Datum: 03.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Friedrich-Jahn-Halle
Gremium: Stadtrat Ichenhausen
Körperschaft: Stadt Ichenhausen
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen der letzten beiden Sitzungen
2 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; Niederlegung des Amtes im Stadtrat der Stadt Ichenhausen durch Frau Gabriele Walter
3 Vereidigung von Herrn Alexander Ohgke als Stadtratsmitglied
4 Bestellung von Herrn Alexander Ohgke als Ausschussmitglied sowie Mitglied in Verbandsversammlungen
5 Sanierung der Becken des Freibades Ichenhausen; Vorstellung und Beratung über die Planung sowie Beschlussfassung über die Ausschreibung der Maßnahmen
6 Bildung von Haushaltsresten 2020
7 Haushaltsplanung 2021/2022 - Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan
8 Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in Ichenhausen; Aufnahme weiterer Kommunen in das Kommunalunternehmen (gKU) "Verkehrsüberwachung Schwaben - Mitte"
9 Erlaubnis zur Sondernutzung im Bereich des äußeren Schlossplatzes
10 Verschiedenes
10.1 Kita Hochwang/ Farbe der Außenfassade
10.2 Wortmeldung Stadtrat Herr Seitz

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1. Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen der letzten beiden Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat den Auftrag für die Ausführung der Straßenreparaturen 2021/2022 an die Fa. Bendl, Günzburg zum Gesamtpreis von ca. 368.100 € brutto vergeben. 

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2. Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; Niederlegung des Amtes im Stadtrat der Stadt Ichenhausen durch Frau Gabriele Walter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.07.2021 beantragte Frau Gabriele Walter ihren Rücktritt als Stadtratsmitglied zum 31.07.2021.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG in der seit 01.03.2012 gültigen Fassung kann eine in den Stadtrat gewählte Person das Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen. Art. 19 GO, welcher an die Niederlegung eines Ehrenamtes besondere Voraussetzungen knüpft, gilt für die Niederlegung eines Stadtratsmandats nicht mehr. 

Der Stadtrat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit ist.

Frau Walter wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 15.03.2020 über den Wahlvorschlag der Liste Ichenhauser Bürger/BÜNDNIS 90//DIE GRÜNEN in den Stadtrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Alexander Ohgke als ersten Listennachfolger festgestellt. 

In Vorbereitung dieser Stadtratssitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfülle und zur Eidesleistung als Stadtratsmitglied bereit sei.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Walter ergreift das Wort. Ihre heutige Verabschiedung aus dem Stadtrat war ihre eigene Entscheidung und sie ist froh, dass sie keine Gründe dafür angeben muss. Gründe gäbe es jedoch viele. Sie habe ihr Amt als Stadträtin stets ernst genommen, aber alles habe seine Zeit, und nun sei es Zeit für einen Wechsel. Sie hält den nachrückenden Stadtrat Herrn Ohgke für besser geeignet. Abschließend bedankt sich Frau Walter bei allen Mitgliedern des Gremiums, bei dem 1. Vorsitzenden und bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Sie wünscht dem Gremium für die Zukunft weiterhin gute Entscheidungen und gute Zusammenarbeit.

Der 1. Vorsitzende verliest die Ehrenurkunde und überreicht eine Medaille, Wein und einen Blumenstrauß. Er bedankt sich bei Frau Walter für die langjährige Zusammenarbeit im Stadtrat.  

Beschluss

1. Die Niederlegung des Stadtratsmandates von Frau Gabriele Walter zum 31.07.2021 wird entsprechend des Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

2. Das Nachrücken von Herrn Alexander Ohgke in den Stadtrat Ichenhausen wird beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vereidigung von Herrn Alexander Ohgke als Stadtratsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Zum 31.07.2021 hat Frau Gabriele Walter ihren Rücktritt aus dem Stadtrat Ichenhausen erklärt.
 
