Fassade durch Balkonerweiterung und Vollwärmeschutz beantragt.
Das Gebäude besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß.

Zusätzlich werden zwischen dem best. Wohngebäude und der Fridrich-Stadelmeier-Straße ein Carport mit Flachdach, mit vier Stellplätzen und ein Abstellraum beantragt.

Die Dachflächenentwässerungen werden über den best. Abwasserkanal eingeleitet.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauantrag „Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau von Balkonen und Dachgauben, Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 139/1, Gem. Ellzee (Friedrich-Stadelmeier-Str. 3) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf den Grundstücken Flur-Nrn.: 17 und 18, Gem. Stoffenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Am 15.10.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein. Der Bauwerber möchte auf diesem Grundstück (Grundstück ohne BBP) eine Lagerhalle mit Satteldach und Vordach Richtung Norden erstellen.
Das Gebäude wird als Fertigteilhalle mit Sandwichpaneelen im Dachbereich und an der Fassade geplant. Das Bauwerk hat eine Traufhöhe von ca. 5,00m und eine Firsthöhe ca. 6,50m bei einer Dachneigung von 12°. 
Das Oberflächenwasser wird vor Ort auf dem Baugrundstück über Rigolenversickerung entwässert.
Da dieses Bauvorhaben als Grenzbau geplant wurde, liegen die Nachbarunterschriften uns vor.
 
Schmutzwasser /Abwasser fällt bei dieser Hallennutzung nicht an, somit wird auch kein Hausanschluss und Abwasserkanalanschluss benötigt. Eine Zufahrt zu diesem Grundstück ist über die Forsthausstraße vorhanden.
Da uns die Nutzung nicht bekannt ist und mit Verkehrsaufkommen gerechnet werden muss, 
ist auf dem Baugrundstück der Stellplatz nachzuweisen.

Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauantrag „Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf den Grundstücken Flur-Nrn.: 17 und 18, Gem. Stoffenried wird unter der Voraussetzung, dass Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Erteilung einer Immissionsschutzr. Genehmigung n. §16 Abs. 1 BImSchG; für die Errichtung eines Endlager´s, Hawariewall usw. auf der Fl. Nr.: 260, Gem. Ellzee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

die o. g. Firma stellte einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Biogasanlage.

Die beantragten Änderungen sind im Einzelnen in Kapitel 4 der Antragsunterlagen beschrieben:
  • Neubau eines zweiten Gärrestlagerbehälter,
  • Erstellung eines Rückhaltebeckens u Havariewall,
  • Aktivkohlebehälter,
  • Rückwerkaustausch usw.

Durch die geplanten Änderungen fällt die Biogasanlage aufgrund des Überschreitens der Mengenschwelle von 10.000 kg Biogas erstmals dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung. Die Anlage wird zum Betriebsbereich der unteren Klasse. Der angemessene Sicherheitsabstand des Betriebsbereiches wurde gutachterlich mit 117 m, gemessen ab den jeweiligen Außenwänden von Fermenter, Nachgärer sowie Gärrestelager 1 und 2 ermittelt.

Die Anlage befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Gasproduktionskapazität und die Feuerungswärmeleistung der Anlage bleibt durch die Änderungen unberührt.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht der Verbrennungsmotorenanlage (Hauptanlage) ergibt sich aus Nr. 1.2.2.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Die von den beantragten Änderungen betroffene Gaserzeugung stellt eine Nebeneinrichtung i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV zur Verbrennungsmotorenanlage dar, auf das sich deren Genehmigungserfordernis erstreckt. Doch auch die Gaserzeugung selbst unterliegt dem Genehmigungserfordernis nach Nr. 1.15 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Es bedarf jedoch nur einer Genehmigung (§ 1 Abs. 4 der 4. BImSchV).

Einschluss anderer, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse und dgl. (z.B. Baugenehmigung, Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung, Eignungsfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz, etc.), mit Ausnahme von insbesondere Planfeststellungen und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG (§ 13 BImSchG).

