Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen vom 09.02.2021
2 Fortführung des Verzichts auf die Erhebung von KiTa-Beiträgen ab März 2021
3 Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
4 Erweiterung und Umbau des bestehenden Feuerwehrgerätehauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 589/4 und 590 Gem. Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 14
5 Stadtsanierung; Errichtung Quartiersspielplatz und Quartiersgärtle an der Annastraße
6 Verschiedenes
6.1 Wortmeldung StR Gorsitze - Planung Reinigungsaktion
6.2 Wortmeldung StRin Walter - Reinigung des Ehrenmals am Friedhof
6.3 Wortmeldung StR Lindner - Aufschüttung der Schlaglöcher in der Brandfeldstraße

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1. Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen vom 09.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat den Auftrag für die Schaffung eines Wasserleitungsringschlusses vom Baugebiet ,,An der Schwarzen Muttergottes IV“ zur Schillerstraße in Ichenhausen, an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Kranzfelder, Zusmarshausen, zum Gesamtpreis von ca. 66.300 € vergeben

Diskussionsverlauf

Seitens des Gremiums gibt es keine Wortmeldungen.

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2. Fortführung des Verzichts auf die Erhebung von KiTa-Beiträgen ab März 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrats Ichenhausen vom 09.02.2021 wurde beschlossen, auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Nutzung der städt. Kindertagesstätten (KiTas) für die Monate Januar und Februar 2021 für Kinder zu verzichten, welche die Betreuungsleistung für nicht mehr als fünf Tage im Monat in Anspruch nehmen. Wie bereits berichtet tritt an die Stelle der Elternbeiträge ein pauschaler Beitragsersatz, der zu 70 v. H. durch den Freistaat Bayern bestritten wird. Die verbleibenden 30 v. H. haben die Kommunen selbst zu tragen.
Die Höhe des Beitragsersatzes richtet sich danach, ob das nicht betreute Kind altersmäßig ein Krippen-, Kindergarten- oder Schulkind ist. Die Höhe des pauschalen Beitragsersatzes beträgt bei Krippenkindern 300,- €, wovon 240,- € vom Freistaat getragen werden. Bei Kindergartenkindern werden auf die ohnehin vom Freistaat geleistete Beitragsentlastung in Höhe von 100,- € noch 35,- € aufgezahlt, sodass von 135,- € pauschalem Beitragsersatz gesprochen werden kann. Für Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule (OGTS) im Kombi-Modell (OGTS-Kombi) beträgt der pauschale Beitragsersatz 100,- €. Davon trägt der Freistaat 70,- €.

Die bayerische Staatsregierung hat nunmehr am 23.02.2021 entschieden, diesen Beitragsersatz auf den Monat März 2021 auszudehnen.

Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 09.02.2021 schlägt die Verwaltung daher vor, der Vorgehensweise in den Monaten Januar und Februar 2021 zu folgen und auch im Monat März 2021 auf die Einhebung der Elternbeiträge nach den vorstehenden Kriterien zu verzichten und den pauschalen Beitragsersatz im vorstehenden Umfang beim Freistaat Bayern für diesen Monat zu beantragen. Weiterhin wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise in allen künftigen Monaten der Corona-Pandemie anzuwenden, in denen der Freistaat Bayern Beitragsersatz in der dargelegten Form anbietet.

Beschluss

Die Stadt Ichenhausen verzichtet auch im Monat März 2021 auf die Einhebung der Elternbeiträge für Kinder in KiTas, welche die Betreuungsleistung für nicht mehr als fünf Tage im Monat in Anspruch nehmen und beantragt den vorstehend dargestellten pauschalen Beitragsersatz beim Freistaat Bayern. Dies gilt auch für alle künftigen Monate der Corona-Pandemie, in denen der Freistaat Bayern pauschalen Beitragsersatz in der dargelegten Form anbietet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.08.2020 übermittelte der Bayerische Gemeindetag eine neue amtliche Mustersatzung samt Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration zur Erhebung einer Hundesteuer.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Ichenhausen wurde zuletzt im Jahr 2001 geändert, sodass eine Überarbeitung grundsätzlich auch angebracht ist.

Durch die jetzige Neufassung wurden die Steuersätze geändert. Bisher lag der Steuersatz für jeden Hund in Ichenhausen bei 31 € pro Hund.
Im Rahmen der Neufassung hat sich die Verwaltung zu gestaffelten Steuersätzen entschieden. Demnach soll künftig der erste Hund 45 €, der zweite Hund 65 € und jeder weitere Hund 85 € kosten.

