Datum: 07.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen
2 Vorstellung und Beratung der Planung des Ersatzneubaus der Friedrich-Jahn-Halle mit Kleinschwimmhalle
3 Weiterer Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie im Zuge der Erschließung mit Erdgas; Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise
4 Verschiedenes
4.1 Informationen zum Infomobil der DB
4.2 Antrag auf Räumung der Fläche am Theater Cafe am Schlossplatz
4.3 Wortmeldung Stadtrat Lindner/ Belegung der Werkswohnungen
4.4 Wortmeldung Stadträtin Walter zum Stadtbad Stüble

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1. Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat beschlossen, den Auftrag für die Erneuerung der Wasserleitung in der Von-Reck-Straße sowie im Hopfengartenweg im Stadtteil Autenried an die Fa. Heidel, Glött, zum Gesamtpreis in Höhe von 201.000 € brutto zu vergeben.

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2. Vorstellung und Beratung der Planung des Ersatzneubaus der Friedrich-Jahn-Halle mit Kleinschwimmhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 09.03.2021 wurde vom Stadtrat die Planungsvariante mit Tiefgarage unter der Mehrzweckhalle und die schalltechnische Umrüstung des Parkplatzes südlich der Rohrer Straße (Parkplatz Süd) für die Nutzung nach 22:00 Uhr bei 10 seltenen Ereignissen favorisiert. Damit stehen mit dem Bau der Tiefgarage (49 Stellplätze) insgesamt 190 Stellplätze (incl. Mittelschule) im gesamten Schul- und Hallenareal zur Verfügung.
Die damals vorgestellte Stellplatzberechnung hat sich durch die Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ichenhausen am 29.04.2021 positiv verändert. Für die Nutzung als Mehrzweckhalle mit bis zu 600 Personen sind nun 86 Stellplätze (vorher 120 Stellplätze) notwendig, so dass jetzt neu bei einer schalltechnischen Aufrüstung von 37 Stellplätzen am Parkplatz Rohrer Straße zusammen mit der Tiefgarage mit 49 Stellplätzen eine Nutzung der Friedrich-Jahn-Halle für Veranstaltungen ohne gleichzeitige Nutzung von Mehrzweckräumen und der Franziska-Ziehank-Halle mit (49+37)*7= 602 Personen bei 10 Veranstaltungen pro Jahr bis nach 22:00 Uhr genutzt werden kann (10 „seltene Ereignisse“). Da die Gebäude im gesamten Areal in bestimmten Zeiträumen unterschiedlich genutzt werden ergeben sich mehrere unterschiedliche Nutzungsszenarien für die Franziska-Ziehank-Halle und die Friedrich-Jahn-Halle mit ihren Mehrzweckräumen, die im Anhang „Stellplatznachweis“ aufgelistet sind.

Zwischenzeitlich wurde die Vorplanung nochmals detailliert mit der Förderstelle der RvS abgeglichen und insbesondere im Bereich der Umkleideräume auf die Erfordernisse der Förderung zum Zwecke des Schulsports angepasst.

Das schalltechnische Gutachten ist auf Grundlage der neuen Stellplatzberechnung und der Szenarien weiter angepasst worden.

Damit kann in den nächsten Tagen die notwendige Bauvoranfrage im Landratsamt eingereicht werden.

Aktuelle Kostenschätzung, Zuschüsse und Finanzierung:

Einleitend ist festzustellen, dass die von der Regierung von Schwaben geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung „Generalsanierung vs. Ersatzneubau“ geprüft wurde mit dem Ergebnis, dass eine Generalsanierung unwirtschaftlich wäre und somit der Förderung eines Ersatzneubaus nichts im Wege steht. Damit fördern auch die weiteren Zuwendungsgeber – Bund und Landkreis - einen Ersatzneubau.