Frau Walter wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 15.03.2020 über den Wahlvorschlag der Liste Ichenhauser Bürger/BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in den Stadtrat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Alexander Ohgke als ersten Listennachfolger festgestellt. 

Dieser teilte mit Schreiben vom 15.07.2021 mit, dass er die Wahl annehme und bereit sei, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung zu leisten.

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung sind die Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 

Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

Herr Ohgke wird vom 1. Vorsitzenden vereidigt und bekommt zur Begrüßung einen Pin mit dem Stadtwappen überreicht.
Herr Kaiser von der Günzburger Zeitung macht ein paar Bilder mit Frau Walter, dem 1. Vorsitzenden und und Stadtrat Herrn Ohgke.

Stadtrat Ohgke meldet sich zu Wort. Er freut sich Mitglied des Gremiums sein zu dürfen und merkt an, dass er in große Fußstapfen tritt. Er hält das Ausscheiden von Frau Walter für einen großen Verlust für das Gremium und ist sich nicht sicher, ob er Frau Walter ersetzen kann, wird aber versuchen seine Ziele umzusetzen und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Gremium. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bestellung von Herrn Alexander Ohgke als Ausschussmitglied sowie Mitglied in Verbandsversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Frau Gabriele Walter war in folgenden Ausschüssen und Verbandsversammlungen Mitglied bzw. Stellvertreterin:

  • Mitglied im Haupt- und Personalausschuss des Stadtrates Ichenhausen
  • Stellvertreterin von Herrn Stadtrat Michael Kollmann im Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Ichenhausen
  • Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss 
  • Stellvertreterin von Herrn Stadtrat Michael Kollmann in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal
  • Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Seitens des Wahlvorschlagsträgers wurde vorgeschlagen, die durch das Ausscheiden von Frau Walter freiwerdenden und oben dargestellten Positionen jeweils durch Herrn Alexander Ohgke zu ersetzen.

Die Mitglieder werden durch Beschluss des Stadtrates gem. Art. 51 Abs. 1 Gemeindeordnung bestellt, wobei nach Art. 33 Abs. 1 S. 4 Gemeindeordnung die Bindung an den Vorschlag der Partei oder Wählergruppe zwingend ist.

Beschluss

1. Herr Alexander Ohgke wird als Mitglied des Haupt- und Personalausschusses des Stadtrates Ichenhausen bestellt.

2. Herr Alexander Ohgke wird als Stellvertreter von Herrn Stadtrat Michael Kollmann im Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Ichenhausen bestellt.

3. Herr Alexander Ohgke wird als Stellvertreter von Herrn Stadtrat Michael Kollmann in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Unteres Günztal bestellt.

4. Herr Alexander Ohgke wird als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen bestellt. 

5.  Herr Alexander Ohgke wird als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Sanierung der Becken des Freibades Ichenhausen; Vorstellung und Beratung über die Planung sowie Beschlussfassung über die Ausschreibung der Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Information 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 01.12.2020 wurde bereits angesprochen, dass die Becken des Bades wie auch die vorhandene Technik sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig sind. Dabei wurden 4 Varianten zur Beckensanierung und Technikertüchtigung ausführlich vorgestellt. 
Beschlossen wurde hierbei, folgende Variante auszuführen:
-        Erneuerung der Folie für das Nichtschwimmer- und Planschbecken
-        Erneuerung der Dosierung, Filtertechnik, Rückspülung, Schwallbehälter etc.
-        Auskleidung der Beckenrinne mit einer Folie
-        Erneuerung bzw. Ersetzen des Beckenkopfes 
Die Kosten wurden hierfür auf insgesamt ca. 445.000 € brutto ohne neues Technikgebäude (Filter und Technik kann im vorhandenen Gebäude untergebracht werden; dafür evtl. Rückbau von 4-6 Dauerkabinen) geschätzt. 
Als eine weitere Variante wurde der Einbau eines Edelstahlbeckens sowie für das Nichtschwimmer- als auch Planschbecken mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 620.000 € brutto vorgestellt. 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.03.2021 wurde mitgeteilt, dass die Ing.-Leistungen für diese Maßnahme auf der Grundlage des Beschlusses vom 01.12.2020 dem Ing.-Büro Spleis, Laupheim, übertragen wurden. 