Neu ist die Einführung einer Steuer für Kampfhunde (alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und deren Kreuzungen). Hier soll der Steuersatz künftig 500 € je Kampfhund betragen.

Die Steuerermäßigung für Hunde, welche in Weilern gehalten werden wurde ersatzlos, nach Empfehlung in den Vollzugshinweisen, gestrichen. Hier gab es wohl häufiger Probleme hinsichtlich der Definition, wann ein Weiler vorliegt. Die Haltung von Hunden in Einöden (oft Aussiedlerhöfe) ist nach wie vor steuerermäßigt.

Die Züchtersteuer wurde aufgrund der Empfehlung in den Vollzugshinweisen ebenfalls gestrichen. Gewerbliche Züchter sind nach wie vor steuerbefreit, da hier das Halten der Hunde zu Erwerbszecken dient (§ 2 Nr. 1 der Satzung). Sog. Hobbyzuchten unterliegen nun keiner Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung mehr.

Bei der Höhe der Steuersätze erfolgte eine Orientierung an den in umliegenden Gemeinden geltenden Steuersätzen.

Derzeit sind in Ichenhausen insgesamt 435 Hunde angemeldet.
Darin enthalten sind 25 Hunde die einen ermäßigten Steuersatz (13 Jagdhunde, 11 Zuchthunde, 1 Hund in Einöde) bezahlen.
Zum Vergleich: Vor 17 Jahren waren 323 Hunde angemeldet, davon 16 Hunde zum ermäßigten Steuersatz.
Im Stadtgebiet sind aktuell 6 sog. Kampfhunde gemeldet, welche von dem dann neu eingeführten Steuersatz für Kampfhunde betroffen sein werden.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StR Kollmann meldet sich zu Wort. Er schlage vor, dass unter §3 Nr. 2 und Nr. 3 der Satzung die Steuerfreiheit auch auf Hunde außer Dienst übernommen werden soll.
Bgm. Strobel fügt hinzu, dass davon nicht viele Hunde betroffen sein werden. Aktuell sind ohnehin nicht einmal 20 Hunde steuerbefreit.

StR Lindner meint, man könne unter Nr. 2 den Wortlaut „dient oder gedient haben“ aufnehmen. So wären beide Optionen erfasst.
Bgm. Strobel schlägt vor, dass diese Formulierung unter Nr. 2 aufgenommen wird und dass die Nr. 3 unverändert bleibt.

StR Kieble fragt nach, wer kontrolliert, ob alle Hunde angemeldet sind.
Bgm. Strobel meint, dass die Bürger in Eigeninitiative sich bei der Stadt melden. Außerdem werden häufig nicht angemeldete Hunde von der Bevölkerung gemeldet. Eine Prüfung ohne Beschwerde/Bürgerhinweise durch die Stadt erfolge nicht.

Beschluss

Auf Grundlage des Art. 3 Abs. 1 KAG wird die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer neu erlassen.
Unter §3 Nr. 2 der Satzung wird der Zusatz „dient oder gedient haben“ aufgenommen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Erweiterung und Umbau des bestehenden Feuerwehrgerätehauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 589/4 und 590 Gem. Ichenhausen, Ettenbeurer Straße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die bereits beim Landratsamt eingereichte Bauvoranfrage wurde zwischenzeitlich mit Bescheid vom 21.12.2020 Nr. V-2020-171 vom Landratsamt Günzburg genehmigt.

Letztmalig in der Sitzung am 04.06.2019 wurde über den Sachstand zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses berichtet. Hierbei wurden Gesamtkosten für die nachfolgenden Maßnahmen von 3.351.270 € und eine Förderung von 582.800 €, somit Kostenanteil der Stadt 2.768.470 €, genannt für Abbruch bestehende Fahrzeughalle, Neubau Fahrzeughalle, Umkleiden, Schlauchwaschanlage, Atemschutz und Lagerfläche, Sanierung und Umbau bestehendes Feuerwehrhaus im 1. OG, Plankosten und Unvorhergesehenes.