Kostenschätzung:

Die Kostenschätzung des IB Schuster geht von folgenden Gesamtbaukosten aus (Bruttobeträge auf volle T€ gerundet):


Sporthalle                                                         2.912.000 €
Schwimmhalle                                                  3.765.000 €
Mehrzwecknutzung                                                 2.169.000 €
                                                                8.846.000 €

Tiefgarage                                                         1.948.000 €
Parkplatzertüchtigung*                                            750.000 €
                                                                2.698.000 €

Baukosten Brutto                                                11.544.000 €

* Reduzierung der oberirdischen Parkplätze von 70 auf 40


Zuschüsse:

Bund:

Die Förderzusage des Bundes aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ i.H.v. rd. 2.030.000 € liegt vor. Hinsichtlich des Zuschussantrags befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bundesfördermittelgeber. Aufgrund der bisher geführten Gespräche mit den für die Zuschüsse verantwortlichen Stellen bei der Regierung von Schwaben (RvS) und dem Bundesministerium des Inneren für Bau und Verkehr (BMI) ist jedoch anzunehmen, dass aufgrund der gleichen Programmziele keine Doppelförderung erfolgen wird. Der Fördersatz beträgt 45 % der förderfähigen Kosten. Die Zuordnung der förderfähigen Kosten für die Bundesförderung wird in einem abschließenden Gespräch mit allen Zuwendungsgebern geklärt.

Land:

Die Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgt für den schulischen Bereich auf Basis der aktuellen Kostenrichtwerte. Schulfremde Nutzungen bleiben bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten außer Ansatz.

Auf Basis des am 22.06.2021 geführten Gesprächs mit der RvS kann mit einer Förderung für die Mehrzweckhalle i.H.v. 1.194.000 € und 1.355.000 € für die Kleinschwimmhalle, somit insgesamt rund 2.550.000 € gerechnet werden.

Landkreis Günzburg:

Auch der Landkreis Günzburg fördert analog des Freistaats Bayern lediglich Investitionen für den schulischen Bereich. Die Stadt Ichenhausen wird die Förderung der Ersatzbaumaßnahme Sporthalle und Kleinschwimmhalle auf Basis der aktuellen Kostenschätzung beantragen. Auch hier finden auf Verwaltungsebene Gespräche statt. Die Stadt Ichenhausen rechnet hier mit Landkreiszuschüssen für die Mehrzweckhalle i.H.v. 928.000 € und 1.305.000 € für die Kleinschwimmhalle, somit insgesamt rund 2.233.000 €

Mittelschulverband Ichenhausen:

Über eine Beteiligung des Mittelschulverbands Ichenhausen an den Neubaukosten wurde bereits im dortigen Gremium informiert. Anhand der Sportklassen sowie dem Anteil an der tatsächlichen schulischen Nutzung der Halle bzw. des Bades errechnet sich eine Beteiligung von rd. 1.000.000 €.


Zusammenfassung: Für die Neubaumaßname ist zum jetzigen Zeitpunkt mit Gesamtbaukosten von rd. 11.6 Mio. € zu rechnen. Dem gegenüber stehen Zuschüsse i.H.v. maximal 7.8 Mio. €, wobei hinsichtlich der Höhe des Bundeszuschusses eine größere Unsicherheit bestehen dürfte. Auf Basis der derzeitigen Kostenschätzung beträgt der Eigenanteil der Stadt Ichenhausen rd. 3.8 Mio. €.

Beschluss

Dem Planungsentwurf wird zugestimmt. Auf der Basis sind die Bauvoranfrage einzureichen und die Zuschussanträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Weiterer Breitbandausbau nach der Gigabitrichtlinie im Zuge der Erschließung mit Erdgas; Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.08.2020 teilte das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit, dass neben den bereits bestehenden und zum Großteil auch abgerufenen Fördermöglichkeiten für einen Breitbandausbau eine neue bayerische Fördermöglichkeit für einen Gigabitausbau (Glasfaser bis zum Haus) aufgelegt wurde.

Der Stadt Ichenhausen stünde dabei ein Förderhöchstbetrag von 5.000 € je Hausadresse zu, max. könnte Ichenhausen 6 Mio. € abrufe. Gefördert werden gewerblich genutzte Anschlüsse, denen noch kein Netz mit Bandbreiten von mind. 200 Mbit/s symmetrisch und private Anschlüsse, soweit eine zuverlässige Versorgung mit 100 Mbit/s im Download nicht gegeben oder absehbar ist. Die Gigabitförderung läuft bis Ende 2025.

Aufgrund dieser Mitteilung wurde wiederum das Beratungsbüro Corwese, Heretsried, beauftragt, die hierfür notwendige Markterkundung durchzuführen und einen Vorschlag von Erschließungsgebieten incl. Kostenschätzung und Darstellung der daraus resultierenden Förderbeträge vorzulegen.