Zwischenzeitlich wurde vom Ing.-Büro Spleis die Planung vorgenommen, die in der Sitzung entsprechend vorgestellt werden soll. 
Gemäß der vom IB ausgearbeiteter Kostenschätzung würden folgende, deutlich höhere Kosten anfallen:
-        Folienbecken incl. Technik etc. ca.        680.000 Euro brutto zuzüglich Nebenkosten
-        Edelstahlbecken incl. Technik etc. ca. 800.000 € brutto zuzüglich Nebenkosten

Sollte in der Stadtratssitzung der endgültige Beschluss über die Ausführungsart getroffen werden, kann die Ausschreibung im September und die Vergabe in der Sitzung am 05.10.2021 erfolgen. Es ist mit einer Bauzeit von 6 Monaten zu rechnen, so dass eine Eröffnung der Freibadsaison im Mai 2022 möglich wäre.
Das Ing.büro Speis wurde gebeten, in der Stadtratssitzung Alternativen und Übergangslösungen aufzuzeigen. 

Wie bereits in der Sitzung am 01.12.2020 angesprochen, gibt es nachfolgende Fördermöglichkeit:
Der Freistaat unterstützt die bayerischen Kommunen mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder. 
Ziel des Sonderprogramms Schwimmbadförderung ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Mit dem Programm soll die Sanierung von kommunalen Bädern gefördert werden, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind, und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.
Die Kommunen können für ihre Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Programms (bis 2024) jederzeit Förderanträge stellen. Die Maßnahmen werden in der Reihenfolge gefördert, in der die vollständigen Antragsunterlagen bei den Bewilligungsstellen eingehen (sog. Windhundverfahren) 

Der Fördersatz für eine Kommune mit einer finanziellen Leistungsfähigkeit, die dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt derzeit 25 %.

Förderfähig sind aufgrund des Programmziels „Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen“ nur Becken, die sich zum Schwimmen eignen, des Weiteren Umkleiden und Technikbereiche. Nicht förderfähig sind insbesondere Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschenanlagen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken o.ä. sowie Planschbecken. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben weniger als 100.000 € betragen.

Kostendeckungsgrad in der Badesaison 2020:

Das Flussfreibad wurde aus aufsichts- und haftungsrechtlichen Gründen in ein (gebührenpflichtiges) Freibad und eine (gebührenfreie) Badestelle umgewandelt. 
Darüber hinaus wird das Bad/Badestelle aus wirtschaftlichen Gründen seit der Badesaison 2020 als Betrieb gewerblicher Art geführt.
Die Gebühren für die Benutzung des Freibades wurden nach 20 Jahren – auch wegen der im Zusammenhang mit der Umwandlung entstandenen Umbaukosten – auf ein immer noch sehr maßvolles Niveau angehoben.
Auf die hierzu erfolgten Beratungen, Beschlüsse und erlassenen Satzungen wird verwiesen.

Für die im Corona-Jahr 2000 „nur“ etwa 7.000 Gäste, die das Bad in der coronabedingt verkürzten und eingeschränkten Saison 2020 besuchten, wurden Badegebühren in Höhe von ca. 8.600 € eingenommen. 
Diesen Einnahmen standen Ausgaben in Höhe von ca. 147.300 € gegenüber. Dies bedeutet einen Kostendeckungsgrad von etwa 6 %. (Zum Vergleich: Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad bei bayerischen Hallen- und Freibädern beträgt durchschnittlich rund 30 %.)
Die Stadt Ichenhausen bezuschusst folglich jeden der 7.000 Besuche mit 19,80 €.