Die neue Kostenschätzung vom 05.02.2020 beläuft sich zwischenzeitlich auf 4.213.200 € abzüglich einer Förderung von 582.800 €, so dass für die Stadt ein Kostenanteil in Höhe von 3.630.400 € verbleiben würde.
Die Kostenerhöhung von 2019 auf 2020 von 861.930 € wird vom Planungsbüro wie folgt begründet:
„1.        Die vom Stadtrat gewünschten Vergrößerungen der Fahrzeughallen um die Rücksprünge. Daher sind die Baukosten für die Fahrzeughallen um ca. 200.000 € gestiegen.
2.        Es gab …  erhebliche Umbaumaßnahmenwünsche seitens der Feuerwehr im Bestand. Die Mehrkosten im Bestand belaufen sich auf ca. 190.000 €.
3.        In der Kostenschätzung vom 23.05.2019 hatten wir nur die Bauwerkskosten angegeben, nicht jedoch die Ausstattung mit Möbeln, Schlauchwaschanlage, Atemschutztechnik, etc. Die Kosten sind in der aktuellen Kostenschätzung mit 354.500 € aufgelistet.
4.        Die Planungskosten (für Planer und Fachplaner HLS und E), sowie die Teuerungen durch Unvorhergesehenes haben sich prozentual zu den Baukosten erhöht.
Durch die Anpassungen der oben genannten Faktoren, ergab sich von der Planung und Kostenschätzung im Mai 2019 bis zur Planung und Kostenschätzung vom Februar 2020, die Kostensteigerung.“

Für die Zeit zwischen der Kostenschätzung vom 05.02.2020 bis heute ist mit einer weiteren Kostensteigerung von 2,5 % = ca. 105.530 € brutto zu rechnen, womit sich die Kostenschätzung auf 4.318.530 Euro erhöht. Nach Abzug der staatlichen Förderung i.H.v. 582.800 € würde sich die Belastung der Stadt auf 3.735.730 Euro belaufen.

Im Haushalt waren im Vermögenshaushalt unter der Haushaltsstelle 1310.9460 folgende Haushaltsansätze für die Baumaßnahme vorhanden:

Übernahme Haushaltsrest aus dem Jahre 2018                        917.573,07 €
Ansatz 2020                                                                379.000,00 €
Ansatz 2021                                                                 1.650.000,00 €
insgesamt somit:                                                          3.000.573,07 €
dem gegenüber steht nun der Betrag von                                      4.318.530,00 €

Die Baumaßnahme selber bringt nachfolgende Verbesserung für die Feuerwehr Ichenhausen mit sich:

-        Damen / Herren / Jugend Umkleiden getrennt, mit separaten Sanitäranlagen
-        Schlauchwaschanlage für schnellere Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsätzen
-        Atemschutzwerkstatt nach vorgeschriebenem Platzbedarf
-        Atemschutzflaschen Füllstation
-        Stellplätze für alle Fahrzeuge, die vorhanden sind bzw. vom Feuerwehrbedarfsplan        vorgesehen sind
-        Schwarz / Weiß Trennung
-        Erweiterbarkeit durch Vorbereitung einer möglichen Aufstockung eines Gebäudeteils        ausreichende Lagerfläche im Gebäude
-        Waschhalle
-        die ankommenden Feuerwehrleute können im Hof nicht mehr mit den ausrückenden Fahrzeugen kollidieren

Es wird vorgeschlagen, auf der Basis der genehmigten Bauvoranfrage einen Bauantrag einzureichen und den Zuschussantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Nach Erhalt der Baugenehmigung und Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Zuschussgeber soll die Ausschreibung der Bauleistungen ausgearbeitet und durchgeführt werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 01.03.2021 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und begrüßt die Architektin Frau Heide vom Planungsbüro Schuster. Diese sei heute anwesend um aufkommende Fragen zu beantworten.

StR Lindner fragt nach, weshalb die Begradigung der Rücksprünge plötzlich 200.000 € mehr kosten würde.
Bgm. Strobel antwortet, dass die Mehrkosten bei der jetzigen Kostenberechnung auf der Schaffung von Kubikmetern resultiere, welche bereits mehrfach besprochen und auch seitens der Verwaltung darauf hingewiesen wurden, dass hier gewisse Mehrkosten auf die Stadt zukämen.

StR Lindner fügt hinzu, dass er das Gefühl habe, dass bei öffentlichen Ausschreibungen mehr Kosten angesetzt werden, als bei Privatkunden.
So könne auf Dauer nicht weitergemacht werden. Die Kosten explodieren und es gäbe immer mehr Vorgaben und Auflagen zu erfüllen, die der Kommune teuer in Rechnung gestellt werden.