Beschluss

Die Gemeinde Ellzee erteilt hiermit das gemeindliche Einvernehmen über den 
Antrag der Bioenergie Ost GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 10 a, 89352 Ellzee, vom 21.06.2021 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Biogasanlage durch Errichtung und Betrieb eines zweiten Gärrestelagers mit Tragluftgasspeicherhaube, einer Aktivkohlereinigungsanlage und eines Rückhaltebeckens/Havariewalles, Austausch verschiedener Rührwerke und von Tragluftgasspeicherhauben (Fermenter und Nachgärer) sowie Lageänderung der Not-Gasfackel in 89352 Ellzee, Rohrer Weg 1, Fl.-Nr. 260 Gemarkung Ellzee, im Aussenbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2020; Ergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö Information 4

Sachverhalt

Gem. Art.102 Abs.2 der Gemeindeordnung wird berichtet, dass die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Ellzee mit folgendem Ergebnis erstellt wurde:


Verwaltungshaushalt:
Rechnungsergebnis

Haushaltsansatz
Einnahmen:
2.312.049,29 €
2.024.200,00 €
Ausgaben:
2.312.049,29 €
2.024.200,00 €



Vermögenshaushalt:
Rechnungsergebnis

Haushaltsansatz
Einnahmen:
1.025.567,11 €
506.550,00 €
Ausgaben:
1.025.567,11 €
506.550,00 €


Entnahme aus der allg. Rücklage: 
0,00 €
lt. Ansatz HHplan
3.160,00 €
Zuf. zur allg. Rücklage:
500.382,74 €
lt. Ansatz HHplan
0,00 €

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5. Bildung von Haushaltsresten 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Nach § 79 Abs.2 KommHV und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.
Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs.2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushalts zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Vermögenshaushalt Ausgaben alt
1310.9450
80.410,72 €
Neubau Feuerwehrhaus
 
 
 
Summe
80.410,72 €




Vermögenshaushalt Ausgaben neu
1310.9350
6.493,76 €
Funkmeldeempfänger
3400.9880
8.122,50 €
Zuschuss Freizeitanlage Stoffenried
4600.9460
5.109,10 €
Spielplatz Geräteersatz
5800.9350
7.500,00 €
Rasenmähertraktor
6900.9510
14.250,00 €
Hochwasserschutz Günztal
7018.9560
30.000,00 €
RÜB Stoffenried/Hausen
7500.9460
7.629,28 €
Friedhof Hausen
8850.9320
136.960,54 €
Grundwerb 



Summe
209.571,42 €



Die Verwaltung schlägt die Bildung der vorstehend genannten Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgabereste für 2020 vor.
Dadurch wird eine bessere, wirtschaftlichere und übersichtlichere Bewirtschaftung der Zahlungseingänge und der bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erreicht.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee beschließt nach § 19 i.V.m. § 79 KommHV die Bildung der dargestellten

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (alt) in Höhe von 80.410,72 €

Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt (neu) in Höhe von 209.571,42 €

für die bezeichneten Haushaltsstellen aufgrund des Rechnungsergebnisses 2020.

Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste des Vorjahres bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2020 sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2020 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außerplanmäßige Ausgaben. Die größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Verwaltungshaushalt

0000.4002
14.808,70 € 
Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeiten
4640.7030
8.607,12 € 
Zuschüsse für lfd. Zwecke


Vermögenshaushalt

6202.9510
18.021,26 € 
Tiefbaumaßnamen BG „Am Haldenweg“
6700.9658
12.689,82 € 
Betriebstechn.Anlagen/Umrüstung LED
7000.9560
8.465,80 € 
Entwässerung, Hausanschluss, Reparatur
7010.9560
5.000,00 € 
Entwässerung BG Am Haldenweg - Restzahlung
8800.9465
15.864,16 € 
Baukosten Schule Stoffenried


Diese Ausgaben wurden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV gedeckt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020 im Sinne von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 18. Sitzung des Gemeinderates 21.10.2021 ö 7
Datenstand vom 06.12.2021 11:14 Uhr