Aufgrund des bisher schlechten Wetters in der Badesaison 2021 muss im Jahr 2021 von möglicherweise noch geringeren Einnahmen ausgegangen werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Spleis vom IB Spleis erläutert die neue Kostenschätzung und schlägt vor, die bereits am 01.12.2020 vorgestellten Varianten 1 und 2 zur Sanierung noch einmal zu überprüfen und eine   erneute Kostenschätzung in der nächsten oder übernächsten Sitzung vorzustellen. 

Herr Lindner möchte wissen, ob es möglich ist die Sanierung der beiden Becken zu entkoppeln. 
Herr Spleis erklärt, dass das grundsätzlich möglich ist, jedoch wenig Sinn macht die Becken nacheinander zu sanieren. Der Aufwand sei für 2 Bauabschnitte sehr groß und die Undichtigkeiten sollten möglichst dauerhaft beseitigt werden. Zudem sollte der Badebetrieb sollte möglichst im Mai 2022 wieder anlaufen können. 
Stadtrat Herr Kehrle möchte wissen, wie lange die Reparatur des Beckens halten wird. 
Stadtrat Herr Schleifer stimmt Herrn Kehrle zu. 
Auch Stadtrat Herr Welscher möchte wissen wie lange das reparierte Becken halten wird und 
betont, dass es wichtig sei, dass der Badebetrieb im Mai 2022 wieder möglich ist. 
Der 1. Vorsitzende Herr Strobel regt an, dieses nochmal gründlich zu prüfen, und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. 
Stadtrat Herr Welscher merkt an, dass die Kosten einen ganz schön großen Sprung gemacht hätten. Diese waren im Dezember erheblich niedriger und er möchte wissen wie das kommt. 

Der 1. Vorsitzende Herr Strobel erklärt, dass die Kostenschätzung im Dezember aufgrund von eingeholten Angeboten von Herrn Blösch, Bauamt, vorgestellt worden sind. 

Beschluss

Herr Spleis vom IB Spleis wird beauftragt, die im Dezember vorgestellten Varianten 1 und 2 noch einmal zu überprüfen und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bildung von Haushaltsresten 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Personalausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 13. Sitzung des Haupt- und Personalausschusses 28.07.2021 ö Vorberatung 1
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.

Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.

Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren ursprünglichen Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.

Nach den Zahlen der Jahresrechnung 2020 bieten sich folgende Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste (Auflistung nach Haushaltsstellen sh. Anlage) an:

Verwaltungshaushalt 2020 - Neue Haushaltsausgabereste                           0,00 €
Vermögenshaushalt 2020 - Neue Haushaltseinnahmereste                           0,00 €
Vermögenshaushalt 2020 - Neue Haushaltsausgabereste                         4.435.939,12 €
Vermögenshaushalt 2020 - Übertrag alter Haushaltsausgabereste        1.217.410,85 €
Vermögenshaushalt 2020 - Abgang alter Haushaltsausgabereste             978.326,57 €
                               
Im Übrigen wird auf den Stadtratsbeschluss vom 02.07.2019 hingewiesen, in dem der Stadtrat über die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits die Übertragbarkeit nach § 19 KommHV beschlossen hat.

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.07.2021 dem Stadtrat die Bildung von Haushaltsresten in der vorstehenden Form einstimmig empfohlen.

Beschluss

Nach § 79 i. V. m. § 19 KommHV wird die Bildung der vorstehend dargestellten Haushaltsreste beschlossen. Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren sind in Abgang zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Haushaltsplanung 2021/2022 - Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 7

Sachverhalt

Der Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wurde in der Haupt- und Personal-ausschusssitzung am 28.07.2021 vorberaten. Dabei wurde dem Stadtrat der Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan in der vorliegenden Form einstimmig empfohlen.

Auf dieser Basis liegt der Haushaltsentwurf 2021/2022 mit Haushaltssatzung sowie Finanz- und Stellenplan zur Beschlussfassung und Verabschiedung vor.