Stadtbaumeister Stapf entgegnet, dass in der Vergangenheit beispielsweise bei den brandschutzrechtlichen Vorgaben sogar reduziert wurde. Die Bürokratie nimmt daher nicht immer zu.
Bgm. Strobel meint außerdem, dass bei Nichteinhaltung der Vorgaben keine Zuschüsse von öffentlichen Stellen erhalten werden kann und die Stadt Ichenhausen somit noch mehr Kosten tragen müsste.

StR Schleifer ist seit dieser Amtsperiode Feuerwehrreferent und habe sich in die Thematik eingearbeitet.
2016 wurde der Feuerwehrbedarfsplan erstellt und vorgestellt. Damals habe das Feuerwehrgerätehaus unbefriedigend abgeschnitten. Es wurde akuter Platzmangel dringender Handlungsbedarf festgestellt.
Die Empfehlung damals waren 8 Stellplätze genauso, wie sie heute dargestellt werden.
Schleifer selbst habe sich ein Bild der aktuellen Lage gemacht. Er kann diesem Bedarfsplan nur seine Zustimmung erteilen. Es sei zwar eine große Investition, allerdings habe die Feuerwehr Ichenhausen mittlerweile 130 Einsätze im Jahr.
Meistens handle es sich um technische Hilfeleistung bei der weitaus mehr und andere Geräteanschaffungen notwendig sind.
Er bitte das Gremium um Zustimmung zum vorgestellten Plan.

StR Kehrle weist auf, dass nach den aktuellen Berechnungen eine erhebliche Finanzierungslücke der Kostendeckung auftaucht. Er möchte wissen, wie dies finanziert werde.
Stadtkämmerer Fritz führt an, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Stadt handle. Deshalb habe die Verwaltung keinen Spielraum die Kosten umzulegen. Diese Deckungslücke muss vom Kämmerer im Haushalt geschlossen werden.

Beschluss

Auf der Basis der genehmigten Bauvoranfrage ist ein Bauantrag einzureichen und der Zuschussantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Nach Erhalt der Baugenehmigung und Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Zuschussgeber soll die Ausschreibung der Bauleistungen ausgearbeitet und durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Stadtsanierung; Errichtung Quartiersspielplatz und Quartiersgärtle an der Annastraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Das Landschaftsplanungsbüro studio B, München wird das Gesamtkonzept zur Neuplanung des Quartierspielplatzes und –gartens an der Annastraße, dass der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, vorstellen.

Anlass:

Die Stadt Ichenhausen hat sich mit einem Quartiersspielplatz und einem Quartiersgärtle an der Annastraße in Ichenhausen beim Investitionsprogramm „Soziale Integration im Quartier“ beworben und wurde von der Regierung von Schwaben ausgewählt. Die Förderung im Projekt erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten, d.h. der Eigenanteil der Stadt liegt bei 10 %.

Von der Förderstelle sind 352.000 Euro förderfähige Kosten und dazu 316.800 Euro an Zuschuss (Bau- und Nebenkosten, mit Honorar) zugesichert. Die Stadt hätte demnach mit 10% einen Eigenanteil von 35.200 Euro für die beiden Flächen zu tragen.

Die Planungsleistungen für den Quartiersspielplatz mit Quartiersgärtle an der Annastraße in Ichenhausen im Rahmen des Investitionspakets „Soziale Integration im Quartier“ wurden nach Vorstellung mehrerer Bewerber im Stadtrat an das Planungsbüro studio B, Landschaftsarchitektur, München, vergeben.

Im Anschluss daran wurde- mit einer pandemiebedingten Verzögerung - das jetzt zur Beratung stehende Gesamtkonzept unter Beteiligung von Quartiermanagerin, Bürgermeister, Stadtbaumeister, Stadtkämmerer und Förderstelle entwickelt und abgestimmt.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage und richtet eine Videokonferenz mit Frau Berger vom Studio B ein.
Da die Verbindung schlecht war, hat Bgm. Strobel die Präsentation übernommen, da diese bereits im Haupt- und Personalausschuss vorgestellt wurde.

Frau Berger habe geplant, dass beim Spielplatz nicht mit gewöhnlichen Spielgeräten gearbeitet werde. Sie habe an den Überbegriff „Storch/Storchennest“ gedacht und auch Geräte die sich an diesem Stil orientieren.
Außerdem sollen genügend Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Des Weiteren sei eine Pergola geplant, welche bepflanzt werden soll, sodass auch Schatten gespendet wird.
Beim Bodenbelag schlage sie vor, dass eine Art Mosaik aus verschiedensten Steinen gebildet werden könnte.
Natürlich sei auch ein Sandkasten angedacht.
Außerdem soll der Spielplatz eingezäunt und entsprechend bepflanzt werden.