Das Ergebnis hierzu liegt nun wie folgt vor:

Die Markterkundung brachte als Ergebnis, dass weder M-Net, Telekom, Vodafone oder LEW TelNet einen Eigenausbau planen.

gesamtes Stadtgebiet:
förderfähige Adressen:                        1.630 Stück
davon private Nutzung:                        1.323 Stück
davon gewerbliche Nutzung:                           307 Stück

geschätzte Investitionskosten:                10.887.261 €
Förderung:                                          6.000.000 €
Eigenanteil der Kommune:                          4.887.261 €

Es muss jedoch keine Gesamterschließung erfolgen, es können auch Cluster gebildet werden, die z.B. für die nachfolgenden Stadtteile folgende Kosten mit sich bringen würden:

Stadtteil Autenried
förderfähige Gebäudeanschlüsse:                210 Stück
förderfähige Grundstücksanschlüsse:          18 Stück
geschätzte Investitionskosten:                1.455.060 €
Förderung                                        1.266.000 €
Eigenanteil der Kommune                           189.060 €

Stadtteil Rieden/Kötz
förderfähige Gebäudeanschlüsse:                246 Stück
förderfähige Grundstücksanschlüsse:          16 Stück
geschätzte Investitionskosten:                1.596.523 €
Förderung                                        1.454.000 €
Eigenanteil der Kommune                           159.653 €

Stadtteil Oxenbronn
förderfähige Gebäudeanschlüsse:                221 Stück
förderfähige Grundstücksanschlüsse:          12 Stück
geschätzte Investitionskosten:                1.320.022 €
Förderung                                        1.115.000 €
Eigenanteil der Kommune                           205.022 €

Zwischenzeitlich kam auf die Stadt die schwaben netz mit dem Vorschlag zu, die 229 Gebäude des Stadtteil Autenried ebenfalls mit Erdgas zu erschließen (5 Gebäude haben bereits einen Erdgasanschluss). In diesem Zusammenhang würden sie auch die Breitband-Infrastruktur mitverlegen und in das Förderprogramm mit einbringen. Der Stadt würden für den Ausbau der schwaben netz keinerlei Kosten entstehen.

Voraussetzung hierfür wäre jedoch folgendes:
-        erfolgreiche Akquisition in ganz Autenried mit Unterstützung der Stadt mit dem Ziel, entsprechende Aufträge zur Herstellung von Netzanschlüssen zu erhalten (eine Mindestquote von 60 % müsste erreicht werden)
-        Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstückes in der Nähe des Sportplatzes zum Neubau einer Gasdruckregel- und Messanlage (Größe: ca. 13 x 18 m = 247 qm).

Als Zeitablauf wäre folgende geplant:
-        Anschreiben an die Hauseigentümer im Juli 2021
-        Auswertung im August 2021 durch schwaben netz
-        wenn die Mindestquote erreicht wird, aktive Energieberatung vor Ort durch schwaben netz ab Mitte Oktober bis Januar/Februar 2022
-        Breitbandausschreibung durch die Stadt ab Herbst 2021 mit dem Hinweis, dass im Jahre 2022 ein Leerrohrnetz gebaut werden soll und der Anbieter dieses pachten oder kaufen kann
-        Ausführung je nach Witterung ab Frühjahr 2022

Bei einer erfolgreichen Realisierung im Stadtteil Autenried könnte im Jahre 2022 auch mit einer Interessenerhebung im Stadtteil Rieden/Kötz durch die schwaben netz begonnen werden (alle 254 Anwesen sind noch ohne Erdgasversorgung). Hier müsste jedoch die Kommune für das vorgelagerte Gasnetz einmalig 25.000 € als Erschließungskostenzuschuss bezahlen. Eine weitere Regelanlage ist nicht mehr notwendig.

Der Investitionsaufwand für die schwaben netz würde im Stadtteil Autenried 2 Mio. € betragen.