Stadtkämmerer Fritz erläutert Ansätze und Eckdaten des Haushaltsplanes. Er verweist dabei auf die aktuellen Unterlagen, die den Gremiumsmitgliedern im RIS zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Der 1. Vorsitzende bedankt sich beim Stadtkämmerer Herrn Fritz, seinen Mitarbeitern und dem Bauamt für die Erstellung und Erläuterung des Haushaltsplans. 
Stadtrat Riederle nennt den Haushaltsplan ein beeindruckendes Zahlenwerk und lobt die Verwaltung, dass in diesem kein Luxus aufgeführt sei, sondern nur notwendige Investitionen. Die Stadt arbeite an vielen großen Projekten und welche zurzeit nicht nötig sind, wurden verschoben. 
Stadtrat Herr Kehrle stimmt Herrn Riederle zu. Er habe bereits alles gesagt und es werden gute und große Investitionen getätigt, welche den Bürgern der Stadt zugutekommen. Er befindet den Haushaltsplan für gut und bedankt sich im Namen der Freien Wähler bei der Verwaltung dafür.
Stadtrat Herr Kollmann befindet den Haushaltsplan für sehr solide ausgearbeitet, jedoch fehlen ihm noch ein paar Punkte die mitberücksichtigt werden sollten. Er vermisst die Mittel für die Lastenerhöhung der Brücke in Hochwang. Er stellt den Antrag, diese Mittel noch mit in den Haushaltsplan zu nehmen.
Der 1. Vorsitzende Herr Strobel erinnert, dass dieses bereits in der letzten Haupt- und Personalausschusssitzung abgelehnt wurde. Er schlägt jedoch vor, in den nächsten 2 jahren einen Planer wegen der Kostenschätzung zu beauftragen. Im Moment sei die lastenerhöhung der Brücke nicht finanzierbar. 

 

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8. Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung in Ichenhausen; Aufnahme weiterer Kommunen in das Kommunalunternehmen (gKU) "Verkehrsüberwachung Schwaben - Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen hat in der Sitzung am 23.04.2008 beschlossen, für die Stadt Ichenhausen dem Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben - Mitte“ mit dem Sitz in Königsbrunn beizutreten. Alle im Zusammenhang für die Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen anfallenden Kosten werden durch die Stadt getragen. 

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 die Aufnahme der Gemeinde Altenmünster, Gemeinde Graben, Gemeinde Gablingen, Stadt Bobingen (LK Augsburg), Gemeinde Ungerhausen, Gemeinde Oberschönegg (LK Unterallgäu), Gemeinde Aletshausen und der Gemeinde Wiesenbach (LK Günzburg) positiv vorberaten. 

Die Trägerkommunen müssen nun dem Beitritt der neuen Kommune zustimmen (Art. 50 Abs. 6 Satz 2 KommZG), bevor der Verwaltungsrat den Beschluss über die hierfür zu ändernde Satzung fassen kann. 

Träger dieses Kommunalunternehmens sind derzeit 39 Kommunen, nämlich die Städte, Märkte oder Gemeinden Adelsried, Affing, Altusried, Aystetten, Babenhausen, Balzhausen, Biberbach, Burgau, Deisenhausen, Diedorf, Dürrlauingen, Ebershausen, Friedberg, Günzburg, Gundelfingen, Grundremmingen, Heretsried, Höchstädt a.D., Horgau, Ichenhausen, Klosterlechfeld, Königsbrunn, Kötz, Krumbach, Langweid, Leipheim, Marktoberdorf, Memmingerberg, Neusäß, Offingen, Pöttmes, Röfingen, Schwabmünchen, Stadtbergen, Tapfheim, Thierhaupten, Ursberg, Weringen und Zusmarshausen.