Bezüglich des Quartiergartens sei bisher noch nicht bekannt, wie das Angebot von den Bürgern angenommen werde. Deshalb müsse die Gestaltung der möglichen Bepflanzung flexibel werden.
Es seien Hochbeete, Obstbäume und auch hier eine Pergola geplant. Des Weiteren wird es einen Geräteraum geben.
Im Übrigen soll der Bodenbelag, der nicht bepflanzt wird, dem am Schulmuseum ähneln.
Der Wasserbedarf werde über eine Zisterne geregelt.

Die Verbindung des Spielplatzes mit dem Garten sei allerdings nicht einfach. Dazu müsste man das rote Pflaster um die Parkplätze vor dem Garten erweitern. Das stelle allerdings eine Sondermaßnahme dar, welche aktuell nicht im Budget eingerechnet sei und verschoben werden könne.
Auch die Bürgerbeteiligung gestaltete sich bisher eher schwierig. Allerdings habe man schon Handzettel geplant. Außerdem könnte man die Medien miteinbeziehen.

Außerdem zeigt der Vorsitzende die entsprechende Kostenberechnung auf, wobei von der Gesamtsumme seitens der Regierung sicherlich noch etwas gestrichen werde, sodass sich die Kosten auf circa 350.000 € belaufen könnten. Hierbei müsse die Stadt dann 10 % dieser Kosten übernehmen.

StR Lindner meldet sich zu Wort. Er spricht ein Lob an Frau Berger für die Planung aus. Diese gefalle ihm sehr gut. Allerdings seien ihm die Kosten ein Dorn im Auge. Für die Stadt Ichenhausen selbst, seien die Kosten eher gering aber er sehe hierbei auch die Allgemeinheit der Steuerzahler.

Außerdem frage er sich, wie hoch die allgemeinen laufenden Kosten für diesen Spielplatz sein werden. Die Geräte müssten vom TÜV abgenommen und regelmäßig geprüft werden.
Frau Berger meint, dass es keine genauen Erfahrungswerte hierfür gebe. Es würde sich bei den TÜV-Kosten sicherlich um die gleichen Kosten handeln, die auch für Geräte aus dem Katalog anfallen. Instandhaltungskosten seien bei vergleichbaren Projekten erst nach circa 15 Jahren aufgetaucht.
Bgm. Strobel fügt hinzu, dass in der Ausschusssitzung auch nach der Mehrarbeit für den Bauhof gefragt wurde, bzw. Bedenken geäußert wurden, dass die Sauberkeit hier regelmäßig wiederhergestellt werden müsste. Das ist bei anderen Spielplätzen bereits jetzt genauso. Daher sehe er dieses Thema als nicht ausschlaggebend für den Bau eines solchen Spielplatzes, ansonsten müssten wir ja auch andere Spielplätze in Frage stellen.

Des Weiteren wurde seitens der Regierung klar dargestellt, wenn die Stadt Ichenhausen kein Interesse an einem solchen Spielplatz habe, werde dieser Zuschuss an eine andere Stadt mit sozialem Brennpunkt vergeben.
Der Vorsitzende selbst befürworte ein solches Projekt, da hier eine positive Umgebung in einem Brennpunkt geschaffen werden kann.

StR Seitz spricht sich für die Realisierung des Projektes aus.
Er fragt nach, wer die Hochbeete pflegen werde.
Bgm. Strobel meint, dass hier keinesfalls die Stadt allein zuständig sein werde. Die Hochbeete sollen von der Nachbarschaft bepflanzt und gepflegt werden. Hier können die Bürger dann für den Eigenbedarf Gemüse etc. anpflanzen. Dieses Modell gäbe es auch schon in anderen Städten.

StR Gorsitze merkt an, dass er direkter Anwohner sei. Er sehe täglich sehr viele Kinder, denen dieser Spielplatz nur zugute kommt. Sämtliche Diskussionen über die Unterhaltskosten sehe er als nicht angebracht.
Bezüglich des Quartiergartens habe er weiterhin Bedenken, dass hier die Bepflanzung wahrgenommen werde. Er schlage vor, lediglich einen Rückzugsort für Spaziergänger etc. einzurichten.
Außerdem fordert er, dass der Spielplatz von der Annastraße her, komplett einsehbar sei um mögliche Rückzugsorte für Randalierer zu reduzieren.