Wenn dieses Angebot der schwaben netz angenommen wird, kann sich der Eigenanteil für die Kommune für den Gigabitausbau um ca. 30 bis 50 % reduzieren.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot der schwaben netz anzunehmen und als ersten Schritt der Umfrage mit Unterstützung der Stadt zuzustimmen. Ebenfalls soll die Bereitschaft zur Verfügungstellung des benötigten Grundstückes mit einer Größe von ca. 247 beim Sportplatz signalisiert werden. Sollte bei der Umfrage das gewünschte Ziel erreicht werden, sind die weiteren Schritt für den Gigabit-Breitbandausbau (Ausschreibung, Vergabe, Förderantrag) vorerst nur für den Stadtteil Autenried mit einem Eigenanteil zwischen 90.300 € und 126.500 € einzuleiten. Wenn diese Maßnahme erfolgreich durchgeführt werden kann, sollte der Stadtteil Rieden/Kötz folgen. Das Gremium wird vom Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Riederle befürwortet den Vorschlag der Stadtverwaltung.
Stadtrat Kollmann schlägt vor, ebenfalls noch bei anderen Anbietern für Fernwärme in Autenried anzufragen.

Beschluss

Das Angebot der schwaben netz zur Erdgaserschließung des kompletten Stadtteiles Autenried wird angenommen und als ersten Schritt der Umfrage mit Unterstützung der Stadt zugestimmt. Ebenfalls wird die Bereitschaft zur Verfügungstellung des benötigten Grundstückes mit einer Größe von ca. 247 beim Sportplatz signalisiert. Sollte bei der Umfrage das gewünschte Ziel erreicht werden, sind die weiteren Schritt für den Gigabit-Breitbandausbau (Ausschreibung, Vergabe, Förderantrag) vorerst nur für den Stadtteil Autenried mit einem Eigenanteil zwischen 90.300 € und 126.500 € einzuleiten. Wenn diese Maßnahme erfolgreich durchgeführt werden kann, soll der Stadtteil Rieden/Kötz folgen. Das Gremium ist vom Verfahrensstand auf dem Laufenden zu halten. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Information 4
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4.1. Informationen zum Infomobil der DB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Information 4.1

Diskussionsverlauf

Der 1. Vorsitzende berichtet vom dem Bahnprojekt Ulm-Augsburg/Halt des Infomobils in Ichenhausen. Hier stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn für Fragen der Besucher zur Verfügung. Unter anderem auch zu wichtigen Faktoren wie Umwelt- und Lärmschutz.
Stadtrat Riederle lobt die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Der 2. Bürgermeister Zenker, geht auf die Ausführung von Stadtrat Riederle wie folgt ein:
Es ist durchaus erfreulich, dass der Bund Naturschutz eine Autobahnbegleitende Trasse für die Neubaustrecke der ICE Trasse befürwortet, jedoch möchte er den begriff ,,Autobahnbegleitend“ genau definiert haben. Für ihn ist Autobahnbegleitend neben der Autobahntrasse- in Ausnahmen max. 500 m rechts oder links daneben.
Abschließend geht er noch auf die Ausführungen des Bauernverbandes und Landverbrauches für Verkehrswege und Bauland ein. Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Viele landwirtschaftliche Flächen sind mit Fotovoltaik Anlagen verbaut. Bringt eine Fläche Geld für den Besitzer und ist zum Vorteil für ihn, ist der Flächenverbrauch egal, und die Lebensmittelerzeugung eine Nebensache.
Der 1. Vorsitzende schlägt vor, nach der Sommerpause einen Vertreter der Deutschen Bahn einzuladen, um weitere Fragen des Gremiums zu beantworten.

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4.2. Antrag auf Räumung der Fläche am Theater Cafe am Schlossplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Vorberatung 4.2

Diskussionsverlauf

Der 2. Bürgermeister Zenker meldet sich zu Wort.
Seit Monaten ist die Fläche am Theater Kaffee am Schlossplatz ungenutzt. Wir haben einen Beschluss, den Platz, der der Stadt gehört, für eine Bewirtungsfläche für das Theater Kaffee und stellten diesen Platz für diese Nutzung zur Verfügung. Ich fand das Kaffee, solange es geöffnet war, eine Bereicherung für unsere Stadt und eine hervorragende Sache.
Nun wird diese Fläche teilweise als Lagerfläche, als privat Parkplatz oder anderweitig genutzt. Die Pflege der Fläche lässt mehr wie zu wünsche übrig. Das Gras sprießt zwischen den Betonsteinen usw.
So kann das nicht mehr sein. Auch die zwei Tische Richtung Roskamhaus sind auf städtischen Grund und müssen weichen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Die Fläche ist sofort zu räumen-Die Abgrenzungssteine und Pflanzkübel sind zu entfernen. Die Paletten und Steinplatten (wenn nicht schon geschehen) sind zu entfernen. Die Tische und Stühle Richtung Roskamhaus sind zu entfernen.
Sollte der Eigentümer der Gasträume wieder die Absicht haben ein Kaffee oder Bewirtung auf dieser Fläche durch zu führen, hat er einen neuen Antrag zu stellen.

