Datum: 09.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Ichenhausen
Gremium: Gemeinderat Ellzee
Körperschaft: Gemeinde Ellzee
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Maderweg"
2 Feststellung der Jahresrechnung 2020
3 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2020
4 Verschiedenes
4.1 Bauantrag zum Neubau eines Trinkwasserbehälters mit Pumpwerk auf dem Grundstück Flur-Nr. 436/1 Gem. Stoffenried, Hilbertshauser Straße, durch den Zweckverband zur Wasserversorgung "Wiesenbachgruppe"

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1. Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Maderweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee möchte auf seinem Grundstück einen Carport aus Holzkonstruktion mit einem versetzen Pultdach und einer Dachneigung von 30° erstellen. Dieses Gebäude ist als Grenzbau zum Nachbargrundstück Fl. Nr.: 488 /2 geplant.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Maderweg“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes müssen auch Nebengebäude mit einem Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 40° und 50° versehen werden. 

Da der Carport jedoch ein versetztes Pultdach mit einer Dachneigung von 30° erhalten soll, wird vom Bauherr ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung gestellt. 

Dieser Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und kann positiv begleitet werden.

Diskussionsverlauf

Herr Unterholzner stellt den Sachverhalt vor.
GR Kling möchte wissen, wo sich die Zufahrt zum Carport befindet. Diese wird von Westen her über den Salzweg erfolgen.

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Maderweg“ zur Erstellung eines Carports mit einem versetzten Pultdach und einer Dachneigung von 30° auf dem Grundstück Flur-Nr. 488/1 Gem. Ellzee wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtl. Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ellzee wurde über das Prüfungsergebnis eine Niederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs.3 GO hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2020 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Beschluss

Die Niederschrift über die vom örtl. Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Ellzee hat gem. Art.54 Abs.3 GO zur Einsichtnahme aufgelegen.
Der Gemeinderat beschließt wie folgt:

Der in der Niederschrift vom 30.11.2021 dargestellte Ablauf der örtl. Rechnungsprüfung für das 
Jahr 2020 sowie das dort festgehaltene Ergebnis für das Jahr 2020 werden anerkannt.


Einnahmen
Ausgaben

Verwaltungshaushalt
2.312.049,29
2.312.049,29
Vermögenshaushalt
1.025.567,11
1.025.567,11
Verwahrgelder und Vorschüsse
0,00


Das zusammenfassende Ergebnis lautet:

                                              K e i n e  B e a n s t a n d u n g e n

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2020 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2020 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Honebeek übernimmt die Vorstellung des Tagesordnungspunktes.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (ohne Bürgermeisterin) beschließt gem. Art. 102 Abs.3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 4
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4.1. Bauantrag zum Neubau eines Trinkwasserbehälters mit Pumpwerk auf dem Grundstück Flur-Nr. 436/1 Gem. Stoffenried, Hilbertshauser Straße, durch den Zweckverband zur Wasserversorgung "Wiesenbachgruppe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö Entscheidung 4.1

Sachverhalt

Der Zweckverband zur Wasserversorgung „Wiesenbachgruppe“ ist Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 436 /1 Gem. Stoffenried. Der Verband möchte auf seinem Grundstück die best. Wasserversorgung ertüchtigen.

Dazu wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Hallengebäudes mit Satteldach und Anbau mit Pultach, jeweils 15°, vorgelegt. Ausgeführt werden die Gebäude mit einer Stahlkonstruktion und Sandwichpaneelen in Dach und Wand. In dem großen Gebäude sind zwei Wasservorratsbehälter aus Edelstahl a 350m³ vorgesehen, im Anbau wird Büro, Werkstatt und Technik ihren Platz finden.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. nach Inbetriebnahme wird das best. Pumpenhaus zurückgebaut.

Das Vorhaben befindet sich zwar im Außenbereich, ist jedoch gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. 

Dieser Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und kann positiv begleitet werden.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat stimmt der nachträglichen Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes
Einstimmig zu.

Herr Unterholzner übernimmt die Vorstellung des Tagesordnungspunktes.

Datenstand vom 10.02.2022 15:24 Uhr