Beschluss

Dem Beitritt der Gemeinde Altenmünster, Gemeinde Graben, Gemeinde Gablingen, Stadt Bobingen (LK Augsburg), Gemeinde Ungerhausen, Gemeinde Oberschönegg (LK Unterallgäu), Gemeinde Aletshausen und der Gemeinde Wiesenbach (LK Günzburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 515.000 € (bisher 461.000 €) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Erlaubnis zur Sondernutzung im Bereich des äußeren Schlossplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 9

Sachverhalt

Dem Eigentümer des Anwesens Marktstraße 18 wurde mit Bescheiden vom 24.02. bzw. 11.05.2004 die stets widerrufliche Erlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen im Bereich des äußeren Schlossplatzes auf der Nordseite direkt vor seinem Anwesen und im Bereich des Storchenbrunnens zur Ausübung einer Außenbewirtschaftung eines Cafés in seinem Gebäude erteilt.

Bereiche für die erteilten Sondernutzungen:


Seit nunmehr fast 3 Jahren werden diese Flächen nicht mehr für eine Außenbewirtschaftung genutzt. Es gab in dieser Zeit auch keinen Pächter mehr für das Café. Eine Zeitlang wurden in dem Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt. Für diese Umbauphase, sie endete im Herbst 2020, war dem Gebäudeeigentümer gestattet worden, auf der Fläche direkt vor dem Gebäude Baumaterialien abzustellen. 

Auf das Schreiben der Stadt vom 01.10.2020, mit dem der Widerruf der Sondernutzungserlaubnis angekündigt wurde, wenn diese Fläche im kommenden Jahr (also 2021) nicht wieder für einen gastronomischen Betrieb zur Durchführung einer Außenbewirtschaftung gebraucht wird, teilte der Gebäudeeigentümer mit, dass er sich - wenn die Corona-Situation dies zulässt - wieder auf der Suche nach einem neuen Pächter machen wird. Aufgrund dessen wurde diese Sondernutzungserlaubnis bisher nicht widerrufen.

In der Stadtratssitzung am 07.07.2021 wurde nun von 2. Bürgermeister Zenker folgender Antrag gestellt:
„Seit Monaten ist die Fläche am Theater-Café am Schlossplatz ungenutzt. Wir haben einen Beschluss, den Platz, der der Stadt gehört, für eine Bewirtungsfläche für das Theater-Café zur Verfügung zu stellen. Ich fand das Café, solange es geöffnet war, eine Bereicherung für unsere Stadt und eine hervorragende Sache. Das Café ist aber seit Monaten geschlossen. Seither wird diese Fläche vom Eigentümer des Gebäudes teilweise als Lagerfläche, als privater Parkplatz oder anderweitig genutzt. Die Pflege der Fläche lässt zu wünschen übrig. Das Gras sprießt zwischen den Betonsteinen usw.. So kann das nicht mehr sein. Auch die zwei Tische westlich des Gebäudes Richtung Rosskammhaus stehen auf städtischem Grund und müssen weichen. Ich stelle den Antrag, dass die städtischen Flächen sofort zu räumen sind. Sollte der Eigentümer der Gasträume wieder die Absicht haben, ein Café oder eine Bewirtung auf dieser Fläche durchzuführen, hat er einen neuen Antrag zu stellen. Abschließend möchte ich nochmals sagen, dass ein Café an dieser Stelle mehr wie wünschenswert für die Belebung der Innenstadt wäre. Doch diese Gastronomie sollte mindesten 6 Tage in der Woche und täglich mindestens 6 Stunden geöffnet sein.“

Die Abstimmung über diesen Antrag wurde auf die nächste Stadtratssitzung verschoben.

In der Günzburger Zeitung vom 12.07.21 war der Eigentümer des Gebäudes Marktstraße 18 dahingehend zitiert, dass er drei Interessenten für das Café habe. 