Abschließend möchte ich nochmals sagen, dass ein Kaffee an dieser Stelle mehr wie wünschenswert für die Belebung der Innenstadt wäre. Doch diese Gastronomie sollte mindestens 6 Tage die Woche und täglich mindestens 6 Stunden geöffnet sein.

Abschließend bittet Herr Zenker das Gremium um Zustimmung zu seinem Antrag.  

1. Bürgermeister Strobel führt aus, dass es ist richtig sei, dass die Stadt im Jahr 2004 eine Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung der städtischen Fläche ab der Gebäudewand hin in Richtung Storchenbrunnen zum Zwecke des Betriebs eines Cafe erteilt habe. Die Fläche wird nun aber schon seit rund drei Jahren nicht mehr für einen Cafe-Betrieb genutzt. Bis zum Herbst letzten Jahres wurden jedoch im Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt. Für diese Umbauphase war dem Gebäudeeigentümer von der Stadtverwaltung die Nutzung der Freifläche zum Zwecke des Abstellens von Baucontainern etc. gestattet worden. Nach Mitteilung des Gebäudeeigentümers vom Februar diesen Jahres will er sich – wenn die Corona-Situation dies zulässt – wieder auf der Suche nach einem Cafe-Betreiber machen. Daher hat die Stadtverwaltung bisher von einem Widerruf der Sondernutzungserlaubnis Abstand genommen.
Er schlägt vor, dem Eigentümer 4 Wochen Zeit zu geben um die Fläche zu räumen.
Herr Zenker hält den Zeitraum für zu lange, und schlägt 2 Wochen Zeit zum Räumen vor. Schließlich geht es um den Zugang und um einen schöneren Anblick.
Stadtrat Gorzitze gibt zu bedenken, dass die Fläche dann eventuell zugeparkt werden könnte.
Der 2. Bürgermeister Zenker besteht auf die Räumung und auf eine Abstimmung.
Der 1. Vorsitzende bezieht sich auf die Geschäftsordnung, und dass eine Abstimmung nicht möglich ist, da der Antrag nicht als Tagesordnungspunkt auf der Ladung stehe.  
Stadträtin Walter berichtet, sie habe mit dem Eigentümer eine Unterhaltung geführt und die Gastronomie sei bereits ausgeschrieben, jedoch wegen der Pandemie ist eine Neuverpachtung/Vermietung sehr schwierig. Auch sie befürchtet ein Zuparken der Fläche nach der Räumung, da die Parksituation seit der neuen Hausarztpraxis im Nebengebäude eröffnet ist, eine Katastrophe ist.
Der 1. Vorsitzende schlägt vor, den Eigentümer noch einmal durch die Stadtverwaltung anzusprechen und die Abstimmung auf die nächste Stadtratssitzung zu verschieben.

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4.3. Wortmeldung Stadtrat Lindner/ Belegung der Werkswohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Information 4.3

Diskussionsverlauf

Stadtrat Lindner macht auf die Gebäude aufmerksam, die zu Werkswohnungen umgenutzt wurden. Er hält diese für überbelegt. Zudem müsse man prüfen, ob diese gewerblichen Vermietung auch angemeldet sind. Ebenfalls macht er auf die fehlenden Stellplätze aufmerksam.
Des Weiteren kann er zwischenzeitlich weitere 2 Gebäude nennen, die durch die Stadtverwaltung oder das Landratsamt überprüft werden sollten.  
Herr Strobel bitte Herrn Linder ihm die Informationen zu den weiten 2 Gebäuden zusenden und wird das Landratsamt um Überprüfung und Rückmeldung bitten.  

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4.4. Wortmeldung Stadträtin Walter zum Stadtbad Stüble

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Stadtrates 07.07.2021 ö Information 4.4

Diskussionsverlauf

Stadträtin Walter berichtet, ihr ist zu Ohren gekommen, dass der neue Pächter des Stadtbad Stübles keine Schankgenehmigung hat, und möchte wissen ob dieses der Wahrheit entspricht.
Der 1. Vorsitzende erklärt, dass bereits ein Gespräch mit dem Pächter geplant sei.

Datenstand vom 04.08.2021 09:25 Uhr