StR Schleifer meldet sich zu Wort und fragt nach, ob die Kinder und Schulen hier einbezogen werden könnten.
Bgm. Strobel antwortet, dass dies bereits geplant sei. Außerdem kam von Stadtratskollegin Weitmann der Vorschlag, dass hier auch Umweltbildung mit Kindern betrieben werden könnte.

StR Lindner fragt nach ob bei diesem Projekt bereits die Öffentlichkeit einbezogen wurde.
Der Vorsitzende meint, dass dies aufgrund der Corona-Pandemie bisher nicht möglich war. Es seien aber entsprechende Bekanntmachungen während des ganzen Jahres geplant. 2022 soll im Frühjahr mit dem Bau begonnen werden.

Bezüglich der Nutzung der Hochbeete durch die Schulen meint StR Lindner, dass hier in der Vergangenheit ebenfalls Projekte an der Grundschule und der Realschule gestartet wurden. Diese Projekte seien nur dann realisierbar, wenn auch eine Lehrkraft hierfür motiviert sei. Andernfalls werde das Projekt auch wie die vergangenen Projekte nicht genutzt.
Bgm. Strobel meint, dass hier die Nutzung nicht ausschließlich durch die Schulen geplant sei. Die Nachbarschaft soll vorrangig zum Zuge kommen.

Beschluss

Dem Gesamtkonzept des Landschaftsplanungsbüros studio B, München wird zugestimmt. Die Planungen werden bis zur Entwurfsplanung fortgeschrieben damit auf dieser Basis der förmliche Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden kann.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Information 6
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6.1. Wortmeldung StR Gorsitze - Planung Reinigungsaktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Information 6.1

Sachverhalt

StR Gorsitze fragt nach, ob in diesem Jahr eine Reinigungsaktion in der Stadt Ichenhausen geplant seien, oder ob diese wegen Corona auch wieder ausfallen.
Bgm. Strobel meint, dass aktuell aufgrund der Bestimmungen noch keine Reinigung möglich sei. Sobald dies aber zugelassen werde, soll dies auch stattfinden. Hoffentlich im Mai.

StR Gorsitze fügt hinzu, dass beim Parkplatz im Rohrer Wald Müll verbrannt wurde.
Bgm. Strobel verspricht, dies dem Bauhof weiterzugeben und entsorgen zu lassen.

StR Seitz meint, dass als Alternative auch Säcke ausgegeben werden könnten, mit denen die Bürger in ihrer Freizeit und beim Spazierengehen ehrenamtlich Müll aufsammeln könnten.
Bgm. Strobel meinte, dass es diese Aktion 2020 bereits gab und dass die Alternative wäre, wenn die große Sammelaktion nicht möglich sei.

StR Kollmann merkt an, dass er eine Sammelaktion im Mai oder Juni nicht sinnvoll halte. Die Vegetation sei hier zu stark ausgeprägt und man könne nicht alles an Müll sehen. Er würde vorschlagen, das Ganze in den Oktober zu verschieben.
Bgm. Strobel antwortet, dass abgewartet werden müsse, wann es überhaupt möglich ist. Sollte es dann die Vegetation nicht zulassen, so werde nach einem Alternativen Termin im Herbst gesucht.

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6.2. Wortmeldung StRin Walter - Reinigung des Ehrenmals am Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Information 6.2

Sachverhalt

StRin Walter fragt nach, ob es möglich sei, dass auch auf dem Friedhof Ichenhausen das Ehrenmal beim Eingang gereinigt werde. Der Krieger- und Soldatenverein habe sich hier in Hochwang engagiert und es ist schön geworden.

Bgm. Strobel meint, dass geprüft werden muss, ob dies vom Bauhof erledigt werden müsse oder ob hier auf Ehrenamtliche zugegangen werden kann.

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6.3. Wortmeldung StR Lindner - Aufschüttung der Schlaglöcher in der Brandfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 9. Sitzung des Stadtrates 09.03.2021 ö Information 6.3

Sachverhalt

StR Lindner merkt an, dass in der Brandfeldstraße bereits vor der Sanierung die Schlaglöcher aufgeschüttet werden sollten. Außerdem sollte man überlegen, ob das letzte Stück der Straße Richtung Birketle nicht geteert werden könne.


Die Asphaltierung würde die Haushaltsberatungen betreffen. Hierbei handle es sich um eine Investition.

Datenstand vom 26.04.2021 16:58 Uhr