Zwischenzeitlich fand ein E-Mail-Schriftwechsel zwischen dem Gebäudeeigentümer und der Stadt statt. Der Gebäudeeigentümer teilte nunmehr mit, dass er eine neue Pächterin für das Café finden konnte. Geplant sei, die Fläche des Cafés auf ca. die Hälfte zu reduzieren, aber auf alle Fälle die Außenbewirtschaftung in vollem Umfang wieder aufzunehmen. 

Bei einem Telefonat mit der neuen Pächterin, zu dem uns der Eigentümer autorisiert hat, wurde von dieser mitgeteilt, dass sie das das Café im Januar 2022 wiedereröffnen würde, da im Vorfeld noch einige Umbauarbeiten notwendig wären (Einbau behindertengerechten Toilette, Küchenumbau etc.). Sie hätte die Absicht, das Café mindestens an 4 Tagen in der Woche zu betreiben, darunter sei in jedem Fall auch der Sonntag. Die Zahl der Öffnungstage würden aber von der Nachfrage abhängen und können mehr oder weniger als vier Tage werden. Sie möchte an besagten 4 Tagen von 10 - 14 und 17 - 22 Uhr aufmachen, sonntags evtl. den ganzen Tag. Wenn das Café besser oder schlechter angenommen werde als sie erwarte, dann würde sie auch länger bzw. kürzer öffnen. Wichtig ist für sie, dass sie unbedingt die Außenbewirtschaftung machen kann, denn sonst rentiere sich das Ganze nicht.

Der Eigentümer bittet, die Sondernutzungserlaubnis nicht zu widerrufen, sondern zu den gleichen finanziellen Konditionen zu gewähren wie bisher. 

Des Weiteren bittet er bzw. seine Pächterin des Hotels um zusätzliche Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von 3 Tischen mit insgesamt 7 Stühlen auf der Westseite seines Gebäudes zur Nutzung für die Bewohner der Ferienwohnungen im Anwesen Marktstraße 18. 
Zurzeit sind es lt. dem Grundstückseigentümer zu einem großen Teil die Mitarbeiter der Rehaklinik, die in den Wohnungen beherbergt sind. Aber natürlich können es auch Legoland-Gäste sein oder andere Gäste, die in Ichenhausen Urlaub machen. Die Nutzung dieser Tische erfolgt nach seinen Erfahrungswerten in den frühen Abendstunden. Er achte auch stets darauf, dass es nicht zu laut wird oder es zu Verunreinigungen kommt. 


Bedauerlicher Weise muss abschließend festgestellt werden, dass 
  • die private Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks nördlich des Anwesens in Richtung Storchenbrunnen nach der Schließung des Cafés vor rund drei Jahren fortgeführt worden war, ohne dass der Eigentümer des Anwesens Marktstraße 18 zuvor auf die Stadt als Grundstückseigentümerin und Genehmigungsbehörde zugegangen ist
  • dass das Aufstellen der Tische und Stühle auf städtischen Grund westlich des Anwesens in Richtung Rosskammhaus erfolgte, ohne dass der Eigentümer des Anwesens Marktstraße 18 oder der Pächter des Hotel-Trakts des Gebäudes zuvor auf die Stadt als Grundstückseigentümerin und Genehmigungsbehörde zugegangen sind. Vor dem Eingang zum Dilldapper-Saal stünde für die Gäste des Hotel-Trakts ausreichend Fläche für entsprechende Sitzgelegenheiten zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Der 1. Vorsitzende berichtet von einem Schreiben welches er von der angehenden neuen Pächterin erhalten hat. In diesem teilt sie mit, dass sie bereits ab September das Café an Sonn- und Feiertagen betreiben möchte, und ab Januar 2022 an 4 Wochentagen, darunter auch den Sonntag, geöffnet haben möchte. Gerne auch mit Außenbewirtung. Die Öffnungszeiten richten sich dabei nach der Nachfrage. 
Er schlägt vor, den Beschluss wie folgt zu ändern: 
Für diese Fläche wird von der Stadt die erneute Erteilung einer solchen, stets widerruflichen Sondernutzungserlaubnis angekündigt, wenn der Stadt ein unterschriebener Pachtvertrag für ein Café im Gebäude der Marktstraße 18 mit Außenbewirtschaftung vorgelegt wird, der einen Cafébetrieb mit besagter Pächterin in einem Umfang von mindestens vier Wochentagen vorsieht, darunter der Sonntag, und ebenso eine Außenbewirtschaftung während der Öffnungszeiten, wenn die Witterung eine solche zulässt. Für die Monate September bis Dezember 2021 würde genügen, wenn dieser Pachtvertrag nur einen betreib des Cafés für die Sonn- und Feiertage vorsehen würde. 
Die Sondernutzungserlaubnis wird in 2022 erstmals dann gelten, wenn die Witterung eine Außenbewirtschaftung zulässt. Für die Sondernutzungserlaubnis wird die Erhebung einer Gebühr von monatlich 15 Euro angekündigt.

Stadtrat Herr Kollmann befürwortet die Öffnung des Cafés im September, schlägt jedoch vor, die Sondernutzungserlaubnis aufgrund der Nähe der Eröffnung so beizubehalten.  

Stadträtin Frau Weitmann sieht ebenfalls keinen Grund die Sondernutzungserlaubnis jetzt zu ändern. 
Stadtrat Herr Stempfle regt an, die Steine die dort liegen zu entfernen. Diese stören den Verkehr, der seit Eröffnung der Hausarztpraxis Dr. Gölz und Satzinger stark zugenommen hat. 
Stadtrat Herr Ohgke bemerkt, dass er bei dem Antrag von Stadtrat Herrn Zenker auf sofortige Räumung der Fläche als Zuhörer anwesend war. Er regt an, ein attraktives Zentrum für Ichenhausen zu schaffen und mit allen Mitteln solche Vorhaben zu unterstützen, und das, ohne bürokratische Hürden.  

Beschluss

Für diese Fläche wird von der Stadt die erneute Erteilung einer solchen, stets widerruflichen Sondernutzungserlaubnis angekündigt, wenn der Stadt ein unterschriebener Pachtvertrag für ein Café im Gebäude der Marktstraße 18 mit Außenbewirtschaftung vorgelegt wird, der einen Cafébetrieb mit besagter Pächterin in einem Umfang von mindestens vier Wochentagen vorsieht, darunter der Sonntag, und ebenso eine Außenbewirtschaftung während der Öffnungszeiten, wenn die Witterung eine solche zulässt. Für die Monate September bis Dezember 2021 würde genügen, wenn dieser Pachtvertrag nur einen betreib des Cafés für die Sonn- und Feiertage vorsehen würde. 
Die Sondernutzungserlaubnis wird in 2022 erstmals dann gelten, wenn die Witterung eine Außenbewirtschaftung zulässt. Für die Sondernutzungserlaubnis wird die Erhebung einer Gebühr von monatlich 15 Euro angekündigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Information 10
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10.1. Kita Hochwang/ Farbe der Außenfassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Entscheidung 10.1

Diskussionsverlauf

Der 1. Vorsitzende stellt die Farbvorschläge für die Außenfassade für die die Kita Hochwang vor. 

Beschluss

Die Außenfassade der Kita Hochwang soll in den Farben Hellorange und Ocker gestaltet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10.2. Wortmeldung Stadtrat Herr Seitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö Information 10.2

Diskussionsverlauf

Stadtrat Herr Seitz ergreift das Wort. Er bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindergärten und Kindertagesstätten für die gute Arbeit in diesen Zeiten. Bedauerlicherweise haben viele Veranstaltungen nicht stattfinden können und auch die Verabschiedungen der angehenden Schulkinder haben aufgrund der Pandemie nur im kleinen Kreis stattgefunden.  
Einen großen Dank spricht er auch der Verwaltung für die schnelle und gute Organisation der Notgruppen aus. 

Datenstand vom 23.09.2021 08:47 Uhr